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Hm, das sind schon beachtliche Meinungssprünge, aber auch schon einige Jahre her. Seit März 2018 ist Mayer jedenfalls Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium und inzwischen auch häufiger Redner zum Waffenrechts bei div. Anlässen. Zumindest jetzt sollte er schon wissen, wovon er spricht. An ein Versehen oder zugesteckte Spickzettel, die er ggf. falsch abgelesen haben soll, glaube ich jetzt nicht mehr. Ich finde, der Mann weiß jetzt, wovon er spricht, hat einige fachkundige Aussagen beim DSB Schützentag getätigt und genau darauf sollten wir ihn jetzt auch festnageln und nicht mit einem "naja...die Politiker lügen halt sowieso..." aus der Pflicht entlassen. Wer so derart konkrete Versprechungen und Erklärungen abgibt, muss auch liefern. Sonst zeigt er nur, dass er seinen Laden nicht im Griff hat. Wenn beide Chefs glasklar sagen, was sie wollen, warum spuren dann die Referendare nicht und schreiben den Entwurf entsprechend um? Und warum nimmt unsere Lobby den Minister und seinen Staatssekretär nicht in die Pflicht? Die beiden versprechen: 10 Jahre Mitgliedschaft+ WBK-Besitz = Freistellung von weiteren Bedürfnispflichten bis zum Lebensende (ausgenommen Fortbestehen der Mitgliedschaft). Im Entwurf vom 22.05.2019 steht hingegen: und im Kommentar wird erläutert: Wieso wird nicht einfach geschrieben: "Wer 10 Jahre kontinuierlich im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist und seit mind. 10 Jahren einem anerkannten Schießsportverein nach Absatz 2 angehört, braucht ab diesem Zeitpunkt für den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses für seine bereits eingetragenen Waffen nur noch die Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein vorlegen. Weitergehende Trainings- oder Wettkampfnachweise müssen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gerführt werden."
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Ja. Nur was das eine allgemeine Absichtsbekundung von Blüm, bei der man wusste, dass es keine Ewigkeitsgarantie geben kann. Hier im Falle des Waffengesetzes und der beiden mächtigsten Personen des BMI (der Minister und sein Staatssekretär) liegt der Fall doch anders und viel konkreter. Die beiden lassen gerade den Entwurf zum aktuellen Gesetzesverfahren überarbeiten und stellen sich in die Öffentlichkeit und versprechen GANZ KONKRETE, handfeste Sachen. Dann muss man Sie an diesen Versprechen auch festmachen dürfen. Sonst wären die Reden in der Tat glatte Lügen, noch dazu mit Gottesbezug (am Ende der Rede) und von einer C-Partei. So was würde der politischen Kultur in D sehr schaden und mich SEHR enttäuschen.
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Das machen aber höchstens V-Leute des Verfassungsschutzes. Und die stehen ausdrücklich nicht in NADIS, um sie zu schützen. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nachrichtendienstliches_Informationssystem Wenn das ganze NWR in NADIS "gespiegelt" wird, also 1:1 reinkopiert wird, stehen da auch die Daten meiner Kinder, die eine Ausnahmegenehmigung von der Alterserfordernis bekommen haben. Was haben solche Daten und solche Personen im NADIS verloren? Die V-Leute werden geschützt, die Kinder nicht?
