Zum Inhalt springen

FrankyL79

WO Extreme
  • Gesamte Inhalte

    411
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von FrankyL79

  1. Gibt es hier schon Neuigkeiten seitens der Behörden?
  2. Eben ja nicht, lies mal den Gesetzestext. „Aber vor dem 20.Februar...“
  3. Die spannende Frage wird ja sein, was ist denn mit den Magazinen die jetzt, also nach dem 20.02.2020 erworben werden?
  4. Naja, die Behörden. Die Behörden sind unterbesetzt. Zu wenige Polizisten, Richter, Staatsanwälte, zu weniger Mitarbeiter in der Verwaltung befristet und in Teilzeit. Die Politik spart seit Jahrzehnten den Rechtsstaat kaputt. Krankenhäuser, Schulen, Ärzte überall fehlt (angeblich) das Geld. Aber wenn die Säulen der Gesellschaft immer dünner werden kommt es zu Rissen und das wird so langsam überall sichtbar... Aber die schreckliche Tat, war die Tat eines einzelnen kranken Menschen, schrecklich und auch sicher niemandes Schuld....
  5. Mich würde ml interessieren wie der Handel jetzt reagiert und ob noch weiterhin 30er Magazine verkauft werden.
  6. Danke für die tollen Tipps ! Ich bestelle mal bei Berwall ! 🙂
  7. Hallo zusammen, ich würde gerne das Innenleben eines Waffenkoffers zurechtschneiden lassen. So etwas: Weiß jemand von euch, wo ich sowas zurechtschneiden lassen kann? Grüße Franky
  8. Aber die Beschwerdeschrift und die Unterlagen von damals wäre natürlich hochinteressant 🙂 können wir die bekommen?
  9. Das sind rechtlich sehr spannende Fragen die wenn man die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts analysiert meist unmittelbar mit der Begründetheit von Beschwerden zusammenhängen. Generell gilt, so als Faustregel, je fester eine Rechtsposition ist in die du vertraut hast, die besteht, nicht bloß Erwartungen und Wünsche in der Zukunft, in die dann eingegriffen wird, umso wahrscheinlicher ist es dass das Bundesverfassungsgericht die unmittelbare Betroffenheit bejaht. Wenn man nur Pläne hat wird das meist schwierig weil das Gericht künftige Erwartungen nicht schützen möchte.
  10. Darf ich fragen wo und wie Du die Waffen bekommen hast? Sehr interessantes Teil 🙂
  11. Ich würde das an Deiner Stelle tatsächlich ausprobieren. Das ist doch sehr, sehr individuell.
  12. Ich bin eigentlich auch kein Freund von noch mehr Gesetzen. Aber gerade im Waffenrecht sind die sinnlosesten Dinge ungeregelt und unverständlich und wichtige Themen der Rechtsprechung überlassen... Oder man gibt das Thema "fortbestehend des Bedürfnisses" gleich auf, was soll das denn überhaupt? Geht von jemandem der öfter schießt weniger Gefahr aus? Wohl kaum...
  13. Das Problem bei Verfassungsbeschwerden ist immer die unmittelbare (selbst-) Betroffenheit. Man muss selbst in eigenen (Grund-) rechten verletzt sein, sonst kannst du gegen Unrecht nichts anrichten, so bitter das auch ist....
  14. Die Solange II Thematik: „Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzuachten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG sind somit unzulässig." Dafür dürfte aber doch schon das Argument genügen, dass über die Vorgaben der EU-Richtlinie weit hinausgegangen wurde. Insofern handelt es sich bei dem Änderungsgesetz um echte innerdeutsche Rechtsetzung und nicht lediglich um die Umsetzung einer Richtlinie. Die Richtlinie war Anlass, die Umsetzung geht darüber hinaus.
  15. In der Tat sollten wir diese Entscheidung bei der Beschwerdebegründung auf dem Schirm haben!
  16. Vielleicht könnte man verfassungsrechtlich wie folgt argumentieren: Der den Grundrechteingriff rechtfertigende legitime Zweck ist die gewollte Umsetzung der Richtlinie. Wenn nun in Form einer überschießenden Innentendenz über den Zweck der Richtlinie hinaus Grundrechte zur Verwirklichung desselben Zwecks eingeschränkt werden, ohne dass dies nötig gewesen wäre, so verstößt dies gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz innewohnenden Übermaßverbot. Insofern wird dann die Schranke des Grundrechts zu eng gezogen und ist dabei vom Eingriffszweck nicht mehr gedeckt.
  17. @MittelalterStimmt schon, aber das läuft ja der Idee des offen Vorgehens zu wider. Es sollen sich ja alle beteiligen können zum Thema. Es soll nur keine unsachlichen persönlichen Angriffe geben. Diese sind nicht notwendig und helfen uns nicht weiter. Sachliche Eingaben aller sind doch total wünschenswert und hilfreich...
  18. Beschreib doch bitte mal deine tatsächliche Sorge, also ohne rechtliche Überlegungen, was geschieht nun, wo gegen Du dich wehren möchtest?
  19. Ach Tony, ist doch jetzt gut und Weihnachten, bitte, bitte kein OT oder mach deinen eigenen Thread auf "Franky ist doof und weiß nix" Danke !
  20. Wer schon jetzt beitragen möchte, kann gerne alle seine Argumente, gerne auch aus anderen Threads für die Verfassungswidrigkeit hier posten. Die nehmen wir dann in unser Kurzgutachten mit auf, wenn sie stichhaltig sind.
  21. Was weiterhin wichtig wäre sind betroffene Händler, Hersteller, damit wir einen Überblick über die Schäden durch das Gesetz bekommen. Stichwort: "Enteignungsgleicher Eingriff".
  22. Die Frage ist, wie uns das helfen kann, denn an der Gesetzgebungskompetenz ändert das ja nichts. Auch ohne EU hättet dieses Gesetz beschlossen werden können, es fehlt somit an der Kausalität der etwaigen Rechtsverletzung.
  23. Einmal antworte ich noch OT, aber dann ist es gut: Du wolltest einem Jäger, der nach der Befestigung eines Griffs an eine Jagdwaffe gefragt hat erklären, er müsse § 6 WaffG beachten..... Das ist schon völliger Käse. Dann wurde etwas vom Wanderer zwischen den Welten gesprochen, was auch Unsinn ist. Dann hast du die Urteile nicht gelesen, ständig Halbwissen von dir gegeben und wusstest alles besser. Alle Versuche dir zu erklären, dass du das nicht so pauschal beurteilen kannst, sondern euch das im Einzelfall anschauen müsst, liefen auf persönliche Angriffe hinaus. Ich habe mir auch deine weiteren Beiträge hier im Forum mal angeschaut und frage mich ernstlich, rein hypothetisch, wenn ich ein Waffengeschäft besitzen würde und hier potentielle Kunden wären, ob ich hier so rumholzen würde oder ob ich nicht einfach ein bisschen freundlicher wäre. Aber du bist immer relativ schnell aggressiv, weist alles besser und die anderen stellen dumme Fragen. Das nervt halt einfach und wird mich nicht dazu bewegen, jemals mit dir ins Geschäft zu kommen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.