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Schwarzwälder

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  1. @Schiiter: Bautz hat es so hingestellt, als konfabuliere ich hier wild rum und hätte keine Nachweise, obwohl ich ihm den Nachweislink wiederholt präsentiert habe. So blöd ist mir hier schon lange keiner gekommen. Nicht mal Du Ansonsten kann man natürlich jetzt die Aussagen des VDMA selbst komplett in Zweifel stellen und sagen, der Verband lügt nur rum. Wenn dem so wäre - nun von einem Lügenverband bräuchten wir dann in der Tat auch keine Normen. Wenn er (der VDMA) so unseriös wäre, dürfte sich der Gesetzgeber ohnehin nicht mehr auf ihn stützen und müsste die hier so heiß geliebte Norm A/B ohnehin kippen, oder?
  2. Auch Du kannst oder willst meinen mehrfach angegebenen Link zur VDMA-Presseinformation nicht lesen. Du liegst falsch, ich zitiere den VDMA daraus würtlich: http://www.ecb-s.com/_data/PNO_2003_06_30_1_DE_DMA_024992.pdf Das ist jetzt das vierte Mal, dass ich den Link in diesem Thread setze. Vielleicht ist irgendeiner auch mal in der Lage, diesen zu lesen und nicht ignorant Müll zu schreiben.
  3. Hallo Bautz. Lesen hilft. Ich habe den Link in diesem Thread hier schon 2mal angegeben. Für Dich gerne zum dritten Mal: http://www.ecb-s.com/_data/PNO_2003_06_30_1_DE_DMA_024992.pdf In dieser Presseerklärung behauptet der VDMA nicht mehr und nicht weniger, als dass er stichprobenartig die Einhaltung der Norm A bzw. B nach VDMA 24492 kontrolliert hatte, bis 2003 wohlgemerkt. Und dass er (der VDMA) Abmahnverfahren eingeleitet hatte. Was beweist, dass es damals schon schwarze Schafe gegeben hat, Sebastians also leider nicht ganz richtig liegt mit seiner Vermutung, auch heute noch würden "ALLE" Waffenschränke nach VDMA/B auch normgerecht hergestellt.
  4. Natürlich ist kein Fall bekannt. Wer soll denn sowas prüfen, ob "normgerecht" hergestellt wurde? Der VDMA prüft nicht mehr! Das einzige, was man heute in Händen hat ist ein Aufkleber mit einem Herstellerversprechen. Wenn es nach Jahren oder im Entwendungsfalle zur Diskussion kommt und man nachweisen muss, dass der Schrank wirklich die Norm erfüllt hatte, steht man womöglich dumm da, v.a. wenn der Hersteller längst nicht mehr existiert...
  5. Hast Du neue Erkenntnisse? Gibt es Pläne oder wurde das Trialog-Kompromiss-Papier schon wieder geändert?
  6. Das mit den Eurozeichen ist bei manchen Herstellern/Händlern sicher richtig, aber sehr kurzsichtig. Besser man verkauft 100 S1/S2-Schränke statt 20-30 Schränke der Klasse 0 oder N, weil sich der Großteil keinen 1000 EUR++ Schrank mit 0,25 Tonnen Gewicht leisten kann. Soweit sollte der Verstand bei aller Gier schon reichen, dass der Umsatz mit nur 0/I sehr endlich sein wird. Dein Vorwurf des vorauseilenden Gehorsams verstehe ich hingegen nur bedingt. Laut Gruger liegen die Gesetzesentwürfe doch schon vor. In D sollen Waffenschränke Klasse 0/N nach EN 1143 Pflicht für alle werden. Wenn ich dann komme und sage: "Bitte nur S1/S2" - ist das vorauseilender Gehorsam?? Klar kann man auch sagen: Holzschrank langt. Nur, wie realistisch ist das? Willst Du das den Abgeordneten wirklich schreiben? @Rene2109 M.W. gilt dann eben 0/N für alles, also egal ob Langwaffen oder Kurzwaffen.
