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Komisch. Hab ich was verpasst? WO hast Du Klagen gegen die Schlößchen an den Taschen organisiert? Klar, die passen mir auch nicht, aber massive Einschränkungen der Grundrechte von > 2 Millionen Legalwaffenbesitzern haben doch eine andere Bedeutung als irgendwelche Schlößchen. Damit erregt man keine Aufmerksamkeit in den Medien, mit Grundrechteeinschränkungen für Millionen Bürgern hingegen schon, denn wer sagt denn, dass das 160 Jahre alte Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nachdem es bei 2 Mio. LWB gekippt wurde nicht als nächstes bei Millionen Eltern (verdachtsunabhängige Hauskontrollbesuche durch das Jugendamt), bestimmte Berufsgruppen (die beim Finanzamt unter "Generalverdacht" stehen), usw. dasselbe Grundrecht gekippt wird? Daher schauen da nicht nur die Waffengegner "genau hin" wie Du meinst, sondern die ganze Republik. Und das ist gut so! Die Unterschiede zu Kaminkehrerkontrollen sind schon gewaltig und eben NICHT vergleichbar, wie in div. Threads bei WO schon intensiv diskutiert. Was Deine Aussage zu einer "verlorenen Schlacht", zu der man gar nicht erst hingehen soll, anbelangt: Da bringt endlich nach langer Zeit der Untätigkeit unserer Verbände ein relativ junger Verband den Mut und die Kraft auf, den Kampf für unsere Rechte vor den hohen Gerichten aufzunehmen und gleich zu Beginn wird wehrkraftzersetzend darauf eingehauen - schade. Diese Klage ist ein Auftakt, ein Warnschuss und Signal an die Regierung, mit unseren Rechten nicht immer wilder umzuspringen! Die Bundesregierung wird im Normalfall nach Einreichen unserer Klage vom BVerfG zu einer Stellungnahme aufgefordert werden! Allein das dürfte schon reichlich unangenehm sein. Und selbst wenn wir verlieren sollten, ist gut denkbar, dass das BVerfG in seiner Begründung der Regierung einige Grenzen für die Zukunft aufzeigt! Umsonst ist die Sache nicht! Ich bin jedenfalls froh, dass die FvLW Spitze das in die Hände genommen hat, sich hier eindeutig und verlässlich positioniert hat und offenbar - siehe Glöckners Posting - auch bei der Wahl der Kanzlei ein gutes Händchen gehabt hat. Weiter so! Grüße Schwarzwälder
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Eine Prüfung der Konformität des neuen Waffengesetzes mit unserer Verfassung. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Klage annimmt und entscheidet, dass das WaffG in den angefochtenen Punkten NICHT verfassungskonform ist, dann MUSS der Gesetzgeber das WaffG ändern! Grüße Schwarzwälder
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Meine versprochenen 100 EUR habe ich soeben auch per eBanking überwiesen. Riesigen Dank an EUCH vom FvLW, dass ihr das für uns macht!!! Ich werde natürlich ebenfalls versuchen, etliche Leute davon in Kenntnis zu setzen, damit die Kosten auch wirklich gedeckt sind. Schöne Grüße Schwarzwälder
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Hallo Melvin, ich finde es nach wie vor super, dass ihr vom FvLW hier einsteigen wollt. Ein paar Anregungen: 1. Spendenkonto Dieses sollte über den FvLW laufen - keine Privatkonten! Ein eingetragener Verein schafft erheblich mehr Vertrauen als Geld auf irgendwelche Privatkonton (und seien sie von noch so seriösen Mitmenschen) überweisen zu müssen. 2. Klägergruppe Der FvLW kann zwar nicht direkt als Kläger auftreten, er kann aber sehr wohl das Ganze drumherum organisieren und eine Gruppe von geeigneten Klägern zusammenstellen. Dadurch bekommt der FvLW auch eine Riesen-Publicity: super Werbung für den FvLW!!! Wichtig ist dennoch die strategisch richtige Auswahl von Klägern. Es ist m.E. deutlich weniger erfolgversprechend, wenn nur einer (z.B. Du allein) als Kläger auftritt. Wenn wir durch das Nadelöhr der direkten Betroffenheit gelangt sind, dann stehen hernach viele Prüfungsaspekte bezügl. Verfassungskonformität dieser verdachtsunabhängigen Hauskontrollen offen. ==> Nehmt mind. einen Mitkläger mit ins Boot, der nur wenn er sich auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit beruft mit seiner Zuverlässigkeit dann auch seine berufliche Existenz verliert, also einen Berufsjäger oder bewaffneten Sicherheitsdienstler z.B.! ==> Nehmt einen Mitkläger ins Boot, der nur 4mmM20 Waffen (am besten originäre, keine Umbauten) besitzt und genauso von den Hauskontrollen betroffen ist, obwohl seine ÜPüster nicht mal 5 J Mündungsenergie bringen (lasst das gfgf. in einem kleinen Nebengutachte