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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
Schwarzwälder antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Hallo Schwarzseher, Deine Einwände sind gut + richtig. 2 Anmerkungen dazu: 1. Du argumentierst ständig im Hinblick auf Wettkampfsport. Natürlich will man die Wettkampfwaffe im dicken/teuren Kaliber schonen, wenn man dieselbe od. ähnliche Waffe in einem günstigen Kaliber fürs Training hat. etc. ABER: Damit argumentierst Du an dem Großteil der Schützen vorbei. Für diejenigen, die schön im Kontingent bleiben (2 KW/3 HA), die machen oft keine Wettkämpfe mit und können nicht wie Du argumentieren. Sie müssten dann trotzdem 12/18 für jede ihrer 5 Kontingentwaffen erbringen und womöglich für weitere auf WBK gelb. Das wäre immer noch ultrahart! 2. Du argumentierst mit Waffen auf WBK gelb. Das VG Hamburg hat schon 2013 klar gemacht, dass der erleichterte Erwerb+Besitz nur für die ersten 2 Wochen Besitz gelte. Danach muss eingetragen werden. Ein regelmäßiges sportliches Training sollte man dann darlegen können. Wenn man das nur einmal im Jahr macht und dieses der Behörde einräumen würde/müsste (etwa, weil der Schiessstand für den nächsten .50 BMG Repetierer soo weit weg gelegen ist) ... wird's garantiert eng. Insbesondere auch vor einigen Verwaltungsgerichten, die das Prinzip "so wenig Waffen wie möglich im Volk" bis zum Erbrechen hochhalten. ==> Daher meine bescheidene Frage: WARUM lässt man diese Trainingsfragen (Anforderungen an die Regelmäßigkeit) nicht einfach einmal stabil und rechtssicher im aktuellen Gesetzgebungsverfahren klären? Gerne kann man Deine Argumente hinzuziehen, die ja sehr gut und einleuchtend sind. Wenn man die Sportschützen nicht weiter zu leichter Beute vor den VG und VGHs verkommen lässt, klärt man das JETZT. -
Natürlich steht das im Urteil drin. Es steht im Leitsatz und im Urteilsbegründungstext drin: Begründung ist - ähnlich VG Hamburg u.a. - der §8 (Allgemeine Bedürfnisprüfung nach §8 WaffG). Dieser "Hebel" greft dann auch bei Jägern, Sammlern etc. Er greift immer da, wo speziellere Regelungen als "lex specialis" nicht ausreichend regeln. Da unsere Verbände aber das "lex specialis" in §14 WaffgG nicht gründlicher und genauer regeln lassen wollen (was/wieviel ist erforderlich, wie oft GENAU muss mit welchen Waffen trainiert werden/was heißt regelmäßig usw.), gibt man den Verwaltungsgerichten eben immer öfter die Chance, auf allgemeinere Regelungen wie den bisherigen §8 WaffG auszuweichen und dann allgemeine Prinzipien anzuwenden. Da "so wenig Waffen wie möglich" das oberste Ziel jeglicher Waffengesetzgebung sein soll, wenden die Richter dann eben JEDEN Interpretationsspielraum GEGEN uns an. Wenn also Verbände "Das brauchen wir nicht zu regeln" äußern, dann wird es am Ende eben doch geregelt - und zwar 100% gegen uns.
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Das ist richtig. In meinem o.g. Urteil führt das Verwaltungsgericht auch folgende Erklärung dazu an: VG Hamburg, Urteil vom 01.11.2013 - 4 K 2486/12 §8 ist natürlich nicht nur für Sportschützen mit WBK gelb, sondern auch für Jäger mit JJS anwendbar und o.g. Grundsätze auch. Jagdschein machen ist immer eine gute Idee, man lernt viel interessantes. Aber eine Ewigkeitsgarantie für (fast unbegrenzten) Waffenbesitz ist er definitiv nicht.