  7. Die Norweger lieben ihre "FG-godkjent" Waffenschranknorm. Die ist für bestimmte Waffen (Halbautos, Kurzwaffen etc.) Pflicht. Habe immer noch so einen Schrank bei mir zuhause, der dient jetzt als Muni-Schrank. Dürfte irgendwo zwischen A und B einzuordnen sein, also wenn man "Sachbearbeiter" glaubt, so ziemlich der neuen S1 Norm entsprechen. Unsere südlichen und östlichen Nachbarn dürften sicher keiner Norm > S1/S2 zustimmen, schon allein der Kosten wegen wäre das unzumutbar. Im Prinzip täte es auch ein abschließbarer Holzschrank. Den hatte mein Großvater in den 70er-90er Jahren als Sportschütze (für div. KK). Hat wunderbar funktioniert, auch in den Ferien ist keines seiner Enkel da ran. In meiner Gastfamilie in den USA brauchte es nichtmal das, da waren die Gewehre (3 Stück) direkt hinter der Eingangstüre im Eck abgestellt... Aber im Moment muss man schon SEHR froh sein, wenn nur S1/S2 käme. Bisher ist nichtmal das in Sicht. Nur 0 oder I nach EN1143!
  8. Ich sage nicht, dass massenhaft Diebstahl- oder unberechtigte "Zugriffs"probleme auf Waffenschränke A/B aufgetreten sind. Aber eine Norm, die nicht mehr überprüft und durchgesetzt wird, ist eben irgendwann auch nichts mehr wert. Deswegen finde ich schon, dass im neuen Waffg S1/S2 Berücksichtigung finden sollten. Alles wie bisher, VDMA A/B bis in alle Ewigkeit ist utopisch! Darum geht es auch gar nicht. Es geht schlicht nur noch darum, ob 0/I nach EN 1443 aufwärts vorgeschrieben wird, oder gnädigerweise auch noch S1/S2 nach EN 14450 erlaubt werden. Dass ich für Besitzstandswahrung (immer) für alte A/B eintrete, ist eh klar.
  9. Marc Schieferdecker? In jedem Fall hat er recht: Es ist noch etwas Zeit bis im März 2017 die erste Lesung kommt. Und die EU-Regelungen werden ins Detail gehen. Seit jeher. Wenn ich nur daran denke, wie die EU schon anno 1991 sehr detailliert geregelt hat, welcher Halbautomat Klasse A, welcher Klasse B und welcher (sic!) Klasse C ist... da wurden Millimetergenau Gesamtlängen, Lauflängen, Magazingrößen, abnehmbar/nicht abnehmbar definiert. ...also wird es auch diesmal detailreich werden. Da könnt ihr drauf wetten. Ob die Details dann für oder gegen uns sprechen, haben wir noch ein kleines bisschen mit in der Hand: Mein Forderungsblock: 1. Magazingrößendefinition: Das (größte) Nennkaliber der Waffe ist entscheidend. Eine Flinte Kaliber 12/89 darf ein Röhrenmagazin haben, in das zehn 89er Patronen reinpassen. Die Zahl der reinpassenden 12/76 oder 12/70, 12/67...12/45 Aguila etc. ist unerheblich. Auch ein Magazin .50 Beowulf darf 10 Patronen fassen - falls dabei 17 in .223 REM reinpassen, so ist dies unerheblich. 2. Füllungszustand: Ein 10 Schussmagazin erfüllt auch dann die Begrenzung, wenn es aus der Waffe entnommen mit 11 oder gar mit Gewalt mit 12 Patronen gefüllt werden kann. Entscheidend ist die störungsfreie Verwendungsfähigkeit in der Waffe. 3. Dual-use: Aus gutem Grund haben Behörden vielerorts (USA etc.) darauf verzichtet, unterschiedliche Magazingrößen für Kurz- und Langwaffen zu definieren. Wenn dies aufgrund eines Kompromisses mit der "ehrgeigigen" EU-Kommission nun doch statt ursprünglich 20 Schuss für Kurz- und Langwaffen nun zu einer separaten 10 Schuss-Begrenzung nur für Langwaffen gekommen ist, dann muss Eignern von Kurzwaffen und Langwaffen mit selbem Magazin zugestanden werden, weiter 20er Magazine legal besitzen/kaufen und -in ihren Kurzwaffen - verwenden zu dürfen. 