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Anweisungen/Aussagen in/von Behörden zu HA für die Jagd
Schwarzwälder antwortete auf Thema in Waffenrecht
Vorsicht ist immer gut, keine Frage. Konkret würde mich jetzt aber sehr interessieren: Bekommen bei Dir Sportschützen noch Voreinträge für HA und werden auf Voreintrag angeschaffte HA noch abgestempelt - oder sind diese gesetzlichen Regelungen aus Vorsicht außer Kraft gesetzt? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Schade, dass unsere Bundesregierung solche EU-Vorschläge eingebracht haben soll: Es hieß doch immer, unser WaffG sei streng genug etc.! Ich wüßte nicht, bei welcher Straftat in D mit legalen Waffen solche Magazine eine Rolle gespielt haben sollten, selbst bei Amoktaten m.W. nicht. Durch Kategorisierung von Magazinen schafft man aber eine weitere enorme Bürokratie, die NULL Sicherheit schafft. Den 1.000 IS-Leuten, die mit der Einladungspolitik nach D geholt wurden, wird es an Kaschi-Magazinen sicher nicht mangeln. Wer es logistisch schafft, illegales Kriegsgerät hierher zu verbringen, der wird an ein paar kleinen Magazinen nicht scheitern. Obendrein gibt es heute 3D-Drucker, die jeden Magazinkörper passend drucken könnten. Und Federn bleiben frei. Ich sehe bei dem Ansatz stattdessen wieder eine Vielzahl neuer Detailprobleme und wehe man verstolpert sich an einem, dann sind gleich alle A+B-Waffen weg: Wenn jemand z.B. ein Magazin (Glock, UZI etc.) hat, das gleichzeitig in Kurz- und Langwaffen passt, und er Kurz- und Langwaffe hat: Muss er dann sein (z.B.) 17-Schuss-Glockmagazin wegwerfen, weil es auch in eine HA-LW passt? Wenn jemand sein 20er Magazin auf 10 Schuss blockiert hat (z.B. durch Einlagen etc. von Magpul), könnte er es ja jederzeit wieder deblockieren. Gilt das dann auch als 20er und muss weggeworfen werden? Angenommen, ein Sportschütze besitzt eine DEKOwaffe mit 30er Mag, das aber nirgends in seine Sport-/Jagdwaffen reinpasst: muss er das dann trotzdem vernichten? Angenommen, das Mag besitzt zwar nur 10/20 Schuss, es gibt aber frei verfügbare Bodenplatten "+2" und damit besäße man dann 21/22 Schuss: heißt das, dann gilt auch das 10er als 12er etc. und wird verboten? Wie weißt man die Vernichtung großer Magazine nach? Sind ja dann verbotene Waffenbestandteile, die man nicht irgendwo entsorgen darf. Angenommen, es gibt für die Waffe keine kruzen Magazine, sondern nur blockierte lange, die als lang gelten: dann fällt das Bedürfnis für die Waffe gleich mit weg, d.h. man darf die Waffe abgeben. Angenommen, die Behörden sind der Meinung, man habe irgendwann irgendwo größere Mags erworben und nicht vernichtet (der Verdacht könnte bei allen EGUN-Bietern, Messebesuchern etc. auch auch bei jedem zufälligen Foto im netz, das einen mit einem vermeintlich etwas längeren Magazin zeigt, und sei es nur eine BB- oder Luftdruckwaffe, bestehen): Wie erfolgt dann die Kontrolle? In D ganz klar: SEK-Einsatz, alle Hunde/Haustiere tot, Kinder traumatisiert, Haustür+Wohnungseinrichtungen zerstört und immer häufiger auch selber halbtot. Anders geht es ja nicht, der Souverän, das Volk, will solche Massnahmen ja genau so. Nicht auszuschliessen, dass es allein deswegen mehr Verletzte+Tote in D geben wird, als es jemals durch Legalwaffenbesitzer mit solchen Mags geben würde! Hier rollt ein neues Riesengängelinstrument und Bürokratiemonster an, das NULL (0) Sicherheit schaffen wird, aber ganz vielen das Leben noch schwerer macht. Warum verhindert die Geheimdiplomatie solche Geheimvorschläge der deutschen Regierung nicht?? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die bzw. der bestimmte Verwaltungsrichter in Leipzig hätte sich GANZ bestimmt erheblich schwerer getan, wenn es schon eine Reihe anders lautender Urteile von seinen Vorgängern in Leipzig oder seinen Kollegen aus dem anderen (richtigen) Senat oder auch vom BVerfG gegeben hätte, die er allesamt mit seinem Urteilsspruch hätte umstoßen müssen. Sowas macht auch ein Bundesrichter nicht einfach mal so! Aber irgendein einziges Urteil einer untergeordneten Instanz zu kippen, das juckt ihn wenig, klar. