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Schwarzwälder

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  1. Aus aktuellem, konkretem Anlass (Konstellationen liegen exakt so vor): Sportschütze A hat eine Grüne WBK1. Letzter Waffenerwerb darauf erfolgte im März 2016, vorletzter im August 2015. Sportschütze B ist darauf wie folgt eingetragen: "Mitnutzererlaubnis für...(Sportschütze B)" Sportschütze B wiederum besitzt eine Grüne WBK2. Letzter Waffenerwerb darauf erfolgte im Februar 2016, vorletzter >1 Jahr. Sportschütze A ist darauf wie folgt eingetragen: "Mitnutzerberechtigung für...(Sportschütze A)" Last not least gibt es eine Gelbe WBK für Sportschütze C, auf der Sportschütze A+B als Mitberechtigte eingetragen sind. Fragen: Darf Sportschütze A aktuell wieder einkaufen gehen, d.h. eine Waffe auf einen bereits bestehenden Voreintrag erwerben oder würde er selbst sich oder Sportschütze B damit in eine Verletzung der 2/6-Regelung bringen? Und wie ist es, wenn Sportschütze C auch noch einkaufen geht? Spielen Mitnutzererlaubnisse und/oder Mitnutzerberechtigungen und/oder Gemeinsame WBKs jeweils eine Rolle bei der 2/6 Regelung (Erwerb von max. 2 Waffen innerhalb 6 Monaten)? Gibt es juristisch einen Unterschied zwischen Mitnutzererlaubnis und Mitnutzerberechtigung? Grüße Schwarzwälder
  2. @karlyman: zu Frau Dr. von der Leyen: Die Frau hat sehr genau verstanden, was man von ihr will. "man" darf man dabei aber leider nicht mit "das Volk" gleichsetzen... Ansonsten hier mal der aktuelle FWR Newsletter: Ich finde die Interpretationen des FWR zum Teil ziemlich beschönigend. Vor allem "Licht" sehe ich hier wenig. Auch übersieht das FWR, dass "A6-A9"-Ausnahmen sehr wohl für die meisten dt. Schusswaffen nötig sein werden, mit dem ganzen Aufwand, der dann auf Sportschützen zurollt. Und deutsche Sportordnungen verbieten idR nicht die Verwendung von Kurzwaffenmagazinen mit > 20 Schuss. Ganz allgemein wrd mir auch das Komplettverbot von A8 Waffen zu wenig thematisiert, hierfür wird es noch nichtmal eine Ausnahme- genehmigung geben! Erstaunt nehme ich zur Kenntnis, dass das FWR meint, den Magazinkrampf habe Frankreich zu verantworten, während der BDS hier das Betreiben deutscher Regierungskräfte für ursächlich sieht. Was stimmt da? Ist wichtig, wenn man ggf. deutsche Politiker anschreibt, man sollte niemand zu Unrecht beschuldigen. Grüße Schwarzwälder
  3. Vielleicht kennen manche noch nicht das Vorwort des Info-Letters von BDS Präsident Geppert von gestern: Ich kann dazu nur sagen: Der Brexit zeigt, was Bürger von der EU-Gängelei halten. Millionen deutscher Bürger zu kriminalisieren, obwohl m.W. noch KEIN EINZIGES Verbrechen in D verübt wurde, bei denen solche Mags eine Rolle gespielt hätten (rein terroristische wie München 1972 ausgenommen, die haben aber schon die Kriegswaffe selber ins Land geschleust und werden logistisch keine Schwierigkeiten haben, dann auch das Mag dazu weiter zu bekommen) und dann einen bürokratischen Alptraum zu schaffen, ist eine sehr schlechte Idee. Dass die Idee von unserer Bundesregierung kommt, die jahrelang landauf landab beruhigend tönt: Unser Waffengesetz ist scharf genug" und jetzt die EU für heimliche Verschärfungsgelüste mißbraucht, ist auch kein aufrichtiges demokratisches Agieren. Wenn man solche Magazine aus ideologischen (denn die Kriminalitätsstatistik/Verbrechensbekämpfung gibt das nicht her) wegbekommen möchte, dann kann man ggf. über ein Handels- und Importverbot nachdenken (dafür wäre die EU sogar noch irgendwie zuständig), aber nicht an eine Umklassifizierung eines völlig freien Gegenstandes in eine "verbotene Waffe" mit allen irren Konsequenzen. Grüße Schwarzwälder
  4. Also, da ist eine mehrfache Schießsportverbandsmacht etabliert worden. Das kam natürlich nicht zufällig in die Gesetzgebung rein - und Avramopoulos Idee war es bestimmt auch nicht. Aber trotzdem kann man sich mit so viel Geheimdiplomatie auch geschickt ins eigene Knie schiessen: Es steht nämlich jetzt tatsächlich folgender Passus drin ( 3c) c) ii): damit ist klar: Die A6-A9-Waffen dürfen nur behalten werden, wenn es eine Disziplin dafür gibt, die von einem international etablierten UND offiziell anerkannten Schiesssportverband anerkannt ist. Welche Verbände nun "international etabliert" sein werden und was "offiziell anerkannt" bedeutet (offiziell kann auch von EU-Organen anerkannt bedeuten), werden wir ja sehen. Wenn Avramopoulos weiter auf Zack ist, fällt die schön geheimdiplomatisch zusammengezimmerte neue EU-weite Verbandsmacht wieder wie ein Kartenhaus zusammen. Um es klar zu sagen: Die Schiesssportverbände haben durch die neue EU-Gesetzgebung(svorlage) enorme Macht zugesprochen bekommen, die sie davor nicht hatten. Chancen auf kat A-Waffen hat künftig NUR noch, wer: Mitglied ist (12 Monate; §8 WaffG funzt als Einzelsportschütze nicht mehr); regelmäßig an Wettkämpfen der anerkannten Verbände teilnimmt die passenden anerkannten Disziplinen schiesst Und damit Schützen nicht selber auf die Idee kommen, kleine Verbände zu gründen, nur für sich, setzt man halt noch das Kriterium "internationally established" obendrauf, damit kleine Krauter nie mehr eine Chance haben... Wer hat die Verbände eigentlich dazu mandatiert, sich so viel Macht zuzuschaufeln?