4. Blockierung: Blockierungen von 20-Schuss auf 10-Schuss sind und bleiben in jedem Fall zulässig, auch wenn sie ggf. rückbaubar sind. Viele Schützen haben ein Interesse, wegen dem sicheren Greifen z.B. 20er Korpus-Magazine weiter verwenden zu können. Auch die Industrie hat nachvollziehbare Interessen (siehe z.B. Oberlandarms mit seinen 100.000enden G2 Magazinen 20er im Lager). Blockierungen größerer Magazine auf 10-Schuss(Langwaffen) oder auf 20-Schuss (Kurzwaffen) sollen erlaubt bleiben, solange sie niccht einfach rückbaubar sind. 5. Echte Besitzstandswahrung: Was für Nicht-Waffenbesitzer gilt, muss auch für Legalwaffenbesitzer gelten: Der Altbesitz an Magazinen > 10/20 Schuss bleibt uneingeschränkt geschützt. Es darf keine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz geben! Legalwaffenbesitzern sollten folgende Optionen angeboten werden: a) Behalten der großen Magazine in unverändertem Zustand mit Nutzungsverbot. b) Behalten der großen Magazine und Nutzen, sofern der Halbautomat auf Klasse A umgeschrieben wird. c) Behalten der großen Magazin mit reversiblem Blockieren auf 10/20 Schuss und Weiternutzung, solange sie im blockierten Zustand genutzt werden. 0=> zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten kann der LWB seinen Magazinbestand der Behörde zeitnah (z.B. innerhalb 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes) melden, diese stempelt die Meldung ab als Nachweis der Besitzberechtigung. Ich denke, wenn wir Druck machen, können wir diese Forderungen durchsetzen und damit erträglich (für uns) gestalten. Wir sollten dies umgehend tun. Bin aber für technische Ergänzungen oder Anregungen vorab gerne dankbar! Grüße Schwarzwälder
  10. Die alte VDMA-Norm A/B wird nicht mehr überwacht. Keine Stichproben. Keine Abmahnungen. Keine Typ-Prüfungen mit Zerstörung. Bitte lies doch mal, was der VDMA selber schreibt: http://www.ecb-s.com/_data/PNO_2003_06_30_1_DE_DMA_024992.pdf Eine Firma ist dazu da, Geld zu machen. Nicht Normen einzuhalten. Und wenn die Normeinhaltung nicht mehr geprüft wird, dann... Dass insoweit Handlungsbedarf besteht, davon wirst Du auch keinen Politiker realistisch abbringen können. Unsere Aufgabe muss es aber sein, dass nicht Waffenschränke ab Klasse 0 aufwärts vorgeschrieben werden. 1000 EUR schwere 5 Zentner-Schränke für alle sind für viele das Ende des Hobbys, das sollte allen klar sein. Also ganz klar: S1/S2 gehört in den Entwurf rein. PS.: Du hast natürlich recht, dass schon jetzt S1/S2 zugelassen werden könnten (weil gleich- oder höherwertig als VDMA A/B), aber warum jedesmal ne Einzelprüfung machen lassen? Zudem erfüllen S1/S2-Schränke meist sowieso A/B, das Umgekehrte ist auf dem Markt eher das Problem!
  11. Es mag sein, dass bestimmte politische Kreise die Waffenschränke als Instrument zur Dezimierung des Legalwaffenbesitzes sehen. Aber offizielle politische Linie dürfte das nicht sein. Insofern kann man gegenüber normalen Abgeordneten sehr wohl mit Kriminalstatistiken (so es sie gibt) argumentieren. Auslöser für politisches Handeln ist die zurückgezogene/abgelaufene VDMA-Norm - nicht ein reales Kriminalitätsproblem. Und genau deshalb gehören S1/S2-Schränke in den Gesetzesentwurf und nicht nur 0 oder I.
