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  1. und dann noch zur Sachkundeprüfung: Die Behörde hat hier im Vorfeld maximale Kontrolle im Rahmen der Genehmigung der jeweiligen Sachkundekurse und Prüfung, einschließlich detaillierte Kontrolle auch der Prüfungsfragen. Sie entscheidet über Lehrkräfte, Lehrplan, Lehrmittel, Ort der Schulung, Schießstand usw. Die behördliche Genehmigung muss auch auf der Sachkundebescheinigung exakt aufgeführt sein und wird damit Teil des Sachkundezeugnisses. Ich zitiere mal aus der WaffVwV 7.5.2 nur zu den Prüfungsfragen, sodass klar wird, in welcher Tiefe die Behörde die Durchführung der Kurse regeln darf+muss: Selbst wenn die Kurse nach §3,5 AWaffV von der formalen staatl. Anerkennung befreit gewesen sein sollten, finden die Vorgaben dennoch "entsprechende" Anwendung + zusätzlich kommt dann die Verbandskontrolle hinzu. Mit Kontrollen/Anwesenheit durch Behördenpersonen ist stets zu rechnen, war damals beim BDMP auch der Fall. Fehlt es an der Anerkennung des Sachkundekurses oder hat die Behörde Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung des Kurses, kann sie sich Prüfungsunterlagen etc. vorlegen lassen. Insofern verstehe ich RN22 in dieser Absolutheit nicht.
  2. @VP70Z: Es gibt eine Vielzahl von Gründen, Schießstandbücher zu führen. Diese können steuerrechtlicher Art (Einnahmen), versicherungsrechtlicher Art (nur wer drinsteht mit eigener Unterschrift, der ist versichert), ggf. auch zur Schießstandkontrolle (Lärmbelastung , wieviele Schützen wann wie lange) oder zur Geschossfangerneuerung (zur Festlegung der Intervalle) uvm. dienen. Ein städtischer(!) Schießhallenbetreiber bei dem ich auch öfter bin, muss seine Bücher eben auch regelmäßig der Waffenbehörde vorlegen - zum Abgleich. Letztlich, und das ist m.E. das Entscheidende, dienen die Schießbucheinträge und Bescheinigungen des Vereins, regelmäßig zu trainieren, ja nur zur "Glaubhaftmachung" (§14,2 WaffG) des Bedürfnisses. Wenn ich etwas glaubhaft machen möchte, hat die Behörde aber immer noch die Entscheidungshoheit, ob sie meine Nachweise für ausreichend erachtet. Beispiele: Ich mache dem Finanzamt eine bestimmte Ausgabe als Werbungskosten nur durch einen Kontoauszug "glaubhaft" ==> das FA hat den Ermessensspielraum, da anzuerkennen oder nicht. Oder ich mache etwas vor Gericht "glaubhaft" ==> Der Richter entscheidet. Oder beim Rentenversicherungsträger mache ich Beschäftigungszeiten ohne Nachweis glaubhaft ==> letztlich entscheidet auch da die Behörde. Und so muss es m.E. auch mit den Bescheinigungen des Präsidenten des Schießsportvereins sein: Die dienen zur Glaubhaftmachung, aber die letzte Entscheidungsgewalt, ob das Bedürfnis damit anzuerkennen ist, hat eben die Behörde. Wenn ihr etwas "spanisch" vorkommt (z.B. 12 Monate von "Enzo" bescheinigt, aber erst vor 3 Monaten zugezogen) , kann sie dem nachgehen. Sie kann z.B. wie meine Behörde Standbücher einsehen. Oder weitere Nachweise fordern (Standmieten des Vereins usw.). Solche "Bescheinigungen" sind m.E. keine öffentlichen Urkunden und keine unumstößlichen Beweise, sondern dienen nur der "Glaubhaftmachung". Die Entscheidungsgewalt bleibt bei der Behörde. Ist in dem Zusammenhang eine "Schießkladde" wirklich eine Urkunde und ein Gefälligkeitsstempel eines Schießleiters dann auch eine handfeste "Urkundenfälschung"?
