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  1. PSM-Pistolen wurden z.T. auf WBK rot umgetragen. Ein WO-User berichtete davon ausführlich bei WO (m.W. User Benzin). "Sofort weg" stimmt auch nicht, d.h. es gab schon Fristen und die Chance, an Berechtigte zu veräussern. Schliesslich existierte gerüchteweise auch noch eine Umbaumöglichkeit in das Kaliber 6,35 Browning. Dass diejenigen, die weder eine WBK rot, noch eine Veräußerungsmöglichkeit oder Umbaumöglichkeit sahen, dann ggf. vom Forum Waffenrecht gedrängt wurden, bloß nicht zu prozessieren - nun, das wissen wir ja jetzt dank diesem Thread. Das wird sich auch jetzt nicht ändern: Im aktuellen FWR-Newsletter wird klar gesagt: Hervorhebungen z.T. durch mich. Kurzum: Jetzt hilft nur noch Geheimdiplomatie! Prozesse unterstützen sieht das FWR offenbar weiterhin als nicht nützlich an. Dies ist ein seit 20 Jahren begangener strategischer Fehler; dass hier - mit sehr viel Erfolg (und nicht nur wegen dem 2nd amendment) - als Lobbyorganisation anders agiert werden kann, beweist die NRA (USA) ständig!
  2. Falls wer den FWR Rundbrief bekommen hat, die wollen an die Politik ran, Gespräche aktiv (!!!) suchen. Aber von der Option, vor Gericht was zu bewegen ( sei es konkret bei Frank, BVerfG oder in neuen Verfahren) - nicht ein Wort.
  3. Falls wer den FWR Rundbrief bekommen hat, die wollen an die Politik ran, Gespräche aktiv (!!!) suchen. Aber von der Option, vor Gericht was zu bewegen ( sei es konkret bei Frank, BVerfG oder in neuen Verfahren) - nicht ein Wort.
  4. Hm. In Anlage 1 Abschnitt 3 Punkt 2.5 gibt das Waffengesetz eine Definition vor, die von den Gerichten dann SEHR wahrscheinlich auch herangezogen werden wird: Und spätestens seit der Causa Beitler ./. BKA weiß man, wie weit gefasst der Begriff "allgemein gebräuchlich" gesehen wird. Fertigt irgendjemand freie Teile, die irgendwie "passen", hat man ein "allgemein gebräuchliches" Werkzeug... Weil Schiiter u.a. gefragt hatte: Norwegen hat in den 80er Jahren die Berner Konvention unterzeichnet. Seit langem sind dort die Jagdvorschriften so, dass bei Elchjagd und Jagd auf Rotwild oder Reh Halbautomaten mit 3 Schuss im Magazin und 1 Schuss in der Kammer geladen sein dürfen: https://lovdata.no/dokument/SF/forskrift/2002-03-22-313/KAPITTEL_5#KAPITTEL_5 In Norwegen war immer entscheidend, wieviel Schuss man tatsächlich geladen hatte, nicht wieviel Schuss man laden könnte oder ob das Magazin wechselbar etc. ist.
  5. Fallenjagd. (Bedürfnisgrund für 3. KW) Fangschuss.
  6. Selbstschutz ist fraglos ein bedürfnisgrund als Jäger - historisch und auch heute noch, denn ein JJS reicht als Teilnahmevoraussetzung an Verteidigungsschiesskursen aus (für Sportschützen etc. sind solche Kurse streng verboten). WENN (!) das Urteil in die Richtung geht, dass für Jäger generell kein Bedürfnis für halbautomatische Schusswaffen (lies den Urteilstext und das BJagdG, da steht nicht "halbautomatische Langwaffen"), die wechselbare Magazine und/oder feste Magazine > 2 Schuss Kapazität haben, dann wird es dünn, auch für Pistolen. Und dann halte ich das Argument Selbstschutz sehr wohl für wichtig und richtig. Da das sonst niemand auf den 46 Seiten erwähnt, habe ich mir mal erlaubt, es ins Feld zu führen. Wenn dieses Argument allerdings für Dich und schiiter zu anstößig ist, lassen wir es eben und geben als Jäger brav ALLE B-Waffen ab.