  12. Nein, S1 nach EN 14450 ist eine eigene Norm. Es gibt S1-Schränke, die Innenfächer haben ohne weitere Zertifizierung - z.B. für Langwaffen und deren Munition. Dann gibt es S1-Schränke mit einem S2-Innenfach. Die erfüllen meist gleichzeitig A/B, d.h. entsprechend der alten VDMA Norm können dann Langwaffen im Schrank und zusätzlich Kurzwaffen im Innenschrankfach gelagert werden. Komplettschränke für Langwaffen S2 scheinen hingegen eher die Ausnahme - da greift man dann lieber gleich zum 0er oder Ier Schrank. Wie gesagt, man sollte unbedingt die Politik aufrütteln, dass auch die Stahlschränke S1 und S2 im neuen Entwurf berücksichtigt werden. Dass das mit A/B nicht endlos weitergehen kann, dürfte hingegen kaum verwundern, wenn man obiges VDMA-Papier mal durchgelesen und sich die Konsequenzen überlegt hat.
  13. Da eine Gesetzesänderung mal wieder ins Haus zu stehen scheint, wollte ich die Unterschiede mal kurz diskutieren, damit man a) ggf. Abgeordnete kompetent informieren / anschreiben kann und b) ggf. eine informiertere Wahl bezügl. etwaiger Eigenanschaffungen treffen kann. Die alten VDMA-Normen A bzw. B wurden zum 31.12.2003 zurückgezogen. Das heißt konkret: stichprobenartige Kontrollen werden seither vom VDMA nicht mehr durchgeführt Abmahnverfahren werden vom VDMA nicht mehr eingeleitet jedwede Marktüberwachung durch den VDMA findet für A/B-Schränke seither nicht mehr statt Käufer/Kunden können sich zum Nachweis der Erfüllung waffenrechtl. Vorschriften allein nur noch auf das Herstelleretikett berufen (oft ein Klebeetikett eines mitunter dubiosen Anbieters) Wer das alles nicht glauben mag: Es ist beim VDMA genau so nachzulesen: http://www.ecb-s.com/_data/PNO_2003_06_30_1_DE_DMA_024992.pdf Interessanterweise zieht der VDMA die Norm zurück, weil die neue EN 14450 Norm nunmehr "Stand der Technik" entspräche, auch das ist dem vorgenannten Link genau zu entnehmen. Nun bleibt die spannenden Frage: Wo stehen S1/S2-Schränke nach der neuen EN 14450-Norm? diese werden einer zerstörerischen (!!) Prüfung unterzogen die Typprüfung wird überwacht durch eine gültige Norm/Normgeber S1 liegt nach div. Tresorherstellerangaben etwas über der alten VDMA "A" Norm. Für S2 vs. B gilt ähnliches. Die Versicherer gewähren privat für A-Schränke meist 2500 EUR Schutz, für S1 5000 EUR. Bei B-Schränken werden hohe Versicherungssummen bis 40.000 EUR erst ab 200 kg Gewicht gewährt, bei S2 schon 20.000 - 30.000 EUR ohne Mindestgewicht. S1-Schränke für Langwaffen sind dennoch teils ab knapp 70 kg zu haben und als Beispiel S1 für 7 LW mit S2-Innenfach für 3 Kurzwaffen für 86 kg, d.h. für eine Person mit Sackkarre hantierbar, selbst für öfter umziehende Studenten fix mit einem Kumpel umziehbar. Preislich liegen solche Schränke erheblich unter den Klasse 0/N oder gar Klasse I nach EN 1143 und nur gering über den A/B-Varianten. Momentan im WaffG wird EN 14450 S1/S2 noch nicht berücksichtigt, aber da praktisch alle S1 auch A und S2 auch B schaffen, sollte/kann man auf Doppelzertifizierungen zurückgreifen. Meinungen dazu von der Polizei NRW: https://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/Oberbergischer-Kreis/Waffenaufbewahrung lang_2010.pdf ...und User Sachbearbeiter schrieb zu S1/S2-Waffenschränken und deren Einordnung derzeit: Mein Fazit in punkto Kauf: Wem ein 0er oder Ier zu schwer, zu teuer etc. ist, der sollte auf S1/S2 (mit gleichzeitiger Zertifizierung A/B) setzen. Reine A/B-Schränke kann man eigentlich nicht empfehlen und sollte man bei den zunehmend windigeren Angeboten auch anderen Einsteigern nicht empfehlen. Ich warte nur darauf, dass irgendwann einer Plastikschränke mit Alufolie überklebt und als "Waffenschrank Klasse A" (Aufkleber) vermarktet... Für die Politik wäre es m.E. ganz wichtig, dass als Ersatz für A und B die moderneren Normen S1 und S2 kommen. Nur noch 0 oder I (wie laut Gruger im aktuellen WaffG-Entwurf) würde vielen Schützeneinsteigern oder Jungjägern teils unlösbar hohe Einstiegshürden verpassen. Wieviele Fälle gibt es denn, wo in Privatwohnungen A/B oder S1/S2-Schränke mit Waffen aufgebrochen wurden, bei denen man bei korrekter Würdigung der Gesamtumstände hätte annehmen müssen, dass ein =er oder Ier Schrank das hätte verhindern können? ==> Politischer Handlungsbedarf besteht m.E. nur bezüglich der veralteten Norm, aber nicht bei einem generell unzureichenden Schutz durch Stahlschränke auf Niveau S1/S2 gegenüber 0/I.
