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FrankyL79

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  1. Gibt es hier schon Neuigkeiten seitens der Behörden?
  2. Eben ja nicht, lies mal den Gesetzestext. „Aber vor dem 20.Februar...“
  3. Die spannende Frage wird ja sein, was ist denn mit den Magazinen die jetzt, also nach dem 20.02.2020 erworben werden?
  4. Naja, die Behörden. Die Behörden sind unterbesetzt. Zu wenige Polizisten, Richter, Staatsanwälte, zu weniger Mitarbeiter in der Verwaltung befristet und in Teilzeit. Die Politik spart seit Jahrzehnten den Rechtsstaat kaputt. Krankenhäuser, Schulen, Ärzte überall fehlt (angeblich) das Geld. Aber wenn die Säulen der Gesellschaft immer dünner werden kommt es zu Rissen und das wird so langsam überall sichtbar... Aber die schreckliche Tat, war die Tat eines einzelnen kranken Menschen, schrecklich und auch sicher niemandes Schuld....
  5. Mich würde ml interessieren wie der Handel jetzt reagiert und ob noch weiterhin 30er Magazine verkauft werden.
  6. Danke für die tollen Tipps ! Ich bestelle mal bei Berwall ! 🙂
  7. Hallo zusammen, ich würde gerne das Innenleben eines Waffenkoffers zurechtschneiden lassen. So etwas: Weiß jemand von euch, wo ich sowas zurechtschneiden lassen kann? Grüße Franky
  8. Aber die Beschwerdeschrift und die Unterlagen von damals wäre natürlich hochinteressant 🙂 können wir die bekommen?
  9. Das sind rechtlich sehr spannende Fragen die wenn man die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts analysiert meist unmittelbar mit der Begründetheit von Beschwerden zusammenhängen. Generell gilt, so als Faustregel, je fester eine Rechtsposition ist in die du vertraut hast, die besteht, nicht bloß Erwartungen und Wünsche in der Zukunft, in die dann eingegriffen wird, umso wahrscheinlicher ist es dass das Bundesverfassungsgericht die unmittelbare Betroffenheit bejaht. Wenn man nur Pläne hat wird das meist schwierig weil das Gericht künftige Erwartungen nicht schützen möchte.
  10. Darf ich fragen wo und wie Du die Waffen bekommen hast? Sehr interessantes Teil 🙂
  11. Ich würde das an Deiner Stelle tatsächlich ausprobieren. Das ist doch sehr, sehr individuell.
  12. Ich bin eigentlich auch kein Freund von noch mehr Gesetzen. Aber gerade im Waffenrecht sind die sinnlosesten Dinge ungeregelt und unverständlich und wichtige Themen der Rechtsprechung überlassen... Oder man gibt das Thema "fortbestehend des Bedürfnisses" gleich auf, was soll das denn überhaupt? Geht von jemandem der öfter schießt weniger Gefahr aus? Wohl kaum...
  13. Das Problem bei Verfassungsbeschwerden ist immer die unmittelbare (selbst-) Betroffenheit. Man muss selbst in eigenen (Grund-) rechten verletzt sein, sonst kannst du gegen Unrecht nichts anrichten, so bitter das auch ist....
  14. Die Solange II Thematik: „Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzuachten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG sind somit unzulässig." Dafür dürfte aber doch schon das Argument genügen, dass über die Vorgaben der EU-Richtlinie weit hinausgegangen wurde. Insofern handelt es sich bei dem Änderungsgesetz um echte innerdeutsche Rechtsetzung und nicht lediglich um die Umsetzung einer Richtlinie. Die Richtlinie war Anlass, die Umsetzung geht darüber hinaus.
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