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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Hallo weissblau, Das ist sachlich falsch. Siehe NDR Reportage Die Nachbarin des Fahrzeugpapierfälschers z.B. hat nach 3 Jahren noch einen Heulkrampf (vor laufender Kamera!) bekommen, als sie über den SEK-Einsatz erzählen sollte. Sie war völlig unschuldig, wohnte eben nur zufällig neben einem Straftäter (dessen gefälschte Fzg.-Papiere sicher auch ein eingespieltes Team mit einer normalen Hausdurchsuchung hätte einsammeln können). Der Mann aus dem 3. Beispiel (Opfer einer Rache-Denunziantin) hat seither Alpträume usw. Wenn man in seinen vertrauten eigenen 4 Wänden plötzlich überfallen wird und das staatlich abgesegnet wird, dann stellt sich Hilflosigkeit ein, absolute Unsicherheit. Da kann manche/r schon daran zerbrechen. Diesem auch psychischen Leid müsste die Polizeiführung nachgehen, denn sie muss stets die Verhältnismäßigkeit der Mittel bei allen Einsätzen im Auge haben. Wie aber kann ich eine Verhältnismäßigkeit beurteilen, wenn ich die Folgen von SEK-Einsätzen lapidar mit "ein paar blaue Flecken" abtue? Das ist nicht professionell, sorry. Das stand wohl anfangs im Raum. Aber am Ende war davon nichts mehr zu lesen. Er wurde aber schon im Vorfeld beschattet. Der "Zugriff" hätte also auch problemlos Stunden vorher oder später nach Verlassen des Hauses erfolgen können, ohne Gefährdung einer Reihe unschuldiger Menschen oder deren Hund. Darum geht es doch die ganze Zeit. Natürlich redet Herr Federau von Straftatsverdacht. Wie schnell es dazu kommen kann und welche Lappalien dahinter stehen können, haben wir jetzt ja hinlänglich erörtert. Es geht aber darum, wie Innenministerien und Polizeileitungen dann mit jeweilig Verdächtigen "grundsätzlich" (so Herr Federau) umgehen. Und da sind die Legalwaffenbesitzer - wenn Sie oder eben Ihre Familienangehörigen (oder auch mal Nachbarn etc.) denn "verdächtig" geworden sind, dann von der Einsatzbehandlung Schwerstkriminellen gleichgestellt. Darum geht es und um nichts anderes. Und was das grundsätzliche einsatztaktische Verfahren bei Hunden anbelangt: Link Nein. Der Fehler liegt weiter oben, nicht beim SEK. Was soll ein Einzelner im SEK denn machen - er kriegt den Auftrag eine bestimmte Bude zu stürmen und den/die Personen "auszuschalten". Und wenn "von oben" z.B. gelernt und antrainiert wurde, Hunde generell zu erschiessen, dann kann man ihm auch da nix vorwerfen. Das Ganze ist ein politisches Problem, allerdings ein ziemlich ernstes. Wenn der Polizeipräsident persönlich sich bei jeder Familie mit Besuch entschuldigen muss, bei der ein unverhältnismäßger oder unrechtmäßiger oder sonstwie fehlerhafter SEK-Einsatz ablief, dann würden Einsatzrichtlinien ziemlich schnell umgeschrieben, da bin ich mir sicher. Und die geschädigten Familien bekämen Ihr Vertrauen in den Staat und seine Organe zurück. Tja, überall wird erwartet, dass man seinen Job gutmacht. Solange man z.B. als Arzt gute Diagnostik und/oder Therapie betreibt, wird das zur Kenntnis genommen, aber wehe, man macht dann doch mal einen Fehler. Dann zählt alles andere davor (fast) nichts. so geht es fast allen Berufsgruppen. Und zu Deiner Beruhigung: Dieser Thread soll nicht als Polizei-Bashing enden. Ich habe mir sogar just wegen dem 5. Punkt in obiger Umfrage lange überlegt, ob ich den Thread einstellen soll. Ich habe schon viele nette Polizeibeamte beim Schiessen getroffen. Der erste, nette war sogar ein SEKler, der meine Frau und mich in Waffensachkunde etc. ausgebildet hat. Aber Beamte, die sich auch dem Volk verpflichtet fühlen, wissen: Jeder ungerechtfertigte SEK-Einsatz kostet im Volk Vertrauen. Es geht aber nur miteinander. Und daher müssen die Polizeileitungen/Innenministerien wieder zu maßvollerem Einsatz der SEKs kommen: Nur dann und da wo absolut nötig und erforderlich, also bei Schwerstkriminellen. Und zu denen zählen Legalwaffenbesitzer nun mal in aller Regel nicht. Grüße Schwarzwälder -
