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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Schwarzwälder antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
So 7 Seiten Thread und nirgendwo (mein Post ausgenommen) eine Diskussion zur eigentlichen Nachfolgenorm von VDMA A/B - nämlich der Euronorm 14450 S1/S2. Diese EU-weit genormten, einer zerstörerischen Prüfung unterliegenden und v.a. bei Schließtechnik verbesserten Schränke gibt es lange genug auf dem Markt, sie sind erträglich leicht zu bauen und kaum teurer als A/B. Leider dreht sich die Diskussion hier nur um den Altbesitz. Des Pudels Kern ist doch, ob 0/I Schränke künftig Pflicht werden oder eben A/B-ähnliche, neuer genormte ausreichen. o/Ier werden sehr schwer , sodass v.a. der Transport schwierig/kostspielig sein wird, aber auch das Aufstellen oft problematisch und der Preis dürfte etwa doppelt so hoch sein wie S1/S2. Der VDMA selber hat 2003 die S1/S2-Euronorm 14450 als Nachfolgenorm für VDMA 24992 benannt, das Papier des VDMA ist hier bei WO downloadbar. Warum kommt kein Politiker darauf, dann auch wirklich S1/S2 in den Gesetzestext reinzuschreiben?? Das ist unterirdische Lobbyarbeit unserer Interessenvertreter, v.a. Pro Legal erwähnt 14450 in seinem langen, hier im Thread eingestellten Beitrag kein Stück. Auf schwammige Altbesitzerformulierungen kann ich verzichten. Schlimmstenfalls fungiert man seinen alten A-Schrank zum Munitionsschrank um und kauft nen leichten S1-Schrank billig dazu. Davon geht die Welt nicht unter. Aber für manchen wird sein Hobby superteuer und hochkompliziert, wenn er für den nächsten Waffenerwerb dann ein sündteures 200+ kg Trumm mit 0er Norm dazukaufen darf. DAS tut weh! -
Die S-Klassifizierungen sind schon jetzt relevant, wenn es um Hausratsversicherung und Werte geht, da bieten A/B ggf. erheblich mehr als S1/2. Die EU-Zertifizierungen können auch beim Umzug ins EU-Ausland wichtig werden, wie ich früher erleben durfte. Da konnte ich mit meinem B-Schrank nix anfangen, weil Norwegen auf "FG" bestand oder eine EURO-Norm, deren FG ist eher so zwischen A und B anzusiedeln, ich musste mir also brav den minderwertigeren FG Schrank dazukaufen, damit die Behörde zufrieden war. Nur die EU-Norm macht glücklich! Waffenrechtlich sind S1/2 noch immer eine Option anstelle A/B, noch ist nichts entschieden, außer das A/B in Zukunft, wenn überhaupt, dann nur noch für Altbesitzer von Wert ist Meine Frau hat den Schrank übrigens der Behörde gemeldet. Daraufhin kam ein Fax: Damit ist klar, dass die Euro Norm wichtig ist. Ob S1/S2 oder 0/I werden wir noch erfahren, aber VDMA verliert die Gültigkeit. Und bei Neubeantragung (mir ist nicht ganz klar, ob die Mitarbeiterin jetzt auch die Neubeantragung einer neuen WBK bereits registrierter WBK-Inhaber meinte, was ja hier bei WO schon so behauüptet wurde), wird's eng, ganz eng.
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Also bei dem Schild ist ein dickeres - wahrscheinlich metallenes - Schild drin, wohl festgeklebt (nicht genietet oder geschraubt), welches S1 auch bestätigt. VDMA A/B sind zusätzlich durch eine dünne Klebefolie mitbescheinigt. Weder auf der Innentüre noch auf der großen Außentüre ist hingegen ein Hinweis auf S2. @Gruger Einfache Antwort: Weil ich schon ein paar Waffenschränke erworben habe. Dass man beim erstenmal auf die Nase fällt, ist natürlich weniger wahrscheinlich als nach dem 5., 6. ...Erwerb. Spezifische Antwort: Bei dem Schrank ist es den meisten wahrscheinlich egal, ob S2-Innenfach oder nicht. Die meisten denken A/B reicht, um forever glücklich zu sein und kennen die derzeit laufende Gesetzgebung gar nicht. Die Erfahreneren hoffen ggf. auf Altbesitzerregelungen, denen ist's dann auch egal. Aber wenn man den Schrank ggf. ml an den Sohn weitergeben wird, wird es u.U. eng. Wenn die Euronorm 14450 doch noch im Gesetzgebungsweg reinfindet, wäre der Schrank voll ok, da er dann für Kurz- und Langwaffen geeignet und jederzeit mit gut 80 kg auch vom Sohn fürs Studium/Umzug mitgenommen werden kann. Ist die Zertifizierung nicht normgerecht, fragt man sich, wer bei einem Diebstahl/Schadensfalle dran ist.
