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Also nach deutschem Recht sind Waffen, die umgeklappt <60cm Gesamtlãnge kommen und voll funktionsfähig bleiben, IMMER Kurzwaffen. Also würde das Gesetz an dieser Stelle keinen Sinn machen, weil etwas verboten würde, was es definionsmäßig gar nicht geben kann. Die theoretisierenden Diskussionen um halb funktionsfähig lasse ich mal außen vor. Aber: Das Ganze ist ein EU Gesetz und daher greifen deutsche Definitionen nur eingeschränkt. An dieser Stelle sind einfach Waffen gemeint, die in ihrer Gesamt-Konfiguration aus der Schulter abgefeuert werden können und von über 60cm auf unter 60cm werkzeuglos und unter Erhalt der Funktion gebracht werden können. M. E. muss man die Gedamtkonfiguration betrachten, was ja auch die Schweiz tut. Hier bei WO neigen manche dazu, zu denken, nur weil der Einlegeschaft nicht fest verschraubt sei, wäre er waffenrechtlich nicht existent. Er spiele daher bei Beurteilung des Anscheins und bei Verboten nach EU Kategorie A8 keine Rolle. Ich bezweifle, dass das eine dauerhaft rechtssichere Einschätzung sei. Stattdessen würde Ic h begrüßen, wenn das Thema offen angesprochen, von der Lobby verhandelt und gute, dauerhaft rechtssichere Lösungen gefunden würden.
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Nicht jedes Anbauteil muss selbst Waffe sein, um angebaut an eine Waffe aus selbiger eine verbotene Waffe zu machen... Die Ronis etc. bleiben ja in der Schweiz auch verkaufsfähig - nur wenn Du halt ne Glock reinsteckst, solltest Du für die Glock eine Ausnahmebewilligung haben, weil das Gesamtwerk Roni+Glock eben als verbotene Waffe aufgrund der EU RL gewertet wird. Jedenfalls in der Schweiz. Deine Logik mal weiterentwickelt: Man nehme eine Kurzwaffe a la SP5k ohne Klappschaft. Da sind sich noch viele einig: Die bleibt erlaubt. Nun setze man einen langen Klappschaft direkt ran, sodass die Waffe werkzeuglos ausgeklappt > 60 cm kommt. Hier besteht überwiegend die Einsicht: Verboten. Nun lasse man a la Roni/Triarii o.dgl. einen Einlegeschaft entwickeln und bringe den an die SP5k an - jetzt wieder erlaubt?!?! Die Grundintention des Gesetzgebers ist doch klar: Man erachtet versatile taktische Schusswaffen, die mal aus der Schulter "treffsicherer" verwendet, mal einhändig geschossen, mals werkzeuglos fix zusammengeklappt und einigermaßen verdeckt transportiert werden können, als besonders gefährlich und möchte die verbieten. Ob diese Eigenschaft durch einen Klappschaft, Schubschaft oder Schaftsystem hergestellt wird, ist doch wurscht. Man kann sich die Grundintention sicher irgendwann auch von nem Gericht erklären lassen. Wenn man möchte.
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Die Definitionen finden sich in der alten EU RL von 1991 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:31991L0477&from=EN: In D müssen Lauf+Verschluss < 30cm sein, um Kurzwaffe zu sein, ansonsten sind die Maße gleich. (Nur) beim Verbot der Kategorie A8 hat die EU aber neu alle (ursprünglichen) "Schulterwaffen" als Langwaffen definiert https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=EN: Im Englischen https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=DE Nun ist natürlich das Wörtchen "ursprünglich" der Retter - oder auch nicht. Das Roni-/Triarii-/etc.-Anschlagsystem wurde nämlich ursprünglich konstruiert, um die Waffe xyz aus der Schulter feuern zu können... Dass die Anschlagschaftsystem teilweise ohne Werkzeug entfernt werden können, hilft auch nicht weiter...
