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Schwarzwälder

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  1. Erstmal vielen Dank für die Tipps. Gestern haben wir der Sachbearbeiterin statt einer Einladung einen gültigen Jahresjagdschein aus dem europ. Ausland vorgelegt, damit war sie dann happy. Das Ausstellen dauert noch, aber wird jetzt gemacht. Was es kosten wird, weiß ich nicht, da warte ich mal den Kostenbescheid ab. Aber wie ich das hier im Thread verstehe, kann ich da wohl nicht viel machen...
  2. @BBF und christo: Vielen Dank. Es ist halt immer blöd, wenn man den Antrag persönlich abgeben will und dann eine sehr selbstbewusste Auskunft: "Geht nicht." entgegenschallt. Der Antrag wurde schlicht nicht entgegengenommen, fertig. Trotzdem darauf zu insistieren, sorgt dann für Missmut, was man natürlich vermeiden möchte. Habe gerade nochmals alle denkbaren Rechtsgrundlagen durchforstet, eigentlich sagt §32,6 WaffG alles: Das einzige, was ich mir denken könnte: Ohne Einladung hat man seinen Willen, Waffen ins EU-Ausland mitnehmen zu wollen, nicht ausreichend dargelegt. Wobei das ja manchmal auch ein Henne-Ei-Problem werden könnte und eben nicht jedes Land der EU für jede Waffe eine Einladung verlangt. Aber rein vom Gesetz gibt es eigentlich nur 3 Anforderungen: - man hat einen Wohnsitz in D - Waffen müssen in Kategorie A1.2, B, C oder D fallen - man ist zum Besitz berechtigt (Nachweis durchgültige WBK) Noch 2 Fragen, damit es nicht weitere Probleme gibt: a) Können/dürfen WBK-pflichtige Luftdruckwaffen > 7,5 J auch in den EFWP eingetragen werden (z.B. für Field Target im Ausland)? b) Wenn es 12 Waffen sind, reicht 1 EFWP ja leider nicht, kostet das Ganze dann trotzdem nur 55 EUR oder 2x 55 EUR oder wie unsere SB dann wohl verfährt 55 + 55 + 12x11 = 231 EUR ??? Grüße Schwarzwälder
  3. Heute wollte meine Frau Ihren Europ. Feuerwaffenpass verlängern. OK, er war abgelaufen, also Neubeantragung. Alles ausgefüllt, Passbild und WBKs dazu, doch dann sagte die Sachbearbeiterin sinngemäß: Für die Ausstellung des Europ. Feuerwaffenpasses wird eine Einladung aus dem Ausland benötigt. In den Pass werden NUR die Waffen eingetragen, für die eine Einladung vorliegt. Zudem kostet der Pass über 50 EUR und dann käme für jede (!) Waffe nochmals 10-11 EUR dazu, auch wenn "in einem Rutsch" eingetragen wird. Meine Frau wies darauf hin, dass sie früher auch keine Einladung vorlegen musste und dass auf dem Antragsformular nichts von Einladungen als benötigte Unterlagen stehen würde (nur Passbild, dt. WBKs und ausgefülltes Formular etc.). Alles half nichts: Erst die Einladung, dann der Pass (der bei 6 Waffen und 1 Wechsellauf dann rd. 130 EUR kostet). Ich bin heute abend dann aus allen Wolken gefallen. Wo könnte die Frau die rechtlichen Grundlagen dafür schöpfen? Ist das Euch auch schon passiert? Gibt es da irgendeine missverständliche Verwaltungsanweisung, an der sich die Sachbearbeiterin gerade hochgezogen hat? Wie geht man taktisch klug vor (wir wollen Sie nicht brüskieren, brauchen den Pass aber bald). Grüße Schwarzwälder
  4. Also Du willst unserem Staat folgendes Verhalten unterstellen: Erstmal wird alles (halbautomatische) verboten und dann folgt die Begründung: Jetzt wo sie verboten sind, sind die Halbautomaten (fast) nix mehr wert, also - ha, ha - gibt es auch (fast) keine Entschädigung mehr?? Analog: Du schlägst jemand so zusammen, dass er Invalide wird und teilst dem Opfer dann mit, jetzt wo er Invalide ist, kann er ohnehin nicht mehr in seinem Beruf tätig sein, also zahlst Du auch keinen Verdienstausfall?? Also: Ein bisschen Schwarzmalerei - kann ich verstehen. Ein bisschen Defätismus - kann ich schon weniger verstehen, aber jeder verarbeitet halt seinen Frust auf andere Weise. Aber wieso willst Du jetzt unseren Staat als diktatorischen Moloch darstellen? Wie karlyman schon sagte: enteignungsgleiche/enteignungsähnliche Eingriffe sind (natürlich) entschädigungspflichtig. Vermutlich sind so 2 Milliarden EUR schon irgendwie aufzutreiben. Aber problemlos wird das nicht, vor allem, wenn man einräumen müsste, dass dies vornehmlich zur Befriedigung ideologischer Ziele einiger Politiker ausgegeben wird, da die Kriminalstatistiken nichts anderes hergeben.
