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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das wäre aber gaaaaaanz schlecht! -
Die Idee hatte ich in einem Post weiter oben auch schon und da werde ich auch anfragen. Danke für Deine Bestätigung. Sowas müsste aber auch dem RA Goller bekannt sein, also wozu die Geheimhaltung.
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Die Stellungnahme des FWR ist in den veröffentlichten/mir zugänglichen Passagen wirklich ok. Wobei selbst Seitennummerierungen und Briefköpfe fehlen, also davon auszugehen ist, dass ggf. mehrere Seiten der Öffentlichkeit und den Fördermitgliedern vorenthalten werden. Manchmal werden die Änderungswünsche sehr vorsichtig formuliert ("man könnte..."), auch fehlen konkrete Formulierungsvorschläge für den Gesetzesentwurf wie z.T. von anderen Verbänden vorgelegt, aber es werden auch Punkte herausgegriffen, die andere Verbände noch nicht genannt haben. Dabei sollte man auch z.B. bedenken, dass neue überbordende Markierungspflichten nicht nur eine Kostenbelastung für Hersteller und Handel sind, sondern diese Kosten natürlich auf den Endkunden überwälzt werden und Waffen wie Ersatzteile künftig deutlich teurer machen werden und den Import auch aus anderen EU-Ländern wie Italien, die die EU-Richtlinie bezüglich Markierungsvorschriften sehr locker umgesetzt haben, erschweren werden. Was mir bei allen Stellungnahmen auffällt: Wenn es um "große Magazine/Magazinkörper" geht, so wird meist gefordert, dass - wie in den EU-Gesetzestexten ermöglicht - die Sportschützen und Sammler hier ganz allgemein Ausnahmegenehmigungen für Kat. A Waffen bekommen sollen. Die Forderung denkt aber niemand zu Ende: 1. Die Jäger bleiben dann außen vor. 2. Die AWaffV gilt weiter, d.h. mit mehr als 10 Schuss (d.h. blockierten) Magazinen darf ohnehin nicht sportlich (in Langwaffen) geschossen werden. 3. Kat. A bedeutet riesen Probleme bei Auslandsevents. 4. Kat. A kann jährliche Aufbewahrungskontrollen durch das BKA nach sich ziehen. 5. Kat A erfordert wohl immer Waffenschränke 0/I, alte B-Schränke oder gar A-Schränke werden dafür nicht reichen. 6. Wenn es blöd kommt, gibt es weitere Einschränkungen hinsichtlich Transport, Schiessen auf bestimmten Schiessstätten etc. 7. Solche Ausnahmegenehmigungen sind oft nur persönlich bezogen, d.h. Verkauf der Verleih dieser Waffen ist kaum mehr möglich, selbst einfache Büma-Reparaturen werden zum Problem (Büma braucht gesonderte Erlaubnis). Der eindeutig bessere Weg ist: Rausstreichen des "Magazinkörperverbots" Einfache Anwendung der EU-Vorschrift, d.h. wenn das Magazin durch (egal welche) Blockiermaßnahmen nicht mehr als 10 Schuss fassen kann, bleibt es erlaubt und kann in B-Waffen benutzt werden. Altbesitz kann durch jederzeitiges Blockieren nicht nur behalten, sondern auch weiter benutzt werden, d.h. echte Besitzstandswahrung und nicht nur eine Beruhigungspille! Entscheidend für die Beurteilung der Magazinkapazität ist das Nennkaliber der Waffe (z.B. Kal. 12/89 und nicht kleinstmöglich 12/45) Abschließend sollte man auch bedenken, wie wahrscheinlich eine großzügige Ausnahmeregelung von "verbotenen Waffen" für alle Sportschützen des BDS, BDMP, DSU, div. LV des DSB etc. sein wird. Da wird jeder Politiker von RRG seine Klauen ausfahren und noch schlimmer. Viel einfacher sind doch verhandlungstaktisch kleine effektive Änderungen an technischen Definitionen (wie z.B. "Magazinkörper")! Ich verstehe nicht, warum die verhandlungstaktisch extrem erfahrenen FWR-Leute, hier Herr Göpper, nicht diesen viel einfacheren Weg gehen wollen.
