Zum Inhalt springen

Schwarzwälder

WO Sponsoren
  • Gesamte Inhalte

    8.434
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Schwarzwälder

  1. Meine Failie hat mit mir unterschrieben. Das Problem ist, dass offiziell (auf der Homepage oder per Rundmail) KEINER der großen Verbände offiziell die Aktion unterstützt, das FWR, der DSB, auch DJV (von ner kleinen Facebook-Meldung abgesehen) etc. unterstützen NICHT und mobilisieren selber ihre Basis NICHT. Dabei ist das, was jetzt anläuft eine größere Katastrophe für den deutschen Schützensport als anno 2003! Und damals ging es wenigstens rund!
  2. Die CSU, namentlich Minister, aber auch Abgeordnete, haben immer wieder betont, die Schützen nicht unnötig belasten zu wollen, die EU-Verordnung punktgenau durchzusetzen und nicht zu überziehen, sich da wo möglich für die Schützen einsetzen zu wollen usw. Jetzt kann man doch einfach mal unter Verweis auf alle diese Versprechen, reden etc. anfragen, ob nicht wenigstens ein paar schützenfreundliche Klarstellungen im Entwurf "drin" sein könnten. ...und andererseits auch mal deutlich machen, dass man sonst seiner Basis knallhart durchstechen wird, was für ein Wahnsinn da auf sie zukommt, und dass die CSU aber auch überhaupt nicht entgegenkommend war, selbst da, wo es EU-konform möglich gewesen wäre. Der Fall der SPD, aber eben auch der Union ist ja derzeit rasant, da muss man sich dann schon überlegen, ob man es sich mit 1 Mio. Schützen und 400.000 Jägern sowie deren Familien als allesamt potentiell konservativer Wählerschaft wegen ein paar Details im WaffG aus freien Stücken einfach so verscherzen möchte. Leisten kann sich das die Union mit derzeit 24% bundesweit nicht mehr... und so wie es aussieht, ist nicht nur der Kanzlerposten, sondern eine Regierungsbeteiligung überhaupt in zunehmender Gefahr...
  3. Tja, infratest dimap 06.06.2019: Rotrotgrün: 45% - CDU/CSU/FDP/AfD: 46% heute bei FORSA: Rotrotgrün: 47% - CDU/CSU/FDP/AfD: 44% Die GRÜNEN sind beidesmal stärkste Partei: aktuell 27% gg. CDU/CSU mit 24%. Insofern: Gut möglich, dass Grünrotrot kommt. Umso wichtiger, dass wir JETZT solide Regelungen haben, denn die Hoffnung auf Nachregulierungen zu unseren Gunsten darf man getrost aufgeben. Ein halbwegs schützenfreundliches CSU-geführtes Innenministerium wird es so schnell nicht wieder geben. Nachbesserungen und Klarstellungen sind jetzt das große Gebot der Stunde. Einfach die CSU beim Wort nehmen. Mit einem Innenminister aus der Linkspartei oder den Grünen geht später da GAR NICHTS mehr.
  4. Ja, wenn die Verbände (so wie die NRA) einem dann bei dem Kampf vor den Gerichten unterstützen würden, durch Gutachten und fachanwaltliche Hilfe+Beratung unter die Arme greifen würden, ...
  5. Gut, die Urteile sagen das schon mal aus. Aber im Gesetzesentwurf steht eben immer der Singular, ich zitiere nochmals aus dem jetzigen Gesetzesentwurf bzw. der Begründung dazu : "der" Waffe ist nicht gleichbedeutend mit "erwerbspflichtigen Waffen", sondern ganz konkret mit der jeweiligen besessenen Waffe. Deshalb ließen die Gerichte auch kein Training mit Leihwaffen als Anerkennung bzw. Erfüllung von 12/18 zu! Der Gesetzesentwurf, dessen Begründungen(vom Gesetzgeber) und die jüngste Rechtssprechung lassen m.E. am Ende nur einen Schluss zu: 12/18 für JEDE EINZELNE Waffe. Es sei denn, unserer Lobby gelingt es, hier nachzujustieren und für bindende Klarstellungen zu sorgen.
