-
Gesamte Inhalte
8.465 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von Schwarzwälder
-
Waffenkauf - Frankonia behält meine WBK seit November 2018
Schwarzwälder erstellte Thema in Allgemein
Ich wollte nur mal fragen, was so üblich ist. Waffe im November bestellt und WBK bei Frankonia per Einschreiben noch im November eingegangen. Waffe war und ist ab Lager. Zig Emails abgesetzt, leider ohne Erfolg. In den letzten Jahren habe ich immer über Jagdschein oder direkt in der Filiale gekauft. Seit. 2003 habe ich keine WBK mehr eingeschickt. Wie lange hat Frankonia bei Euch die WBK einbehalten? Welche Frist ist waffenrechtlich noch unkritisch? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wenn High-Cap Magazine generell zu verbotenen Gegenständen werden, dann wird auch die Umbaubarkeit ein heikles Thema - sprich: Wenn blockierte Magazine mit allgemein gebräuchlichen Mitteln zu verbotenen umfunktioniert werden könnten, sind auch die (einfach) blockierten künftig verboten. Sind in dem Entwurf denn wenigstens großzügige Altbesitzerregelungen vorgesehen? -
SRS-Waffen und freie Munition, getrennte Aufbewahrung?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
@German: Bei Frage 1+2 bin ich voll bei Dir, bei Frage 3 mit den Geschossen auch, nicht aber mit Kapseln. Wenn Du das forderst, müssten C02-Kapseln immer entfernt werden, auch wenn Sie erst zu sagen wir 10% verbraucht wurden. Beispiel Beretta CX Storm CO2 Modell. Die Kapsel ist dann jeweils kaputt und das Herausschrauben in fast vollem Zustand nicht ganz unkritisch. Ausserdem, wenn Du abstrakt mit "Energiespeichern" argumentierst, träfe das natürlich auch für die vorgespannte, aber ungeladene Federdruckwaffe zu oder wenn man es auf die Spitze treibt für viele Halbautomaten mit geöffnetem Verschluss... -
SRS-Waffen und freie Munition, getrennte Aufbewahrung?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
Vor 4 Stunden in sorry, 2 konsekutiven Sätzen ? Man KÖNNTE Dich da falsch verstanden haben, daher meine Klarstellung. Ich gehe natürlich nicht davon aus, dass Du irgendwie das Gefühl vermitteln wolltest, Diabolos und Luftdruckkapseln wären Munition gleichgestellt.? -
SRS-Waffen und freie Munition, getrennte Aufbewahrung?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
Ich habe kein Verständnisproblem. Du hast nur in einem Atemzug (in einem Satz) von "Munition" und von "Diabolos" und "Gaskartuschen" geschrieben und da wollte ich durch Zitieren der Rechtsnorm nur dazu beitragen, dass diese Dinge nicht als begrifflich gleichgestellt verstanden werden. Diabolos sind keine Munition und Lagerungsvorschriften für Munition gelten eben nicht für Diabolos oder Luftdruckkapseln. -
SRS-Waffen und freie Munition, getrennte Aufbewahrung?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
Diabolos sind keine "Munition" im waffenrechtlichen Sinn. Und Druckluftkapseln doch wohl auch nicht. Hier nochmals die Definition von Munition laut WaffG: Wo bitte sind von o.g. Definitionen die Diabolos erfasst? Wenn Diabolos keine Munition darstellen, dürften sie aber wohl auch zusammen mit der Waffe gelagert werden. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das ist korrekt! -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wenn es so kommt wie Du es sagt, wäre das topp! Da werfe ich keinen Stein... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Habe ich nie behauptet! ich habe aber schon letztes Frühjahr folgende konkreten Vorschläge gemacht: -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Rimfire/KK ist von der Reglementierung ausgenommen. GK-Kurzwaffenmagazine bis 20 Schuss bleiben erlaubt. GK LW-Magazine bis 10 (zehn) Schuss bleiben ebenfalls erlaubt. Verwendest Du größere Magazine, rutscht der Halbautomat in Kategorie A. Solche Kat.A-Waffen mit großen Tanks sollen aber z.B. für Sportschützen in best. internat. Disziplinen (IPSC?) weiter aufgrund von Ausnahmeregelungen erhältlich bleiben. -
