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Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Ja. 50 EUR. Das wird einem auch fair von vorneherein gesagt. Gilt natürlich nur für eine Konfiguration. Und wenn der Bescheid negativ ausfällt und man nochmals was ändern und neu einreichen muss, wird es eben entsprechend teurer, klar. Nachtrag: Außerdem weiss ich jetzt nicht, ob das BKA Lust hat, jeden Antrag zu bescheiden, man muss schon ein begründetes Interesse vorweisen. In meinem Fall habe ich das auch sorgfältig begründet (neue Konfiguration wg. neuer Disziplin gem. SpO, vom BVA genehmigt, keine Auflagen zugelassen (damals) ). -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
@MarkF: Ich kann Dir folgen. -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Natürlich gelten die alten FB weiter. Im Grunde steht da aber auch nichts anderes drin. Es wird in den Feststellungsbescheiden nur auf die eine oder andere Art klargestellt, dass der Bescheid eben genau für die beschiedene/abgebildete Waffe gilt und nicht für Modifikationen. Modifikationen können eben andere Schäfte +/- Zweibein, +/- MFD, +/- Tragegriffvisierung, +/- Lüftungsschlitze u.v.m. sein. Ich sehe keinen relevanten Unterschied, ob da steht oder ob da steht, dass der Bescheid (und damit die schießsportliche Verwendung) nur für die bestimmte Waffe "ohne Modifikationen" gilt. Beides schließt per se eben nicht aus, dass eine schießsportliche Verwendung auch mit Modifikationen möglich sein kann. Und darum geht es ja. Deshalb finde ich die Formulierung im BDS SpO Kommentar jetzt unglücklich. Denn immer in jedem Fall verboten sind ja bestimmte Modifikationen nicht. Man hötte die alternative Auflage für bestimmte Disziplinengruppen/Waffengruppen generell wieder erlauben sollen. Dann hätte jeder Sportschütze 3 Optionen gehabt: 1. Er nimmt die alternative Auflage. 2. Er besorgt sich für 50 EUR einen BKA Bescheid für seine Waffenkonfiguration. 3. Er lebt mit den Unsicherheiten und muss damit leben, mal vom Zweibein, mal von der Auflage, je nach Kampfrichter, schiessen zu müssen. Grüße Schwarzwälder -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Bei der HERA 9er Sport steht doch nur, dass diese Heißt das nun, dass die HERA 9er Sport IMMER vom Verbot der schießsportlichen Verwendung erfasst ist, sobald (irgendein) Zweibein/Aufstützvorrichtung montiert wird? Nein. Der Umkehrschluß gilt nämlich so nicht. Der BDS mag das so interpretieren, ist m.E. aber so nicht richtig. Und wenn der Umkehrschluß gelten würde, dann natürlich auch für HAR-9, Sabre, Schmeisser, OA-9 usw. auch. -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Hallo jaegerpeter: ich darf die Passage aus dem von Dir verwiesenen Kommentar zur BDS Sportordnung vom 18.01.2017 mal zitieren, vielen Dank für den Hinweis: Schön wäre es gewesen, sowas von vorneherein in der SpO genehmigt zu haben bzw. die Auflage nie aus dem BDS Sportprogramm rausgenommen zu haben. So hätte ich mir knapp 300 EUR für das Zweibein-Gestell sparen können. Zweibein ist ein Anscheinsmerkmal - das ist seit Jahren (seit dem Hess. VGH-Urteil) klar. Dass es mit den neuen Disziplinen Fertigkeit 50m SL KW BDS insoweit Probleme geben würde, war von Anfang an klar. Ich hatte darauf schon vor etlichen Monaten bei WO aufmerksam gemacht. Vor 6-7 Wochen hatte ich dann die Anträge beim BKA gestellt, begründet mit der neuen BDS SpO (Fertigkeit), begründet mit der Genehmigung dieser SpO durch das BVA und begründet durch den