  3. @Heletz: Der "Enzo" kann aber nichts dafür, wenn Sportschützen ihre Legalwaffen dann Dritten überlassen, oder? Das wird ihm - sorry, wenn ich die Sachverhalte jetzt nicht so präsent haben sollte - m.W. auch nicht zur Last gelegt. Ansonsten ist es so, dass der Verband oder Verein zwar irgendwas bescheinigt, aber die Behörde erst dann eine Erlaubnis zum Waffenerwerb herausrückt, wenn eben alle umfangreichen, von der Behörde zu tätigenden Anfragen bis hin zum Verfassungsschutz unauffällig sind, also nur rechtstreue, zuverlässige, unbescholtene Bürger an Waffen rankommen. Außerdem ist die Behörde nicht gezwungen, allein den Bescheinigungen der Vereinsfürsten zu vertrauen. Sie kann und darf selbstverständlich eigene Nachforschungen anstellen, v.a. bei Verdachtsmomenten, Unstimmigkeiten etc. Meine Behörde lässt sich z.B. die Standbetreiber-Bücher vorlegen (wer wann wie lange trainiert hat etc.). Ebenso müssen bei WBK Einträgen die Schiessbücher nochmals selber vorgelegt werden. Auch kommen Behörden mitunter zu den Sachkundekursen oder sind bei der Prüfung anwesend, alles schon erlebt. Mitunter wird man auf dem Amt auch in Gespräche verwickelt, um sich von der "Sachkunde" zu überzeugen, auch das können und dürfen die Behörden. Wenn die Behörden also von ihren umfangreichen Kontrollmöglichkeiten Gebrauch machen würden, wäre der "Enzo" nicht weit gekommen. Und ich bleibe dabei: Der Vereinspräsi hatte keine Waffen "beschafft", weder illegale noch legale. Warum er also 10 Jahre Knast kriegen soll, während ein echter illegaler Waffendealer max. 5 Jahre bekommen kann, erschließt sich mir "im Ergebnis" nach wie vor nicht. Sein Tun finde ich nicht gut, aber eine fitte Behörde hätte das im Keim erstickt...
  4. Bei dem Urteilstext fallen mir 2 Dinge auf: RN15: Also man kann Schiessleitern hiermit nur noch raten, bei Bestätigungen im Schießbuch KEINE Termine abzustempeln, die nicht ordnungsgemäß absolviert wurden, kein blindes "Nachstempeln" von Terminen u.dgl., da man als SL ja auch der Behörde gegenüber gemeldet und in Weiterentwicklung des Urteilstextes dann als öffentliche Aufgaben wahrnehmende Person haftbar wie Amtspersonen gemacht würde. Dass Schiessbucheinträge mit Schiessstandbüchern abgeglichen werden, wusste ich schon. Aber dass der Staat auch verdeckte Ermittler damit beauftragt, Bescheinigungen über Schießtrainings zu überprüfen, hätte ich nicht gedacht. RN31: Also wenn das Gericht "ergebnisorientiert" urteilt, dann muss man das vorliegende Ergebnis, dass nämlich unbescholtenen Bürgern unter vollständiger amtlicher Kontrolle der Erwerb legaler und komplett registrierter Schusswaffen etwas vereinfacht wurde mal mit Fällen nach §51 WaffG (illegaler Waffenhandel) vergleichen. Dort drohen lediglich 1-5 Jahre Haft, in minderschweren Fällen ist auch eine Geldstrafe möglich. NUR das "Endergebnis" des Tatunrechts in Fällen §51 WaffG ist eben, dass ggf. völlig unzuverlässige Personen, gar Terroristen wie ISIS-Anhängern, völlig unregistrierte, ggf. verbotene und jeglicher staatlicher Kontrolle entzogene Schusswaffen erwerben. Für ein solches schweres Tatunrecht gibt es also höchstens die halbe Strafe im Vergleich zu dem DSU Vereinspräsi, der - ich will sein Handeln nicht entschuldigen - im Vergleich dazu ein weit weniger die Allgemeinheit gefährdendes Tatunrecht begangen hat. ==> Die Schlussfolgerung: Der Staat fürchtet sich mehr vor Waffen in gesetztestreuer Bürgerhand als vor illegalen Waffen in Verbrecherhand???