  5. Laut BT Drucksache 18/723 sind in X-Waffe 647.584 halbautomatische Schusswaffen registriert. Die "Billigwaffen", die Dir jetzt wahrscheinlich vorschweben, sind meist alte Ordonnanzrepetierer, alte KK-EL/Rep. oder EL-Flinten. Neuere HA (und auch alte - hoher Sammlerwert!) liegen in aller Regel noch > 1000 EUR, nicht wenige auch weit darüber. Mithin ist eine Entschädigungssumme von rd. 1.500 EUR im Durchschnitt anzusetzen, d.h. wir reden vorneweg schonmal über 1 Milliarde EUR Entschädigung nur für D. Hinzu kämen Entschädigungen für waffenrechtlich relevantes Zubehör (zusätzliche Upper, Lower, Schalldämpfer, ggf. auch Optiken/Visierungen, ggf. auch Munition) usw. Da die Waffen trotzdem für ihre jeweiligen Besitzer oft einen wesentlich höheren Wert darstellen, dürfte es eine Fülle von Gerichtsverfahren geben und last not least müssen auch die Verschrottungskosten sowie die Verwaltungskosten (Taxieren + Handling sowie Zwischenlagern der Waffen, Verwaltungsaufwand für Bescheide uvm.) dazugerechnet werden. Und hier reden wir nur über D, nicht über die ganzen anderen EU-Länder. Desweiteren bricht dann ein Markt in 2-3 stelliger Millionenhöhe in D weg - da hängen auch viele Arbeitsplätze dran, was weitere Kosten für die Solidargemeinschaft bedeutet. Also Peanuts (wie Du es gerne sehen möchtest) sind das mal nicht!
  6. Also weil weiter oben v.a. negative Einstellungen von Politik und Polizei zu Schreckschusswaffen/Pfefferspray etc. berichtet werden, hier mal 2 Meinungen der letzten Tage, die in die andere Richtung (PRO) deuten: http://www.salue.de/nachrichten/message-68044.phtml http://www.ad-hoc-news.de/fluechtlingskoordinator-sieht-bewaffnung-der-bevoelkerung-entspannt--/de/News/47996700 Ansonsten wird es bezüglich erfolgreicher Abwehr von Angriffen mittels Pfefferspray, Gel, Schreckschuss o.dgl. ähnlich sein wie in den USA: Über diese Fälle wird man in der Presse kaum was lesen, schon weil in diesen Fällen ja dann nichts passiert ist. Und dass die Grünen erstmal nur die Schreckschusswaffen verbieten wollen, glaube ich nicht. Danach kommen Pfefferspray, Gels u.ä. dran, ebenso Taschenmesser und jede noch so kleine Abwehrwaffe. Die polizei wird nach vielen Jahren starken Stellenabbaus den Schutz nicht überall ausreichend gewährleisten - die Neueinstellungen laufen zwar an, aber erstmal 3 Jahre Ausbildung (dabei wahrscheinlich hohe Abbruchquote, weil man derzeit "fast jeden" nehmen muss) und dann vermehrter Bedarf an unseren Grenzen und bei Politik und öffentlichen Einrichtungen etc. - da ist für den direkten Bürgerschutz keine Trendwende zu erwarten.