Nur noch mal zurück zum BVerfG: Glöckner hat in der Tat darauf verwiesen, dass ein sehr hohes Risiko besteht, dass das BVerfG unsere Klage erst gar nicht zulassen würde/zur Entscheidung annehmen würde. Allerdings hat wohl wenige Tage nach diesem Beschluß des BVerfG sich m.E. die Lage schon wieder geändert: Wer die früheren Diskussionen hier bei WO mitverfolgt hat, erinnert sich vielleicht: Die unmittelbare Betroffenheit durch das Gesetz ohne vermittelnden Verwaltungsakt war einer der Knackpunkte. Laut früheren BVerfG Entscheidungen kann dies aber gelöst werden, wenn es quasi einen Automatismus gibt, wonach bei Verstoß gegen das neue Gesetz eben automatisch und regelmäßig die reechtlichen Sanktionen über den betroffenen Kläger hereinbrechen, d.h. das Amt mit seinem "vermittelnden Verwaltungsakt" gar keine Wahl mehr hat, anders zu handeln. Dann wäre sehr wohl eine unmittelbare Betroffenheit und damit eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegeben. Kann man selbige denn nochmals - in dem Fall gegen die neu erlassenen WaffVwV - bemühen? Da das Gutachten vorliegt wäre die Klage dann ggf. nur neu einzureichen mit eben Verweis auf die neuen Verwaltungsvorschriften. Da ist ja nun ganz eindeutig geregelt: Der Automatismus liegt hier in der Einstufung der "Unzuverlässigkeit", die an sich ja für den betroffenen Bürger noch wesentlich weitreichendere Folgen (z.B. faktisches Berufsverbot für Büma, Berufsjäger, Wachdienstler etc.) als die bloße Aberkennung waffenrechtlicher Erlaubnisse hätte. Bezüglich der Einstufung "Unzuverlässigkeit" hat jede Waffenbehörde jetzt KEINEN Spielraum mehr - sie muss die Zuverlässigkeit aberkennen, wenn jemand wie Schaffer den Behörden ein "Du kumst hier nit rein" entgegenhält (selbst wenn er redegwandter auf das GG verweisen würde). Grüße Schwarzwälder
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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Hallo Weissblau, es freut mich, dass wir uns in 6 von 7 Punkten weitgehend einig sind. Also Dein Anwalt wird ganz sicher nicht beim SEK-Einsatz bei Dir dabei sein dürfen. Wäre ja auch viel zu gefährlich. Zeugen dürfen auch bei Hausdurchsuchungen - wenn es für sie gefährlich sein könnte - NICHT anwesend sein. Zu Deinem Gegenargument Eigensicherung: Die eingangs von mir verlinkten Statistiken stammen von einem Prof. einer Polizeifachhochschule, es sind aber auch fast identische offizielle Zahlen der Polizei dort aufgehführt. Und demnach sieht es eben so aus, dass in den letzten Jahren 0-1 Polizeibeamte im Dienst in D jährlich erschossen wurden. Wir haben keine "amerikanischen Verhälntnisse" mit hunderten erschossener police officer jährlich, deswegen können und sollten dortige Einsatztaktiken auch nicht 1 zu 1 auf D übertragen werden. Die verglichenen Berufsrisiken etwa von Feuerwehrleuten oder Ärzten kann man auch nicht einfach so abtun. Bei OPs ergeben sich oft unvermittelt überraschende Situationen, eine plötzliche Blutung etc., es wird hektisch... und schwupp hat man eine Skalpell- oder Nadelspitze des Mitoperateurs in der eigenen Hand - und da nützt ein doppelter Handschuh auch nichts. Deswegen würde ich aber nie wollen, dass Ärzte keine hochinfektiösen Patienten mehr behandeln; dieses (u.U. tödliche) Risiko (u.a.) akzeptiert man eben bei der Berufswahl. Mal davon abgesehen, dass kein Polizist "ungeschützt" zu einem Legalwaffenbesitzer gehen muss. Es gehen auch bei Kontrollen ja immer mindestens 2 bewaffnete Beamte (scharfe Schusswaffen am Holster) rein, und wenn es mal beim LWB drei sind, oder die Kollegen unterm Hemd Schutzwesten (was eben so gegen die KK-Spopi oder auch die Wichmantel 9mm reicht) tragen wollen, hätte man dafür auch noch Verständnis. Aber ein riesiges SEK-Kommando mit Kriegswaffen, vermummt (angeblicher Mitzweck: die Vermummung soll den Bürger einschüchtern) und eben aller (durchaus dann notwendigen) Gewaltanwendung, Sachzerstörung und Hunde erschiessen - das ist einfach und ehrlich Overkill. Früher, und damit meine ich die Zeit zwischen 1945 und 1974 , gab es keine Sondereinsatzkommandos in Deutschland. Es gab aber sehr viel mehr Waffen in den Haushalten, weil ja jedermann ab 18 sich was Großkalibriges bei Neckermann und Co. bestellen konnte und das dann griffbereit auf den Nachttisch legen durfte. Die SEKs sind für ganz besondere Spezialeinsätze eingeführt worden - gegen Terroristen und schwerstkriminelle Geiselnehmer. Heute werden sie ganz locker allein 500mal jährlich in