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Ja. Nur waren das eigene Gesetze und nicht dieselbe Rechtsgrundlage. Diesmal haben D und CH exakt dieselbe Rechtsgrundlage, die EU Richtlinie 2017/853. Und die Schaftsysteme in CH werden nicht aufgrund eines Schweiz-eigenen Gesetzes, sondern aufgrund eben dieser EU Richtlinie so stark eingeschränkt.
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Das BMI sieht die Probleme ggf. auch schon - vielleicht nicht alle, aber einige - und will das ggf. auch nicht thematisieren. Das Verbot (der diesbezügliche EU-Verbotstext zu Kategorie A8) steht ja schon im Referentenentwurf drin. Bitte bedenke auch, dass nicht wenige Politiker betont haben, dass die neue EU-Waffenrechtsreform praktisch keine neuen Verbote für deutsche Legalwaffenbesitzer mit sich bringen. Damit hat man erfolgreich die deutschen LWBs beruhigt: Rede von Staatsminister Stephan Mayer (wobei ich nicht unbedingt glaube, dass Herr Mayer selbst sich schon mit der A8 Problematik befasst hat; einige der Referendare aber sehr wahrscheinlich schon) Da käme es doch ungelegen, wenn man jetzt an die große Glocke hängen würde, dass doch eine ganze Reihe Waffen und sogar bislang freie Schaftsysteme verboten würden - das hörte sich dann nämlich nicht mehr so nach "minimal invasiv" an. Sowas kann man dann immer noch klammheimlich (jedenfalls viel weniger öffentlichkeitswirksam) später in der AWaffV oder sonstigen Verordnungen regeln - oder man lässt das über ein Gericht "klären", wobei Sachverständige des BMI/BKA ja helfen können. Im Übrigen nochmals: Die liberale Schweiz saugt sich sicher keine Verbote (bezüglich Schaftsysteme) aus den Fingern, wo keine Verbotsgrundlagen (nämlich EU RL 2017/853) existieren.
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Ich kann Dir versichern, dass ich die Schaftsysteme und dazugehörigen Waffen ganz und gar nicht "überschüssig" empfinde. Meine Frau, ich selber, meine Tochter und mein ältester Sohn (die 2 jüngeren dürfen noch nicht), haben bislang alle gerne damit - auch auf der DM - geschossen. Die 2 jüngsten machen das Ganze mit KK (Glock-Uhl+Schaft und Ruger Pistole + finnisches Schaftsystem). Ich will nicht, dass man das den Sportschützen wegnimmt. Andererseits bin ich auch Realist: Bei den Magazinen langt das BMI so scharf hin, wie kein anderes EU-Land, in dem sie sogar die Magazinkörper verbieten. Und ausgerechnet bei der Kategorie A8 sollen die dann fast alles durchwinken, lockerer als die liberale Schweiz? Sehr unwahrscheinlich. Ich darf daran erinnern, dass 2008 auch niemand groß verhandelt hat wegen der Kurzwaffen < 6,3mm. Das Ergebnis war, dass es zwar für die Vorderschaftrepetierer eine Übergangsvorschrift gab, nicht aber für die Kurzwaffen < 6,3mm. Die wurden dann quasi über Nacht verboten und das BMI hat das BKA auch noch angewiesen, möglichst keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. "Nicht thematisieren" hat damals nicht geholfen und wird auch jetzt nicht helfen. Da die EU-Richtlinie für Sportschützen nur Ausnahmen bei Kategore A6+A7 zulässt (A8 NUR für Sammler!), muss man eben andere Verhandlungslösungen finden, bevor uns ein Verbot "über Nacht" lösungslos erwischt. Das Verbot könnte sonst "über Nacht" auch