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Das Bedürfnisprinzip wurde aber von den Verbänden selber gefordert! Vor 50 Jahren schürten Jagdverbände die Angst vor Wilderern mit ihren Neckermann-Waffen. NUR der Jagdschein sollte die Legitimation für den Einkauf sein. Im Ergebnis bekam man damals streng nach Bedürfnis: - nur noch 2 Kurzwaffen als Jäger (mehr Kurzwaffen auf Jagdschein gab es idR nicht mehr, weil vom Bedürfnis "Jagd" idR nicht mehr gedeckt) - der Jagdschein galt fortan nicht mehr Waffenschein (weil das Herumtragen einer Pistolen außerhalb der Jagd vom Bedürfnis Jagd nicht mehr gedeckt war) usw. Ähnlich der DSB damals - dessen unrühmliche Rolle vor 50 Jahren ist bei WO gut dokumentiert: Urheber des Bedürfnisprinzips! Statt den öffentlichen Diskurs als Lobbyverband positiv mitzubestimmen, hat das Bedürfnisprinzip den Gesetzgeber und die Medien fortan eingeladen, diese Bedürfnisse immer mehr zu hinterfragen: Wozu brauchen die große Magazine Wozu brauchen die Großkaliber Wozu brauchen die halbautomatische Schusswaffen wozu brauchen die soundsoviel Waffen wer soviel Waffen braucht muss aber soundsooft und soundsolang trainieren usw. Inzwischen bekommen wir so absurde Themen aufgedrückt, wie "unser Waffenrecht fördert Femizide" (die bayrische Fraktionsvorsitzende im Landtag vor einigen Wochen) statt wie in Virginia "Guns save lives" oder dass Pistolen "the great equalizer" für Frauen sind. In D : Waffenrecht = frauenfeindlich // in den USA: Waffenrecht schützt gerade unsere Frauen Wir werden ausgehend vom damals selbst herbeigewünschten Bedürfnisprinzip immer mehr in die Ecke gedrückt und können nur noch Rückzugsgefechte kämpfen. Hätten unsere Verbände den öffentlichen Diskurs damals anders gestaltet, dann hätten wir heute vielleicht auch eine Anne Will, die so abgeht wie eine Laura Ingraham...
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Laut Foxnews (größter US Nachrichtensender): 22.000 Teilnehmer. Es gab nur 1 Verhaftung (eine Frau trug eine Art Maske, die sie nicht abnehmen wollte). Zahlreiche Teilnehmer kamen mit ihren Waffen - ohne Zwischenfälle. Es gibt übrigens 17 Mio. AR15 in den USA in der Bevölkerung (privat). (Quelle: Foxnews, noch mehr Infos dazu hier: https://www.youtube.com/watch?time_continue=73&v=JLZD-3zk9GQ&feature=emb_logo). VCDL, der Organisator und die große Waffenrechtslobby hatte in den letzten 6 Wochen ihre Mitgliederzahl verdreifachen können. Deren Chef hat ganz klar gesagt: Keine Kompromisse! Die seien nicht möglich. Die Demokraten würden immer nur massiv fordern und dann etwas zurückschalten, aber einen Handel: " Ihr macht da ne Verschärfung - und dort ne Lockerung", gibt es mit den Dems einfach nicht. https://www.foxnews.com/us/security-measures-heightened-as-thousands-head-to-richmond-for-large-gun-rights-rally Die Medien bei Foxnews sind voll auf der Seite der LWB. Schaut euch mal das an mit Laura Ingraham: Da kanzelt sie den Abgeordneten Mark Levine, der eine Reihe Waffenverschärfungen als Gesetzesvorlage in Virginia eingebracht hat und zu argumentieren versucht, einfach ab: https://video.foxnews.com/v/6122383499001#sp=show-clips In D wäre die Interviewdame dem Senator zu Füßen gelegen und hätte höchstens den LWB abgekanzelt... Wenn man sich allerdings die Plakate, die