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Der Satz ist windelweich formuliert in der Email, das stimmt. Beworben und auf der Rechnung des Lieferanten klar deklariert ist allerdings: "Innentresor B nach VDMA Mai '95 und S2 nach PN-EN 14450; 2006" Die Zertifizierung umfasst bei EN 14450 oder allen Euronorm Schränken ja immer eine zerstörerische Prüfung. Insofern muss es eine Zertifikatnummer mit Datum geben, wann und wo diiese Zertifizierung durch die zerstörerische Prüfung auch erlangt wurde. Es sei denn, es gibt für Innentresore generell Erleichterungen dergestalt, dass die zerstörerische Prüfung des Außentresors reicht und für die "S2"Norm erleichternd nur additiv bestimmte Bauvorgaben zu beachten wären. Ist mir allerdings nicht bekannt, dass das so geregelt würde, aber vielleicht weiß ja jemand was.
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Hallo HBM, beim Lieferanten habe ich nochmals nachfragt. Leider scheinen 2 Monate Reaktionszeit üblich. Beim Sachbearbeiter nachzufragen halte ich generell für keine so gute Idee. Wenn man allzu ahnungslos immer alles gleich mit der Behörde klären lässt, entstehen oftmals ungeahnte Schwierigkeiten, statt Lösungen. Man sollte sich gründlich vorinformieren, wozu WO sicher eine gute Anlaufstelle ist. In diesem Fall könnte es sein, dass die Behörde dann den schrank vor Ort inspizieren möchte und gleich mal 3stellige Kosten entstehen. Hinzu kommt, dass die o.g. Email-Erklärung natürlich nicht sehr vertrauenserweckend ist und so einen angesehenen Lieferanten nicht gut aussehen lässt. D.h. Dein Tipp schädigt den Lieferanten bzw. schadet dessen Image, denn ich würde ihn so bei der Behörde anschwärzen, die dann womöglich breit gegen ihn einschreiten MÜSSTE, weil er den Schrank ja weiter im Angebot hat/verkauft. Mein Beitrag soll hier hingegen niemand schädigen, weil ich den Lieferanten nicht benennen werde, auch nicht per PN. Dazu schweige ich wie ein Grab. Was mir aber am meisten geholfen hätte, sind nicht Meinungen, sondern Wissen, inwiefern der Schrankhersteller kennzeichnen muss. In Zukunft wird es nur noch Euronorm-Schränke geben (ob 14450 oder EN 1143-1 werden wir bald wissen) und ähnlich wie damals 1996 nach VDMA A/B wird sicher bald ein ruinöser Preiswettbewerb losgehen. Dann ist es für LWB doch gut zu wissen, welche Art des Zertifizierungsnachweises bei Euronorm-Schränken erforderlich ist. Wenn da nur lose beigelegte Kopien oder Email-Erklärungen ausreichen, weil der Lieferant und/oder Hersteller sowieso immer haften und der LWB aus dem Schneider ist, umso besser. Wenn aber nicht (und das ungute Gefühl habe ich), wäre es im Interesse der LWB-Gemeinde, dies früh zu klären bei WO. Grüße Schwarzwälder
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Ich habe einen Waffenschrank im Dezember 2016 bestellt, dieser sollte die Norm A mit B-Innenfach und die Euronorm 14450 S1 mit S2-Innenfach erfüllen. Diese Normen wurden mir auch nochmals per Email im Januar bestätigt. Als der Schrank ankam, war ein Etikett bezüglich VDMA A und Euronorm S1 drin, jeweils mit vertrauenerweckendem Siegel. Die B-Schrank-Norm wurde per aufgedrucktem Satz mitbestätigt, aber nichts von S2-Norm. Nach div. Nachhaken per Email, Fax und eingeschriebenem Brief, kam jetzt folgende Email (anonymisiert) bei mir an: Ich dachte erst: das kann nicht sein. Gefordert hatte ich zumindest das Nachsenden eines Klebeetiketts. Reicht tatsächlich eine Email-Bestätigung des Herstellers aus? Welche Kennzeichnungspflichten sind denn mit Euronorm-Waffenschränken verbunden? Würdet ihr jetzt die Email-Bestätigung der ansonsten sehr angesehenen Firma in den Schrank einkleben und Kurzwaffen darin einlagern? Wie reagiert die Behörde bei sowas? Grüße Schwarzwälder
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Naja, ganz so einfach ist es nicht. Über "den Anschein" urteilten früher die LKA - und jetzt das BKA. Und da gibt/gab es eben Differenzen im positiven wie negativen Sinne. Ein Beispiel: Das alter OA-UG in der Urversion war von einigen Bundesländer (u.a. Bayern) für anscheinsfrei angesehen worden und von Sportschützen erwerbbar. Das BKA sah das dann ab 2003 anders, d.h. die alte OA-UG Urversion durfte nicht mehr an Sportschützen veräußert werden, es bedurfte vielmehr eines dicken Laufes und Sporthandschutzes, um als "OA-UG Sport" weiter an Sportschützen veräußert werden zu können.