  7. Das Problem mit dem Jagdschutz ist die Berechtigung (einerseits), den dazu ist nur eine kleine Minderheit der Jägerschaft berechtigt. Dann kommt das Argument des BVerwG: "Gefahrenvorsorge". Wer Jagdschutz betreibt, steht im Wald und könnte versehentlich auch auf Wild schiessen, wenn was übern Weg läuft. Vor solchen Situationen möchte der Gesetzgeber den Jäger natürlich beschützen qua "Gefahrenvorsorge"... Und immer wieder holt man gaaanz weit aus (eben das Berner Abkommen, rechtsgeschichtliche Hinweise etc.) um den Sack auch wirklich zuzumachen. Besonders pikant: Es ist fast durchgängig die Rede von "halbautomatischen Schusswaffen", also nicht etwa nur Langwaffen!! Die wollen auch den Pistolen ans Leder! Hier hilft m.E. nur ein dickes Argument: SELBSTSCHUTZ!!! Selbstschutz war eines von 2 Argumenten für Kurzwaffen für Jäger in D und rechtsgeschichtlich belegt war es damit, dass bis anno 1972 vielerorts der JJS gleichzeitig als ein Waffenschein (für Pistole etc.) galt. Auch aktuell hat der Gesetzgeber an versch. Stellen diesen Belangen des Jägers Rechnung getragen, z.B. genügt der JJS idR völlig, um an Kursen im Verteidigungsschiessen teilnehmen zu dürfen. Das Selbstschutz-Argument könnte auch für HA-Langwaffen angeführt werden. Z.B. wenn man nicht so treffsicher mit Kurzwaffen ist, möchte man für Selbstschutzsituationen eben noch ein 5- oder 10-Schussmagazin in der Hosentasche mit sich führen, dass man in entsprechenden Szenarien anstelle des jagdlichen 2-Schuss-Magazins schnell verwenden können möchte. Auch wenn das jetzt bei manchen verpönt ist: Selbstschutz sollte man in den kommenden Argumentationen bei Behörden und Gerichten unbedingt mit einbauen.
  8. Hatte ich nicht mitbekommen, alles klar.
  9. Anbei nun das Urteil wie mit Frank abgesprochen, anonymisiert. Grüße Schwarzwälder BVerwG6C60.14anonym2.pdf
  10. Gute Idee, aber schon ein deutlich invasiverer Umbau, als ein Magazin festzukleben. Bei Umbau auf Repetierer sehe ich ein Problem mit Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1, Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 WaffG: Erlaubnisrechtlich bliebe die Waffe dann womöglich ein Halbautomat... (es sei denn, der Umbau wird über den Büma als "Neufertigung" deklariert). Ausserdem wäre dann immer noch ein Laufwechsel auf > 60 cm fällig (falls es zwingend um Kat C. geht).
  11. Man kann über vieles spekulieren, aber WENN das BVerwG fordert, dass es analog zu Kat.C Halbautomaten NUR noch nicht wechselbare 2-Schuss-Magazine sein dürfen, dann gibt es im deutschen Waffenrecht schon ziemlich klare Definitionen dazu - die kann man ganz spekulationsfrei in Anlage 1 Abschnitt 3 WaffG nachlesen: Einfach ein 2-Schussmagazin im Schacht festkleben, wird kaum genügen. Mit dem Fön könnte man die Klebschicht wieder lösen und ein Wechselmag einfügen. (Fön = allgem. gebräuchliches Werkzeug). Noch blöder wäre die Verfügbarkeit von Magazinbodenerweiterungen, mit denen das "feste" Magazin um z.B. 2 weitere Schuss erweitert werden könnte. Wenn, dann ginge wohl nur einschweissen + Magazinboden verschweissen (z.B. bei Metallmagazinen). Ob und wie man dann noch praktikabel laden + reinigen + warten/z.B. ausgeleierte Magazinfedern austauschen kann, bleibt die Frage. Auch bei Rohrmagazinen/Flinten ist das keineswegs trivial (Nordic Magazinrohr Extension = allgemein gebräuchliches "Werkzeug"). Wobei da noch das Sonderproblem der Lauflänge dazutritt, um die HA-Flinte überhaupt Kat. C-kompatibel zu machen. Man sollte diese Probleme sehr wohl *jetzt* diskutieren, sonst wird man behördlicherseits zunächst auf ach so triviale Umbaumassnahmen verwiesen und die Jägerschaft "mundtot" gemacht, um dann im Nachgang, wenn das BKA den Umbauhammer auspacken muss, alles bis zur Unnutzbarkeit / Verschandelung ein zweites, finales Mal umbauen zu müssen.
