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  1. Wenn der CDU-Fraktionschef des BW-Landtags 50 Jahre bewaffneten Hilfspolizeidienst analysiert und klar verkündet, mit der Bewaffnung seiner Hilfspolizisten habe es in all diesen vielen Jahren nie Probleme gegeben, dann kann man (auch Du) das erstmal glauben, oder? Schiessunfälle passieren gelegentlich auch bei SEK-Beamten, ist ein Berufsrisiko, aber ein kleines. Die Frage ist ja auch: Findet man überhaupt genügend wirklich geeignete vollzeitliche Beamtenanwärter? Mir wären 5 freiwilige Polizeidienstleistende, die geistig fit, gut ausgebildet und gut sozialisiert sind allemal lieber als ein Vollzeitlicher, der schon fast in der Hauptschule gescheitert, kaum der deutschen Sprache mächtig und womöglich noch ein leichtes Suchtproblem hat, den man aber mangels Alternativen irgendwann in der Zukunft dann doch in Dienst nehmen muss. Die AFD-Anfrage von letztem Jahr im BW-Landtag offenbart, dass die geänderte Sicherheitslage und die Pensionswelle bei vollzeitlichen Beamten dazu geführt haben, dass beim freiwilligen Polizeidienst in BW sogar die Altersgrenze ausgesetzt werden musste: d.h. die Leute werden richtig dringend gebraucht! https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/16_3672_D.pdf
  2. Der große Waffenschein wird (u.a.) dann gewährt, wenn man erheblich über Durchschnitt gefährdet ist. Das ist eine von vielen Voraussetzungen, an denen die meisten aber schon scheitern. D.h. die Diskussion über "Werkzeuge" wird da gar nicht erst geführt, weil man gar nicht zum berechtigten gefährdeten Personenkreis gehört. Wenn man aber als Gruppe mit Grundrechten an den Satz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" herangeht und diesen als nicht verfassungskonform mit Art. 20,4 angreift, sieht es halt anders aus. MarkF als Anwalt sagte mal bei WO: Wobei es mir nicht um ein individuelles Bedürfnis, sondern ein kollektives Recht auf Zugang zu Mitteln ginge, die eine Rechtswahrnehmung in einer fernen, ggf. utopischen Situation mal erlauben würden. Hier brauchen wir keine Gefährdungslage diskutieren, insbesondere nicht wann/wie der Widerstandsfall eintreten könnte, sondern nur, ob dieses Grundrecht noch einen hypothetischen Wert hätte, wenn die Regierung/Bundestag und Gerichte weiter auf ihrem "so wenig Waffen wie möglich im Volk" bestehen und auf eine Totalentwaffnung hinarbeiten. Mit anderen Worten: Ist eine gezielte Totalentwaffnung der Bevölkerung (Endziel) verfassungskonform mit Art. 20,4 GG unter dem besonderen Aspekt, dass Art. 20,4 GG als Ausgleichsrecht gegen die Notstandsgesetzgebung und unter Berufung auf amerikanische Verfassungsartikel entstand und zwar zu einer Zeit, als es 30 Millionen scharfe Legalwaffen allein in Westdeutschland gab?
  3. @3. Hier liegt ein Missverständnis vor. In den USA sind LE vom WaffG ausgenommen, was ja auch der Sinn des "deputize them" ist. Für LE geht prinzipiell auch Vollauto in den USA. In D wäre halt bei einem zukünftigen weitergehenden Verbot von z.B. allen Kat. B Waffen deren "ausführen" auf polizeilichen Schießständen ggf. noch eine Möglichkeit, die überhaupt zu betätigen. In der Regel sind ja sonst verbotene Waffen - selbst wenn der LWB eine Ausnahmegenehmigung dafür hat - nur zum Besitz und nicht mehr zum Schießen erlaubt. @4. Das nehme ich prinzipiell an. Ich denke, Schmeisser und Co. werden denen dieselben Prozente gewähren, sie haben ja nen Dienstausweis. 100% kann ich Dir das aber nicht sagen. Und da wo das WaffG nicht gilt, geht vieles - das gilt ja auch für Reservisten.