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
Schwarzwälder antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Ich habe die 12-Punkte Aktion durchgezogen, also mangelnde Aktion kannst Du mir nicht vorwerfen. Jetzt aber sind die Verbände gefragt, das anrollende Bedürfnisunheil durch saubere Regelungen im neuen Waffengesetz einzubremsen. Ich plane, dem Staatssekretär diese Gerichtsurteile zu schicken und ihn um schützenfreundliche Klärung und Rechtssicherheit zu bitten. Er ist uns ja wohlgewogen. Aber die Verbände müssen das Thema dann halt auch anfassen. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
Schwarzwälder antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Du fabulierst über Testtasergebiete und Medikamentendosen... Äußere Dich doch mal zum Thema. Alles o. g. ist belegbar geschehen. Wenn die Verbände ihre Borniertheit gründend auf Bescheinigungshoheiten, die keine Behörde wagen würde, in Zweifel zu ziehen, mal aufgeben würde und JETZT für massvolle, aber rechtlich sichere Bedürfniskriterien, Anforderungen an Trainings etc. kämpfen würde, wäre es doch klasse. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
Schwarzwälder antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Hausdurchsuchung des Schützenplatzes durch das SEK? Systematischer behördlicher Datenabgleich zwischen Standbüchern, in denen auch die Schusszahlen einzelner Schützen vermerkt sind und Bescheinigungen? Einforderung der Schiessbücher von Schützen und Kopien derselben zum Abgleich? Zudem hat die innenministerkonferenz die Verbände vorgeladen und von denen die EXAKTEN Richtlinien für die Bescheinigungen vorzulegen verlangt. Nachzulesen in einem IMK Sitzungsprotokoll. Also irgendwann wird es eng! -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
Schwarzwälder antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Das wolltest Du beim Thread betreffend dem 12/18 für JEDE Waffe Urteil des VGH neulich auch. Thread löschen, gerichtliche Realitäten ausblenden. Schöner wäre doch, jetzt als Lobby EINDEUTIGE Regelungen zum Bedürfnis in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
Schwarzwälder antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Hm, was passiert eigentlich, wenn so eine Verbandsbescheinigung vorgelegt wird, aber dann durch unglückliche Umstände Tatsachen zu Tage treten, dass diese Bescheinigungen zu Unrecht ausgestellt wurden, weil die Erfordernisse an die Regelmäßigkeit seitens des Verbands systematisch von den gerichtlich und behördliche vorgegebenen Erfordernissen divergieren? Bescheinigungsverbot für den Verband? Harte Bedürfnisprüfung aller übrigen Sportschützen des Verbands? -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
Schwarzwälder antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Gut, der Kläger kann jetzt vor den Hessischen VGH ziehen. Wie der entscheidet, wissen wir schon. 12/18 für JEDE Waffe nämlich. Wobei hier bei 6 Kurzwaffen auch noch Wettkämpfe hinzu kommen, die wiederum kein Training sind. Und schon haben wir eine gefestigte Rechtsprechung. Alternativ könnte man von Verbandsseite diesen sich entwickelnden Bedürfniswahnsinn im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch stoppen. Das haben die Jäger beim gerichtlich drohenden Halbautomaten Verbot ja auch hinbekommen. Aber die Verbände wollen anscheinend nicht. -
@HBMIch rede von diesem Urteil: https://openjur.de/u/685607.html Hätte er trainiert wie ein Wilder und zudem ordentlich Wettkämpfe mitgeschossen, dann wäre ihn wohl nicht bedürfnisfremdes Sammeln unterstellt worden.
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Tja, der Trend geht auch bei WBK gelb Waffen hin zu 12/18. Der Hess. VGH hat seine Grundaussage, dass ein regelmäßiges Training mit jeder besessenen Waffe zu absolvieren ist, nicht auf WBK grün Waffen beschränkt. Und der Hess. VGH hat schon eine Macht, selbst das BKA hat seit 2012 seine Anscheinsbeurteilungen ziemlich umgekrempelt nur wegen eines einzigen Urteils des Hess. VGH. Insofern verstehe ich nicht, wie manche Verbandsfunktionsträger den aktuellen VGH Beschluss verniedlichen und generelle Aussagen des Gerichtes als Einzelfallentscheidung abtun und nicht ernst nehmen. Zu gelb Vor Jahren ist von mir ein Urteil verlinkt worden, wo einer 131 Waffen auf WBK gelb besaß und wenn er fleißig auch mit "dem hinterletzten Ordonnanzrepetierer" 12/18 trainiert hätte, wären ihm die 131 Waffen si cher nicht abgenommen worden... Zu JJS Daumenschrauben Der Roman Gräfe prahlt rum, dass es nach neuesten NWR Statistiken nur noch 350.000 Sportschützen in D mit WBK-pflichtigen Waffen gebe und wir zahlenmäßig inzwischen so unbedeutend seien, dass man ruhig mehr verbieten könne. Tja an daimler01 sieht man, wohin die Reise geht: flugs den Jagdschein gemacht, diese LWB Gruppe ist inzwischen größer mit 400.000 und wird künftiges Angriffsziel, ist doch klar!