  5. @P22: Manche Vereine/Verbände fordern aber die Vorlage eine polizeilichen Führungszeugnisses vor Mitgliedschaft. Ansonsten wird hier immer empfohlen, den KWS als "Test" zu beantragen. Wenn der "durchgeht", dann bekäme man auch die WBK. Dem möchte ich entgegenhalten, dass es in mir wiederholt bekannten Fällen um Monate(!) länger ging, die beantragte Sportschützen-WBK zu bekommen als den (teils zeitgleich) beantragten KWS. In einem Fall ist der KWS schon seit Wochen da, die WBK aber seit Monaten noch immer nicht. Also scheinen da noch andere "Prüfroutinen" abzulaufen bei der WBK und es ist eben KEINE Garantie, dass - wenn man den KWS bekommt - man "automatisch" auch die WBK bekommt. Last not least erklären hier einige ganz schön, wie sehr es doch vom persönlichen Eindruck des Sachbearbeiters abhängt, ob man eine waffenrechtliche Erlaubnis erhält oder nicht. Beim persönlichen "Eindruck" des SB dürfte dann auch die Art der waffenrechtlichen Erlaubnis eine Rolle spielen. Unsere SBine äußert offen wenig Verständnis für den KWS. Den genehmigt sie zwar, sofern die Voraussetzungen vorliegen, aber den mag sie nicht und sagt das auch so. Ebenso mag sie keine Anscheinswaffen, aber bei typischen Sportwaffen ist sie sehr zuvorkommend. Sollte man in solch schwierig gelagerten Fällen daher auch mal überlegen. Statt einen KWS und damit assoziiert "wehrhaft"/Rowdy oder gleich einen brutal aussehenden Anscheinshalbautomaten auf WBK grün zu beantragen, wäre es ggf. ratsamer, sich erst mal mit einer Sportschützen-WBK gelb und einer braven Einzellader-KK-Spopi o.ä. "einzuschmeicheln"...
  6. Du hast z.T. Recht: Man benötigt KEINE WAFFENRECHTLICHE ERLAUBNIS, siehe auf den Seiten des Zolls: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-in-einen-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waffen-und-Munition/waffen-und-munition_node.html;jsessionid=B7FADCFA4D3CB82041F09F2796BDB1C9.live4652 Der Haken kommt aber weiter unten: Und darüber gibt es dann eben die Verbote! Kann man selber mit div. Zollnummern 93039000 etc. bei http://auskunft.ezt-online.de nachprüfen. Hab ich jetzt nicht gemacht, aber wird wohl so stimmen.
  7. 689,- EUR + 180 EUR für das Solar Basic Elektronikschloss + 65 EUR für den Transport = 934 EUR, also fast 100 EUR teurer und 45 kg schwerer als bei Otto Group. Zugegeben: Hier bei WO sind v.a. die Intensivnutzer mit vielen Waffen unterwegs, die natürlich größere Schränke brauchen. Aber mir ging es bei der Gesetzesnovelle v.a. darum, dass auch Einsteiger weiter zu günstigen und v.a. leichtgewichtigen Schränken Zugriff haben. Als Einsteiger wäre mir ein Schrank für 5 Langwaffen und 2-3 Kurzwaffen groß genug, da er schon mehr als das Grundkontingent nach WaffG abdeckt. Und je billiger und v.a. je leichter, desto besser.