  7. Joker_CH hat sich wahrscheinlich auf den FOPA Act 1986 bezogen. Mit dem hat Ronald Reagan ein (langfristig wirksames, faktisches) Verbot des privaten Besitzes von vollautomatischen Waffen unterzeichnet und das ohne jede Not. Schon damals stand fest, dass mit diesen Waffen - trotz erstaunlicher Verbreitung in 6stelliger Zahl in den USA - kein einziger Verbrechensfall nachweisbar stattgefunden hat (später kursierte irgendwann mal die Story, ein Polizeibeamter habe mit seiner MP den Liebhaber seiner Ehefrau ausgeschaltet, das wars). Insofern kann man Ronald Reagan jetzt nicht nachsagen, erwäre ein großartiger Liberalisierer des amerikanischen Waffenrechts gewesen...
  8. Also Hunter375, statt ständig den Forums-Defätisten abzugeben, hättest Du genug Möglichkeiten, innerhalb der Unionspartei einiges pro Waffenrecht zu bewirken. Mein Vater ist auch Zeit seines Lebens Lokalpolitiker geblieben, hat aber trotzdem familienpolitisch einiges auf Bundesebene bewegen können. Man wird innerparteilich sehr wohl gehört, wenn man sich ernsthaft in Themen einarbeitet und solide und beharrlich argumentiert. Die Union hat nicht nur immer weniger Mitglieder, sondern v.a. immer weniger AKTIVE Mitglieder, deswegen könnte ein AKTIVES Mitglied, das sich AKTIV pro Waffenrecht betätigt, durchaus ein Umdenken in Gang setzen. Zu den Rahmenbedingungen allgemein: Eine Forderung CC nach Vorbild Vermont ist derzeit sicher nicht umsetzbar. Aber von 2 Seiten kann man das Problem zu knacken beginnen: 1. Selbstschutz zu Hause mit Kat. D Waffen für jedermann 2. Geringfügige Lockerungen bei CC (Praxis wie wir sie bis in die 70er Jahre hatten oder wie sie Israel derzeit hat) Hierzu bedarf es keiner völlig dramatischen / Bürgerkriegs-ähnlichen Situation im Land als Begründung. Vielmehr muss man 1+1 zusammenzählen: Der Abbau an Polizeistellen in den letzten 15 Jahren einerseits; die steigende Kriminalität andererseits durch Zuwanderung etc. der Terrorismus, der (siehe Israel),sich ultimativ nur durch CCW-ähnliche Maßnahmen in seiner "Effektivität" bremsen lassen wird ==> verstörende Sicherheitslage beim Bürger, der nun sehr wohl an Selbstschutz interessiert ist. Beispiele: die explosionsartigen Anstiege bei Waffenverkäufen in Österreich in den letzten Monaten, z.B. der massive Anstieg an Schiessinteressierten (allein in meinem Verein fast 50% mehr Mitglieder seit Jahresbeginn) usw. Und dass "kein Land in Europa" den Selbstschutz mit Waffen unterstützt, halte ich für ein Gerücht. Wir haben in diesem Thread erfahren, dass Frankreich erst 2013 diese Möglichkeit geschaffen hat, Polen ebenfalls erst vor ein paar Jahren (jeweils zuhause), unsere Alpenländer-Nachbarn sind diesbezüglich (für zuhause) ebenfalls sehr offen, in baltischen Staaten und CZ ist auch CC relativ einfach realisierbar (man beachte: Das Führen von Waffen wiurde weder in der alten EU-Richtlinie 1991, noch in den aktuellen Entwürfen 2015 irgendwie geregelt!). Es ist jedenfalls Zeit, Schritte in diese Richtung zu gehen. Nur dies wird den ansonsten unaufhaltsamen Weg der kontinuierlichen Verschärfungen aufhalten.