Interviews, die Reden etc. der dortigen Waffenlobby anhört: Es geht irgendwie nie um "Bedürfnis" oder um "Sport" - nein, auch nicht um IPSC. Damit begründen die nicht, warum sie weiter ihre 30er Mags behalten wollen. Und wer jetzt wieder abwinkt "die haben ja ihr 2nd Amendment" - tja, das schützt nicht vor extremen Verschärfungen, die noch weit über EU/D hinausgehen. Unserer Lobby ging und geht es oft nur um mehr Macht. Mit jeder Waffenrechtsverschärfung seit 1972 ist die Macht der Verbände gewachsen, während die Waffenrechte jedesmal weiter geschliffen wurden. Der Bedürfniskrampf wird jedesmal noch ein bisschen größer in D, die Bescheinigungen noch ein bisschen zahlreicher, die Trainingsnachweise noch ein bisschen häufiger - aber unser Legalwaffenbesitz wird Schritt für Schritt verzockt. Von der eigenen Lobby wohlgemerkt, nicht allein vom Staat. Die eigene Lobby wollte die Freiheiten der 60er Jahre abschaffen - das jeder bei Neckermann und Co. GK-Waffen + Muni bestellen kann, einfach so. Geht nicht! Ein Bedürfnis muss her. Jagd- und Schützenverbände haben damals regelrecht darum gebettelt. 1982 wollte die schwarzgelbe Regierung unter Kohl die Langwaffen wieder freigeben. Welcher Jagd- oder Sportschützenverband hat sich bei der Anhörung im Bundestag damals dafür stark gemacht? Null Interesse, die Gesetzesvorlage blieb liegen. Oder als 1991 die EU die Kat D-Waffen sogar von jeglicher Registrierpflicht ausnahm: Welche Lobby hat darauf aufbauend wenigstens für BDF die Verhältnisse vor 1972 zurückgefordert? Unsere Lobby hätte es viel einfacher haben können als manchenorts in den USA: Wir haben ein super Recht auf Selbstverteidigung. Der BGH hat selbst einen Mann, der einen (wiederholten) Spanner auf dessen Flucht hinterhergeschossen hat - freigesprochen! https://research.wolterskluwer-online.de/document/261e7891-4b9f-44c3-945a-c758a23de910 Wir haben "2A" vergleichbare Rechte im GG (§2 freie Entfaltung der Persönlichkeit und ja,ja den §20,4, der in der Bundestagsdrucksache 1968 mit den amerikanischen Verfassungsrechten begründet wurde). Wir hatten anno 1960 ein extrem liberales Waffenrecht, das damals vielerorts weitaus liberaler als die USA waren - das ist nur nicht so bekannt. Und dann kamen die Bedürfnisapostel. Verbandsmacht über alles und weil das nicht reicht, hat man noch so Dinger wie Armatix laufen lassen. Mit dem Bedürfniskrampf haben sie Millionen ihrer eigenen Sportschützen *erniedrigt*. Und jetzt wird dieses Konzept der ganzen EU aufgezwungen. 2003 wurde ich im ganzen norwegischen Schützenhaus schallend ausgelacht, als ich nen Stempel in mein Schießbuch haben wollte. Heute lacht keiner mehr. Mit dem deutschen Bedürfniskrampf wird ganz Europa überzogen. Es ist nicht immer der Staat an allem Schuld. Oftmals ist's die eigene Lobby, der eigene Macht wichtiger, als ein vernünftiges Waffenrecht ist.
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DU. Nur Du könntest das sein! Du weißt genau, in welche Richtung es geht. Auch wenn viele in eine andere Richtung wollen. Und Du bist der Garant für Transparenz, die bei so viel Geld nötig wäre. Allein Dein Zweitnick zeigt uns: bei so viel Transparenz ist ein Armatix reloaded undenkbar!
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Randfeuerpatronen Magazinbeschränkung ja/nein?