  5. Nicht ganz. Ehemalige Armeeangehörige bzw. Reservisten dürfen ihre (!) persönliche Militärwaffe (und nur die eine "one"!) , wenn sie zu Semiauto konvertiert wurde, auch behalten. Sie gelten im weiteren dann aber als Sportschützen-Gleichgestellte und unterliegen damit explizit(!!) denselben Überprüfungsprinzipien wie die Sportschützen (d.h. sie müssen regelmäßig damit schiessen/aktiv sein, das belegen/bestätigen UND MINDESTENS alle 5 Jahre medizinische UND psychologische Tests über sich ergehen lassen... M.E. frohlocken die Schweizer da zu früh. Aber auch für deutsche Sportschützen wird das nix, denn Du musst ein, zwei Abschnitte weiterlesen: Die HA dürfen nur besessen werden: wenn man in einer Schützenorganisation Mitglied ist; regelmäßig an Wettkämpfen teilnimmt und die Waffe für eine Schiessdisziplin benötigt wird, die von einem INTERnational anerkannten und etablierten Schiessverband anerkannt ist. Spätestens bei Punkt 3 wird es schwierig. IPSC? PPC1500? Bianchi ? Field Target? Alles vielleicht. Aber die vielen BDS-Standarddisziplinen oder auch viele andere nationale Schiessprogramme sind eben nicht international. Ziemlich sicher geht wohl Olympische Schnellfeuerpistole, aber für viele HA wird es schon allein deswegen eng werden. Und selbst wenn das Ganze mit IPSC oder PPC1500 funktioniert, heisst das, dann auch solche Wettkämpfe schiessen zu müssen, und zwar regelmäßig und davor natürlich die Kurse zu belegen. Wenn jemand so 10 HA sein eigen nennt und die nicht alle regelmäßig bei IPSC einsetzen kann/darf/will, ist das ein enormes Problem. Wenn "regelmäßig" dann als 2xWettkampfteilnahme/Jahr definiert würde, hätten wir bei 647 584 halbautomatischen Waffen in D plötzlich 1,3 Mio. IPSC Starts/Jahr in D und Österreich müsste dann 600.000 IPSC-Starts/Jahr durchführen. Aber damit wir da nicht rankommen, wird IPSC schon mal der Gemeinnützigkeit beraubt...
  6. Frau Corazza-Bildt ist ja eine Schlüsselfigur. Im norwegischen Schwesterforum www.kammeret.no wurde gerade ein Artikel von Ihr verlinkt, wie sie die Sache in Ihrem Heimatland vor Ihren eigenen Wählern darstellt: http://www.kuriren.nu/nyheter/viktig-fas-for-nya-vapenregler-8883766.aspx Kurz zusammengefasst: Man komme jetzt in eine wichtige Phase. Frau C-Bildt ist überzeugt, auf dem richtigen Weg zu sein, aus einem schlechten Ursprungsvorschlag am Ende ein vernünftiges Regelwerk zu machen. Sie weist darauf hin, bereits die Versicherungspflicht für Waffenbesitzer verhindert zu haben. Sie sei im Gegensatz zu Grünen und Sozialdemokraten weiter: gegen zeitbegrenzte Lizenzen gegen ärztliche Pflichtuntersuchungen gegen den Verbot des Internethandels Bei Halbautomaten sei sie gegen "willkürliche" Verbote wie z.B. ein militärisches Aussehen von Waffen. Sie will einen klaren und rechtssicheren Rahmen haben. Der verstärkte Kampf gegen Terrorismus sei eine Priorität, aber unbescholtene LWB sollen nicht dafür gestraft werden. Sie will keine enorme Bürokratielast, aber ist schon der Meinung, dass die jetzigen Regeln doch so manches Schlupfloch bieten und unbedingt einer Überarbeitung bedürfen. Den jetzigen Prozess zu stoppen (d.h. die Ratvorschlag etc. abzulehnen) ist für sie keine Alternative, zumal es dann Jahre neuer Unsicherheiten geben würde. ==> Meine Meinung dazu: Schade, dass wir also mit einer neuen EU-Gesetzgebung rechnen müssen. Aus etwas völlig verkorkstem am Ende was Gutes zu machen, kann nicht funktionieren, zumal Avramopoulos offenbar hoch motiviert wurde, Maximalverbote durchzusetzen. Wenn Frau Corazza-Bildt so unbedingt ein neues Gesetz will, besteht die Gefahr, dass sie am Ende um des lieben Kompromisses willen noch etliche der o.g. Positionen zumindest stückweise aufgeben wird - und die Halbautomaten sehe ich da mit als erstes im Verhandlungspoker fallen.
