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FrankyL79

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Alle Inhalte von FrankyL79

  1. Hilft aber leider auch nichts, denn das beweist ja nur, das ein anderer unterschrieben hat...Es fehlt hier dringend eine gesetzliche Regelung.
  2. Manche Schützen lassen ihre Einträge immer von anderen unterschreiben.
  3. @Katja Triebel: bitte lesen und bei Interesse bei mir melden 🙂
  4. Wie kommst Du darauf? Ich glaube sogar, dass wir hier eine Personengruppe mit enormen wirtschaftlichen Schaden haben, die über das Eigentum hinaus ein weiteres Grundrecht für sich beanspruchen können. Das sogenannte Grundrecht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Ferner wird in deren Berufsausübungsfreiheit eingegriffen. Und im Zweifel gilt der grundsätzlich juristisch sehr wichtige Argumentationsgrundsatz alle Argumente, selbst dann, wenn man sie selbst für schwach oder widerlegbar hält vorzubringen. Du weißt ja nie wie die Richter das sehen.
  5. Als Beschwerdeführer haben wir schon Betroffene Jäger und Sportschützen und davon jede Menge. Was wir noch brauchen könnten sind betroffene Händler die auf ihren Magazinbeständen sitzen bleiben oder wegen des Abverkaufs erhebliche Umsatzeinbußen haben. Ist Katja Triebel auch hier im Forum unterwegs?
  6. Ich finde es klasse, dass wir hier so viel Unterstützung bekommen. Und stehe auch schon mit den Betreibern des Forums in Kontakt. DANKE 🙂
  7. Bitte anfragen, die meine persönliche Identität und die in der Gruppe betreffen an mich via PM. Ich antworte natürlich 🙂
  8. Aber das und nur das ist der entscheidende Punkt. Das von dir selbst geführte Schießbuch beweist gar nichts außer, dass du selbst etwas niedergeschrieben hast. Es beweist nicht die Wahrheit der darin befindlichen Aufzeichnungen noch das du dir 12/18 der Regelung nachgekommen bist.
  9. Das kommt auf den Verband an. Der DSB will eine Bestätigung vom Verein, der BDS ein Schießbuch.....
  10. Aber dann prüft der Verband und nicht die Behörde 🙂
  11. Ja, aber das ist in der Praxis schon jetzt so. Ich habe einen Fall in dem Behörde das Schießbuch einfach angezweifelt hat und nur die Belege aus dem „offiziellen“ Schießbuch des Vereins hat gelten lassen...
  12. Das glaube ich weniger. Und btw. wer ist der „andere“?
  13. Ja, aber doch nicht bei dem Magazinthema, wenn Karlsruhe das anders sieht, ist das durch...
  14. Nach dem WaffenRändG ja gerade nicht mehr, nach 10 Jahren ist Schluss mit Nachweisen.
  15. Naja, was "beweist" denn ein Schießbuch? Nur das jemand etwas geschrieben hat...
  16. Naja die Entscheidungen können mit Gesetzeskraft ergehen...
  17. Die Rechtswegerschöpfung gilt nicht für Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze, weil es gegen Gesetze keinen Rechtsweg gibt. Es bleibt nur die Verfassungsbeschwerde.
  18. Das Verfassungsgericht selbst kann keine Entschädigung ausurteilen, sondern die Norm für nichtig erklären und dem Gesetzgeber eine Neufassung aufgeben. Der könnte dann eine Entschädigung regeln. Allerdings werden wir so nicht ausschließlich argumentieren. Argumentieren werden wir auch damit, dass das Gesetz gegen das sogenannte Übermaßverbot verstößt. Selbst wenn man den privaten Besitz von Magazinen >10 Schuss verbieten möchte, so muss man nicht die Inhaber solcher Magazine zum verschrotten der Magazine zwingen, sondern könnte sie auch die Magazine mit Begrenzern versehen lassen. So wäre das gleiche Ziel erreicht und der Eingriff in das Eigentum wäre wesentlich milder ausgefallen. Darüber hinaus muss der Eigentumseingriff durch einen legitimen Zweck gerechtfertigt sein. Dieser ist hier schlicht und ergreifend nicht ersichtlich.
  19. @Ch. aus S.: Diese Dinge werden wir natürlich umfassend prüfen und darlegen.
  20. Und nachdem der Gesetzgeber diesen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, kommt jetzt die rückwirkende Rechtsfolge mit enteigungsgleichem Eingriff ohne Entschädigung....
  21. Wir regeln denn die Händler das mit den Magazinen auf Lager? Da entsteht doch sicher auch ein enormer wirtschaftlicher Schaden....
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