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Schwarzwälder

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  1. Ein Anwalt nicht. Aber die Konkurrenz z.B. CZM52 könnte da anzeigen. Unlauterer Wettbewerb nennt man sowas.
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  3. Ja, kann das auch nochmal bestätigen: Der BDMP-Sonderrabatt von 10% (auf offenbar alles) funktioniert. Habe auch die versandkostenfreie Lieferung on top bekommen, trotz nur kleiner Bestellung im Wert von 52 EUR.
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  5. Die (leitende) Mitarbeiterin handhabt das schon immer so dort. Da zudem die Gebühren dermaßen hoch sind (pro Waffe, nicht pro Pass), hat das bislang anscheinend auch niemand gestört. Da ich (auch) einen ausländischen Jagdschein habe/jedes Jahr löse, war sie allerdings zufrieden und hat diesen als "Bedürfnis"-Grundlage akzeptiert. Du hast natürlich recht, dass §32,6 das nicht explizit hergeben. Allerdings steht da was von "beabsichtigt", d.h. ich bekomme den EFWP nur ausgestellt, wenn ich beabsichtige in EU-Mitgliedsstaaten Waffen mitzunehmen. Solange ich keine konkrete Absicht (Einladung zum Wettkampf oder Jagdreise) habe, könne man diese Absicht natürlich in Frage stellen. Auch wenn man "nur" ins außereuropäische Ausland möchte und denkt, der (englischsprachige) EFWP könnte dabei helfen, die Waffen dorthin leichter mitnehmen zu können, kann der EFWP eigentlich verweigert werden, wenn man dem Gesetzestext hochexakt folgt. Oder sehe ich das mit dem "Absichtserfordernis = Bedürfniserfordernis" falsch?
  6. Bei wem klappt eigentlich der heutige 35% Deal (auf das kurze Harris Zweibein etc.) ? Beim mir kommt immer das:
  7. Wer in D zur gewerblichen Seeschiffbewachung zugelassen werden will, kann hier Anträge und Infos finden: Bewachungsantrag Infos der BAFA Interessant: Die BAFA schreibt nur: D.h. verbotene Waffen (alte Vollautomaten wie das Sturmgewehr 44 oder auch neue Reihenfeuerpistolen wie die Glock 18) wären prinzipiell erlaubt?! An anderer Stelle wird aber auf die EU-Verordnung Nr. 258/2012 verwiesen, wonach nur die dort in Anlage I aufgeführten Waffen gehen (im Prinzip nur halbautomatische Waffen). http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:094:0001:0015:DE:PDF Bundesweit gibt es eine Sonderzuständigkeit der Waffenbehörde Hamburg. Auch die Bundespolizei wird eingeschaltet. Erleichternd für die regelmäßig wiederkehrende Ein- und Ausfuhr der Waffen kann eine Sammelgenehmigung beantragt werden. Damit kann dann Muni + Waffen ständig ein- und ausgeführt werden: Sammelantrag
  8. Ich habe mich vorerst beschränkt und nicht alle Waffen auf den EFWP eintragen lassen, weil sonst tatsächlich 500 EUR "gedroht" hätten. Zudem muss man nach wie vor für jede einzutragende Waffe ein Bedürfnis im Ausland vorlegen. Also: Einladung zu einem internat. Wettkampf oder ausländischer Jagdschein/Jagderlaubnis etc.
  9. Also früher gab es über die BAFA die Möglichkeit der "wiederholten Ein- und Ausfuhr" für die Dauer von (zunächst) 2 Jahren. Dies gab es bezüglich Nicht-EU-Ländern wie Norwegen und habe ich auch so beantragt. Damit kannst Du die Waffen dann mal in dem einen und mal in dem anderen Land sportlich oder jagdlich einsetzen und damit die Voraussetzungen für die Erfüllung der Besitzerlaubnisbedingungen schaffen. Ob es diese Möglichkeit der "wiederholten Ein- und Ausfuhr" auch für EU-Länder gibt, weiß ich jetzt nicht. Eine permanente Ausfuhr hingegen, wie es Dir die deutsche Behörde vorgeschlagen hat/nahegelegt hat, würde dann wohl mit dem Aufrechterhalten der Besitzerlaubnis (dt. WBK) nicht mehr vereinbar sein.