  7. Gern. Man könnte z.B. das BMI anschreiben und nach den Bürokratiekosten fragen, die dieser neue Magazinverbotswahnsinn, der Gaswaffenerlaubnispflichtswahnsinn, der MPU-Überwachungs und regelmäßig WBK-Verlängerungswahnsinn etc. (inkl. Überwachung/Durchführung) etc. kosten wird und mit welcher Manpower dies bewerkstelligt werden soll, wo schon jetzt auf (in wenigen Wochen ausgebildete) Hilfspolizisten zurückgegriffen werden muss und die innere Sicherheit durch offene Grenzen immer mehr unter Druck kommt. Und ob es nicht kontraproduktiv wäre, statt seine Ressourcen dem Kampf gegen Terrorismus zu widmen, stattdessen einer extremen Regulierungswut aus Brüssel zu opfern, um so im Endeffekt weniger, statt mehr Sicherheit für die Bürger zu schaffen. Und man könnte das BMI auch fragen, welche Straftaten es denn in den letzten Jahrzehnten in D gegeben habe, bei der überlange Magazine in Legalwaffen eingesetzt überhaupt eine Rolle gespielt hätten. Und die Verbände kann man natürlich auch anschreiben und um Aufklärung bitten, ob dies in ihrem Interesse sei, dass unsere HA in Kat. A wandern, um dort durch regelmäßige Verbandsbescheinigungen weiter besessen werden zu können. Das Forum Waffenrecht ist jedenfalls sehr ruhig geworden in den letzten Wochen. Auffallend ruhig. Was meist nichts Gutes bedeutet.
  8. Nichts für ungut, aber dem Richter wird die persönliche Meinung eines damaligen Ministerialbeamten zum EU-Gesetz herzlich egal sein. Er wird das Gesetz immer noch nach seiner eigenen Gusto interpretieren. Vor etlichen Jahren hatte ich mal in einen Prozess bei der strittigen Auslegung eines Gesetzes den Unterzeichner desselben (damals Ministerpräsident) gefragt, was er denn mit dem Gesetz gewollt habe. Da er Verwandter meiner Frau war, schrieb er dann nett zurück, er habe das so und so gewollt. Meine Frau hat das Schreiben dann dem Richter vorgelegt. Der kochte vor Wut und der Rechtsprofessor der Gegenseite erst recht: "Beeinflussung des Gerichts, bla bla..."). Der Richter hat dann das Gesetz ganz entgegengesetzt der Meinungsäußerung/dem Willen des Ministerpräsidenten interpretiert, fertig. Kurzum: Dein diesbezüglicher Plan wird vor einem deutschen Gericht definitiv nicht funktionieren, egal was man Dir jetzt schreibt, wie man sich das Gesetz denkt... Und die zweite Idee finde ich jetzt auch nicht so ergiebig, sorry. Die Verbände haben durch den neuen EU-Gesetzesvorschlag jede Menge mehr Macht bekommen. Wer seine flugs "verbotenen" Waffen noch weiter besitzen will, muss jetzt regelmäßig (!) allerlei Bescheinigungen der Verbände beischleppen, bei allerlei Veranstaltungen der Verbände mitmachen usw. Auf diese Idee ist nicht der Avramopoulos selber gekommen. Die Masche: Waffenklassen in A (verboten) zu schieben um sie dann mit dem Segen der Verbände und allerlei Bescheinigungen derselben doch weiter behalten zu dürfen, die kommt von... ich ahne es schon. Schade. Aber Geschichte wiederholt sich. Und am Ende geht das weder für die Sportschützen noch ihre Verbände gut aus.
  9. Kleine Frage: Was ist denn der aktuelle Stand bei den IMCO-Vorschlägen? Wollen die den Magazinverbotskrampf ebenfalls? Soll man Abgeordnete eher dahingehend anschreiben, dass sie sich für IMCO einsetzen oder die ganzen Vorschläge allesamt ablehnen?
  10. Schwarzwälder

    CZ 75 Sport III

    Die läuft mit CCI SV SEHR gut. Ebenso mit RWS Pistol Match SR (soft recoil). Grüße
  11. Dieses Magazin-Gedöns im neuen EU-Recht wird vielen noch sehr übel auf die Füße fallen. Was für manche wie ein gangbarer Kompromiss ausschaut, wird zur Riesengängelei werden. Aus kriminologischer Sicht wird mit dem Magazinkrampf nichts gelöst: Selbst die New York Times musste einräumen: http://www.nytimes.com/2014/09/14/sunday-review/the-assault-weapon-myth.html?_r=0 Mit anderen Worten: Nicht mal 3% der Morde in den USA gehen auf das Konto von Gewehren (irgendwelche Gewehre, vom Einzellader, braven Repetierer, Jagdgewehr bis halb- und vollautomatischen Gewehren in den USA alles eingeschlossen). Es darf getrost davon ausgegangen werden, dass der Anteil Morde, die mit assault weapons oder machine guns (dort gibt es rd. 1/2 Mio. Vollautos in privater Hand - mehr als HA-LW bei uns!) im Promillebereich liegen. Der Fokus auf Assault weapons / Anscheinswaffen hat schon in den USA nicht funktioniert und wird bei uns auch nichts bringen. Noch viel weniger als nichts, denn wieviele Verbrechen sind den in D in den letzten Jahrzehnten mit Gewehren im Anscheinskriegswaffenlook begangen worden? Und bei wievielen Verbrechen sind superlange Magazine benutzt worden? Selbst im seltensten Fall eines Amoklaufes wird einer seine "handliche" Glock mit 17er Mags die in die Hosentasche passen, nicht durch ein 31er Mag zur Unhandlichkeit überführen und damit die vorzeitige Entdeckung seiner Tat riskieren. Ein Mag.