über den VGH Hessen kommen... denen traue ich zu, sogar die Schaftsysteme z.T. als wesentliche Teile (Gehäuseoberteil) zu definieren mit weiteren Komplikationen... Es gibt ja Lösungen: In Österreich bleiben z.B. HK SP5k mit kurzem Klappschaft erlaubt, weil wenn die "Schulterwaffe" ausgeklappt < 60 cm bleibt, wird die vom EU-Verbot nicht erfasst. Wäre EINE Lösung: ausgeklappt < 60 cm = ok. In der Schweiz gibt es Adapter für die (z.B. GMH9), mit der nicht mehr < 60 cm WERKZEUGLOS eingeklappt werden kann. Die Waffe bleibt > 60 cm - oder ein Werkzeug muss her: Ebenfalls vom EU-Verbot nicht erfasst. In den USA werden die Probleme mit "short-barreled rifles" z.T. dadurch gelöst, dass man die Schulterstütze als Armstütze für Behinderte umkonfiguriert - schon fehlt ein EU-Merkmal "Schulterwaffe" Für russische Saigas etc. gibt es teils auch Funktionssperren im eingeklappten Zustand - auch das wäre ggf. eine Lösung. Ggf. auch Klarstellung, dass "repeating short firearms" der Kat. B1 als z.B. Revolver, nicht von der Verbotskategorie A8 erfasst sind (Revolver m. Schaftsystem = ok). Für historische Anschlagschaftwaffen wäre ggf. auch eine Sammlerausnahmebewilligung und DP3 BDMP als Sammlerschiessen denkbar. Wenn nicht verhandelt wrd, kommt das Verbot über Nacht, ohne Altebsitzerschutz, ohne Ausnahmebewilligung oder technische Lösung/Umbauerlaubnis. Triarii-Längemaße+Klemmlösung2.pdfTriarii-Längemaße+Klemmlösung2.pdf
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Rechtszug VG Darmstadt - VGH Hessen.
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Wenn die EU was verbietet, ist ein Posterausdruck von mir irrelevant. Das Verbot wird sowieso umgesetzt. Interessant wäre doch eher, ob man das Verbot nicht proaktiv thematisiert und dadurch Ausnahmegenehmigungen für anerkannte Disziplinen und Altbesitzer erreichen kann. Jetzt.
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Wenn Du mal die Ergebnisse bei den Deutschen Meisterschaften Fallscheibe anschaust und die vom Ablauf exakt selbe Disziplin 1301 (9mm Pistole offen) mit 1321 (GK-Pistole mit Anschlagschaft RONI und Triarii etc.) vergleichst, dann wirst Du feststellen, dass mit Anschlagschaft in 1321 deutlich bessere Zeiten hingelegt werden als in 1301. Auch in der neuen Disziplin 1323 Anschlagschaft KK bekommen meine Jungs immer wieder 3er Serien hin, was sie mit der KK Optik Pistole 1319 nie schaffen. Mit Anschlagschaft ist man meist schneller und damit treffsicherer, auch wenn sich die Eigenpräzision der Waffe durch das Schaftsystem nicht ändert. Deutscher Meister 1301 Pistole 35 Sekunden Deutscher Meister 1321 Anschlagschaft 30 Sekunden Deutscher Meister Karabiner 2501 25 Sekunden jeweils 6 Durchgänge, jeweils 5 Fallplatten, jeweils offene Visierung. Die Treffsicherheit ist allerdings ja gerade ein sportliches Argument, die Disziplinen sind alle vom Bundesverwaltungsamt genehmigt!
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Weiß eigentlich schon jemand, ob die Erweiterung wesentlicher Teile (Lower, Gehäuse, Verschlussträger...) dazu führt, dass auch die Prüfmethoden beim BKA erweitert werden (Austausch wesentlicher Teile mit Kriegswaffenteilen?). Ggf. sollte man das auch vorverhandeln... sonst ist etliches mehr in Gefahr.