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Die Stellungnahme des FWR ist online, jedenfalls in Auszügen. Schön! https://www.fwr.de/news/newsdetails/news/stellungnahme-forum-waffenrecht-e-v-zum-3-waffgaendg/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=318dccd74368112d310cb85058e705b8
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Eine Stellungnahme kann bei Veröffentlichung ja auch viel Beifall von der Basis bekommen. Wenn dieser Beifall dann dem BMI dargestellt wird, steigt der Druck! Dann ist die Stellungnahme kein einsamer Akt irgendeines Schreibtischtäters beim FWR, sondern ein durch die Basis mit viel Wucht legitimiertes Statement! Wenn das FWR gute Arbeit geleistet hat, stelle ich mich voll dahinter! Und jeder kann die FWR Statements dann in eigenen Schreiben pushen.
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@chapmen Wenn Du "mal angerufen" hast und ggf. die FWR Stellungnahme kennst, wäre es natürlich nett, die hier einzustellen. Gilt selbstverständlich auch für German und andere, die einfach "mal angerufen" haben und mehr wissen vom FWR. Oder muss man sich die Stellungnahme via Informationsfreiheitsgesetz vom BMI erbitten?
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Ich will dort nicht nachfragen müssen. Transparenz sieht anders aus! Warum muss man eine Stellungnahme, die auch im Namen vieler Verbände und damit stellvertretend für über 1 Mio. Menschen in D abgegeben wurde, so geheim halten? Warum darf sie nur der eine oder andere mit besonderen Connections erfahren (oder auch nicht), der dort anruft? Sollen jetzt 1 Mio. Leute dort anrufen??
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Ja, dieser neue Entwurf geht richtig ins Geld! Das scheinen die wenigsten glauben zu wollen. Auch Neukäufe werden künftig einiges teurer werden. Ersatz oder Tuning ebenfalls. Wenn bisher verschärft wurde, konnte man manchmal zu einem kleinen Teil noch einen gewissen Sinn für die öSuO entdecken. Diesmal fehlt mir das Verständnis aber völlig. Das ganze Magazinkörpergedöns etc. dient nur zu einem einzigen Zweck: der puren Gängelei und dem Schaffen von Stolperfallen, um LWB ihres Besitzes zu entledigen. Auch einen noch so mikroskopischen Effekt für die öSuO sehe ich darin nicht. Es ist ein von Grund auf boshaftes Gesetz und eine maligne Grundintention des EU-Gesetzgebers. Wobei ich nicht fassen kann, dass der deutsche Gesetzgeber noch weit über die EU-Vorgaben hinausgeht.
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Eher Druck machen, dass der Laden besser läuft...
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Also halten wir fest: Div. Verbände haben auf eine Stellungnahme des FWR verwiesen. Die Stellungnahme gibt es und sie wurde offenbar pünktlich beim BMI eingereicht. Nach 17 Tagen hat das FWR aber noch immer die Stellungnahme nicht offengelegt. Seit 17 Jahren zahlen meine Frau und ich ein. Jahr für Jahr, aktuell 2x17 EUR. Macht über 500 EUR. Dafür kann man doch erwarten, dass wenn dann alle paar Jahre mal eine Stellungnahme erstellt wird, diese auch den treu zahlenden Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird, oder? Aber nicht nur den direkten FWR Mitgliedern. Denn DSB, BDMP, BDS, DJV und Co.sind ja auch im FWR Mitglied, d.h. mit euren Mitgliedsbeiträgen an den DSB etc. wird auch das FWR unterstützt! Also haben auch die DSB-, BDS- etc. Mitglieder ein Recht auf die Stellungnahme. Wer Geld einsammelt (bei Mitgliedern und anderen Vereinen), muss auch für ein bisschen Transparenz sorgen. Den Luxus, einen auf Geheimdiplomatie gegenüber zahlenden Mitgliedern zu machen... nun, das gibt böses Blut. Will man das? Nach dem Armatix-Skandal dachte ich, man hätte wenigstens ein bisschen was dazu gelernt beim FWR. Mein Misstrauen steigt enorm, wenn jetzt nicht bald die Stellungsnahme vom FWR publik wird.