  12. Also das beruhigt mich wenig. Wenn also alle auf JJS besessenen HA abgeändert werden MÜSSEN (und keine Altbesitzerregelung greift), dann braucht man nur die Definition der Kat. C Halbautomaten anschauen, um den kommenden Ärger zu riechen: Das heißt für mich, dass beim Umbau der Halbautomaten: 1. Ein Magazinwechsel völlig verunmöglicht werden muss (also keine "California"-legalen HA, bei denen nur ein werkzeugloser Magazionwechsel verboten ist, wobei "Werkzeug" auch eine Patronenspitze sein kann) - ob da ein Bolzen reicht? 2. Das Magazin selber nicht einfach eine übliche innere Blockierung/Einlage von x Schuss auf 2 Schuss haben darf, sondern dass idR der Magazinkörper selbst mehr als 2 Schuss nicht fassen kann. Probleme ergeben sich bei Waffen, die über Ladestreifen (SKS, Garrand) oder Gurt geladen werden und natürlich immer dann, wenn einfache Magazinboden-Extensions aus dem 2-Schuss-Mag ein 3/4-Schuss Magazin machen könnten oder bei der Flinte ein z.B. Nordic Extensionsrohr passt etc. All dies erfüllt ja dann die Def. "allgemein gebräuchlich" analog zu den HA/VA-Problemen. Last not least wäre noch zu klären, ob SL-Flinten mit Läufen < 60 cm (die stets Kat. B sind, auch bei fixem 2-Schuss-Mag) so weiter besessen werden dürfen oder da dann ein längerer Lauf ran muss. Da scheint es mir dann einfacher für die Jäger, die nur aus (etwa nostalgischen) Gründen ein G3- Klon oder einen 7,62x39 AK-Klon besitzen, diesen zur Kurzwaffe umbauen zu lassen. "Kaschi-Pistolen" in 7,62x39 gibt es ja auch so schon auf dem dt. Markt für Jäger und eine Laufkürzung/Klappschaft Anbringung bringt den Vorteil, dann sogar legal bei Nachsuchen etc. 30 Schuss aufzumunitionieren. Ähnliches wäre für G3 etc. (Umbau zu "Commando-Versionen" mit Schubschaft und Laufkürzung) denkbar.
  13. @Voyager: Wie sah denn die Hilfe aus? Hat sich (ggf. auf Vermittlung von F.G.) ein FWR-Anwalt mit deiner Behörde in Verbindung gesetzt und niederschwellig mittels Telefongespräch Deine Behörde überredet, weiter Kat. B-HA auf Deine WBK einzutragen? Das wäre nett, keine Frage. Passt aber auch zur FWR-Strategie, möglichst keine gerichtlichen Auseinandersetzungen zu riskieren und sowas vorher "abzufangen". Andererseits muss man halt auch sehen: Wenn das FWR schon vor vielen Jahren engagiert gerichtliche Auseinandersetzungen kompetent begleitet hätte, hätten wir jetzt eine "gefestigte Rechtssprechung" zu den Jäger-HA, mehrere OVG-Urteile oder eben ein früheres BVerwG-Urteil in unserem Sinne. Dann wäre es höchstwahrscheinlich nicht zum jetzigen BVerwG Urteil gekommen. Auch hohe Richter agieren nicht völlig unbeeindruckt von den aktuellen Vorgängen in Politik/Gesellschaft mit bedrohlichen Terrorszenarien und einer wild gegen LWB eingestellten EU-Kommission. Ich will damit keine direkte Einflussnahme unterstellen, aber das Klima ist - im Moment - mal wieder gegen uns und dann kann so eine Rechtssprechung eben umso leichter gegen uns kippen, wenn nicht davor in ruhigeren Zeiten solide "PRO"-Urteile geschaffen wurden.