Erfahrung: Export Zielfernrohr aus USA (Leupold)
Schwarzwälder antwortete auf jtomasek's Thema in Waffenrecht
@GermanDer Begriff Verbotsirrtum ist Dir aber schon geläufig? -
Erfahrung: Export Zielfernrohr aus USA (Leupold)
Schwarzwälder antwortete auf jtomasek's Thema in Waffenrecht
Manche zollrechtlichen und ausfuhrrechtlichen Sachverhalte sind kompliziert. Wenn man aber gründlich recherchiert und ggf. bei Behörden auch noch nachfragt und die Waren beim Zoll brav anmeldet (zur Ausfuhr/Einfuhr), wo soll dann der strafrechtliche Vorwurf sein? Schlimmstenfalls muss man das Leupold Glas dann halt in den USA lassen, aber wenn man sich mit großer Sorgfalt vorher um die ausfuhrrechtliche Seite bemüht hat und ggf. dabei falsche Aussagen bekommen hat, dann sehe ich eigentlich keine strafrechtliche Konsequenz. Da fehlt es doch an der kriminellen Intention komplett! -
Tja, jetzt verlangen die zusätzlich 250 USD für eine Exportlizenz, hinzu kommen wahrscheinlich etwa 250 EUR für den Langwaffentransport nach D, weitere so 200 EUR Bearbeitungsgebühren, div. Gebühren für die Einfuhrgenehmigung, Banktransfergebühren, Beschuss, Zoll, Mehrwertsteuer und ggf. Einlagerungsgebühren am Flughafen (SEHR teuer) und div. Fahrtkosten innerhalb D. Also auf die Tour lohnt sich ein Halbautomat oder wahrscheinlich überhaupt ein Import eigentlich gar nicht mehr, leider.
-
Ja, sag ich doch, das ist eine Möglichkeit, die von Bautz hochstilisierte Problematik zu umschiffen. Die zweite ist eben: Man verbindet mit dem Kurs auch zugleich einen astrein sportlichen Wettkampf. Als Drittes gäbe es die Möglichkeit, statt selber zu transportieren, (was eine Unterform des Führens ist), die Waffe durch Dritte zum Kurs BEFÖRDERN zu lassen.
-
Also gemeint war; Der Schütze X fährt (als Beispiel) mit seiner Glock 17 nach Österreich, nimmt dort an einem IPSC-Match teil. Wenn er dann noch im Anschluss irgendeinen Kurs ,mit seiner Glock vor Ort absolviert - welche Rechtsgrundlage gibt es da in Deutschland, ihm diese Teilnahme zu verbieten? Und noch hypothetischer: Wenn er eine Leihwaffe vom Veranstalter bekommt - wie kann ihm dann die deutsche Behörde die Teilnahme verbieten? Die Sonderproblematik "Terrorcamps" jetzt mal ausgenommen? Ein Beispiel: Vor einigen Monaten gab es ein Holzhacker Challenge in Österreich mit AR15-Leihwaffen, die *nicht sportlich* mit 30-Schuss-Magazinen bestückt wurden, um so schnell wie möglich einen Baumpfahl "umzufällen". Würde den deutschen Teilnehmern nun Deiner Meinung nach ein Strick daraus gedreht werden können - von den deutschen Behörden??
-
Hm, die Diskussion gab es vor Jahren mal bei WO. Wenn der Schütze im Ausland z.B. ein IPSC-Match besucht, ist die Mitnahme der eigenen Waffe vom bedürfnisumfassten Zweck doch schon mal geschützt. Wenn dann noch irgendwelche Kurse besucht werden (gut, "Terrorlager" sollten es nicht sein), ist der weitere Kursinhalt doch relativ unerheblich, da nicht mehr von der deutschen Gesetzgebung erfasst. Noch unproblematischer wären natürlich Leihwaffen vor Ort.