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Also ich bin FWR Mitglied. Bislang habe ich noch nichts per Mail bekommen. Allerdings wurde ja in mehreren der bisherigen Stellungnahmen auf die FWR Stellungnahme referenziert. Ich bin sehr gespannt!!
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Zu große Magazine und "sportlich": Bei Kurzwaffen gab es in D bisher keinerlei Magazinbeschränkung. In vielen, selbst statischen Wettbewerben konnte, wer wollte, auch ein 33er Glock nutzen. Für IPSC open war die Benutzung von Kurzwaffenmagazinen >20 Schuss zum Gewinnen erforderlich und vom BVA auch ausdrücklich genehmigt. Bei Langwaffen gab es in D für Sportschützen zwar Magazinbeschränkungen, die aber problemlos durch einfaches Blockieren zu lösen waren. Blockierte lange Magazine waren sportlich vielfach zugelassen (einzig der BDS hatte mal Magazinkörper über 20 Schuss verboten, aber auch wieder erlaubt). Der Clou: Selbst das BKA hat blockierte Magazine in div. Bescheiden zugelassen, so wurde z.B. der Sabre 9mm AR15 Halbautomat ausdrücklich mit den blockierten 20er Uzi Mags zugelassen; auch viele G3 Klone im 20er Magazinkörper verhinderten die BKA-Zulassung auch für Sportschützen nicht! Auch damit kann man mal argumentieren!
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Die Stellungnahme des BDS ist insbesondere in Wechselmagazinsachen mit Abstand die Beste bisher. Also da ziehe ich jetzt doch den Hut vor Fritz Gepperths glasklarer Stellungnahme! Auch finde ich absolut hervorragend, dass mal mit der sportschützenfreundlichen Umsetzung in anderen EU-Ländern vergleichend argumentiert wird. Wenn die CSU immer wieder beteuert, sie wolle nicht weiter verschärfen und den Sportschützen und Jägern nicht weiter Knüppel zwischen die Beine werfen, dann kann ein CSU-geführtes Ministerium sich doch nicht vorwerfen lassen müssen, dass sie eine EU-Richtlinie zum Waffenrecht als EU-weit am schützenfeindlichsten umgesetzt haben! Aus der Aufstellung vom BDS: Bis wann muss die Umsetzung eigentlich erfolgt sein - jetzt wo eine Klage Tschechien gegen die RL läuft, gibt es da Aufschub? Die Klage soll ja im September entschieden werden und dann kann die RL doch erst uneingeschränkt wirksam sein (sofern nicht auch noch wegen dem Referendum in der Schweiz nachverhandelt werden muss). Insofern wäre es schön, wenn jetzt mit noch relativ viel Zeit in Ruhe eine faire Umsetzung heranreifen kann. Der jetzige Referentenentwurf ist eine Katastrophe - da sind sich zum Glück alle bislang ziemlich einig.
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Also der DSB hat nun auch seine Stellungnahme veröffentlicht. Im Detail verweist der DSB auf die Stellungnahme der Forum Waffenrecht, die somit auch schon vorliegen muss: https://www.dsb.de/media/AKTUELLES/PDF/2019/19-02-08_Stellungnahme_DSB_2019.pdf Die DSB Stellungnahme fällt vorsichtiger als die des BSSB aus. Bei Magazinregelungen, Armbrüsten und Altbesitz findet man "Ungereimtheiten" bzw. kritisiert "stark". Immerhin. Eine Anhörung will man fordern. auch das ist ja nix Schlechtes.