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Das ist durchaus auch wahr. Allerdings vergisst du bei Deiner Aufzählung, dass Mitglieder professionelle Kreise untereinander sich ungern als Nestbeschmutzer betätigen. Man neigt ungern dazu, mit den bisherigen Verfahrensweisen seiner Zunft komplett zu brechen. Eben deshalb wäre der Kampf auch vor den Gerichten umso wichtiger für eine erfolgreiche Lobbyarbeit gewesen. In den 70er Jahren waren hier in D noch goldene Zeiten für Legalwaffenbesitzer in D vor Gericht. Ich erinnere mich an den Fall vor einem Bundesgericht, da wurde ein Hausherr freigesprochen, der einem bloßen Spanner, der schon auf der Flucht war (!) in den Rücken schoss, weil er schon wiederholt ins Schlafzimmer eingestiegen war (nur zum Spannen) und der "Angriff" trotz Flucht somit fortdauerte (weil zu erwarten war, dass er wiederkommen und spannen würde) und somit dass Schießen mit einem GK-Revolver in den Rücken des Flüchtenden vom Bundesgericht als OK / von der Notwehr gedeckt war. Wenn das FWR schon Ende der 90er Jahre regelmäßig vor Gericht professionell vorbereitete Fälle mit super Gutachtern durchgeboxt hätte (klar, anfangs auch mit Niederlagen, ging der NRA damals auch nicht anders) , dann hätten wir heute eine gefestigte Rechtssprechung durchaus pro LWB, die niemals von einem einzigen fachfremden Bundesrichter so hätte umgestoßen werden können. Aber wie viele Fälle haben unsere Verbände in den letzten 40 Jahren vor den Bundesgerichten professionell durchbetreut?? Eben. Da lief fast nix und so ist es leicht, mit einem obiter dictum 40 Jahre Verwaltungspraxis umzustoßen. 40 Jahre anderslautende Bundesrichterbschlüsse einfach umzustoßen, das wäre einem einzelnen Richter weitaus schwerer gefallen... Das Forum Waffenrecht hat sich allein auf die Geheimdiplomatie bei der Legislative verlegt. Einen professionellen Kampf vor den gerichten lehnte man strikt ab, man wolle "Ruhe für die Verhandlungen" und empfand jedwede gerichtlichen Auseinandersetzungen in höheren Instanzen nur als störend. Diese Fehleinstellung rächt sich jetzt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ja. Das zeigt den diesbezüglich schwachen Einfluss unserer Lobby. Aber mal ganz prinzipiell: CDU-nahe Kreise und kirchennahe Kreise haben z.B. in früheren Jahren eine Reihe familienpolitische Regelungen erfolgreich (ja, mehrfach - es geht also!) vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten. D.h. das allerhöchste Gericht (BVerfG) gab dann der Politik auf, bestimmte Regelungen zur Mütterrente, zur SV-Beitragsreduzierung fü Eltern etc. zu ändern. Die Politik reagierte sehr träge, musste teils wiederholt vom BVerfG dazu aufgefordert werden und manchen Regelungsaufträgen kam sie bis heute nicht nach. Auch bei steuerrechtlichen Auflagen der höchsten Bundesgerichte tut sich öfter wenig, bzw. es kommt gar ein "Nichtanwendungsbeschluss" o.dgl. Nur bei besonders gesetzestreuen Legalwaffenbesitzern, genügt schon ein fachfremdes obiter dictum des BVerwG und schon überbieten sich Politik und Exekutive gegenseitig, wie sie am ehrerbietigsten und eilfertigsten diesem fachfremden (weil das obiter dictum nur Umweltschutz/Tierschutz/Natur und Jagdrecht betraf, wofür der Senat NICHT zuständig war) Meinungsausdruck eines Richters maximale bundesweite Geltung verschaffen können entgegen vieler Jahrzehnte anders regulierter Praxis. Warum nur beschleicht mich das Gefühl, dass wir hier völlig für dumm verkauft werden? -
Anweisungen/Aussagen in/von Behörden zu HA für die Jagd
Schwarzwälder antwortete auf Thema in Waffenrecht
@Sachbearbeiter: Du kennst doch die Gesetze in Ihrer Gesamtheit: A. Das Kriegswaffenkontrollgesetz mit seiner Anlage zu §1 Abs.1 und den "Erläuterungen zur Kriegswaffenliste" Aus diesen Regelwerken kann entnommen werden, dass halbautomatische Gewehre als "Jagd- und Sportwaffen" gelten, wenn sie bestimmte Merkmale aufweisen und andere nicht aufweisen. Wechsel(!!)magazine bis 10 Schuss sind den derzeit geltenden Erläuterungen zur Kriegswaffenliste zufolge explizit kein Merkmal, was gegen eine Jagd- oder Sportwaffe spräche. B. Die Waffengesetz-Verordnung, die in § 6 zwar sportliches Schiessen nur für HA-Waffen mit Magazinen bis 10 Schuss definiert (NB: Def. weiter gefasst als die Berner Konvention von wegen Wechselmöglichkeit für Magazine > 2 Schuss) und die in §6 Abs. 4 AWaffV das Recht zur Beurteilung, ob Sportwaffe gem. §6,1 AWaffV oder nicht, eindeutig dem BKA zuspricht. C. Die Feststellbescheide des BKA - deren konkrete Beurteilung im Einzelfall kann zwar von einem Gericht (VG, OVG, BVerwG) überprüft werden, nicht aber generell dergestalt, dass schlechthin ALLE HA verboten würden, weil das Gericht ein eigenes "Prinzip" hochhält. Man bedenke (v.a. an die, die immer so kühn von "BKA-Bescheide könne man geradewegs in die Tonne treten, sind eh nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind... blabla" - siehe Hunter375 etc.): Hinter den Feststellbescheiden steckt nicht nur das BKA, sondern auch das BMWI, sowie die Länder, die einzeln befragt werden müssen und somit an der Erstellung der Bescheide Anteil haben, die zudem auch noch im Bundesgesetzblatt jeweils veröffentlicht werden. Kurzum: Die Bescheide