  6. Ja, stimmt! Aber wenn Du die Gerichtsurteile liest (gerade VG Darmstadt und VGH Hessen), dann wird bei Interpretationsmöglichkeiten immer diejenige Interpretation gewählt, die dem alles überstrahlenden Grundsatz: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk..." am nächsten kommen. Mit anderen Worten: Wenn Interpretationsmöglichkeiten bestehen, wird die schärfste Auslegung am Ende durchgesetzt.
  7. Aber klar doch, das Verwaltungsgericht Darmstadt: VG Darmstadt, 19. Oktober 2017, 5 K 1987/15.DA, Urteil und der Hessische Verwaltungsgerichtshof (2. Instanz): 21. März 2019, 4 A 2355/17.Z, Beschluss haben das schon klar gestellt. Leider nicht in Deinem Sinne (Hervorhebungen durch mich): Außerdem bitte ich Dich, einmal zu überdenken, welche Auswirkungen Deine Sicht hätte: Mein Sohn hat mit 18 Jahren seine ersten WBKs (gelb+grün) erhalten. Bis 28 kann er jetzt Waffen erwerben - gem. 2/6 Regelung in 10 Jahren bis zu 40 Waffen. Dann hätte er seine 10 Jahre durch und könnte mit 28 Jahren seinen enormen Waffenbesitz lebenslang allein dadurch legitimieren, dass er noch irgendwie in einem (1) Schützenverein Mitglied ist ?? Dies wäre die Folge Deiner Sicht/Interpretation und anhand dieses einen Beispiels ist völlig klar - so wird das niemals gehandhabt werden. Man muss sich auch mal die Gesetzesbegründung im Kabinettsentwurf durchlesen. Da steht auf Seite 84 (Hervorhebungen durch mich): D.h. der Gesetzgeber will keinen Freischein für 28jährige ausstellen. Nur wirklich alte, verdiente Sportschützen, die jahrzehntelang hochaktiv waren, sollen an ihrem Lebensende evtl. davon profitieren können. Für alle anderen wird gelten: 10 Jahre harte Bedürfnisprüfung 12/18 für JEDE EINZELNE Waffe und für jeden Kontingentüberschreiter noch Wettkampfpflichtteilnahmen on top. Und jedesmal, wenn jemand eine neue Waffe erwirbt, geht das 10jährige Gerödel wieder los. So funktioniert das und nicht anders!
  8. Gut, welchen Grund gibt es, die beschlossene Gesetzesvorlage jetzt nicht unmittelbar verfügbar zu machen, damit noch Zeit bleibt, die Abgeordneten darauf anzusprechen?
  9. Der große Punkt "Magazinkörperverbote" wird im Schreiben nicht mal angesprochen. Bei den Magazinen an sich wird klargestellt, dass auch die IPSC-Schützen, die bisher legal sportlich > 20 Schuss bei KW auch in D nutzen durften - in Zukunft in die Röhre schauen. Dass Ausnahmen im Einzelfall "beantragt werden können" ist doch nicht ernsthaft ein Lobby-Erfolg. Wenn der Zugang zu großen Mags generell auch internat. tätigen IPSC-Schützen verwehrt bleibt, kommt da keiner ran. Bei den Bedürfnisüberprüfungen wird das Ganze zu einer furchtbaren Herumeierei. 10 Jahre nach dem letzten Waffenerwerb (!?) wird man in Ruhe gelassen. Ist nur blöd, wenn man im höheren Alter dann eine Waffe erbt/auf Sport-WBK übernimmt (vom Partner, Bruder, verstorbenen Vereinskollegen etc.) und danach selber wieder 10 Jahre Bedürfnisprüfungen im Quadrat durchmachen muss... Gut, als Jäger bekommt man möglicherweise noch ein Bonbon in Form von bestimmten Nachtsichtgeräten (aber nur vielleicht und auf jeden Fall beschränkt auf "Dual-Use"-Geräte), also für Freudensprünge reicht's auch da nicht. Entlarvend ist, dass unsere Seite damit jetzt zufriedengestellt wurde. Entweder fehlt es wirklich am vorhandenen Widerstand wie Chapmen sagt - oder am vorhandenen Sachverstand und dem (Un-)Vermögen, sich mit den Details der BMI-Regelung auseinandersetzen zu wollen...