z.B. von Makalu ermitteln). Da der Gesetzgeber auch sonst Unterschiede zwischen 4mmM20 (bedürfnisfreier Erwerb) und allen übrigen erlaubnispflichtigen (KK,GK) Schusswaffen macht, sind solche Kontrollen unverhältnismäßig und verletzen den 4mmM20 Besitzer in seinen Grundrechten, allzumal Besitzer von deutlich stärkeren Lupis (7,5J) nicht betroffen sind. ==> Nehmt Leute mit ins Boot, die z.B. in einem 1-Zimmer Appartement leben und somit den Staatsorganen bei Kontrollen ihren gesamten Wohnbereich öffnen müssen. ==> Nehmt Leute ins Boot, die erwachsene Mitbewohner/Lebensgefährten haben, die selber nicht Schützen sind bzw. keine Legalwaffen besitzen, deren Wohnsphäre aber dann baulich bedingt dennoch den behördlichen Kontrollbesiuchen offenbart werden muss. 3. Datensammlung / Zuarbeit: Lasst die Anwälte nicht bloß ein Gutachten erstellen, sondern gebt ihnen Munition zum Ballern, z.B. Politiker-/Regierungsaussagen vom letzten Sommer, wonach jeder, der (unter Berufung auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung) die Kontrollen nicht zulasse, auf jeden Fall seine ZUverlässigkeit verliere oder die Anzeigen des Arbeitsamts nach 400EUR-Jobbern für die Waffenkontrollbesuche oder die Kostenbescheide über 155 EUR der Stadt Freiburg für jeden anlasslosen Hausbesuch usw. 4. Medienarbeit Da bist Du eh spitze, aber trotzdem nochmals die Empfehlung, frühzeitig VISIER einzubinden. 40.000 Leser sind ein Wort und der Cheffe Dr. Schiller hat ja selber bei WO vor einigen Monaten mal geäußert, dass man da (bezügl. der Waffenkontrollen zuhause) wohl mal klagen müsse. Wenn ihr euer Spendenkonto im VISIER-Artikel erwähnt, kommt sicher sehr ordentlich was rein und d. FvLW bekommt so die Aufmerksamkeit, die ich ihr bei diesem Engagement von Herzen gönne! Grüße, Danke und viel Erfolg!! Schwarzwälder
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In ständig bewohnten Wohnräumen - insbesondere im Schlafzimmer - darfst Du Deine Sprengstoffe aber gar nicht lagern. Schon insofern entspannt sich hier das Problem der Hauskontrollen. Einen Hobbyraum oder wie beim Schornsteinfeger den Heizraum vorführen zu müssen ist schon noch etwas ganz anderes, als Deinen intimsten Rückzugsbereich (Schlafzimmer) den Beamten öffnen zu müssen. Daneben muss man auch mal sagen: Wer Sprengstoff lagern will weiß/wußte von vorneherein, dass damit ein Kontrollrecht der Behörden verbunden ist. Wer früher (v.a. auch vor 2003) Schusswaffen gekauft hat, musste damit nicht rechnen. Grüße Schwarzwälder
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Hallo nur allgemein gesagt: Eine Anfrage bezüglich Klage wegen Kostenauferlegung der Hauskontrollen ist noch überhaupt nicht möglich und im Endeffekt auch entbehrlich, wenn das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ohne wenn und aber auch für die Legalwaffenbesitzer gesichert bleibt und die unangekündigten und verdachtsunabhängigen Kontrollen zuhause wieder abgeschafft werden. Und ehrlich gesagt: Ob ich alle 3 Jahre 50 EUR löhnen muss für einen Hausbesuch, das ist dann das kleinere Problem. Mir geht es darum, dass Behördenvertreter auch in Zukunft nicht einfach unangemeldet und ohne konreten Verdacht in meinen engsten Lebensbereich incl. Schlafzimmer eindringen dürfen. DAGEGEN kämpfe ich, nicht gegen 50 EUR Gebühr extra. Grüße Schwarzwälder
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Hallo Glöckner, danke nochmals für diese Zusammenfassung, natürlich ist mir Deine Einschätzung inzwischen wohlbekannt - und wir würden alle einen großen Fehler machen, wenn wir nicht versuchten diese genauestens nachzuvollziehen. Ohne jetzt wieder in Detaildiskussionen einzusteigen, trotzdem ein paar allgemeine Überlegungen dazu: 1. Das von Dir zitierte Urteil ist fast 10 Jahre alt und gibt in der Begründung zu, dass es teils abweichende frühere BVerfG-Urteile gegeben habe. Warum soll ein weiteres Urteil wiederum 10 Jahre später nicht wiederum *teilweise* abweichen? 2. Vielleicht findet auch irgend ein findiger Verfassungsrechtler noch ein kleines Schlupfloch, an das bisher noch keiner dachte? 3. Selbst wenn die Klage wie von Dir prognostiziert aber scheitert, ist ja gut denkbar, dass das BVerfG doch in einigen Nebensäzten einige Vorgaben macht, wie weit Grundrechtseinschränkungen überhaupt gehen dürfen ... hierin lag ja auch der Erfolg der Verfassungsbeschwerde der DSU 2003, obwohl sie an und für sich gescheitert ist! 4. Mal unabhängig von der Gerichtsentscheidung hätte eine Klage auch eine gewisse Signalwirkung an die Politik/Regierung, die m.E. nicht zu unterschätzen ist. Ganz allgemein denke ich, dass wir auch für unsere Demokratie immer kämpfen müssen. Wenn ein 160 Jahre altes Grundrecht wie das auf Unverletzlichkeit der Wohnung im Medienrausch für eine beachtlich große Bevölkerungsgruppe (>2 Mio. Legalwaffenbesitzer) einfach geschleift wird, dann muss man aktiv werden und dann muss dieser Vorgang dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden. Grüße Schwarzwälder
