-
Gesamte Inhalte
8.465 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von Schwarzwälder
-
Die Rede ist ja im Wortlaut aud den Seiten des DSB wiedergegeben. Also die Aussagen sind schon so gefallen, da gibt's für mich kein Zweifel. Die Vorstellung hier im Forum, der Mann habe keine Ahnung und ihm seien da bloß Spickzettel zugesteckt worden, die er womöglich nur falsch abgelesen habe, ist zwar amüsant, aber kaum zutreffend. Wer ein bisschen googelt, der findet heraus, dass der Staatssekretär Mayer solche Ansprachen vor Schützen nicht zum ersten Mal macht. Der Mann hat Ahnung und weiß schon wovon er spricht und was er will. Bei den Ausnahmen für die IPSC Schützen und ihren langen Magazinen hat er sogar EXAKT die Rechtsgrundlage §40,4 genannt. Der ist schon kundig!
-
Hm, der Link funktioniert nicht. Interessieren würde mich das neue Waffengesetz in der Schweiz aber schon! Ich bin gespannt auf die Formulierungen zum Magazinverbot etc.? Kannst Du den Link noch korrigieren? Vielen Dank schon mal!
-
Also, Ausgangspunkt ist das neue EU Waffenrecht, wonach für Waffenbesitz eben dauerhaft ein Bedürfnis vorliegen muss. Nicht nur einmalig nach 3 Jahren. Insofern wollte man zunächst die Bedürfnisprüfungen in D unbegrenzt fortführen - im Extremfall bis zum Lebensende. Der DSB und andere Lobbyorganisationen haben mit dem BMI aber dann aushandeln können, dass es die Bedürfnisprüfungen nur 10 Jahre geben soll, danach gilt als Bedürfnisnachweis die Mitgliedskarte im Schützenverein. Der Staatssekretär im Innenministerium (also der Vizechef des BMI), eben Herr Stephan Mayer, hat dann unlängst auf dem deutschen Schützentag präzisiert, was die Voraussetzungen sind, damit man aus der regelmäßigen harten Bedürfnisprüfung rauskommt: - 10 Jahre WBK-Besitz - Mitgliedschaft im Schützenverein Wenn das am Ende genau so kommt, ohne weitere Tricks, Fußangeln und sonstige Voraussetzungen, eben so wie vom Staatssekretär versprochen, dann ist das absolut super! Es rettet dann vielen älteren Schützen den Waffenbesitz, weil sie die neuen scharfen Bedürfnisanforderungen (bis hin zu 12-18 intensiven Trainings mit jeder Waffe, jedes Jahr), oftmals nicht schaffen würden. Ja, für diese Schützenkameraden ist es dann ein "neues Heil", das kann man schon so sehen. Wenn das so kommt, darf man sich bei Mayer&Seehofer bedanken und auch vor der eigenen Lobby den Hut ziehen. Dann haben sie nämlich echt was erreicht.
-
Ja, allerdings wird man selbst als Jäger nicht umhin kommen, einige Argumente anzuerkennen: Das Wildtiermanagement für die 28.000 ha im Kanton Genf kostet die Genfer gerade mal den Gegenwert einer Tasse Kaffee/Jahr. Inkl. Wildtierschadensausgleich und Gehalt für den einen einzigen Berufsjäger, der dafür eingestellt wurde. https://vgt.at/actionalert/gatterjagd/genf.php (Bestandsaufnahme nach 40 Jahren Jagdverbot) Weil das so lange schon funktioniert, wird auch der Druck in D größer, das kann und sollte man nicht leugnen: https://www1.wdr.de/fernsehen/quarks/sendungen/jagd-pdf-100.pdf Sodann hat der Europ. Gerichtshof EGMR 2012 entschieden, dass Grundstücksbesitzer aus Gewissensgründen die Jagd auf ihrem Gelände verbieten können. Last not least ist auch in einigen Jahren vorstellbar, dass einige Politiker Auflagen machen lassen, dass Wildbret hallal sein muss. https://islamqa.info/en/answers/121239/ruling-on-hunting-with-a-rifle oder hier: https://www.al-islam.org/islamic-laws-ayatullah-ali-al-husayni-al-sistani/slaughtering-and-hunting-animals Zudem - auch wenn die Privatjagd für alle JJS Besitzer weiter erlaubt bleibt, gibt es ja keine Ewigkeitsgarantie für unbegrenzten Halbautomatenbesitz. Auch hier kann es eines Tages via EU eine europaweite Regelung zu Jagdwaffen geben, die eben die Sache auf (z.B.) Kat. C-Waffen begrenzt. Letzten Endes hoffe ich einfach, dass auch die Jäger erkennen: Wenn im Zuge der jetzigen Waffenrechtsreform die Bedürfnispeitsche allzu brutal zuschlägt, sodass wieder einige 100.000 LWBs ihre Waffen verlieren - dann könnte es sein, dass man danach eben auch auf andere LWB-Gruppen "einpeitscht". Und eben deswegen wäre es super, wenn auch diese Gruppe sich jetzt solidarisch zeigte.