-Wechsel mehr, zumal wenn man völlig schutzlosen, unbewehrten z.B. Schülerklassen gegenübersteht, ist zudem auch kein Problem. Lange Magazine hätten ggf. einen gewissen Sinn, wenn es um vollautomatische Schusswaffen geht. Das Dauerfeuer 3-4 Sekunden aufrecht zu erhalten, statt nur ein paar Zehntelsekunden lang, mag ggf. Sinn machen. Vollauto ist aber eh verboten. Die Verbrechensrate wird durch diese bösartige Gesetzgebung zu Magazinen daher nicht reduziert werden, kein bisschen. Der penetrante gesetzgeberische Angriff auf HA-Gewehre und lange Magazine ist entweder mit Dauervernebelung durch Hollywood-Action-Filme zu erklären, oder damit, dass man fest damit rechnet, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung von oben zerstört und in eine massive Diktatur überführt wird. Für den Fall, dass man das tatsächlich möchte, könnten so HA mit langen Magazinen in braver Bürgerhand stören. Ein bisschen. Sehr enttäuscht bin ich aber auch von unserer Lobby. Das FWR hat schon im Herbst eingeräumt, dass es trotz intensivster über * 2 Jahre * lang andauernder Gespräche in Brüssel etc. nichts von den echten Vorschlägen/Intentionen der EU-Kommission mitbekommen hat, mit der wir dann im November überrollt wurden. Auch die super geheimdiplomatischen Kontakte zu unseren deutschen Regierungskreisen haben nicht verhindert, dass just unsere deutschen Regierungskreise trotz gegensätzlicher Beteuerungen ("unser Waffenrecht ist scharf genug!" etc.) nun weitere exorbitante Verbote und Gängelbestimmungen selber bei der EU vorgeschlagen haben, ja - es ist uns vorab nichtmal bekannt geworden. Es sei denn natürlich, dieser Magazinschlamassel war mal wieder eine super geheime "Schlimmeres verhüten" Idee und so selber eingefädelt worden. Bin gespannt, was da noch rauskommt...
  12. Schade, dass unsere Bundesregierung solche EU-Vorschläge eingebracht haben soll: Es hieß doch immer, unser WaffG sei streng genug etc.! Ich wüßte nicht, bei welcher Straftat in D mit legalen Waffen solche Magazine eine Rolle gespielt haben sollten, selbst bei Amoktaten m.W. nicht. Durch Kategorisierung von Magazinen schafft man aber eine weitere enorme Bürokratie, die NULL Sicherheit schafft. Den 1.000 IS-Leuten, die mit der Einladungspolitik nach D geholt wurden, wird es an Kaschi-Magazinen sicher nicht mangeln. Wer es logistisch schafft, illegales Kriegsgerät hierher zu verbringen, der wird an ein paar kleinen Magazinen nicht scheitern. Obendrein gibt es heute 3D-Drucker, die jeden Magazinkörper passend drucken könnten. Und Federn bleiben frei. Ich sehe bei dem Ansatz stattdessen wieder eine Vielzahl neuer Detailprobleme und wehe man verstolpert sich an einem, dann sind gleich alle A+B-Waffen weg: Wenn jemand z.B. ein Magazin (Glock, UZI etc.) hat, das gleichzeitig in Kurz- und Langwaffen passt, und er Kurz- und Langwaffe hat: Muss er dann sein (z.B.) 17-Schuss-Glockmagazin wegwerfen, weil es auch in eine HA-LW passt? Wenn jemand sein 20er Magazin auf 10 Schuss blockiert hat (z.B. durch Einlagen etc. von Magpul), könnte er es ja jederzeit wieder deblockieren. Gilt das dann auch als 20er und muss weggeworfen werden? Angenommen, ein Sportschütze besitzt eine DEKOwaffe mit 30er Mag, das aber nirgends in seine Sport-/Jagdwaffen reinpasst: muss er das dann trotzdem vernichten? Angenommen, das Mag besitzt zwar nur 10/20 Schuss, es gibt aber frei verfügbare Bodenplatten "+2" und damit besäße man dann 21/22 Schuss: heißt das, dann gilt auch das 10er als 12er etc. und wird verboten? Wie weißt man die Vernichtung großer Magazine nach? Sind ja dann verbotene Waffenbestandteile, die man nicht irgendwo entsorgen darf. Angenommen, es gibt für die Waffe keine kruzen Magazine, sondern nur blockierte lange, die als lang gelten: dann fällt das Bedürfnis für die Waffe gleich mit weg, d.h. man darf die Waffe abgeben. Angenommen, die Behörden sind der Meinung, man habe irgendwann irgendwo größere Mags erworben und nicht vernichtet (der Verdacht könnte bei allen EGUN-Bietern, Messebesuchern etc. auch auch bei jedem zufälligen Foto im netz, das einen mit einem vermeintlich etwas längeren Magazin zeigt, und sei es nur eine BB- oder Luftdruckwaffe, bestehen): Wie erfolgt dann die Kontrolle? In D ganz klar: SEK-Einsatz, alle Hunde/Haustiere tot, Kinder traumatisiert, Haustür+Wohnungseinrichtungen zerstört und immer häufiger auch selber halbtot. Anders geht es ja nicht, der Souverän, das Volk, will solche Massnahmen ja genau so. Nicht auszuschliessen, dass es allein deswegen mehr Verletzte+Tote in D geben wird, als es jemals durch Legalwaffenbesitzer mit solchen Mags geben würde! Hier rollt ein neues Riesengängelinstrument und Bürokratiemonster an, das NULL (0) Sicherheit schaffen wird, aber ganz vielen das Leben noch schwerer macht. Warum verhindert die Geheimdiplomatie solche Geheimvorschläge der deutschen Regierung nicht??