  4. Nun ja, in BW hat man auch als Freiwilliger weitgehend den Status eines Polizisten. Damit kommen viele neue Möglichkeiten: Man darf bei Kursen zu Verteidigungsschiessen, Car shooting etc. mitmachen. Man darf bei Veranstaltungen wie "Special Forces Workshop" dabei sein/mitmachen. Auch Wettkampfteilnahme in div. "Practical Shooting" sind kein Problem mehr. Man darf auch mal Vollauto schießen (MP5). Man darf bei bestimmten Shops bestellen. Man bekommt bestimmte Waren (spezielle Schutzausrüstung), die zwar für Zivilisten nicht verboten, aber an Zivilisten schlicht nicht verkauft wird. Man bekommt teils heftige Prozente auch auf Waffen. Man bekommt kostenlose Schießtrainings incl. Muni und Dienstwaffe. Man bekommt je nachdem ein eingeschränktes Recht auf Führen (im, vom, zum Dienst). ==> Für obiges müsste man in BW also nicht mal verhandeln. Wenn man dann signalisiert bekäme, dass man als solcherart treuer Bürger mit einem besonderen Vertrauen ausgestattet sei, dass man davon ausgehen könne, dass solche besonders überprüften/kontrollierten Personenkreise von evtl. künftigen Verboten von Kat. B Waffen (schon aus dienstlichem Interesse) ausgenommen blieben, dann wäre doch was erreicht. Ob das wirklich so extrem unwahrscheinlich ist, weiß ich nicht.
  5. Wenn Du mir ne Liste mit 1000 LWB besorgst, die sich allesamt bereiterklären freiwilligen Polizeidienst 8h/Monat zu machen, wenn sie ein Dauerrecht auf Kat. B Waffen und ein Führen im, vom und zum Dienst bekämen - dann kann ich mit denen verhandeln. Vorrechnen, dass sie so die öffentlichen Kassen um 1000 x 8 x 30 x 12 = 2,88 Mio. EUR jährlich entlasten, das könnte ich. Und knapp 3 Mio EUR jährlich wäre ne Verhandlungsmasse.
  6. Nochmals, ich habe 2 Vorschläge, die in Virginia in öffentlicher Diskussion sind, auf unsere Situation in Deutschland übertragen. Zum Vorschlag freiwilliger Polizeidienst ist bei der Union offenbar eine große Offenheit da. Ein CDU-Landtagsfraktionschef fordert, diesen dtl. auszubauen. Merkel und Seehofer haben ihn nicht zurückgepfiffen, also wird das eine Linie sein, die der CDU wohlgefällt. Legalwaffenbesitzer wird man natürlich genau prüfen hinsichtlich ihrer Motivation und Eignung: "nur wegen der Waffe" und "schießgeile" Typen wird man schnell aussortieren. Der Rest ist dann noch viel besser überprüft als die Masse der LWB und da wird man ggf. auch per Anweisung an das BKA bei künftigen Verboten dann ggf. als Entgegenkommen auch leichter Ausnahmegenehmigungen bekommen können. Es geht ja immer um die Gefahr für die öSuO - die dürfte bei "unter Befehl" stehenden Hilfspolizisten per se geringer sein als bei nem "normalen" LWB. Zum Vorschlag, den Leitsatz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" auf den Artikel 20,4 GG gestützt vor dem BVerfG anzugreifen, wird die Politik NIE positiv reagieren. Da gucken die gequält und wenn sie verlieren auch recht sparsam. Das BVerfG hat den Regierungen schon oft auf die Finger geklopft, auch in der Familienpolitik etc. Wenn man in Reden darauf verweist, dies und jenes sei "nicht verfassungsgemäß", macht man sich nicht beliebt, aber die jeweils politischen Gegner werfen sich diesen Begriff ja häufig um die Ohren, also im Prinzip sind sie das gewohnt. Unsere Bundeskanzlerin sprach ja schon davon, dass es "keine Ewigkeitsgarantie" für unsere Demokratie in Deutschland gebe. Wenn man zurückblickt auf 1968, dann muss man sagen: den Art. 20,4 GG hat uns die Politik nicht freiwillig gegeben. Da war enormer öffentlicher Druck der 68er Generation bis hin zu zivilem Ungehorsam im Spiel. Sitzblockaden etc. Da war was los. Der Art. 20,4 wurde als Ausgleich für die Notstandsgesetze und unter ausdrücklicher Berufung auf die amerikanischen Verfassungsrechte (!) gewährt. Jetzt will man uns den Art. 20,4 durch die Hintertür wieder nehmen/entwerten, indem man das Volk mit "so wenig Waffen wie möglich im Volk" entwaffnen will. Damals 30 Mio. Legalwaffen, heute noch 5,5 Mio. und bald noch viel weniger, sodass wir das Recht in einem imaginären Fall in der (fernen) Zukunft gar nie nutzen könnten. Wir müssten gar nicht so entschieden kämpfen wie die 68er, nur ne kleine Klage vor dem BVerfG!