-
Das Land hast Du erraten. "Panik verbreiten" tue ich nicht. Allerdings ist mir daran gelegen, dass IM VORAUS die Konsequenzen der derzeit auf dem Tisch liegenden Gesetzesentwürfe jedem klar werden. Einigen wird das womöglich deswegen nicht klar, weil eine große Selbstillusion a la "uns Jägern kann keiner" massiv die Sinne trübt. Anderen (z.B. aus der Lobbygruppe) ist's womöglich nicht recht weil es sie zum Handeln zwingen könnte. Aber Aufklärung und Information ist nicht mit Panikmache gleichzusetzen.
-
Mir brauchst Du das nicht zu sagen. Ist mir wohlbewußt, weil ich in einem 2. europ. Land auch Jägerprüfung und Jagdschein löse. Da werden seit längerem diskutiert bzw. schon eingeführt: - kleine Jagdgarderobe (analog Grundkontingent für Sportschützen) - Bedürfnisangabe für die Art von Jagd für die man eine bestimmte Jagdwaffe erwerben möchte (analog Disziplinenangabe beim Bedürfnis Sportschütze) - besondere Schießprüfung alljährlich (Ergebnis wird in Jagdschein eingestempelt) für Hochwild, ohne Bestehen, keine Hochwildjagd mehr (und Bedürfnisentfall für Jagdgewehre auf Hochwild) Analog könnte man den deutschen Schießleistungsnachweis für Jäger auch erweitern und verfeinern für div. Wildarten/Jagdarten etc. Daneben könnte man beim Aktivitätsniveau ansetzen (analog Mindesttrainings für Sportschützen), um inaktive Jäger auszumerzen. (Mindestzahl Gesellschaftsjagden/Jahr und /oder Begehungsscheine und/oder Pacht und/oder Abschussmindestzahlen etc.) Das kann man solange ausweiten, bis nur noch Eigenjagdbesitzer und "halbe" Berufsjäger übrig bleiben und natürlich gleichzeitig die Jagd durch staatlich Bedienstete ausweiten. Auch kann man wie schon diskutiert, Jagdwaffen auf EU-Kategorie C begrenzen oder wie in der DDR oft auf eine vom Forstamt oder der Polizei ausgeliehene BDF mit abgezählten Brennekes begrenzen. Mein ehem. Jagdschulleiter propagiert sogar die Jagd mit Pfeil und Bogen; ggf. auch noch etwas, was Politiker grünroter Couleur erwärmen könnte: Ohne Feuerwaffen geht's auch! Jetzt wird hier noch gefeixt und gespottet, weil es ja "nur" um ein paar Sportschützen geht, aber wenn obige Dinge anstehen, wird die ganze Jägerschaft heulend am Rockzipfel vom Staatssekretär hängen und mehr als dankbar jede noch so kleine Zusicherung erflehen. Abwarten.
-
Klingt erstmal kostendämpfend und gut. ABER dann wäre eben ein anderes Kostenproblem neu entstanden: Ich habe dieses Jahr bislang 5 Waffen in Reparatur gehabt. 4 davon wären über das NWR zu buchen gewesen weil: Reparaturdauer > 4 Wochen Waffe im Rahmen des Reparaturvorganges an Dritte weitergeschickt werden musste (Grosshändler, Importeur, Hersteller, Beschussamt) Im Schnitt wäre 4-6 zweiteilige NWRII-Meldevorgänge a jeweils 25 EUR erforderlich gewesen, also 500 EUR zusätzlich für meine 5 Reparaturen. Und da, wo etwas über Garantie lief, muss der Händler bezahlen und legt das auf die Neupreise um - also zahlt wieder der Endkunde. Die unendlichen Markierungspflichten tun ein übriges, um da eine ganz neue Kostenlawine loszutreten. Der Hammer - aber kam einer redet darüber.