  14. Also MarkF und auch Joe07 haben ja zu den Prozesskosten sehr Wichtiges gesagt. Auch wenn die Erfolgsaussichten ganz prinzipiell vor dem BVerfG niedrig sind, gewinnt man damit erstmal Zeit. D.h. wenn das Urteil vorerst nicht rechtskräftig würde und im Idealfall die Klage vor dem BVerfG wenigstens angenommen würde, wäre viel Zeit gewonnen, im Nachgang politische Lösungen oder wenigstens erträgliche/konstruktive Umbaulösungen etc. auszuhandeln. Selbst wenn die RSV zahlt: gute bzw. ggf. zusätzliche Anwälte (ggf. mehrere) kosten auch mehr, Gutachterkosten, Stellungnahmen etc. - da wird der Kläger Verbandshilfe dringend benötigen. Das Problem ist allerdings, dass der DJV womöglich in erster Linie das FWR heranzieht. Und schon zu RA Joachim Streitbergers (damaliger FWR-Rechtsanwalt+FWR-Sprecher) Zeiten war es nicht deren Strategie, große Prozesse vor dem Bundesverfassungsgericht zu führen. Man wollte stets "Ruhe für die Verhandlungen" (mit der Politik), Prozesse vor den höchsten deutschen Gerichten stören da nur. Mal abwarten, ob man von dieser Strategie in diesem Fall "notgedrungen" abrücken muss...
  15. Kleine Nachfrage: Ist das also der Punkt, wo es geklemmt hat? Kat. B = genehmigungspflichtig, aber der Jäger geht mit JJS HA (Kat.B) einkaufen, ohne jeweils VOR dem Erwerb eine gesonderte Genehmigung für eine KONKRET zu erwerbende Waffe einzuholen, sondern "meldet" den Erwerb erst im Nachgang und erst dann wird die Waffe in einer WBK eingetragen (also quasi wie Kat.C-Erwerb)?
  16. @F.G. Vielen Dank für die Aufklärung. Man muss allerdings sehen: Nicht die beiden "nimmersatten" Jäger sind vor das BVerwG gezogen, sondern die Behörde. Insofern wäre es natürlich wichtig gewesen, vor so einem hohen Gericht (wieviele für Waffenbesitzer WIRKLICH relevanten Verfahren gibt es den vor dem BVerwG im Jahr?), diesen Jägern verbandsseitig (also natürlich nicht vom BDS, aber von seiten des DJV) Schützenhilfe anzubieten, hochkarätige Anwälte zu vermitteln, zu beraten, ggf. mit Gutachten beizuspringen, ggf. auch schlicht Prozesskostenhilfe zu leisten. Wenn diese Hilfen verweigert wurden, dann steht jetzt der DJV zurecht mit am Pranger. Um 1970 hatte der DJV auch schon etliche waffenrechtliche Verschärfungen zu verantworten, da hat MIG völlig recht. Nicht nur ich hatte die Spiegel-Artikel von damals als "Beweis" bei WO verlinkt. Traurige Tradition! Ansonsten bedeutet ein festes 2-Schuss-Magazin nicht automatisch ein "Kat.C-Halbautomat", da ja u.a. auch noch auf die Lauflänge abgestellt wird. Überdies muss man sich die praktischen Konsequenzen erstmal anschauen. Auch in Kalifornien sind seit längerem feste Magazine vorgeschrieben. Das bedeutet dort in der Praxis, dass man die Mags eben nicht werkzeuglos tauschen kann, aber als "Werkzeug" schon eine Patronenspitze ausreicht. Damit sind dann noch immer vernünftige AR15 zu bekommen bzw. eben auch machbar umzurüsten. Insofern hoffe ich mal, dass dieses Urteil jetzt kein Ende bedeutet, man muss nämlich auch sehen, dass Stückzahlen den deutschen Markt erst interessant machen und ohne die betuchten knapp 400.000 Jäger in D bricht ein enormer Markt weg - schlecht für alle Schützen!