  7. Also der Preis für eine Klage beim BVerfG ist mit Rechtsgutachten schon was. Aber viel passieren kann ja nicht. Im schlimmsten Fall verlieren wir und der Bundestag löscht Art. 20,4 aus dem Grundgesetz. So what? Ein Recht, das auch im utopischen Fall nie genutzt werden könnte, weil man allen auch die Taschenmesser ab 2,5 cm Klingenlänge abnimmt und selbst Luftdruckwaffen verboten werden, ist dann auch nichts mehr wert.
  8. Klar, der Weg zum Hilfspolizisten ist nichts für jeden. Die gibt es aber nicht nur in D. Im Ausland ist teilweise geregelt, dass man seine eigene Pistole, wenn man die legal hat und darin ausgebildet wurde, verwenden darf (die Muni würde dann natürlich von der Polizei ausgegeben und nur in geeigneten Kalibern, z.B. 9mm). Im Ausland ist teilweise auch eine waffenrechtliche Privilegierung hinsichtlich sonstigen Waffenbesitzes (Langwaffen) mit verbunden. Könnte man in D ja auch so regeln. Kostet den Staat ja nix! Nur weil jemand gerne eine GK-Pistole zum Selbstschutz behalten möchte, disqualifiziert ihn dieser Wunsch nicht per se, mal ein guter Hilfspolizist zu sein. In Virginia finden vielen in den Foren die Idee "deputize thousands" gut! Sie beklatschen den Sheriff dafür (die Idee ist übrigens nicht neu dort drüben).
  9. Gesetze verstehen sollte man als Bürger schon, das ist nicht allein Sache der Polizei. Und auch Polizeigesetze werden demokratisch beschlossen - also von Volkvertretern, die vom Bürger dafür gewählt werden. Insofern will und darf der Bürger schon wissen, was auch ggf. in Polizeigesetzen geregelt ist. Und nochmals: Ich als Waffenbesitzer gönne den Polizisten ihren Waffenschein. Warum auch nicht?
  10. @Joseg Das ist natürlich richtig. Ich war übrigens nie dafür, diese Waffenscheine einzuziehen - und das kann man ja wieder ändern. https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilliger_Polizeidienst Was ich nicht verstehe: "Strafverfolgungszwang" bedeutet: Ich MUSS verfolgen. Ein Polizist kann sich auch in der Freizeit jederzeit in den Dienst versetzen. Wenn das auch für Hilfspolizisten gilt, sollte CCW eigentlich kein Thema sein.
  11. Das war der Sinn bei vielen freiwilligen Helfern der VoPo, z.B. Darauf hatte ich hingewiesen. Allerdings hat die Polizei durch die engere Datenverzahnung/Datenbankspiegelungen etc. und (ggf. gestellte) Anfragen beim Verfassungsschutz nun auch bessere Möglichkeiten, V-Männer in den Reihen ihrer (Hilfs-)Polizei zu enttarnen. Das Innenministerium könnte aber auch ein Anwerben von Hilfspolizisten durch den Verfassungsschutz untersagen. Oder der Gesetzgeber trifft hier Vorsorge. Abgesehen davon: Auch ohne Hilfspolizist zu sein, ist es jetzt schon denkbar, dass der Verfassungsschutz Leute/Funktionsträger aus den Schützenvereinen anwirbt. Diese Möglichkeit besteht und wird ggf. dann genutzt, wenn Leute "angezählt" werden und wegen ihrer z.B. etwas rechtslastigen Meinung vor dem Risiko stehen, alle Waffen zu verlieren. Da entsteht dann Druck und man wird lieber zum V-Mann, um seine Waffen behalten zu können. Mir persönlich wäre es lieber, solche Leute würden dann zum Hilfspolizist. Mit letzterem schädigen sie ihre Schützenkumpels dann nämlich weniger.