  10. So ein Konzept "Privater Schiessstand" geht heutzutage doch eigentlich nur noch auf, wenn: a) Ein Büchsenmacher (besser noch: kl. Hersteller u./o. Importeur)/Waffenhandel/Munitionshandel mit angeschlossen ist; b) mind. eine Jagdschule und sonstige Kursveranstalter (Waffensachkunde, Lehrgänge) fest angebunden/mit geführt werden c) Behörden feste Mietpartner werden d) last not least ein Schützenverein mit unentgeltlich tätigen Schiessleitern Teile mietet und für den kostengünstigen Betrieb mitsorgt Und gerade wenn da ein Jäger nur 250m entfernt wohnt und das Projekt mehrere Jahre durch Klagen blockiert: Man sollte von Anfang an für ein gutes Schalldämmungskonzept sorgen. Da ist heute viel mehr möglich. https://www.waffenrechtslupe.de/immissionsschutz-und-der-schiessstandbau-7141 Vereinfacht gesagt: Kaliber und Schusszahl definieren den Beurteilungspegel, nicht die Öffnungszeiten. Und der Jäger wusste natürlich ganz genau, was da auf ihn zukommt. Insofern sollte man beim Lärmschutz eben nicht "gerade so" unter den Grenzwerten des BIMSchG bleiben, sondern baulich eher üppig einplanen und das auch der Nachbarschaft gut kommunizieren. Möglichkeiten gibt es genug, siehe hier vom DSB: http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Umweltrecht/Nr._5-Jean_Marc_Wunderli.pdf
  11. Wieso sollst Du nicht für ein und dieselbe Waffe in 2 europ. Ländern Besitzerlaubnisse haben dürfen? Ich hatte auch mehrere Kurz- und Langwaffen auf deutscher WBK, die gleichzeitig in einer norweg. våpenkort eingetragen waren. Das geht! Was nicht geht, ist dann noch von beiden Ländern den EFWP für ein und dieselbe Waffe zu bekommen. Da machen die Behörden dann nicht mehr mit. Um neben der våpenkort für die selbe Waffe auch noch einen norweg. EFWP bekommen zu können, dafür hätte ich den deutschen EFWP abgeben müssen. Der wäre dann von der norweg. Behörde eingezogen und an die deutsche Stelle zurückgeschickt worden. So wurde mir das damals erklärt.
  12. Wenn auch Herstellung und Export von den neuen "Feinstein" Verboten erfasst würden, wird es bestimmte US Produkte auch bei uns einfach nicht mehr geben. Was genau ist da unlogisch? Ob die US Verbotsvorlage darüberhinaus dann irgendwann von der EU aufgenommen werden wird, ist eine weitere Frage. Teile bzw. Ideen aus dem alten US assault weapon ban wie z.B. Die kommende Magazingrößenbegrenzung hat die EU Gesetzgebung ja auch aufgegriffen...
  13. Nun, schiiter, dass Du den englischen Gesetzesentwurf noch nicht so recht begriffen hast, wissen wir jetzt. Statt blubb blubb mal ein paar Fakten: Die allermeisten Republikaner einschl. Donald Trump wollen ein Verbot der Bump fire Schäfte, selbst die NRA sieht das öffentlich ein. Besonders eilfertig scheint Paul Ryan dazu zu sein, der republikanische Sprecher. Der obige Gesetzesvorschlag wurde von Feinstein mitformuliert, d.h. die bösartige Formulierung ist Absicht. Der Gesetzesvorschlag wird von Abgeordneten beider Parteien in beiden Häusern unterstützt. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass US-Gesetzgebung uns schadet. Wer vor 15 Jahren noch vieles aus den USA billig importieren konnte, guckt heute dank ITAR in die Röhre. Grund genug, das Bump fire Gesetzgebungsverfahren auch in D genau zu beobachten...
  14. Hier kann jeder den Auszug des Gesetzesvorschlag lesen: "It shall be unlawful for any person — in or affecting interstate or foreign commerce, to manufacture, possess, or transfer any part or combination of parts that is designed and functions to increase the rate of fire of a semiautomatic rifle but does not convert the semiautomatic rifle into a machinegun," according to the bill. zitiert aus meinem o.g.Link.
