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Schwarzwälder

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  1. Hm, die Diskussion gab es vor Jahren mal bei WO. Wenn der Schütze im Ausland z.B. ein IPSC-Match besucht, ist die Mitnahme der eigenen Waffe vom bedürfnisumfassten Zweck doch schon mal geschützt. Wenn dann noch irgendwelche Kurse besucht werden (gut, "Terrorlager" sollten es nicht sein), ist der weitere Kursinhalt doch relativ unerheblich, da nicht mehr von der deutschen Gesetzgebung erfasst. Noch unproblematischer wären natürlich Leihwaffen vor Ort.
  2. Vor 2003 war der Besitz von Munition (nicht der Erwerb!) noch m.W. erlaubnisfrei. Jetzt muss man sich sehr genau überlegen, wie man die Muni VORHER los wird. Ein ehem. Schützenkamerad aus meinem alten Verein hat man erst wegen Hausbau und zu wenig Training aus der SLG geschmissen, dann seinen Waffenbesitz unter den SLG-Brüdern aufgeteilt (also schon die Waffen musste er denen SEHR günstig abgeben) und dann hieß es ganz scharf: Ja, jetzt wo Du die Waffen hergegeben hast, darfst Du die Munition auch nicht mehr behalten! Also musste er sie quasi dazu schenken. Seine fast ungeschossene Winchester Flinte ging für 150 EUR an die Brüder, die Slug-Bestände waren eher 500 EUR wert, und die musste er unter dem Druck der ehem. Schützenkameraden dann gratis abgeben. Damit man nicht selber so unter Druck gerät, sollte man seine Verkäufe gut planen oder eben die Muni selber noch aufbrauchen, dann hat man wenigstens was davon.
  3. ??? Wo treibe ich was auf die Spitze? Streng genommen könnte man dann dem Jungjäger ja nur raten, nur auf DJV Ständen schiessen zu gehen. Auf einem DSB Stand aufzuschlagen könnte ja schon als "sportliches" Schiessen interpretiert werden... Was die Ausnahmegenehmigungen für GK schiessen ab 16 anbelangt: Ja, es gibt sie. Es gibt auch eine rechtliche Grundlage dafür. Allerdings muss man doch einigen Aufwand dafür betreiben: bei uns waren ärztl. Gutachten, Verein+Präsident des LV + Verbandsjurist involviert, zahlreiche LM-Titel und auch DM-Titel lagen vor, ebenso natürlich die Waffensachkunde und bei den Eltern Jugendschießleiterausbildungsnachweise (DSB/BDS). Also ein Spaziergang war's nicht. Muss man also wieder durch. Schade, dass einem der Jugendjagdschein da nicht weiterhilft, nichtmal bei "jagdlichen" Disziplinen...
  4. Na also. Hatte ich mich doch nicht geirrt. Schon Wahnsinn. Er dürfte also mit der HK MR 308 alleine auf den Schiessstand zischen (mit seiner 125er), aber dort im Beisein von mir Fallscheiben mit ner SL-Flinte bearbeiten ginge dann nicht? Die Ausnahmegenehmigung holen, kostet Geld und ist Aufwand. Wenn es ohne geht, wäre es natürlich schöner.
  5. Ich verstehe jetzt nicht, was das mit den "Neidern" soll. JEDER 16jährige kann auch ganz ohne Jagdschein eine Ausnahme vom Alterserfordernis beantragen und darf dann einfach alles schiessen. Sogar beim BDS und sogar bei der Deutschen. Das hat bei meinem ältesten Sohn auch geklappt, ohne Jägerkurs und Prüfung...
  6. Das wirre Zeugs erklärt sich ggf. dadurch, dass er < 16 zumindest bei uns gar keinen (Jugend)Jagdschein hat und mit 14 auch keinen Kurs/Prüfung ablegen darf. Wir reden jetzt von einem 16 Jährigen Absolvent eines Jägerkurses, der die ganz normale Jägerprüfung bestanden und vom Amt gründlich geprüft (zuverlässig etc.) den ganz normalen Jagdschein erhalten hat, nur mit dem kleinen Vermerkt "Jugend" davor.