  12. Die "Idee" sind genau genommen 2 große Ideen/Vorschläge, die als Lösungsansätze ziemlich entgegengesetzt dastehen. Insofern ist es klar: Wenn man beide präsentiert, weil beide derzeit in Virginia ein Thema sind, dann wird immer die eine Seite sich auf den einen Vorschlag stürzen und ihn zerreissen, während die andere den 2. Vorschlag zerpflückt. War ein Fehler, ich hätte 2 Threads daraus machen sollen. Trotzdem haben allein meine Beiträge in nur diesem kurzen Thread schon ein Dutzend Likes/Wichtig, teils auch vom Moderator, bekommen, also "durchweg negativ" sind die Reaktionen nicht.
  13. Wer weiß es Deiner Meinung nach besser als Du selbst? Nenne mal ein paar Namen, werde konkret und schwafle nicht rum.
  14. @highlower Wo ist Deine Sachkenntnis, lass mal hören. Bisher habe ich die in keinem einzigen Deiner Beiträge hier bei WO durchblitzen sehen.
  15. Ich habe mich mit Ron Siderius sehr wenig beschäftigt. Soviel ich weiß, setzt er v.a. auf das Argument Selbstverteidigung, um waffenrechtlich voranzukommen. Tatsächlich haben wir in D ein relativ starkes Notwehrrecht, was aber von der Waffenlobby nicht genutzt wird. Allerdings setzt in Virginia das VCDL als Waffenlobby-Hauptorganisator auch nicht mehr hauptsächlich auf dieses Argument. Dr. Susan Gratia wurde extrem deutlich, worum es bei den Verfassungsartikeln eigentlich geht (Man schaue sich die letzten 20 Sekunden Videoclip von der Anhörung im texanischen Abgeordnetenhaus mal an): https://www.youtube.com/watch?v=DEJFAvA-ZUE Ist hart und so konkret und unmittelbar sicher überzogen, erst recht in D, aber das abstrakte Recht in Art. 20,4 braucht auch Mittel. "Das Beste, was die deutsche Waffenlobby so zu bieten hat" sind doch so Argumente wie "IPSC". Deswegen brauchen wir längere Magazine (komisch, IPSC ist in den USA viel verbreiterter, aber kaum je ein Thema bei gun rallies - also ein Erfolgsrezept aus den USA ist es mal gar nicht). Und ich wette, dass irrsinnig viele in 2020 IPSC-SURTs machen werden und sogar im Ausland auf Matches mitmachen werden, nur um 2-3 lange Magazine weiter nutzen zu dürfen. Auch werden hunderte, wenn nicht tausende wie in den letzten Jahren schon den "Händlerschein" machen und als Wohnzimmerhändler gequält ein paar Sachen rüberschieben, um div. Privilegien zu behalten - wenn nicht die Lizenzen für das NRWII zu teuer würden. Vom Run auf Jagdscheine ganz zu schweigen. Und auch bei 12/18 oder 2x(4/6) machen wir uns zum Affen, incl. vieler anderer Vorschriften, die wir alle (zurecht) brav befolgen. Wer soviel schluckt, der kann auch noch 8 Stunden/Monat freiwilligen Dienst schieben, die Aufregung just darüber verstehe ich nicht. Und wer halt "zuviel Rückgrat" für all dieses hat, sollte sich die Sache mit Art. 20,4 und einer Klage vor dem BVerfG mal überlegen. @highlower Was ist denn Dein Lösungsansatz? Motzen kann jeder.