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Hallo Lusumi, Du hast natürlich Recht, nur Spenden ist nicht genug. Man kann sich aber vielfältig einbringen: 1. Spenden 2. als Sammelkläger aufführen lassen 3. als Jurist bei der Formulierung etc. ggf. mitwirken 4. bei der Organisation des Ganzen mitwirken (Werbung für die Aktion, Pressearbeit, Kontakte zu Verfassungsrechtlern, zu Klägern und zu Anwälten herstellen und halten, Spendenverwaltung/Finanzen usw.) Das ist dann allerdings - wenn es professionell laufen soll - wie bei Bürgerrechtsgruppen auch eine Sache eines Vereins und kann nicht Einzelaktion eines Einzelkämpfers sein. Grüße Schwarzwälder
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Hallo Lusumi, ich bin (noch immer) Mitglied im Forum Waffenrecht und unterstütze als WO-Sponsor auch indirekt den FvLW. In letzterem bin ich genau wie in Pro Legal zwar nicht Mitglied, aber würde egal wer die Klage dann macht, auf jeden Fall mit 100 EUR Spende dabei sein. Jetzt bis zu einer Jahresversammlung im März zu warten ist ein bisschen Zeitverschwendung, da die Sache wirklich eilt (Frist wie von Benzin geschrieben: 26.07.2010). Ich habe als allererstes mal in "Allgemein" eine Umfrage gestartet, um die ganze Unterstützungsbereitschaft für eine Klage mal näher auszuloten. Bitte beteiligt euch daran, es wäre super, wenn dann was ins Rollen kommt: Link UMFRAGE Grüße Schwarzwälder
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Hallo Manfred, bevor Du hier das Beschreiten des Klagewegs für den FvLW offenbar verwirfst, nochmals ein paar Fakten: A. Eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde direkt vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen, ist kostenlos. Wenn zu wenig Geld da ist, braucht man auch kein Gutachten mitliefern. Es besteht noch nicht einmal Anwaltszwang. Das Verfahren an sich ist ebenfalls kostenlos. Fazit: IHR bestimmt, wieviel Geld ihr einsetzen wollt! Ein völlig unübersehbares Prozess- und Kostenrisiko gibt es nicht, einen Golddukatenesel braucht man nicht. B. Es gibt bei der direkten Rechtssatzverfassungsbeschwerde keinen langen Marsch durch die Instanzen. Und wenn ihr verliert, dann entstehen idR keine weiteren Kosten oder Nachteile für uns. Ich darf mal an die Rechtssatzverfassungsbeschwerde des Schiesssportverbandes DSU von 2003 erinnern: Die damals kleine DSU hat die Verfassungsrechtler-Kanzlei Dr. Zuck aus Stuttgart beauftragt. Am Ende haben sie zwar formal verloren, ABER in der Urteilsbegründung wurden doch einige Sätze dem Gesetzgeber/den Behörden als Handlungsrichtschnur reingeschrieben, die nachfolgend nicht nur der DSU, sondern auch viel kleineren Verbänden die Anerkennung als Schiesssportverband einbrachte!Link DSU-Verfassungsklage Anwalt Sledgehammers Kurzanalyse damals im Board: Insofern: Wenn wir mit der Klage Erfolg haben, dann Riesenfreude und dieser Passus wird aus dem WaffG gestrichen und diejenigen Unions- und FDP-Politiker, die beim WaffG Entschärfungen fordern, bekommen Oberwasser. Scheitert die Klage, dann ist es trotzdem ein gewaltiger Schuss vor den Bug unserer Berliner Politiker, von denen viele das WaffG am liebsten heute noch radikal und grundgesetzwidrig weiter verschärfen wollen. Die werden dann deutlich vorsichtiger! Nur wenn wir gar nicht klagen, geht die Verbotsmaschinerie gnadenlos weiter... Mein Vorschlag: 1. Startet doch mal eine Spendenaktion und Werbekampagne und beginnt begleitend die Organisationsarbeit. Diese ist im Moment fruchtbarer als zum x-ten Mal beim Büro Friedrich anzuklopfen und um Gesprächstermine zu winseln. 2. Ende März macht ihr Kassensturz: Wenn das Geld reicht: Gutachten bei einem namhaften Rechtsgelehrten in Auftrag geben. Ist etwas weniger Geld reingekommen: Kein Gutachten, aber immerhin eine gute/einschlägig erfahrene Kanzlei beauftragen. Ist noch weniger Geld reingekommen, dann wird eben nur verbandsintern um Formulierungshilfen einiger Juristen im FvLW oder bei WO gebeten und das Ding ohne offizielle Rechtsvertretung (wie gesagt, bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde besteht kein Anwaltszwang) abgeschickt. Wie gesagt: Die Ausrede "kein Geld da" zählt in diesem Fall nicht! Schöne Grüße Schwarzwälder