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Soweit eine wirklich gründliche Aussage eines Politikers. Man hat sich für die Antwort Zeit genommen und eben nicht nur blabla geliefert. Trotzdem sind die Argumente teilweise falsch und es rächt sich, dass unsere Lobby und auch viele hier bei WO einfach nur eines wollten: Besitzstandswahrung. Die haben wir bekommen, aber ansonsten viel Mist. Natürlich - auch wenn das bei WO viele nicht einsehen wollten - treibt der Umstand, dass die alten VDMA-Normen A+B ausgelaufen sind, die Politiker zum handeln. 3 Kritikpunkte von mir dazu: Der o.g. Abgeordnete ist dabei offenbar nicht im Ansatz auf die eigentliche Nachfolgenorm EN 14450 bzw. S1/S2 statt A/B hingewiesen worden. Das rächt sich jetzt. Desweiteren ist die Betrachtungsweise zur Deckenlast von 1,5 kN/m² natürlich ein Witz. Ein 0er Schrank wiegt günstigensfalls leer 200 kg bei einer Standfläche von ggf. 60x40cm = 0,24 m²Jetzt stecke ich 5 Waffen mit Glas a 5 kg und 100 kg Munition+Zubehör rein, dann habe ich 325 kg/0,24 m² = Flächenlast von 13,3 kN/m². Somit habe ich die vom Politiker als ausreichend empfundene Deckenlast von 1,5 kN/m² um fast das Zehnfach übertroffen! Sodann ist natürlich die Aussage, in 10 Ländern Europas seien in den letzten Jahren 120 Schränke aufgebrochen worden, etwas witzlos. Was für Schrankklassen hatten wir denn da? Kleiderschränke? In welchen Ländern Europas ging das denn ab? Nicht vergessen: In manchen Ländern Europas herrscht(e) Bürgerkrieg! Das ganze taugt doch als Argument sehr wenig, um EN14450-konforme Waffenschränke S1/S2 jetzt zu verbieten. Grüße Schwarzwälder
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Waffenrechtlich ist der Zukunftsmarkt ganz klar KK. Mit Glück noch KK-Halbautomaten, wenn die Grünen gnädig sind. ProudNRAMember hat schon öfter hier auf seinen KIDD-Abzugskit für die Ruger 10/22 verwiesen. Es ist der einzigste 2-Stage-Trigger für die Ruger 10/22, noch dazu justierbar nach unten bis unter 500 Gramm Abzugsgewicht, aber auch problemlos mittels Schrauben BDS-konform auf > 1 kg Abzugsgewicht zu bekommen. Ein Spitzenprodukt für eine immer größere Nutzerschar, weil Ruger 10/22 in verschiedensten Variationen immer mehr die Schützenstände erobern. Näheres kann man hier zu den KIDD Produkten aus den USA lesen, incl. Videos: http://www.coolguyguns.com/Two-Stage_c_19.html Ich bin ziemlich überzeugt: In Zukunft gehen die KK-Halbautomaten-Titel auf der deutschen Meisterschaft BDS nur noch unter den wenigen KIDD-Eignern weg! Leider wird so ein Spitzenprodukt europaweit fast nur über England vertrieben. England ist waffenrechtlich jetzt suboptimal für sowas. Die Engländer brauchen aufwändige Importerlaubnisse für die Abzugsteile aus den USA und wehe, der Importeur zieht um oder so, dann geht der ganze Zirkus von vorne los. Will der englische Generalimporteur dann an einen deutschen Schützen verkaufen, bedarf es wieder aufwändiger Exporterlaubnisse ("SIEL application"), die ab gesehen von den Umständen auch etwas kosten. Demzufolge läuft der Kauf in England zäh. Ich habe im November über 400 EUR für einen "in stock" trigger bei RFD abgedrückt und muss bis heute warten. Die Exporterlaubnis nach D ging inzwischen durch, aber jetzt klemmt es wegen Umzug an der Importerlaubnis (d.h. der englische Importeur kriegt seine von KIDD fertig gepackten Kartons nicht nach GB, weil GB ihm erst eine neue Importerlaubnis erteilen muss wegen Adressänderung) und die damalige Listung "in stock" war angeblich schlicht ein Fehler. BTW: Wie lange kann man denn sein Geld via Kreditkarte zurückfordern? Wie auch immer: Ich möchte an der Stelle mal deutschen Waffenhändlern Mut machen, sich hier als Generalimporteur anzubieten. Besserer Service sollte easy machbar sein und NOCH sind unsere deutschen Gesetzgeber nicht ganz so affig wie die Engländer, als dass wegen jedem Langwaffen-KK-Abzugsteil solch enorme Bürokratie losgetreten wird. Oder kennt jemand schon KIDD-Produktvertreiber in D?