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Zum Festakt des Deutschen Schützentages am 27. April in Wernigerode hat der Parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer das neue Waffenrecht erklärt. Da auch bei WO immer wieder besondere Fragen auftauchten, hier seine Antworten https://www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/3401-Rede_Parlamentarischer_Staatssekretär_Stephan_Mayer.pdf: 1. Bedürfnisüberprüfung Diese soll nur 10 Jahre lang regulär durchgeführt werden. Die Zeit läuft offenbar ab Ausstellung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis / WBK und setzt 10 Jahre Mitgliedschaft im Schützenverein voraus. Danach hat man offenbar Ruhe(es wird dann nur noch die fortbestehende Mitgliedschaft abgeprüft. Also alle, die ihre WBK schon 10 Jahre haben und weiter Mitglieder sind: Durchatmen. Ihr seid überm Berg! Der Staatssekretär des Innenministeriums hat das öffentlich zugesichert: 2. Ausnahmen für IPSC Schützen Die langersehnten Ausnahmen für IPSC-Schützen wird es wohl doch geben. Der Staatssekretär sagt: Also: einmal im Jahr im benachbarten EU-Ausland, z.B. der Slowakei ein IPSC-Match mitmachen! Wer über dieses Stöckchen springt, dem winken dann Kat. A-Waffen bzw. lange Magazine. 3. Keine Regelüberprüfung der Legalwaffenbesitzer beim Verfassungsschutz - "nur" NADIS Es wird also "nur" regelmäßig ein Datenabgleich ("spiegeln" heißt eigentlich eine komplette Kopie ablegen - heißt das, das NWR wird einfach komplett in NADIS reinkopiert?) zwischen dem Nationalen Waffenregister und NADIS geben?. Gut, das beruhigt mich jetzt nicht so ganz, denn in NADIS sind 1,8 Mio. Personen erfasst mitsamt ihren Kontodaten, Telefon- und Schließfachnummern, ihren KFZ etc. Dass da künftig auch die 1 Mio. LWB miterfasst werden, wusste ich jetzt nicht. Oder war das nur ein Versprecher? So harmlos hört sich NADIS jetzt ja nicht an: https://de.wikipedia.org/wiki/Nachrichtendienstliches_Informationssystem Versöhnlicher klingt folgende Versicherung: ...und am Schluss der Rede: Kurzum: Die Rede ist tröstlich (bis auf NADIS vielleicht), aber gibt es denn einen neuen Gesetzestext, wo diese klaren Versprechungen der beiden BMI-Chefs (der Bundesminister Seehofer und sein Staatssekretär Mayer) eindeutig festgemacht sind? Im mir vorliegenden Kabinettsentwurf steht nichts von Ausnahmeregelungen für IPSC und die Regelüberprüfungen werden deutlich anders formuliert und das bisherige Gesetzeswerk setzt mit den Magazinkörperregelungen u.v.a.m. das EU-Waffenrecht in einzigartiger Schärfe so um, dass eine Kriminalisierung vieler Legalwaffenbesitzer geradezu vorprogrammiert scheint. Also wenn die Versprechungen gehalten und noch in die weiteren Gesetzesentwürfe eingebaut werden, dann fände ich es ja topp! Aber da sehe dann noch viel Detailarbeit bei den Referenten des BMI...
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Damit in der Sache auch mal die Gegenseite Raum bekommt: https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Ermittlungen-gegen-Prepper-Gruppen-Nordkreuz-Geschasster-Guestrower-Schiessausbilder-sagt-Ich-bin-ein-Bauernopfer Ärgerlich, dass die Zeitung dennoch Dinge im Artikel unterschiebt, die nur wieder Stimmung gegen die Sportschützen machen wie obiger Satz. Natürlich dürfen halbautomatische Luftdruck- und KK-Waffen unter bestimmten Voraussetzungen legal mit 14 geschossen werden! Das man selbst das skandalisieren muss?
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Für die Einstufung waffenrechtlich verbotener Gegenstände ist das BKA zuständig. Also alle unklaren Magazinkörper im Zusammenhang mit der Anmeldung bescheiden lassen, evtl. kann das über die jeweilige Behörde Ordnungsamt etc. als Amtshilfe im Rahmen der Altbesitzanmeldungen beim BKA geklärt werden, dann kostet es m. W. nichts!
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Du hast schon recht. Solche Belange werden ein VGH aber wenig interessieren. Deshalb fände ich es am besten, wenn die Verbände die exakten Anforderungen an den Bedürfniserhalt final aushandeln würden im Rahmen des gerade laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Wenn man meint, dazu nicht ausreichend Verhandlungsmacht zu haben, um erträgliche Regelungen zu erzielen, dann müsste man eben die Basis mobilisieren. Hier geht es um viel Geld und Zeitaufwand für jeden Sportschützen, insofern sind die Leute dann auch leichter zu mobilisieren. Dann kann man ggf. erträgliche Regelungen bekommen, als Kompromiss vielleicht: 12 Trainings/Jahr für die erste Waffe und 0-2 Trainings/Jahr für jede weitere, wobei Training dann DSB-konform (s.o.) mit "15 Schuss" festgeschrieben werden könnte. Ich würde mich riesig freuen, wenn man da aktiv werden würde (als Verband) und rechtssichere, vor jedem Gericht anzuerkennende Regeln in den Entwurf reinbringen könnte.
