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FrankyL79

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Alle Inhalte von FrankyL79

  1. Die meisten Verfassungsbeschwerden 98-99% werden abgewiesen. Aber es gibt immer wieder sehr gute und überraschende Entscheidungen.
  2. Wir können es nur versuchen, sonst haben wir schon verloren....
  3. Das ist eine super Idee, gibt es hier jemanden der das umsetzten kann? Ich bin Rechtsanwalt und leider kein Onlinespezialist....
  4. @Asgard: Du sollst nichts überweisen. Wir nehmen keine Gebühren. Was wir wollen ist Dein Beitrag und Deine Argumente, hier im Forum 🙂
  5. Das ist einfach: Wollen die Richter es entscheiden, wird sie angenommen, wollen sie nicht, wird sie, meistens als unzulässig, abgelehnt. Gründe finden sich dann natürlich immer: „Der Beschwerdeführer hat eine unmittelbare Rechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt.....“
  6. Grundrechte werden nicht schrankenlos gewährt und die FDGO kann zur Gefahrenabwehr erheblich eingeschränkt werden. Beim WaffRÄnG ist es jedoch so, dass der Gesetzgeber die Zweckverfehlung fast schon selbst dokumentiert und damit erkannt hat, insofern ist das ein sehr großer Unterschied. So etwas ließt man auch sehr selten....fast wie eine Juraklausur!
  7. Ihr könnt uns schon jetzt unterstützen und gute Argumente posten. Ich trage diese dann von Zeit zu Zeit zusammen.
  8. Stimmt genau, wir haben keine Chance, also nutzen wir sie !
  9. Manchmal ist der Weg das Ziel und der sicherste Weg in diesem Land nichts zu verändern ist es, es nicht zu versuchen.
  10. Sorry ich kann oben in die Box nichtmehr schreiben. Unterschätze das BVerfG nicht, dass sind sehr kompetente Menschen die schon manches Gesetz für nichtig oder teilnichtig erklärt haben.
  11. Ein Team von Rechtsanwälten, Sportschützen und Jägern. Ich bin selbst Rechtsanwalt. Und natürlich IHR, wenn ihr mitmacht 😉
  12. Ist geklärt und wird von ausgewählten Rechtsanwälten erarbeitet.
  13. Davon weiß ich noch nichts.... Leider nein....
  14. Ich gebe die finale Schrift hier frei und jedermann kann sie in seinen Briefkopf kopieren und beim BVerfG einreichen.
  15. Hallo zusammen, wir entwerfen eine Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG insofern, als es hinsichtlich der Regelung zu den Magazinen enteignungsgleich und mit unechter Rückwirkung in das Eigentum der Schützen eingreift, ohne eine Entschädigung zu regeln und ohne, dass es ein einen solchen Eingriff rechtfertigen Grund gibt. Ferner wird der vom Gesetzgeber angestrebte Zweck nicht erreicht, weil mit legalen Waffen keine Terroranschläge begangen werden. Ich werde, sobald wir den Entwurf der Beschwerdeschrift fertig haben diesen hier regelmäßig veröffentlichen und freue mich, wenn Ihr Argumente beisteuert und euch der Beschwerde anschließt! Drückt uns die Daumen! Viele Grüße Franky
  16. Ich sehe auch aktuell kein Grund ein Schießbuch zu führen. Eventuell lediglich für Neuerwerb relevant. Wenn die Behörden prüfen drucke ich die Anmeldungen im Jagdklub (Schießsportclub) aus und lege die Liste der Wettkampfteilnahmen aus den offiziellen Ergebnissen vor. Das muss doch locker reichen. Bei im Durchschnitt zehn Wettkämpfen im Jahr dürfte ich relativ sicher sein.
  17. Aber trotzdem ist das ja wirklich mal eine gute Nachricht. Bleibt nur der Nervtod mit den Magazinen...
  18. Hi! schön von Dir hier zu lesen, schaue ich doch regelmäßig Deine Videos 🙂
  19. Guten Morgen ihr Lieben, ich habe meine erste Waffe 1998 erworben. Verstehe ich nun die Regelung im Waffenrechtsänderungsgesetz dahingehend richtig, dass ich auch für alle Waffen die ich künftig und etwa 2018 neu erworben habe kein Schießbuch mehr führen und keine Dokumentation des fortbestehenden Bedürfnisses mehr betreiben muss, weil ich aus dieser Bedürfnisüberprüfung rausgefallen bin (Zehnjahresregelung)? Gruß Franky
  20. Danke für eure hilfreichen Antworten.
  21. Prüft das Beschussamt, ob die Langwaffeneigenschaft vorhanden bleibt 30/60 Regel?
  22. Guten Abend, ich möchte an einer Büchse den Lauf kürzen lassen und ein Gewinde für einen Schalldämpfer anbringen lassen. Dann muss die Waffe zum Beschussamt. Nun meine Frage: Muss da irgendetwas mit der Waffenbehörde abgeklärt oder auf der WBK eingetragen werden? Grüße Frank
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