  8. @Sal-Peter Naja, die A/B-Ausverkaufspreise gab es auch nicht immer. Aber sagen wir mal so: für einen vergleichbaren A-Schrank mit B-Innenfach mit Elektronikschloss musstest Du zu normalen (!) Zeiten schon auch 400-500 EUR bezahlen, dazu kam dann allerdings noch ein Muni-Schrank. Die jetzt uns aufgezwungene 0/Ier Lösung kostet also ca. 300 EUR (o.g. 849,-) mehr. Wenn jetzt ein massiver Preiskampf einsetzt und ausländische Billiganbieter in den Markt reindrücken, dann schrumpft der Preissprung auf vielleicht noch 150-.200 EUR. Und das wäre doch erfreulich.
  9. Ja, sorry, 849 EUR kostet er. Klar, der Schrank ist schmal. Aber für die Erstausstattung (5 LW oder meinetwegen 3 superbreite Langwaffen und 2-3 Kurzwaffen und etwas Munition) reicht er eben doch. 125 kg kann auch noch einigermaßen rangiert und relativ bedenkenlos in die meisten Zimmer reingestellt werden. Wenn es auch jetzt schon billiger geht, immer her damit. Die Preise müssen runter. Die Branche hat uns in ihrer Gier die Klasse 0/I aufgedrückt, die Politiker hatten halt keine Ahnung von S1/2. Das war Lobbyarbeit vom feinsten - gegen uns. Diese Gier darf nicht mit Riesenmargen belohnt werden. Darum maximale Markttransparenz. @blackys PS: Ja, den Rundum-Sorglos-Schrank gibt es . Hab ich auch. Klasse 0 statt I. Über 200 sorgenvolle kg schwer. Ist vom Handling (Umzug etc.) ein Riesenunterschied zu 125 kg, da ist dann nix mehr mit sorglos. Und gefüllt ist er nochmals schwerer und in vielen Häusern wird es dann mit der Statik grenzwertig.
  10. Gut, das Gesetz ist durch, ab jetzt müssen alle zu 0er oder Ier Waffenschränken greifen. Aber statt >>1000 EUR plus dreistellige Transportkosten und weit über 200 kg Gewicht in Kauf nehmen zu müssen, gibt es aktuell folgendes Angebot: Waffenschrank Osnabrück-Melle Klasse I nach EN 1143-1 für 5 Langwaffen bis 120 cm Länge nur 125 kg Gewicht 1,47 m x 37 cm x 41,5 cm abschließbares Innenfach Putzstockhalter Elektronikschloss Solar Basic inkl. kostenlose Anlieferung frei Bordsteinkante mit Gutschein FRAXDBLU bei Bestellung bis 11.06.2017 Ich will jetzt nicht falsch verstanden werden und Werbung für Frankonia machen. Es geht mir nur darum, dass wir ab sofort MAXIMALE MARKTTRANSPARENZ schaffen. Nur wenn jeder jedes Schnäppchen sofort hier bei WO reinstellt, bekommen wir die Preise runter. Jeder Schnäpper ist ein Argument, bei seinem Waffenschranklieferanten die Preise auch zu drücken. Die Branche ist verantwortlich für das unselige Gesetz, die Tresorhersteller wollten alle den großen Reibach machen. Drücken wir die Preise wo's geht, damit das Gesetz zum Bumerang für die Branche wird!
  11. Interessant wird froggers Frage / Problem halt dann, wenn durch die neue EU-Gesetzgebung dann bald auch im deutschen WaffG plötzlich Waffen oder künftig relevante Teile davon wie zu große Magazine mit ggf. unzureichender Blockierung "verboten" sein werden. Dann wäre es natürlich schön, wenn der Verband durch einige Bescheinigungen Besitz UND Benutzung erhalten könnte.
  12. Hört sich übel an, tut mir leid für dich. Meine Empfehlung: möglichst dicht abschließende Arbeitsschutzbrillen verwenden. Gibt es auch kratzfest und innen ggf. beschlagfrei zu machen, z.B. von UVEX. Damit schieße ich auch oft, denn selbst wenn der Comp Deines Gewehrs dir selber wenig antut - der Comp vom Schiessstandnachbarn aber schon eher...