Schwarzwälder antwortete auf Kiwi38's Thema in Waffenrecht
Danke für die Aufklärung. Dann ist es konkret im Falle der GSG wohl "safe". Etwas allgemeiner gesprochen bleibt es aber ein Problem. Manche großen GK-Magazine werden ja durch "Inserts"/KK-Einsätze für KK umgemodelt. Das wird in Zukunft wohl nicht mehr gehen, weil man bei Zerlegen ja dann wieder ein echtes, separates langes GK-Magazingehäuse hätte. Und genau vor dem Zerlegen und separaten Aufbewahren von langen GK-Gehäusen hatten die Referendare im BMI, die das Magazingehäuseverbot so formuliert haben, ja solche Sorge. Das wollen die nicht und daher war die "Zerlegebegründung" das führende Argument, dem sich dann alle gebeugt haben: Seehofer, Mayer, die BT- Abgeordneten,... und am Ende auch unsere eigene Lobby. Weil, umgehen durch zerlegen ist ultraböse, sowas darf es nicht geben. -
Randfeuerpatronen Magazinbeschränkung ja/nein?
Schwarzwälder antwortete auf Kiwi38's Thema in Waffenrecht
Denkbar wären natürlich Fälle, wo in einen langen GK-Magazinkörper ein KK-Insert eingebracht wurde, sodass das Magazin nun als Magazin für Randfeuerpatronen benutzt wird, aber eben in einem Magazingehäuse > 10 Schuss für GK (9mm, etc.) steckt. Das GSG Stgw.44 KK-Magazin https://www.german-sport-guns.com/shop/de/Magazin-f-GSG-StG44-25-Schuss-Cal-22_444.01.03 sieht nämlich vom Gehäuse SEHR ähnlich aus wie das GSG 9mm P.A.K-Gehäuse https://www.waffenfuzzi.de/freie-waffen/schreckschusswaffen/gaswaffen-zubehoer/magazine/stg44-magazin-9mm-p.a.k.html ... d.h. das Gehäuse dürfte identisch sein und dann könnte es Probleme geben. Allerdings gibt es inzwischen auch kurze GSG Stgw.44 Magazingehäuse-Magazine: https://www.sportwaffenshop.de/shop/Magazine/GSG-Magazine/Magazin-GSG-StG-44-10-Schuss?source=2&refertype=3&referid=3 Der Verkäufer warnt aber vorsorglich schon mal: Originär kurze ab Werk wären womöglich besser? Das Magazingehäuseverbot beginnt schon, seltsame Blüten zu treiben... Ein originäres Magazin für Randfeuerpatronen, darf nach EU FWR weiter genutzt werden und in D darf es weiterhin auf 10 Schuss blockiert werden und sportlich genutzt werden. Ein umgebautes Magazin mit bösem laaangem GK-Magazingehäuse hingegen womöglich nicht: BKA-Antrag stellen! -
Der Innenminister Reul hatte ein Einsehen und gewährt dem Bürgermeister nun Personenschutz, weil er gefährdet sei. Nur einen Waffenschein bekommt er nicht. http://www.tagesschau.de/regional/nordrheinwestfalen/kamp-lintfort-buergermeister-personenschutz-101.html
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Man muss nicht bei inzwischen bald jedem Posting zwanghaft kundtun, dass man ein bestimmtes Gegenüber nicht schätzt. Ich poste nicht nur für Dich und wenn Du mich nicht verstehen kannst, willst oder darfst, ist das irgendwann nur noch von beschränktem Interesse. Nicht jeder versteht sich mit jedem. Ist halt so. @Sachbearbeiter Man könnte §58,22 so verstehen, dass die Erlaubnis für die "eingetragene Anzahl" zum Stichtag gilt. Hast Du 20 Waffen eingetragen, gilt die gelbe WBK für "eine Anzahl" von 20 Waffen fort. Ansonsten hätte der Gesetzgeber doch "für die eingetragenen Waffen" schreiben können - oder " für alle zum Stichtag eingetragenen Waffen".