  17. Also vielen Dank, Frogger und P22, aber im Kostenbescheid wird nur auf die "WaffKostVÄndV4 vom 14.03.1997 (BGBL. I Nr. 17 S. 480)" Bezug genommen. Auf eine zusätzliche Landes- oder kommunale Gebührenordnung wird gar nicht abgestellt. Die Kostenpositionen werden ebenfalls nur unter Bezug auf vorgenannte WaffKostVÄndV4 aufgelistet - hinter EU Feuerwaffenpass steht "Abs. 2 Nr. 24" und hinter den einzelnen Waffen "Abs. 2 Nr. 27." Die Beträge sind identisch mit den DM Beträgen von 1997, nur eben auf EUR umgerechnet (statt 80 DM nun 40,90 EUR) und statt 20 DM für jede Eintragung nun 10,23 EUR für jede Waffe. MUSS das Modell jeweils mit aufgeführt sein im EFWP?
  18. Hm, also bei Euch, Makalu eingeschlossen, muss irgendwie der Wohlstand ausgebrochen sein. Wenn es nur noch einen Reissackumfaller wert ist, ob die Behörde für eine Gebühr 50 oder 500 EUR nimmt, also wenn das sowas von egal ist, dann habt es ihr ja dicke. So gesehen kann man dann auch Waffensteuer bezahlen, wenn es auf nen paar Hunderter nicht mehr ankommt. @Qnkel: Will die hiesige Behörde so: kein Bedürfnis, kein Europ. Feuerwaffenpass. Stehen tut das nirgends, offenbar ungeschriebenes Gesetz.
  19. @Makalu und Werner Dahmen: Wenn ihr also "nur die nötigsten Waffen" eintragen lässt, bzw. die, "mit denen man gerade ins Ausland" möchte, dann gehe ich davon aus, dass beri Euch auch jeder Waffeneintrag (auch bei Neuausstellung) extra kostet? Denn sonst würde e ja keinen Sinn machen, die Eintragungen zu beschränken. Was man hat, hat man. Und wenn einem ein Jahr später doch einfällt, dass man mit einer Flinte doch mal ins Ausland will, was vorher ggf. nie geplant war, DANN zahlt man immer extra, das ist klar. Nachträgliche Einträge kosten bundesweit immer, da lässt auch den Behörden die WaffKostVÄndV4 gar keine andere Wahl. Mal abgesehen von den Kosten: Wie sehen bei Euch die Einträge aus? Handschriftlich? Nur Hersteller oder auch Modellangaben? Wie werden die Wechselsysteme eingetragen?
  20. 500 EUR ergeben sich aus der Zahl der Waffen, Wechselsysteme und Wechselläufe + 4 benötigten Blanko-Pässen für 2 Personen (wenn Du z.B. 8 Waffen + 3 Wechselsysteme dazu besitzt, werden eben 2 x 40,90 + 11 x 10,23 + Zustellungsgebühren etc. fällig, d.h. rund 200 EUR pro Person - bei uns fast 500 EUR). Dass es kleine Unterschiede bei der Gebührenfestsetzung gibt und geben darf - klar. Der eine verlangt 40 EUR, der andere 50 EUR. Aber dass die Interpretationen, wann welche Gebühren fällig werden, soweit auseinander gehen, hätte ich nicht gedacht. Die Grundlage ist doch für alle Ämter in D die o.g. Kostenverordnung. Und da ist eine Neuausstellung des EFWP nach Abs.2 Nr.24 eben genau das: Neuausstellung incl. aller beantragten Waffen. Nur für ÄNDERUNGEN danach gibt die Ziffer Abs. 2 Nr. 27 eine neue Gebühr her. Aber dass die Blankoausstellung berechnet wird und dann zeitgleich nochmals eine "Änderung" pro Waffe berecnet wird, ist für mich schwer nachzuvollziehen. Gibt es andere Behörden, die da auch so kreativ (gebührentechnisch) reagieren?