  15. Wer Englisch lesen kann, ist bei dem Link klar im Vorteil. Da werden alle Zubehörteile verboten, die einen Halbautomaten schneller feuern lassen, ohne ihn in eine vollautomatische Waffe zu verwandeln. Und jetzt kommt der entscheidende Begriff: Auch der "foreign commerce" mit diesem Zubehör soll verboten werden. Die NRA interpretiert den Text so, dass eben auch Abzüge (Wenn man statt einem 3,5 kg Abzugsgewicht nur noch 1000 Gramm Abzugswiderstand überwinden muss, dann kann man natürlich leichter Doubletten schießen bzw. seine Feuerrate erhöhen)oder z.B. leichte Tuningverschlüsse darunter fallen. Und wenn eben jedweder Handel inkl.Ausland damit verboten werden wird, dann betrifft das auch uns. Schnell noch ein paar Geissele bunkern!
  16. http://www.foxnews.com/politics/2017/10/12/nra-balks-at-bipartisan-plans-to-ban-bump-stock-devices.html Diesmal sind sich Republikaner und Demokraten einig: Die Bump fire Schäfte müssen weg. Nur leider hat man das Verbot fieserweise etwas unscharf formuliert. ALLES, was irgendwie zu einer schnelleren Feuerrate beitragen könnte im Vergleich zum Originalzustand der Waffe, soll verboten werden. Da könnten jetzt natürlich auch Tuningabzüge drunterfallen! Dann gäbe es die Geissele Abzüge womöglich bald auch bei uns nicht mehr...
  17. Gut, Japan ist ein homogenes Land, keine Rassenkonflikte oder interkulturellen Spannungen, Insellage... Die Selbstmordrate ist dort aber sehr hoch je 100.000 Einwohner: Japan 15,4 - USA 12,6 - Deutschland 9,1. Mit all den extremen Waffenverboten ist es also nicht gelungen, bei den Selbstmordraten runter zu kommen. Ein "sicheres" Land und damit Vorbildfunktion hat dieses Land mit seinen Waffengesetzen damit nicht, wenn der ausgeübte soziale Druck derart hoch ist, dass fast doppelt soviele Menschen als bei uns alljährlich in den Selbstmord getrieben werden...
  18. Meine pragmatische Herangehensweise: Ich würde zunächst möglichst nur Halbautomaten kaufen, die vom Hersteller/Importeur/Händler einen vollwertigen BKA-Bescheid mitbringen. Ein vollwertiger BKA-Bescheid schafft Rechtssicherheit, dass der Halbautomat: keine Kriegswaffe ist; keine verbotene Waffe (z.B. (zu) leicht auf vollautomatisch umbaubar); nicht vom sportlichen Schiessen wegen Anscheinsmerkmalen ausgeschlossen ist Allenfalls bei Flinten und KK-Waffen kann man evtl auf den Bescheid verzichten, da KK und Flinten im Normalfall keine Kriegswaffen sind. Hat man diesen BKA-Bescheid und eine Waffe, deren Hülsenlänge >40mm und deren Lauflänge > 420mm und deren Bauweise kein Bullpup entspricht, dann hat man weitgehend gewonnen. Der "Anschein" spielt dann keine Rolle und man kann dann z.B. einen anderen Schaft anbringen, ohne dass man deshalb die schiesssportliche Zulassung für seine Waffe verliert. Hat man hingegen einen Halbautomat mit zu kurzer Hülse (9mm, KK etc.) und/oder zu kurzer Lauflänge und/oder Bullpup-Bauweise, dann sollte man sich das Urteil des Hessischen VGH anschauen. Dort werden die §37 WaffG alt Anscheinskriterien etwas modifiziert in derzeit praktisch geltender Form aufgelistet: https://openjur.de/u/436979.html Mündungsaufsätze (Bremsen/Comp, MFD etc.) Kühlrippen (dazu können auch Quadrail-Schäfte gehören - siehe div. Einstufungen der SIG 522 Varianten) Aufstützvorrichtungen (Zweibeine, Monopods usw.) Klappschäfte oder Schubschäfte freistehender Pistolengriff Traggriff(Visierungen) bei AR15-Varianten lange Magazinkörper (über den Griff hinaus nach unten ragend) Trommelmagazine Wenn man seinen KK/9mm-HA mit einem (oder