drücken natürlich den Willen des Gesetzgebers aus - und diesen Willen kann man nicht einfach "in die Tonne treten", oder? D. Vom Bundesverwaltungsamt ausdrücklich genehmigte Sportverbände und ausdrücklich genehmigte Sportordnungen Hierin sind zahlreiche schiesssportliche Disziplinen für Halbautomaten "abgesegnet" worden, die u.a. ausdrücklich auch das Laden von bis zu 10 Schuss in HA-Gewehren oder unbegrenzt (in der Praxis > 20 Schuss) für HA-Kurzwaffen zulassen und/oder schnelle MagazinWECHSEL erforderlich machen (div. IPSC-SpO, Fallscheibe Büchse BDS, Fertigkeitsschiessen BDS, u.v.a.). Wie kann man als in der Exekutive tätiger Beamter hergehen und in der Abwägung aller obigen Gesetzeswerke und Verordnungen einerseits und dem diesen widersprechenden "obiter dictum" eines einzigen Bundesrichters eines fachfremden (!) Senats andererseits nun die Verwaltungspraxis so komplett zugunsten einer singulären Richterbemerkung umstellen/ändern wollen?? Bezüglich des obiter dictums noch 2 Anmerkungen: 1. Dass der Senat zwar Waffenrecht in seinem Zuständigkeitsbereich liegen hat und die Gerichtsentscheidung über einen besonders einschränkenden Eintrag in der Waffenbesitzkarte durchaus beim richtigen Senat des BVerwG gelandet war (wie MarkF mal andeutete), mag zutreffen. Das "obiter dictum" betraf aber ausschließlich ein völlig anderes Gebiet, nämlich Umweltschutz/Tierschutz (Berner Abkommen) und Jagdrecht (BJagdG), beides gehörte NICHT in den Zuständigkeitsbereich dieses Senats. D.h. es handelt sich um ein "fachfremdes" obiter dictum. 2. Das obiter dictum betraf ausschließlich die jagdliche Verwendung bestimmter Halbautomaten. Weder das BJagdG noch das Berner Abkommen betrifft in irgendeiner Form die Sportschützen. Wenn die Exekutive und damit Dich eingeschlossen nur basierend auf dem fachfremden obiter dictum und gegen alle bisherigen Regelwerke und Verordnungen wie KWKG, AWaffV, BVA-Bescheide/genehmigte Sportordnungen, BKA-Feststellbescheide (die in Zusammenarbeit mit BMWI+Länderbehörden erstellt wurden) nun nach vielen Jahrzehnten Sportschützenhalbautomaten mit Wechselmagazinen plötzlich verbieten will, wäre das Rechtsbeugung. Man muss und sollte "die Kirche dann auch mal im Dorf lassen" - meine Empfehlung. -
Die Königslösung für alle EU-/BVerwG-gefrusteten Sportschützen, Jäger, Sammler
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Welchen Punkt denn? Man kann außerdem über Schlafzimmerhändler denken wie man will: Meist ist da viel Enthusiasmus dabei! Und der springt auf den unmittelbaren Bekanntenkreis selbiger "Schlafzimmerhändler" oft über. Wenn diese Freunde, Bekannten und Verwandten dann plötzlich Großhandelspreislisten in die Finger bekommen, werden Bedürfnisse geweckt, die ein normaler Ladenhändler so nie wecken könnte! Durch mehr Händler steigt die Gesamtumsatzmasse im betreffenden Segment/Branche immer an, das ist eine allgemeine Erfahrung - und die tut doch nur gut! -
Die Königslösung für alle EU-/BVerwG-gefrusteten Sportschützen, Jäger, Sammler
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Nur kurz: Das Händlerschiessen war spaßig gemeint, siehe Smiley. Ansonsten rate ich niemanden, "Anscheinswaffenhändler" zu werden. Wer den Weg geht, muss auch Ware umsetzen, klar. Allerdings relativiert sich der Aufwand schon. Wenn ein ambitionierter Sportschütze oder Jäger nach 10 oder 20 Jahren Halbautomatische Schusswaffen kurz und lang und Zubehör im Wert von vielleicht 30.000 Euro oder mehr zusammengetragen hat, und die Wahl hat, diese 30.000 nun zum Schreddern zu tragen oder einen dreistelligen Betrag für den Waffenfachkundekurs nebst Prüfung aufzuwenden, dann ist der Fall ggf. nicht so schräg wie manche denken. Und dann sind auch ggf. 3000-4000 Euro für eine Alarmanlage eher relativ, wenn dadurch 30000 Eur Wert erhalten werden können. Wer welchen Aufwand für was betreibt., das muss jeder selbst entscheiden. Es soll auch Leute geben, die statt 900 Eur Kurs+Prüfgebühr lieber 50.000 Eur für Gerichte und jahrelangen Ärger investieren... Eines ist klar, die Waffenfachkundekurs boomen. Kurse im Monatstakt an nur einer einzigen Schule und trotzdem ausgebucht! In meinem Verein sind gleich mehrere, die diesen Weg in letzter Zeit gegangen sind. Habe vor ein paar Tagen erst mit einem super IPSC goes Trader Schützenkamerad gesprochen, der ist jetzt super entspannt! -
Die Königslösung für alle EU-/BVerwG-gefrusteten Sportschützen, Jäger, Sammler