damals gültigen Kommentar zur SpO wonach das Dolphin Trakker F-Class abgebildet per Foto ausdrücklich im BDS zugelassen ist, die alternative Auflage aber ausdrücklich nicht. Ich hoffe jetzt nicht, dass das BKA da beim BDS auf meinen Antrag hin nachgehakt hätte und jetzt mit dem geänderten Kommentar zur SpO mein Antrag zerstört wird, d.h. ich nicht nur 300 EUR für das Gestell, sondern auch 2x50 EUR für die Anträge in den Sand gesetzt habe. Ich würde mich insofern *nur beschränkt* freuen. Diese Lösung ist auch nicht im Sinne der Sportschützen und Veranstalter: Wenn man künftig bei relevanten Meisterschaften die 50m Fertigkeitsschützen parallel starten lassen will, wird die Mehrheit der Schützen mit ihren anscheinsnahen Schmeisser 9mm, HAR-9, Hera 9mm, OA-9, Sabre Defense 9mm etc. allesamt auf die "alternative Auflage" zurückgreifen müssen - d.h. der Veranstalter darf tierisch viele dieser Auflagen vorhalten oder er muss nacheinander Einzelstarts durchführen. Nicht sehr praktikabel. Ob und beim wem welches Zweibein angebaut werden darf oder nicht, wird durch diese Formulierung im Kommentar nicht geklärt. Wenn irgendeines (z.B. ein gänzlich anscheinsfreies wie das Dolphin F-Class) angebaut werden darf, dann darf KEINE alternative Auflage verwendet werden, da ansonsten Verstoss gegen die vom BVA genehmigte SpO und unsportliches/unfaires Verhalten vorliegt. Da wird es viele Diskussionen geben - und jedesmal andere Auslegungen von Wettkampf zu Wettkampf. Schlecht für die Vorbereitung, denn ggf. schiesst es sich von der "alternativen Auflage" dann doch etwas anders als vom Zweibein. Zudem ist die SpO-Kommentar-Formulierung "das Anbauen eines Zweibeins nicht erlaubt" eine Anerkenntnis einer von der reinen Gesetzeslage nicht gedeckten neuen Rechtsauslegung. Zweibeine anzubauen sind nirgendwo im WaffG oder in der AWaffV verboten/grundsätzlich nicht erlaubt. Tenor des Urteils des Hess. VGH war ja gerade, dass einzelne "Anscheinsmerkmale" wie z.B. der im Urteil gegenständliche freistehende Pistolengriff sehr wohl noch keinen "Anscheinsautomatismus" begründen. Ich bin überzeugt, so ziemlich jeder Richter in D würde einer HERA 9er Sport "nackt" eher den Anschein einer Kriegswaffe zubilligen, als einer Hera 9er mit dem Dolphin Trakker F-Class "Gestell" druntergeschraubt. Ein Feststellungsbescheid kann daher nicht per se kategorisch jedwedes Anbringen von Zweibeinen kategorisch untersagen unter Berufung auf das Entstehen des Anscheins einer Kriegswaffe. Der Anschein muss vielmehr individuell geprüft werden - und das Prüfergebnis unterliegt jederzeit einer gerichtlichen Überprüfung. Von vorneherein vorsorglich und ungeprüft einzelne oder alle vermeintlichen Anscheinsmerkmale zu verbieten - das, ich sage es nochmals, gibt das Gesetz einfach nicht her. -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Super Tipp! Nur wo steht das genau? Sind diese Kommentare runterladbar und ggf. vom BVA genehmigt? Ansonsten :"Verboten " ist das Zweibein ja wahrscheinlich nicht. Im Bescheid wird nur stehen, dass der BKA Bescheid eben nicht mehr gilt, wenn irgendein Zweibein angebracht wird. D.H. dann läuft es auf eine neue individuelle Prüfung durch das BKA hinaus. Eine solche habe ich übrigens beantragt. Hera 9er + Dolphin Dokker F-Class. Wenn nach den Telefonaten und Emails von vornherein klar gewesen wäre, dass ein Zweibein immer verboten wäre, dann hätte man mir das bestimmt gesagt. -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Wusste