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@Proud NRA Member "Schützenfreundlich" ist bei der Regelung natürlich relativ. Die Innenministerkonferenz diskutiert seit 2014/2015 verstärkt über Möglichkeiten der Reduzierung des Waffenbesitzes. Das BMI musste damals schon einen Bericht abliefern. Darin heißt es u.a.: http://www.psg-gera.de/Downloads/BMI-Bericht Schusswaffen - Anlage16.pdf Auf einer IMK-Konferenz 2015 wurde daher festgehalten: https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2015-06-24_26/anlage14.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Insofern kann man mal abwarten und gucken, welcher Verband welche "internen Regularien" zur geforderten "Intensität" des Trainings hat. Nach streng marktwirtschaftlichen Prinzipien können sich die Schützen dann ja den Verband aussuchen, der es künftig "am billigsten macht"... und irgendwann auf die Schnauze fallen, wenn ein Verwaltungsgericht in 2. Instanz konkrete Angaben dazu macht, die vermutlich dann nicht so "schützenfreundlich" ausfallen werden... Eigentlich genial: Man gibt keine konkreten Beschränkungen für Sportschützen an (z.B.: "Grundkontingent 2 Kurzwaffen, 3 halbautomatische Langwaffen und maximal 4 Kurzwaffen und 6 HA") , sondern regelt das über die Bedürfnisprüfung. Dann kann ja jeder Schütze mehr trainieren, wenn er alle seine Waffen behalten will. Und die "unliebsamen" Waffen (teure Magnum-Kurzwaffenkaliber oder große Gewehrkaliber) verschwinden automatisch ohne konkretes Verbot, weil 18 x intensives Training mit .50 BMG im Jahr zigtausend Euro kostet und für die meisten unerschwinglich sein wird. Das Waffengesetz erweckt den Anschein, durch keinerlei Mengenbegrenzung ideal der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu entsprechen - über das immer härter gefasste Bedürfnisprinzip wird aber der Besitz künftig derart brutal heruntergeregelt, dass manchem die Tränen kommen werden! Das Bedürfnisprinzip ist "zielführender" als alle Mengenbegrenzungen, insbesondere dank des neuen 12/18 für jede Waffe.... Ach ja, der zweitinstanzliche Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes noch anbei in der Anlage! Hessischer_Verwaltungsgerichtshof_4_A_2355-17_Z_LARE190035211.pdf
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Dazu gibt es Gesetzeskommentare und Verbände, die das definieren. Die Verbände stellen ja auch die Bescheinigungen aus, also sind deren Definitionen zunächst mal verbindlich. Der DSB Schützenverband Berlin-Brandenburg definiert "intensiv" bezüglich Schießtraining wie folgt: http://www.sv-bb.de/sport/waffenrecht/Durchfuehrung_des_Waffenrechts_im_SVBB.pdf Das ist eine schützenfreundliche Regelung, d.h. 15 Schuss an 12-18 Terminen im Jahr = 180-270 Schuss pro Waffe und Jahr zur Bedürfnislegitimierung als absolutes Minimum. In Zukunft wird man sich die Schusszahlen/Waffe/Kaliber pro Trainingstermin jeweils vom Schießstandbetreiber bestätigen lassen müssen, wenn die Behörde Zweifel hat.
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Man muss ja nicht Sturm laufen. Es gibt einen Kabinettsentwurf zum neuen WaffG. Im Rahmen dieses laufenden Gesetzesverfahrens könnte unsere Lobby ja einfach nur um Klarstellungen bitten. Sowohl was die Regelmäßigkeit des Trainings und der Waffen als auch die Intensität anbelangt. Ich b in der Meinung: je klarer und rechtssicherer wir das im Gesetz platziert bekommen, desto besser. Leider sind manche Funktionäre hier bei WO der Meinung: Bloß nichts regeln, die Urteile von VG Darmstadt und VGH Hessen (2. Instanz) sind nur Einzelfälle und betreffen uns nicht etc. - eine fatale Fehleinschätzung wie man jetzt sieht.