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@Gruger: Guter Punkt! Allerdings wurde ja nie die Besitzerlaubnis an sich in Frage gestellt. Nur: Vor dem Besitzen kommt das Erwerben. Und eben dieses ist auf 10 Vorgänge beschränkt. Was infolgedessen dann auch den Besitz auf max. 10 Waffen beschränkt - und bei Veräußerung einiger Waffen eben auf entsprechend weniger. Wenn es nicht so wäre, würde §58,22 WaffG so zu verstehen sein, dass man jetzt im Januar 2020 schaut, wieviel Waffen auf WBK gelb "mittelalt" eingetragen sind. Wenn einer 20 Waffen eingetragen hat, dürfte er dann z.B. 10 verkaufen und sich trotzdem wieder 10 neue Waffen auf diese WBK/Erlaubnis kaufen, weil "seine" Gelbe auf "20" Waffen festgesetzt wird. Ob das so als Altbesitzerregelung gemeint ist, bezweifle ich. Aber schön wär's ja!
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Erstaunlich, was man doch für schräge Phantasien entwickeln kann. Verzerrt bis zum geht nicht mehr. Leider kommen von Dir keine konstruktiven Vorschläge. Es wird sofort jede neue Idee schlecht gemacht, man versucht dabei andere auch noch reinzulegen, stellt sich mal dumm, dann wird wieder heftig beleidigt, gerne auch mal gelogen, Junge Du bist echt eine Bereicherung hier. Sowas geht offenbar nur mit Zweitnick...
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Wast ist zur Zeit auf EGUN los? Mega Preise für Magazine
Schwarzwälder antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Ein Umbau beseitigt die Verbotseigenschaft nicht unbedingt... zudem muss man berechtigt sein verbotene Waffen teile umzuarbeiten. Nur weil etwas nicht mehr ohne weiteres funktionsfähig ist, ist es deswegen trotzdem noch erlaubnispflichtig. -
Das glaube ich Dir und das ist gut so. Ich finde auch, dass es schlecht wäre, wenn man NUR wegen waffenrechtlicher Privilegien den Polizeidienst sucht. Aber dass man als Polizist schiessen total eklig finden muss und die schiesspraktischen Pflichttrainings nur miesepetrig abspulen soll, das sehe ich auch nicht. Trifft auch nicht die Realität, denn unter den Schützenkollegen sind weit überproportional viele Polizisten. Wenn unter den LWB einige tausend in D wären, die genügend Zeit und sonstige Befähigung und Motivation zum Polizeidienst haben, was spräche dann dagegen, diesen Leuten ihr Hobby weiter - und sei auf einem Polizeischiessstand - zu ermöglichen, als Dank für ihren Einsatz für unser Gemeinwesen? Ich hätte damit kein Problem. Dass das nur eine Lösung für relativ wenige sein kann, ist klar. Aber der Innenausschuss des Bundestages hat sich wegen weniger internationaler IPSC Schützen auch mit einer Bitte an das BMI gewandt, doch Ausnahmegenehmigungen für Kat A Halbautomaten mit langen Magazinen zu erteilen, dann ginge da sicher auch was auf Länderebene für Polizeifreiwillige. Blöd ist nur, dass just so eine Lösung nicht die Verbandsmacht stärkt, darum der Gegenwind hier... 😉
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Auch auf die tausende freiwilligen Polizeikräfte, die teils jahrzehntelang anstandslos und verlässlich in BW ihren Dienst geleistet haben, muss man nicht so abschätzig wie Du es tust runter spucken. Noch ist unser "System" was wert, und noch muss keiner seine Seele verkaufen, wenn er unserer FDGO dient. Dass ein Dienst als Polizeifreiwilliger nicht für jeden LWB geeignet ist, ist klar. Du aber ziehst mit Deinen Formulierungen diesen Dienst in den Dreck und dagegen wehre ich mich.
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Es war früher, vor Rot-Grün eine vierstellige Zahl freiwilliger Polizisten in BW im Dienst. Auch die LWB sind mitunter ein "überschaubares Grüppchen". Die IPSCler mit SuRT Langwaffe z.B. dürften eher noch dreistellig sein. Für die kocht man derzeit doch auch ein eigenes Süppchen. Oder auch die Armbrustschützen im DSB, die ab 30m schießen - so 150-200 Leute, auch ein kleines "Grüppchen", für die man Lösungen geschaffen hat. Was stört Dich denn, wenn es dann für andere "Grüppchen" noch andere Möglichkeiten gäbe?