ich jetzt auch nicht. Zweibein ist kein gesetzlich verbotenes Anscheinsmerkmal per se. Genau benommen mag ein Zweibein optisch bei Maschinengewehr-ähnlichen Waffen oder großen militärischen Sniperwaffen ein Anscheinsmerkmal für eine Kriegswaffe sein. Aber wenn es um z.B. eine Waffe geht, die eine gewisse Ähnlichkeit zur MP5 hätte, dann ist ein Zweibein sicher kein Anscheinsmerkmal. Welcher Soldat schießt seine MP5 im Krieg vom Zweibein aus? Sowas sieht man doch allenfalls bei Sportschützen (z.B. BDS 50m Fertigkeit mit 9mm HA, wobei ja laut vom BVA genehmigter SpO nur noch Zweibeine und keine Auflagen mehr verwendet werden dürfen!) , weshalb ein 9mm HA mit Zweibein eigentlich weniger "Anschein" vermittelt als ohne. Sodann kommt es beim Zweibein selber auch ein bisschen auf den Look an. Griffpod oder klappbare, lange, leichte militärisch übliche Zweibeine sind eines, ein "Dolphin Trakker F-Class" Zweibein was ganz anderes. Sowas mit div. Gelenken, filigranen Querstreben, nicht klappbar, sehr sperrig etc. würde niemals ein Soldat im Krieg nutzen wollen. Schon die Gesamtoptik mit riesen Rändelschraube etc. vernichtet geradezu jeden Gesamteindruck des Anscheins einer Kriegswaffe... -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Es war gerüchteweise damals so, dass einzelne namhafte Politiker, u.a. wohl auch IM Schily, mit der Tatsache, dass Sportschützen nun halbautomatische MP5 Klone etc. kaufen konnten, ein Problem hatten. Der übereifrige MR Brenneke fertigte dann aus dem nichts einen Vorschlag zu §6 AWaffV, der es in sich hatte: praktische alle halbautomatischen Waffen, die in Militär (klar), Polizei(!!) oder bei der Jagd irgendwo in Gebrauch waren, wären damit sportlich von der Verwendung ausgeschlossen gewesen. Gut, dieser Entwurf war so eigentlich nicht wirklich verabschiedungsreif - das muss man auch mal sagen. Aber immerhin brachte er die Gegenseite - unsere Verbände - auf den Plan und zwang zu raschem Handeln. Mit dem Gegenentwurf aus unseren Reihen begegnete man vielen realen Verbotswünschen: mit 42cm Mindestlauflänge waren die Standard-ARs weg vom Fenster, mit Bullpup die kurzen SL mit schlechtem Abzug, vor denen Brenneke schon Panik schob, mit der Hülsenlänge waren die ganzen AKs in 7,62x39 und 5,45x39,5 weg vom Fenster, die auch bei eigenen Verbänden teils nicht gern gesehen waren und - natürlich - war damit auch die MP5 als Halbautomat, die angeblich IM Schily so ein Dorn im Auge war, erledigt für Sportschützen. So besehen macht jeder einzelne Passus in dem Entwurf allen Sinn und ermöglichte trotzdem, den Sportschützen in D den Erwerb zahlreicher - nicht ganz kurzer - Black rifles in .223 und .308, d.h. ein klassischer Kompromiss. Dass die KK hintenraus fielen, das wäre stümperhaft, so dachte ich früher. Stimmt aber nicht, das war in der Kürze der Zeit (mit MR Brennekes Wahnsinnsentwurf im Nacken) nicht mehr mit den Verbänden, die für KK zuständig waren (v.a. bestimmte DSB-Landesverbände), rechtzeitig abstimmbar, deshalb wurden Randzünder (leider) erstmal nicht exkludiert. Man muss und braucht also nicht immer nach Logik schauen, es war - im Endergebnis durchaus sinnhafte - Lobbyarbeit am Entwurfstext. Schade ist nur, dass man in der Abgeklärtheit der vielen Jahre, nicht mal punktuell Erleichterung bei Anscheins-KK schaffen konnte... -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Hallo karlyman, an die KK-Halbautomaten hatte man schon gedacht, wie ich später aus erster Hand erfahren