  7. Ja, KK ist klar. Was meinst Du bei Flinte genau? Darf er Tontauben auch mit der SL-Flinte schiessen gehen? Oder darf er sogar Fallscheiben schiessen mit der Vorderschaftrepetierflinte? Oder darf er nur die BDF anfassen (innerhalb des Verbands), was ja jeder 14jährige (oder sogar mit Ausnahmegenehmigung 12 Jährige) darf, auch ohne JJJS.
  8. Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass er sogar selber hinfahren dürfte, aber keine Angst: ich wäre als WBK-und JS-Inhaber ohnehin immer dabei. Ja, mein (mittlerer) Sohn ist 16 und hat den JJJS. Dass ein generelles Teilnahmeverbot für alle Wettkämpfe (ausgenommen DJV organisiert?) besteht, wußte ich jetzt nicht. M.E. ist auch ein sportlicher Wettkampf Übungsschiessen und dient der Verbesserung der Fertigkeiten. Wenn der Wettkampf auch noch jagdlichen Charakter hat (sei es Art der Zielscheibe oder Art der Waffe oder Art des Anschlags etc.), sollte es doch egal sein,w er den Wettkampf ausrichtet.
  9. Mein Sohn hat vor einigen Monaten den Jugendjagdschein gemacht. Damit darf er sich von mir ja GK-Waffen leihen (Leihschein) und zum Schiessplatz fahren und mit diesen dort schiessen (jagdliches Übungsschiessen). Ich denke, jagdliche Wettkämpfe wären sicher auch erlaubt. Jetzt kommt die große Frage: Vom BDS habe ich gehört, dass der JJS nicht ausreichen soll, um an einigen(?) oder allen(?) GK-Wettkämpfen teilzunehmen, wie beim DSB und BDMP dazu verfahren wird, weiß ich nicht. Wie ist denn die rechtliche Seite zu sehen? Wären zumindest bestimmte Disziplinen oder Waffen ok? Als Beispiel: - Die Jagdgewehr-Disziplinen stehend angestrichen beim BDS auf 100m - warum soll da ein Jungjäger nicht mitschiessen dürfen?? - Die Tontauben-Disziplinen der versch. Verbände auch mit SL-Flinte - oder auch andere Flintendisziplinen allgemein? - Disziplinen mit "jagdlicher" Zielscheibe, die aber vom DSB-Verein ausgerichtet werden (z.B. Weihnachtsschiessen 50m stehend auf eine Keiler-Scheibe) - Oder gehen auch andere Gewehrdisziplinen oder sogar Kurzwaffendisziplinen?
  10. http://www.zeit.de/news/2018-03/21/24500-waffen-sind-als-verloren-oder-gestohlen-registriert-180321-99-571770 Auf Relativierungen unsererseits "Die Bundeswehr verliert auch..." hat die ZEIT gleich mal nachgelegt: Hier werden also reißerisch die 24531 verschwundene Schusswaffen von Legalwaffenbesitzern mit ganzen 9 verschwundenen Schusswaffen bei der Bundeswehr verglichen. Da sehen wir LWB natüürlich sehr schlecht aus. Andererseits ist es schon ein Unterschied, ob eine kleine Luftpistole verschwindet oder ein MG. Mich würde ein Link zur Anfrage+Antwort mal interessieren, aus dem hervorgeht, wieviele erlaubnispflichtige scharfe Schusswaffen (kein Luftdruck > 7,5 J o.ä.) in welchem Zeitraum wie genau verschwunden sind. Dann hätte man eine solide Diskussionsgrundlage.