  13. Ich vermute mal, manche BDS LV sehen den Erwerb einer Vorderschaftrepetierflinte als über das Grundkontingent hinaus gehende Langwaffe an. Tatsächlich gibt es eben 2 KW und 3 halbautomatische LW auf WBK grün als Grundkontingent. Alles was darüber hinausgeht und nicht auf WBK gelb erhältlich ist, wird dann nur unter "Kontingentüberschreitung" bewilligt - die 4. HA-Waffe genauso wie der 1. Vorderschaftrepetierer. Und für Kontingentüberschreitungen sind eben Wettkampfteilnahme als Voraussetzung für die Befürwortung erforderlich. Ich sage jetzt nicht, dass vorgenannte Interpretation richtig ist; das dient nur zum Verständnis, warum manche LVs Wettkampfteilnahmen sehen wollen. Allerdings gibt es einen einfachen Tipp, wie man trotzdem zu seiner Pumpe kommt: Man beantragt eine HA-Flinte innerhalb des Grundkontingents und kauft sich dann ein umschaltbares Modell, wie z.B.: Benelli M3 in zig Versionen Franchi SPAS 15 https://shop.strato.de/epages/15475662.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/15475662/Products/SPAS Saxonia Semi Pump http://www.egun.de/market/item.php?id=6440138 Pallas PA 111 oder PA 145 http://waffen-joray.ch/pump-action/pump-action-umschaltbar-auf-semi-auto-pallas-detail u.v.a. Die "Umschaltbaren" sind besser als ihr Ruf. Mit der Spas15 kann man auch im Repetiermodus bei Fallscheibe (4404) im vorderen Drittel der DM landen - mit minimalem Trainingsaufwand. Grüße Schwarzwälder
  14. Danke für den Hinweis. Hier steht auch der Link zum Urteil: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=141107U6C1.07.0 Wie das BVerwG im Falle der "Alten Gelben" WBK entscheiden würde, wäre u.U. doch spannend.
  15. Ja. Aber WBK gelb alt ermöglicht m.W. auch Waffenerwerb von Einzelladern, die so nicht exakt in einer SpO zugelassen sind. Bei WBK gelb neu geht das nicht, da muss für jeden Waffenerwerb eine konkrete Disziplin eines zugelassenen Verbands benannt werden können.
  16. Nein. Den Schrankkauf meldet man doch sowieso seiner Behörde - oder diese frägt eben periodisch (wie bei mir) nach den Behältnissen. Die korrekte Aufbewahrung muss nachgewiesen werden, da reichen schon die jetzigen waffenrechtlichen Regelungen. Wenn allerdings ToBo seinen A-Schrank beim Baumarkt um die Ecke per Barzahlung kauft und der Kassenbon verloren geht oder unleserlich wird, dann steht man u.U. dumm da, wenn es um spätere "Altbesitzerregelungen" geht. Daher mein Tipp, die Schrankanschaffung in dem Fall von sich aus SOFORT der Behörde zu melden. Habe ich auch gemacht.
  17. Also endgültig beschlossen ist m.W. noch nichts! Mein Tipp: Wenn Du nach einem A-Schrank für Langwaffen Ausschau hältst, dann nehme gleich einen Euronorm S1 Schrank. Die EN 14450-Euronorm "S1" ist die eigentliche Nachfolgenorm von VDMA "A", hat Normverbesserungen an der Schließmechanik, ist als Norm überwacht und zwar durch zerstörerische Prüfungen und wiegt dennoch praktisch gleich viel wie ein reiner A-Schrank. Aufpreise so 20-30 EUR, zu A, jedenfalls idR immer noch sehr bezahlbar. Hausratsversicherungen setzen idR höhere Versicherungswerte für S1/S2 als für A/B fest und wenn Du ohnehin öfter im Ausland bist, hast Du mit Glück die Chance, dass ein Euronorm-Schrank dort anerkannt wird. Ich hatte in Norwegen einen "B-Schrank" mit, der sicher besser war als deren "FG" Schrank. Das half aber nichts, anerkannt wurden nur Euronorm oder FG-Schränke... Mit etwas Glück wird bei den parlamentarischen Beratungen doch noch statt EN 1443-1 mit 0/I die Euronorm EN 14450 S1/S2 festgesetzt. Noch ist unsere Lobby diesbezüglich aktiv. In jedem Fall: Schrankkauf sofort der Behörde melden! Damit Ansprüche auf Altbesitz gewahrt bleiben.