  21. So, ich habe heute die erste Rechnung über einen EFWP erhalten. Der Gebühr liegt - wie bei jedem Waffenbesitzer - die WaffKostVÄndV4 vom 14.03.1997 zugrunde, wobei die damaligen DM-Beträge in EUR-Beträge überführt wurden. Die Kostenverordnung ist für jedermann einsehbar im Bundesgesetzblatt, ansonsten siehe Anlage. Es sind eine Vielzahl Dinge, die mir auffallen: 1. Kosten: Der Neuerwerb kostet 40,90 EUR (ehemals 80 DM). - Abs.2 Nr.24 KstVO Das ist die Gebühr für den Blankopass. JEDER Eintrag kostet extra, egal ob mit Antragstellung getätigt oder später und zwar jede Zeile 10,23 EUR (20 DM). Da die Waffen nicht alle auf einen Pass passen und auch jeder Wechsellauf etc. eine Zeile braucht, und dann noch eine Zustellgebühr mit separater Zustellgebührrechnung draufkommt, kommen meine Frau und ich so auf 500 EUR, statt früher 2x40,90 EUR. ==> Interpretiert Eure Behörde das auch so? D.h. Blankopass =40,90 EUR + je Waffe (lt. KstVO eigentlich "Änderung") nochmals 10,23? 2. Reicht "Fabrikat" (Hersteller) ohne jedgliche Modellangabe aus?? Bei mir steht immer nur der Hersteller drin, z.B. Glock. Jedwede Modellangabe fehlt, d.h. ob Glock 19, 17, 17L, 17C, 26, oder... geht nicht draus hervor. Einmal wurde statt Hersteller NUR das Modell eingetragen (was für Nichtkenner sicher auch große Fragen aufwirft). Finde ich insgesamt sehr unpraktisch, weil z.B. Dänemark für Sportschützen die Glock 17 nicht zulässt, eine 34/35 oder 17L aber schon. ==> Ist es üblich bei Euch (und reicht es aus), wenn nur der Hersteller vermerkt wird? 3. Wechselsysteme Hier wurde unter "Art" z.B. eingetragen: "WL-Uhl" (Hersteller Glock). Gut, Hersteller ist Uhl und nicht Glock, also schonmal falsch. Aber: gibt es EU-Standards für Wechselsystembezeichnungen? Reicht "WL" aus? ==> Wie stehen die bei Euch eingetragen? 4. Kategorie Hier steht nur B, C etc. Also nicht B2.3 etc. Ist das noch immer üblich? Wäre nett gewesen, wenn vorerst klar hervorginge, dass eben kein "2.7" besessen wird. 5. Waffen auf Gelber WBK wurden nicht eingetragen (wohl wegen mangelndem Bedürfnis) Ich musste zuerst ein Bedürfnis vorlegen, um einen EFWP zu bekommen. Bedürfnis sind normalerweise nur Einladungen eines ausländischen Sportclubs oder Jagdeinladungen. Es wird dann auch nur die jeweilige Waffe eingetragen, für die eine Einladung und damit ein Bedürfnis besteht. Nun konnte ich einen gültigen Auslandsjagdschein (für das lfd. Jahr gelöst) vorlegen und eine Auslandsjagdberechtigung dazu. Deswegen wurden mir die Waffen auf Grüne WBK auch eingetragen, nicht aber auf WBK gelb. Ich gehe mal davon aus, weil da "Sportschützen-WBK" draufsteht und ich solche Sportwaffen ohnehin nicht jagdlich nutzen kann und darf (wegen vom Bedürfnis umfasster Zweck), werde da aber nochmals nachfragen. ==> Wurden eure Waffen auf WBK gelb auch nicht in den EFWP eingetragen wegen mangelndem Bedürfnis? 6. Eintragungen handschriftlich? Wollte abschliessend noch in die Runde fragen: Ist es üblich, dass der Pass kplt. handschriftlich ausgefüllt wird. Kenne das von anno 2002/2003 noch anders. Es ist alles teils schwer lesbar und manches auch drübergeschrieben (aus .222R ==> .22lr) usw. Gibt es dafür keine PC-Programme und Passdrucker? Wollte einfach mal ein generelles Feedback haben, bevor ich da wieder vorstellig werde. Grüße Schwarzwälder bgbl197s0480_70806.pdf