  10. Naja - Neubesitzer bzw. neue kantonale Ausnahmegenehmigungen wird es schon noch geben. In D gilt für verbotene Gegenstände eine "Besitzstandsvermehrungsverbot" (d.h. der Besitzstand an verbotenen Vollautomaten etc. auf WBK mit BKA-Ausnahmegenehmigung darf nicht wachsen), aber in der Schweiz ist das m.W. ja nicht so. In liberaleren Kantonen gibt es m.W. auch für Neueinsteiger neue kantonale Ausnahmebewilligungen, Gerüchten entsprechend sogar für zugereiste Deutsche mit Schalldämpfer etc. und fabrikneue Vollautomaten dürfen mit der kantonalen Ausnahmebewilligung ja auch noch angeschafft werden - oder ändert sich da was "dank" EU??
  11. Was/wen meinst Du mit CFR? Ansonsten: Die russischen "Kobra sights" sind wirklich "built like a tank", sehr robust. Das Ding ist doppelt so alt wie mein Aimpoint, war damals 2002/03 < 200 EUR und hatte früher viele BDMP Flintenwettkämpfe und auch einige IPSC Matches hinter sich gebracht... Interessant ist das verstellbare Absehen, z.B den großen Pfeil unten mit Punkt oben. Damit findet man einfach schneller ins Ziel. Ich habe bei der Kombi (seit 1 Jahr ohne jegliches Kombi-Training) damit gleich 334 Ringe geschafft, quasi aus dem Stand. Auch die Firma Holosun hat experimentiert und getestet und rausgefunden: mit Circle+Dot ist man schneller als mit Dot alleine... nur die Russen wussten sowas schon viel länger! Ungünstig ist natürlich, dass die Bildachse weit über der Laufachse thront und auch das Gewicht ist ein bisschen heftig.
  12. @German: Vielen Dank für den interessanten Tipp. Das werde ich als erstes mal ausprobieren. @Josef Maier: Wenn es nicht funktioniert, geht die Sache direkt nach Schweden mit nem netten norwegischen Begleitbrief...
  13. Oh, das ist aber eine gute Nachricht! WO, bei wem kann ich die geltend machen? Muss ich direkt nach Schweden schicken? Gekauft hatte ich bei der Waffen-Centrale
  14. Hi, das Aimpoint Micro H-1 , habe ich vor ziemlich exakt 8 Jahren bei einem deutschen Händler neu gekauft (Modell mit integrierter Weaver-Montage), Rechnung liegt vor mir... Aber Garantie gibt es nicht mehr, oder?
  15. Der Rotpunkt fiel immer wieder aus. Ein Wackler vielleicht, aber am Ende mangels Zuverlässigkeit nicht mehr nutzbar. Trotz div. guter neuer Batterien. Das Aimpoint wurde nur einige Jahre auf der KK Hämmerli genutzt.
  16. Nun ja, das Gericht kann Verwaltungsvorschriften ganz, teilweise oder gar nicht beachten - die WaffVwV haben eben keine wirkliche bindende Wirkung auf die Gerichte. Mit diesem lange bekannten Fakt haben einige hier Probleme. Sodann kommt ein Urteil nicht aus dem Nichts. Man müsste auch mal genau schauen, was der Anwalt getan oder vielmehr nicht getan hat, dass es zu so einem Urteilsspruch bzw. Beschluss kommen konnte. Mein letzter Anwalt - ein LWB und Jäger übrigens - hat z.B. gnadenlos geschlafen. Motorrad beim Händler gekauft, nichtmal 48 Stunden nach Kauf mit Totalschaden liegen geblieben. Die 6stündige Wartung unmittelbar vor dem Kauf entpuppte sich als Flop. Die Bremsflüssigkeit war lt. Gutachter 5-6 Jahre alt", was mit einem "Augenblicksversagen" wegerklärt wurde: Der Mechaniker habe die alte Bremsflüssigkeit abgelassen und versehentlich aus dem Gefäß mit alter Bremsflüssigkeit wieder neu eingefüllt usw. Haarsträubend, aber der Typ bekam recht und ich blieb auf meinem >schaden sitzen. Möchte nur nicht wissen, wieviel "Augenblicksversager" da noch rumfahren wegen seiner Arbeitsweise... Haarsträubend, aber m.E. in erster Linie dem Anwalt zu verdanken.
