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Schwarzwälder

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  1. Wenn jetzt Klartext geredet würde, würde es zu lautstarken Protesten und Unmutsbekundungen der Basis gegenüber den Verbänden kommen. Das will man natürlich nicht. Und die Politik will auch Ruhe und droht wahrscheinlich noch mit viel härteren Maßnahmen, wenn man jetzt nicht geduldig still schluckt, was einem von BMI und Bundesrat vorgesetzt wird...
  2. Also für den Bedürfniserhalt eines. 50 BMG Gewehres habe ich künftig 18 * 60 Schuß * 4 Durchgänge * 12 Euro pro Schuß billigste Sorte bei Sax Munition = 51840 Euro jährliche Munition kosten an der Backe? Selbst wenn man nach 10 Jahren in Ruhe gelassen wird, hat man für das Bedürfnis dieser einen Waffe dann schon über ne halbe Million Euro verballert...
  3. Also bisher wurde beim BDMP ein Training mit 15 Schuß als ebensolches gewertet und abgestempelt. Der DSB Landesverband Berlin Brandenburg zieht auch die Grenze bei 15 Schuß. Warum muss man eine Disziplin satte 4 mal durchballern? Und das 18 mal im Jahr. Das sind dann ggf. 18 *4*60 Schuß, also 4320 Schuß im Jahr... Da Legalwaffenbesitzer im Schnitt 5,5 Waffen besitzen, wären das 23760 Schuss pro Jahr. Im GK Bereich sind dafür schnell mal 10.000 Euro Munition kosten weg, für den bloßen Bedürfniserhalt eines Sportschützen mit durchschnittlichem Waffenkontingent!! Und bei Leuten, die eine Waffe im Kaliber. 50 BMG besitzen, wären 18 Termine zu je 60 Schuß schnell den Gegenwert eines ordentlichen Neuwagens, und das jedes Jahr...
  4. Wieso legt man von unserer Seite eine Obergrenze bei 4 Wettkämpfen fest? Bei der DM des BDS gibt es einige, mich eingeschlossen, die z. B. 7 große Präzisionsdisziplinen auf 100m etc. an einem Tag unterbringen. Warum soll bei 4 Disziplinen pro Tag mit der Anerkennung Schluss sein?
  5. Bei Kaliber gleichen oder Kaliber kleineren Wechselsystemen ist kein Mindesttraining vorgegeben. Praxisgerecht wäre es aber, wenn man z. B. bei einer Grundwaffe in 9 mm und KK Wechselsystem die vorgeschriebenen 18 Trainings nicht nur mit 9mm, sondern auch mit KK ausführen dürfte, d.h. wenn ich 15 mal mit KK-Aufsatz und 3 mal mit 9mm trainiere, dann wäre der Bedürfniserhalt für beides gesichert.
  6. Mit Jugendjagdschein <18 Jahren an GK-Wettkämpfen teilnehmen, das geht zumindets beim BDS nicht. Mit Jagdschein ab 18 Jahren darf man hingegen schon an sportlichen GK-Wettkämpfen teilnehmen - das darf ja auch derjeinige, der keinen JJS hat. Wichtig ist dabei, dass die jeweilige GK-Waffe nicht vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen ist. Also Kurzwaffen < 3 Zoll-Lauf sind idR tabu, Anscheinswaffen ggf. auch.
  7. Ich sehe tatsächlich ein sehr kleines Problem mit AR15-Armbrust Lowern. Es gibt ein paar Modelle, die teils als Upper, teils als Komplettmodell mit orig. AR15-Lower verkauft wurden. Da ergibt sich dann bezüglich des Lowers als künftig wesentlichem Teil eine WBK-Pflicht. Ansonsten aber sollen sie die Armbrüste komplett in Ruhe lassen! Die sind weder als Terrorwaffe noch als Amokwaffe geeignet - und treten in den Kriminalstatistiken doch gar nicht als relevantes Problem auf.