  9. Also erstmal supergroßen Dank an zickzack für den Link. Ich habe das jetzt auch nur grob überflogen. Von 28 EU -Mitgliedsländern haben sich nur 12 der Mühe unterzogen, eine Stellungnahme abzugeben. Hinzu kommt Norwegen als einzigstes EWR-Land, das sich noch dazu geäußert hat (aber ja nicht mitstimmen darf). Hinsichtlich der Halbautomaten-Problematik, sind folgende Länder eher (ein bisschen wenigstens) auf unserer Seite: Österreich Litauen Finnland Estland Tschechien Slowakei Bulgarien Deutschland Norwegen (als EWR-Land) Spanien+Griechenland fragen im Wesentlichen nur nach, was mit "resemble" , also mit der Passage, HA, die automatischen Waffen "ähneln" genau gemeint ist. Frankreich und Portugal scheinen das faktische HA-Verbot hingegen recht gut zu schlucken. Und - jetzt kommt es - auch die anderen 16 Mitgliedsstaaten, die sich erst gar nicht die Mühe gemacht haben, eine Stellungnahme abzugeben, die werden das im Parlament womöglich desinteressiert einfach nur durchwinken... Auch sonst sieht es nicht wirklich gut aus. Selbst einige Länder, die zwar relativ klar gegen das HA-Verbot Stellung beziehen, haben noch andere Verbotsideen eingebracht, und fast jeder ist bemüht, dem Entwurf zur neuen Direktive doch viel Positives abzugewinnen. Deutschland, aber auch einige andere Länder setzen jetzt erstmal auf Zeit. Die wollen den Turbozeitplan der Kommission erstmal runterbremsen. Mehr Zeit + mehr Aufklärung ist m.E. in dieser Situation jetzt erstmal etwas, was uns und dem Legalwaffenbesitz nützen würde. Insofern ist zumindest diese Stoßrichtung (ich gehe mal aus, vom FWR mitbewirkt) sehr richtig. Die bösen Fallen im Kommissionsentwurf müssen alle ans Licht gezerrt und einem Realitätscheck unterworfen werden. Aufklärung kann Wunder wirken, aber braucht jetzt erstmal Zeit. Ich hoffe, die wird es geben, dann können wir auch weiter die Politiker bearbeiten.
  10. @Ripper, die waffenrechtliche Realität, die wir hier in Deutschland haben, ist auch das Ergebnis der fast 20 Jahre Lobbyarbeit des FWR. Das FWR hat den Vertretungsanspruch von Millionen LWBs und aller großen Verbände und Produzenten. Da kommt keiner dran vorbei. Wem Viel gegeben ist, von dem erwartet man auch viel. Genau da kam aber viel zu wenig. Sich 20 Jahre in Geheimdiplomatie zu üben, den Legalwaffenbesitz dabei Stück für Stück zu verscherbeln und hoffen, es reicht noch bis zur Rente, ist kein Konzept für das es Beifall gibt. Dass und wie es anders ginge, dafür gibt es hier bei WO von vielen User seit mindestens 13 Jahren eine Fülle von Vorschlägen. Das solltest gerade Du, der Du ja auch schon sehr lange hier unterwegs bist, eigentlich bestens wissen. Nur ist das FWR für diese Vorschläge nicht offen. Ruhe für die Verhandlungen - oder noch besser: Ruhe, mehr will man von der Basis nicht.