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Hallo Manfred Breidbach, ich finde es nett, dass Du als erster halboffiziell mal dazu Stellung nimmst. Ich hatte schon früher Links eingestellt, bei denen die aktuell laufende Verfassungsklage wegen dem "BKA-Gesetz" angeblich etwa 8000 EUR kostet (Anwaltskosten, Unkosten der Organisation, Fahrtkosten etc.). Die Kosten liessen sich bei uns auch deshalb kleinhalten, weil wir in der Tat zahlreiche Juristen im Boot haben, die hier auch ehrenamtlich mal zuarbeiten könnten. Ich weiß, dass man davon wenig wissen will, alldieweil ja früher schon ein sechsstelliges Jahresgehalt für den Nebenjob Forum W... geflossen sein soll, aber vielleicht sind doch nicht alle so. Was Spenden anbelangt, käme sicher auch einiges - ich bin sofort mit 100 EUR dabei, wie schon öfter angeboten. Für etwas konkret spenden fällt mir leichter als einen weiteren Mitgliedsbeitrag für eine weitere Organisation abzudrücken, die dann nix tut... Bitte versucht es wenigstens - nicht nur ich wäre euch riesig dankbar!!! Grüße Schwarzwälder
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Natürlich gibt es unter Sportschützen und Jägern viele Anwälte - und auch hier im Forum. Fairerweise muß man allerdings sagen, dass Verfassungsrecht sonst im Berufsalltag dieser Anwälte meist eher *sehr* wenig eine Rolle spielen dürfte. Es gibt einen Juristen hier im Forum - Glöckner - der das fachlich sicher sehr gut hinbekommen könnte, wenn er denn wollte. Leider ist er aber zu "staatstragend", um vor dem BVerfG unsere Exekutive verklagen zu wollen... Sinnvoll wäre m.E., wenn das einer unserer vielen tollen Waffenrechtsverbände anpackt: 1. Aufruf zu Spenden- und Unterstützungsaktion 2. Rechtsgutachten eines Verfassungsrechtlers erstellen lassen. 3. Mandatserteilung an einen im Verfassungsrecht erfahrenen Anwalt 4. Auswahl einiger geeigneter klagewilliger Personen und Einreichen der Klageschrift vor dem BVerfG spätestens Juli 2010. 5. parallel begleitende Öffentlichkeitsarbeit, etwa in dem Stil: " ...wenn heute ein 160 Jahre altes Grundrecht für Legalwaffenbesitzer gekippt wird, dann sind morgen Familien (Hausbesuche durch Jugendamt), übermorgen Arbeitnehmer (Hausbesuche durch Arbeitsamt, Finanzamt usw.) und am Ende alle dran". 6. ebenso parallel Organisation erneuter Unterschriftsaktionen So oder so ähnlich machen es viele Bürgerrechtsorganisationen, nur Pro Legal, FvLW, Forum Waffenrecht, ELF und die vielen Sportsdchützen- und Jägerverbände kriegen anscheinend nichts gebacken. Es wird groß getönt, man wolle die "deutsche NRA" sein, aber wenn wir in unseren elementarsten Grundrechten angegriffen werden, herrscht Schweigen im Walde. Benzin hat allerdings vollkommen Recht: Nach dem 26.07.2010 ist Schluss - dann könnte das Gesetz nur noch auf einem langen Weg durch alle Instanzen evtl. angegriffen werden: VG,OVG,BVG,BVerfG... sowas kostet Zeit, Geld und Nerven, die dann eh keiner mehr hat und auch nicht mehr braucht, weil die Grundrechtegrapscher dann schon ein paar Schritte weiter sind. Grüße Schwarzwälder
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Die könnten es sich schon leisten. Eine andere derzeit laufende Verfassungsbeschwerde (gegen BKA-Gesetz) soll 8000 EUR kosten (Verfahrenskosten: Anwalt und Nebenkosten). Wenn PLoder andere Organisationen einen eigenen Rechtskundigen in ihren Reihen hat, dann eher noch billiger, Anwaltszwang besteht nicht, Gerichtsgebühren (Ausnahme: Mißbrauchsgebühren in 0,26% der Fälle) entstehen ebenfalls nicht. Nochmals mein Angebot: Der Verband, der als erstes eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Hauskontrollen von LWB einreicht, bekommt von mir sofort eine Spende von 100 EUR. Am Geld dürfte das Ganze also nicht scheitern! Grüße Schwarzwälder