  17. Ich wollte jetzt der Fairness halber nachberichten: Wir haben die Hämmerli Xesse jetzt überprüft und auch im Wettkampf getestet: Die Firma Walther hat großartige Arbeit geleistet! Die haben z.B. das Laufgewicht erneuert, weil auch das Gewinde überdreht und von mir mit ähm Sekundenkleber fixiert worden war. Die haben das offenbar kostenlos abgetrennt und ein Neues spendiert mit neuem Gewinde! Die Waffe gereinigt und einen neuen, ergonomischer geformten Sicherungsflügel rangemacht etc. Das Ding flutscht wieder so richtig! Meine Frau hat gleich mal 188 Ringe (von 200) bei der LM geschossen - und das, obwohl wir ein "monströses" russisches Red Dot verwenden mussten, weil das Aimpoint Micro kaputt gegangen ist. Also: Der Service bei der Firma Walther stimmt! Mal wieder eine super Sache und nicht zuletzt der Grund, warum wir noch 3 weitere Waffen von der Fa. Walther besitzen, u.a. auch die Q5. Unten: Das war noch vor der Reparatur, aber schon mit ersetztem Aimpoint...
  18. Ja, das ist die Masche: Erstmal werden die LWB durch Verbandspflicht etc. dezimiert (funktioniert hervorragend, vor 17 Jahren / vor der damaligen großen Gesetzesverschärfung war noch von 2,5 Mio LWB die Rede, jetzt sollen es noch knapp 1 Mio. sein), dann wenn sich keiner von der sonstigen Öffentlichkeit mehr so richtig interessiert und hinguckt, werden wir so richtig platt gemacht. Das Raffinierte dabei ist: Am Anfang waren die Verbände womöglich noch gebauchpinselt von der neuen Verbandsmacht qua Gesetz. Und jetzt merkt man, dass die inzwischen viel kleinere Zahl an LWBs nicht mehr trägt. Wie schaffen wir es, den Uploadfilter wieder wegzubekommen? In dem wir einen Zugang "light" ohne diesen fordern! Bestimmte (nicht deliktrelevante) Waffen für alle (zuverlässigen) Personen. Diese einfache Forderung kann z.B. das Forum Waffenrecht stellen. Online Kampagnen dazu betreiben (die kosten nicht viel). Youtube-Filme erstellen + verbreiten. Die Online Gemeinde neugierig machen. Anlaufstellen für Interessierte (gewerblich / Schnupperschiessen und verbandlich/DSB/BDS/DSU/BdMP) auflisten, Kontakte herstellen: Schiessen ist toll. Macht Spaß! Wir setzen uns für Euch ein, damit das so bleibt! Dann Petitionen starten. Immer wieder. Es muss klar werden: Die Online Gemeinde will! Die abstrusen Verbotsvorschläge ins Licht der Online-Gemeinde zerren. Lächerlich machen lassen. Offenbar werden lassen, was hinter welchem Verbotswahn steckt. Dann gibt es ganz schnell Rückzieher auf Seiten der Politik...
  19. Ich weiß, einige fürchten eine Präzisierung im Gesetz, weil sie denken, in Wahrheit komme man auch mit wesentlich weniger als 12 Trainings pro Jahr aus. Das ist aus meiner Sicht naiv. Wie es dann stattdessen kommen wird, sehen wir ja jetzt. Und daran ist der betroffene Schütze gar nicht so sehr selber schuld. Wer hat ihm denn geholfen?? Dem Verein und Verband können diese Verfahren ja wohl kaum entgangen sein.
  20. Behörde, Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof sind sich einig. Die Grundsätze (nicht Einzelfall!) sind jetzt auf alle anwendbar (z.B. 18mal Training je besessener Waffe). Ich will keine Schießbuchgeschichten festschreiben, zumal die Behörden auf anderen Wegen (Standbücher, Munitionserwerb etc.) die Daten sowieso bekommen können. Ich möchte ganz schlicht festschreiben, dass regelmäßiges Training (1xmonatlich oder 18mal im Jahr) und Mitgliedschaft im Verein/Verband zum fortlaufenden Besitz aller Waffen auf WBK gelb und zum Besitz des gesamten Grundkontingentes ausreichen, d.h. im Falle einer Bedürfnisprüfung genügen. Weitere Hürden wie 18mal pro Waffe etc. dürfen nicht aufgestellt werden. Lediglich für Kontingentüberschreiter gelten Wettkampfregelungen bei Erwerb (und nicht danach zum Bedürfniserhalt!). Du kannst jetzt sagen: So (oder so ähnlich) steht das doch schon in den WaffVwV - diese binden die Gerichte aber nicht. Deshalb gehört sowas im Gesetz oder der AWaffV festgeschrieben. Sonst haben wir bald eine "ständige Rechtssprechung" mit "18 mal Training pro Waffe" - wollt ihr das???
