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Schwarzwälder

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  1. Es ist jetzt halt die Frage, ob mit den Informationsabenden Aktionen im Dezember nur noch der Kompromiss "erklärt" werden soll oder ob die Abende dazu dienen sollen (und noch können), die Waffengesetzgebung aktiv von der Basis zu beeinflussen.
  2. @Der GroßkalibrigeVielen Dank für die Info. Immerhin weiß man: Die Veranstaltung fand tatsächlich statt. Schade, dass sonst niemand die Sache online stellt. Ich habe kein Facebook-Konto.
  3. Jetzt ist Mittwoch. Der Tag danach. Weiß jemand, was bei dem Treffen rauskam? Welcher Kompromiss da verkündet wurde?
  4. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=221244&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=5309771 Gesamter Urteilstext auf Deutsch. Alle Klagepunkten wurden abgewiesen.
  5. Das Urteil ist raus!!! Der EuGH hat Tschechiens Klage, unterstützt durch Polen und Ungarn, in allen 4 Klagepunkten brutal abgewiesen. Hier der komplette Urteilstext auf Deutsch http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=221244&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=5309771
  6. Ja, mexikanische Verhältnisse zum Beispiel: Strenges Waffenrecht, aber um die illegalen Waffen kümmert man sich nicht. Heute: 21 Tote durch ein mexikanisches Kartell, was ne Kleinstadt "überfallen" hat, darunter 4 Polizisten. Das Rathaus sieht übel zugerichtet aus: https://www.foxnews.com/world/mexico-cartel-member-gunbattle-police-texas-border 2011 hatte das Kartell gleich 70 Tote zu verantworten! Und in ganz Mexiko wurden allein dieses Jahr Jan-November über 29.000 Menschen umgebracht.
  7. Ja, leider geht damit - schlimmstenfalls - auch keine Blockierung mehr. Und man schafft ne Menge Rechtsunsicherheiten, weil identische Magazingehäuse durch andere Follower/Federn/Magazinböden jeweils andere Fassungsvermögen haben können. Wer Terrortaten mit Magazingehäuseverboten verhindern will, lebt irgendwie fernab jeglicher Realität. Wer allerdings Legalwaffenbesitzer maximal gängeln und andauernder Willkür und Rechtsunsicherheiten/Kriminalisierung ausliefern will, der denkt sich genau sowas aus. Super Sache! Da sieht man doch gleich, wes Geistes Kind wer ist...
  8. Mit wem wurde denn der neue Kompromiss geschlossen? Wurde der Innenausschuss involviert? Wurde der Bundesrat mit einbezogen? Warum ist denn schon wieder alles so geheim?
  9. Das ganze Datenschutzgedöns würde man sich natürlich sparen, wenn man künftig die Verfassungsschutzämter in die Schützenüberwachung voll integriert. Für geheimdienstliche Tätigkeiten sind datenschutzrechtliche Grundlage ohne Belang. Der Trick: Man setzt Schützen, die die neuen Bedürfnisanforderungen etc. nicht mehr so schaffen und vor dem Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse stehen, einfach als IMs ein. Die erstellen dann Berichte, wer wo wie oft verfassungsgemäß trainiert etc. und das Ganze kommt pro Waffe klassifiziert ins NADIS. Dort werden dann die Daten mit dem NWR regelmäßig "gespiegelt" (läuft ja jetzt schon) und man bekommt in hervorragender Qualität Daten, bei welchen Waffen z.B. ein Aktivitätsmangel vorliegt.
  10. "Gut" im Sinne von häufigen Kontakt zu denen habe ich schon. Aber gut im Sinne von positiv - das wird schon schwieriger. Ich verstehe deren Bonusabrechnungen nicht und sie verstehen meine Excel-Rechnungen dazu nicht. Organisieren wird Frankonia sowas wohl kaum. Die machen sich v.a. Sorgen um ihre Jägerschaft - die ja aber diesmal kaum betroffen ist. Im Gegenteil, das ganze Nachtsichtgedöns ermöglich Frankonia weitere Absatzchancen. Insofern wird da kaum federführend Hilfe von F. kommen. Wenn aber alles organisiert ist und es nur um kleine Unterstützungen wie eine Bühne ginge - dann kann man ja anfragen. Am besten dann mehrere Schreiben von WO-Usern zeitgleich mit gleicher Bitte...