  16. Vielleicht ist es für Dich schwer zu verstehen, aber in dem Thread geht es um 2 Lösungsansätze aus Virginia, die gerade waffenrechtlich einem schweren (deutlich schwerer als die EU) Angriff ausgesetzt sind. Diese beiden Lösungsansätze habe ich auf Deutschland übertragen: a) Tausende Legalwaffenbesitzer sollen "deputized" werden, also zu Hilfssheriffs ernannt werden. Als solche gehören sie "Law enforcement" an und sind von den harten gun control laws in Virginia künftig ausgenommen. ==> Analog fände sich in Baden-Württemberg die Möglichkeit beim freiwilligen Polizeidienst mitzumachen, man bekommt ne 9mm Pistole, darf unter bestimmten Umständen führen und an Schießtrainings (ggf. inkl. MP5) teilnehmen, die vom WaffG ausgenommen sind. Die Politik, jedenfalls die CDU, will diese frw. Dienste erweitern, ausdrücklich auch mit modernen scharfen Waffen ausstatten und spricht von 50 Jahren guter Erfahrung mit bewaffneten Hilfspolizisten, selbst eine große Polizeigewerkschaft unterstützt diesen Dienst. Wir würden also auf offene Ohren stoßen. Wenn unsere Lobby noch aushandeln könnte, dass man als Hilfspolizist auch wirklich alle Kat. B-Waffen behalten darf (diesbezüglich privilegiert wird), wäre das eine interessante Lösung für manche. Während eine Verschärfungswelle nach der anderen das Land überzieht und die Schützenkumpels auf Geheiß der EU alle nach und nach abgeben dürfen, bleibt man selber cool vom WaffG ausgenommen, behält seine Sachen und schiebt dafür 8h Dienst/Monat (8h/Monat ist in Virginia vorgeschrieben und zufällig auch der statistische Schnitt in BW). b) Die Virginia Citizens Defense League propagiert derzeit v.a. ein Argument: Großzügiges Waffenrecht auch zur Abwehr evtl. künftiger Tyrannei und zum Demokratieerhalt, wie es sich aus den div. Verfassungsartikeln der USA und Virginias ergibt. ==> Analog findet sich in unserem Grundgesetz Art. 20,4 GG, ein Recht auf Widerstand "gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen" Das schließt nicht nur eine evtl. korrupte Regierung, sondern auch Umstürzler von außen ein. Dieser Grundgesetzartikel wurde ausdrücklich (Bundestagsdrucksachen liegen vor) auch unter Berufung auf US Verfassungsrechte 1968 eingeführt. Er kam "als Ausgleich" für eine Notstandsgesetzgebung, die auch erlaubte, das Militär gegen "militärisch bewaffnete Bevölkerungsteile" einzusetzen. Damals, 1968, herrschten in D aber äußerst liberale Waffenrechte. Eine Pistole konnte mit Jagdschein frei geführt werden, auch fernab vom Revier, einfach so. Reihenfeuerpistolen waren nicht verboten. GK-Waffen waren frei ab 18 bei Neckermann und Co. zu erwerben. Es gab lt. BKA-Schätzungen etwa 20-30 Mio. scharfe Schusswaffen in D. Heute sind diese Mittel vielfach nicht mehr verfügbar. Der Legalwaffenbestand ist auf 5,5 Mio. zusammengeschrumpft und erklärtes Dogma der Politik ist: "so wenig Waffen wie möglich im Volk". Wie erklärt sich das politische Ziel der Volksentwaffnung mit Art. 20,4? Verschieben sich da nicht Kräfteverhältnisse ganz gewaltig zuungunsten des Volkes, dem man Art. 20,4 "als Ausgleich" anno 1968 zugestanden hatte? Es geht nicht um die Diskussion wann und wie man jemals ein Widerstandsrecht geltend machen könnte und welche Myriaden von Dingen vorher abgearbeitet werden müssten (inkl. Klagen vor dem EuGH etc.), sondern allein um die Mittel im Volk, in einer solchen fiktiven Widerstandssituation begegnen zu können, d.h. sein Recht hypothetisch wahrnehmen zu können. Es geht NICHT um einen Aufruf zum Widerstand hier und jetzt, um das nochmals ganz klar zu sagen. Nur um ein grundgesetzlich verbrieftes Recht für eine evtl. hypothetische Situation in einer fernen Zukunft. Hier wäre eine Klage vor dem BVerfG eine Aktion für diejenigen, deren Rückgrat bei a) nicht mitmachen will. Und es wäre eine Riesenchance. Schon wenn das BVerfG nur lapidar feststellen würde, dass der Rechtsgrundsatz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" nicht mit Art. 20,4 verträglich ist, hätten wir einen Riesenerfolg!