  14. @baer42: Danke für die Aufklärung zur Fa. Hartmann. Wusste ich nicht, aber man lernt immer gerne dazu. Wegen des "Werbecharakters" dieses Threads und weil es mal ganz prinzipiell um Waffenschrankklasse A/B vs. S1/S2 gehen soll, starte ich speziell dazu mal einen eigenen Thread ohne Werbung für irgendwelche Waffenschrank-Produzenten.
  15. Erstmal: Ein Gutes Neues für alle! Habe nochmals recherchiert: Waffenschränke, die neben A/B auch die neue Europanorm EN 14450 mit S1 bzw. S2 erfüllen, taugen schon einiges mehr als reine VDMA A bzw. B Norm-Waffenschränke ohne EN14450 Normierung. Ich zitiere mal kurz die Firma Hartmann dazu:http://www.hartmann-tresore.de/leistungen-services/sicherheitsstufen-u-widerstandsgrade.html Dementsprechend sind auch die Versicherungssummen durch die Bank höher für S1/EN14450-Schränke als für VDMA A-Schränke (5000 EUR vs. 2500 EUR). Bei S2 bekommt man sogar 20.000 - 30.000 EUR Versicherungssumme (OHNE Mindestgewicht !!!), bei B hingegen muss ein Schrank schon 200 kg wiegen, um in die Region zu kommen. Die VDMA-Normen sind seit 2004 ausgelaufen; die EN 14450 Normen sind hingegen m.W. seit 2006 bis aktuell vollauf gültig. Die EU wird vermutlich keine 0/I-Klassen für ALLE Waffen vorschreiben. Investitionssicherer sind S1/S2-Schränke im Vergleich zu A/B allemal. Last not least: Klar kann man bei Rudis Resterampe, bei Baumärkten etc. mal ominöse Restbestände A/B mitnehmen. Da klebt dann meist irgendein -letztlich unverbindliches und damit fragwürdiges Etikett- im Schrank und irgendwelche Hilfen /Service, wenn das Elektronikschloss spinnt oder so wird man Support wohl nie mehr bekommen. Da liegt der Fall beim Markenkauf (ein Modell eines des größten Herstellers ISS in Europa mit seriösen Zertifikaten) über eine große Handelskette mit eigener Technik-Hotline (Frankonia) im Garantiefall doch anders. Abschließend finde ich auch O-oder 1er Schränke nach EN1441 am besten, aber nicht jeder hat die Möglichkeiten, öfter mal mit einem Schrank der 200+ kg Klasse umzuziehen. S1/S2-Schränke mit - in dem Fall - Platz für 7 Langwaffen + 3 Kurzwaffen + Muni mit gut 80 kg Gewicht sind da eine ganz andere, entspanntere Angelegenheit.
  16. Aber da wird doch geworben, dass der Schrank die S1 (Innenfach S2) EN14450 Norm erfüllt - ist das nicht die zukunftsfeste Europanorm? Klar, gleichzeitig erfüllt er VDMA A und B (nur Innenfach) auch, da S1/S2 EN14450 m.W. noch nicht im WaffG implementiert ist. Ich dachte NUR die reinen VDMA A/B-Schränke seien kritisch/bald obsolet. Trifft das wirklich auch für S1/S2 zu? Dann bitte unbedingt sagen, dann bestelle ich das Ding rasant wieder ab (14 Tage Widerruf).