  13. Die bzw. der bestimmte Verwaltungsrichter in Leipzig hätte sich GANZ bestimmt erheblich schwerer getan, wenn es schon eine Reihe anders lautender Urteile von seinen Vorgängern in Leipzig oder seinen Kollegen aus dem anderen (richtigen) Senat oder auch vom BVerfG gegeben hätte, die er allesamt mit seinem Urteilsspruch hätte umstoßen müssen. Sowas macht auch ein Bundesrichter nicht einfach mal so! Aber irgendein einziges Urteil einer untergeordneten Instanz zu kippen, das juckt ihn wenig, klar.
  14. Das ist durchaus auch wahr. Allerdings vergisst du bei Deiner Aufzählung, dass Mitglieder professionelle Kreise untereinander sich ungern als Nestbeschmutzer betätigen. Man neigt ungern dazu, mit den bisherigen Verfahrensweisen seiner Zunft komplett zu brechen. Eben deshalb wäre der Kampf auch vor den Gerichten umso wichtiger für eine erfolgreiche Lobbyarbeit gewesen. In den 70er Jahren waren hier in D noch goldene Zeiten für Legalwaffenbesitzer in D vor Gericht. Ich erinnere mich an den Fall vor einem Bundesgericht, da wurde ein Hausherr freigesprochen, der einem bloßen Spanner, der schon auf der Flucht war (!) in den Rücken schoss, weil er schon wiederholt ins Schlafzimmer eingestiegen war (nur zum Spannen) und der "Angriff" trotz Flucht somit fortdauerte (weil zu erwarten war, dass er wiederkommen und spannen würde) und somit dass Schießen mit einem GK-Revolver in den Rücken des Flüchtenden vom Bundesgericht als OK / von der Notwehr gedeckt war. Wenn das FWR schon Ende der 90er Jahre regelmäßig vor Gericht professionell vorbereitete Fälle mit super Gutachtern durchgeboxt hätte (klar, anfangs auch mit Niederlagen, ging der NRA damals auch nicht anders) , dann hätten wir heute eine gefestigte Rechtssprechung durchaus pro LWB, die niemals von einem einzigen fachfremden Bundesrichter so hätte umgestoßen werden können. Aber wie viele Fälle haben unsere Verbände in den letzten 40 Jahren vor den Bundesgerichten professionell durchbetreut?? Eben. Da lief fast nix und so ist es leicht, mit einem obiter dictum 40 Jahre Verwaltungspraxis umzustoßen. 40 Jahre anderslautende Bundesrichterbschlüsse einfach umzustoßen, das wäre einem einzelnen Richter weitaus schwerer gefallen... Das Forum Waffenrecht hat sich allein auf die Geheimdiplomatie bei der Legislative verlegt. Einen professionellen Kampf vor den gerichten lehnte man strikt ab, man wolle "Ruhe für die Verhandlungen" und empfand jedwede gerichtlichen Auseinandersetzungen in höheren Instanzen nur als störend. Diese Fehleinstellung rächt sich jetzt.
  15. Ja. Das zeigt den diesbezüglich schwachen Einfluss unserer Lobby. Aber mal ganz prinzipiell: CDU-nahe Kreise und kirchennahe Kreise haben z.B. in früheren Jahren eine Reihe familienpolitische Regelungen erfolgreich (ja, mehrfach - es geht also!) vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten. D.h. das allerhöchste Gericht (BVerfG) gab dann der Politik auf, bestimmte Regelungen zur Mütterrente, zur SV-Beitragsreduzierung fü Eltern etc. zu ändern. Die Politik reagierte sehr träge, musste teils wiederholt vom BVerfG dazu aufgefordert werden und manchen Regelungsaufträgen kam sie bis heute nicht nach. Auch bei steuerrechtlichen Auflagen der höchsten Bundesgerichte tut sich öfter wenig, bzw. es kommt gar ein "Nichtanwendungsbeschluss" o.dgl. Nur bei besonders gesetzestreuen Legalwaffenbesitzern, genügt schon ein fachfremdes obiter dictum des BVerwG und schon überbieten sich Politik und Exekutive gegenseitig, wie sie am ehrerbietigsten und eilfertigsten diesem fachfremden (weil das obiter dictum nur Umweltschutz/Tierschutz/Natur und Jagdrecht betraf, wofür der Senat NICHT zuständig war) Meinungsausdruck eines Richters maximale bundesweite Geltung verschaffen können entgegen vieler Jahrzehnte anders regulierter Praxis. Warum nur beschleicht mich das Gefühl, dass wir hier völlig für dumm verkauft werden?