  11. Die Tagesschau meldet gerade: https://www.tagesschau.de/inland/waffen-131.html Eine Anfrage von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN an die Bundesregierung habe erbracht, dass im Januar 2018 im Nationalen Waffenregister: 19.282 Waffen als verloren gemeldet 5249 Waffen als gestohlen gemeldet sind. Leider vermisse ich Angaben zu der Art der Waffen. Allerdings wird im Diskussionsteil der Tagesschau.de schon wieder heftig auf uns Legalwaffenbesitzer eingeprügelt, dass wenn wir so viele Waffen verlieren würden, dann solle man den Waffenbesitz komplett verbieten oder zumindest die Lagerung zuhause und natürlich jedem LWB, der z.B. bei ner Drückjagd mal was verliert, sofort für immer als unzuverlässig einstufen etc. Außerdem wird gemutmasst, wir würden eben ab und zu eine Waffe "verlieren", um diese dann zu Mondpreisen im Darknet zu veräußern... http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-03/waffenregister-anstieg-2017-zahl-verschwundene-waffen http://www.spiegel.de/panorama/justiz/waffenregister-24-531-waffen-in-deutschland-verloren-oder-gestohlen-a-1199090.html
  12. Neben der EWB braucht es für den Tuningverschluss aus den USA natürlich noch ne Einfuhr. bzw. genauer: Verbringungsgenehmigung von der lokalen Waffenbehörde. Dann muss der neue Verschluss auch noch beschossen werden - oder nicht? Ziemlich viel Aufwand für einen Verschluss, der womöglich gar nicht viel bringt. Für einen Verschluss namhafter Hersteller (Volquartsen, KIDD) könnte man sich den Aufwand ja ggf. noch überlegen, aber so? Meine Erfahrung ist übrigens auch, dass so Pakete regelmäßig im Beisein der Zöllner geöffnet werden müssen - auch wenn da nur völlig freie Waffenteile dabei sind.
  13. Wer sagt denn, dass ich nicht auch schon Geld an mindestens 4 Deiner genannten Alternativen gegeben habe? Und an und für sich habe ich auch gegen den Horner nix. Er aber anscheinend gegen mich. Ansonsten, was Frankonia anbelangt: Das ist klar der größte Anbieter auf unserem Markt. Warum soll man über den nicht mehr reden dürfen? Und eigentlich bin ich ausgewogen, berichte über Positives wie Negatives. Und WO ist auch ein Verbraucherforum. Da sollte man ohne extreme Häme über seine Erfahrungen auch berichten dürfen.
  14. Hallo erstezw man darf das Gute (manche Aktionspreise) ja nennen, wenn man auch das Problematische (Boni, Lieferzeiten etc.) thematisiert. Meine Maxime: Fair bleiben! Beide Seiten schildern. Dann kann sich jeder selbst entscheiden.
  15. Das Problem womöglich wettbewerbswidrigen Verhaltens bei Frankonia ist vielschichtiger: A.) Einerseits gibt es tatsächlich immer wieder echte Lockangebote, z.B. stark herabgesetzte Waffen, die zum Angebotszeitpunkt in der Zentrale/online nachweislich schon ausverkauft sind. Hier hofft man natürlich auf Kundschaft, die dann andere Teile/Zubehör etc. mitbestellt. der Fehler wird dann aufs Warenwirtschaftssystem geschoben, z.B. dass zum Bestellzeitpunkt noch irgendwo in 2 Filialen 2 Waffen für Kunden zurückgelegt worden sind und die Waffe daher noch fälschlich als "sofort verfügbar" gelistet wurde. Dies ist wettbewerbswidrig, weil in div. Urteilen, z.B. LG Hamburg, immer wieder ausgesagt wird, dass ein Shop-Betreiber seine Angaben zu Lieferbarkeit und Lieferzeit pflegen muss. B.) Zum anderen werden Liefertermine fast regelmäßig nicht eingehalten. Auch das ist wettbewerbswidrig. Wenn ich bestelle und die Ware binnen (als Beispiel) 2-3 Wochen lieferbar sein soll und dann teilweise (bei mir passiert bei Munition ) erst über 1 Jahr später geliefert wird, obwohl der erste Liefertermin