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In der Zeit kurz vor dem WaffG 2002 war mein SLG Leiter im Bundesvorstand und führte damals zeitweise zusammen mit Fritz Gepperth Verhandlungen in der Hauptstadt. Ein bisschen wurde in den Sitzungen auch berichtet und bei mir blieb klar hängen, dass die BDMP Spitze bzw mein SLG Leiter sich mit F. Gepperth damals anscheinend einig war, dass die FWR Performance der beiden damaligen Akteure nicht sehr beeindruckend war. Die nahm man gar nicht so ernst. Eine der größten Tragödien unserer Waffenrechtslobby der letzten Jahrzehnte war es, dass der Keusgen dann den Gepperth auf seine Seite gezogen bekam. Jammerschade. Davor war man offenbar auf einem guten Weg.
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Leider ist es den Regierungskreisen aber nicht gelungen, alle Maximalverbotsforderungen auf EU Ebene durchzusetzen. Da, wo jetzt im Entwurf weit über die EU Richtlinie hinaus gegangen wird, muss man doch nachhaken. Dann geht denen schnell argumentativ die Puste aus. Exakt welche Terroranschläge gab es denn in der EU mit Röhrenmagazinflinten? Welche Amokläufe fanden mit IPSC raceguns mit >20 Schuss statt? Welchen Sinn macht es, Sportschützen bis zum Exzess mit Magazinkörper Begrenzungen zu drangsalieren, wenn ganze AKs aus jugoslawischen Militärbeständen verschwinden und im Bataclan Paris damit gemordet wird. Wieso all diese Zusatzverbote über die EU Richtlinie hinaus? Diese Kernfrage muss offensiv geklärt werden. Ob sich Seehofer bzw. das CSU geführte BMI dann traut, sich offen GEGEN die Legalwaffenbesitzer zu stellen und unmissverständlich zügibt, ja, wir wollen Euch platt machen, wäre doch die spannende Frage.
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Also ich bin für ein differenziertes Nein. Ein klares Nein zu allen Verschărfungen führt doch zu nichts, die EU Richtlinie muss schließlich umgesetzt werden. Beispiel Altbesitz. Wir können nichts mehr dran ändern, dass bestimmte Waffen künftig in Kategorie A rutschen. Aber wie man mit Altbesitz umgeht, da lässt die EU Richtlinie großzügige Regelungen zu. Altwaffen dürften sogar neu erworben werden, ähnlich den pre ban Magazinen in den USA. Nur der Referentenentwurf verengt unsere Rechte unnötig über das von der EU geforderte Mindestmaß hinaus indem Altbesitz wenn überhaupt nur noch höchstpersönlich gestattet wird. Ähnlich die vielen neuen Verbote wie den Magazinkörper Quatsch, der EU weit so nie durchgekommen wäre und den man nur dem deutschen Depp reindrücken kann, der exzessive Gängelei Jahrzehnte lang gewöhnt ist.
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Ja, das stimmt. Wenn man "Goodies" beim BMI verlangen will/soll, wäre es natürlich schön, wenn man erstmal bei der Basis "hineinhorchen" würde, was die überhaupt wollen. WO wäre eine rührige Basis, wo man das schnell rausfinden kann. Ich warte schon seit Tagen darauf, dass sich Fritz Gepperth hier mal in den Thread einklinkt und umhört. Das wäre super!