  17. @highlower Ich weiß nicht, was genau für ein Problem Du mit Ron Siderius hast. Erzähl mal. @erstezw Das sind Zusammenhänge, die man ggf. EINMAL vor dem BVerfG klären kann, nicht mit der Politik. Im Juraforum.de wurde auch schon gesagt, dass bei Art.20,4 GG ein eher angelsächsisches Rechtsverständnis durchblitze, aber das in einem namhaften GG-Kommentar bestätigt zu lesen ist doch schön. Da könnte man ggf. was draus machen. Anno 1968, als der Art. 20,4 GG verfasst und auch die Notstandsgesetzgebung verabschiedet wurde, hatte die deutsche Bevölkerung noch sehr leichten Zugriff auf viele Schusswaffen. Es gab kein scharfes bundesweites WaffG, bei Neckermann und Co. konnte jeder ab 18 GK-Waffen bestellen, Munition war ähnlich frei verkäuflich usw. Terroristen mit Automatwaffen gab es damals wie heute, aber die Bevölkerung hat heute längst nicht mehr den Zugriff zu scharfen Waffen wie damals, als dass ein Recht auf Widerstand (das sich ja nicht nur gegen eine korrupte Regierung, sondern auch gegen Umstürzler richtet) nutzbar wäre. Man muss sich gar nicht auf die Diskussion, WANN genau das Recht auf Widerstand gegeben wäre, welche Voraussetzungen für den Widerstandsfall, was man vorher alles probiert haben muss etc., einlassen. Es reicht eine (theoretische) Diskussion für den Fall dass... und welche Mittel dann in der Bevölkerung prinzipiell verfügbar sein müssen/sollten, damit das Recht nicht vollends zum Papiertiger verkommt. Damals (1968) gab es laut BKA 20-30 Mio. Legalwaffen (BKA-Schätzung), als Art 20,4 GG verabschiedet wurde. Heute gibt es noch 5,5 Mio., torpediert von einem somit grundgesetzwidrigen Leitsatz "so wenig Waffen wie möglich im Volk". Art. 20,4 soll auch eine Warnung sein an alle "Umstürzler". Nur: wenn dem Volk die Mittel genommen werden, systematisch und gründlich, dann wird das Recht gem. Art. 20,4 GG zum zahnlosen Papiertiger.
  18. Eine Klage vor dem BVerfG macht einen wohl kaum zum Verfassungsfeind. Im Übrigen ist bei der Gesetzesinterpretation immer zu berücksichtigen, was dem Wille des Gesetzgebers entsprochen hat. Insbesondere Bundestagsdrucksachen helfen da weiter. Und in dem GG-Kommentar von Prof. Dr. Hermann von Mangoldt, Verlag Franz Vahlen (Beck Shop online) zu Art. 20,4 GG steht doch tatsächlich: http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/von-Mangoldt-Artikel-20-82-9783800637324_0305201208360809_lp.pdf (letzte Seite der Leseprobe) Belegt wird dies durch: "Vgl. den Redebeitrag des FDP-Abgeordneten Bucher, Verhandlungen des Deutschen Bundestages 5/9364, sowie die Stellungnahme des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 5/2873, S. 9." http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/05/028/0502873.pdf Leute, wir haben gerade das 2nd Amendment für deutsche Legalwaffenbesitzer ausgegraben! Sensationell!!
  19. @Alex: Es waren ja früher viel mehr. Nur Rotgrün hat seit 2011 gebremst. Doch die Union hat unlängst beschlossen: https://www.mannheimer-nachrichten.de/cdu-baden-wuerttemberg-will-freiwilligen-polizeidienst-reaktivieren/ Letztlich werden auch die Grünen aus Budgetgründen und weil der steigende Bedarf nicht zu decken ist, da nachgeben!
  20. Das ist so einfach nicht korrekt. Der CDU-Landtagsfraktionschef hat das letztes Jahr in einer renommierten Zeitung ganz anders dargestellt: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/Streit-in-der-Landesregierung-Freiwilliger-Polizeidienst-mit-oder-ohne-Waffe;art417930,9706616# Also: Die Bereitschaft bei der Politik ist schon da, den Freiwilligen Polizeidienst auszubauen und wie bisher mit scharfen Waffen auszustatten. Wenn da unsere Lobby ein Angebot machen würde ("Bufdis und FSJler kosten Geld, wir LWBs machen das gratis") ginge da was!