-
@scotty600@scotty600 Tja, das ist auch so ein Versprechen, das die zuständigen Chefs des BMI immer wieder verbal bestätigen. Die stehen dazu! Aber die Referendare erzählen dann immer, dass das Magazin Verbot nur dann EU kompatibel umgesetzt sei, wenn es durch ein spezielles Magazinkörperverbot begleitet würde, weil man sonst lange Magazine in auseinander gebautem Zustand horten könnte etc., kurzum, die machen ihr Ding, wirken mitunter wie autistische Überzeugungstäter auf mich und scheinen sich nicht um den politischen Willen zu scheren. Das ist schade und ein Missstand, den unsere derzeitige Lobby anscheinend nicht mehr anspricht. Der alte Dr. Schiller war da beim Thema MR Brenneke anders drauf.
-
Ich schaue eben nicht nur auf mein Interesse. Ich habe vier Kinder, denen ich den Schießsport und teils auch den Jugendjagdschein ermögliche. Als Jagdschein Besitzer könnte mir das Bedürfnisgeraffel für Sportschützen auch egal sein. Trotzdem weiß ich aus Erfahrung, dass mit dem Bedürfniswahn in Deutschland die Reihen der Sportschützen brutal dezimiert werden. Und deswegen ist diese Zusage vom Staatssekretär Mayer so Gold wert. Und deswegen WILL ich ihm glauben. Und für die Jungen, die mit 12/18 für jede Waffe künftig eh durch ein Tal der Tränen müssen, ist das auch ein Anreiz, weil sie wissen, nach ein paar Jahren ist Schluss mit dem Stress.
-
Am Anfang dieses Threads stehen die Zusagen von Mayer nebst Link drin. Wort für Wort. Im aktuellen Gesetzesentwurf stehen die Zusagen so nicht drin. Aber das kann ja auch an einem hochambitionierten Referendar im BMI liegen, der einfach gegen uns eingestellt ist und die nette Zusage vom Staatssekretär nicht 1:1 reinschreiben will. Sowas hatten wir 2002 öfter. Damals war ein Ministerialrat Brenneke total gegen uns eingestellt und hat eigenmächtig Zusagen der Politik gekillt bzw. die Entwürfe fies umformuliert. Kann heute doch wieder so sein. Damals war unsere Lobby aber auf Zack und hat den Brenneke regelmäßig mit Wucht medial angeprangert, allen voran Dr. Schiller. Heute gibt es von der eigenen Lobby keinen Ton.
-
Der Mayer hat 2 simple, klar verständliche Sätze gesagt: Wer eine waffenrechtliche Erlaubnis seit 10 Jahren hat und Mitglied in einem Schützenverein ist, wird künftig in Ruhe gelassen. Was ist an der Aussage Pudding? @Hunter375 Das ist kein vages Versprechen, sondern eine ganz konkrete Aussage vom zweithöchsten Chef des BMI gewesen zu einem aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren, noch dazu nicht in irgendeinem Hinterzimmer, sondern hochoffiziell vor dem großen Deutschen Schützentag abgegeben. Das hat doch eine ganz andere Qualität als vage Versprechungen in irgendeinem Bierzelt zu gar nicht laufenden Verfahren.