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Man spricht LWBs einfach bestimmte Grundrechte ab. Das ist die Masche. Wenn man jahrzehntelang eine EU-Waffengesetzgebung hat, einen EU-Feuerwaffenpass (mit entsprechenden Kategorisierungen, für den ich ausgefüllt 250 EUR bezahlen musste) usw., dann ergibt sich daraus auch ein Vertrauensschutz. Sport- und Jagdwaffen sind keine kurzlebigen Wirtschaftsgüter, sondern oft besonders langlebige, die von Generation zu Generation weitervererbt werden. Ebenso sind Dinge wie Waffenschränke oder Optiken/Zielfernrohre/Montagen sehr langlebig. Eben darum ist Vertrauensschutz ein Thema. Mit der Regelüberprüfung des EU-Waffenrechts alle 5 Jahre hat man diesen torpediert - diese Regel ist an sich schon verfassungsfeindlich und den langlebigen und teuren Anschaffungen in diesem Bereich unangemessen.
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Das ist in der Tat bekannt und braucht nicht ständig wiederholt werden. Die Argumente "in der Sache", die die EU vor dem europäischen Gerichtshof abliefert, sind gleichwohl interessant und man sollte sich als Lobby schon auch im Detail damit auseinandersetzen. Tschechien (teilweise von Ungarn+Polen unterstützt) argumentiert auf 4 Schienen gegen das EU-Waffenrecht: Mangel an Zuständigkeit (die EU darf das gar nicht regeln) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei verletzt Vertrauensschutz der Bürger wäre nicht gewahrt Diskriminierungsverbot (die Schweizer hätten es besser, Sonderregelungen für ihr Stgw.90 in Privatbesitz) Generalanwalt Sharpston der EU argumentiert dagegen: Link EU Dokument Dieses Dokument ist in 14 EU-Sprachen übersetzt worden, leider nicht in die deutsche Sprache (Zufall?) Ein paar Knaller gibt es trotzdem: Nur ein Beispiel: Thema Vertrauensschutz Die EU begründet erst, dass Vertrauensschutz der Bürger ein ganz wichtiges, hohes Rechtsgut sei, ein "fundamentales Prinzip" der EU, das für absolut "alle Bürger" gegenüber allen Institutionen gelte etc. pp. (Satz 128) Dann wird plump gesagt, für das Waffenrecht gebe es seitens der EU überhaupt keine Zusicherungen und damit auch kein Vertrauensschutz. Es hätte nie, gar nie eine Zusicherung gegeben, dass man die halbautomatischen Waffen nicht als verbotene Waffen umkategorisiere. Das behauptet der EU-Anwalt mal so flott, obwohl er genau weiß, dass seit 1991 seitens der EU gilt: halbautomatische Schusswaffen egal mit welchem Magazin sind Kategorie B und damit prinzipiell erlaubt und nicht verboten. Der EU-Anwalt führt weiter an, dass die EU seit 2012 über ein Verbot diskutiere und wir deshalb keinen Vertrauensschutz erwarten dürften. Er verweist auf Anlage 112, ein EU-Papier von 2012. Also nur weil z.B. irgendwelche Politiker der Linkspartei über irgendwelche Verbote phantasieren ist mein Vertrauensschutz weg? Echt jetzt, damit wollen die vor dem EuGH durchkommen??