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Heute fällt der Hammer. Die Änderungswünsche müssen bis heute, den 08.02.2019, beim BMI eingereicht sein. Ist schon bekannt, welcher Verband welche Stellungnahme abgegeben hat? Hat irgend jemand sich die Mühe gemacht, tabellarisch aufzulisten, was die EU-Richtlinie erfordert und wo genau (an welchen Punkten) der Referentenentwurf über die Mindestvorgaben der EU-RL hinaus verschärfend gegen den LWB vorgegangen ist? Ist bekannt, ob irgendeiner der Verbände es gewagt hat, denn auch noch ein "Goodie" nachzufordern? Jäger bekommen ihre Schalldämpfer ==> schön. Zudem entfallen deutsche Handelshemmnisse im EU-Warenaustausch (42 cm statt internationational übliche 40cm Mindestlauflänge für Sport-HA) ==> ok, weniger wichtig. Aber was gibt es für die Sportschützen? Wie wäre es mit Wegfall des Anscheinsparagraphen §6 AWaffV für KK?
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Eine verlängerte Rücknahmegarantie wäre nett. Alternativ ein Hinweis auf die neue EU-Richtlinie und deren bevorstehende Umsetzung mit dem möglicherweise rückwirkenden Datum 13.06.2017...
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Hallo karlyman, bitte lese doch die entsprechenden Passagen im Entwurf nach. Ich habe sie extra nochmals zitiert, sodass du sie nichtmal raussuchen brauchst. Röhrenmagazine sind keine wechselbaren Magazine (gut, gibt es im IPSC Bereich aber auch als wechselbare und Doppelröhrenmags mit Umschaltung sind auch wieder was...), aber die Definitionen im Referentenentwurf treffen trotzdem knallhart viele SL-Flinten mit Röhrenmagazin. Lies doch bitte meinen o.g. Beitrag dazu. Wenn du was anderes daraus liest, teile mir Deine ggf. anderslautende Interpretation gerne mit. Ich bin lernwillig.
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Jeder Entwurfstext muss auch auf seine konkreten Auswirkungen hin abgeklopft werden. Damit nachher keiner sagen kann: "wenn wir das gewusst hätten..." Unnütz ist das mal gar nicht. Und wenn es dazu dient, einige wachzurütteln, dann schon gar nicht. Außerdem kann man ja anhand er 12-Punte Aktion sehen, was man erreichen kann - und was nicht. Mir kann keiner vorwerfen, ich hätte es nicht versucht.
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Ja. Für feste Magazine (z.B. Röhrenmagazin in Halbautoflinten ) gilt aber folgendes: "kleinstes" bestimmungsgemäß verwendbares Kaliber in einer Kaliber 12 Flinte sind derzeit die 12/45 er Patronensorten. Danach bemisst sich dann die Magazinkapazität. Und damit hast Du mit einer Röhrenmagazinflinte mit 7-8 Schuss Kapazität in 12/70 od. 12/76 schon mal eine verbotene Waffe Kat.A. Vom BVA genehmigte Disziplinen wie BDMP SF1+SF3 oder BDS IPSC SL-Flinte Standard werden damit schon mal massiv eingeschränkt. Bezüglich Besitzstandswahrung greift künftig Folgendes lt. Referentenentwurf, §58 Altbesitz: Jetzt gibt es 3 Schützenkreise, die unterschiedlich betroffen sind: 1. Altbesitzer vor dem 13.06.2017 Die dürfen die Flinte behalten. Die Waffe wird aber zur verbotenen Waffe und der Umgang nur noch "höchstpersönlich" erlaubt. Das bringt etliche Nachteile mit sich: ein Büma, der keine besondere Genehmigung zum Umgang mit verbotenen Waffen hat, darf die Flinte nicht einfach an sich nehmen und reparieren. Verleihen an "normale" Sportschützen oder Jäger ist nicht mehr. Verkaufen an "normale" LWB ebenfalls nicht mehr usw. Inwiefern das Mitmachen/sportliche Schiessen noch erlaubt sein wird, ist zweifelhaft, denn die Waffe gilt gem. neuer Definition ja als Schusswaffe > 10 Schuss und damit per se von sportlicher Verwendung ausgeschlossen. Was wiederum Fragen nach fortbestehendem Bedürfnis aufwerfen dürfte... 