  8. In vielen - auch statischen - Kurzwaffendisziplinen ist die Magazinkapazität nicht beschrönkt, d.h. es ist nicht verboten, größere Pistolenmagazine zu verwenden. Bei IPSC Pistol Open ist das sogar die Regel, weil es hier einen Wettkampfvorteil bringt. Bei den Langwaffen ist es so, dass viele eben blockierte 20er/30er Mags benutzen. Die sind absolut erlaubt. Blockierte Mags sind - dem "lange Magazinkörper Verbot" sei Dank aber ebenfalls künftig verboten, d.h. man schafft ein neues Verbot, das viele Sportschützen betrifft und weh tut, aber die äSuO nicht tangieren wird.
  9. @Josef MaierDa hast Du natürlich Recht, das ist mancherorts ein Nachteil der Roten WBK. Allerdings nicht, wenn man explizit nicht schiessen möchte. @Bounty Es werden durchaus viele Magazine verwendet, die das BMI zu 20 Schuss Magazinen umdefiniert hat. So gut wie alle sportlich zugelassenen G3 Klone wurden doch mit blockierten 20-Schuss-Magazinen ausgeliefert und benutzt. Beim alten AR 15 in 9mm hat sogar das BKA einen Feststellbescheid erlassen für die Waffe mit blockiertem 20er Magazin. Blockierte Magazine wurden und werden bis heute zuhauf von Sportschützen genutzt und Herr Seehofer hat uns bisher nicht erklären können, warum und welche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hieraus entstanden wären. Das ominöse Magazinkörperverbot zeigt einfach eine hochmaligne Grundintention des Gesetzgebers gegen uns Schützen!
  10. Ich höre immer, die Magazinverbotsregelungen sind durch, es gehe nur noch um die Bedürfnisprüfungen. Das halte ich für falsch. Wenn man den Entwurf nochmal an einer Stelle anfasst, dann kann man das auch an anderer Stelle nochmals tun. Das müssen wir auch fördern.
  11. Die neue Gesetzgebung schließt fieserweise sogar aus, dass Leute mit doppeltem Status - Jäger und Sportschütze zugleich - ihre Schalldämpfer bei sportlichen Wettkämpfen benutzen dürfen. Also für "Schützen" bringt das neue Waffenrecht bezüglich Schalldämpfer auch nur neue Restriktionen...
  12. @BJ68 Interessant. Ich finde es schon anstössig, wie man zigfach überprüften Legalwaffenbesitzern immer damit kommt: Ihr dürft nicht (zu) viele Waffen haben, weil ihr sonst die Nachbarschaft für nen Aufstand ausrüsten könntet... Wer als Gesetzgeber ein permanentes Problem darin sieht, dass die Bevölkerung sich für den bewaffneten Aufstand zurüstet und deswegen "destabilisierende Effekte" (siehe EU-Gesetz) heraufbeschwört, der muss ja was im Schilde führen, könnte man meinen. Auf dieser Schiene argumentierend jetzt Trainingsvorschriften zum Bedürfniserhalt einzuführen, um Waffenbestände zu reduzieren, ist ziemlich entlarvend. Und im Endeffekt wäre es dann ehrlicher, den Art. 20,4 GG abzuschaffen (upps, geht nicht, Ewigkeitsklausel...) Wieviele Fälle in jüngerer Geschichte gibt es eigentlich, wo sehr liberale Waffengesetze dazu führten, dass Bürger mit Ihren zivilen Legalwaffen den Aufstand wagten? Und wieviele Fälle in jüngerer Geschichte gibt es denn, wo restriktivste Waffengesetze dazu führten, dass gr. Bevölkerungsteie entwaffnet und in den Folgejahren einer Diktatur unterworfen wurden? Was destabilisiert in Wirklichkeit mehr: Ein liberales oder ein extrem restriktives WaffG?