  11. Der IM hat jetzt den §6 AWaffV. Den behält er auch, egal was die EU sagt/beschliesst. Denn: strenger geht immer. Allerdings will das FWR ja generell alle HA im Kaliber 7,62x39 etc. verbieten. Das ist schon ne andere Nummer. Und der Einstieg in ein Kaliberverbot 2003 hat uns beschert: 2008 Kaliberverbot < 6,3mm für KW 2014 Kaliberverbot .338 und .50 BMG für alle HA (auch die suuuperjagdlichen) Also mit "Kaliberverboten" öffnet man natürlich ein neues Verbotstool. Jetzt auch auf EU-Ebene. Dafür gibt es kaum Anlass, denn auf EU-Ebene sind eh seit langem nur noch Weichkerngeschosse erlaubt. Und die gemütliche Mittelpatrone 7,62x39 als Weichkern ist von der Penetrationsgefahr zu den allermeisten anderen LW-Kalibern günstiger/"ungefährlicher", sprich, just dieses Verbot ist für zukünftige Verbote dann brandgefährlich...
  12. Nö, die Realität ist die, dass es den §6 AWaffV sonst nirgendwo in der EU gibt. Ein Hülsenlängenverbot ist sonstwo in der EU ein Novum. Das quasi unreflektiert sofort nach dem völlig überraschenden Gesetzesentwurf auszupacken, ist sehr erstaunlich. Man wird damit viele EU-Schützenkollegen, die und deren Gesetzesvertreter jetzt noch SEHR (CZ, PL, FIN) engagiert für die Sache kämpfen, vor den Kopf stoßen. Die legen sich dann in der nächsten Verbotsrunde, wenn es um "unsere" AR15 etc. geht bestimmt nicht nochmal so ins Zeug.
  13. Jetzt wirfst Du ein paar Dinge durcheinander. 1. Am 19.11. wird der neue Entwurf der EU-Kommission vorgestellt. 2. Das FWR ist zunächst völlig überrascht, weil dieser Entwurf "ganz erheblich" von den diskutierten Vorschlägen der letzten 2 Jahre abweicht. 3. Schon eine Woche später verkündet das FWR die Lösung: Man verbiete Halbautomaten mit Hülsenlänge < 40mm (begrenzt auf Zentralfeuerbüchsenpatronen). Also die ganzen zivilen "Kaschis" müssen weg. Gerne entschädigungslos eingezogen. Dieser Lösungsvorschlag kam also ganz kurzfristig, bevor man die Reaktionen aus den anderen EU-Ländern und Verbänden überhaupt erst richtig einschätzen konnte - und er kam fast 2 Wochen BEVOR die erste Anhörung im EU-Ausschuss dazu überhaupt stattfand. ==> Das legt natürlich den Verdacht nahe, dass dieser Verbotsvorschlag des FWR schon lange irgendwo in der Schublade lag und jetzt mal schnell rausgeholt wurde. Ein weiteres Indiz: Vor einigen Monaten wurde DIE Paradedisziplin für Molot Veprs, WUM, Rashid und Co., die Disziplin 3309 beim BDS abgeschafft. Ohne Not. Meine Meinung: Dieses Opfer war geplant. Schon lange. Eine Molot Vepr Standard ist zu billig. Die Optik mit Montage auch. Und die Muni erst recht. Also wird das geopfert, genauso wie anno 2003 (der §6 AWaffV wurde ja nicht vom BMI geschrieben, sondern von unserer Lobby selber). Fertig. Ich würde nur zu gerne wissen, was sonst noch in den FWR-Schubladen so rumliegt, welches nächste Opfer geplant ist.
  14. Dementsprechend liefen schon im Vorfeld Gespräche zwischen Keusgen und dem BMI. SL mit Hülsenlängen <40mm als Bauernopfer, mal sehen, was noch so "geopfert" wird am Ende. Das Opfer ist - gerade im Hinblick auf die Pariser Kaschis - so unnötig wie ein Kropf.