in 2-3 Wochen bestätigt wurde, aber dann immer wieder um einige Wochen verschoben wurde, ist das ebenfalls wettbewerbswidrig. Auch für den Kunden selbst können Mehrkosten entstehen, beispielsweise wenn er durch kurzfristige Angebote besonderer Matchbüchsen von Volquartsen, die es sonst nirgends in D zu beziehen gab, bei Frankonia bestellt, die Bestätigung bekommt und dann sein Voreintrag, den er sich extra deswegen geholt hat, ausläuft... und diese Matchbüchsen irgendwann nach etlichen Monaten bei F. entschieden NIE importiert werden. C.) Zum Dritten halte ich das Bonussystem an sich für wettbewerbswidrig, u.a.: Man wird über seinen Rabattstatus nie wirklich informiert. Ob man aktuell 1% oder 3% bekommt, weiß man nicht. Selbst wenn man irgendwann "GOLD"-Kunde geworden ist, ist es mir schon passiert, dass dieser Status klammheimlich entzogen wurde und eine Bestellung plötzlich niedriger bonifiziert wurde. Umgekehrt hatte ich den GOLD-Status nachweislich wiedererlangt, was mir aber erst nach zig Schreiben im Nachhinein rückwirkend zugebilligt wurde. Man habe vergessen, mich zeitnah umzustellen. Nachvollziehbare Rabattabrechnungen gibt es idR nicht. Auf Einzelanfrage bekommt man mitunter ein Excel-Sheet zugeschickt. Aber online sieht man nicht, was wann wie rabattiert wurde. Rabatte sind oft auch nicht einsetzbar. Je nach Zahlungsmethode kann ein Rabatt eingelöst werden oder auch nicht. Selber Rechnungsbeträge kürzen ist haarig, weil der Dienstleister Ratepay dann erstmal einen zu geringen Rechnungsbetrag einbucht, Mahnungen und schlechte SCHUFA die Folge sein können, bis alles geklärt ist. Sehr häufig wird auch nachweislich falsch bonifiziert, bei mir über Jahre, regelmäßig. Mal werden Sonderboni nicht bonifiziert oder es wird mit zu geringem Prozentsatz bonifiziert oder auch gar nicht oder viel zu spät - Chaos. Man kann nur jedem raten, ganz pedantisch und mit Anlage eigener Excel-Sheets über seine Boni Buch zu führen. Ich tue das seit Jahren und eben darum kann ich feststellen: Es haut nicht hin. Und zwar bei mir immer zu meinen Ungunsten nicht... Das frühere Frankonia Direktrabattsystem war fair, transparent und unkompliziert. Warum dieses verlassen wurde, hat mir bei Frankonia noch keiner erklärt. Die Vermutung liegt natürlich nahe, durch Intransparenz die Kundschaft systematisch um ausgelobte "Rabatte" zu prellen, was neben verbraucherschutzrechtlichen auch wieder wettbewerbsrechtliche Fragen aufwirft... Händlerkonkurrenten wie CZM52 könnten natürlich wettbewerbsrechtlich gegen Frankonia vorgehen. Stattdessen - wie auch in diesem Thread ersichtlich - arbeiten sie sich lieber an den Frankonia-Kunden direkt ab. Schön, dann darf Frankonia eben so weitermachen!!
  16. Ein Anwalt nicht. Aber die Konkurrenz z.B. CZM52 könnte da anzeigen. Unlauterer Wettbewerb nennt man sowas.
  17. folgende 1000er Preise: Magtech 9mm VM 124 gr: 199,00 EUR Magtech .223 REM 55 grs VM Boat Tail m. Messinghülse/Boxerzündung: 399,00 EUR Topshot Competition .45 ACP VM Rundkopf 230 grs: 339,00 EUR 400 Schuss "Topshot Competition" in .308 VM BT 148 grs: 263,60 EUR 5000 Schuss .22lr CCI SV 40 grs: 389,50 250 Schuss 12/70 24g 2,4mm B+P Schrot: 69,95 Günstiger Muniversand (9,95 EUR, egal wieviel). Zusätzlich bis 3% mit Frankonia Card Bonus Zusätzlich 20 EUR Einkaufsgutschein mit Vorteilscode FRAXDTUF für alles außer Muni.
  18. Ja, kann das auch nochmal bestätigen: Der BDMP-Sonderrabatt von 10% (auf offenbar alles) funktioniert. Habe auch die versandkostenfreie Lieferung on top bekommen, trotz nur kleiner Bestellung im Wert von 52 EUR.