-
Die Versprechen von Staatssekretär Mayer auf dem Deutschen Schützentag sind EXTREM wichtig. Ich verstehe nicht, warum die von unserer Lobby nicht aufgegriffen werden und er von den DSB Granden auf diese Versprechungen festgenagelt wird. Manchmal habe ich den Eindruck die Geheimdiplomatie unserer Lobby ist inzwischen so geheim, dass gewisse Dinge selbst im vertraulichen Zirkel gar nicht mehr ausgesprochen werden. Der Bedürfnisterror wird mit dem neuen WaffG und den jüngsten VGH Urteilen erst richtig losgetreten. Wie viele Schützenbrüder (und Schwestern) werden nach Jahren mal arbeitslos oder müssen aus sonstigen Gründen (Hausbau, Kinder, Krankheit, Scheidung) kürzer treten. Auch wenn mittels HARTZ 4 die Waffe(n) noch unters Schonvermögen fallen: Wer künftig nicht ausreichend trainiert und v.a. keine ausreichenden Schusszahlen raushaut, weil er die Munikosten vorübergehend nicht aufbringen kann, der ist seine Püster rasant wieder los. Da kommt der Behördenbescheid zum WBK-Entzug und gleich hinterher ein "Verwerter", der einem für 1/10 des Marktwertes die Waffen ganz schnell abluchst... ...und schon schmilzt die Zahl der Legalwaffenbesitzer zusammen wie Butter in der Sonne. Die so entwaffneten Schützenbrüder kehren dem Verein gesenkten Hauptes den Rücken - für immer, denn die Wiedereinstiegshürden sind abartig hoch - und mit den sinkenden Mitgliederzahlen sinkt auch die Verbandsmacht. Am Ende verpasst man den wenigen, noch verbliebenen hyperaktiven Schützen den legislativen Arxxxtritt und das war's dann. Wie wohltuend ist da das Versprechen des Mayer'schen Bedürfnishimmels!!! Nach 10 Jahren hat der elende Bedürfnisterror ein Ende, man kann sich endlich wieder in Freiheit an seinem Waffenbesitz erfreuen, nur noch Mitgliedskarte vorlegen, und Ruhe ist. Und wenn das Geld nur noch für die Muni für einmal Vogelschießen im Jahr reicht, kann man trotzdem seine Waffen behalten und bleibt im Verein (was den Verbandsfürsten wiederum ihre Macht sichert), also Win-Win für alle. Auch für die Jungen, die noch durch den 10-Jahre-12/18-für jede-Waffe-Bedürfniswahnsinn gehen müssen, Zwangswettkämpfe mitschiessen müssen etc., gibt es dann Durchhalteparolen - Staatssekretär Mayer sei Dank! Vor dem WaffG 2002 kursierten LWB-Zahlen von 2,8-3,5 Mio. Aktuell haben wir noch 1,0 Mio. LWB. Kommen die Mayer-Versprechen, wird es in den Schützenhäusern wieder entspannter zugehen und die Zahlen nur noch gering sinken, weil jeder die 10 Jahre als Ziel vor Augen hat. Kommen die Mayer-Versprechen nicht, werden die Schützenzahlen hingegen rasant fallen und manche GK-Verbände schon in wenigen Jahren wieder mit der 10.000er Mindestmitgliedergrenze unliebsame Bekanntschaft machen. Deshalb sollten wir den Mann auf seine Versprechen festnageln. Wenn er das wahr macht, was er auf dem Deutschen Schützentag gesagt hat, bin ich für eine Dankeskartenaktion und man sollte ihn dann auch wirklich unterstützen, in Altötting nächstes mal nicht nur die drittbeste Erststimmenzahl, sondern die bundesweit höchste Erststimmenzahl von seinen Wählern zu bekommen, denn dann wäre der Politiker für mich top!!! Jemand der zu seinen Versprechen steht und das deutsche Schützenwesen stützt. Wenn er hingegen von seinen klaren Versprechungen nichts mehr wissen will, dann sollten wir ihm glasklar mitteilen, dass wir dann von ihm und seiner CSU auch nichts mehr wissen wollen. Klare Sprache, so wie sie die NRA mit den US-Politikern auch pflegt.
-
@Kanne81Du hast irgendwie schon recht. Natürlich ist die EU Feuerwaffenrichtlinie völlig überzogen und in großen Teilen ungerechtfertigt und natürlich setzt die deutsch Regierung noch ungerechtfertigter eins drauf. Wenn man als Lobby aber dagegen halten will, dann sollte man da, wo die Regierungsseite klare Versprechungen macht, genau diese auch wenigstens genauso klar in den Gesetzestext schreiben lassen. Zum verarxxxen gehören immer zwei: Einer der verarxxxt und einer, der sich verarxxxen lässt. Zu letzteren zählen wir LWB und unsere Lobby, da müssen wir uns an die eigene Nase fassen.
-
Was heißt hier Angst - wenn der DSB, bei dessen Festanlässen der Staatssekretär ja zu reden pflegt, ihn öffentlich beim Wort nehmen würde - seine Glaubwürdigkeit an den konkreten Versprechungen festmachen würde, dann hätte das schon eine Wirkung. Stattdessen lässt ihn der DSB und die gesamte Lobby und natürlich auch fast alle Mitdiskutanten hier aus der Verantwortung mit der Bemerkung (sinngemäß): "Hach ja, was soll's Politiker lügen halt." Herr Mayer reist landauf landab und klärt über das Waffengesetz auf. Vor Schützenvereinen, vor Jagdverbänden,... und wir lassen uns immer schön brav belügen, statt die ganzen Versprechungen mal einzufordern und laden ihn immer wieder neu ein, um belogen zu werden? Also ich zumindest bin erst wieder mit ihm zufrieden, wenn er seine Versprechungen hält und das WaffG genau so ändern lässt, wie er es dem DSB zugesagt hat.