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Danke für die Auskunft. Ja, das würde auch in D Sinn machen. Zu befürchten ist aber, dass man in D dann unterstellt bekommt: wenn man ein Schaftsystem hat und eine "passende"(!) Waffe dazu, dann wird man es auch verbotenerweise benutzen: Also SEK-Besuch etc. Die Schaftsysteme genau wie die "kurzen Schulterwaffen" mit Klapp-/Schubschaft werden im Entwurf scheinbar (! - der EU-Passus steht aber natürlich drin und der VGH Hessen etc. werden das sicher korrekt auslegen) nicht thematisiert und viele freuen sich. Der Nachteil, dass die auch von der Lobby nicht thematisiert werden, wiegt aber schwer: - Es gibt so (auch) keine Altbesitzerregelung für diese Waffen. - Es gibt so auch keine Regelungen für Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen zur Verwendung dieser Schaftsysteme (z.B. beim BDS mit 1321,1322,1323, 1421,1422, Steel Challenge etc.). - Es gibt auch keine Lösungen der Hersteller (z.B. die Schäfte fest anschraubbar machen mittels eines simplen Werkzeugs oder darauf achten, dass die Waffe auch ausgeklappt < 60 cm bleibt ie die SP5k in manchen Konfigurationen). - Geklärt werden müsste auch, ob diese "Schulterwaffen" 10- oder 20-schüssig sein dürfen. Die EU wertet sie ja als "Lang-Feuerwaffen", wenn ausgeklappt > 60 cm lang (was eine 10-Schuss-Begrenzung nach sich zieht) - damit man sich ggf. rechtzeitig um entsprechende Mags kümmern kann. ==> Nicht drüber reden + nicht verhandeln führt nur dazu, dass diese Waffen und Schaftsysteme am Ende ratzfatz über Nacht verboten werden, ohne "Lösungen" für die Besitzer.
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Ich denke eben, wenn das Wort "ursprünglich" nicht drinstände, dann wären viele typische Kurzwaffen urplötzlich verboten gewesen, für die es auf dem Markt Anschlagschäft oder Schaftsysteme gibt. Die letztliche Intention ist aber klar: Man will keine versatilen Kurzwaffen haben, deren Feuerkraft durch Anschlagschaft jederzeit auf ein Karabiner-Niveau gebracht werden kann, die aber andererseits durch ihre Klappbarkeit sehr leicht verdeckt zugeführt werden können und einhändig benutzt werden können. In der Schweiz werden die Schaftsysteme ab sofort "bis auf weiteres" nicht mehr verkauft, wegen der neuen EU -Regelung, siehe hier: http://www.gunworld.ch/pdw-convervion-kit.html ...und auf dieser Seite liest es sich so, als ob das Micro Roni etc. zwar noch erworben werden darf, aber für die darin ggf. einzulegende Waffe dann eine Ausnahmebewilligung (klein) notwendig wird: https://www.taczone.ch/produkt/caa-tactical-micro-roni-advanced-kit-fuer-glock-17-19/ Vielleicht kann ja Mühli was dazu sagen, was mit den Schaftsystemen in der Schweiz los ist?
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Klar. Eine MP5 oder deren zivile Klone sind aber ursprünglich als Schulterwaffen entwickelt worden. Uzis auch. Die SIG 553R auch usw., da hilft das Wort "ursprünglich" nicht weiter. M.E. betrifft Dein Einwand z.B. eine Glock mit Bubits/IGB-Schaft, da sollte es auch weiter keine Probleme geben, zumal sowas ohnehin < 60 cm bleibt. Bei den Schaftsystemen weiß ich nicht, inwiefern die als "Gehäuseteile" definiert werden können... bin mal gespannt, wie die in der Schweiz etc. künftig behandelt werden. In den USA wird ja auch nicht sehr großzügig geregelt- diesbezüglich.