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Hm irgendwie schon witzig hier. Ich stell mir jetzt mal das Jahr 2099 vor. Bis dahin hat folgender schlichte Satz seinen Weg ins WaffG2099 gefunden: Bestimmt gibt es 2099 dann noch WO mit genau denselben Diskussionen über das WaffG wie heute: User1 meint: Ich habe ja nur 1 Waffe und 5 Bedürfnisse dazu. Mich werden sie sicher zuletzt erschiessen. Und wenn sie doch kommen sollten, dann bin ich halt grade nicht da. User2 überlegt: Wie sollen die sich die Zeit für die Erschiessungen nehmen? Die haben Wichtigeres zu tun als uns zu erschiessen. Keine Sorge! User3 sagt: Woher sollen die waffenrechtlichen Behörden das Geld für die Muni zwecks den Erschiessungen nehmen? Das wird schon nicht so kommen, die sind doch jetzt schon fast pleite. User4 hakt nach: Für mich ist aber nur das Ordnungsamt xyz zuständig - und zwar der Sachbearbeiter W. Von einem Minijobber lass ich mich nicht erschiessen! User5 denkt immerhin weiter: Naja, ich könnte ja, wenn der Sachbearbeiter vor mir steht und abdrücken will schnell meine WBK runterschlucken. Dann werde ich vom Legalwaffenbesitzer zum illegalen Waffenbesitzer und den darf er natürlich nicht erschiessen. usw. Aber auf die einfache, schlichte Idee, diesen Satz aus dem WaffG rauszuklagen kommt keiner mehr. Genauso heute: Der Satz 2 aus $36,3 WaffG gehört weggeklagt! Dann erübrigen sich alle Diskussionen, ob die Behörden Zeit+Geld für Kontrollen haben, wie oft sie wen und wann kontrollieren werden und unter welchen Umständen man die Behörden auch mal unverrichteter Dinge wegschicken darf. Grüße + Guten Rutsch Schwarzwälder
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Die Behörde darf Wohnräume GEGEN den Willen des LWB nur zur OSuO betreten. Darüberhinaus darf die Behörde MIT dem Willen des LWB natürlich immer die Wohnräume betreten. Dass der LWB auch ja seinen Willen/Einverständnis gibt, dafür sorgt dann auch die neue Pflicht in §36 Abs. 3 Satz 2 WaffG "Haben zu..." = neue Pflicht der Waffenbesitzer bzw. neue Vorschrift gem. WaffG. Wer sich daran beharrlich/prinzipiell/wiederholt nicht hält, dessen Zuverlässigkeit ist gem. §5 Abs. 2 WaffG regelmäßig dahin: Genau dies hat auch der Gesetzgeber so gewollt, wie div. schriftliche und mündliche Erläuterungen unserer Politiker zum neuen WaffG letzten Sommer deutlich gemacht haben. Wir Legalwaffenbesitzer haben ja akzeptiert: - härtere Bestrafung für diejenigen, die gegen Aufbewahrungsvorschriften verstossen (ab jetzt Straftat) - Nachweis der sicheren Aufbewahrung durch Rechnungen, Photos, Waffenschrankdokumentationen u.ä. - Betretungsrecht der Behörden bei Gefahr für die ÖSuO Wir akzeptieren aber nicht: - grundrechtswidrige Schikanen wie ständige, verdachtsunabhängige und unangekündigte Kontrollbesuche! Genau deswegen ist auch eine Klage nötig - am besten durch einen unabhängigen Verband: FvLW, Pro Legal, ELF oder FWR. Grüße Schwarzwälder
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@Dan More: Es ist brandgefährlich, darauf zu bauen, dass die Behörden schon keine Zeit+Mittel hätten, die Kontrollen durchzuführen. Du siehst ja, wie versucht wird (mittels Mini-Jobbern, Rentnern etc.) oder Kostenüberwälzung auf den LWB (direkt + indirekt), sich diese Mittel zu beschaffen. Man lässt es JETZT noch überwiegend locker angehen, um nicht zu sehr Widerstand zu provozieren. Aber nächstes Jahr dürfte es schon anders aussehen. Danke für diese Einschätzung Deiner Freundin/Anwältin. Genau deswegen halte ich auch den Weg einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde viel sinnvoller, weil risikoloser. Eben. Diese Beschwichtigungs-Tipps hier bei WO sind in der Praxis wenig wert. Wenn sie zu zweien aufmarschieren, hast Du definitiv ein Problem. Es dient auch nicht Deiner Zuverlässigkeit/Glaubwürdigkeit, wenn Du Tatsachen im Nachhinein bestreitest/lügst. Naja, an die Wand gestellt gerade nicht, aber der Gesetzgeber hat das nicht gesetzeskonforme Lagern von Schusswaffen zuhause nun als Straftat eingeordnet. Wenn also durch Zufall oder andere Tatsachen die lasche Lagerung auffällt, ist der LWB künftig dran. Ich habe im Übrigen auch nichts gegen die Nachweispflicht (Vorlage von Rechnungen + Photos der Waffenschränke). Damit ließen sich die weitaus meisten der derzeit in der Presse geschilderten schwarzen Schafe aufdecken - ohne alle LWB mit unangekündigten, verdachtsunabhängigen Kontrollbesuchen zu terrorisieren. Grüße Schwarzwälder