  11. Dass der Waffenbesitzer Fehler gemacht hat, mag ja sein. Nur hat das Gericht halt ganz allgemein und nicht auf den konkreten Fall gemünzt einiges gesagt, was uns ALLEN künftig Schwierigkeiten machen wird: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035211 Die Herleitung des "12/18 für JEDE Waffe" hat nichts mit dem konkreten Verhalten des Waffenbesitzers zu tun, sondern wird konkret aus dem Gesetzestext, einer Bundestagsdrucksache und einer Verwaltungsvorschrift abgeleitet. Genau deswegen brauchen wir jetzt auch eine neue gesetzliche Regelung, die diese Anwendung des Bedürfnisprinzips besser regelt, um uns vor solchen Herleitungen in Zukunft zu schützen.
  12. Mal was zum kulturellen Verständnis: SRF Doku
  13. Waffen Tony ist auch kein Jurist, cartridgemaster oder Knight oder karlyman oder ich... sind es auch nicht. Trotzdem sollte man mal festhalten, dass der Satz, wonach 12/18 für JEDE Waffe gilt, nicht auf einen Querulanten bezogen war, sondern ziemlich "allgemeingültig" abgefasst wurde. Da steht ja nicht: "Weil Herr xyz ein Querulant ist, gilt 12/18 für JEDE Waffe." Das wird eher abgeleitet aus der oft auch jetzt im BR Entwurf stehenden Präambel "So wenig Waffen wie möglich im Volk"... und wie wir ja alle festgestellt haben, so führt ein 12/18 für JEDE Waffe zu beträchtlich weniger Waffen im Volk. Also kann ich mit @ASEseiner Erklärung, der LWB wäre hier selber schuld und der Satz gelte nur für ihn, wenig anfangen. Mit dem Ansatz von Waffen Tony, dass es kein Urteil gäbe und auch keinen Beschluss und hach, eigentlich hat überhaupt niemand irgendwas gesagt und der Satz wäre völlig irrelevant, kann ich auch nicht viel anfangen. Der Satz findet sich jetzt so im Vollzitat in Rechtsdatenbanken wieder, geäußert vom VGH Hessen und damit eben doch relevant. Der zieht seine Kreise. Auch wenn es graduell, da mag @knightja rechthaben, Unterschiede zu einem echten Urteilsspruch geben mag. Glaubt aber jemand im Ernst, dieselbe Kammer würde bei selber Gesetzeslage beim nächsten Mal entscheiden, 12/18 gelte nur für die Person, völlig unabhängig von der Zahl der Waffen??? Wohl kaum. Daher ist es gut, dass die Verbände hier eine gesetzliche Regelung wollen, die auch den VGH Hessen bindet.
  14. Die Union kann und wird sich mit den Programmpunkten der AFD auseinandersetzen müssen, wenn sie die klaren Abwanderungstendenzen stoppen will. Aktuell ist die Union bundesweit bei 25,5% angelangt und es reicht nicht mehr mal für die von Merkel präferierte schwarz-grüne Koalition. https://www.wahlrecht.de/umfragen/insa.htm Dafür wird eben RRG unter grüner Führung eine ernste Machtoption und dann ist die Union ganz draussen. Insofern wird sich die Union ganz genau angucken,an welchen Stellen sie Boden und Stimmen ggü. der AFD verliert. Bei Asylrecht und Europapolitik wird die Union nicht auf AFD-Positionen einschwenken (können), bei sowas wie dem Waffenrecht hingegen schon - das sind schlicht konservative Positionen, die man (wieder) besetzen kann und schon hat man wieder 1-2 Mio. Sympathisanten mehr. Eigentlich ein "no-brainer" für die Union, jetzt die LWBs zu unterstützen.