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Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Also man muss hier sicher unterscheiden, ob man eine Kompletteinstufung möchte, d.h. z.B. neue Waffe importieren, die dann auch hinsichtlich einer evtl Kriegswaffeneigenschaft und hinsichtlich verbotener Merkmale (mit einfachen Mitteln auf Vollautomatik zu bringen etc.) überprüft wird. Eine solche kostet in der Tat wohl 500,- plus x EUR (so die Foreninfo vor Jahren, deckt sich im wesentlichen mit Deinen Angaben). Für 50 EUR gibt es nur eine Beurteilung des Anscheins. D.h. für Waffen, die schon einen Komplettbescheid haben, aber eben ggf. optisch umgeändert wurden (Schaft, MFD, Zweibein u.dgl.) gilt dann dieser reduzierte Satz. Ist auch nachvollziehbar, weil bei letzterem auch nur Bilder und keine Waffen eingesandt werden und der Behördenaufwand insgesamt erheblich geringer ist, insbesondere das BMWi dann gar nicht befasst ist. -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Ja. 50 EUR. Das wird einem auch fair von vorneherein gesagt. Gilt natürlich nur für eine Konfiguration. Und wenn der Bescheid negativ ausfällt und man nochmals was ändern und neu einreichen muss, wird es eben entsprechend teurer, klar. Nachtrag: Außerdem weiss ich jetzt nicht, ob das BKA Lust hat, jeden Antrag zu bescheiden, man muss schon ein begründetes Interesse vorweisen. In meinem Fall habe ich das auch sorgfältig begründet (neue Konfiguration wg. neuer Disziplin gem. SpO, vom BVA genehmigt, keine Auflagen zugelassen (damals) ). -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
@MarkF: Ich kann Dir folgen. -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Natürlich gelten die alten FB weiter. Im Grunde steht da aber auch nichts anderes drin. Es wird in den Feststellungsbescheiden nur auf die eine oder andere Art klargestellt, dass der Bescheid eben genau für die beschiedene/abgebildete Waffe gilt und nicht für Modifikationen. Modifikationen können eben andere Schäfte +/- Zweibein, +/- MFD, +/- Tragegriffvisierung, +/- Lüftungsschlitze u.v.m. sein. Ich sehe keinen relevanten Unterschied, ob da steht oder ob da steht, dass der Bescheid (und damit die schießsportliche Verwendung) nur für die bestimmte Waffe "ohne Modifikationen" gilt. Beides schließt per se eben nicht aus, dass eine schießsportliche Verwendung auch mit Modifikationen möglich sein kann. Und darum geht es ja. Deshalb finde ich die Formulierung im BDS SpO Kommentar jetzt unglücklich. Denn immer in jedem Fall verboten sind ja bestimmte Modifikationen nicht. Man hötte die alternative Auflage für bestimmte Disziplinengruppen/Waffengruppen generell wieder erlauben sollen. Dann hätte jeder Sportschütze 3 Optionen gehabt: 1. Er nimmt die alternative Auflage. 2. Er besorgt sich für 50 EUR einen BKA Bescheid für seine Waffenkonfiguration. 