  21. Das Problem beim Bedürfnisprinzip ist halt, dass es nicht nur dem Staat, sondern auch den "Bedürfnisbescheinigern" Macht verschafft (und diese Macht gibt niemand freiwillig her) und jetzt EU-weit gilt, wenn auch nicht so ausgeweitet wie in D. 1983/84 gab es unter Helmut Kohl aber eine Gesetzesinitiative im Bundestag, bei der Langwaffen (EL+Repetierer, auch GK) bedürfnisfrei gestellt worden wären, weil man erkannt hat: Die scharfen Regelungen von 1972 sind nicht wirklich nötig. Hier bei WO gibt es einen guten Thread dazu: https://forum.waffen-online.de/topic/82593-gebt-die-langwaffen-frei-bundesregierung-1983/
  22. Ja, leider sehen es die meisten so wie Du, keine Ewigkeitsgarantie. Es würde aber eine interessante öffentliche Diskussion auslösen! Und WENN das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, dass hier ein (gewisses) Recht auf Waffen ableitbar ist... (immerhin gibt es so ein Grundrecht auf Widerstand gem. Art. 20,4 nur ganz selten sonstwo auf der Welt, da dürfen die Deutschen stolz sein), dann ist gleichzeitig der Leitsatz "So wenig Waffen wie möglich" nicht mehr haltbar (und der macht uns ja fast am meisten zu schaffen!!!) dann müsste der Art. 20,4 GG erstmal mit 2/3 Mehrheit abgeschafft werden. In Zeiten, in denen es Parlamenten zunehmend schwer fällt, überhaupt stabile 50% Mehrheiten für ne Regierungsbildung zu organisieren, wäre das schon eine Hürde! Also ich finde, wenn man schon wegen dem Waffenrecht wieder vor das BVerfG ziehen will, sollte dieser Punkt unbedingt mit rein. Ein wohl vorbereiteter Versuch wäre es wert!
  23. Also da muss ich Dich enttäuschen. Seit 1,5 Jahren gilt ein neuer Assault weapon Ban in California und in div. anderen Bundesstaaten geht es teils noch happiger zu (NY etc.). Wenn Du Dir anguckst, wie die Amis ihre eigenen AR15 dort verunstalten müssen, um sie noch behalten zu dürfen, da kommen einem fast die Tränen. Da haben wir es noch richtig gut! Nur mal 1 Beispiel: "Flossen" /Platten am Pistolengriff, nur damit man mit dem Daumen den Griff nicht mehr fest umgreifen kann: https://cdn0.thetruthaboutguns.com/wp-content/uploads/2019/02/12055_05_lg.jpg
  24. Also die freiwilligen Polizeikräfte in BW dürfen m.W. immerhin von und zum Dienst ihre Walther P5 tragen - und selbstredend auch zuhause aufbewahren. In anderen westlichen Nationen werden/wurden die freiwilligen Polizeikräfte ermächtigt, einfach ihre persönliche Pistole (auf WBK) führen zu dürfen. Das wäre ein Recht, das viele LWB motivieren dürfte. In BW (MP5) und in anderen Ländern (HA, VA) werden die freiwilligen Polizeidienste teils auch an Langwaffen ausgebildet. Dann kann man ihnen auch gestatten, ihre eigene SIG516 oder so weiter behalten zu dürfen, wenn sie damit erwiesenermaßen gut und treffsicher umgehen können. Auch das wäre ein Recht, das viele LWB motivieren dürfte. Andererseits wären solche LWB eben unter besonderer behördlicher Aufsicht, weil sie ja regelmäßig mit Beamten gemeinsam Dienst schieben müssen etc. Das wiederum könnte man zur "Beruhigung" der Totalverbotsfetischisten anführen. Die Vorteile auf Seiten des Staates (man spart immense öffentliche Gelder und hat auf einen Schlag viel weniger Nachwuchssorgen) und auf Seiten des LWB (er bekommt eine waffenrechtliche Privilegierung bzw. ist teilweise vom WaffG ausgenommen und schafft für sich persönlich ein Mehr an Sicherheit) wären eigentlich die Grundlage für einen Lösungsansatz. Auch viele Schiesssportarten, die mehr aus der praktischen Ecke kommen, wären plötzlich wieder möglich, natürlich auf Polizeischiessständen oder entsprechenden Events (Special Forces Workshops etc.).
  25. @knight Unsere Lobby versucht es mit Argumenten (was ja per se nicht falsch ist) und mit dem Bedürfnis Sport + Jagd. Dass das nicht hinhaut, sondern bestenfalls ein bisschen Besitzstandswahrung für eine begrenzte Zeit rausspringt, ist absehbar. Sinn dieses Threads ist es gewesen - trotz aller Glühweinunterstellungen - mal einen Blick auf das zu werfen, was waffenrechtlich in Virginia abgeht. Die Lösungsansätze: Hilfspolizei (für den Erhalt waffenrechtlicher Privilegierung, wie auch in Baden-Württemberg schon möglich) Verfassungsrecht (NICHT SV, sondern ein Schutzrecht vor Tyrannei wie auch in Art. 20,4 GG) sind durchaus auch in D interessant, wenn unsere Argumente auch in Zukunft nicht verfangen.
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