  22. Also Du willst unserem Staat folgendes Verhalten unterstellen: Erstmal wird alles (halbautomatische) verboten und dann folgt die Begründung: Jetzt wo sie verboten sind, sind die Halbautomaten (fast) nix mehr wert, also - ha, ha - gibt es auch (fast) keine Entschädigung mehr?? Analog: Du schlägst jemand so zusammen, dass er Invalide wird und teilst dem Opfer dann mit, jetzt wo er Invalide ist, kann er ohnehin nicht mehr in seinem Beruf tätig sein, also zahlst Du auch keinen Verdienstausfall?? Also: Ein bisschen Schwarzmalerei - kann ich verstehen. Ein bisschen Defätismus - kann ich schon weniger verstehen, aber jeder verarbeitet halt seinen Frust auf andere Weise. Aber wieso willst Du jetzt unseren Staat als diktatorischen Moloch darstellen? Wie karlyman schon sagte: enteignungsgleiche/enteignungsähnliche Eingriffe sind (natürlich) entschädigungspflichtig. Vermutlich sind so 2 Milliarden EUR schon irgendwie aufzutreiben. Aber problemlos wird das nicht, vor allem, wenn man einräumen müsste, dass dies vornehmlich zur Befriedigung ideologischer Ziele einiger Politiker ausgegeben wird, da die Kriminalstatistiken nichts anderes hergeben.
  23. Laut BT Drucksache 18/723 sind in X-Waffe 647.584 halbautomatische Schusswaffen registriert. Die "Billigwaffen", die Dir jetzt wahrscheinlich vorschweben, sind meist alte Ordonnanzrepetierer, alte KK-EL/Rep. oder EL-Flinten. Neuere HA (und auch alte - hoher Sammlerwert!) liegen in aller Regel noch > 1000 EUR, nicht wenige auch weit darüber. Mithin ist eine Entschädigungssumme von rd. 1.500 EUR im Durchschnitt anzusetzen, d.h. wir reden vorneweg schonmal über 1 Milliarde EUR Entschädigung nur für D. Hinzu kämen Entschädigungen für waffenrechtlich relevantes Zubehör (zusätzliche Upper, Lower, Schalldämpfer, ggf. auch Optiken/Visierungen, ggf. auch Munition) usw. Da die Waffen trotzdem für ihre jeweiligen Besitzer oft einen wesentlich höheren Wert darstellen, dürfte es eine Fülle von Gerichtsverfahren geben und last not least müssen auch die Verschrottungskosten sowie die Verwaltungskosten (Taxieren + Handling sowie Zwischenlagern der Waffen, Verwaltungsaufwand für Bescheide uvm.) dazugerechnet werden. Und hier reden wir nur über D, nicht über die ganzen anderen EU-Länder. Desweiteren bricht dann ein Markt in 2-3 stelliger Millionenhöhe in D weg - da hängen auch viele Arbeitsplätze dran, was weitere Kosten für die Solidargemeinschaft bedeutet. Also Peanuts (wie Du es gerne sehen möchtest) sind das mal nicht!