3. Er lebt mit den Unsicherheiten und muss damit leben, mal vom Zweibein, mal von der Auflage, je nach Kampfrichter, schiessen zu müssen. Grüße Schwarzwälder -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Bei der HERA 9er Sport steht doch nur, dass diese Heißt das nun, dass die HERA 9er Sport IMMER vom Verbot der schießsportlichen Verwendung erfasst ist, sobald (irgendein) Zweibein/Aufstützvorrichtung montiert wird? Nein. Der Umkehrschluß gilt nämlich so nicht. Der BDS mag das so interpretieren, ist m.E. aber so nicht richtig. Und wenn der Umkehrschluß gelten würde, dann natürlich auch für HAR-9, Sabre, Schmeisser, OA-9 usw. auch. -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Hallo jaegerpeter: ich darf die Passage aus dem von Dir verwiesenen Kommentar zur BDS Sportordnung vom 18.01.2017 mal zitieren, vielen Dank für den Hinweis: Schön wäre es gewesen, sowas von vorneherein in der SpO genehmigt zu haben bzw. die Auflage nie aus dem BDS Sportprogramm rausgenommen zu haben. So hätte ich mir knapp 300 EUR für das Zweibein-Gestell sparen können. Zweibein ist ein Anscheinsmerkmal - das ist seit Jahren (seit dem Hess. VGH-Urteil) klar. Dass es mit den neuen Disziplinen Fertigkeit 50m SL KW BDS insoweit Probleme geben würde, war von Anfang an klar. Ich hatte darauf schon vor etlichen Monaten bei WO aufmerksam gemacht. Vor 6-7 Wochen hatte ich dann die Anträge beim BKA gestellt, begründet mit der neuen BDS SpO (Fertigkeit), begründet mit der Genehmigung dieser SpO durch das BVA und begründet durch den damals gültigen Kommentar zur SpO wonach das Dolphin Trakker F-Class abgebildet per Foto ausdrücklich im BDS zugelassen ist, die alternative Auflage aber ausdrücklich nicht. Ich hoffe jetzt nicht, dass das BKA da beim BDS auf meinen Antrag hin nachgehakt hätte und jetzt mit dem geänderten Kommentar zur SpO mein Antrag zerstört wird, d.h. ich nicht nur 300 EUR für das Gestell, sondern auch 2x50 EUR für die Anträge in den Sand gesetzt habe. Ich würde mich insofern *nur beschränkt* freuen. Diese Lösung ist auch nicht im Sinne der Sportschützen und Veranstalter: Wenn man künftig bei relevanten Meisterschaften die 50m Fertigkeitsschützen parallel starten lassen will, wird die Mehrheit der Schützen mit ihren anscheinsnahen Schmeisser 9mm, HAR-9, Hera 9mm, OA-9, Sabre Defense 9mm etc. allesamt auf die "alternative Auflage" zurückgreifen müssen - d.h. der Veranstalter darf tierisch viele dieser Auflagen vorhalten oder er muss nacheinander Einzelstarts durchführen. Nicht sehr praktikabel. Ob und beim wem welches Zweibein angebaut werden darf oder nicht, wird durch diese Formulierung im Kommentar nicht geklärt. Wenn irgendeines (z.B. ein gänzlich anscheinsfreies wie das Dolphin F-Class) angebaut werden darf, dann darf KEINE alternative Auflage verwendet werden, da ansonsten Verstoss gegen die vom BVA genehmigte SpO und unsportliches/unfaires Verhalten vorliegt. Da wird es viele Diskussionen geben - und jedesmal andere Auslegungen von Wettkampf zu Wettkampf. Schlecht für die Vorbereitung, denn ggf. schiesst es sich von der "alternativen Auflage" dann doch etwas anders als vom Zweibein. Zudem ist die SpO-Kommentar-Formulierung "das Anbauen eines Zweibeins nicht erlaubt" eine Anerkenntnis einer von der reinen Gesetzeslage nicht gedeckten neuen Rechtsauslegung. Zweibeine anzubauen sind nirgendwo im WaffG oder in der AWaffV verboten/grundsätzlich nicht erlaubt. Tenor des Urteils des Hess. VGH war ja gerade, dass einzelne "Anscheinsmerkmale" wie z.B. der im Urteil gegenständliche freistehende Pistolengriff sehr wohl noch keinen "Anscheinsautomatismus" begründen. Ich bin überzeugt, so ziemlich jeder Richter in D würde einer HERA 9er Sport "nackt" eher den Anschein