habe. Aber da hatte der Dsb Bayern ein Mitspracherecht. Und um sich mit denen noch abzusprechen ( wegen dem Herausnehmen der KK aus dem Verbot ), dafür blieb einfach keine Zeit mehr. Heutzutage ist KK auch noch immer dringeblieben, u.a. weil es Kreise geben soll, die nicht wollen, dass sonst Kinder ab 14 bzw. mit Genehmigung ab 12 dann mit Anscheinswaffen schießen dürfen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Herzlichen Dank @Sebastians! Anfangs wurde gesagt, dass der Trilog noch nicht beendet ist (im Moment). Am Ende (1:43.30) kam die für mich schockierende Feststellung: Die einzige Seite, die Experten im Trilog erlauben darf/mit reinbringen darf, ist die EU-Kommission! D.h. die Kommission darf mit ihr gefälligen Experten aufmarschieren, während die Seite der EU-Parlamentarier, aber auch der Rat als Vertreter der EU-Regierungen keine Erlaubnis haben, Experten mit Sachverstand in den Trilog reinzubringen. D.h. die einzigste Seite, die nicht demokratisch legitimiert ist (und daher die geringsten Einflußmöglichkeiten haben sollte), "darf" viel mehr Einfluß nehmen als die beiden anderen Seiten. Was für ein Lehrstück "funktionierender" Demokratie im EU-Apparat! Ein Skandal! -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Schwarzwälder antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Besitzstandswahrung ist gut und schön. Aber bitte denkt auch mal an neue LWB. Viele werden gar nicht erst zu LWB, weil sie sich einen 0er oder Ier Schrank für 1000 EUR ++ mit 200 kg ++ Gewicht nicht leisten können. Stellt euch mal Studenten vor, die irgendeine Dachgeschoss-Wohnung, eine WG oder ein Studentenwohnheim beziehen und mit einem Schrank der 250 kg-Klasse anrücken - und dann nach womöglich 2 Semestern wieder umziehen etc. - das kriegen die nicht gebacken. Da aber gleichzeitig alte Schützenkollegen zunehmend ausscheiden, wird der Kreis der LWB und damit unser Einfluß zunehmend und rasant kleiner werden. Manche werden jetzt sagen: klar, das ist gewollt. Der unbedarfte Abgeordnete will das aber nicht. Und je mehr man dann nachbohrt, desto mehr müssen diejenigen aus der Deckung kommen, die einfach nur den Legalwaffenbesitz plattmachen wollen. Also lohnt es sich nachzuhaken. Und ich sagte es woanders schon mal: Wichtiger als jetzt ne Schmalspur-Altbesitzerregelung durchzudrücken, ist es, auch künftig leichte+bezahlbare Waffenschränke für Neueinsteiger verfügbar zu halten. Die 20-30 EUR/Schrank Mehraufwand für genormte und überwachte S1/S2-Schränke nach EN14450 (laut VDMA die verbesserte Nachfolgenorm von A/B) bringt keinen um, die 0/Ier Norm nach EN 1143-1 verdoppelt bis verdreifacht hingegen die Schrankkosten und das Gewicht und sind ein Killer für viele Neueinsteiger. Das müsste auch unsere Lobby berücksichtigen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Baltische Staaten, zumindest Lithauen, erlauben concealed carry nach Prüfung ebenfalls: http://www.truelithuania.com/tag/gun-rights-in-lithuania -
Also ich habe jetzt schon so 5 mal bei Sutter bestellt. Meist Waffenkoffer. Die kamen immer zeitnah und in korrektem Neuzustand bei mir an. Der Preis war wirklich günstig, v.a. wenn man die regelmäßigen Rabattaktionen von Sutter nutzt. Ich liebe Rabatt. Die Qualität ist dem Preis angemessen. Klar sehen die Koffer nach 1-2 Saisons etwas ramponiert, verkratzt aus, aber absolut nutzbar. Wer eine Pelicase-Qualität erwartet, muss halt ein Mehrfaches bezahlen. Ich bin bislang von Sutter nicht enttäuscht worden.