-
Hm, das sind schon beachtliche Meinungssprünge, aber auch schon einige Jahre her. Seit März 2018 ist Mayer jedenfalls Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium und inzwischen auch häufiger Redner zum Waffenrechts bei div. Anlässen. Zumindest jetzt sollte er schon wissen, wovon er spricht. An ein Versehen oder zugesteckte Spickzettel, die er ggf. falsch abgelesen haben soll, glaube ich jetzt nicht mehr. Ich finde, der Mann weiß jetzt, wovon er spricht, hat einige fachkundige Aussagen beim DSB Schützentag getätigt und genau darauf sollten wir ihn jetzt auch festnageln und nicht mit einem "naja...die Politiker lügen halt sowieso..." aus der Pflicht entlassen. Wer so derart konkrete Versprechungen und Erklärungen abgibt, muss auch liefern. Sonst zeigt er nur, dass er seinen Laden nicht im Griff hat. Wenn beide Chefs glasklar sagen, was sie wollen, warum spuren dann die Referendare nicht und schreiben den Entwurf entsprechend um? Und warum nimmt unsere Lobby den Minister und seinen Staatssekretär nicht in die Pflicht? Die beiden versprechen: 10 Jahre Mitgliedschaft+ WBK-Besitz = Freistellung von weiteren Bedürfnispflichten bis zum Lebensende (ausgenommen Fortbestehen der Mitgliedschaft). Im Entwurf vom 22.05.2019 steht hingegen: und im Kommentar wird erläutert: Wieso wird nicht einfach geschrieben: "Wer 10 Jahre kontinuierlich im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist und seit mind. 10 Jahren einem anerkannten Schießsportverein nach Absatz 2 angehört, braucht ab diesem Zeitpunkt für den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses für seine bereits eingetragenen Waffen nur noch die Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein vorlegen. Weitergehende Trainings- oder Wettkampfnachweise müssen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gerführt werden."
-
Ja. Nur was das eine allgemeine Absichtsbekundung von Blüm, bei der man wusste, dass es keine Ewigkeitsgarantie geben kann. Hier im Falle des Waffengesetzes und der beiden mächtigsten Personen des BMI (der Minister und sein Staatssekretär) liegt der Fall doch anders und viel konkreter. Die beiden lassen gerade den Entwurf zum aktuellen Gesetzesverfahren überarbeiten und stellen sich in die Öffentlichkeit und versprechen GANZ KONKRETE, handfeste Sachen. Dann muss man Sie an diesen Versprechen auch festmachen dürfen. Sonst wären die Reden in der Tat glatte Lügen, noch dazu mit Gottesbezug (am Ende der Rede) und von einer C-Partei. So was würde der politischen Kultur in D sehr schaden und mich SEHR enttäuschen.
-
Das machen aber höchstens V-Leute des Verfassungsschutzes. Und die stehen ausdrücklich nicht in NADIS, um sie zu schützen. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nachrichtendienstliches_Informationssystem Wenn das ganze NWR in NADIS "gespiegelt" wird, also 1:1 reinkopiert wird, stehen da auch die Daten meiner Kinder, die eine Ausnahmegenehmigung von der Alterserfordernis bekommen haben. Was haben solche Daten und solche Personen im NADIS verloren? Die V-Leute werden geschützt, die Kinder nicht?