einer Kriegswaffe zubilligen, als einer Hera 9er mit dem Dolphin Trakker F-Class "Gestell" druntergeschraubt. Ein Feststellungsbescheid kann daher nicht per se kategorisch jedwedes Anbringen von Zweibeinen kategorisch untersagen unter Berufung auf das Entstehen des Anscheins einer Kriegswaffe. Der Anschein muss vielmehr individuell geprüft werden - und das Prüfergebnis unterliegt jederzeit einer gerichtlichen Überprüfung. Von vorneherein vorsorglich und ungeprüft einzelne oder alle vermeintlichen Anscheinsmerkmale zu verbieten - das, ich sage es nochmals, gibt das Gesetz einfach nicht her. -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Super Tipp! Nur wo steht das genau? Sind diese Kommentare runterladbar und ggf. vom BVA genehmigt? Ansonsten :"Verboten " ist das Zweibein ja wahrscheinlich nicht. Im Bescheid wird nur stehen, dass der BKA Bescheid eben nicht mehr gilt, wenn irgendein Zweibein angebracht wird. D.H. dann läuft es auf eine neue individuelle Prüfung durch das BKA hinaus. Eine solche habe ich übrigens beantragt. Hera 9er + Dolphin Dokker F-Class. Wenn nach den Telefonaten und Emails von vornherein klar gewesen wäre, dass ein Zweibein immer verboten wäre, dann hätte man mir das bestimmt gesagt. -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Wusste ich jetzt auch nicht. Zweibein ist kein gesetzlich verbotenes Anscheinsmerkmal per se. Genau benommen mag ein Zweibein optisch bei Maschinengewehr-ähnlichen Waffen oder großen militärischen Sniperwaffen ein Anscheinsmerkmal für eine Kriegswaffe sein. Aber wenn es um z.B. eine Waffe geht, die eine gewisse Ähnlichkeit zur MP5 hätte, dann ist ein Zweibein sicher kein Anscheinsmerkmal. Welcher Soldat schießt seine MP5 im Krieg vom Zweibein aus? Sowas sieht man doch allenfalls bei Sportschützen (z.B. BDS 50m Fertigkeit mit 9mm HA, wobei ja laut vom BVA genehmigter SpO nur noch Zweibeine und keine Auflagen mehr verwendet werden dürfen!) , weshalb ein 9mm HA mit Zweibein eigentlich weniger "Anschein" vermittelt als ohne. Sodann kommt es beim Zweibein selber auch ein bisschen auf den Look an. Griffpod oder klappbare, lange, leichte militärisch übliche Zweibeine sind eines, ein "Dolphin Trakker F-Class" Zweibein was ganz anderes. Sowas mit div. Gelenken, filigranen Querstreben, nicht klappbar, sehr sperrig etc. würde niemals ein Soldat im Krieg nutzen wollen. Schon die Gesamtoptik mit riesen Rändelschraube etc. vernichtet geradezu jeden Gesamteindruck des Anscheins einer Kriegswaffe... -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Es war gerüchteweise damals so, dass einzelne namhafte Politiker, u.a. wohl auch IM Schily, mit der Tatsache, dass Sportschützen nun halbautomatische MP5 Klone etc. kaufen konnten, ein Problem hatten. Der übereifrige MR Brenneke fertigte dann aus dem nichts einen Vorschlag zu §6 AWaffV, der es in sich hatte: praktische alle halbautomatischen Waffen, die in Militär (klar), Polizei(!!) oder bei der Jagd irgendwo in Gebrauch waren, wären damit sportlich von der Verwendung ausgeschlossen gewesen. Gut, dieser Entwurf war so eigentlich nicht wirklich verabschiedungsreif - das muss man auch mal sagen. Aber immerhin brachte er die Gegenseite - unsere Verbände - auf den Plan und zwang zu raschem Handeln. Mit dem Gegenentwurf aus unseren Reihen begegnete man vielen realen Verbotswünschen: mit 42cm Mindestlauflänge waren die Standard-ARs weg vom Fenster, mit Bullpup die kurzen SL mit schlechtem Abzug, vor denen Brenneke schon Panik schob, mit der Hülsenlänge waren die