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Waffenschränke S1/S2 nach EN 14450 vs. VDMA A/B
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ich gebe Dir insofern Recht, als dass der VDMA mit offeneren Karten spielen könnte. Aber der VDMA schrieb selber mal, dass die anfänglichen B-Schränke noch oft z.B. mit Beton ausgegossen waren und der "ruinöse" Preiswettbewerb zu immer billigeren, nur noch knapp die Anforderungen erfüllenden B-Schränken geführt habe. Das war aber noch zu Zeiten der gültigen VDMA-Norm bis 2003. Seither gab es teils abenteuerliche Fälle von "A"-zertifizierten außereuropäischen Schränken/bzw. "made in China" bei denen z.B. bloßes Anheben einer Ecke und rütteln den Bolzen zurückflutschen und die Tür öffnen ließ. Stories, die man z.B. hier nachlesen kann: http://waffenforum.gun-forum.de/index.php/Thread/68135-VDMA-24992-wird-wahrscheinlich-gestrichen/?pageNo=1 Wo keine Kontrolle da ist, wird auf Dauer eben beschissen, das ist eine Lebenserfahrung. Und ich finde es nicht gut, wenn z.B. relativ ahnungslose Neueinsteiger auf solchen Beschiss reinfallen würden. Deshalb bin ich für eine streng überwachte Norm mit zerstörerischer Typprüfung. Allerdings bin ich - ebenfalls im Interesse von Neueinsteigern - dafür, dass wir keine 0er oder Ier Norm nach EN1143-1 benötigen, sondern die nur gering modernisierte S1/S2 nach EN 14450 völlig ausreichen würde. Diesbezüglich ist der VDMA übrigens auch nicht konsistent: Erst hat er VDMA A/B fallen lassen mit der ausdrücklichen Begründung EN 14450 entspräche nun dem Stand der Technik - und nun rührt er mit ESSA zusammen nur noch die Werbetrommel für 0er/Ier Schränke nach EN 1443-1 als Ersatz für unsere A/B Schränke. Leider scheint auch das Forum Waffenrecht sich einzig darauf zu verlegen, dass es Besitzstandswahrung für A/B-Altbesitzer gibt. Dass aber für Neukäufe S1/S2 statt 0/I wesentlich wichtiger wäre, scheint denen auch nicht aufgegangen. -
Waffenschränke S1/S2 nach EN 14450 vs. VDMA A/B
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Träum weiter. Der Gesetzgeber wird Dir dann bald sagen, dass es eines Tresors der Stufe 0 oder I nach EN 1143 bedarf. Oder wache auf und setze Dich für S1/S2 ein. Hierfür besteht ggf. noch eine winzige Chance. Deinen Holzschrank kriegst Du leider nicht durch. -
Waffenschränke S1/S2 nach EN 14450 vs. VDMA A/B
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
@Schiiter: Bautz hat es so hingestellt, als konfabuliere ich hier wild rum und hätte keine Nachweise, obwohl ich ihm den Nachweislink wiederholt präsentiert habe. So blöd ist mir hier schon lange keiner gekommen. Nicht mal Du Ansonsten kann man natürlich jetzt die Aussagen des VDMA selbst komplett in Zweifel stellen und sagen, der Verband lügt nur rum. Wenn dem so wäre - nun von einem Lügenverband bräuchten wir dann in der Tat auch keine Normen. Wenn er (der VDMA) so unseriös wäre, dürfte sich der Gesetzgeber ohnehin nicht mehr auf ihn stützen und müsste die hier so heiß geliebte Norm A/B ohnehin kippen, oder? -
Waffenschränke S1/S2 nach EN 14450 vs. VDMA A/B