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ich hatte früher in den 90er Jahren Ein Gewerbe angemeldet. Das Lästigste waren immer die Vorsteueranmeldungen jedes Quartal. Heute ist vieles einfacher. Als Kleinunternehmen brauchst Du gar keine Umsatzsteuer mehr ausweisen, vieles ist da ganz entspannt. Und BG-Anmeldungen sind ein Klicks, falls überhaupt notwendig. Ansonsten verstehe ich die Aufregung hier nicht. 1500 Handelslizenzen, aber ein Markt allein bei Sportschützen von 1,5 Millionen, hinzu kommen ca. 0,5 Mio. Jäger und Sammler ferner Millionen Erbeben und noch viel mehr Millionen SV-kunden für Pfefferspray etc. Ein Wahnsinnsmarkt, der täglich wächst! Da kann der Markt sehr gut ein paar Händler mehr verkraften. Die billigsten Preise gibt es sowieso oft bei Wohnzimmerhändlern, weil die anders kalkulieren können. Also freut euch doch! -
Die Königslösung für alle EU-/BVerwG-gefrusteten Sportschützen, Jäger, Sammler
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Noch kleiner Nachtrag zu den Kosten: Ich bin kein Steuerberater, aber denke mir, dass die Ausbildungskosten für die Waffenfachkunde steuerlich als Sonderausgaben Ausbildung geltend gemacht werden könnten. Mit Gutachterkosten für die Rote WBK dürfte dies hingegen eher nicht klappen. Und wenn man in der Startup Phase damit miese macht, wird das m .W. mit den Einnahmen anderer Art verrechnet, wirkt sich also steuerlich ggf. eher günstig aus.Längerfristig sollte man natürlich schon etwas Gewinn machen, damit es nicht als Liebhaberei gewertet wird. -
Die Königslösung für alle EU-/BVerwG-gefrusteten Sportschützen, Jäger, Sammler
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Na ja, früher war die Rote WBK die Köngslösung, aber jetzt ist schon das bloße Schießen für Sammler oft nicht mehr erlaubt, von bedürfnisfremdem Einsatz zur Jagd oder Sportwettkampf ganz zu schweigen. Als Händler hingegen sollte ein begrenzter Einsatz hierfür zu Promotion Zwecken aber doch gestattet sein, incl. Werbebildchen der führigen Büchse mit Jagdtrophäe dazu oder Pokal, wenn man mit dem Produkt den Titel Deutscher Meister erreicht haben sollte, alles Promo! Und was das Tunen anbelangt: Mit waffenrechtlichen nicht relevanten Teilen sollte das doch auch für Händler gehen, z.B. besserer Abzug einbauen etc. Ansonsten eben Kooperationen suchen! Zum Thema Ladengeschäft: Jeder fängt mal klein an. Etwas Platz und sichere Verwahrung ist klar, aber die Forderung nach eigenem Ladengeschäft mit xy qm Fläche gibt das WAFFG dann doch nicht her. -
Wen Ärger über die drohenden EU-Gesetze und die neue gesetzliche Regelung des BVerwG zu Jagd-Halbautomaten umtreibt, wer Sorge um seinen waffenrechtlichen Besitzstand hat, sollte sich mal Gedanken um eine WaffenFACHkundeprüfung und Erwerb einer Waffenhandelslizenz machen. In letzter Zeit greifen da immer mehr LWB zu, man wundert sich, wer einen alles auf Wettkämpfen schon sein Visitenkärtchen zusteckt. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für eine Waffenhandelslizenz ist deutlich geringer als für den Jagdschein oder Sammler-WBK mit Gutachten. 4-Tages-Kurs mehrmals im Jahr für 600,- zzgl. MWSt. und 255,- EUR Prüfgebühr. http://deutsches-sachkunde-zentrum.de/waffen-sachkunde-center/waffenhandel.html Danach tun sich anscheinend riesige Freiheiten auf: Billiger Online-Einkauf auch nach den EU-Gesetzen: Händler werden dies auch weiter tun dürfen (lt. aktuellen Gesetzesvorlagen) Keine teuren WBK-Einträge/Bedürfniskram mehr; alles auf Waffenhandelsbuch Neue Freiheiten beim Schiessen/Ware testen (ohne Sportordnungszwang oder DJV-Vorschriften) Anscheinswaffen, Schalldämpfer etc.: kein Problem mehr! Die Lizenz kann ab 18 erworben werden, ohne teuren Psychotest! Die Lizenz kann kurzfristig erworben werden, kein Jahr Wartezeit (wie als Sportschütze). Händlerpreise, Importmöglichkeiten ... nach oben offen: war mal in nem kleinen Familienbetrieb, da waren mehrere Großschränke mit BKA-Waffen und weitere Schränke mit Kriegswaffen voll. Selbst lafettierte, funktionsfähige MGs standen da rum. Die Waffenhandelslizenz ist quasi die Eintrittskarte beim BMWI, so schien mir das. Eigentlich sollten DSB und Co. statt Waffensachkundelehrgänge gleich Waffenfachkundelehrgänge anbieten. Werden die Halbautomaten für Sportschützen+Jäger verboten, bestünde so immer noch die Möglichkeit, "Händlerschiessen" nach alter SpO damit durchzuführen. Diejenigen, die die Fachkundeprüfung nicht packen, könnten für diese Wettkämpfe als Kurzzeitbeschäftigte (bis 50 Tage/Jahr sozialversicherungsfrei möglich) Waffentester eingestellt werden und dann auch mitschiessen - so würden wir der EU eine lange Nase machen! Auch "Händler-IPSC" wäre so in Zukunft noch möglich (spezieller Belastungstest für eigene Produkte). Achtung: Prüfung nicht vor der örtlichen IHK machen, sondern möglichst weiter weg (die alten ortsansässigen Händler wollen keine Konkurrenz, so habe ich gesteckt bekommen). o.g. stellt mein erster Eindruck nach initialer Beschäftigung mit dem Thema dar, bin gerne gespannt auf Eure Erfahrungen damit! Scheint mir tatsächlich ein Goldweg zu sein, als Nebenerwerb jedenfalls.