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Klar, im Moment gibt es noch so einige Tipps und Lücken, wie man die Hauskontrollbesuche für sich abmildern kann. Wenn wir aber jetzt nicht mittels Klage ein STOP-Schild setzen, wird in diesem Bereich ständig erweitert. Dann zahlst Du für jeden Kontrollversuch oder wirst gebeten, Zeitfenster anzugeben, wo eine Kontrolle stattfinden kann oder wirst beim nächsten Amtsbesuch gleich nach Hause zur Kontrolle eskortiert usw. Kann nie kontrolliert werden, könnte irgendwann auch eine abstrakte Gefahr für die öff. Sicherheit konstruiert werden... Also an Repressalien wird es nicht mangeln - und wenn wir uns wie bisher alles so brav gefallen lassen, wird die Politik geradezu eingeladen, sich auf Kosten der sich ängstlich-nie wehrenden LWB- Masse mit immer noch abstruseren Regulierungen weiter zu profilieren... Grüße Schwarzwälder
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Also den DSB können wir tatsächlich vergessen, der hängt am staatlichen Fördertropf (Millionengelder) und hat außerdem früh verlauten lassen (via Vizepräsident Kohlheim), dass er die WaffG-Änderungen "gut" und "gelungen" findet. Jetzt kann Richter Kohlheim nicht im Nachhinein kommen und sagen, die Regelungen seien verfassungsfeindlich. Auch die Jägerverbände, jedenfalls der DJV, sind zu durchsetzt mit Regierungspolitikern, die würden niemals ihre Parteikollegen vor das BVerfG zerren. Ähnliches gilt für den VdRBw. Es bleiben: 1. "unabhängige" Verbände (Fwr, Pro Legal, FvLW, ELF) 2. kleinere Verbände (DSU, BdMP, BDS) 3. VISIER und Co. (bzw. von VISIER initiierte/mitgetragene Aktionen kleinerer "Klagegemeinschaften") VISIER nenne ich deshalb, weil Dr. Schiller selbst vor einigen Monaten bei WO eine Klage vor dem BVerfG vorgeschlagen hatte. Grüße Schwarzwälder
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Exakt so sehe ich das auch: ein Gradmesser für Lobbyarbeit. Die NRA betreibt in zahlreichen Bundesstaaten und natürlich auf Bundesebene Gerichtsverfahren - das gehört einfach zur erfolgreichen Lobbyarbeit wie die Butter zum Brot. Die Ausreden vom FWR diesbezüglich kennen wir ("Ruhe für die Verhandlungen") - diese Ausreden sind nicht nur faule Ausreden, sondern auch schlicht falsche. Ich bin mir ziemlich sicher, dass z.B. mancher FDP-Politiker glücklich wäre, wenn wir gegen den rotschwarz(grünen) Grundrechteklau bei Legalwaffenbesitzern vor das BVerfG zögen. Das würde den liberaleren Positionen in der Politik sogar Rückenstärkung verschaffen. Leider denke ich aber auch, dass ein Teil der Verbände schlicht deswegen nicht will, weil wir ja "nix zu verbergen" hätten - und beim DSB ganz sicher auch, weil man es sich mit der Regierung/dem Staat nicht verscherzen will, man will ja weiter der Fördermillionen einstreichen können... Genau deswegen sind unabhängigere Verbände jetzt gefragt: Pro Legal, FvLW, ELF (die ja auch noch einen Topf mit Geldern hätte - für z.B. Rechtsgutachten etc.) und natürlich weiterhin das FWR. Grüße Schwarzwälder
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Beim Weg durch die Instanzen (so wie Du ihn beschritten hast) brauchst Du einen Anwalt. Beim direkten Weg einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde brauchst Du ihn nicht. Diehe hier http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html (Punkt IV lesen ! )://http://www.bundesverfassungsgericht...V lesen ! ) Allerdings gebe ich Dir Recht: Man sollte einen Spezialisten hinzuziehen. Bei einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde liefert das BVerfG idR schon eine ausführliche Begründung, warum sie diese zur Entscheidung nicht angenommen hat. Wobei wir uns einig sind: Ich auch! Das Forum Waffenrecht hat 31000 Waffenbesitzer als Mitglieder, die alle brav Jahr für Jahr 12 EUR = 372000 EUR zahlen, dazu kommen die großen Verbände und Händler, die weitaus mehr als 12 EUR bezahlen. Der DSB baut - wenn ich recht informiert bin - gerade eine neue Zentrale für 16 Mio. EUR, der kleine BDMP macht auch 20.000 x 52 EUR = über 1 Mio. EUR allein an Mitgliedsbeiträgen Jahr für Jahr usw. Wo ein Wille ist, sind auch die paar 1000 EUR für ein Rechtsgutachten allemal drin. @Orange73: Die Prüfung eines Einzelfalles durch ein Gericht ist zeitaufwändig und riskant (v.a. für den Kläger). Der jahrelange Weg durch die Instanzen birgt zudem das Risiko, dass wir längst durch neue Verschärfungen eingeholt werden, bevor wir unsere Sache über VG, OVG und BVG endlich vor das Bundesverfassungsgericht bringen dürfen. Deshalb wäre eine Sammelklage direkt vor dem BVerfG als Rechtssatzverfassungsbeschwerde ein dringlicher erster Schritt. Welcher Verband zieht für und mit uns vors Verfassungsgericht? Ich zahle (und klage) gerne mit! Grüße Schwarzwälder