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@ASEDie Erläuterungen zum jeweiligen Gesetzesentwurf sind für die Gerichte schon relevant und werden auch herangezogen, wenn es darum geht, den Willen des Gesetzgebers herauszufinden... Der Sportschütze aus Hessen mag sich dämlich angestellt haben. Das ändert aber nichts daran, dass selbst der Hess VGH glasklar und allgemein festgestellt hat, dass ein regelmäßiges Training mit jeder Waffe zu erfolgen hat. Klar, das können die Verbände dann auch fröhlich bescheinigen. Da werden dann hie und da berechtigte Zweifel aufkommen und nachgeprüft werden. Diejenigen Verbände, die dann fröhlich falsch bescheinigt haben, bescheinigen dann bald gar nicht mehr. Ist es das, was Du willst? Ich verstehe nicht, wie man sich so mit aller Gewalt dagegen sperrt, Klarheit zu schaffen. Der Herr Staatssekretär Mayer hat doch die klaren Vorgaben gemacht. Ab 10 Jahre WBK Besitz genügt für die Bedürfnisprüfung der Mitgledsausweis. Und bis dahin gilt 12/18 insgesamt, nicht pro Waffe. Dass man sowas nicht eindeutig im Text fixieren kann und will, kann ich nicht verstehen.
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Leider ist nicht nur der Gesetzestext, sondern auch der Kommentar dazu (aus der Bundestagsdrucksache) wichtig, Und da findet sich als Erläuterung (azf Seite 84) folgender Satz: Also doch wieder "mit der Waffe" - wenn es in Deinem Sinne zu verstehen wäre, dann hätte der Gesetzgeber hier reingeschrieben "mit Waffen" oder "mit erlaubnispflichtigen Waffen". Hinzu kommt natürlich, dass das Verwaltungsgericht Darmstadt und in 2. Instanz der VGH Hessen klar entschieden haben: 12/18 gilt für JEDE Waffe. Urteilstext/Beschlusstext siehe unten. Hier muss unsere Lobby also schon noch mal nachverhandeln, damit der Bedürfniskrampf nicht doch noch für alle kräftig nach hinten losgeht. Wer sich das jetzt schönreden will, riskiert große Rechtsunsicherheit für alle Schützen! Hessischer_Verwaltungsgerichtshof_4_A_2355-17_Z_LARE190035211.pdf
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Ich denke, man sollte den DSB vs. GK-Verbände nicht so sehr gegeneinander aufwiegeln, sondern eine Aufgabenteilung angehen: Einzig der DSB hat mit seinen weit über 1 Mio. Mitgliedern (und damit mehr als die Zahl der LWB in D überhaupt) das Gewicht, die ganz großen Themen wie die Bedürfnisgeschichte anzugehen. Die Bedeutung des DSB ist schon darin erkennbar, dass zum jährlichen DSB Schützentag immerhin der zweitmächtigste Mann des BMI kommt und eine Rede hält. So furchtbar weit ist der DSB daher von seiner prinzipiellen Bedeutung in der Politik gar nicht von der NRA weg (gut, dort kamen zum jährlichen Hauptevent der Präsident und der Vizepräsident je persönlich und hielten je eine Rede: Merkel und Nahles auf dem Schützentag als Redner wären natürlich schon eine Wucht gewesen?). Wenn der DSB am Ende: die Bedürfnisproblematik sauber entschärft bekommt (genau so wie vom Staatssekretär versprochen, muss es am Ende auch kommen!), den "12/18 je Waffe"-Mist für die "Jungen" ordentlich runtergestutzt bekommt, die Meldepflicht für Reparaturen im NWR II noch etwas dehnen kann und die Vorderlader-Angelegenheit ebenfalls entschärft bekommt, hat er schon wichtige Aufgaben erledigt. FWR und VdB könnten sich dann noch um Deko- und Salutwaffen sowie überbordende Kennzeichnungspflichten kümmern. BDS, DSU und BDMP könnten sich dann noch massiv auf die Magazin(körper-)Geschichte stürzen - ggf. ein bisschen flankiert von den GK-B-Liste-Schützen im DSB und den Jägern - und dann käme da auch was anderes raus als jetzt noch im Entwurf steht.