  17. Falls jemand die 37% Waffenschrankrabatt nicht mitnehmen konnte, weil er kein BDMP-Mitglied ist, dann habe ich inzwischen was fast noch Besseres gefunden: Frankonia bietet derzeit 15% Ausrüstungsrabatt an auf vorab schon teils deutlich rabattierte Waffenschränke. Ich habe z.B. bestellt: Waffenschrank Freiburg-Kempten Norm S1 EN14450 für 7 Langwaffen VDMA-B-/S2-Innenfach für Kurzwaffen 2 weitere Innenfächer + Putzstockhalter Elektronikschloss 1,50m x 38,5 cm x 36 cm Lieferung frei Bordsteinkante Regelpreis 909,- EUR Aktionspreis: 529,- 15% Extrarabatt bis 31.12.: nur 449 EUR, also insgesamt über 50% gespart! Das online System verspricht: Verfügbarkeit in 5 Wochen. Ich vertraue darauf und werde berichten!
  18. Und mit der ordentlichen Rechnung auch einen ordentlichen Garantienachweis!
  19. 1. Das ist allenfalls eine äußerst theoretische Chance. RRG hängt bei gut 40% fest. 2. Wenn Stimmen von der Union zur AFD wandern, dann ändert das nullkommanix an dieser Tatsache. Oder glaubst Du allen Ernstes, die AFD würde eine RRG-Minderheitenregierung unterstützen??
  20. Das ist falsch. Häufigere Wiederholungen dieses Arguments hier im Forums machen es nicht richtiger. RRG hat aus sich selbst heraus nie eine Mehrheit. Deswegen ist es auch egal, ob und ggf. wieviel Stimmen von Schwarz zu Blau wanderten. RRG bleibt trotzdem bei knapp über 40% kleben, selbst wenn RRG keine Stimme an die AfD verlöre. Und sei beruhigt: Letzteres tun sie obendrein, was RRG noch mehr schwächt.
  21. Hunter375 meint wohl: Bestandsschutz wird es auf EU-Ebene geben (Ergebnis des Trilogs), aber natürlich nicht in D, weil die Union regiert und mit der ein Bestandschutz nie zu machen sein wird, schon jegliche Diskussion darüber ist lächerlich, nicht wahr, Hunter375? Nein, im Ernst: Wenn die EU-Bestandsschutz vorgibt, sehe ich kein Grund, warum man von konservativer Seite potentielle Wähler verprellen wollte. Von Union-Seite wurde in den letzten 2-3 Jahren oft gesagt: "Unser Waffenrecht ist scharf genug!" So oder so ähnlich äußerten sich Schäuble, Bosbach usw. Warum soll und will man dann von Seiten der Union mit der Brechstange über die kommenden EU-Verschärfungen noch weit hinausgehen und enteignungsgleiche Eingriffe durchsetzen?