  19. 10% Sonderrabatt für BDMP Mitglieder mit Aktionscode BDMP1117 bis zum 31.01.2018. Näheres unter http://goo.gl/WQXgHw
  20. Die (leitende) Mitarbeiterin handhabt das schon immer so dort. Da zudem die Gebühren dermaßen hoch sind (pro Waffe, nicht pro Pass), hat das bislang anscheinend auch niemand gestört. Da ich (auch) einen ausländischen Jagdschein habe/jedes Jahr löse, war sie allerdings zufrieden und hat diesen als "Bedürfnis"-Grundlage akzeptiert. Du hast natürlich recht, dass §32,6 das nicht explizit hergeben. Allerdings steht da was von "beabsichtigt", d.h. ich bekomme den EFWP nur ausgestellt, wenn ich beabsichtige in EU-Mitgliedsstaaten Waffen mitzunehmen. Solange ich keine konkrete Absicht (Einladung zum Wettkampf oder Jagdreise) habe, könne man diese Absicht natürlich in Frage stellen. Auch wenn man "nur" ins außereuropäische Ausland möchte und denkt, der (englischsprachige) EFWP könnte dabei helfen, die Waffen dorthin leichter mitnehmen zu können, kann der EFWP eigentlich verweigert werden, wenn man dem Gesetzestext hochexakt folgt. Oder sehe ich das mit dem "Absichtserfordernis = Bedürfniserfordernis" falsch?
  21. Bei wem klappt eigentlich der heutige 35% Deal (auf das kurze Harris Zweibein etc.) ? Beim mir kommt immer das:
  22. Wer in D zur gewerblichen Seeschiffbewachung zugelassen werden will, kann hier Anträge und Infos finden: Bewachungsantrag Infos der BAFA Interessant: Die BAFA schreibt nur: D.h. verbotene Waffen (alte Vollautomaten wie das Sturmgewehr 44 oder auch neue Reihenfeuerpistolen wie die Glock 18) wären prinzipiell erlaubt?! An anderer Stelle wird aber auf die EU-Verordnung Nr. 258/2012 verwiesen, wonach nur die dort in Anlage I aufgeführten Waffen gehen (im Prinzip nur halbautomatische Waffen). http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:094:0001:0015:DE:PDF Bundesweit gibt es eine Sonderzuständigkeit der Waffenbehörde Hamburg. Auch die Bundespolizei wird eingeschaltet. Erleichternd für die regelmäßig wiederkehrende Ein- und Ausfuhr der Waffen kann eine Sammelgenehmigung beantragt werden. Damit kann dann Muni + Waffen ständig ein- und ausgeführt werden: Sammelantrag
  23. Ich habe mich vorerst beschränkt und nicht alle Waffen auf den EFWP eintragen lassen, weil sonst tatsächlich 500 EUR "gedroht" hätten. Zudem muss man nach wie vor für jede einzutragende Waffe ein Bedürfnis im Ausland vorlegen. Also: Einladung zu einem internat. Wettkampf oder ausländischer Jagdschein/Jagderlaubnis etc.
  24. Also früher gab es über die BAFA die Möglichkeit der "wiederholten Ein- und Ausfuhr" für die Dauer von (zunächst) 2 Jahren. Dies gab es bezüglich Nicht-EU-Ländern wie Norwegen und habe ich auch so beantragt. Damit kannst Du die Waffen dann mal in dem einen und mal in dem anderen Land sportlich oder jagdlich einsetzen und damit die Voraussetzungen für die Erfüllung der Besitzerlaubnisbedingungen schaffen. Ob es diese Möglichkeit der "wiederholten Ein- und Ausfuhr" auch für EU-Länder gibt, weiß ich jetzt nicht. Eine permanente Ausfuhr hingegen, wie es Dir die deutsche Behörde vorgeschlagen hat/nahegelegt hat, würde dann wohl mit dem Aufrechterhalten der Besitzerlaubnis (dt. WBK) nicht mehr vereinbar sein.
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