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Zwei Schützenmeister waren bei Seehofer im BMI. Sie hätten mit Seehofer folgendes ausgehandelt: https://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/sport/Jakob-Stainer-zu-Gast-beim-Innenminister-id54158051.html Also wird nicht 10 Jahre jährlich, sondern nur nach 5 Jahren und nach 10 Jahren einmal überprüft? Und die Überprüfung erstreckt sich nur über die jeweils letzten 12 Monate? Das wäre ja noch etwas entspannter als gedacht, auch für die in diesem Thread nicht zu Unrecht bemitleideten Einsteiger. Was mich eher beunruhigt ist diese Passage: Den Munitionsbesitz zu beschränken, sehe ich jetzt als keinen "guten Weg" an. Einerseits sollen wir 12/18 mit jeder Waffe trainieren, d.h. exzessiv Munition verbrauchen und andererseits gibt es dann künftig nur noch Kleinmengen zum Kauf? Ich bin da nicht so schmerzfrei wie der DSB-Landesschützenmeister - letzterer scheint ja schon zufrieden, wenn die erlaubte Muni für einen DSB-Wettkampf reicht... Bei Terror- und Amoktaten Einzelner waren im Höchstfall mal Munition/Schusszahlen im niedrigen 3stelligen Bereich im Spiel. Was soll das also bringen? Die EU schreibt da auch keine Begrenzung vor. Der Kauf von KK-Munition wird regelmäßig in 5.000 bis 10.000 Schuss -Kartons angeboten und entsprechend rabattiert. Bei GK-Ware bekommt man bis zu 1500er Packs stark verbilligt angeboten. Immer dieselbe Charge zu haben und nicht alle 100 Schuss eine neue Charge kaufen und einschiessen zu müssen, ist unabdingbar. Zudem kosten 10.000 Schuss CCI Blazer (KK) als Beispiel 560 EUR + 36 EUR Versand = 596 EUR Gesamtkosten. 100 x 100 Schuss CCI Blazer kosten 100 x 6,20 EUR + 100 x 23 EUR Versand = 2920 EUR Gesamtkosten. ==> Die Munitionskosten würden mal eben um den Faktor 5 teurer! Hinzu kommt der Aufwand für Handel und Endkunde, weil die EWB ja genauso geprüft werden muss usw.
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Die Rede ist ja im Wortlaut aud den Seiten des DSB wiedergegeben. Also die Aussagen sind schon so gefallen, da gibt's für mich kein Zweifel. Die Vorstellung hier im Forum, der Mann habe keine Ahnung und ihm seien da bloß Spickzettel zugesteckt worden, die er womöglich nur falsch abgelesen habe, ist zwar amüsant, aber kaum zutreffend. Wer ein bisschen googelt, der findet heraus, dass der Staatssekretär Mayer solche Ansprachen vor Schützen nicht zum ersten Mal macht. Der Mann hat Ahnung und weiß schon wovon er spricht und was er will. Bei den Ausnahmen für die IPSC Schützen und ihren langen Magazinen hat er sogar EXAKT die Rechtsgrundlage §40,4 genannt. Der ist schon kundig!
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Hm, der Link funktioniert nicht. Interessieren würde mich das neue Waffengesetz in der Schweiz aber schon! Ich bin gespannt auf die Formulierungen zum Magazinverbot etc.? Kannst Du den Link noch korrigieren? Vielen Dank schon mal!
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Also, Ausgangspunkt ist das neue EU Waffenrecht, wonach für Waffenbesitz eben dauerhaft ein Bedürfnis vorliegen muss. Nicht nur einmalig nach 3 Jahren. Insofern wollte man zunächst die Bedürfnisprüfungen in D unbegrenzt fortführen - im Extremfall bis zum Lebensende. Der DSB und andere Lobbyorganisationen haben mit dem BMI aber dann aushandeln können, dass es die Bedürfnisprüfungen nur 10 Jahre geben soll, danach gilt als Bedürfnisnachweis die Mitgliedskarte im Schützenverein. Der Staatssekretär im Innenministerium (also der Vizechef des BMI), eben Herr Stephan Mayer, hat dann unlängst auf dem deutschen Schützentag präzisiert, was die Voraussetzungen sind, damit man aus der regelmäßigen harten Bedürfnisprüfung rauskommt: - 10 Jahre WBK-Besitz - Mitgliedschaft im Schützenverein Wenn das am Ende genau so kommt, ohne weitere Tricks, Fußangeln und sonstige Voraussetzungen, eben so wie vom Staatssekretär versprochen, dann ist das absolut super! Es rettet dann vielen älteren Schützen den Waffenbesitz, weil sie die neuen scharfen Bedürfnisanforderungen (bis hin zu 12-18 intensiven Trainings mit jeder Waffe, jedes Jahr), oftmals nicht schaffen würden. Ja, für diese Schützenkameraden ist es dann ein "neues Heil", das kann man schon so sehen. Wenn das so kommt, darf man sich bei Mayer&Seehofer bedanken und auch vor der eigenen Lobby den Hut ziehen. Dann haben sie nämlich echt was erreicht.