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Ich denke, man kann an der Stelle verhandeln - aber das erfordert die Erkenntnis, dass hier ein Problem besteht. Lösungen gibt es - mir fallen einige ein (Stichwort;: ohne Werkzeug) und die Schweizer sind auch schon mit Lösungen auf dem Markt, z.B. der hier: Lösung für GHM9 nach neuem EU-Waffenrecht
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Also Speedmark, Gruger und German scheinen sich da einig: In D sollte man bloß nicht über Kategorie A8 sprechen - und schon bleiben sie erlaubt! Dolle Sache: Man schweigt sich bei WO über was aus und schon wird EU-Recht an der Stelle nicht umgesetzt! Leider aber hat mühli vollkommen Recht: Halbautomaten mit Klappschaft, die eingeklappt/eingeschoben < 60 cm kommen (also formal in D Kurzwaffen sind ) werden auch bei uns verbotene Waffen werden müssen. Die Definition einer Kurzwaffe unterscheidet sich im EU-Recht (z.B. EU fordert Lauflänge > 30 cm, D Lauf+ Verschluss > 30 cm), an der Stelle der Kategorie A8 wird aber von "Schulterwaffen" gesprochen, also gemeint sollen alle halbautomatischen Waffen sein, die aus der Schulter abgefeuert werden können und auf < 60 cm kürzbar sind und dabei funktionsfähig bleiben. Logischerweise sind das nach deutschem Recht dann definitionsmäßig IMMER Kurzwaffen, aber eben aus der Schulter abfeuerbare, weshalb das EU-Verbot hier logischerweise greifen wird. Kategorie A8 der neuen EU-Waffen-RL: Man könnte sich jetzt blöd stellen und meinen, der Begriff "Lang-Feuerwaffen" meint exakt die Definition nach deutschem Waffenrecht. Dem ist aber nicht so, zumal er an dieser Stelle im Gesetz mit "d.h." näher bestimmt wird als aus der Schulter abfeuerbare Waffe (vgl. andere Sprachversionen, in D arg verkürzt mit "Schulterwaffe" wiedergegeben). Dementsprechend haben auch die Schweiz und Österreich mit Verboten solcher Waffen in ihren neuen Gesetzen reagiert: Österreich verbietet diese Waffen künftig wie folgt: https://www.wko.at/site/zivile-sicherheit/ARGE-Zivile-Sicherheit-Folder-Waffengesetze-A4-LO4.pdf In der Schweiz werden die Verbote aktuell schon in die Praxis umgesetzt, solche "Kurzwaffen" in 7,62x39 gibt es künftig nur noch als zugelassener Sammler auf kantonale Ausnahmebewilligung "klein": SIG 553 R in der Schweiz verbotene Waffe In CH verbotene Waffe: 9mm Pistolenkarabiner mit Glockmagazin (unabhängig von der Magazingröße!) und Klappschaft Ich gehe daher davon aus, dass zahlreiche Kurzwaffen mit ansteckbarem Schaft oder Klapp-/Schubschaft, die ausgeklappt > 60 cm sind und aus der Schulter abgefeuert werden können, künftig verboten sein werden. Beliebte MP5k/SP5k-Klone, div. "Puzie"(Pistolen-Uzis), Kurzwaffen-Kaschis in 7.62x39 - auch die tschechische Variante, div. B&T-Waffen/APC-Klone in 9mm, natürlich auch Kurzwaffen-ARs in 9mm u. anderen Kalibern > 6,3mm werden verbotene Waffen werden. Spannend wird es bei Schaftsystemen für Kurzwaffen, insbesondere, wenn sie auch noch Klapp- oder Schubschaft-Elemente enthalten und ausgeklappt > 60 cm sind. Bei letzterem sehe ich noch eine Einflussmöglichkeit der Lobby, aber dann muss man auch das Problem erkennen wollen.