  24. Also Hunter375, statt ständig den Forums-Defätisten abzugeben, hättest Du genug Möglichkeiten, innerhalb der Unionspartei einiges pro Waffenrecht zu bewirken. Mein Vater ist auch Zeit seines Lebens Lokalpolitiker geblieben, hat aber trotzdem familienpolitisch einiges auf Bundesebene bewegen können. Man wird innerparteilich sehr wohl gehört, wenn man sich ernsthaft in Themen einarbeitet und solide und beharrlich argumentiert. Die Union hat nicht nur immer weniger Mitglieder, sondern v.a. immer weniger AKTIVE Mitglieder, deswegen könnte ein AKTIVES Mitglied, das sich AKTIV pro Waffenrecht betätigt, durchaus ein Umdenken in Gang setzen. Zu den Rahmenbedingungen allgemein: Eine Forderung CC nach Vorbild Vermont ist derzeit sicher nicht umsetzbar. Aber von 2 Seiten kann man das Problem zu knacken beginnen: 1. Selbstschutz zu Hause mit Kat. D Waffen für jedermann 2. Geringfügige Lockerungen bei CC (Praxis wie wir sie bis in die 70er Jahre hatten oder wie sie Israel derzeit hat) Hierzu bedarf es keiner völlig dramatischen / Bürgerkriegs-ähnlichen Situation im Land als Begründung. Vielmehr muss man 1+1 zusammenzählen: Der Abbau an Polizeistellen in den letzten 15 Jahren einerseits; die steigende Kriminalität andererseits durch Zuwanderung etc. der Terrorismus, der (siehe Israel),sich ultimativ nur durch CCW-ähnliche Maßnahmen in seiner "Effektivität" bremsen lassen wird ==> verstörende Sicherheitslage beim Bürger, der nun sehr wohl an Selbstschutz interessiert ist. Beispiele: die explosionsartigen Anstiege bei Waffenverkäufen in Österreich in den letzten Monaten, z.B. der massive Anstieg an Schiessinteressierten (allein in meinem Verein fast 50% mehr Mitglieder seit Jahresbeginn) usw. Und dass "kein Land in Europa" den Selbstschutz mit Waffen unterstützt, halte ich für ein Gerücht. Wir haben in diesem Thread erfahren, dass Frankreich erst 2013 diese Möglichkeit geschaffen hat, Polen ebenfalls erst vor ein paar Jahren (jeweils zuhause), unsere Alpenländer-Nachbarn sind diesbezüglich (für zuhause) ebenfalls sehr offen, in baltischen Staaten und CZ ist auch CC relativ einfach realisierbar (man beachte: Das Führen von Waffen wiurde weder in der alten EU-Richtlinie 1991, noch in den aktuellen Entwürfen 2015 irgendwie geregelt!). Es ist jedenfalls Zeit, Schritte in diese Richtung zu gehen. Nur dies wird den ansonsten unaufhaltsamen Weg der kontinuierlichen Verschärfungen aufhalten.
  25. Also erstmal supergroßen Dank an zickzack für den Link. Ich habe das jetzt auch nur grob überflogen. Von 28 EU -Mitgliedsländern haben sich nur 12 der Mühe unterzogen, eine Stellungnahme abzugeben. Hinzu kommt Norwegen als einzigstes EWR-Land, das sich noch dazu geäußert hat (aber ja nicht mitstimmen darf). Hinsichtlich der Halbautomaten-Problematik, sind folgende Länder eher (ein bisschen wenigstens) auf unserer Seite: Österreich Litauen Finnland Estland Tschechien Slowakei Bulgarien Deutschland Norwegen (als EWR-Land) Spanien+Griechenland fragen im Wesentlichen nur nach, was mit "resemble" , also mit der Passage, HA, die automatischen Waffen "ähneln" genau gemeint ist. Frankreich und Portugal scheinen das faktische HA-Verbot hingegen recht gut zu schlucken. Und - jetzt kommt es - auch die anderen 16 Mitgliedsstaaten, die sich erst gar nicht die Mühe gemacht haben, eine Stellungnahme abzugeben, die werden das im Parlament womöglich desinteressiert einfach nur durchwinken... Auch sonst sieht es nicht wirklich gut aus. Selbst einige Länder, die zwar relativ klar gegen das HA-Verbot Stellung beziehen, haben noch andere Verbotsideen eingebracht, und fast jeder ist bemüht, dem Entwurf zur neuen Direktive doch viel Positives abzugewinnen. Deutschland, aber auch einige andere Länder setzen jetzt erstmal auf Zeit. Die wollen den Turbozeitplan der Kommission erstmal runterbremsen. Mehr Zeit + mehr Aufklärung ist m.E. in dieser Situation jetzt erstmal etwas, was uns und dem Legalwaffenbesitz nützen würde. Insofern ist zumindest diese Stoßrichtung (ich gehe mal aus, vom FWR mitbewirkt) sehr richtig. Die bösen Fallen im Kommissionsentwurf müssen alle ans Licht gezerrt und einem Realitätscheck unterworfen werden. Aufklärung kann Wunder wirken, aber braucht jetzt erstmal Zeit. Ich hoffe, die wird es geben, dann können wir auch weiter die Politiker bearbeiten.
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