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Ja, allerdings wird man selbst als Jäger nicht umhin kommen, einige Argumente anzuerkennen: Das Wildtiermanagement für die 28.000 ha im Kanton Genf kostet die Genfer gerade mal den Gegenwert einer Tasse Kaffee/Jahr. Inkl. Wildtierschadensausgleich und Gehalt für den einen einzigen Berufsjäger, der dafür eingestellt wurde. https://vgt.at/actionalert/gatterjagd/genf.php (Bestandsaufnahme nach 40 Jahren Jagdverbot) Weil das so lange schon funktioniert, wird auch der Druck in D größer, das kann und sollte man nicht leugnen: https://www1.wdr.de/fernsehen/quarks/sendungen/jagd-pdf-100.pdf Sodann hat der Europ. Gerichtshof EGMR 2012 entschieden, dass Grundstücksbesitzer aus Gewissensgründen die Jagd auf ihrem Gelände verbieten können. Last not least ist auch in einigen Jahren vorstellbar, dass einige Politiker Auflagen machen lassen, dass Wildbret hallal sein muss. https://islamqa.info/en/answers/121239/ruling-on-hunting-with-a-rifle oder hier: https://www.al-islam.org/islamic-laws-ayatullah-ali-al-husayni-al-sistani/slaughtering-and-hunting-animals Zudem - auch wenn die Privatjagd für alle JJS Besitzer weiter erlaubt bleibt, gibt es ja keine Ewigkeitsgarantie für unbegrenzten Halbautomatenbesitz. Auch hier kann es eines Tages via EU eine europaweite Regelung zu Jagdwaffen geben, die eben die Sache auf (z.B.) Kat. C-Waffen begrenzt. Letzten Endes hoffe ich einfach, dass auch die Jäger erkennen: Wenn im Zuge der jetzigen Waffenrechtsreform die Bedürfnispeitsche allzu brutal zuschlägt, sodass wieder einige 100.000 LWBs ihre Waffen verlieren - dann könnte es sein, dass man danach eben auch auf andere LWB-Gruppen "einpeitscht". Und eben deswegen wäre es super, wenn auch diese Gruppe sich jetzt solidarisch zeigte.
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Das Land hast Du erraten. "Panik verbreiten" tue ich nicht. Allerdings ist mir daran gelegen, dass IM VORAUS die Konsequenzen der derzeit auf dem Tisch liegenden Gesetzesentwürfe jedem klar werden. Einigen wird das womöglich deswegen nicht klar, weil eine große Selbstillusion a la "uns Jägern kann keiner" massiv die Sinne trübt. Anderen (z.B. aus der Lobbygruppe) ist's womöglich nicht recht weil es sie zum Handeln zwingen könnte. Aber Aufklärung und Information ist nicht mit Panikmache gleichzusetzen.
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Mir brauchst Du das nicht zu sagen. Ist mir wohlbewußt, weil ich in einem 2. europ. Land auch Jägerprüfung und Jagdschein löse. Da werden seit längerem diskutiert bzw. schon eingeführt: - kleine Jagdgarderobe (analog Grundkontingent für Sportschützen) - Bedürfnisangabe für die Art von Jagd für die man eine bestimmte Jagdwaffe erwerben möchte (analog Disziplinenangabe beim Bedürfnis Sportschütze) - besondere Schießprüfung alljährlich (Ergebnis wird in Jagdschein eingestempelt) für Hochwild, ohne Bestehen, keine Hochwildjagd mehr (und Bedürfnisentfall für Jagdgewehre auf Hochwild) Analog könnte man den deutschen Schießleistungsnachweis für Jäger auch erweitern und verfeinern für div. Wildarten/Jagdarten etc. Daneben könnte man beim Aktivitätsniveau ansetzen (analog Mindesttrainings für Sportschützen), um inaktive Jäger auszumerzen. (Mindestzahl Gesellschaftsjagden/Jahr und /oder Begehungsscheine und/oder Pacht und/oder Abschussmindestzahlen etc.) Das kann man solange ausweiten, bis nur noch Eigenjagdbesitzer und "halbe" Berufsjäger übrig bleiben und natürlich gleichzeitig die Jagd durch staatlich Bedienstete ausweiten. Auch kann man wie schon diskutiert, Jagdwaffen auf EU-Kategorie C begrenzen oder wie in der DDR oft auf eine vom Forstamt oder der Polizei ausgeliehene BDF mit abgezählten Brennekes begrenzen. Mein ehem. Jagdschulleiter propagiert sogar die Jagd mit Pfeil und Bogen; ggf. auch noch etwas, was Politiker grünroter Couleur erwärmen könnte: Ohne Feuerwaffen geht's auch! Jetzt wird hier noch gefeixt und gespottet, weil es ja "nur" um ein paar Sportschützen geht, aber wenn obige Dinge anstehen, wird die ganze Jägerschaft heulend am Rockzipfel vom Staatssekretär hängen und mehr als dankbar jede noch so kleine Zusicherung erflehen. Abwarten.