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Auch Du kannst oder willst meinen mehrfach angegebenen Link zur VDMA-Presseinformation nicht lesen. Du liegst falsch, ich zitiere den VDMA daraus würtlich: http://www.ecb-s.com/_data/PNO_2003_06_30_1_DE_DMA_024992.pdf Das ist jetzt das vierte Mal, dass ich den Link in diesem Thread setze. Vielleicht ist irgendeiner auch mal in der Lage, diesen zu lesen und nicht ignorant Müll zu schreiben. -
Waffenschränke S1/S2 nach EN 14450 vs. VDMA A/B
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Hallo Bautz. Lesen hilft. Ich habe den Link in diesem Thread hier schon 2mal angegeben. Für Dich gerne zum dritten Mal: http://www.ecb-s.com/_data/PNO_2003_06_30_1_DE_DMA_024992.pdf In dieser Presseerklärung behauptet der VDMA nicht mehr und nicht weniger, als dass er stichprobenartig die Einhaltung der Norm A bzw. B nach VDMA 24492 kontrolliert hatte, bis 2003 wohlgemerkt. Und dass er (der VDMA) Abmahnverfahren eingeleitet hatte. Was beweist, dass es damals schon schwarze Schafe gegeben hat, Sebastians also leider nicht ganz richtig liegt mit seiner Vermutung, auch heute noch würden "ALLE" Waffenschränke nach VDMA/B auch normgerecht hergestellt. -
Waffenschränke S1/S2 nach EN 14450 vs. VDMA A/B
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Natürlich ist kein Fall bekannt. Wer soll denn sowas prüfen, ob "normgerecht" hergestellt wurde? Der VDMA prüft nicht mehr! Das einzige, was man heute in Händen hat ist ein Aufkleber mit einem Herstellerversprechen. Wenn es nach Jahren oder im Entwendungsfalle zur Diskussion kommt und man nachweisen muss, dass der Schrank wirklich die Norm erfüllt hatte, steht man womöglich dumm da, v.a. wenn der Hersteller längst nicht mehr existiert... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Hast Du neue Erkenntnisse? Gibt es Pläne oder wurde das Trialog-Kompromiss-Papier schon wieder geändert? -
Waffenschränke S1/S2 nach EN 14450 vs. VDMA A/B
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das mit den Eurozeichen ist bei manchen Herstellern/Händlern sicher richtig, aber sehr kurzsichtig. Besser man verkauft 100 S1/S2-Schränke statt 20-30 Schränke der Klasse 0 oder N, weil sich der Großteil keinen 1000 EUR++ Schrank mit 0,25 Tonnen Gewicht leisten kann. Soweit sollte der Verstand bei aller Gier schon reichen, dass der Umsatz mit nur 0/I sehr endlich sein wird. Dein Vorwurf des vorauseilenden Gehorsams verstehe ich hingegen nur bedingt. Laut Gruger liegen die Gesetzesentwürfe doch schon vor. In D sollen Waffenschränke Klasse 0/N nach EN 1143 Pflicht für alle werden. Wenn ich dann komme und sage: "Bitte nur S1/S2" - ist das vorauseilender Gehorsam?? Klar kann man auch sagen: Holzschrank langt. Nur, wie realistisch ist das? Willst Du das den Abgeordneten wirklich schreiben? @Rene2109 M.W. gilt dann eben 0/N für alles, also egal ob Langwaffen oder Kurzwaffen. -
Waffenschränke S1/S2 nach EN 14450 vs. VDMA A/B