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Gut, das Gericht mag ja (offenbar) Grundsätze haben, die sehr Legalwaffenbesitzer-unfreundlich sind. Dennoch müssen sich diese Grundsätze an den Gesetzesregelwerken messen lassen. Und da haben wir eben nicht nur die Berner Konvention und das BJagdG (beide gelten für den Sportschützenbereich ohnehin nicht), sondern: A. Das Kriegswaffenkontrollgesetz mit seiner Anlage zu §1 Abs.1 und den "Erläuterungen zur Kriegswaffenliste" Aus diesen Regelwerken kann entnommen werden, dass halbautomatische Gewehre als "Jagd- und Sportwaffen" gelten, wenn sie bestimmte Merkmale aufweisen und andere nicht aufweisen. Wechsel(!!)magazine bis 10 Schuss sind z.B. kein Merkmal, was gegen eine Jagd- oder Sportwaffe spräche. B. Die Waffengesetz-Verordnung, die in § 6 zwar sportliches Schiessen nur für HA-Waffen mit Magazinen bis 10 Schuss definiert (NB: Def. weiter gefasst als die Berner Konvention von wegen Wechselmöglichkeit für Magazine > 2 Schuss) und die in §6 Abs. 4 AWaffV das Recht zur Beurteilung, ob Sportwaffe gem. §6,1 AWaffV oder nicht, eindeutig dem BKA zuspricht. C. Die Feststellbescheide des BKA - deren konkrete Beurteilung im Einzelfall kann zwar von einem Gericht (VG, OVG, BVerwG) überprüft werden, nicht aber generell dergestalt, dass schlechthin ALLE HA verboten würden, weil das Gericht ein eigenes "Prinzip" hochhält. Man bedenke: Hinter den Feststellbescheiden steckt nicht nur das BKA, sondern auch das BMWI, sowie die Länder, die einzeln befragt werden müssen. D. Vom Bundesverwaltungsamt ausdrücklich genehmigte Sportverbände und ausdrücklich genehmigte Sportordnungen Hierin sind zahlreiche schiesssportliche Disziplinen für Halbautomaten "abgesegnet" worden, die u.a. ausdrücklich auch das Laden von bis zu 10 Schuss in HA-Gewehren oder unbegrenzt (in der Praxis > 20 Schuss) für HA-Kurzwaffen zulassen und/oder schnelle MagazinWECHSEL erforderlich machen (dic. IPSC-SpO, Fallscheinbe Büchse BDS, Fertigkeitsschiessen BDS, u.v.a.). Wir wären schon auf dem Weg in den Richterstaat, wenn alle diese Gesetzeswerke und Regelungen und der dahinter klar zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers in die Tonne getreten würden, nur weil ein einziges Bundesgericht ein einziges "Prinzip" (nicht Gesetz!) gerne über die gesetzlichen Regelwerke stellen möchte. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
@MarkF, vielen Dank für deine Ausführungen. In Appendix IV der Berner Konvention sind folgende Waffen für die Jagd auf Säugetiere und Vögel verboten: Die von Dir zitierten Erläuterungen zu Appendix IV, nämlich Satz Nr. 84 dazu, lauten: Abgesehen von semantischen Streitpunkten (auf welchen Begriff/Wort/Teilsatz bezieht sich welche Definition und was genau ist mit "reload" gemeint, dürfte eines klar sein: Die Erläuterung bezieht sich auf den Gesetzestext und darf nicht isoliert betrachtet werden. Im Kontext wird dann klar, dass die Erläuterung nur so gelten kann: Andernfalls würde die Erläuterung weit über den ursprünglichen Gesetztestext hinausgehen und komplett neue Waffengattungen als verboten betreffen, die im Gesetztestext gar nie als verboten benannt wurden, namentlich alle Repetierwaffen und sogar klassische Einzellader-Jagdwaffen wie Vierlinge. Der Sinn der Erläuterung aus den 70erJahren lag wohl darin, dass von dem ">2-Schuss-Magazin-Verbot" für Selbstlader auch damals noch gängigere SL mit Stripper-Clips (M1 Garand, SKS Simonov etc.) und natürlich mit Gurtzuführung von dem Verbot mitumfasst sein sollten. Aus der Erläuterung Nr. 84 also auf Revolververbote oder Repetiererverbote etc. zu schliessen, kann man nur, wenn man böswillig oder restlos unbegabt ist. Damit meine ich natürlich nicht Dich (ich weiß, du spielst hier den advocatus diaboli). Was Du des weiteren in punkto Verwendungsverbot anführst: Das BVerwG referiert da auf sich selbst, hält seinen selbst imaginierten "Grundsatz der Gefahrenvorsorge" hoch. Etwas ist verboten, also muss ich aus dem Verbot schliessen, dass auch automatisch alles das verboten ist, was geeignet wäre das Verbot zu brechen. Mal auf was allgemein verständliches bezogen: Angenommen rotgrün führte ein Tempolimit von 120 km/h auf den Autobahnen ein. Derselbe "Grundsatz der Gefahrenvorsorge" geböte es dann, allen autos einen Tempobegrenzer einzubauen, der bei 120 km/h zuschlägt. Oder noch besser: Alle Autos mit Motorstärken, die das Übertreten der Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zuliessen, wären entschädigungslos einzuziehen, also alles so jenseits von 34 PS... Eigentlich schon hirnrissig, mit was für "Grundsätzen" und "Prinzipien" der Gesetzesauslegung wir Legalwaffenbesitzer uns da überziehen lassen. Sowas kann man nur mit LWBs machen. -