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Hallo Martin B, man kann entweder den Weg durch die Instanzen gehen, also gegen seine Behörde klagen wegen der Kontrolle zuhause beim Verwaltungsgericht, dann in die nächste Instanz gehen (OVG), dann BVG und schließlich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das ist ein (auch zeitlich) langer Rechtsweg mit Anwaltszwang ab OVG, somit teuer, riskant und m.W. ohne Sammelklagemöglichkeit. Den Päzedenzfall kann ein Verband natürlich dennoch (finanziell bzw. auch durch Juristenhilfe) unterstützen. Das, was ich aber vorgeschlagen habe, ist eine sog. Rechtssatzverfassungsbeschwerde. Deren Vorteil ist, dass man diese Klage DIREKT an das BVerfG schicken kann, im Prinzip nicht mal einen Anwalt dazu braucht und hier natürlich auch eine Sammelklage möglich ist. Allerdings ist der Legalwaffenbesitzersache besser gedient, wenn nicht Einzelpersonen ohne Anwalt hier vorgehen. Ideal wäre, wenn ein Verband das organisiert: 1. Einholung eines (oder mehrerer) Rechtsgutachten (z.B. durch Verfassungsrechtler an Unis) 2. Auswahl bestimmter Personen als Kläger ==> z.B. Berufsjäger, Wachdienstler, Büma, der durch Aberkennung seiner Zuverlässigkeit seine berufliche Existenz verlieren würde und daher besonders beschwert ist ==> Besitzer einer originären 4mm M20 Waffe (mit lt. Makalu max. 5 J Mündungsenergie), der unverhältnismäßig beschwert ist (z.B. im Vergleich zur 7,5J Lupi-Fraktion) ==> Bewohner von Einzimmerappartements (die ihre GESAMTE Wohnsphäre den Kontrolleuren offenbaren müssen) ==> Besitzer von zusätzlich freien Waffen ( Verletzung des Gleichheitsgebots, wenn sie ihren Gaser im Schlafzimmer zusätzlich zeigen müssen) usw. 3. Organisation, Klageschrift erstellen lassen von kundigen Juristen, diese Einreichen usw. Natürlich kostet all das Zeit und Geld und bedeutet einen organisatorischen Aufwand. Das ist aber für einen Verband mit mehreren 1000 Mitgliedern viel leichter zu stemmen als für eine Einzelperson. Ich bin gerne bereit, den Verband, der das in die Hand nimmt, mit 100 EUR Spende (und ggf. auch als Mitkläger) zu unterstützen. Pro Legal, FvLW ,und Co. wollen doch immer die deutsche NRA für uns sein. OK, beim Thema SV will man der NRA nicht nacheifern. Beim Thema Wahlkampfspenden für Politiker kann man das mangels Masse auch nicht so. Aber bei Prozessen/Sammelklagen könnte man der NRA schon nacheifern. Für einen Verband mit 1000 Mitgliedern oder mehr sollte so eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde finanziell+organisatorisch machbar sein! Grüße Schwarzwälder
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Hallo orange73, Du hast recht - "gegen den Willen" kann eine Kontrolle zuhause nach wie vor nur bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit erfolgen. Nur wird eben durch das neue WaffG Dein Wille, Deine Grundrechte auch wirklich wahrnehmen zu wollen, massiv sanktioniert: Es werden Dir ja nicht nur die Waffenbesitzrechte entzogen, sondern Deine Zuverlässigkeit - das kann im Einzelfall den Entzug Deiner beruflichen Existenz bedeuten - und das ist schon ein empfindliches Übel, mit dem LWB bedroht werden, wenn sie nur ihre Grundrechte wahrnehmen wollen. Die Grundrechte sind so zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar bedroht und daher gehört diese Gesetzespassage vor das Bundesverfassungsgericht. @karlyman: Ich bin schon der Meinung, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch das neue WaffG tangiert wird. Sieh Dir mal Parallelfälle vor Gericht (hier geht es um das Grundrecht auf Freizügigkeit für Sozialhilfeempfänger) an, zitiert vom OVG Bremen, S2 B 558/08, S2 B 559/08: Wie Du siehst: Die Rechtssprechung wäre sehr wahrscheinlich auf unserer Seite. Da sich aber keiner wehrt, wird eben weitergemacht, die Daumenschrauben für den LWB noch ein Stückchen mehr angezogen. @General: Freut mich, dass wir einer Meinung sind! Es wäre schön, wenn alle Verbandsmitglieder in FWR, FvLW und PL da einmütig Rechtsschritte einfordern! Grüße Schwarzwälder