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50.000 Teilnehmer für eine Demo sind sicher realistisch - vor allem wenn alle Schützeninteressen Thema sind und der größte Verband mit 1,3 Mio Mitgliedern, aber auch alle GK-Verbände geeint dazu aufrufen. Das Problem, das ich sehe: Hierfür müsste die Basis über Wochen, wenn nicht Monate angeheizt werden. Und im Moment ist die Sachlage die, dass es zu Jahresanfang einen Referentenentwurf gegeben hat, auf den ebenfalls zu Jahresanfang geantwortet wurde - und seither hat man großteils nichts mehr thematisiert, die Basis im Unwissen gelassen, nicht oder allenfalls am Rande etwas aufgeklärt (auch die BSSB-Erläuterungen finden sich ja nur in den Tiefen des WWW und sind im DSB jedenfalls kein großes Dauerthema). Da werden sich viele Mitglieder fragen, warum die Verbände 7-8 Monate geschwiegen haben und sie nicht informiert haben und dann, wenn das Gesetz schon fast beschlossen ist, erst eine gr. Demo lostreten wollen. Die Basis wurde sehr lange im Unwissen gelassen - das ist m.E. der größte Fehler, den man der eigenen Lobby im Moment machen kann und muss.
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Wenn ich ein persönliches Anliegen habe, gehe ich auch zum Verband, auch zum BDS. Die helfen einem schon weiter, keine Frage, das ist meine Erfahrung auch beim BDS ☝️. Hier geht es aber nicht um was Persönliches, sondern um waffenrechtliche Regelungen, die ja am Ende alle betreffen. Damit muss ja nicht jeder einzeln das Präsidium nerven. Der BDS ist hier bei WO präsent. Zudem gibt es viele Möglichkeiten, sich seinen Mitgliedern mitzuteilen - per Rundschreiben/Email, auf der Homepage oder via Landesverbände usw. Eigentlich gilt: Tue Gutes und rede darüber! Wenn man aus taktischen Gründen nicht alle Details auspacken will, muss man das ja nicht. Aber im Moment bzw. seit der Abgabe der Stellungnahmen ist es still geworden um die Verbände. Du nennst den VDB - der für Händler hier und da noch was entschärfen konnte. Katechont hat auf den BSSB verlinkt, der offenbar (mit dem DSB) als einziger Verband so richtig offen aktiv ist und doch einiges erreicht hat - und uns als so ziemlich einziger Sportschützenverband an seinen Verhandlungserfolgen teilhaben lässt, indem er ein bisschen darstellt, wo und wie man aktiv ist und welche Gespräche mit welchem Ergebnis geführt wurden. Von den anderen hört man nix. Kann sein, man will nichts berichten, kann auch sein, man hat nichts zu berichten. Beunruhigend ist allerdings, dass es keine großen Änderungen am Referentenentwurf mehr gab, außer die vom BSSB/DSB verhandelten, und dass der BSSB nahelegt, dass andere "draussen sitzen", also bei Verhandlungen womöglich gar nicht zum Zuge kommen. Aber warten wir mal ab, wer auf welcher Ebene was verhandelt bekommt und was am Ende rauskommt. Bei Fritz Gepperth bin ich schon zuversichtlich, dass da irgendwann noch was Gutes kommt und ansonsten ziehe ich den Hut vor dem BSSB - jedenfalls derzeit sind die gut am Drücker und ich wünsche ihnen und uns allen, dass wenigstens die Prüfungen zum Bedürfniserhalt nach 10 Jahren auch wirklich wegfallen (mit Ausnahme der Überprüfung der Vereinsmitgliedschaft. Abschließend, weil das einige nicht verstanden haben: Soziale Kontrolle durch die Vereinsmitgliedschaft ist schon ein gewichtiges Argument. Wer im Schützenhaus, am Stand, beim Training oder Wettkämpfen oder in Vereinsversammlungen zugegen ist, tauscht sich auch aus, führt Gespräche und andere Schützenkameraden merken doch, wenn da was bei jemandem beginnt, schief zu laufen. Wieviele Amoktaten oder Terrortaten wurden denn durch langjährig aktive Sportschützen begangen? M.W. keiner. Diese soziale Kontrolle fehlt in den USA, weil es dort ein derart enges, traditionelles, deutsches Schützenwesen eben gar nicht gibt. Ich finde, diese soziale Kontrolle, die die Vereine auch leisten, um z.B. psychisch schwer Kranke am Waffenzugang zu hindern, sollte dann auch von der Politik mit Regelungen belohnt werden wie der, dass nach 10 Jahren WBK die Vereinsmitgliedschaft zum Bedürfniserhalt genügt und nicht eine weitere kleinliche "Bedürfnisprüfungsbürokratie" die Vereine erdrückt.