  15. Wenn man den englischen Kommissionsentwurf genau liest, dann muss man schon jetzt zum Ergebnis kommen, dass künftig auch alle freien Luftdruckwaffen < 7,5 Joule zumindest WBK-pflichtig, teilweise auch komplett verboten würden. Man nehme z.B. mal ein supersportlich aussehendes Walther LG 400 mit <7,5J. ==> Dieses sieht zweifellos einer Feuerwaffe, z.B. dem Walther KK 300 ähnlich. Die äußerliche Erscheinung "appearance" stellt nämlich nicht auf Kriegswaffen/Militärwaffen oder alte Ordonnanzwaffen ab, sondern auf jedwede "firearm", also auch suuupersportlich daherkommende KK-Pistolen und KK-EL-Gewehre. Damit wird die erste Bedingung für "replica" gem EU-RL erfüllt. ==> Dieses Luftgewehr wird natürlich nicht so hergestellt, dass es leicht in ein KK-Gewehr umgebaut werden kann, dass es "combustible popellant", also brennbare Treibgase verwendet. Damit ist die zweite Bedingung für "replica" gem. EU-RL erfüllt. Kurzum: Die extrem weit gefasste "Replica"-Definition der EU-RL würde dafür sorgen, dass auch praktisch alle freien Luftdruckwaffen im DSB unter diese Definition fallen, mit der Konsequenz: Damit gilt die WBK-Pflicht für ALLE freien Luftdruckwaffen! Damit gilt auch die Begrenzung der WBK auf 5 Jahre. Damit gilt auch die ärztliche Untersuchungspflicht alle 5 Jahre. Damit gilt in D auch die strenge Aufbewahrungspflicht incl. Nachschau unter Aushebelung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Damit gilt in D auch die volle Bedürfnispflicht (incl. 2/6-Regelungen, incl. 18 Trainings/Jahr, faktisch Schiessbuchpflicht usw.) Damit wird z.B. der Erwerb von Luftdruckpistolen nur noch auf WBK grün mit Voreintrag entsprechend sehr teuer. usw. Und so ganz nebenbei dürften einige freie halbautomatische Waffen auch gleich ganz verboten werden, weil sie ja nun "Waffen" sind, aber ggf. hohe Magazinkapazitäten haben oder div. Anscheinskriterien erfüllen (ich denke an zahlreiche Softair Waffen, aber auch sportlichere wie die 7,5 J Variante von Umarex Beretta CX4 Storm XT, die (wie der 9mm HA) halbautomatisch schiessen, aber eben (dummerweise) der Beretta MX4 Storm (fullauto-Variante) SEHR ähnlich sehen und damit in Kat.A rutschen würden. Eigentlich auch logisch, denn wenn man schon gar nicht schiessende Replikas verbieten od. stark einschränken will, dann muss man natürlich erst recht "Replikas" verbieten , die immerhin Diabolos abfeuern können. Rutscht die Richtlinie so durch, können sie den DSB gleich mitverbieten... außer Lichtgewehren und Pfeil und Bogen gibt es dann nichts mehr zu schiessen...
  16. Du kannst davon ausgehen, dass am Ende die restriktivst mögliche Interpretation angewandt werden wird. Ich würde "resemble" wahlweise auf den äußeren oder inneren Inhalt bezogen verstehen. Darauf zu hoffen, dass die spätere Auslegung zu unseren Gunsten ausfallen wird, wäre naiv. Insbesondere das künftig mögliche Glock-Verbot oder Ruger-Mini-Verbot oder .30 M1-Verbot allein wegen diesem Wörtchen "resemble" sollte massiv publik gemacht werden. Vielleicht wachen dann noch einige auf. Grüße schwarzwälder
  17. Nein. Und er trieb seltene Blüten. Teils waren dann auch "Anscheinsrepetierer" verboten. Allerdings war die Magazinkapazität damals nicht an sich limitiert. Wenn man das Magazin gut "verstecken" konnte, waren z.B. die 10 Schuss des grauen SL8 gar kein Problem, auch > 10 Schuss in KK-SL nicht. Das Problem mit dem EU-Vorschlag ist noch nicht im Ansatz ausgeleuchtet: Diese 3 Kategorien werden neu verboten sein. 1. Das Wörtchen "resemble" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Ähneln tut ein Ruger Mini seinem (voll)automatischen Pendant Ruger AC556 sehr wohl. Also verboten. 2. Waffen mit "automatic mechanisms" wären auch die Glock 18, nicht nur Kriegswaffen, wie viele hier denken. Also sind auch alle normalen halbautomatischen Glocks verboten - denn ähneln tun sie der Glock 18 irgendwie schon, oder? Gleiches gilt für C96 Ordonnanzpistolen etc. 3. Waffen mit "automatic mechanisms" ist nicht vom Baujahr her eingeschränkt - d.h. es betrifft auch alle bei uns längst aus der Kriegswaffenliste verschwundenen automatischen Waffen des 1. und 2. WK, wie zum Beispiel .30 M1 Carbine (wegen dem .30 M2). 4. Umbauten in Repetierer gehen auch nicht mehr, da sorgt Punkt 8 indirekt dafür (eine Teildeaktivierung durch Umbau einer Semi-Auto AR15 in einen Repetierer wird wohl das Ergebnis in Kategorie A.8 und damit gleichfalls verboten umschieben). Das alles scheint vielen noch gar nicht aufgegangen zu sein...