  16. Gut, das Gericht mag ja (offenbar) Grundsätze haben, die sehr Legalwaffenbesitzer-unfreundlich sind. Dennoch müssen sich diese Grundsätze an den Gesetzesregelwerken messen lassen. Und da haben wir eben nicht nur die Berner Konvention und das BJagdG (beide gelten für den Sportschützenbereich ohnehin nicht), sondern: A. Das Kriegswaffenkontrollgesetz mit seiner Anlage zu §1 Abs.1 und den "Erläuterungen zur Kriegswaffenliste" Aus diesen Regelwerken kann entnommen werden, dass halbautomatische Gewehre als "Jagd- und Sportwaffen" gelten, wenn sie bestimmte Merkmale aufweisen und andere nicht aufweisen. Wechsel(!!)magazine bis 10 Schuss sind z.B. kein Merkmal, was gegen eine Jagd- oder Sportwaffe spräche. B. Die Waffengesetz-Verordnung, die in § 6 zwar sportliches Schiessen nur für HA-Waffen mit Magazinen bis 10 Schuss definiert (NB: Def. weiter gefasst als die Berner Konvention von wegen Wechselmöglichkeit für Magazine > 2 Schuss) und die in §6 Abs. 4 AWaffV das Recht zur Beurteilung, ob Sportwaffe gem. §6,1 AWaffV oder nicht, eindeutig dem BKA zuspricht. C. Die Feststellbescheide des BKA - deren konkrete Beurteilung im Einzelfall kann zwar von einem Gericht (VG, OVG, BVerwG) überprüft werden, nicht aber generell dergestalt, dass schlechthin ALLE HA verboten würden, weil das Gericht ein eigenes "Prinzip" hochhält. Man bedenke: Hinter den Feststellbescheiden steckt nicht nur das BKA, sondern auch das BMWI, sowie die Länder, die einzeln befragt werden müssen. D. Vom Bundesverwaltungsamt ausdrücklich genehmigte Sportverbände und ausdrücklich genehmigte Sportordnungen Hierin sind zahlreiche schiesssportliche Disziplinen für Halbautomaten "abgesegnet" worden, die u.a. ausdrücklich auch das Laden von bis zu 10 Schuss in HA-Gewehren oder unbegrenzt (in der Praxis > 20 Schuss) für HA-Kurzwaffen zulassen und/oder schnelle MagazinWECHSEL erforderlich machen (dic. IPSC-SpO, Fallscheinbe Büchse BDS, Fertigkeitsschiessen BDS, u.v.a.). Wir wären schon auf dem Weg in den Richterstaat, wenn alle diese Gesetzeswerke und Regelungen und der dahinter klar zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers in die Tonne getreten würden, nur weil ein einziges Bundesgericht ein einziges "Prinzip" (nicht Gesetz!) gerne über die gesetzlichen Regelwerke stellen möchte.
  17. @MarkF, vielen Dank für deine Ausführungen. In Appendix IV der Berner Konvention sind folgende Waffen für die Jagd auf Säugetiere und Vögel verboten: Die von Dir zitierten Erläuterungen zu Appendix IV, nämlich Satz Nr. 84 dazu, lauten: Abgesehen von semantischen Streitpunkten (auf welchen Begriff/Wort/Teilsatz bezieht sich welche Definition und was genau ist mit "reload" gemeint, dürfte eines klar sein: Die Erläuterung bezieht sich auf den Gesetzestext und darf nicht isoliert betrachtet werden. Im Kontext wird dann klar, dass die Erläuterung nur so gelten kann: Andernfalls würde die Erläuterung weit über den ursprünglichen Gesetztestext hinausgehen und komplett neue Waffengattungen als verboten betreffen, die im Gesetztestext gar nie als verboten benannt wurden, namentlich alle Repetierwaffen und sogar klassische Einzellader-Jagdwaffen wie Vierlinge. Der Sinn der Erläuterung aus den 70erJahren lag wohl darin, dass von dem ">2-Schuss-Magazin-Verbot" für Selbstlader auch damals noch gängigere SL mit Stripper-Clips (M1 Garand, SKS Simonov etc.) und natürlich mit Gurtzuführung von dem Verbot mitumfasst sein sollten. Aus der Erläuterung Nr. 84 also auf Revolververbote oder Repetiererverbote etc. zu schliessen, kann man nur, wenn man böswillig oder restlos unbegabt ist. Damit meine ich natürlich nicht Dich (ich weiß, du spielst hier den advocatus diaboli). Was Du des weiteren in punkto Verwendungsverbot anführst: Das BVerwG referiert da auf sich selbst, hält seinen selbst imaginierten "Grundsatz der Gefahrenvorsorge" hoch. Etwas ist verboten, also muss ich aus dem Verbot schliessen, dass auch automatisch alles das verboten ist, was geeignet wäre das Verbot zu brechen. Mal auf was allgemein verständliches bezogen: Angenommen rotgrün führte ein Tempolimit von 120 km/h auf den Autobahnen ein. Derselbe "Grundsatz der Gefahrenvorsorge" geböte es dann, allen autos einen Tempobegrenzer einzubauen, der bei 120 km/h zuschlägt. Oder noch besser: Alle Autos mit Motorstärken, die das Übertreten der Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zuliessen, wären entschädigungslos einzuziehen, also alles so jenseits von 34 PS... Eigentlich schon hirnrissig, mit was für "Grundsätzen" und "Prinzipien" der Gesetzesauslegung wir Legalwaffenbesitzer uns da überziehen lassen. Sowas kann man nur mit LWBs machen.
  18. Also die heutige Stellungnahme des FWR ist da. Erfreulich ist, dass das FWR nun auch etwas streitlustiger auftritt und Gerichtsprozesse androht. Eine gesetzliche Änderung sei allerdings frühestens Ende 2016 zu erwarten. Naja der DJV gab ja schon den Tipp mit der Auslandsjagd. Ggf.muss halt jeder für sich eine Zwischenlösung finden, falls die Behörde nicht solange stillhält oder die BJagdG Änderungen doch nicht so kommen wie erwünscht und dir Sache gerichtlich geklärt werden muss. Norwegen hatte ich ja schon erwähnt.