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Der Plan war ja, dass hier bei WO Feintuning betrieben würde, Ich etliche Verbesserungen oder Vorschläge von WO hätte inkorporieren können und dann wäre das von mir ggf. mit Verweis auf das Forum an den Staatssekretär Mayer geschickt worden. Das haben wir anno 2008 schon mal hinbekommen mit der 12-Punkte Aktion. Optimiert von WO habe ich die damals jedem Abgeordneten geschickt, mein Vater hat sie seinem langjährigen Parteifreund Volker Kader präsentiert und am Ende ging alles an den Vorsitzenden des BT Innenausschusses als Petition. Dank WO kämen 7300 echte, nicht virtuelle Unterschriften zusammen. WO kann was, aber mit dem Wo von heute wird es wohl nix mehr, ? Schade, dass nun auch CM ausgestiegen ist als ehemaliger BDMP Frontkämpfer. Fast alle ergehen sich nur noch in Defätismus und jede noch so konstruktive Idee zum Beispiel bei meinen Vorschlägen, wie man trotz dem EU-weit ultraharten Magazinkörper Verbot noch bestimmte Blockiermöglichkeiten dennoch erlauben könnte, werden sofort niedergemacht. Ich kann nichts dafür, dass die Verbotswelle rollt! Aber helfen, sie hier und da aufzuhalten oder umzuleiten, das könnten eigentlich alle.
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Dann entschuldige ich mich. Aber irgendwer hat den Thread und meinen Anhang (Flowchart zur Überprüfung Bedürfniserhalt) gelöscht. @rwlturtleJa in dem gelöschten Thread habe ich den Hass der Forengemeinde abgekriegt. Offenbar herrscht ein unerschütterlicher Glaube bei WO vor, dass der Bedürfniserhalt mit nahe 0 Aufwand machbar sein wird... @Sachbearbeiter Ja bei manchen Sachen hast Du recht, die könnten auch in der AWaffV geregelt werden. Mir persönlich ist aber von der Systematik lieber, wenn nicht erst was im Gesetz pauschal verboten wird und in Verordnungen dann viele Ausnahmen kreiert werden, sondern wenn die Verbote selber möglichst eng gefasst sind. @Josef Maier: Zum Stockholm Syndrom - Schon gewusst, wer den §6 AWaffV formuliert hat und warum?
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Tja, ich hatte ja eine Regelung vorgeschlagen, wonach 12/18 insgesamt bleibt und nur als Zusatz jede WBK-pflichtige Waffe einmal im Jahr bewegt werden muss (eine Trainings-Einheit a 15 Schuss oder 1 Wettkampf) und nach 10 Jahren das Mayer-Versprechen greift und nur noch die Vereinsmitgliedschaft (über die ja auch eine soziale Kontrolle abläuft, das ist unser Riesenvorteil gegenüber den Amis) abgeprüft wird. Aber Du hast meine schützenfreundlichen Ausarbeitungen gelöscht und lamentierst jetzt, dass es viel schlimmer kommt...
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Die Realität ist die Rede beim Deutschen Schützentag. Und man muss seine Abgeordneten auch mal in die Pflicht nehmen und ihnen nicht wie hier signalisieren, dass man eh davon ausgeht, dass sie nichts halten und das ok ist. Obendrein kann man auch mal Aufklärungsarbeit leisten, denn so wie es derzeit im Entwurf aussieht, ist das ne Bestätigung für den VGH Hessen und 12/18 für JEDE Waffe, denn wenn die 10-Jahres-Bedürfnisregel pro Waffe angewendet wird, dann wird auch die 12/18 - Bedürfnisregel pro Waffe angewendet werden. Dass hier ein brandgefährlicher Zusammenhang besteht, ist vielen nicht bewusst. Schade!