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Hallo orange73, §5, Abs. 2 Nr. 5 spricht regelhaft allen Personen die Zuverlässigkeit ab, die wiederholt gegen das WaffG verstossen haben (wiederholt = 2 malige Verweigerung der Kontrolle im Haus des LWB): Eine Ausnahme von dieser Regel ist vom Gesetzgeber für die Grundrechte-bewussten LWB nicht intendiert - vielmehr wurde von der Legislative/der Regierungsseite immer wieder lauthals in den Medien geäußert, dass derjenige, der solche Kontrollen verweigere, dann eben seine Zuverlässigkeit (und Waffen) verliere. Besonders die Berufung auf die Grundrechte lässt ja erkennen, dass der Legalwaffenbesitzer die Kontrolle nicht nur jetzt gerade mal nicht will (weil es ihm irgendwie ungeschickt ist), sondern ganz prinzipiell nicht will. Wer aber aus Prinzip gegen das WaffG verstossen will, bei dem muss - hier gibt es nicht den Hauch von Ermessensspielraum - die Zuverlässigkeit entzogen werden. Genau dies macht dann m.E. wiederum die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde möglich - ohne aufwändiges, teures und riskantes Durchexerzieren irgendeines Präzedenzfalles! Grüße Schwarzwälder
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Ist das jetzt Deine Vermutung oder Fakt? Unglaublich! Eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde vor dem BVerfG muss binnen 12 Monaten nach dem Inkrafttreten eingereicht sein. Sie kostet nichts (außer natürlich Kosten für die eigenen Juristen, die sie abfassen), hat auf jeden Fall (da der betreffende Bundesminister zu einer Stellungnahme aufgefordert wird) "disziplinierenden Charakter"/Wirkung bei der Politik und ist immer dann möglich, wenn man unmittelbar und direkt betroffen ist. Nach früheren BVerfG-Entscheidungen ist dies auch dann der Fall, wenn zwar die Behörde erst einen vermittelnden Verwaltungsakt dazwischenschalten muss bevor die Zuverlässigkeit weg ist, sie dabei aber aufgrund des Gesetzes KEINEN Entscheidungsspielraum mehr hat. Beispiel: 1. Behörde (bzw. von ihr beauftragte Minijobber/Rentner) kommen unangekündigt und ohne Verdacht zum Haus des Legalwaffenbesitzers und wollen kontrollieren. 2. Der LWB sagt nein und beruft sich auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. 3. Die Behördenvertreter sagen: Überlegen Sie sich das gut, dann ist ihre Zuverlässigkeit (ggf. auch der Beruf und natürlich die Waffen etc.) weg. Wir kommen heute abend zum Schluß unserer Runde nochmal bei Ihnen vorbei und erkundigen uns, ob Sie es sich anders überlegt haben. 4. Beim erneuten Besuch verweigert der LWB wieder unter Berufung auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. 5. Die Behörde kann nun nicht anders, Sie MUSS ihm die Zuverlässigkeit entziehen, da sich der LWB wiederholt dem Kontrollbegehren verweigert und damit wiederholt gegen das WaffG verstoßen hat. Bei wiederholten Verstößen ist die Zuverlässigkeit weg - kein Ermessensspielraum. Aus. Weil dieses Szenario allen grundrechtsliebenden Legalwaffenbesitzern droht, genau deswegen ist auch eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde m.E. klar zulässig. Selbst der vielfach als Advocatus diaboli auftretende Glöckner hat dies nicht völlig ausgeschlossen. Ich würde daher gerne für eine solche Rechtssatzverfassungsbeschwerde spenden und als Mitkläger auftreten. Hier könnten sich beide, Pro Legal wie auch FvLW mal beweisen! Wir haben gute Anwälte, die immer mal wieder gegen BKA (denkt an Waffen-Schumachers jüngsten Sieg im Streit um den Tommy-Gun Nachbau) und sogar BMWi (denkt an Carcanos Sieg beim SIG 90 PE) vor Gericht obsiegen - die Iren haben über 30 Jahre prozessiert und ihre in den 70er Jahren eingezogenen Waffen teilweise wieder zurückbekommen, sogar IPSC ist/war teilweise wieder möglich! Auch die Amis/das NRA prozessiert immer wieder - und siegt! Nicht immer, aber doch so oft, dass die Politik vorsichtig wird. Und wir? Das FWR will "Ruhe für die Verhandlungen", Prozesse stören nur bei den Kuschelrunden mit den Politikern... Wenn wir jetzt NICHT prozessieren, wird die Legislative bald nachtreten, die Hauskontrollen ausweiten, kostenpflichtig machen und uns geradezu damit terrorisieren. JETZT ein STOP-Zeichen setzen, solidarisch und mit guter Unterstützung durch Anwälte und Verbände - und die Sache läuft! Wie lange wollen wir uns noch treten lassen? Grüße Schwarzwälder
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Danke Rotti. Ich habe mal gesucht und gefunden: dieses vollautomatische Stgw.44 ging fuer 5000,- EUR vor ein paar Tagen weg. Zustand II+ Bei derselben Auktion gab es auch ein vollautomatisches MP40 - das ging fuer 3200,- EUR weg. Zustand I-II Beide konnten nur mit BKA-Ausnahmegenehmigung ersteigert werden. Die Preise sind super - in den USA kosten diese Waffen in diesem Zustand ein Mehrfaches! Hoffnungslos uebertrieben hingegen die Preise fuer div. halbautomatische G41: 13.500 - 14.500 EUR ! Gruesse Schwarzwaelder