mehreren) der vorgenannten Merkmale aufrüsten will, wird es also kritisch: Auf das Gesamterscheinungsbild kommt es an. Es dürfen ein oder mehrere Merkmale durchaus vorhanden sein, wenn sie nicht derart "prägend" sind, dass im Gesamterscheinungsbild dann eine zu starke Ähnlichkeit zu einer vollautomatischen Kriegswaffe entsteht. Eine Ruger 10/22 mit Buntholzdaumenlochschaft wird daher auch mit montiertem Zweibein optisch kaum zur Kriegswaffe mutieren, bei einer Hera 9er kann das schon anders sein. Letztlich kann man sich überlegen, ob man bei Hinzufügen eines Anscheinsmerkmals ggf. auf ein anderes verzichtet - z.B. ein Zweibein ranmacht und zugleich einen Daumenlochschaft montiert. Oder man nimmt ein besonders "sportlich" daherkommendes Zweibein wie das Dolphin Trakker F-Class o.dgl. Die Endkonfiguration kann man dann per Antrag dem BKA vorlegen. I.d.R. sind dazu Fotos ausreichend. Eine Optik muss nicht montiert sein - welches Zielfernrohr/Red Dot oder Kimme&Korn (solange keine Traggriffvisierung vorliegt) ist für die Anscheinsbeurteilung idR unerheblich. Die Beurteilung, ob die jeweilige Konfiguration vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist, kostet 50 EUR. Mit einem solchen Bescheid kann man dann beruhigt zum Wettkampf fahren und auch die Aufsichten - die Rechtsunsicherheiten verständlicherweise ungern mit auf ihre Kappe nehmen wollen - sind dann ebenfalls zufrieden.
  19. Zehntausende Amerikaner fanden die Idee, auf den Hurricane Irma mit ihren Waffen zu schiessen, dass er weggeht, so toll, dass sich der Sheriff von Pasco County in Florida genötigt sah, eine Twittermeldung abzugeben, dass man bitte NICHT auf den Hurricane schiessen solle, weil dieser damit nicht weggehe und die Kugeln vielmehr - an einem Schaubild schön ersichtlich - wieder zurückkommen. Das Ganze wird aktuell auf einer großen Nachrichtenseite der USA (Foxnews) berichtet: https://pbs.twimg.com/card_img/906335738450423808/kMsoq_Al?format=jpg&name=600x314 http://insider.foxnews.com/2017/09/10/florida-sheriff-warns-54000-people-not-shoot-hurricane-irma
  20. Gerüchte sind es leider nicht, was da in Norwegen kommen soll und von den EU-Regulierungen getriggert worden war. Wer des Norwegischen kundig ist, kann mal in den Thread unseres norweg. Schwesterforums klicken: http://www.kammeret.no/topic/79620-regjeringen-vil-forby-to-hånds-automatvåpen/ oder sich den norweg. Gesetzesvorschlag mit Kommentaren angucken: https://www.regjeringen.no/no/dokumenter/prop.-165-l-20162017/id2568779/sec7 Man will alle halbautomatischen Gewehre, die Ableger von Vollautomaten sind und/oder für Polizei und/oder Militär konstruiert worden sind, verbieten. Man hat dann 3 Jahre Zeit, die Waffen zu verkaufen (Export od. sonstige Berechtigte), schafft man das nicht: Abgabe zur Verschrottung (ohne Entschädigung!!) oder Deaktivierung/Plombieren. Voraussichtlich wird es für eine kleine Zahl international aktiver dynamischer Wettkampfschützen Ausnahmen geben, ebenso für Sammler. Dazu muss man wissen: Als Sammler wird man in Norwegen faktisch nur anerkannt, wenn man Mitglied im erlauchten NVS ist. Dort kann man nicht einfach beitreten, sondern man wird eingeladen, macht 1 Jahr Stiefellecken oder auch viel länger... Für jagdliche HA soll es auch Ausnahmen geben, aber sehr wahrscheinlich nicht für eine Ruger Mini Ranch Rifle o.dgl., sondern eher für SL mit festem Magazin oder Klappmagazin bis 6 Schuss. Nur halbautomat. Kurzwaffen und Flinten lassen sie vorerst in Ruhe. Aber das kennt man ja: Salamitaktik!