  18. Das Programm im NWR unterscheidet aber schon (2.5 etc.). Also gehe ich davon aus, dass der im NWR gespeicherte Datensatz unvollständig ausgedruckt wurde. ich würde da beim NWR selber anfragen und um einen vollständigen Auszug bitten.
  19. @joker_ch, herzlichen Dank. Das meiste konnte ich mit meinem Schulfranzösisch noch verstehen. 7-8 Nummern der Pariser Kaschis "M70" sind also zurückverfolgbar auf Kriegswaffenproduktionen in Serbien 1987-88 (Zastava), die damals an Militärdepots in Bosnien, Mazedonien und Slowenien ausgeliefert worden waren. Also hat das Ganze 0,0 mit Sportwaffen zu tun, die an Legalwaffenbesitzer in Europa ausgeliefert wurden und von diesen irgendwie manipuliert worden sind und dann an Terroristen verkauft worden sind... War ja eigentlich völlig klar, aber allerspätestens jetzt müsste FWR und Co. das knallhart und deutlich der Politik kommunizieren und nicht weiter eine Opferhaltung pflegen, wonach wir Sportschützen auf zivile Molots etc. verzichten. Damit verschleiert unsere Lobby doch nur das eigentliche Problem und stempelt uns zu kollektiv Schuldigen, obwohl Sportschützenwaffen mit den Pariser Attentaten gar nichts zu tun hatten. Und selbst wenn in Einzelfällen mal doch eine Sportschützenwaffe irgendwie in die Attentate reingerutscht sein sollte: angesichts hunderttausender vagabundierender Kriegswaffen aus den 90ern (Balkankriege), weiterer enormer Mengen aus dem Zerfall des Ostblocks, akttuell auch wieder aus Ukraine und natürlich beständig aus den Kriegsherden in Nahost, sind all diese "Quellen" für Terrortatwaffen so immens, dass selbst ein Totalverbot an Sport- und Jagdwaffen nichts und gar nichts an der terroristishen Bedrohungslage ändern würde. Grüße Schwarzwälder
  20. Super, joker_ch, gute Info. Hast Du nen Link dazu? Ansonsten fällt mir noch dazu ein: http://www.nairaland.com/530679/kosovo-gunrunners-paradise Und da die Balkanrouten ja phasenweise unkontrolliert genutzt wurden und auch jetzt noch Griechenland als wirtschaftsschwacher Staat absehbar kaum je in der Lage sein wird, seine Grenzen vernünftig zu sichern, wird auch der Zustrom illegaler Kriegswaffen aus den Krisenherden nicht abebben. Aber diesbezüglich hält sich die EU ja eher bedeckt - sich an Legalwaffenbesitzern zu vergreifen scheint billiger als eine effektive Kontrolle der EU-Außengrenzen umzusetzen... Grüße Schwarzwälder
  21. Es soll MIT den beiden o.g. Kriterien erreicht werden, dass Waffen militärischen Ursprungs ausgeschlossen würden. M.E. ist das Kriterium "militärischer Ursprung" kein Kriterium, sondern Ergebnis der anderen Kriterien. So verstehe ich jedenfalls den FWR-Text (auch im Sinne der EU-Kommission).