  22. Die ständige Angst vor R-R-G zu schüren, nur um noch mehr in die Arme von Fr. Merkel zu treiben, ist für uns LWB nicht zielführend. R-R-G- hängt kontinuierlich und seit langem bei knapp über 40% fest und liegt immer mit einem Respektabstand von 10% oder mehr hinter Union-FDP-AFD. Selbst wenn mehr enttäuschte Unionsanhänger sich der AFD zuwenden werden, ändert sich an diesem Respektabstand nichts, d.h. RRG langt es dadurch trotzdem nicht. Das einzige, was sich in Zukunft ändern könnte, ist, dass aus der R-R-G Fraktion auch noch manche zur AFD rübermachen: Von der Masseneinwanderung enttäuschte Linke um Wagenknecht/Lafontaine genauso wie v.a. alte SPD-Wähler, bei denen da auch mal Schluss ist und selbst bestimmte GRÜNE könnten aufwachen, wenn die ersten Homosexuellen von Dächern gestürzt oder an Baukränen aufgehängt werden in D. Da Merkel solchermaßen Enttäuschte mit ihrer "Einladungspolitik" (selbst Sigmar Gabriel spricht ja inzwischen offen davon, dass Frau Merkel die Migranten "eingeladen" hatte) nicht auffangen können wird, landen die auch bei AFD. Was übrigens die Wahlforscher regelmäßig auch zugeben: Zuwachs bei der AFD kommt sich auch und gerade von und durch RRG. Zum Magazindeal: Damit wird das Bürokratiemonster EU so richtig bloßgestellt. 100.000ende gesetzestreue Bürger werden darüber die EU verfluchen. Ein Schwachsinn, der die Eu doch keinen Deut sicherer macht. Welcher Ganove rennt denn schon mit einem Sportschützenhalbautomaten zur Bank zum "Abheben"?? Und: glaubt jemand wirklich, es wäre dabei auch noch ENTSCHEIDEND, dass er ein 20er Mag statt 10 Mag einstecken darf? Insofern muss auch mal Vicky Fords Aussage hinterfragt werden, dass alle Polizeifachkräfte Europas diesen Magazinkrampf eingefordert hätten. Natürlich gibt es immer ein paar linksgrüne Polizeigewerkschaftler, die alles Mögliche fordern, aber dass hier Kriminalitätsexperten europaweit so dringend und unisono nach Magazinbeschränkungen für Sportschützen gerufen hätten, dass selbst Unsere" Vicky Ford nicht anders konnte, als nach 10 Schuss Begrenzungen zu rufen und jeden, der auch nur ein 11 Schuss Mag zuhause rumliegen hat, um alle waffenrechtliche Erlaubnisse zu bringen, ist schon starker Tobak.
  23. Gut, das ist jetzt mal eine grobe Zusammenfassung eines angeblichen Kompromisses als Ausfluß des Trilogs, den Vicky Ford da veröffentlicht hat. Kann sein, wenn die Kommission ihre "Zusammenfassung" des gefundenen Kompromisses veröffentlichen würde, dann hörte sich das ggf. schon wieder anders (scjhlimmer) an. Insofern heißt es aufgepasst, was nachher im Gesetzestext en detail steht, zumal Vicky Ford in vielem vage bleibt. Selbst wenn es so bleibt, ist der "Kompromiss" mehr als schlecht: Die ursprünglich favorisierte 20/20 Schuss Magazinbegrenzung (d.h. auch 20er für Langwaffen weiter erlaubt), hätte unbedingt beibehalten werden sollen. Damit umgeht man viele Probleme wie identisch nutzbare 20er Mags für Kurz- und Langwaffen, > 10-Schuss (je nach Kaliber) Röhrenmagazine für Supersportflinten a lal Flanigun/Winchester usw. Auch wäre das praxisrelevant/wichtig, da reine 10er mit 10er Magazinkörper sich schlecht greifen lassen und in Wettkämpfen daher auch in D häufig blockierte 20er eingesetzt werden. Selbst die Amis hatten beim AWB eine identische Magazingröße für Kurz- und Langwaffen eingeführt gehabt. Dann muss natürlich auch hier ein echtes grandfathering kommen! Einerseits soll es Besitzstandwahrung für Magazinbesitzer geben. Andererseits soll nach Ablauf einer Gnadenfrist jedweder Besitz großer Magazine, sofern nicht gleichzeitig die SL in Kategorie A umgetragen wurden, sofort zum Entzug aller waffenrechtlichen Erlaubnisse führen. D.h. wenn ich ein AR oder SIG oder ... HA habe, und gleichzeitig 15er, 20er oder... Magazine zuhause habe, dann habe ich genau 2 Möglichkeiten: 1. Entweder ich trage alle meine ARs, SIG etc. auf Kategorie A ein (damit verbotene Waffe mit allen Einschränkungen bezüglich Lagerung, Nutzung usw und hohen Kosten beim BKA) oder 2. Ich gebe ALLE Magazine > 10 Schuss weg/vernichte sie (auch die, die gleichzeitig in Kurzwaffen nutzbar wären). Wahrscheinlich wird Möglichkeit 1 in D nur wenigen international aktiven IPSC-Langwaffenschützen überhaupt als Möglichkeit offenstehen (das sind , wenn man die Szene kennt, vielleicht 2-3 Dutzend Leute in D) - und die haben dann das Theater, dass sie ihre Kategorie-A-Waffen womöglich gar nicht durch die EU transportieren dürfen (schon am Transit scheitert es ja bei vielen Ländern, d.h. Durchreise durch bestimmte EU-Länder = No go). Vielleicht kann das FWR in Detailverhandlungen aber noch das Schlimmste verhüten und gewisse Umbaumassnahmen bei den Magazinen erlauben lassen. Dann könnte man in D blockierte Mags lagern, die erst vor Ort im Ausland dann zu Magazinen > 10 Schuss mutieren würden mit Sondererlaubnis nur für das Match. Insgesamt sehe ich den Magazindeal als größtes backdoor für ein Totalverbot. In diesem Punkt hätte man am stärksten intervenieren müssen!