  21. Ich habe geschrieben "wird meist ermöglicht". Das war wiederholt bei mir in Norwegen so. Die dortigen Behörden haben einer Einfuhr unter Vorlage des EFWP zugestimmt. Zunächst begrenzt auf 3 Monate. Danach per norweg. Waffenkarte. Natürlich muss man sich auch ggf. je nach Zielland (EU, EWR, nicht EU/EWR) noch um eine Ausfuhrerlaubnis kümmern. Aber dass der Europ. Feuerwaffenpass - nicht per se (!), aber in der angewandten Praxis - von anderen Ländern als Entscheidungsgrundlage angesehen wird, zunächst einmal einer befristeten Einfuhr zuzustimmen, ist nicht einfach "falsch", nur weil Du es so ggf. nicht handhaben würdest... Letztlich ist der EFWP halt auch ein Dokument, mit dem man im Ausland belegen kann, dass einen der eigene Staat für vertrauenswürdig hält, die eingetragenen Waffen rechtmäßig besitzen zu dürfen. Dieser Vertrauensbeweis mag andere Verwaltungsakte in anderen Ländern auslösen oder auch nicht...
  22. Ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt es auch für D - GB: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Grossbritannien/2010-11-23-Grossbritannien-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Die Waffen zuhause bei den Eltern zu lagern spart erstmal viel Stress - ist sicher für den Anfang die einfachste Lösung.
  23. Also wie ich das immer verstanden habe, läuft das so: Sobald ein (1) deutscher Wohnsitz gemeldet ist, ist dieser idR. auch "Hauptwohnsitz" nach deutschem Melderecht. Die Konstellation "Hauptwohnsitz" in Land xyz und "Nebenwohnsitz" in D ist m.W. nicht vorgesehen. Eine Mitnahme der (im Zielland zugelassenen) Waffen auf Europ. Feuerwaffenpass hin wird meist für 3 Monate ermöglicht. In der Zeit kann man sich dann auf die Voraussetzungen vor Ort einstellen (Anerkennung von jagdrechtlichen Erlaubnissen, Sicherheitskurse, u. dgl.), andernfalls dann an einem ggf. verlängerten WE eben wieder nach D verbringen. Nationale Waffenkarten o.ä. für ein und dieselbe Waffe von 2 Ländern zu bekommen, sollte ok sein. Was natürlich nicht geht, ist 2x EFWP von 2 Ländern für ein- und dieselbe Waffe. Was Schottland/England anbelangt: m.W. gilt das radikale Verbot nur für Kurzwaffen. Bei Langwaffen ist noch einiges möglich, insbesondere mancher KK-SL, der hier in D für Sportschützen nicht mehr geht, wäre dort ggf. noch ok. Ebenfalls gehen bestimmte Flinten-SL und natürlich auch großkalibrige Repetiergewehre inkl. ggf. Schalldämpfer.
  24. Dieses Urteil behandelt den Themenkomplex Wechselsystem - Anschein - Sportschütze schon mal recht ausführlich: https://openjur.de/u/436979.html Ansonsten ist nicht nur entscheidend, wie der Upper/das Wechselsystem selber gestaltet ist: Korn (orig. M16-Look), Kimme (Traggriffvisierung?), Handschutz (Lüftungsschlitze? Quadrail? oder Rundschaft, integriertes Zweibei oder Vordergriff?), ggf. auch Lauf (z.B. stainless Bull oder Originalkontur, mit oder ohne MFD/Comp) Dann kommt es auf den Lower an (Schubschaft/Klappschaft, freistehender Pistolengriff - oder Buntholzdaumenlochschaft?) und last not least auf die verwendete Magazinkörperlänge. Vielleicht - aber das wäre nur Spekulation - gibt es für den zusätzlichen Besitz eines "kurzen" WS ggf. auch noch Ausnahmen für Auslandssport oder Auslandsjagd (wenn man keinen dt. JJS hat). Selbstlader mit "zu kurzem" Lauf < 42 cm sind jedenfalls nicht prinzipiell vom Sportschiessen ausgeschlossen (z.B. Ruger 10/22 Tactical).
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