-
Zum Festakt des Deutschen Schützentages am 27. April in Wernigerode hat der Parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer das neue Waffenrecht erklärt. Da auch bei WO immer wieder besondere Fragen auftauchten, hier seine Antworten https://www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/3401-Rede_Parlamentarischer_Staatssekretär_Stephan_Mayer.pdf: 1. Bedürfnisüberprüfung Diese soll nur 10 Jahre lang regulär durchgeführt werden. Die Zeit läuft offenbar ab Ausstellung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis / WBK und setzt 10 Jahre Mitgliedschaft im Schützenverein voraus. Danach hat man offenbar Ruhe(es wird dann nur noch die fortbestehende Mitgliedschaft abgeprüft. Also alle, die ihre WBK schon 10 Jahre haben und weiter Mitglieder sind: Durchatmen. Ihr seid überm Berg! Der Staatssekretär des Innenministeriums hat das öffentlich zugesichert: 2. Ausnahmen für IPSC Schützen Die langersehnten Ausnahmen für IPSC-Schützen wird es wohl doch geben. Der Staatssekretär sagt: Also: einmal im Jahr im benachbarten EU-Ausland, z.B. der Slowakei ein IPSC-Match mitmachen! Wer über dieses Stöckchen springt, dem winken dann Kat. A-Waffen bzw. lange Magazine. 3. Keine Regelüberprüfung der Legalwaffenbesitzer beim Verfassungsschutz - "nur" NADIS Es wird also "nur" regelmäßig ein Datenabgleich ("spiegeln" heißt eigentlich eine komplette Kopie ablegen - heißt das, das NWR wird einfach komplett in NADIS reinkopiert?) zwischen dem Nationalen Waffenregister und NADIS geben?. Gut, das beruhigt mich jetzt nicht so ganz, denn in NADIS sind 1,8 Mio. Personen erfasst mitsamt ihren Kontodaten, Telefon- und Schließfachnummern, ihren KFZ etc. Dass da künftig auch die 1 Mio. LWB miterfasst werden, wusste ich jetzt nicht. Oder war das nur ein Versprecher? So harmlos hört sich NADIS jetzt ja nicht an: https://de.wikipedia.org/wiki/Nachrichtendienstliches_Informationssystem Versöhnlicher klingt folgende Versicherung: ...und am Schluss der Rede: Kurzum: Die Rede ist tröstlich (bis auf NADIS vielleicht), aber gibt es denn einen neuen Gesetzestext, wo diese klaren Versprechungen der beiden BMI-Chefs (der Bundesminister Seehofer und sein Staatssekretär Mayer) eindeutig festgemacht sind? Im mir vorliegenden Kabinettsentwurf steht nichts von Ausnahmeregelungen für IPSC und die Regelüberprüfungen werden deutlich anders formuliert und das bisherige Gesetzeswerk setzt mit den Magazinkörperregelungen u.v.a.m. das EU-Waffenrecht in einzigartiger Schärfe so um, dass eine Kriminalisierung vieler Legalwaffenbesitzer geradezu vorprogrammiert scheint. Also wenn die Versprechungen gehalten und noch in die weiteren Gesetzesentwürfe eingebaut werden, dann fände ich es ja topp! Aber da sehe dann noch viel Detailarbeit bei den Referenten des BMI...
-
Damit in der Sache auch mal die Gegenseite Raum bekommt: https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Ermittlungen-gegen-Prepper-Gruppen-Nordkreuz-Geschasster-Guestrower-Schiessausbilder-sagt-Ich-bin-ein-Bauernopfer Ärgerlich, dass die Zeitung dennoch Dinge im Artikel unterschiebt, die nur wieder Stimmung gegen die Sportschützen machen wie obiger Satz. Natürlich dürfen halbautomatische Luftdruck- und KK-Waffen unter bestimmten Voraussetzungen legal mit 14 geschossen werden! Das man selbst das skandalisieren muss?
-
Für die Einstufung waffenrechtlich verbotener Gegenstände ist das BKA zuständig. Also alle unklaren Magazinkörper im Zusammenhang mit der Anmeldung bescheiden lassen, evtl. kann das über die jeweilige Behörde Ordnungsamt etc. als Amtshilfe im Rahmen der Altbesitzanmeldungen beim BKA geklärt werden, dann kostet es m. W. nichts!
-
Du hast schon recht. Solche Belange werden ein VGH aber wenig interessieren. Deshalb fände ich es am besten, wenn die Verbände die exakten Anforderungen an den Bedürfniserhalt final aushandeln würden im Rahmen des gerade laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Wenn man meint, dazu nicht ausreichend Verhandlungsmacht zu haben, um erträgliche Regelungen zu erzielen, dann müsste man eben die Basis mobilisieren. Hier geht es um viel Geld und Zeitaufwand für jeden Sportschützen, insofern sind die Leute dann auch leichter zu mobilisieren. Dann kann man ggf. erträgliche Regelungen bekommen, als Kompromiss vielleicht: 12 Trainings/Jahr für die erste Waffe und 0-2 Trainings/Jahr für jede weitere, wobei Training dann DSB-konform (s.o.) mit "15 Schuss" festgeschrieben werden könnte. Ich würde mich riesig freuen, wenn man da aktiv werden würde (als Verband) und rechtssichere, vor jedem Gericht anzuerkennende Regeln in den Entwurf reinbringen könnte.
