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Sgt.Tackleberry

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  1. Ugh, na denen hast du es aber gezeigt. Den wirst du kriegen, wobei der sich an deiner Frist noch weniger kratzen wird, als du an seiner.
  2. Da bin ich im Übrigen auch völlig deiner Meinung. Ich kann auch nur sagen, dass in Berlin die gleiche Auffassung gilt. Ich musste bisher für kein WS ein Bedürfnis vorlegen, der Mun.-Erwerb wurde - sogar ungefragt - problemlos eingetragen. Nun mag man über Berlin sagen, was man will (sicherlich auch zu Recht), aber die Waffenbehörde habe ich bisher als extrem professionell und kompetent erlebt. Die sind auch nicht in irgendeinem Polizeiabschnitt mit aufgehängt, wo die Aufgaben "mit erledigt" werden, sondern es ist eine eigene Behörde, die nichts anderes macht. Ich glaube, dass die schon sehr genau wissen, was sie tun - und warum. *wegduckundrenn*
  3. Das Einzige, das mich hier überrascht, ist, mit welcher Überzeugtheit du hier einen Irrtum verbreitest. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html (Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2) Zunächst beachte man den ersten (von mir) fett markierten Teil. Worauf wird sich diese Formulierung wohl beziehen, wenn die WBK "leer" ist? Des Weiteren scheinst du den unteren Satz völlig überlesen zu haben, der sich sowohl auf 2.1, als auch 2.2 bezieht (wie man an der Zeichensetzung erkennt). Damit dürfte dann wohl zweifelsfrei alles gesagt sein, was der GG "sagen wollte".
  4. Wo kommt das "oder" her?! Der Erbe ist aktuell kein Mitnutzer. Es ist ein "Neuewerb" aufgrund des Erbes. Wo steht irgendwo, dass der Altbesitz vererbt werden kann? Dass du das plausibel findest, weil man hier nicht unterscheiden sollte, ist doch zunächst nur deine ur-persönliche Auffassung / Interpretation?
  5. Kannst du, musst du nicht. Gibt keine Aufbewahrungsvorschriften, auch, wenn das einige gern so sehen würden. Den kannst du dir theoretisch unter das Kopfkissen legen. Gibt zahllose Threads zu dem Thema.
  6. https://www.otto-office.com/de/1-Guerkan-Stahlschrank-lichtgrau-abschliessbar,-92-x-195-cm,-Fluegeltuer/321026/p Damit hast du dann in punkto Muni erstmal Ruhe. Und der Tresor kann wieder durchatmen.
  7. Wo ist denn das Problem? Du musst den Schrank doch eh nur aus gesetzlichen Gründen verankern, was willst du sonst erreichen? Und was ist daran nicht fachgerecht? Wenn du es ganz genau klären willst bzw. erklärt haben willst, dann müsstest du mal sagen, wieviele Löcher und was für Schrauben / Dübel ... Mein 250 kg Schrank ist mit einem Schwerlastdübel und einer 10-er-"Holzschraube" verankert.
  8. Top, hatte ich nicht (mehr) auf dem Schirm, danke!
  9. Ja. Wichtig ist eine Empfangsquittung des abholenden Kuriers. "E-Mail-Verkehr" wäre dann zwar ergänzend hilfreich, aber nicht notwendig. Wenn ich eine Waffe per DHL verschicke, habe ich im Zweifel ja auch nur den Versandbeleg, da steht noch nicht mal drauf, was drin ist. Das war einfach nur am Thema vorbei kluggeschissen. Wenn der Büchsenmacher ein wesentliches Teil autauscht, muss dessen Teilenummer im NWR hinterlegt werden. Dafür gibt es dann einen neuen Waffenbrief und die legst du der Behörde vor, damit die den Eintrag vornehmen kann. Fertig. Wobei man, wenn schon altklug sein wollend, korrekt zitieren sollte - §37a ist hier einschlägig, der zitierte Passus ist nur die Ausnahme (von der Ausnahme).
  10. Klar, das war ja wieder zu erwarten ... Ganz genau. Ich würde mir hier tatsächlich wünschen, dass unsere Verbände hier auch mal klare Zeichen setzen. Nicht nur aus Sicht der LWB, sondern ja wohl aus aller Sicht kann es doch nicht angehen, dass jemand seine Waffen behalten darf, wenn die WBK entzogen wurde. Nicht immer nur mosern, dass nicht schärfere Gesetze, sondern schärferer Vollzug notwendig wären, sondern im konkreten Fall auch mal handeln. Könnte man - bei ausreichend klarer Sachlage - nicht auch "Anzeige gegen unbekannt" erstatten? Findet doch auch regelmäßig bei Jugendämtern statt, wenn der Verdacht aufkeimt, dass sie sich nicht ausreichend gekümmert haben, bevor etwas Schlimmes passierte.
  11. Da steht doch genau das, was @Josef Maier bereits angemerkt hatte - nur in Fortsetzung der gemeinschaftlichen Aufbewahrung, der Altbesitz kann nicht vererbt werden?
  12. Naja, dann habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Selbstverständlich kontrolliere ich jede Hülse vor dem Geschossetzen. Die nachträgliche Wiegung ist ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor. Die restliche Diskussion ist müßig, ich bleibe dabei, dass bei "realistischer" Produktivität auf einer Auto-Presse ein Restrisiko verbleibt, und das gilt es nun mal zu minimieren. 0% wären erstrebenswert, aber eben nur das. Auch 0,00001% sind eben nicht 0%.
  13. Ich weiß ja nicht, was ihr so für Ladungen produziert oder was ihr für ein Gurkenmaterial verwendet! Bei meinen .38 SA mit 10 gr. Ladung geht da definitiv nix unter. Selbst bei einer 9mm ist das aus meiner Sicht theoretische Erbsenzählerei. Eine volle Hülse fälschlich als leer auszusortieren ist unwahrscheinlich (dann müsste das Material in Summe um mehr als 4,5 gr. abweichen) und auch völlig unkritisch. Eine leere Hülse fälschlich als voll zu deklarieren, ist genauso unwahrscheinlich: wenn ich bei einem erwarteten Gewicht von 188 gr. (volle Patrone) eine mit 186 gr. finde und die (gerade noch) durchlasse, dann müsste das Material immer noch um 2,5 gr. abweichen. Das habe ich bisher weder bei Hülsen noch bei Geschossen festgestellt.
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