  13. Tja und da ist von Anfang an entscheidend was falsch gelaufen: Mit der Bezeichnung "Kleinwaffen und leichten Waffen" / "SALW" hat man den Kleinkaliberrevolver und das KK-Gewhr wie auch die BDF in einen Topf geschmissen mit MPis und Maschinengewehren (alles "Kleinwaffen") und Mannschaftswaffen wie Granatwerfer, Panzerabwehrkanonen, Flugabwehrraketensysteme und Mörser gleich mit reingepackt "Leichtwaffen"). Leider ist es auch unserer Lobby World Forum on Shooting Activities (WFSA) nie gelungen, zivile bzw. persönliche Selbstverteidigungswaffen von dem UNO- und EU-Kleinwaffenregelungskrampf abzukoppeln. Und wo genau sind innerhalb der EU national destabilisierende Effekte durch legale Waffen der Kategorie B-D festzustellen gewesen? Und ketzerische Frage: inwiefern könnte der hohe Besitzstand von solchen - ich nenne sie mal "Kleinstwaffen" - in einer Bevölkerung nicht vielleicht sogar "stabilisierende Effekte" gehabt haben? Wer qua Art. 20,4 GG als Verfasser das Volk im Extremfall auch direkt in die Gewaltenteilung mit einbezogen haben will, der sollte die "destabilisierenden Effekte" auch mal von einer anderen Seite her betrachten. Und was die SALW-Regelungen und Afrika, etc. anbelangt: Die stören doch nur, weil sie Stellvertreterkriege etwas unkalkulierbarer machen. Insgesamt viel Heuchelei!
  14. Dem ist so. Anders Breivik hatte auf Utøya 187 Schuss in knapp 90 min abgegeben. Dafür benötigt man keine 50 Schuss Magazine und ehrlich gesagt auch keine Halbautomaten...
  15. @Steelworker/Emil: Ich gönne Dir jede einzelne Deiner Waffen und empöre mich gar nicht, wenn Du z.T. auch "haben wollen" als Kaufgrund angibst. Allerdings sehe ich einen Trend, zuerst über Gerichte und jetzt über Ministerien und Abgeordnete, an der Bedürfnisschraube weiter zu drehen, indem wie auch immer verschärfte Anforderungen an das Training zum Bedürfniserhalt gefordert werden. Ich selber bin und war noch nie ein Freund des Bedürfnisprinzips. In 18 Jahren bei WO habe ich das immer wieder angeprangert und Lockerungsvorschläge gemacht. Nur wenn man das Bedürfnisprinzip unbedingt beibehalten will, dann muss man auch sagen: (beliebig viele) Schrankwaffen auf Sportschützenbedürfnis, das ist Politik und Gerichten ein Dorn im Auge. @Dentist: Dein Argument, Ersatzwaffen zu benötigen, verstehe ich. Wir sind eine Familie mit 5-6 Schützen, die bei der DM mitmachen. Manche unserer Waffen werden gleich bei 10-20 Starts auf der DM eingesetzt. Trotzdem habe ich jedesmal, wenn ich per Antrag beim Verband eine "Ersatzwaffe" als Bedürfnis bescheinigt haben wollte, den Antrag abgeändert bekommen auf "neue Disziplin" o.ä. Bedürfnisse für Ersatzwaffen werden von meinem Verband ÄUSSERST restriktiv gehandhabt! Insofern kann man damit schlecht bei der Politik argumentieren. Und wenn es dann 4,5,6 Ersatzwaffen für dieselbe Disziplin sein sollen, alle Ordonnanz, dann bietet es sich doch viel eher an, die Rote WBK zu erwerben. Sammler sind EU-weit am privilegiertesten; dürfen in vielen europ. Ländern sogar noch Vollauto besitzen (selbst in D für manche VA bis 1945, wenn das Sammelgebiet passt). Weder Jagdschein noch gelbe WBK ist ein Ersatzdokument für Sammler. Weil das manche tun (es wurden ja schon über 130 Waffen auf WBK gelb berichtet), sieht sich die Politik halt immer wieder zum Handeln veranlasst... Ich persönlich gönne Dir aber gerne jede Ersatzwaffe (um nicht falsch verstanden zu werden).