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Wahrscheinlich bist Du nicht so recht orientiert, was den Leuten in Virginia jetzt waffenrechtlich unmittelbar droht - da wären die waffenrechtlichen Verhältnisse wie wir sie in der EU oder in D haben bald noch ein Waffenrechts-Paradies. Hier erklärt mal ein Händler die verschiedenen aktuellen Gesetzesvorhaben in Virginia: https://www.youtube.com/watch?v=ErieMpS_XoA Ich habe mal das von 11.26-11:50 Gesagte übersetzt: Der "Trend" Waffengesetze bewusst unklar, unscharf, offen und vielumfassend zu formulieren, findet sich also nicht nur in der EU und in D, sondern auch in den USA! Bei dermaßen harten Verboten wirkt natürlich das Angebot des Sheriffs, tausende zu Hilfssheriffs zu machen, schon um einiges verlockender. @knight In D brauchen wir derzeit keine "Verhandlungen" führen. Noch kann jeder eine GK-Pistole erwerben, der als Sportschütze oder Jäger die überschaubaren Voraussetzungen erfüllt. Wenn mal eine Verbotswelle im Ausmaß von Virginia über uns rollt (und die kommt!), werden sich vielleicht einige gerne überlegen, ob Sie einen Freiwilligen Polizeidienst wie in BW angeboten (mit scharfer 9mm Kurzwaffe) annehmen. Und wie gesagt, ganz früher hat bei WO einer mal gesagt, die frw. Polizisten in BW würde man schon auch mal an MP5 ranlassen, was natürlich auch mal Spaß machen darf, auch wenn man das in der WO-"Realität" anscheinend dann nicht zugeben darf. Analog würden manche Reservisten ja auch niemals nie zugeben, dass gewisse Munitionsvernichtungsaktionen nicht auch mal "Spaß" machen dürfen und eine Motivation sind, da beizutreten... Wobei die Hauptmotivation, einem frw. Polizeidienst beizutreten, natürlich eine andere sein sollte - und in der Realität auch ist. Aber mit Gewalt bestimmte Aspekte des Dienstes auszublenden, die vielleicht auch ansatzweise Spaß machen können, braucht man auch wiederum nicht.
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Das entscheidende ist, ob das Magazin außerhalb der Waffe geladen werden kann. Dann ist es ein Wechselmagazin. Werkzeug oder nicht ist im EU Recht nicht so entscheidend wie in manchen US Bundesstaaten.
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Wieso denn "mein Modell"?? Das Modell gibt es seit rund 50 Jahren in BW!! Das will aber anscheinend nur keiner hier wahrhaben, d.h. IHR blendet doch einen Teil der Realität aus... @Bulldog Immer entspannt bleiben! WO hab ich geschrieben, dass ich dieses Modell für mich persönlich nutzen wollte? Aufhänger für diese Diskussion war ein vielfach beklatschter Lösungsansatz in Virginia, wo ein Sheriff anbot, tausende Hilfssheriffs einzustellen, damit die Leute ihre Assault weapons weiter behalten können. Dem Sheriff wurde viel Lob für seinen Vorschlag zuteil, er bekam auch Anerkennung im Fernsehen bei Foxnews etc.