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Wieso wird vor dem EuGH überhaupt über ein "Grundrecht auf Waffenbesitz" diskutiert? Die EU hat ein gewisses Recht, den freien Warenverkehr zu regeln. Wenn man sich auf sowas wie Mindestlauflängen für AR15artige Sporthalbautomaten für die Einstufung in Kategorie "B" geeinigt hätte, hätte ich das noch halbwegs verstehen können. Es läuft dem freien Handel zuwider, wenn das selbe, EU-weit gleich eingestufte AR15 für Sportschützen in einem Land 16 Zoll (40,64 cm) Mindestlauflänge haben muss, im anderen (Deutschland) 42 cm und wieder in anderen 48 cm... Was die EU-Waffenverordnung gemacht hat, ist, über die Typisierung und die "Harmonisierung" weit hinausgehende Einzelregelungen zu schaffen, die allein und detailliert die öffentliche Sicherheit und Ordnung einzelner Länder tangieren. Ziel der EU Waffenverordnung sind nicht allein die Gegenstände/Waffen/Waffenteile etc., sondern das Verhalten bestimmter Bürger in den EU Staaten zu regeln. Beispiel 1: Die EU erlaubt den freien Handel mit 20-Schuss-Magazinen für Kurzwaffen. Jeder darf die kaufen und besitzen. Wenn aber jemand die kauft, der zuhause eine 9mm Langwaffe hat, in die dieses Magazin auch passen könnte, dann ist das von der EU verboten. Hat mit Freihandel gar nichts zu tun, sondern mit sicherheitspolitischen Einschränkungen, für die die EU gar keine Regelungskompetenz hat. Beispiel 2: Die EU erlaubt auch den Besitz von Langwaffenmagazinen. Wenn aber jemand auch gleichzeitig eine passende Langwaffe legal zuhause hat, dann wird er nach EU Gesetz zielgenau bestraft und darf künftig keine B-Waffen mehr besitzen. Auch hier richtet sich die Regelung nicht auf Gegenstände/Freihandel aus, sondern auf gezielte Personen, die sicherheitspolitisch vom EU-Waffenrecht sanktioniert werden sollen. Wenn die Generalanwältin auf solche Detailregelungen nicht eingehen kann und will, sollten wenigstens diese vom EuGH gekippt werden! Daneben hätte Tschechien vielleicht auch mal das Zustandekommen der EU-Waffenrichtlinie (das falsche Spiel der EU-Kommissare) vor Gericht verfahrensrechtlich anprangern sollen. Nur um eine gewisse öffentliche Wirkung auf solch "demokratische" Prozesse in der EU zu erzielen... Wäre doch nett, wenn der EU Kommissar sich vor Gericht im Zeugenstand verantworten müsste.
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Ich denke, da gibt es Präzedenzfälle. Z.B. die Sache mit dem Glock-Fullauto-Schalterchen: wer keine Glock hat und nur technikbegeistert, konnte das erwerben und zuhause aufbewahren - wer eine Glock hatte, bekam u.U. Besuch (vom SEK)... sinerzeit traf das sogar einen angesehenen Anwalt. Wenn Du Waffen oder Magazine hast und Dir Teile dazukaufst, die genau für Deine besessenen Waffen oder Magazine passen und geeignet sind, aus diesen verbotene Teile zu machen - wird das in Zukunft wohl ähnlich laufen wie mit dem Glock Schalterchen... Wenn also Deine Magazinrohrverlängerung aus Deiner SL-Flinte eine verbotene SL-Flinte machen würde ( weil dann > 10 Patronen 12/45 reinpassen)... könntest Du möglicherweise Besuch bekommen. Und wenn Dein "+2" oder "+3" etc. Magazinboden aus Deinem Magazin ein verbotenes macht (> 10/20 Schuss), dann dürfte es möglicherweise beim Besitz dieser Böden ebenso Ärger geben. Es genügt ja sogar, wenn Dein bisheriges 17/19 Schuss Glock Magazin Gesellschaft von einer legal beschafften Schmeisser AR15 9mm bekommt... d.h. legal erworbene Gegenstände können zum Problem werden, je nachdem was man sonst für "passende" andere legale Gegenstände besitzt, dem perfiden neuen EU-Waffengesetz sei dank!
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Das ist unzutreffend. Auch für SL-Waffen mit fest eingebautem Magazin kommt eine Kapazitätsbegrenzung auf 10 Schuss. Allerdings eben 10 Schuss im kleinsten verwendbaren Kaliber - bei der Raniero Testa gehen sicher > 13-14 Schuss 12/45 rein...
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Waffenfreunde in Deutschland: Wie ticken sie?