-
Vor 2003 war der Besitz von Munition (nicht der Erwerb!) noch m.W. erlaubnisfrei. Jetzt muss man sich sehr genau überlegen, wie man die Muni VORHER los wird. Ein ehem. Schützenkamerad aus meinem alten Verein hat man erst wegen Hausbau und zu wenig Training aus der SLG geschmissen, dann seinen Waffenbesitz unter den SLG-Brüdern aufgeteilt (also schon die Waffen musste er denen SEHR günstig abgeben) und dann hieß es ganz scharf: Ja, jetzt wo Du die Waffen hergegeben hast, darfst Du die Munition auch nicht mehr behalten! Also musste er sie quasi dazu schenken. Seine fast ungeschossene Winchester Flinte ging für 150 EUR an die Brüder, die Slug-Bestände waren eher 500 EUR wert, und die musste er unter dem Druck der ehem. Schützenkameraden dann gratis abgeben. Damit man nicht selber so unter Druck gerät, sollte man seine Verkäufe gut planen oder eben die Muni selber noch aufbrauchen, dann hat man wenigstens was davon.
-
Jugendjagdschein und Teilnahme an GK-Wettkämpfen
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
??? Wo treibe ich was auf die Spitze? Streng genommen könnte man dann dem Jungjäger ja nur raten, nur auf DJV Ständen schiessen zu gehen. Auf einem DSB Stand aufzuschlagen könnte ja schon als "sportliches" Schiessen interpretiert werden... Was die Ausnahmegenehmigungen für GK schiessen ab 16 anbelangt: Ja, es gibt sie. Es gibt auch eine rechtliche Grundlage dafür. Allerdings muss man doch einigen Aufwand dafür betreiben: bei uns waren ärztl. Gutachten, Verein+Präsident des LV + Verbandsjurist involviert, zahlreiche LM-Titel und auch DM-Titel lagen vor, ebenso natürlich die Waffensachkunde und bei den Eltern Jugendschießleiterausbildungsnachweise (DSB/BDS). Also ein Spaziergang war's nicht. Muss man also wieder durch. Schade, dass einem der Jugendjagdschein da nicht weiterhilft, nichtmal bei "jagdlichen" Disziplinen... -
Jugendjagdschein und Teilnahme an GK-Wettkämpfen
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Na also. Hatte ich mich doch nicht geirrt. Schon Wahnsinn. Er dürfte also mit der HK MR 308 alleine auf den Schiessstand zischen (mit seiner 125er), aber dort im Beisein von mir Fallscheiben mit ner SL-Flinte bearbeiten ginge dann nicht? Die Ausnahmegenehmigung holen, kostet Geld und ist Aufwand. Wenn es ohne geht, wäre es natürlich schöner. -
Jugendjagdschein und Teilnahme an GK-Wettkämpfen
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe jetzt nicht, was das mit den "Neidern" soll. JEDER 16jährige kann auch ganz ohne Jagdschein eine Ausnahme vom Alterserfordernis beantragen und darf dann einfach alles schiessen. Sogar beim BDS und sogar bei der Deutschen. Das hat bei meinem ältesten Sohn auch geklappt, ohne Jägerkurs und Prüfung... -
Jugendjagdschein und Teilnahme an GK-Wettkämpfen
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Das wirre Zeugs erklärt sich ggf. dadurch, dass er < 16 zumindest bei uns gar keinen (Jugend)Jagdschein hat und mit 14 auch keinen Kurs/Prüfung ablegen darf. Wir reden jetzt von einem 16 Jährigen Absolvent eines Jägerkurses, der die ganz normale Jägerprüfung bestanden und vom Amt gründlich geprüft (zuverlässig etc.) den ganz normalen Jagdschein erhalten hat, nur mit dem kleinen Vermerkt "Jugend" davor. -