-
@Proud NRA Member "Schützenfreundlich" ist bei der Regelung natürlich relativ. Die Innenministerkonferenz diskutiert seit 2014/2015 verstärkt über Möglichkeiten der Reduzierung des Waffenbesitzes. Das BMI musste damals schon einen Bericht abliefern. Darin heißt es u.a.: http://www.psg-gera.de/Downloads/BMI-Bericht Schusswaffen - Anlage16.pdf Auf einer IMK-Konferenz 2015 wurde daher festgehalten: https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2015-06-24_26/anlage14.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Insofern kann man mal abwarten und gucken, welcher Verband welche "internen Regularien" zur geforderten "Intensität" des Trainings hat. Nach streng marktwirtschaftlichen Prinzipien können sich die Schützen dann ja den Verband aussuchen, der es künftig "am billigsten macht"... und irgendwann auf die Schnauze fallen, wenn ein Verwaltungsgericht in 2. Instanz konkrete Angaben dazu macht, die vermutlich dann nicht so "schützenfreundlich" ausfallen werden... Eigentlich genial: Man gibt keine konkreten Beschränkungen für Sportschützen an (z.B.: "Grundkontingent 2 Kurzwaffen, 3 halbautomatische Langwaffen und maximal 4 Kurzwaffen und 6 HA") , sondern regelt das über die Bedürfnisprüfung. Dann kann ja jeder Schütze mehr trainieren, wenn er alle seine Waffen behalten will. Und die "unliebsamen" Waffen (teure Magnum-Kurzwaffenkaliber oder große Gewehrkaliber) verschwinden automatisch ohne konkretes Verbot, weil 18 x intensives Training mit .50 BMG im Jahr zigtausend Euro kostet und für die meisten unerschwinglich sein wird. Das Waffengesetz erweckt den Anschein, durch keinerlei Mengenbegrenzung ideal der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu entsprechen - über das immer härter gefasste Bedürfnisprinzip wird aber der Besitz künftig derart brutal heruntergeregelt, dass manchem die Tränen kommen werden! Das Bedürfnisprinzip ist "zielführender" als alle Mengenbegrenzungen, insbesondere dank des neuen 12/18 für jede Waffe.... Ach ja, der zweitinstanzliche Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes noch anbei in der Anlage! Hessischer_Verwaltungsgerichtshof_4_A_2355-17_Z_LARE190035211.pdf
-
Dazu gibt es Gesetzeskommentare und Verbände, die das definieren. Die Verbände stellen ja auch die Bescheinigungen aus, also sind deren Definitionen zunächst mal verbindlich. Der DSB Schützenverband Berlin-Brandenburg definiert "intensiv" bezüglich Schießtraining wie folgt: http://www.sv-bb.de/sport/waffenrecht/Durchfuehrung_des_Waffenrechts_im_SVBB.pdf Das ist eine schützenfreundliche Regelung, d.h. 15 Schuss an 12-18 Terminen im Jahr = 180-270 Schuss pro Waffe und Jahr zur Bedürfnislegitimierung als absolutes Minimum. In Zukunft wird man sich die Schusszahlen/Waffe/Kaliber pro Trainingstermin jeweils vom Schießstandbetreiber bestätigen lassen müssen, wenn die Behörde Zweifel hat.
-
Man muss ja nicht Sturm laufen. Es gibt einen Kabinettsentwurf zum neuen WaffG. Im Rahmen dieses laufenden Gesetzesverfahrens könnte unsere Lobby ja einfach nur um Klarstellungen bitten. Sowohl was die Regelmäßigkeit des Trainings und der Waffen als auch die Intensität anbelangt. Ich b in der Meinung: je klarer und rechtssicherer wir das im Gesetz platziert bekommen, desto besser. Leider sind manche Funktionäre hier bei WO der Meinung: Bloß nichts regeln, die Urteile von VG Darmstadt und VGH Hessen (2. Instanz) sind nur Einzelfälle und betreffen uns nicht etc. - eine fatale Fehleinschätzung wie man jetzt sieht.