  19. Du kannst grundsätzlich davon ausgehen, dass ich auch einen JJS besitze, beruhigt dich das ein wenig? Ansonsten muss man den Urteilsspruch schon arg verbiegen, um ihn auf Halbautomatische Pistolen anwenden zu können. Revolver geht gar nicht und wer ihn auf Sportschützen anwenden will, driftet allmählich in Paranoide
  20. Diesen "Blödsinn" machen jedes Jahr eine sechsstellige Zahl Norweger mit. Wenn Du allerdings partout keinen Schiesstest ablegen willst: Du kannst Deine Jagd auch auf Niederwild begrenzen, bzw. exkl. Elch, Rentier, Hirschwild. Dann brauchst Du in Norwegen keinen Schiesstest und der norweg. JJS kostet Dich dann auch nur 330 NOK. Allerdings könnte dann die Behörde sagen, dass Du statt Deiner SR1 oder was auch immer, halt nen Repetierer nehmen sollst, denn da ist auf dem norweg. JJS dann keine Waffe eingetragen, mithin (fast) beliebige Auswahl. Und nochwas: Für Spitzbergen zum Eisbärenschutz braucht man auch keinen Schiesstest (nur wenn man dort jagen wollte). Für JEDERMANN ist dort nur eine Schusswaffe vorgeschrieben. Leihen geht u.U. auch, aber gerade im Sommer sind Leihwaffen oft ausgebucht, daher kann einen da die Behörde schlecht drauf verweisen. Gesetzliche Grundlage (aktuelle Richtlinien vom 12.10.2015) für Spitzbergen hatte ich im Thread schonmal gepostet. http://www.sysselmannen.no/Documents/Sysselmannen_dok/Våpen og skremmemidler/Retningslinjer for våpen og beskyttelses- og skremmemidler mot isbjørn.pdf
  21. @Carcano: Der Schiesstest ist auch für Auslænder vorgeschrieben. Es sind 30 Trainingsschuss zu machen. Danach für jede Büchse ein Schiesstest. Man hat die Wahl 5 Schuss auf 100m auf eine Rentierscheibe. Stehend, Kniend, liegend, sitzend nach freier Wahl (aber ohne Zweibein). Alle 5 Schuss müssen in einem Kreis von 30 cm Durchmesser auf dem Rentier landen. Wer nicht mehr ohne Auflage schiessen kann, braucht ein ärztliches Attest, dann soll auch das gehen. Wen das präzisionstechnisch überfordert, der hat alternativ die Möglichkeit, auf eine lebensgroße Bärenfigur zu schiessen. Da muss er dann u.a. 2 Schuss innerhalb 4 Sekunden in der Herz-Lungengegend des Bären versenken, allerdings nur auf 20m Abstand. Dritte Möglichkeit ist ein Schiesstest auf den laufenden Elch. Man muss nur 1 der 3 vorgenannten Tests ablegen, allerdings für jede Waffen/Muni-Kombi jeweils ein Test. Test kann sooft wiederholt werden wie man will. Mal ehrlich: DAS sollte niemand überfordern, oder? Für norweg.-Kundige hier der volle gesetzliche Vorschrift dazu: http://www.skytterlag2.no/filestore/Skytterlag/kvinnherad-filarkiv/Jegerutvalet/Instruksomskyteprveforstorviltjegere.pdf Der bedürfnistechnische Vorteil des Schiesstests ist halt, dass die Waffen-/Munitionskombination, mit der man den Schiesstest bestanden hat, dann auch so im norweg. JJS eingetragen und abgestempelt wird und NUR mit dieser Kombination dann auch gejagt werden darf. Die deutsche Behörde kann einen dann nicht auf eine andere Langwaffe (z.B. einen Repetierer) verweisen, wenn z.B. da eine Merkel SR1 eingetragen ist! Damit ist das Bedürfnis eigentlich sehr gut abgesichert!
  22. Eine schnelle Lösung ist also nicht in Sicht. Vielmehr droht die rasche Rücknahme der Waffenbesitzerlaubnis für halbautomatische, auf JJS erworbene Waffen. Ich empfehle daher folgende Lösung: 1. Registrierung als Jäger im Brønnøysundregister (norweg. Jägerregister). Bin dort auch registriert; m.W. sollte der deutsche JJS/deutsche Jägerprüfung ausreichend sein. 2. Danach erwerbe man eine jegeravgiftskort (norweg. Gegenpart zum dt. JJS), kostet für Großwild (inkl Elch) 400 NOK, also nichtmal 50 EUR/Jahr. 3. Sodann buche man einen Flug nach Spitzbergen. Hin- und Rückflug kann sehr günstig online über Norwegian.no ab Berlin-Oslo-Longyearbyen für um die 250 EUR (komplett hin+zurück) gebucht werden. Auch München uva Städte sind möglich. 4. Auf ggf. Antrag hin können auf dem EFWP dorthin halbautomatische Flinten mit > 4 Schuss Magazin, GK-Revolver/Pistolen in Bärentaugl. Kaliber und SL-Büchsen mitgenommen werden. Grund: Eisbärschutz bei Touren außerhalb Longyearbyen. Solche Waffen sind VORSCHRIFT, d.h. es ist gesetzlich geregelt, dass die Halbauto-Flinte mind. 4 Schuss fassen können muss. 5. Dort oben angekommen, kann man eine storvilt skytteprøve ablegen. D.h. wer dort auf Rentiere, Hirschwild oder Elch jagen will, muss einen (einfachen) Schiesstest bestehen. Das Bestehen wird per Datum/Stempel/Unterschrift auf dem norweg. Jagdschein vermerkt. D.h. für den Rest der Gültigkeit des norweg. JJS hat man damit ein Bedürfnis für genau die (ggf. Halbautomat.) Langwaffe+Munition, d.h. man darf keine andere Langwaffe oder Muni dann nutzen! 