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Klingt erstmal kostendämpfend und gut. ABER dann wäre eben ein anderes Kostenproblem neu entstanden: Ich habe dieses Jahr bislang 5 Waffen in Reparatur gehabt. 4 davon wären über das NWR zu buchen gewesen weil: Reparaturdauer > 4 Wochen Waffe im Rahmen des Reparaturvorganges an Dritte weitergeschickt werden musste (Grosshändler, Importeur, Hersteller, Beschussamt) Im Schnitt wäre 4-6 zweiteilige NWRII-Meldevorgänge a jeweils 25 EUR erforderlich gewesen, also 500 EUR zusätzlich für meine 5 Reparaturen. Und da, wo etwas über Garantie lief, muss der Händler bezahlen und legt das auf die Neupreise um - also zahlt wieder der Endkunde. Die unendlichen Markierungspflichten tun ein übriges, um da eine ganz neue Kostenlawine loszutreten. Der Hammer - aber kam einer redet darüber.
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@scotty600@scotty600 Tja, das ist auch so ein Versprechen, das die zuständigen Chefs des BMI immer wieder verbal bestätigen. Die stehen dazu! Aber die Referendare erzählen dann immer, dass das Magazin Verbot nur dann EU kompatibel umgesetzt sei, wenn es durch ein spezielles Magazinkörperverbot begleitet würde, weil man sonst lange Magazine in auseinander gebautem Zustand horten könnte etc., kurzum, die machen ihr Ding, wirken mitunter wie autistische Überzeugungstäter auf mich und scheinen sich nicht um den politischen Willen zu scheren. Das ist schade und ein Missstand, den unsere derzeitige Lobby anscheinend nicht mehr anspricht. Der alte Dr. Schiller war da beim Thema MR Brenneke anders drauf.
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Ich schaue eben nicht nur auf mein Interesse. Ich habe vier Kinder, denen ich den Schießsport und teils auch den Jugendjagdschein ermögliche. Als Jagdschein Besitzer könnte mir das Bedürfnisgeraffel für Sportschützen auch egal sein. Trotzdem weiß ich aus Erfahrung, dass mit dem Bedürfniswahn in Deutschland die Reihen der Sportschützen brutal dezimiert werden. Und deswegen ist diese Zusage vom Staatssekretär Mayer so Gold wert. Und deswegen WILL ich ihm glauben. Und für die Jungen, die mit 12/18 für jede Waffe künftig eh durch ein Tal der Tränen müssen, ist das auch ein Anreiz, weil sie wissen, nach ein paar Jahren ist Schluss mit dem Stress.
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Am Anfang dieses Threads stehen die Zusagen von Mayer nebst Link drin. Wort für Wort. Im aktuellen Gesetzesentwurf stehen die Zusagen so nicht drin. Aber das kann ja auch an einem hochambitionierten Referendar im BMI liegen, der einfach gegen uns eingestellt ist und die nette Zusage vom Staatssekretär nicht 1:1 reinschreiben will. Sowas hatten wir 2002 öfter. Damals war ein Ministerialrat Brenneke total gegen uns eingestellt und hat eigenmächtig Zusagen der Politik gekillt bzw. die Entwürfe fies umformuliert. Kann heute doch wieder so sein. Damals war unsere Lobby aber auf Zack und hat den Brenneke regelmäßig mit Wucht medial angeprangert, allen voran Dr. Schiller. Heute gibt es von der eigenen Lobby keinen Ton.