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Aber er hat es doch anders versprochen! Kann man ihn da nicht drauf festnageln? Ich meine jetzt das Thema Bedürfniserhalt nach 10 Jahren WBK Besitz? Oder hast Du ihn auf diesen für fast alle älteren Schützen so wichtigen Punkt gar nicht angesprochen? Es bräuchte nur ein Wort in den Kabinett Entwurf rein: "ersten" (10Jahre nach der ersten WBK). Problem gelöst, vielen Schützen geholfen. Den Gegnern würde das gar nicht groß auffallen.
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"Langwaffen" ist bei Dir zu deutsch gedacht. Die EU-Definitionen sind da nicht identisch. Dort ist bei Kat. A8 von "Schulterwaffen" die Rede, also allgemeiner aus der Schulter abfeuerbare Waffen. Nehmen wir z.B. die Schweizer Definition, die wegen der EU die Kat. A8 Waffen neu als verbotene Waffen (nur noch für Sammler mit kantonaler "Ausnahmebewilligung klein" erwerbbar), wie folgt definiert hat (ich zitiere aus einem Dokument der Kantonspolizei Thurgau): In der Schweiz erfordern die SIG 553 und SIG 553R dementsprechend jetzt jeweils eine Ausnahmebewilligung klein: https://www.waffenmarti.ch/shop/halbautomaten/produkt/251-swiss-arms-sig-modell-553-commando-gruen-oder-schwarz-kal-223-rem-5-56-x-45-nato-mit-ohne-diopter-visier-long-oder-short-barrel-klappschaft-20-schuss-magazin.html ...und hier die 553R NUR noch mit Ausnahmebewilligung Die SIG 553 ist bei uns als KW eh verboten, aber die SIG 553R wäre ja Deiner Logik nach nicht betroffen, weil als deutsche "Kurzwaffe" nicht betroffen. Ich denke aber, es handelt sich um eine "Schulterwaffe" gem. EU-Definition und die ist künftig verboten, weil von > 60 cm auf < 60 cm einklappbar ohne Funktionseinbusse. Ähnliches träfe dann für div. MP5-Klone mit Klappschaft zu. Zudem wären nach EU-Systematik für diese Waffen auch nur noch 10- und nicht 20-Schuss Magazine zulässig. D.h., selbst wenn das BKA zur Verbotsbeseitigung ein Fixieren des Schaftes im ausgeklappten/ausgezogenen Zustand erlauben würde und die Waffe nach dt. Recht dennoch KW bliebe (weil Lauf+Verschluss < 30 cm), wäre sie nur noch mit 10-Schuss Magazin EU-konform, um mal wieder auf das Thema Magazingröße zurückzukommen.
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Also ich bin höchst unzufrieden! Aber auch mit der Lobby. Keine Infos, keine Mobilisierung der Basis, einzig der BSSB scheint einige Erfolge verhandelt zu haben. Von all den anderen kam nach den Stellungnahmen.... Nix.
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Die Genehmigungsanforderungen für Kurzwaffen sind im deutschen Waffenrecht u. U. etwas höher als für Langwaffen. Teilweise. Allerdings muss man sehen, dass Schulterschaft Lösungen für Kurzwaffen oft die Treffgenauigkeit erhöhen und schnellere Schussfolgen erlauben, wie man z. B. bei Fallscheiben-Disziplinen des BDS sehen kann. Kurzwaffen mit ggf. klappbarem Anschlagschaft sind daher auch bei Polizeispezialkräften in Gebrauch. Deiner Logik nach werden Langwaffen, die auf unter 60cm eingeklappt und dann nicht mehr richtig funktionsfähig sind, künftig nach A8 verbotene Waffen. Gefährlichere "Kurzwaffen" , die eingeklappt und ausgeklappt voll funktionsfähig bleiben, sind aber weiterhin erlaubt? Und Gehäuse ähnliche Systeme wie Triarii, Roni etc auch?