Jugendjagdschein und Teilnahme an GK-Wettkämpfen
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Ja, KK ist klar. Was meinst Du bei Flinte genau? Darf er Tontauben auch mit der SL-Flinte schiessen gehen? Oder darf er sogar Fallscheiben schiessen mit der Vorderschaftrepetierflinte? Oder darf er nur die BDF anfassen (innerhalb des Verbands), was ja jeder 14jährige (oder sogar mit Ausnahmegenehmigung 12 Jährige) darf, auch ohne JJJS. -
Jugendjagdschein und Teilnahme an GK-Wettkämpfen
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass er sogar selber hinfahren dürfte, aber keine Angst: ich wäre als WBK-und JS-Inhaber ohnehin immer dabei. Ja, mein (mittlerer) Sohn ist 16 und hat den JJJS. Dass ein generelles Teilnahmeverbot für alle Wettkämpfe (ausgenommen DJV organisiert?) besteht, wußte ich jetzt nicht. M.E. ist auch ein sportlicher Wettkampf Übungsschiessen und dient der Verbesserung der Fertigkeiten. Wenn der Wettkampf auch noch jagdlichen Charakter hat (sei es Art der Zielscheibe oder Art der Waffe oder Art des Anschlags etc.), sollte es doch egal sein,w er den Wettkampf ausrichtet. -
Mein Sohn hat vor einigen Monaten den Jugendjagdschein gemacht. Damit darf er sich von mir ja GK-Waffen leihen (Leihschein) und zum Schiessplatz fahren und mit diesen dort schiessen (jagdliches Übungsschiessen). Ich denke, jagdliche Wettkämpfe wären sicher auch erlaubt. Jetzt kommt die große Frage: Vom BDS habe ich gehört, dass der JJS nicht ausreichen soll, um an einigen(?) oder allen(?) GK-Wettkämpfen teilzunehmen, wie beim DSB und BDMP dazu verfahren wird, weiß ich nicht. Wie ist denn die rechtliche Seite zu sehen? Wären zumindest bestimmte Disziplinen oder Waffen ok? Als Beispiel: - Die Jagdgewehr-Disziplinen stehend angestrichen beim BDS auf 100m - warum soll da ein Jungjäger nicht mitschiessen dürfen?? - Die Tontauben-Disziplinen der versch. Verbände auch mit SL-Flinte - oder auch andere Flintendisziplinen allgemein? - Disziplinen mit "jagdlicher" Zielscheibe, die aber vom DSB-Verein ausgerichtet werden (z.B. Weihnachtsschiessen 50m stehend auf eine Keiler-Scheibe) - Oder gehen auch andere Gewehrdisziplinen oder sogar Kurzwaffendisziplinen?
-
Waffenregister - 24.531 Waffen in Deutschland verloren oder gestohlen
Schwarzwälder antwortete auf nemrod's Thema in Allgemein
http://www.zeit.de/news/2018-03/21/24500-waffen-sind-als-verloren-oder-gestohlen-registriert-180321-99-571770 Auf Relativierungen unsererseits "Die Bundeswehr verliert auch..." hat die ZEIT gleich mal nachgelegt: Hier werden also reißerisch die 24531 verschwundene Schusswaffen von Legalwaffenbesitzern mit ganzen 9 verschwundenen Schusswaffen bei der Bundeswehr verglichen. Da sehen wir LWB natüürlich sehr schlecht aus. Andererseits ist es schon ein Unterschied, ob eine kleine Luftpistole verschwindet oder ein MG. Mich würde ein Link zur Anfrage+Antwort mal interessieren, aus dem hervorgeht, wieviele erlaubnispflichtige scharfe Schusswaffen (kein Luftdruck > 7,5 J o.ä.) in welchem Zeitraum wie genau verschwunden sind. Dann hätte man eine solide Diskussionsgrundlage.