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Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Also die heutige Stellungnahme des FWR ist da. Erfreulich ist, dass das FWR nun auch etwas streitlustiger auftritt und Gerichtsprozesse androht. Eine gesetzliche Änderung sei allerdings frühestens Ende 2016 zu erwarten. Naja der DJV gab ja schon den Tipp mit der Auslandsjagd. Ggf.muss halt jeder für sich eine Zwischenlösung finden, falls die Behörde nicht solange stillhält oder die BJagdG Änderungen doch nicht so kommen wie erwünscht und dir Sache gerichtlich geklärt werden muss. Norwegen hatte ich ja schon erwähnt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Du kannst grundsätzlich davon ausgehen, dass ich auch einen JJS besitze, beruhigt dich das ein wenig? Ansonsten muss man den Urteilsspruch schon arg verbiegen, um ihn auf Halbautomatische Pistolen anwenden zu können. Revolver geht gar nicht und wer ihn auf Sportschützen anwenden will, driftet allmählich in Paranoide -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Diesen "Blödsinn" machen jedes Jahr eine sechsstellige Zahl Norweger mit. Wenn Du allerdings partout keinen Schiesstest ablegen willst: Du kannst Deine Jagd auch auf Niederwild begrenzen, bzw. exkl. Elch, Rentier, Hirschwild. Dann brauchst Du in Norwegen keinen Schiesstest und der norweg. JJS kostet Dich dann auch nur 330 NOK. Allerdings könnte dann die Behörde sagen, dass Du statt Deiner SR1 oder was auch immer, halt nen Repetierer nehmen sollst, denn da ist auf dem norweg. JJS dann keine Waffe eingetragen, mithin (fast) beliebige Auswahl. Und nochwas: Für Spitzbergen zum Eisbärenschutz braucht man auch keinen Schiesstest (nur wenn man dort jagen wollte). Für JEDERMANN ist dort nur eine Schusswaffe vorgeschrieben. Leihen geht u.U. auch, aber gerade im Sommer sind Leihwaffen oft ausgebucht, daher kann einen da die Behörde schlecht drauf verweisen. Gesetzliche Grundlage (aktuelle Richtlinien vom 12.10.2015) für Spitzbergen hatte ich im Thread schonmal gepostet. http://www.sysselmannen.no/Documents/Sysselmannen_dok/Våpen og skremmemidler/Retningslinjer for våpen og beskyttelses- og skremmemidler mot isbjørn.pdf -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
@Carcano: Der Schiesstest ist auch für Auslænder vorgeschrieben. Es sind 30 Trainingsschuss zu machen. Danach für jede Büchse ein Schiesstest. Man hat die Wahl 5 Schuss auf 100m auf eine Rentierscheibe. Stehend, Kniend, liegend, sitzend nach freier Wahl (aber ohne Zweibein). Alle 5 Schuss müssen in einem Kreis von 30 cm Durchmesser auf dem Rentier landen. Wer nicht mehr ohne Auflage schiessen kann, braucht ein ärztliches Attest, dann soll auch das gehen. Wen das präzisionstechnisch überfordert, der hat alternativ die Möglichkeit, auf eine lebensgroße Bärenfigur zu schiessen. Da muss er dann u.a. 2 Schuss innerhalb 4 Sekunden in der Herz-Lungengegend des Bären versenken, allerdings nur auf 20m Abstand. Dritte Möglichkeit ist ein Schiesstest auf den laufenden Elch. Man muss nur 1 der 3 vorgenannten Tests ablegen, allerdings für jede Waffen/Muni-Kombi jeweils ein Test. Test kann sooft wiederholt werden wie man will. Mal ehrlich: DAS sollte niemand überfordern, oder? Für norweg.-Kundige hier der volle gesetzliche Vorschrift dazu: http://www.skytterlag2.no/filestore/Skytterlag/kvinnherad-filarkiv/Jegerutvalet/Instruksomskyteprveforstorviltjegere.pdf Der bedürfnistechnische Vorteil des Schiesstests ist halt, dass die Waffen-/Munitionskombination, mit der man den Schiesstest bestanden hat, dann auch so im norweg. JJS eingetragen und abgestempelt wird und NUR mit dieser Kombination dann auch gejagt werden darf. Die deutsche Behörde kann einen dann nicht auf eine andere Langwaffe (z.B. einen Repetierer) verweisen, wenn z.B. da eine Merkel SR1 eingetragen ist! Damit ist das Bedürfnis eigentlich sehr gut abgesichert! -