Schwarzwälder antwortete auf mühli's Thema in Allgemein
...um sich dann regelmäßig Schusswaffen-Opferzahlen von Terror- und Amoktaten, Mord- und Suizidstatistiken mit der eigenen bloßen Freizeitbeschäftigung gegenrechnen lassen zu müssen. Bei der Gegenüberstellung verlieren wir leider immer... "JEDER Tote ist (wenn es bloß um Hobbys geht) einer zu viel!" Wenn es aber um Grundrechte, um Selbstschutz (und sei es nur in den eigenen vier Wänden) geht, wird die Rechnung ein bisschen komplizierter... Gut, dass Frau Triebel das Argument Selbstschutz nicht völlig beiseite schiebt, im Gegensatz zu großen Teilen der sonstigen Waffenlobby. -
Die NDR Journalisten scheinen inzwischen auch in Fachpresse Artikeln zu recherchieren, anscheinend haben sie auch Caliber durchforstet : https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Polizei-Skandal-ist-Thema-im-Landtag,landtag4508.html Dass da zum "Warmschiessen" 8000 Schuss durchgelassen werden, übersteigt sicher die Vorstellungskraft vieler Bürger...
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Waffenfreunde in Deutschland: Wie ticken sie?
Schwarzwälder antwortete auf mühli's Thema in Allgemein
Tendentiös ist der Artikel wie von ARD und ZDF zu erwarten war natürlich schon. Allerdings sieht man, dass im Ausgangspunkt klare Waffengegner beim Thema Selbstschutz mit Waffen doch zumindest nachdenklich werden und irgendwie in eine Verteidigungsposition geraten statt weiter Frontalangriffe gegen den Legalwaffenbesitz zu fahren. Die im Film erwähnte Studie interessiert mich: in Europa habe man Länder verglichen und herausgefunden, dass es umso mehr Morde gebe, je mehr Waffen in der Bevölkerung seien. Was genau ist da verglichen worden? -
Nein, Betreiber des Schießplatzes Großer Bockhorst in Güstrow ist nicht besagte Firma, auch kein Privatmann. Betreiber ist ein ganz normaler Schützenverein, der dem DSB und BDS angeschlossen ist. Der Platz selber gehört m.W. der Stadt Güstrow und wird an den Verein verpachtet. Es ist schon sehr hart, dass die Polizei laut Spiegel nun die Pachtverträge gekündigt haben soll. Was mir allgemein an der derzeitigen Berichterstattung etwas sauer aufstößt, ist der lose Kontext, in dem immer wieder Rechtsterroristen - Reichsbürger - Prepper und Legalwaffenbesitzer zusammen genannt werden. So als ob alles fast eins ist oder zumindest sehr starke Überlappungen bestehen. Vielleicht könnten die Sportverbände da auch mal eingreifen und für Klarstellungen sorgen.
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MKE 94 mit Festschaft im sprtlichen Training benutzen
Schwarzwälder antwortete auf kontra's Thema in Waffenrecht
Man könnte natürlich die MKE94 mit freien Schaftteilen so einkleiden, dass der Anschein nicht mehr gegeben ist. Auf diese Art wurden selbst früher zu §37 WaffG alt einige MP5 Klone (Stichwort: "IKEA Schrank") umgeschäftet. Wichtige Vorgaben macht hierzu der Hessische VGH in seinem Urteil 2012. Daneben kann auch eine vergleichende Orientierung zum Aussehen div. sportlich zugelassener 9mm Karabiner (Hera, Schmeisser, OA, SPC usw.) stattfinden. Von OA war m.W. phasenweise mal ein MP5 Klon ("OA-9" ?) zugelassen. -
Der Jagdschein hat m.W. im Osten idR nur zur Ausleihe von 1 BDF mit ein paar Brennekes gereicht. Auch könnte der Staat zur Ansicht kommen, dass man statt "Hobbyjägern" lieber wieder mehr auf staatlich Angestellte zur Jagdausübung setzt. Den Grünen traue ich in dieser Hinsicht einiges zu. Platte Statements a la "der Jagdschein ist ein einfacher Weg zu Waffenbesitz" könnten solche Entwicklungen nur beschleunigen...