  18. Wenn dem so wäre, warum fangen dann jetzt erst so richtige Aktionen unserer Verbände GEGEN 0/I und FÜR S1/S2 an? https://www.bssb.de/bssb/Verband-Startseite/2017/Parlamentsvorlage_Berlin_2017_n.pdf Ich glaube, darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Auch die Tresorherstellerlobby ist sich nicht bewußt, was sie damit angerichtet hat. 20.000 verkaufte S1/S2 Schränke für LWB sind mehr Umsatz als 2.000 0/Ier Schränke pro Jahr. Was so oder so nicht sein darf, ist aber eine falsche Bewerbung oder falsche Zertifizierung der Euronorm-Schränke. Deshalb werde ich in meinem Fall nicht locker lassen, gerade weil es einer der namhaftesten Tresorverkäufer in D ist, der da so fahrlässig mit Zertifizierungen umgeht... Grüße Schwarzwälder
  19. Deutschland (und u.a. Frankreich) haben die Verschärfungen in der EU doch teils vorangetrieben. Die deutsche Regierung wollte es so, also kann man nicht sagen, die EU ist schuld.
  20. Völlig einverstanden, der TE muss Angaben machen. Alles andere bleibt Spekulation (das gilt sowohl für die Annahme "bloßes 2. Formblatt" als auch für meine Annahme "2 WBK gelb alt+neu"). Andererseits: Wenn er jetzt einige Jahre lang KEINE Waffe auf gelb erworben hat und früher eine ganze WBK gelb voll gemacht hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die "alte" gelbe WBK eben doch noch eine WBK gelb alten Rechts war, die er langsam über viele Jahre gefüllt hat, denn im Turbogang eine WBK gelb neu zu füllen (2/6 gilt auch hier!) und dann plötzlich über einige Jahre gar nichts mehr kaufen - ist zumindest seltsam/weniger wahrscheinlich.
  21. Genaues Lesen und etwas Kombinatorik: Die "leere" WBK gelb wurde nach §14,4 WaffG erteilt; es handelt sich also um eine "neue" gelbe WBK. Auf diese neue gelbe WBK ist noch kein Erwerb erfolgt, sie ist "leer" wie die Behörde schreibt. Die Behörde schreibt nichts von weiterem "Formblatt", sondern von einer (konkreten) Sportschützen-WBK. Die "volle" gelbe WBK wird wohl keine WBK gelb neuen Rechts sein. Wer tut sich zweimal den Bedürfniskrampf an, wenn er einfach nur bedürfnislos ein neues Formblatt bekommen kann. War die alte Gelbe WBK hingegen eine WBK gelb alten Rechts und die seit Jahren leere/ungenutzte Gelbe WBK eine neuen Rechts dann macht das Schreiben der Behörde etwas mehr Sinn (ja, formal nicht perfekt, aber nachvollziehbarer). Daher mein Einwand. Wobei ich schrieb: "ggf." (ganz genau weiß es natürlich nur der TS, aber der schweigt seither). Umgekehrt: Woraus schließen denn alle, dass es sich bei der "leeren" Gelben nur um ein Formblatt/Erweiterung einer WBK gelb neuen Rechts handelt?