ganzen AKs in 7,62x39 und 5,45x39,5 weg vom Fenster, die auch bei eigenen Verbänden teils nicht gern gesehen waren und - natürlich - war damit auch die MP5 als Halbautomat, die angeblich IM Schily so ein Dorn im Auge war, erledigt für Sportschützen. So besehen macht jeder einzelne Passus in dem Entwurf allen Sinn und ermöglichte trotzdem, den Sportschützen in D den Erwerb zahlreicher - nicht ganz kurzer - Black rifles in .223 und .308, d.h. ein klassischer Kompromiss. Dass die KK hintenraus fielen, das wäre stümperhaft, so dachte ich früher. Stimmt aber nicht, das war in der Kürze der Zeit (mit MR Brennekes Wahnsinnsentwurf im Nacken) nicht mehr mit den Verbänden, die für KK zuständig waren (v.a. bestimmte DSB-Landesverbände), rechtzeitig abstimmbar, deshalb wurden Randzünder (leider) erstmal nicht exkludiert. Man muss und braucht also nicht immer nach Logik schauen, es war - im Endergebnis durchaus sinnhafte - Lobbyarbeit am Entwurfstext. Schade ist nur, dass man in der Abgeklärtheit der vielen Jahre, nicht mal punktuell Erleichterung bei Anscheins-KK schaffen konnte... -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Hallo karlyman, an die KK-Halbautomaten hatte man schon gedacht, wie ich später aus erster Hand erfahren habe. Aber da hatte der Dsb Bayern ein Mitspracherecht. Und um sich mit denen noch abzusprechen ( wegen dem Herausnehmen der KK aus dem Verbot ), dafür blieb einfach keine Zeit mehr. Heutzutage ist KK auch noch immer dringeblieben, u.a. weil es Kreise geben soll, die nicht wollen, dass sonst Kinder ab 14 bzw. mit Genehmigung ab 12 dann mit Anscheinswaffen schießen dürfen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Herzlichen Dank @Sebastians! Anfangs wurde gesagt, dass der Trilog noch nicht beendet ist (im Moment). Am Ende (1:43.30) kam die für mich schockierende Feststellung: Die einzige Seite, die Experten im Trilog erlauben darf/mit reinbringen darf, ist die EU-Kommission! D.h. die Kommission darf mit ihr gefälligen Experten aufmarschieren, während die Seite der EU-Parlamentarier, aber auch der Rat als Vertreter der EU-Regierungen keine Erlaubnis haben, Experten mit Sachverstand in den Trilog reinzubringen. D.h. die einzigste Seite, die nicht demokratisch legitimiert ist (und daher die geringsten Einflußmöglichkeiten haben sollte), "darf" viel mehr Einfluß nehmen als die beiden anderen Seiten. Was für ein Lehrstück "funktionierender" Demokratie im EU-Apparat! Ein Skandal! -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Schwarzwälder antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Besitzstandswahrung ist gut und schön. Aber bitte denkt auch mal an neue LWB. Viele werden gar nicht erst zu LWB, weil sie sich einen 0er oder Ier Schrank für 1000 EUR ++ mit 200 kg ++ Gewicht nicht leisten können. Stellt euch mal Studenten vor, die irgendeine Dachgeschoss-Wohnung, eine WG oder ein Studentenwohnheim beziehen und mit einem Schrank der 250 kg-Klasse anrücken - und dann nach womöglich 2 Semestern wieder umziehen etc. - das kriegen die nicht gebacken. Da aber gleichzeitig alte Schützenkollegen zunehmend ausscheiden, wird der Kreis der LWB und damit unser Einfluß zunehmend und rasant kleiner werden. Manche werden jetzt sagen: klar, das ist gewollt. Der unbedarfte Abgeordnete will das aber nicht. Und je mehr man dann nachbohrt, desto mehr müssen diejenigen aus der Deckung kommen, die einfach nur den Legalwaffenbesitz plattmachen wollen. Also lohnt es sich nachzuhaken. Und ich sagte es woanders schon mal: Wichtiger