  24. Ja, das Warenwirtschaftssystem war wohl das Problem. Im Rechner der Zentrale steht "nicht mehr beschaffbar". Habe gerade mit einem Mitarbeiter der Frankonia-Zentrale telefoniert, sehr freundlich, sehr bemüht (hat alle Filialen für mich abtelefoniert), aber leider nichts zu machen. Die CZ512 Zubehörteile kann ich aber an F. zurückschicken, voraussichtlich gibt es dafür eine Entschädigung. Das wäre dann fair. @erstezw: "Merkbefreit" stimmt schon, aber das Gedächtnis wird eben irgendwann überblendet von den Rabattmöglichkeiten: 30% Grundrabatt, 10% Weihnachtsrabatt und dann noch 3% Dauerrabatt (mir hätten nämlich nur noch ein klein wenig Umsatz gefehlt, dann wäre ich wieder Frankonia-Premiumkunde geworden wie früher mit 3% Dauerrabatt auf die Frankonia-Card). Jetzt schaffe ich es nicht mehr mit den Umsatzzielen und bleibe auch in 2017 bei den 1% Dauerrabatt kleben. Ich hoffe, das Warenwirtschaftssystem von Frankonia wird besser.
  25. Wollte nur mal ein kurzes Update zur gelaufenen Frankonia-Aktion geben: Die u.a. mit Supersonderpreis und 10% Weihnachtsrabatt von Frankonia beworbene Büchse CZ 512 hatte ich am 13.11.2016 bereits bestellt. Sie war damals je nach gewünschtem Magazin "sofort" lieferbar bzw. "kurzfristig lieferbar". Mittlerweile habe ich schriftlich (genau 1 Monat später) die Aussage, dass meine bestellte Büchse ausverkauft ist und nicht ausgeliefert werden kann. Sie kann weder in Frankonia Ladengeschäften, noch in der Zentrale, noch beim Hersteller beschafft werden. D.h. die Firma hat eine seit > 1 Monat ausverkaufte Büchse beworben, hat aber heute genau diese Büchse online noch als "kurzfristig" verfügbar (in allen Magazinvarianten) mit dem selben brachialen Sonderpreis in Werbung. Seht selbst: http://www.frankonia.de/CZ+512+Selbstladebüchse/CZ/Ansicht.html?Artikelnummer=160263&query=CZ+512 Wollte das nur mal darstellen, weil ich ja sonst immer als der Frankonia-Werbemann (bzw. schon als deren Mitarbeiter) bei WO dargestellt werde. Ist natürlich schade, weil ich (wenn ich das gewußt hätte) mich gleich für ein Produkt bei anderen WO-bekannten Händlern entschieden hätte, aber wenn Frankonia so mit Rabatten lockt... ...könnte es eigentlich unlauterer Wettbewerb sein. Aber klar, Frankonia darf das. Letzte Frage: Weiß jemand, wenn man auf die feste Lieferzusage vertraut (habe es im online System und in einer persönlichen Email eines bestimmten, namentlich benannten Frankonia-Mitarbeiters nochmals bestätigt bekommen, dass die Waffe wirklich in Kürze mir zugesandt wird) und sich Zubehör zu genau der Waffe besorgt wie Montageschienen, CZ Werkzeug, CZ Reinigungstool, CZ Magazine und die jetzt wegen "ausverkauft" nie nutzen kann - kann man da dann Schadenersatz verlangen?
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