  22. Die Erlaubnis wurde für eine "neue" Gelbe WBK erteilt (für Waffenerwerb gem. §14,4 WaffG) und bislang lt. Schreiben des Amtes noch nicht "genutzt". Dass eine weitere (ggf. Alte Gelbe WBK) schon vorhanden und voll ist, bedeutet nicht, dass auch für die Neue Gelbe WBK ein Bedürfnis automatisch unendlich weiterbesteht, wenn es nie genutzt wird. Auch ich musste erstmal ein neues Bedürfnis für eine WBK gelb "neuen Rechts" vorlegen, bevor ich die neue WBK gelb bekam. Die WBK gelb alten Rechts (mit ihren Vor- und Nachteilen) behielt ich weiter. Wenn also für die WBK gelb neuen Rechts ein neues Bedürfnis vorgelegt werden muss, dann muss dieses Bedürfnis auch irgendwann geltend gemacht werden durch Waffenerwerb. Da hilft die Sportschützeneigenschaft insgesamt und andere WBKs (Grüne, WBK gelb alten Rechts, rote etc.) nicht weiter.
  23. Der Waffenbehörde mag das *noch* egal sein. Ich hoffe ja noch immer, dass im neuen WaffG die Euronorm 14450 S1/S2 gültig werden wird - DANN wird das der Waffenbehörde sicher NICHT egal sein, ob S2 beworben und berechnet, aber nicht "drin" ist. Ansonsten ist es u.U. auch der Hausratversicherung nicht egal. Verbraucherzentrale ist aber ein guter Tipp, danke.
  24. Wollte nur kurz berichten, wie der Waffenschrank-Lieferant das gelöst hat. Ich habe eine Email bekommen: In der Anlage war ein kleines Schriftstück ohne Briefkopf o.ä. in dem formlos bestätigt wurde: "Innentresor Sicherheitsstufe B" Keine Unterschrift/Faksimile, keine Zertifikatnummern, kein Verweis auf S2. Der deutsche Waffenschranklieferant begnügt sich mit der Behauptung: B (Deutschland) = S2 (Europa), d.h. die Normen seien gleichwertig, was natürlich Quatsch ist. Der Schrank wird derzeit weiter online angeboten und weiter mit dem frechen Verweis auf Sicherheitsklasse S2. Eigentlich ein klarer Fall für unlauteren Wettbewerb. Aber mit Legalwaffenbesitzern kann man es ja machen. Es wundert mich, dass den anderen Käufern wie auch den Mitbewerbern das alles egal ist. An wen kann man sich wenden, wenn man das ungute Gefühl hat, ein Euronorm-Schrank verfügt nicht über die Euronorm? Welche EU-Stelle ist für die Zertifizierungsüberwachung und damit meinen Fall zuständig?
  25. Eine Totalablehnung ist leider nicht besonders hilfreich in dem Fall, auch wenn sie noch so rational begründet wäre, wie ProudNRAMember anführt. Selbst der CDU Mann hat bei der 1. Lesung im Bundestag klar gesagt, dass die alte Vdma Norm ausgelaufen sei und deswegen zwingend Handlungsbedarf gesehen wird. Manchmal muss man seine Lobbypolitik eben den realen Gegebenheiten anpassen. Ausserdem sind jetzt der Sprung von VDMA A/B zur Euronorm 14450 S1/2 mit einem Nachteil von 20 Bis 30 Euro betroffen, das war es. Dafür bekomme ich als Endkunde eine sicherere Schlosstechnik, eine Überwachung der Norm samt zerstörerischer Prüfung und damit Schutz vor schwarzen Schafen und last not least eine EU weit gültige Norm, sodass ich damit problemlos umziehen kann. ACH ja, höhere Versicherungswerte in der Hausrat sind mit S1/2 auch noch möglich. Also 4 fette Vorteile für 20 Bis 30 € Mehrpreis und v.a . ohne Mehrgewicht . Was gibt es da zu diskutieren???? Wer S1/2 in seiner Lobbyarbeit nicht spätestens jetzt ins Spiel bringt, agiert ganz klar gegen unsere Interessen!!!
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