  15. Fungizid nennt sich das Mittel - das ist von ratiopharm. Dass man in einer parlamentarischen Diskussion zum Waffenrecht als Fraktionsvorsitzende solche extrem ideologischen Kampfbegriffe wie "Femizid" einbringen muss, spricht allerdings Bände. Die GRÜNEN zeigen damit einmal mehr, dass sie eben nicht "in der Mitte der Gesellschaft" angekommen sind. Und wenn sie im Kampf der Geschlechter behaupten, ein liberales Waffenrecht führe zu mehr "Femiziden", dann frage ich mich, wie bei direkter Konfrontation/Gewalt das weibliche Geschlecht besser dasteht: unbewaffnete Durchschnittsfrau >< unbewaffneten Durchschnittsmann (strenges Waffenrecht) oder bewaffnete Durchschnittsfrau >< bewaffneten Durchschnittsmann (liberales Waffenrecht) Fazit: NUR ein liberales Waffenrecht verschafft den Frauen Aussicht auf gewünschte "Gleichstellung" (vgl. Samuel Colt), Warum kapieren die Feministen das bloß nicht??
  16. Die AFD hat z.B. den Vorsitz im Innenausschuss. Ich werde Sie anschreiben und darum bitten, alle möglichen Register im Gesetzgebungsverfahren zu ziehen, um den Irrsinn der jetzigen Waffenrechts-Gesetzgebung zu bremsen, zu verzögern, hinauszuziehen, damit die Stimmen der Vernunft sich doch noch durchsetzen können. Ich weiß nicht, welche Rechte und auch Tricks es für die AFD gibt, das Verfahren abzubremsen, aber das wäre für uns ein Riesenvorteil. Jetzt im Hauruckverfahren was durchzupeitschen, was nachher über viele Jahre einen bürokratischen Wahnsinn, ständige Rechtsunsicherheit und massive Drangsalierungen der Schützen und Verbände bedeutet - das MUSS verhindert werden, darüber MUSS aufgeklärt werden und dafür brauchen wir Zeit. Wenn die AFD als größte Oppositionspartei im Bundestag uns diese Zeit verschaffen kann, dann wäre das super!
  17. Das ist ein paar Tage alt. Die GRÜNE spricht von einem hauptsächlichen "Femizid" durch Legalwaffen - also mit Legalwaffen würden in erster Linie Frauen getötet.😲 Sie bezieht sich auf eine Studie des Max-Planck-Instituts, wonach durch Legalwaffen im häuslichen Umfeld jedes Jahr 20-25 Menschen getötet würden - "und ganz oft sind dies Femizide!"
  18. Zitat aus der gutachterlichen Stellungnahme von Herrn N. Heinrich, Seite 3+4. Es geht Herrn Heinrich offenbar auch darum, die Verfassungsbehörden definieren zu lassen, wer für Waffenbesitz ungeeignet ist - und diese "als ungeeignet für Waffenbesitz geltenden Personen" dann mittels vollautomatischem Datenabgleich mit dem NWR rauszufischen. "vollautomatisch" heißt für mich, es findet keine sorgfältige Analyse des Einzelfalles statt, steht man drin, ist man fällig (bzw. seine Waffen los). Dass Verfassungsschutzbehörden hier so massiv in Verwaltungsentscheidungen eingreifen dürfen/sollen, ist einfach haarsträubend. Wie an anderer Stelle von mir verwiesen, steht man den Entscheidungen der Verfassungsschutzbehörden praktisch wehrlos gegenüber, weil Geheimhaltungspflichten und Informantenschutz immer überwiegen. Man erfährt dann nix und kann sich so auch kaum wehren:
  19. @chapmenIn seiner Sachverständigen-Stellungnahme schreibt er doch, dass er Beamter (Kriminalpolizei?) ist und am NWR maßgeblich beteiligt ist. Oder auf was willst Du hinaus? Da einige User hier restlos begeistert über seine Stellungnahme waren, wollte ich eben die Pferdefüße seiner Stellungnahme etwas ins Licht zerren. Einige Dinge finde ich auch wirklich sachgerecht und gut, aber insbesondere bei der Idee, dass die Verfassungsbehörden von sich aus unbegründet jederzeit im NWR eintragen dürfen, wer für den Umgang mit Waffen nicht mehr geeignet ist, das halte ich für eine brandgefährliche Idee. Solche gerichtlich nicht (voll) überprüfbaren "Einschätzungen" dürfen Verwaltungshandeln und Bürgerrechte nicht derart bestimmen. Nach Piloten-ZÜP und jetzt NWR mit 1 Mio. LWB + womöglich 200.000 Beschäftigten in der Branche fragt man sich, wer als Nächster vom Verfassungsschutz "abgeschossen" werden darf: Alle Führerscheininhaber mit Klasse 2/C1/CE/D1/DE? Alle Landwirte mit Düngemittelbezug? Alle Chemiker/Apotheker/Ärzte? Alle Lehrer/KiTa-Mitarbeiter usw.? Ganz Deutschland?
  20. Der Sachverständige hat Ahnung, was aber nicht heißt, dass er alles zu unseren Gunsten empfiehlt, nur ein paar "Highlights": Seine Ausführungen zu wesentlichen Teilen sind super, sein Lösungsvorschlag aber nicht konsistent: Bei vielen Pistolen will er die bisherigen Regelungen zu wesentlichen Teilen beibehalten, bei von halb- und vollautomatischen (Langwaffen) des Typs AR15 etc. will er aber die volle Schärfe der neuen Regelung mit allen Komplexitäten haben. WIe ist esdann bei der Glock17? Neue Regeln weil mit Glock 18 (vollautomatisch) verwandt, oder alte Regeln? An der Stelle bleibt der Sachverständige leider unpräzise. Bei Schalldämpfern sollen auch separat die Schalldämpfergehäuse analog wesentliches Teil werden. Was aber, wenn die Gehäuse eines KK-SD mit denen eines freien LG-SD identisch sind? Der Vorschlag, Pfeilabschussgeräte WBK-pflichtig, aber bedürfnisfrei analog den 4m M20 Waffen zu machen, ist wahrscheinlich ein zu diskutierender Kompromiss. Der größte Hammer kommt aber bei den Vorschlägen, allen Verfassungsschutzbehörden Vollzugriff auf das NWR zu geben und "aus Sicht der Verfassungsschutzämter ungeeigneten Personen" im NWR selbständig zu brandmarken, d.h. diese bekommen einen Vermerk der jeweiligen Verfassungsschutzbehörde, dass sie für Waffenbesitz ungeeignet sind, fertig. Eine weitere Prüfung durch Ordnungsamt/Behörden vor Ort folgt dann nicht mehr, alle Waffen werden sofort (mittels SEK, klar) eingezogen. Schlimmer noch, Herr Heinrich möchte auch alle in der Waffen- und Munitionsherstellung Beschäftigten und im Vertrieb/Verkauf Angestellten, die Umgang mit Waffen haben können, ins NWR reinknallen. Das dürften gern nochmal 100.000-200.000 Beschäftigte in D sein, die dann beim Ersteintrag den Verfassungsschutzämtern gemeldet werden sollen und wenn die irgendwann den Daumen runterdrehen, hat man Berufsverbot - unüberprüfbar, weil Geheiminteressen überwiegen ja! Das geht zu weit und solchen Vorschlägen dürfen wir hier nicht applaudieren. Hier werden Legalwaffenbesitzer zum Freiwild geheimdienstlich operierender und kaum gerichtlichen Kontrollen unterliegender Behörden gemacht, obendrein durch Denunziantentum getrieben: "Hinweistelefon" beim Bundesamt für Verfassungsschutz als Denunzianten-Hotline (STASI reloaded)