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Die Norweger lieben ihre "FG-godkjent" Waffenschranknorm. Die ist für bestimmte Waffen (Halbautos, Kurzwaffen etc.) Pflicht. Habe immer noch so einen Schrank bei mir zuhause, der dient jetzt als Muni-Schrank. Dürfte irgendwo zwischen A und B einzuordnen sein, also wenn man "Sachbearbeiter" glaubt, so ziemlich der neuen S1 Norm entsprechen. Unsere südlichen und östlichen Nachbarn dürften sicher keiner Norm > S1/S2 zustimmen, schon allein der Kosten wegen wäre das unzumutbar. Im Prinzip täte es auch ein abschließbarer Holzschrank. Den hatte mein Großvater in den 70er-90er Jahren als Sportschütze (für div. KK). Hat wunderbar funktioniert, auch in den Ferien ist keines seiner Enkel da ran. In meiner Gastfamilie in den USA brauchte es nichtmal das, da waren die Gewehre (3 Stück) direkt hinter der Eingangstüre im Eck abgestellt... Aber im Moment muss man schon SEHR froh sein, wenn nur S1/S2 käme. Bisher ist nichtmal das in Sicht. Nur 0 oder I nach EN1143! -
Waffenschränke S1/S2 nach EN 14450 vs. VDMA A/B
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ich sage nicht, dass massenhaft Diebstahl- oder unberechtigte "Zugriffs"probleme auf Waffenschränke A/B aufgetreten sind. Aber eine Norm, die nicht mehr überprüft und durchgesetzt wird, ist eben irgendwann auch nichts mehr wert. Deswegen finde ich schon, dass im neuen Waffg S1/S2 Berücksichtigung finden sollten. Alles wie bisher, VDMA A/B bis in alle Ewigkeit ist utopisch! Darum geht es auch gar nicht. Es geht schlicht nur noch darum, ob 0/I nach EN 1443 aufwärts vorgeschrieben wird, oder gnädigerweise auch noch S1/S2 nach EN 14450 erlaubt werden. Dass ich für Besitzstandswahrung (immer) für alte A/B eintrete, ist eh klar. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Marc Schieferdecker? In jedem Fall hat er recht: Es ist noch etwas Zeit bis im März 2017 die erste Lesung kommt. Und die EU-Regelungen werden ins Detail gehen. Seit jeher. Wenn ich nur daran denke, wie die EU schon anno 1991 sehr detailliert geregelt hat, welcher Halbautomat Klasse A, welcher Klasse B und welcher (sic!) Klasse C ist... da wurden Millimetergenau Gesamtlängen, Lauflängen, Magazingrößen, abnehmbar/nicht abnehmbar definiert. ...also wird es auch diesmal detailreich werden. Da könnt ihr drauf wetten. Ob die Details dann für oder gegen uns sprechen, haben wir noch ein kleines bisschen mit in der Hand: Mein Forderungsblock: 1. Magazingrößendefinition: Das (größte) Nennkaliber der Waffe ist entscheidend. Eine Flinte Kaliber 12/89 darf ein Röhrenmagazin haben, in das zehn 89er Patronen reinpassen. Die Zahl der reinpassenden 12/76 oder 12/70, 12/67...12/45 Aguila etc. ist unerheblich. Auch ein Magazin .50 Beowulf darf 10 Patronen fassen - falls dabei 17 in .223 REM reinpassen, so ist dies unerheblich. 2. Füllungszustand: Ein 10 Schussmagazin erfüllt auch dann die Begrenzung, wenn es aus der Waffe entnommen mit 11 oder gar mit Gewalt mit 12 Patronen gefüllt werden kann. Entscheidend ist die störungsfreie Verwendungsfähigkeit in der Waffe. 