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Wast ist zur Zeit auf EGUN los? Mega Preise für Magazine
Schwarzwälder antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Genau genommen wird das dann aber ne Ausnahmegenehmigung für eine Kat. A-Waffe sein müssen. Der Halbautomat Kat. A muss dann auch so im Europ. Feuerwaffenpass und in der WBK eingetragen sein. Mit den üblichen Auflagen für verbotene Waffen. UND für die Magazine braucht es auch eine Ausnahmegenehmigung on top. Welche genauen Bedürfnisregelungen es dazu dann geben wird (nicht nur für den Erwerb, sondern auch für den Bedürfniserhalt), bleibt ebenfalls abzuwarten. Irgendwann mal nen IPSC SuRT Langwaffe gemacht zu haben, wird eher nicht reichen. -
Die Realität ist: Es gibt 2 Modelle: Das Modell in Baden-Württemberg, seit fast 50 Jahren bewährt, sieht den freiwilligen Polizist als bewaffneter Polizist in Uniform, der stets im Team mit einem Berufspolizisten tätig wird, ihn auf Streife als 2. Mann begleitet. Das Modell in Hessen sieht (nahezu) unbewaffnete Polizeihelfer in Uniform vor, die alleine Streifengang machen - ohne große Befugnisse. Das Modell Hessen gibt es noch bei weitem nicht so lange. Es basiert wohl auf der Vorstellung, dass den Deutschen quasi genetisch vorgegeben ein unglaublicher Respekt vor jedweden Uniformen innewohnt und es daher ausreichend ist, irgendwelche Freiwilligen nur in Uniform zu stecken und schon kommt die Autorität automatisch. Inzwischen gibt es aber viele neue Bürger, die mit diesem ganz besonderen Respekt vor Uniformen nicht so aufgewachsen sind. Ob daher dieses Modell noch so gut funktioniert, wenn erstmal ein paar der uniformierten Freiwilligen abgestochen etc. wurden, wird man noch sehen... Vielleicht ist das Hessen-Modell so gesehen bald wieder ein Auslaufmodell und das BW-Modell erlebt ein Revival in anderen BL. Natürlich ist das Modell Hessern derzeit für LWB nicht interessant. Inwiefern das Modell BW mal für LWB interessant werden könnte... wird man noch sehen. Mal angenommen, die EU will 2022 nur noch Kat C für die Jagd durchsetzen; die Sportschützen erwischt es über kurz oder lang sowieso (ausgenommen olympisch) . Dann darf man Altbesitz in D ggf. nur noch in den Schrank wegsperren. Wer dann bei Polizei oder BW Reserve noch die Möglichkeit hat, seine Schätzchen ab und zu auf dem Polizeischießstand auszuführen... vielleicht reicht das dann manchen schon als Anreiz? BW konnte bislang mit 2 Polizeibeamten ggf. 2 Streifen statt nur 1 Streife fahren (wenn jeweils ein Hilfspolizist mitfuhr) - das ist doch eine enorme Ersparnis. In eine ordentliche Schießausbildung (nicht nur) muss zwar investiert werden (der Polizeifreiwillige sagte ja in einem aktuellen Artikel in diesem Thread, dass er auch v.a. zur Sicherung seines Kollegen und zur Eigensicherung bewaffnet sei), aber wenn man sich die schießpraktische Ausbildung der div. Laufbahnen mal anschaut (siehe oben, Link zu einer kl. Anfrage im Landtag) , ist das ja nicht unendlich viel und eigentlich auch bei einem Freiwilligen (der sich dann ggf. länger "verpflichten" müsste) wieder schnell amortisiert. Und wer als Jäger oder Sportschütze schon Umgang mit scharfen Waffen hatte, kommt ggf. noch ein bisschen schneller zurecht: Win-win für alle!
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Naja, man will also die objektive Sicherheitslage verbessern und fragt im Bewerberformular ausdrücklich danach, ob man einen Waffenschein oder Jagdschein besitzt. Vielleicht sind auch in Hessen Pläne vorhanden, den Polizeidienst wie im südlich benachbarten Bundesland mit scharfer Waffe aufzubauen. Mehr bewaffnete Polizei in Uniform sorgt ganz objektiv für mehr Sicherheit - entsprechende Ausbildung vorausgesetzt. Für die Freiwilligen müsste eben ähnlich viel in die Schießausbildung investiert werden - das ist der Maßstab Landtag (Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2857 3) : http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/42032/schiesstraining_der_landespolizei.pdf Und den Polizeibeamten in BW (den normalen, SEK-Bestände zählen nicht mit!!!) stehen 3.920 MP5, 451 MP5 kurz, 267 Stück G3, 31 Stück G1, über 27.167 HK P2000 zur Verfügung - und das Schönste: es sind 3.000 MP7 bestellt und sukzessive werden die seit 2017 geliefert! (Info aus einer Landtagsanfrage BW) https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1095_D.pdf ==> Also man könnte - wenn man Spaß am GK-Schießen hat - bei der Polizei schon auf die Kosten kommen, jedenfalls: Die Mittel wären da!!!