  16. Horst Seehofer in o.g. Pressekonferenz 28min 30 sec. Horst Seehofer hat auch klargemacht, dass er von Anfang an den Entwurf zum neuen Waffengesetz eng begleitet hat. Offenbar gab es Mißverständnisse: - mit den neuen Trainingvorschriften zum Bedürfniserhalt unterstützt er keinen einzigen Sportschützen - und die folgende Bürokratie auch in Vereinen und Verbänden wird dem Schützentum weithin die Luft abdrücken, ohne dabei eine einzige Terrortat zu verhindern - mit den Magazinregelungen, die für Rechtsunsicherheiten sorgen werden, ja viele Schützen kriminalisieren werden, unterstützt er uns Sportschützen auch in keinster Weise - die künftigen massenhaften Verfassungsschutzabfragen, die in dieser Häufigkeit personell nicht mehr so bearbeitet werden können, dass sie jedem Einzelfall gerecht werden können, gräbt er noch weiter am Grab des Schützentums - die Armbrust zu verbieten (oder WBK-pflichtig zu machen mit allen Folgen) ist ein weiterer Dolchstoß für Sportschützen, auch in der Jugendarbeit. Welche Terrorakte und Amokläufe möchte er damit genau verhindern? Mich würde schon interessieren, welche Vereine ihn da loben und auszeichnen... sind die Auswirkungen seines Waffenrechts denn diesen Vereinen bewußt gewesen?
  17. @444 marlin Der CSU-Bundestagsabgeordnete hates doch glasklar gesagt: ... damit ist klar, dass wir künftig einen Bedürfniserhaltsnachweis für JEDE Waffe erbringen müssen, d.h., dass jede Sportwaffe auch sportlich genutzt werden muss. Irgendwie. Das ist unisono die Sicht. Und die CSU ist da schon auf der ganz liberalen Seite der Regierung. "einmal jährlich sportlich nutzen" und dann nach 10 Jahren Ruhe haben - das wäre m.E. das Maximum, was man noch rausholen kann. Das Bedürfnisprinzip wurde bei Einführung in den 70er Jahren halt mittels "Gelber WBK" und sehr lockerer Prüfung bei Bedürfniserhalt etc. schmackhaft gemacht und im Laufe der Jahrzehnte angezogen. Diese Entwicklung war absehbar - und wer sie nicht möchte, muss eben eine Abschaffung des Bedürfnisprinzips fordern. Genau dies wird unsere Lobby aber niemals mitmachen.
  18. Es war absehbar, dass "Schrankwaffen", d.h. auf Sportschützenbedürfnis erworbene Schusswaffen, die nie schiesssportlich eingesetzt werden, vom Gesetzgeber nicht dauerhaft akzeptiert werden. Das strenge Bedürfnisprinzip steht dem einfach entgegen: wer seine Waffe nur kauft, um sie im Schrank konservieren zu können, hat kein schiesssportliches Bedürfnis dafür. Fertig. Wem das nicht passt, der muss halt für die Abschaffung des Bedürfnisprinzips eintreten - oder mit weniger Trainingszwang behaftete Bedürfnisse wie "zum Schutz in den eigenen 4 Wänden" als anerkennenswert fordern. Auf der anderen Seite ist es natürlich WEIT überzogen und absolut nicht sachgerecht, zu verlangen, dass mit jeder Waffe stur 18mal jährlich intensiv trainiert wird. Man kann sich eine spezielle Waffe kaufen, die man für einen ganz speziellen Wettkampf einmal im Jahr ausführt. Dann hat man genauso ein sportliches Bedürfnis für diese eine Waffe, wie wenn man ständig als Trainingswaffe damit übt. M.E. ist der Weg des BSSB daher schon richtig: Möglichst klar definierte und möglichst moderate Vorschriften zum erforderlichen Training einfordern. Die Regierung/Bundeskabinett und selbst die CSU-Abgerdneten wie oben zitiert wollen ein Training zum Bedürfniserhalt PRO Waffe. Der VGH Hessen will es auch. An diesen Vorstellungen unserer Legislative, Exekutive und Judikative kommt man nicht mehr vorbei. Daher hatte ich vorgeschlagen: 12/18 pauschal, dabei muss jede selbst besessene Waffe einmal jährlich "bewegt" worden sein (also 1x Training oder 1x Wettkampf mit jeder eigenen Waffe). Das ist wirklich machbar - wer 20 Waffen auf Sportbedürfnis hat, muss dann halt 20 Trainings absolvieren, geht noch. Somit ist dem Bedürfnisprinzip Genüge getan und wir Sportschützen würden nicht überfordert. Diejenigen, die das nicht wollen, müssen sich halt eine andere Bedürfnisgrundlage suchen: Jagdschein machen, Handelslizenz, Sammlerschein...