  21. Das halte ich für ein Gerücht. Es GEHT in die Rechtsprechung ein, denn es ist unter "Rechtsprechung des VHG Hessen" bei dejure.org gelistet und was noch viel wichtiger ist: Es ist als VOLLTEXT unter der professionellen Rechtsprechungsdatenbank juris-online aufgeführt. Die Rechtsmeinung des VHG Hessen zieht damit ihre Kreise. Was ja (solche und ähnliche Rechtsprechungen) auch Fritz Gepperth in seiner Stellungnahme https://www.bundestag.de/resource/blob/667374/8934dbb8f713f4bb576d35f0c41f4532/A-Drs-19-4-391-A-data.pdf voll berücksichtigt: @knightIch gebe Dir absolut Recht, dass präzisere Regelungen auch zu unserem Nachteil ausgehen (können) und prinzipiell Interpretationsspielräume auch was Positives haben. Allerdings sehe ich beim Waffenrecht Interpretationsspielräume inzwischen weitaus kritischer als noch vor 16,17 Jahren von mir hier im Forum geäußert. Damals wollte ich, dass unsere Lobby unbedingt den großen Kampf vor den Gerichten führt. Nach dem Lesen vieler Urteile der letzten Jahre muss man einfach erkennen: Der alles überstrahlende Grundsatz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" leitet so gut wie jedes Gericht. Von diesem Grundsatz aus wird jeder "Interpretationsspielraum" GEGEN uns genutzt, mit entsprechenden Resultaten. Insofern sehe ich eine präzisere Gesetzesregelung erstmal als Schutz vor der (durch o.g. Grundsatz bedingten) sehr einseitigen Auslegung der Gerichte.
  22. "Dokumenttyp: Beschluss" Und nur damit die Rechtsprechung des VGH nicht wieder verniedlicht wird, hier der entscheidende, uns alle betreffende Satz aus dieser "Rechtsprechung": https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035211 Diese Gerichtsmeinung des VGH Hessen steht also. Egal, ob sie im Zusammenhang mit einem Urteil, einem Gerichtsbeschluss, einer Zulassung oder Ablehnung einer Revision etc. getätihgt wurde. Diese Rechtsauffassung ist zitierfähig bei Dejure hinterlegt und wird ihre Kreise ziehen. Ob uns das passt oder nicht. Einziger Schutz: Klare gesetzliche Regelungen, die diese Rechtsauffassung obsolet machen. Wie man sich aus dieser Situation heraus GEGEN klare, begrenzende und uns schützende Regelungen wehren kann, verstehe ich nicht.
  23. Der Verkauf wäre klimaschädlich. 🙂 Nachhaltige Produkte gibt es nur, wenn made in Germany von A bis Z erhalten bleibt. Minderwertige Produkte führen zu mehr CO2,!
  24. Ein Scheingefecht sehe ich nicht. Mit Beschlusstext des VGH Hessen ist seit Monaten klar, dass div. Gerichte 12/18 für JEDE Waffe fordern. Man kann diesen VGH Beschluss kleinreden, verniedlichen usw. aber er würde etlichen Schützen im Land künftig das Leben schwerer machen. Insofern haben BSSB und DSB an der Stelle kein Scheingefecht geführt. Am Montag ist jetzt die große Stunde von Fritz Gepperth. Da kann man jetzt bei dem Magazinkörper Verbot und den Verfassungsschutz Regelanfragen Druck machen! Mit BDS, FWR und damit auch DJV im Rücken müsste sich da doch auch noch was bewegen lassen...
  25. Naja, die werden bei der Bedürfnisprüfung ab 10 Jahren noch rummachen. Aber da könnte man ja noch minimal entgegen kommen, indem die Verbände die Mitgliedschaft und ggf ganz pauschal die weitere schiesssportliche Betätigung des jeweiligen Altschützen bestätigt. Dafür reicht dann einmal Vogelschiesen im Jahr...
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