2. Altbesitzer nach dem 13.06.2017 Die dürfen die Flinte an Berechtigte veräußern (kaum möglich) oder eben kostenfrei abgeben. Eine BKA-Ausnahmegenehmigung vornehmlich für Export oder für Sammler gem. §40,4 ist möglich, dann darf auch eine Beseitigung von Verbotsmerkmalen gefordert werden. Bisher waren Verbotsmerkmale bei ehem. VA ja derart dauerhaft zu entfernen, dass ein Rückbau mit allgem. gebräuchlichem Werkzeug nicht möglich war. Also den (leicht rausnehmbaren) Blockierstopfen reinsetzen wird kaum genügen. Wird was reingeschweißt, bleibt die Frage nach Reinigung/Austausch (das BKA könnte ja dann argumentieren, ein neues fest einbaubares Magazinrohr lang ist frei verfügbar und somit die Waffe zu leicht rückbaubar) und inwiefern erlaubnisrechtlich künftige Hemmnisse bestehen bleiben (bleibt die Flinte nach Umbau formal erlaubnisrechtlich "verbotene" Waffe). 3. Neubesitzer/Markt Für Neuinteressenten, die z.B. in IPSC oder SF1 SF3 etc. einsteigen wollen, wird es im Gegensatz zu EU-RL, die ausnahmen vorsehen, in D keine solchen geben. D.h. zahlreiche Flintenmodelle werden vom deutschen Markt völlig verschwinden. Ein Ausweichen auf Kastenmag-Flinten ist laut Sportordnung in Sf1+SF3 und IPSC standard SL-Flinte nicht vorgesehen/erlaubt. Lösungen: Die Definition "kleinstes bestimmungsgemäß verwendbares Kaliber" muss raus aus dem Entwurf. Das Nominalkaliber (eingetragenes Kaliber) muss entscheidend sein. Wenn eine Flinte Kaliber 12/89 eingetragen ist, dann ist entscheidend, wieviele 12/89er Patronen reingehen, nicht 12/45 etc. Die tatsächliche Magazinkapazität ist bestimmend. Für praktische Prüfzwecke: im herausgenommenen Magazin dürfen 11 Schuss ohne Gewalt/Hilfsmittel reingehen (1 "grace round" aus Toleranzgründen, weil man die Schützen nicht unnötig kriminalisieren darf). Jedwede Magazinkörperverbote gehören aus dem Entwurf raus. Fordert die EU nirgends. Für Reinigungszwecke herausnehmbare Blockierungen müssen ausdrücklich erlaubt bleiben. Echter Altbesitz: alte Wechselmagazine und Waffen mit gr. Wechselmagazin müssen eine viel umfangreichere Besitzstandswahrung erfahren: nutzbar und transferierbar bleiben. Nur Neuware mit Verbotsmerkmalen darf eben nicht mehr auf den Markt. Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen in internat. Disziplinen etc.: Hier sieht die EU-RL ausdrücklich Ausnahmen vor, wieso werden die zgunsten der Schützen nicht im Referentenentwurf eingearbeitet? Wozu die Rechtbeschneidung auch an dieser Stelle? IPSC (Kurzwaffen > 20 Schuss), Langwaffensport international - das muss alles geregelt und erlaubt bleiben, die EU-RL macht es ja möglich!
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@Kanne81 Ganz klar: in Nationen wir USA, Russland oder Brasilien konnten die Waffenrechte in den letzten Jahren verbessert werden - jeweils ganz wesentlich durch das Argument "Sicherheit"/Selbstschutz. Diesem Argument kann, will und möglicherweise darf sich die Verbandsspitze eines Sportschützenverbandes leider nicht stellen. Beim FWR wäre das prinzipiell möglich. Aber da geht bei Herrn Keusgen auch auf *EU-EBENE* oder bei den UN GAR nichts. Diesem Argument verschließt man sich auch bei den UN-getragenen Kleinwaffenregulierungen völlig.