  19. Das Grundproblem ist doch, dass auch die CSU eine Regelmäßigkeit des Trainings pro (!!!) einzelner Waffe fordert. Ob wir dann 10, 12 oder eben 18 Trainingstermine pro Waffe nachweisen müssen, ist sekundär. Wobei jetzt halt ein Gericht in 2. Instanz geurteilt hat, dass "regelmäßig" eben 12/18 pro Waffe bedeutet. Und wenn die CSU diese Definition der Regelmäßigkeit nicht anfassen will, dann haben wir dasselbe Problem weiterhin an der Backe, nur dass die Politik, konkret die CSU, sich hierbei nicht die Finger schmutzig machen musste. Schlau, schlau!
  20. Leider will der CSU Politiker keine "Entkopplung des Bedürfnisses", d.h. er hält am fortlaufend zu überprüfenden Bedürfnis pro einzelner Waffe fest. Also will er auch einen Trainingsnachweis pro Waffe und im Prinzip sind dann Grundkontingente und gelbe WBKs Geschichte. Schade. Was allerdings bleibt, wäre 12/18 als Sportschütze und dabei muss jede selbst besessene Waffe einmal jährlich sportlich eingesetzt werden im Training oder Wettkampf. Das wäre dann ein Kompromiss, um den Grundbedingungen, die die CSU erfüllt sehen will, entgegen zu kommen. Das hatte ich ja bei WO vorgeschlagen und bin fast gesteinigt worden...
  21. Ich würde mal sagen WENN es noch gelingt, den ambitionierten Gesetzgebungsplan bezüglich WaffG zu stoppen und den Bedürfnismist auszusortieren, dann ist es ein Leichtes, GLEICHZEITIG auch einige Magazinregelungsexzesse im Entwurf mit zu entsorgen. Wenn nicht jetzt, dann nie! Gerade bei den Magazin Regelungen sehe ich eine maligne Grundintention, die thematisiert werden muss - wir werden durch unklare bis fiese Regelungen kriminalisiert, das geht einfach nicht.
  22. Ja, stimmt, das ist deren Logik. Ich glaube @Germanhat auch mal die neuen Statistiken aus dem NWR zitiert, wonach es dem Gesetzgeber gelang, die Anzahl der Legalwaffenbesitzer zwar zu reduzieren, nicht aber die Zahl der legalen Schusswaffen in Deutschland an sich. D.h. Sportschützen und Jäger kaufen immer mehr. Da möchte man mit dem neuen Entwurf diesmal ran, denn der Satz aus dunklen deutschen Zeiten soll ja weiter die Waffengesetzgebung bestimmen: So wenig Waffen wie möglich im Volk...
  23. Dein Satz von Montesquieu ist absolut richtig, finde ich super! Allerdings muss man fairerweise sagen, dass es aus Sicht des Gesetzgebers schon notwendig ist, diese extremen Trainingsvorschriften zum Bedürfniserhalt zu machen: Der Gesetzgeber will schlicht (und immer wieder in Präambeln klar gesagt): "So wenig Waffen wie möglich im Volk." Wenn Trainingsvorschriften derart hochgeschraubt werden, dass sich der Legalwaffenbestand mal flugs halbiert, tja... dann ist es eben notwendig, dieses Gesetz zu machen (aus Sicht des Gesetzgebers).
  24. Ich bettle doch nicht um Verschärfungen. Es gibt Rechtssprechungen, die für die Verschärfungen verantwortlich sind. Und die Verbände sollen jetzt tatenlos zusehen, wie diese Urteile zur "ständigen Rechtssprechung" erhoben werden? Da wiederum bin ich 100% anderer Meinung. Dass die Gerichte selbst jemanden, der regelmäßig auf Deutschen Meisterschaften mitschiesst, den Sportschützen Status absprechen, wie Du hier ausführt, zeigt doch, dass die vor nichts Halt machen. Lieber klare gesetzliche Regelungen als Freiwild vor Gericht!
  25. Das kann ich nur begrüßen. Je weniger Spielraum es für restriktive Auslegungen vor Gericht gibt, desto besser für uns.
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