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Also für ein Ruger 10/22 gibt es z.B. Wechselschäfte - da ist ein Hinterschaft mit einem Vorderschaft durch ein das Gehäuse mit umgebende Teil verbunden - je nach Interpretation wäre dieser Teil dann auch als Teil des Gehäuses anzusehen... zum Beispiel: https://www.brownells-deutschland.de/RUGER-10/22-BARRACUDA-STOCK-Ruger-10-22-Barracuda-Stock-Laminate-Pepper-BOYDS-Adjustable-100035010
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Nur ein paar Updates: Federal ist in den Markt der kurzen Flintenpatronen eingestiegen: "Federal Shorty" - die Preise fallen, die Attraktivität steigt. https://www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=HHtzON0qXYE&feature=emb_logo Opsol hat ne Version 2.0 ihres Adapters rausgebracht, mit dem viele Pumpen mit den superkurzen Dingern laufen. In Italien wird seit längerem die 12/60 Minibuck hergestellt und angeboten: https://www.nobelsport.it/en/component/k2/itemlist/filter?usr_f=0&searchword85=60&moduleId=201&Itemid=870 Die 12/60 steht im CIP Dokument und Italien ist CIP-Mitgliedsstaat. Die Gesamtlänge der Patrone beträgt 1,95 Zoll oder 4,95 cm.https://www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=qABU1LvG_Qk&feature=emb_logo ==> mit dieser Patronenlänge können wir also schon mal "rechnen". Und diese relativ kurze Patrone läuft auch in SL-Flinten, siehe z.B. Nobel Sport Italy: Und dann muss man immer bedenken, dass im WaffG ja nach dem "kleinsten" Kaliber gefragt ist. Die Herstelleraussage: "12/70 läuft" reicht also nicht aus. Und die Selbstlade-Funktionsfähigkeit muss ja nicht zwangsläufig das Kriterium für "bestimmungsgemäß" sein.
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Ein Lower zählt nach Anlage 1 WaffG zu den wesentlichen Teilen: Ein Lower ist des weiteren das führende wesentliche Teil einer Schusswaffe. siehe Waffg neu, Anlage 1: Hierbei ist laut Anlage 2 zu beachten: DU hast aber noch über 1,5 Jahre Zeit, den Lower in die WBK eintragen zu lassen: Ein Lowerwechsel stellt in Zukunft wohl eine Neuherstellung einer Waffe dar... insofern ist die Frage, ob ein "Ersatzlower" als Ersatzteil in die WBK eingetragen wird - und wenn ja, ob dieser auf das Kontingent angerechnet wird/einer Waffe gleichgestellt ist - und ob und welches Bedürfnis ggf. dafür geltend gemacht werden muss.
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Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Schwarzwälder antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Dass die deutsche Regierung alles mögliche will (ein weitgehendes Totalverbot halte ich inzwischen auch im Willensbereich mancher Politiker liegend), ist ihr ja unbenommen. Aber dann muss sie eben auf eine Rückwirkung verzichten - oder entschädigen. Nochmals: Die Magazinbegrenzungen gem. Anlage 2, Nr. 1.2.4.3 und Nr. 1.2.4.4 sind von der EU-FWR gedeckt. Die zusätzlichen Magazinkörperbegrenzungen gem. Anlage 2 Nr. 1.2.4.5 hingegen nicht - und kann sich daher auch nicht auf ein EU-FWR-Datum beziehen. Im Übrigen gehe ich bei 1.2.4.5 nicht von einem ausgesprochenen Wunsch nach Gründlichkeit und Klarheit aus, sondern von einer Regelung, die gerade viele neue Rechtsunsicherheiten schafft und m.E. das Bestimmtheitsgebot bei der Gesetzgebung verletzen könnte.