6. Wenn die deutschen Behörden dann nach einem Bedürfnis fragen, seid ihr doppelt abgesichert: a) Ihr braucht als Eisbärschutz eine SL-Flinte mit gr. Magazin (2schüssige BDF sind von Gesetz wegen abgeraten!) und/oder als Backup z.B. eure Desert Eagle (ab Kal. .44 lt. gesetz zugelassen, KK-Kurzwaffen oder 9mm allerdings nicht). b) Ihr habt durch die abgelegte Schiessprüfung für die im norweg. JJS eingetragene halbautomat. Büchse gleichzeitig ein Bedürfnis, da das Amt euch nicht auf andere Langwaffen verweisen kann (die sind da nicht eingetragen und dürfen somit nicht benutzt werden). 7. In der Zwischenzeit könnte es ggf. eine gesetzl. Regelung oder eine Lösung durch die Exekutive oder via LJV-Ausnahmen geben, oder ihr nutzt das Jahr zu Sportschützenbedürfniserlangung oder Rote-WBK-Erlangung oder Erwerb eine Waffenhandelslizenz. Auf jeden Fall gewinnt ihr durch die "Norwegen-Lösung ordentlich Zeit, und vielleicht gefällt es dem einen oder anderen sogar da oben mal ein paar Tage! Ein paar Wermutstropfen gibt es allerdings: 1. Wenn die HA-Flinte sich nicht aufmachen lässt (also mind. 4 Schuss), dann ist sie zum Eisbärenschutz gesetzl. schlicht verboten, also dann kein Bedürfnisgrund. 2. Für die Jagd in Norwegen mit Büchsen braucht es bestimmte Mindestkaliber. Auch Norwegen ist Berner Konventions-Staat, hat daher Begrenzungen der max. Anzahl geladener Patronen. Für Elch gilt 3+1, für z.B. Rehwild 2+1. Allerdings wird das üblicherweise so gesehen, dass man auch z.B. ein 5-Schuss-Magazin nutzen darf, nur guckt die Jagdaufsicht ggf., dass auch wirklich nicht mehr als 2+1 oder 3+1 Schuss geladen sind. 3. Last not least gilt auch in Norwegen ein Anscheinswaffenparagraph (aber nur für die Jagd). D.h. entweder ggf. Umschäften für den Schiesstest oder dort oben einen IPSC-Rifle-Kurs machen/buchen und Mitglied werden (ist meist recht billig und mit der medlemskort hätte man ein weiteres, drittes Bedürfnis als ausländ. Sportschütze). IPSC da oben ist genial!
  23. Also die "Übertragung" des obiter dictums auf Sportschützen ist jetzt aber schon extremst weit hergeholt. Bei Sportschützen greift das Berner Konventions Gedöns doch gar nicht. Außerdem hat das Bundesverwaltungsamt explizit Sportordnungen genehmigt, bei denen Magazinwechsel verlangt sind. Und es hat SpO genehmigt, wonach z.B. auf 20 Schuss blockierte 10er Mags zugelassen sind. Auf eine Möglichkeit für Magazine > 10 Schuss hat man keinen Einfluss. Magazine sind frei, jeder kann sich ein langes Mag. mit dem 3D Drucker drucken. Wer hier "regulieren" will, will ein Totalverbot. Ein Totalverbot aufgrund eines obiter dictums eines BVerwG in GANZ anderer Sache - wozu brauchen wir dann noch die Legislative??
  24. Wenn Geheimdiplomatie da schon gefruchtet hätte, dann hätten wir nach dem 28.04. wenigstens etwas aufatmen können. Man kann sich über den beschränkten Wert der Verfassungsbeschwerden lustig machen. Über den beschränkten Nutzen der Geheimdiplomatie darf man dann aber seit dem 28.04. auch ein bisschen lächeln.
  25. Nein. Formaljuristisch betrachtet vielleicht schon. Aber: Auch wenn das BVerwG jetzt rechtskräftig ist ohne wenn und aber: Solange etwas noch vor dem BVerfG "anhängig" ist, wird das die Behörden doch ein kleines bisschen eher zur Vorsicht bringen; es nimmt etwas den momentanen Druck von uns, jetzt schon extrem rigoros gegen uns das BVerwG Urteil umzusetzen. Dann ist da die Signalwirkung - man scheut geeint als LWB auch den Großkampf vor den Gerichten nicht (mehr). Dieser Prozess kann ein Anfang sein, ein Signal, dass wir uns nicht alles gefallen lassen und (auch für die Gegenseite aufwändige und teure, mühsame) Gerichtswege nicht mehr scheuen. Irgendwer wies zurecht darauf hin, dass die NRA am Anfang auch keine Erfolgsstory vor Gericht hatte, sondern viele Anfangsschlappen einstecken musste. Heute ist das dort ganz anders. Letztlich muss an bei 2-3% Erfolgsrate auch mal sehen:Irgendwann sind wir dann auch statistisch dran. Und wenn ein Gericht sich zum 10ten, 20ten, 30ten Mal mit einer Materie befassen muss, schaut man ggf. schon mal genauer hin. Ging ja anderen "Grundrechtsaktivisten" ähnlich. Steter Tropfen höhlt den Stein.
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