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Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
Schwarzwälder antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Spannend ist auch, dass jetzt plötzlich gilt: Kurz: Griffstück (bei Kurzwaffe) und Lower (bei AR15artigen) sind in Zukunft "führendes wesentliches Teil", d.h. die müssen extralang markiert werden und deren Austausch löst eine "Neufertigung" aus! Aus dem Kommentar im neuen Entwurf wird das auch nochmals erklärt: Lower swappen wird also nicht mehr ohne weiteres gehen, weil man damit (mit bisher unbenutztem Lower) eine Waffe neu herstellt. Die Lower als führende wesentliche Teile müssen dann wohl alle eingetragen werden - nebst Bedürfnis für jeden... und Nachmarkierung (?) Muss das Griffstück getauscht werden wie bei meiner Glock, so löst das künftig einen Neuantrag mit neuem Bedürfnisnachweis aus. Fiese Sachen! -
Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
Schwarzwälder antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Gut, Du hast recht. Es wird dargestellt, dass "Kritikpunkte aufgegriffen" worden seien, "glücklicherweise", "Änderungen vorgenommen", "zu begrüßen ist..." Mich freut tatsächlich, dass das FWR eine realistischere Einsicht gewonnen hat, beispielsweise bei den erforderlichen Klarstellungen zu den Bedürfnisnachweisen. Ansonsten sind noch heimlich einige Klopper mehr ins Gesetz reingekommen und wir sind uns wahrscheinlich einig, dass man mit dem jetzigen Entwurf alles andere als "glücklich" sein kann. -
Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
Schwarzwälder antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Leute, das kann doch nicht wahr sein. Das FWR feiert ernsthaft einen Verhandlungserfolg beim WaffG. Man habe in etlichen Punkten Verbesserungen erreicht: https://www.facebook.com/notes/german-rifle-association/newsletter-vom-fwr/1984114031693096/ mal kurz durchleuchtet: Besitzwechsel Kunde/Händler müssen (wenn kurzfristig) jetzt nicht übers NWR gebucht werden (spart 30 EUR bei Kleinreparaturen) Die Realität meiner beiden letzten Waffenreparaturen: Meine Hämmerli wurde vom Händler an die Frankonia Zentrale und dort an Walther geschickt, repariert und über dieselben Stationen an mich zurück. Insgesamt 6 Besitzwechsel, die allesamt übers NWR gebucht und damit 6x30 EUR kosten werden. Meine Glock wurde (dem Forum sei dank) über RUAG direkt zu Glock geschickt. Der Rückweg geht dann wieder über Frankonia. Das Ganze dauert nun schon 11 Wochen und Endkunde/Großhänlder ist sowieso anzeigepflichtig, also auch da künftig: 6x30 EUR = 180 EUR fürs NWR Gedöns (die Griffstückreparatur dürfte hingegen 121 EUR kosten, tolle Relation). Die Bedürfnisnachweisung wird gefeiert, wegen dem 10-Jahres-Deal für altgediente Sportschützen. "Entschärft " ist da nix. ABer fairerweise sieht das FWR hier entgegen manchen Funktionären hier im Forum wenigstens auch: Hier gebe ich dem FWR voll Recht!! Was regelmäßiges Training ist und wie genau man die Regelmäßigkeit nachweist, gehört final geklärt, im Detail! Jeder noch so winzige Interpretationsspielraum wird sonst von Gerichten GEGEN uns genutzt! Bei den großen Magazinen zeigt das FWR auf, dass diese künftig "verbotene Gegenstände" seien und ähnlich wie verbotene Waffen (z.B. Vollautomaten) hohe Auflagen der Aufbewahrung bekommen werden (mind. 0er Schrank etc.).? Leider wird nirgends auch nur andiskutiert, dass der Altbesitz doch bitteschön auch weiter zur Benutzung erlaubt bleiben sollte und die gesonderten und besonders kriminalisierenden Magazinkörperverbote auch raus aus dem Entwurf gehören. Achja, und dann werden die Schalldämpfer und Nachtzieloptiken für Jäger beschrieben. Bei den SD sind leider weitere Auflagen reingerutscht: Schalldämpfer dürfen künftig ausdrücklich nicht sportlich genutzt werden, auch nicht von Jägern. Und für KK gibt es die nur im Ausnahmefall. Und bei den Nachtsichtaufsätzen ist ja noch nichts durch.