als jetzt ne Schmalspur-Altbesitzerregelung durchzudrücken, ist es, auch künftig leichte+bezahlbare Waffenschränke für Neueinsteiger verfügbar zu halten. Die 20-30 EUR/Schrank Mehraufwand für genormte und überwachte S1/S2-Schränke nach EN14450 (laut VDMA die verbesserte Nachfolgenorm von A/B) bringt keinen um, die 0/Ier Norm nach EN 1143-1 verdoppelt bis verdreifacht hingegen die Schrankkosten und das Gewicht und sind ein Killer für viele Neueinsteiger. Das müsste auch unsere Lobby berücksichtigen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Baltische Staaten, zumindest Lithauen, erlauben concealed carry nach Prüfung ebenfalls: http://www.truelithuania.com/tag/gun-rights-in-lithuania -
Also ich habe jetzt schon so 5 mal bei Sutter bestellt. Meist Waffenkoffer. Die kamen immer zeitnah und in korrektem Neuzustand bei mir an. Der Preis war wirklich günstig, v.a. wenn man die regelmäßigen Rabattaktionen von Sutter nutzt. Ich liebe Rabatt. Die Qualität ist dem Preis angemessen. Klar sehen die Koffer nach 1-2 Saisons etwas ramponiert, verkratzt aus, aber absolut nutzbar. Wer eine Pelicase-Qualität erwartet, muss halt ein Mehrfaches bezahlen. Ich bin bislang von Sutter nicht enttäuscht worden.
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Waffenschränke S1/S2 nach EN 14450 vs. VDMA A/B
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ich gebe Dir insofern Recht, als dass der VDMA mit offeneren Karten spielen könnte. Aber der VDMA schrieb selber mal, dass die anfänglichen B-Schränke noch oft z.B. mit Beton ausgegossen waren und der "ruinöse" Preiswettbewerb zu immer billigeren, nur noch knapp die Anforderungen erfüllenden B-Schränken geführt habe. Das war aber noch zu Zeiten der gültigen VDMA-Norm bis 2003. Seither gab es teils abenteuerliche Fälle von "A"-zertifizierten außereuropäischen Schränken/bzw. "made in China" bei denen z.B. bloßes Anheben einer Ecke und rütteln den Bolzen zurückflutschen und die Tür öffnen ließ. Stories, die man z.B. hier nachlesen kann: http://waffenforum.gun-forum.de/index.php/Thread/68135-VDMA-24992-wird-wahrscheinlich-gestrichen/?pageNo=1 Wo keine Kontrolle da ist, wird auf Dauer eben beschissen, das ist eine Lebenserfahrung. Und ich finde es nicht gut, wenn z.B. relativ ahnungslose Neueinsteiger auf solchen Beschiss reinfallen würden. Deshalb bin ich für eine streng überwachte Norm mit zerstörerischer Typprüfung. Allerdings bin ich - ebenfalls im Interesse von Neueinsteigern - dafür, dass wir keine 0er oder Ier Norm nach EN1143-1 benötigen, sondern die nur gering modernisierte S1/S2 nach EN 14450 völlig ausreichen würde. Diesbezüglich ist der VDMA übrigens auch nicht konsistent: Erst hat er VDMA A/B fallen lassen mit der ausdrücklichen Begründung EN 14450 entspräche nun dem Stand der Technik - und nun rührt er mit ESSA zusammen nur noch die Werbetrommel für 0er/Ier Schränke nach EN 1443-1 als Ersatz für unsere A/B Schränke. Leider scheint auch das Forum Waffenrecht sich einzig darauf zu verlegen, dass es Besitzstandswahrung für A/B-Altbesitzer gibt. Dass aber für Neukäufe S1/S2 statt 0/I wesentlich wichtiger wäre, scheint denen auch nicht aufgegangen. -
Waffenschränke S1/S2 nach EN 14450 vs. VDMA A/B
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Träum weiter. Der Gesetzgeber wird Dir dann bald sagen, dass es eines Tresors der Stufe 0 oder I nach EN 1143 bedarf. Oder wache auf und setze Dich für S1/S2 ein. Hierfür besteht ggf. noch eine winzige Chance. Deinen Holzschrank kriegst Du leider nicht durch.