  22. @Dante1, mir hat das FWR folgenden Text gemailt: Mit anderen Worten, das FWR will nur noch Halbautomaten erlauben, die: 1. eine Hülsenlänge von > 40mm haben (es sei denn es werden Kurzwaffenpatronen oder KK-Patronen verwendet); und 2. deren Lauflänge mind 16 Zoll beträgt. Alle anderen HA wären verboten, entschädigungslos einzuziehen, auch für Jäger UND Sammler (!!) Hal
  23. @Dante1: Stimmt. Das FWR schreibt "Zentralfeuerbüchsenmunition". Wobei diese Feindifferenzierung dann wahrscheinlich nicht Eingang in den Gesetzestext finden würde, denn wenn schon zivile AK-Klone ein Problem darstellen (sollen), dann natürlich auch zivile MP5-Klone etc., da kannst Du drauf wetten!"
  24. Lieber Manfred, jetzt muss ich eher über dich den Kopf schütteln. Das FWR unterstützt bzw. schlägt ein TOTALVERBOT ALLER GK-HALBAUTOMATEN mit einer Hülsenlänge < 40mm oder einer Lauflänge < 16 Zoll vor. Da ist derzeit die Situation im sportlichen Bereich noch deutlich anders, im jagdlichen sowieso. Im BdMP gibt es zahlreiche Sportdisziplinen für die .30 M1 Carbines - in Zukunft auf Wunsch des FWR alles verboten. Im BDS etc. gibt es zahlreiche Disziplinen für LW mit KW-Patronen (anscheinsfreie Schmeisser/Sabre Def. 9mm, aber auch Tommygun-Klone etc.) - in Zukunft auf Wunsch des FWR alles verboten. Auch gibt es in div. Verbänden erlaubtes Schiessen anscheinsfreier HA in 7,62x39 (Molot Vepr etc.)- auch das laut FWR in Zukunft alles verboten. Ernsthaft: Sind solches Verbotsofferten des FWR im Sinne der Sportschützen, Jäger und Sammler??? Und: Verboten heißt in dem Fall: Kein Umbau, nur Vernichtung, entschädigungslos!! Grüße Schwarzwälder
  25. Du musst Deinen Bonus richtig einsetzen und etwas optimistischer rechnen: Angenommen, Du kaufst ein Gewehr für 1000 EUR und bekommst 15%, also 150 EUR Bonus. Beim nächsten Mal kaufst Du eine Flinte für 1000 EUR, setzt dabei die 150 EUR Bonus zur Zahlung ein. Darauf bekommst Du wieder Bonus, d.h. auf die usrprünglichen 150 EUR Bonus gibt es 22,50 EUR Bonus on top (Bonus auf den Bonus). Beim drittenmal gibt es dann noch 3,375 EUR auf den Erstbonus usw. Schon nach 5 Bonuszyklen sieht es so aus: 150 + 22,50 + 3,375 + 0,50625 + 0,0759375 = 176,457 EUR aufgelaufener Bonus auf den Ursprungspreis von 1000 EUR. Das sind nun 1176,457 EUR Ware für 1000 bezahlte Euro oder 14,99903% Echtrabatt. D.h. mit jedem weiteren Bonuszyklus näherst Du Dich asymptotisch der 15% Echtrabattlinie an. EIN PHÄNOMENALES KUNDENBINDUNGSINSTRUMENT!!! Bonus auf Bonus auf Bonus - man kommt aus dem Bonus gar nicht mehr heraus! Es sei denn, man ist böse und kauft ein Jahr nix. Dann darf Dir der Verkäufer (Frankonia) Dein (Bonus)Guthaben als Strafe ganz legal wegnehmen. Obendrein wird dann auch noch der Kundenkartenstatus herabgestuft als begleitende Strafmassnahme. Grüße Schwarzwälder
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