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Hier wird über eine Unterschriftsaktion nachgedacht. "Selber machen" wird von Waffen Tony und Co. gefordert. Hatten wir schon mal. Anno 2008 wurde hier bei WO eine "12-Punkteliste" erstellt, bzw. in regem Forenaustausch Feintuning an den Punkten betrieben. Die können alle noch hier sehen: http://kuhn24.net/Waffenrecht/12Punkte_endversion.pdf Ich habe dann alle gr. Verbände (Jagd+Sport) kontaktiert. Die Reaktionen waren freundlich-zurückhaltend, man wartete auf das FWR. Dort fiel der Hammer GEGEN die Aktion. Und damit waren wir auf uns gestellt. Lediglich VISIER hatte uns mit einem Artikel unterstützt. Immerhin kamen so 7400 Unterschriften zusammen. Die wurden zunächst von meinem Vater, einem guten Parteifreund von Volker Kauder (damals CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender im Bundestag) in dessen Wahlkreisbüro vorgestellt. Dazu gab es auch einen Pressebericht, der es in die Lokal-/Regionalpresse geschafft hat (der Journalist war ein alter Freund von mir, hatte aber zunächst Schwierigkeiten mit dem Einordnen der Aktion: "Du bist also der, der will, dass sich all die Leute ihre Bazookas in Garten stellen können..."). Dann haben wir die ganzen Ordner persönlich nach Berlin gebracht und dem damaligen Vorsitzenden des Innenausschusses im Bundestag , Herrn Sebastian Edathy (SPD, aber unseren Positionen durchaus offen), zur Petition übergeben. Außerdem hat JEDER Bundestagsabgeordnete damals die 12 Punkte ausgedruckt mit Anschreiben/Verweis auf die Unterschriften in sein Postfach bekommen. Die Petition wurde dann auch verarbeitet, die Antworten eingearbeitet in ein Papier des Ausschusses, das irgendwo bei WO mal veröffentlicht wurde. ==>Umsonst war die Aktion nicht, aber deutlich zu klein. Mit professioneller Hilfe über DJV, DSB und koordinierend v.a. FWR wäre WEITAUS mehr drin gewesen. Das mediale Interesse und damit der Druck an die Politik wäre sprunghaft angestiegen, wenn nur 100.000 Unterschriften zusammengekommen wären. Da oft ganze Familien unterzeichnet haben, halte ich auch 1 Mio. Unterschriften bei massivem Engagement der Verbände für machbar. DANN wird es aber interessant! Immerhin gibt es ja noch dtl. über 1 Mio. Legalwaffenbesitzer scharfer Waffen in D und alle anderen (Deko, freie Waffen, Messer, Armbrust) sind ja irgendwo auch betroffen. ==> Diese ganze Logistik ist aber von einer Person oder 1 Ehepaar nicht mehr zu wuppen. Da braucht es ein professionell full-time besetztes Büro, mehrere Vollzeitmitarbeiter, Logistik, Bürogroßgeräte, und all die Connections in Presse/Funk/Fernsehen, die solche Organisationen eben haben. ==> Genau deshalb mache ich hier auch ein bisschen Wind. Wenn wir das alleine versuchen, endet es wieder wie oben. Nicht umsonst, aber doch nur begrenzter Effekt. Wir müssen unsere Verbände dazu bringen, hier auf den Plan zu treten. Da herrschen aber Ängste vor, sich es mit irgendwem irgendwo in der Politik zu verscherzen. Desweiteren herrschen Ängste vor, dass einzelne sich über so eine Aktion den Vertretungsanspruch an sich reissen wollten. Ich für mich kann sagen: sowas steht mir fern. Ich habe einen vernünftigen Beruf und brauche keinen Job als Waffenlobbyist. Den darf Keusgen und Co. behalten. Aber dafür müssen die auch liefern! Und genau das müssen wir hier klarmachen. Die Verbände müssen mitmachen, und solange die nicht mitmachen, müssen wir Krach schlagen.