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Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Eine schnelle Lösung ist also nicht in Sicht. Vielmehr droht die rasche Rücknahme der Waffenbesitzerlaubnis für halbautomatische, auf JJS erworbene Waffen. Ich empfehle daher folgende Lösung: 1. Registrierung als Jäger im Brønnøysundregister (norweg. Jägerregister). Bin dort auch registriert; m.W. sollte der deutsche JJS/deutsche Jägerprüfung ausreichend sein. 2. Danach erwerbe man eine jegeravgiftskort (norweg. Gegenpart zum dt. JJS), kostet für Großwild (inkl Elch) 400 NOK, also nichtmal 50 EUR/Jahr. 3. Sodann buche man einen Flug nach Spitzbergen. Hin- und Rückflug kann sehr günstig online über Norwegian.no ab Berlin-Oslo-Longyearbyen für um die 250 EUR (komplett hin+zurück) gebucht werden. Auch München uva Städte sind möglich. 4. Auf ggf. Antrag hin können auf dem EFWP dorthin halbautomatische Flinten mit > 4 Schuss Magazin, GK-Revolver/Pistolen in Bärentaugl. Kaliber und SL-Büchsen mitgenommen werden. Grund: Eisbärschutz bei Touren außerhalb Longyearbyen. Solche Waffen sind VORSCHRIFT, d.h. es ist gesetzlich geregelt, dass die Halbauto-Flinte mind. 4 Schuss fassen können muss. 5. Dort oben angekommen, kann man eine storvilt skytteprøve ablegen. D.h. wer dort auf Rentiere, Hirschwild oder Elch jagen will, muss einen (einfachen) Schiesstest bestehen. Das Bestehen wird per Datum/Stempel/Unterschrift auf dem norweg. Jagdschein vermerkt. D.h. für den Rest der Gültigkeit des norweg. JJS hat man damit ein Bedürfnis für genau die (ggf. Halbautomat.) Langwaffe+Munition, d.h. man darf keine andere Langwaffe oder Muni dann nutzen! 6. Wenn die deutschen Behörden dann nach einem Bedürfnis fragen, seid ihr doppelt abgesichert: a) Ihr braucht als Eisbärschutz eine SL-Flinte mit gr. Magazin (2schüssige BDF sind von Gesetz wegen abgeraten!) und/oder als Backup z.B. eure Desert Eagle (ab Kal. .44 lt. gesetz zugelassen, KK-Kurzwaffen oder 9mm allerdings nicht). b) Ihr habt durch die abgelegte Schiessprüfung für die im norweg. JJS eingetragene halbautomat. Büchse gleichzeitig ein Bedürfnis, da das Amt euch nicht auf andere Langwaffen verweisen kann (die sind da nicht eingetragen und dürfen somit nicht benutzt werden). 7. In der Zwischenzeit könnte es ggf. eine gesetzl. Regelung oder eine Lösung durch die Exekutive oder via LJV-Ausnahmen geben, oder ihr nutzt das Jahr zu Sportschützenbedürfniserlangung oder Rote-WBK-Erlangung oder Erwerb eine Waffenhandelslizenz. Auf jeden Fall gewinnt ihr durch die "Norwegen-Lösung ordentlich Zeit, und vielleicht gefällt es dem einen oder anderen sogar da oben mal ein paar Tage! Ein paar Wermutstropfen gibt es allerdings: 1. Wenn die HA-Flinte sich nicht aufmachen lässt (also mind. 4 Schuss), dann ist sie zum Eisbärenschutz gesetzl. schlicht verboten, also dann kein Bedürfnisgrund. 2. Für die Jagd in Norwegen mit Büchsen braucht es bestimmte Mindestkaliber. Auch Norwegen ist Berner Konventions-Staat, hat daher Begrenzungen der max. Anzahl geladener Patronen. Für Elch gilt 3+1, für z.B. Rehwild 2+1. Allerdings wird das üblicherweise so gesehen, dass man auch z.B. ein 5-Schuss-Magazin nutzen darf, nur guckt die Jagdaufsicht ggf., dass auch wirklich nicht mehr als 2+1 oder 3+1 Schuss geladen sind. 3. Last not least gilt auch in Norwegen ein Anscheinswaffenparagraph (aber nur für die Jagd). D.h. entweder ggf. Umschäften für den Schiesstest oder dort oben einen IPSC-Rifle-Kurs machen/buchen und Mitglied werden (ist meist recht billig und mit der medlemskort hätte man ein weiteres, drittes Bedürfnis als ausländ. Sportschütze). IPSC da oben ist genial! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Also die "Übertragung" des obiter dictums auf Sportschützen ist jetzt aber schon extremst weit hergeholt. Bei Sportschützen greift das Berner Konventions Gedöns doch gar nicht. Außerdem hat das Bundesverwaltungsamt explizit Sportordnungen genehmigt, bei denen Magazinwechsel verlangt sind. Und es hat SpO genehmigt, wonach z.B. auf 20 Schuss blockierte 10er Mags zugelassen sind. Auf eine Möglichkeit für Magazine > 10 Schuss hat man keinen Einfluss. Magazine sind frei, jeder kann sich ein langes Mag. mit dem 3D Drucker drucken. Wer hier "regulieren" will, will ein Totalverbot. Ein Totalverbot aufgrund eines obiter dictums eines BVerwG in GANZ anderer Sache - wozu brauchen wir dann noch die Legislative?? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wenn Geheimdiplomatie da schon gefruchtet hätte, dann hätten wir nach dem 28.04. wenigstens etwas aufatmen können. Man kann sich über den beschränkten Wert der Verfassungsbeschwerden lustig machen. Über den beschränkten Nutzen der Geheimdiplomatie darf man dann aber seit dem 28.04. auch ein bisschen lächeln. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nein. Formaljuristisch betrachtet vielleicht schon. Aber: Auch wenn das BVerwG jetzt rechtskräftig ist ohne wenn und aber: Solange etwas noch vor dem BVerfG "anhängig" ist, wird das die Behörden doch ein kleines bisschen eher zur Vorsicht bringen; es nimmt etwas den momentanen Druck von uns, jetzt schon extrem rigoros gegen uns das BVerwG Urteil umzusetzen. Dann ist da die Signalwirkung - man scheut geeint als LWB auch den Großkampf vor den Gerichten nicht (mehr). Dieser Prozess kann ein Anfang sein, ein Signal, dass wir uns nicht alles gefallen lassen und (auch für die Gegenseite aufwändige und teure, mühsame) Gerichtswege nicht mehr scheuen. Irgendwer wies zurecht darauf hin, dass die NRA am Anfang auch keine Erfolgsstory vor Gericht hatte, sondern viele Anfangsschlappen einstecken musste. Heute ist das dort ganz anders. Letztlich muss an bei 2-3% Erfolgsrate auch mal sehen:Irgendwann sind wir dann auch statistisch dran. Und wenn ein Gericht sich zum 10ten, 20ten, 30ten Mal mit einer Materie befassen muss, schaut man ggf. schon mal genauer hin. Ging ja anderen "Grundrechtsaktivisten" ähnlich. Steter Tropfen höhlt den Stein. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hallo djjue1, ich verteidige das Umweltplakettensystem nicht. Meine Info war allerdings korrekt. Hatte selber einen nichtmal 5 Jahre alten VW mit nicht umrüstbarem SDI-Motor - die Ausnahmegenehmigungen gab es einige Jahre lang. Problemlos. Wenn dem heute nicht mehr so sein sollte: ok. Schade. Allerdings musst du auch sehen, dass ein Auto ein Gebrauchsgut ist. Es hat eine viel kürzere Lebensdauer als eine Waffe, die gut gepflegt Generationen halten kann. Insofern kann man dann verstehen, dass es auch Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone nicht Jahrzehnte gibt (bzw., wenn Dein Auto dann irgendwann mal derart alt ist, dass es Oldtimerstatus hat, darfst du ohnehin wieder fahren). Allerdings wurde damals mit den Rechten von Altautobesitzern weit vorsichtiger umgegangen als mit den Rechten von LWB!!! Das ist der Punkt, denn du bei allem verständlichen Ärger über Umweltzonen mal wirklich zur Kenntnis nehmen solltest! Angenommen, ein Bundesgericht würde in einem Urteilstext beiläufig feststellen, dass alle Diesel-PKW ohnehin eigentlich keine Zulassung hätten, weil die Prüfkriterien zu lasch waren. (Pendant zu "unserem" BVerwG-Urteil) Die Zulassungsbehörden würden SOFORT ohne weitere Gesetzesgrundlage (nur aufgrund des "obiter dictum") jedwede Neuzulassung oder auch Ummeldung von Diesel-PKW stoppen. Der ADAC (Pendant zu DJV/FWR) würde dann allen Dieselfahrern raten, nur aufgrund des "obiter dictum" mal schön den Diesel zuhause in der Garage eingeschlossen zu halten, auf keinen Fall mehr damit fahren etc.). Die betroffenen Autofahrer sitzen jetzt zähneklappernd zuhause, monatelang, und bangen um die Zulassung ihres PKW. Wird sie entzogen? Einzelne Politiker reden schon von der entschädigungslosen Enteignung, denn die Zulassung zu entziehen, genüge nicht, die Autobesitzer könnten ja sonst zuhause in ihrem Garten noch ab und an den Motor start und die Allgemeinheit schwer gefährdende Abgase in die Luft pusten. Bei alledem rät der ADAC den Autofahrern ja nicht zu klagen, denn der Gerichtsweg sei chancenlos. DAS - d.h. diese völlig unvorstellbare Situation - wäre aufs Auto/Autofahrer übertragen die Situation, die wir als Jäger/HA-Besitzer faktisch haben. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die Zeit spielt natürlich gegen uns! 1. Jäger dürfen keine HA mehr erwerben. Mitunter werden sogar halbautomatische Pistolen verweigert. 2. Jäger dürfen mit ihren besessenen HA nicht mehr jagen oder sie sonstwie "führen", d.h. vielerorts auch nicht mehr zum Schiesstand transportieren. Wenn diese "Regeln" jetzt erstmal ein halbes Jahr oder auch ein Jahr so laufen, dann wird man sagen: Na seht ihr - ihr habt die Dinger jetzt 1 Jahr nicht gebraucht, also geht es offenbar auch ganz gut ohne die... Wenn sich das Verbot erstmal eingeschliffen hat, bekommt man es nicht mehr weg! Und der Vergleich mit den Umweltzonen hinkt, aber sowas von! a) Keinem Autofahrer wurde sein umweltschädliches Auto weggenommen - dem Jäger droht hingegen die Enteignung! b) Kein Auto wurde stillgelegt (die Zulassung entzogen), auch das umweltschädlichste Auto durfte weitergenutzt werden - nur halt nicht überall. Dem Jäger hat man jetzt schon ein Nutzungsverbot auferlegt (selbst auf dem Schiessstand!). c) Autos, die nicht umgerüstet werden KONNTEN, durften idR mit TÜV-Bescheinigung weiterfahren (TÜV/DEKRA stellten eine Bescheinigung aus, die besagte, dass momentan nicht umgerüstet werden kann, musste alle 2 Jahre erneuert werden). Solche Großzügigkeit ist bei den Jägern kaum zu erwarten (d.h. wer seinen HA dann nicht in fixes 2-Sch.-Magazin umrüsten kann (so fix, dass nicht rückbaubar), der darf abgeben. Garantiert. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Das interessiert mich jetzt auch enorm!