  21. @alzi und @PetMan und alle anderen Mitdiskutierenden: Macht doch mal Formulierungsvorschläge! Dann können wir diese der Frau Triebel und/oder dem FWR, DSB etc. mitsamt Urteilstext unterbreiten! Wenn allgemein Handlungsbedarf gesehen wird, wäre es doch klasse, wenn sich aus diesem Thread mal was Positives/Produktives entwickeln würde statt sich gegenseitig ein "Ich hab aber recht!" um die Ohren zu hauen...
  22. Im jetzigen Referentenentwurf für Klarheit sorgen - damit es keinen Interpretationsspielraum mehr gibt.
  23. Ich wurde von einem Angestellten der Schießhalle ausdrücklich gewarnt, dass die Standbücher regelmäßig eingesehen werden (auch von meiner Behörde) und Daten der Schützen abgeglichen werden können. Das mag Auflage der Schießstättengenehmigung sein, ich weiß es nicht. Wichtig: Darin ist jeweils die exakte Trainingsdauer vermerkt. Somit kann ich nicht 15 Waffen anschleppen und glaubhaft versichern, ich hätte 15 intensive Trainings nach SpO damit binnen insgesamt einer Stunde gemacht... Andernorts werden Kaliber und Schußzahlen aufnotiert - für jeden Schützen. Hier hat es eher was mit den Auflagen zur Erneuerung der Schussfänge zu tun. Prinzipiell können die Behörden aber wohl auch, z.B. wenn es Beschwerden wegen Lärmbelästigung gibt, die Standbücher vom letzten Jahr mal anfordern, um zu überprüfen, wie hoch die Schussbelastung/Lärmemission denn wohl ist. Auch dann sieht man natürlich genau, wer wann wieviel trainiert hat oder eben nicht trainiert hat. Also: An Infos kommen die Behörden schon ran. Nur einfach das Schießbuch nicht rausrücken hilft womöglich wenig. Zudem: Wer steht in der Nachweispfllcht? Munitionskäufe im Internet/via Versand laufen doch fast immer so ab: Du schickst Deine WBK oder MEB/Jagdschein etc. in Kopie und die rufen bei der zuständigen Behörde an und lassen sich die Sache bestätigen. Die Bücher beim Händler kann die Behörde doch außerdem einsehen... also auch hier: Kontrolle machbar. Bedürfnisverschärfungen nur deswegen nicht durchzusetzen, nur weil man glaubt, die Behörden können nicht ... ist m.E. naiv.
  24. Tja, man kann Richterschelte betreiben. Fakt ist aber auch: Hier haben a) die Behörde b) das Verwaltungsgericht c) der Verwaltungsgerichtshof (2. Instanz, idR mehrere Richter involviert). unisono entschieden, wieviel Training zum Bedürfniserhalt pro Waffe notwendig ist. Das Ergebnis passt uns nicht. Einen Kampf vor den Gerichten ist mit unserer Lobby aber nicht zu machen. Also bleibt nur, hier für Klarstellungen im neuen BMI-Referentenentwurf zu sorgen, die die Gerichte dann binden und keinen relevanten Interpretationsspielraum mehr zulassen. Leider wollen das die allermeisten der hier Mitdiskutierenden nicht und halten Richterschelte für zielführender. Ja dann...
  25. Du hast eigentlich völlig Recht! Das Gericht begründet aber so: Neben der Diebstahlgefahr wird bisweilen das Waffenhorten auch deswegen abgelehnt, weil es ja sein könnte, dass man plötzlich zum Reichsbürger (etc.) mutiert und mit seinem hohen Waffenbestand dann auf einen Schlag seine ganzen Kameraden ausstatten könnte...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.