3. Dual-use: Aus gutem Grund haben Behörden vielerorts (USA etc.) darauf verzichtet, unterschiedliche Magazingrößen für Kurz- und Langwaffen zu definieren. Wenn dies aufgrund eines Kompromisses mit der "ehrgeigigen" EU-Kommission nun doch statt ursprünglich 20 Schuss für Kurz- und Langwaffen nun zu einer separaten 10 Schuss-Begrenzung nur für Langwaffen gekommen ist, dann muss Eignern von Kurzwaffen und Langwaffen mit selbem Magazin zugestanden werden, weiter 20er Magazine legal besitzen/kaufen und -in ihren Kurzwaffen - verwenden zu dürfen. 4. Blockierung: Blockierungen von 20-Schuss auf 10-Schuss sind und bleiben in jedem Fall zulässig, auch wenn sie ggf. rückbaubar sind. Viele Schützen haben ein Interesse, wegen dem sicheren Greifen z.B. 20er Korpus-Magazine weiter verwenden zu können. Auch die Industrie hat nachvollziehbare Interessen (siehe z.B. Oberlandarms mit seinen 100.000enden G2 Magazinen 20er im Lager). Blockierungen größerer Magazine auf 10-Schuss(Langwaffen) oder auf 20-Schuss (Kurzwaffen) sollen erlaubt bleiben, solange sie niccht einfach rückbaubar sind. 5. Echte Besitzstandswahrung: Was für Nicht-Waffenbesitzer gilt, muss auch für Legalwaffenbesitzer gelten: Der Altbesitz an Magazinen > 10/20 Schuss bleibt uneingeschränkt geschützt. Es darf keine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz geben! Legalwaffenbesitzern sollten folgende Optionen angeboten werden: a) Behalten der großen Magazine in unverändertem Zustand mit Nutzungsverbot. b) Behalten der großen Magazine und Nutzen, sofern der Halbautomat auf Klasse A umgeschrieben wird. c) Behalten der großen Magazin mit reversiblem Blockieren auf 10/20 Schuss und Weiternutzung, solange sie im blockierten Zustand genutzt werden. 0=> zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten kann der LWB seinen Magazinbestand der Behörde zeitnah (z.B. innerhalb 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes) melden, diese stempelt die Meldung ab als Nachweis der Besitzberechtigung. Ich denke, wenn wir Druck machen, können wir diese Forderungen durchsetzen und damit erträglich (für uns) gestalten. Wir sollten dies umgehend tun. Bin aber für technische Ergänzungen oder Anregungen vorab gerne dankbar! Grüße Schwarzwälder -
Waffenschränke S1/S2 nach EN 14450 vs. VDMA A/B
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Die alte VDMA-Norm A/B wird nicht mehr überwacht. Keine Stichproben. Keine Abmahnungen. Keine Typ-Prüfungen mit Zerstörung. Bitte lies doch mal, was der VDMA selber schreibt: http://www.ecb-s.com/_data/PNO_2003_06_30_1_DE_DMA_024992.pdf Eine Firma ist dazu da, Geld zu machen. Nicht Normen einzuhalten. Und wenn die Normeinhaltung nicht mehr geprüft wird, dann... Dass insoweit Handlungsbedarf besteht, davon wirst Du auch keinen Politiker realistisch abbringen können. Unsere Aufgabe muss es aber sein, dass nicht Waffenschränke ab Klasse 0 aufwärts vorgeschrieben werden. 1000 EUR schwere 5 Zentner-Schränke für alle sind für viele das Ende des Hobbys, das sollte allen klar sein. Also ganz klar: S1/S2 gehört in den Entwurf rein. PS.: Du hast natürlich recht, dass schon jetzt S1/S2 zugelassen werden könnten (weil gleich- oder höherwertig als VDMA A/B), aber warum jedesmal ne Einzelprüfung machen lassen? Zudem erfüllen S1/S2-Schränke meist sowieso A/B, das Umgekehrte ist auf dem Markt eher das Problem!