Frankfurt und in Berlin fast doppelt so oft eingesetzt - zehntausende von SEK-EInsätzen in Deutschland Jahr für Jahr - man muss und darf schon fragen, ob das noch als "verhältnismäßig" gelten kann. Abschließend weiß ich nicht, woher Du Deine Info hast, dass es bei LWB (in allen Bundesländern??) kein Standardprozedere sein soll, das SEK einzuschalten. Diese Woche kam eine Reportage im NDR, bei der Frank Federau, Pressesprecher vom LKA Niedersachen sich "grundsätzlich" dazu äußert. Das SEK ist für die Bewältigung "besonderer Gefährdungssituationen" da. Diese definiert Kriminalhauptkommissar Federau wie folgt: Wenn es Informationen gibt: "dass scharfe Waffen vorhanden sind" dass Sprengstoff vorhanden sein kann dass aggressive Gewalttäter vor Ort sind dass gefährliche, aggressive Hunde da sind Herr Federau spricht nicht von "illegalen" Waffen, legale (auch KK ist ja scharf) reichen offenbar völlig aus. Und wer nur Wiederlader oder Böllerer ist, ist dann gleich durch Punkt 2 miterfasst. Und Punkt 4 umfasst keineswegs nur Kampfhunderassen! Zumal häufig auch harmlose wie in Berlin ein kleiner Labrador-Mischling vom SEK erschossen werden.BILD: SEK erschiesst Familienhund Scotty So, jetzt kann sich jeder überlegen, inwiefern er in obiges SEK-Einsatzraster reinfallen könnte. Selbst eine Grünen-Politikern akzeptiert im untenstehenden Beitrag diese exzessiven SEK-Einsätze nicht mehr. Unsere Verbände - und das wollen ja über 90% unserer Abstimmenden in diesem Thread - sollten da für uns Legalwaffenbesitzer intervenieren, dass wir GK- und KK-Schützen und Wiederlader künftig ausdrücklich nicht in ein solches "SEK-Einsatz-Raster" fallen. Millionen gesetzestreuer Bürger, die überprüft und völlig legal Schusswaffen oder Schwarz-/NC-Pulver besitzer - oder auch einfach nur (vielleicht etwas größere) Hunde - dürfen nicht auf diese Weise diskriminiert werden. Wir sind nicht "besonders" gefährlich und wenn man das unterstellte und SEK-Einsätze zum Standard werden, dann wird sich künftig auch mancher Schuss seitens der Polizei "lösen", weil man dann bei JEDER z.B. FahrzeugKontrolle gleich mit der MP bedroht wird, weil man ja "besonders gefährlich" ist. Diese Diskriminierung dürfen wir nicht zulassen - auch weil sie dann der Anfang vom Ende des LWB in D ist. Hier der NDR-Beitrag mit den Aussagen des Pressesprechers Federau vom LKA Niedersachsen (für die, die es immer noch nicht glauben wollen): NDR 7 min SEK-Reportage 14.02.2012 Grüße Schwarzwälder -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Hm, hier ist einiges z.B. von uwewittemburg Geschriebenes gelöcht worden. Trotzdem mal ein paar "Berichtigungen": Es wurde sinngemäß gesagt, "seit wann entscheidet der Beschuldigte, wie und welche Polizeimaßnahmen gegen ihn ergriffen werden": Meine Antwort: 1. In einer Demokratie entscheidet der Souverän, das Volk, darüber, welche Maßnahmen der Staat gegen seine Bürger ggf. ergreifen darf. Die Polizei ist eine der wenigen Staatsorgane, die direkte Gewalt gegen Bürger ausüben darf und dessen Grundrechte ggf. umfangreich aushebeln darf. Insofern ist es prinzipiell klar, dass der Souverän da ganz besonders genau hinschaut, wie das genau geschieht. 2. Wir Legalwaffenbesitzer sind ja nicht generell alle "Beschuldigte" oder Verbrecher, sondern zunächst mal unbescholtene Bürger (sonst wären wir keine LWB). Insofern kann man uns nicht das Recht absprechen, über polizeiliche Vorgehensweise, deren gesetzlichen Rahmen (was erlaubt, was nicht erlaubt, was verhältnismäßig oder ggf. erforderlich ist) zu diskutieren. 3. Der notorische Verweis auf "sag ich euch nicht" hilft nicht wirklich weiter. Wenn oberste Polizeibehörden oder Innenministerien neue Einsatzrichtlinien für SEKs vrogeben, dann unterliegen die natürlich genauso einer demokratischen Kontrolle. Selbst wenn es taktisch erforderlich sein sollte, diese nicht offen dem Bürger zu kommunizieren, so haben die Gerichte einerseits und die Parlamente/Abgeordneten andererseits sehr wohl das Recht, diese im Detail zu überprüfen und ggf. ändern zu lassen. 4. Was das "Beschuldigte " anbelangt: Laut dieser Panorama-Sendung stehen in Bayern einem Richter im Schnitt 2 min (!!) zur Verfügung, über eine Hausdruchsuchung zu entscheiden. 2 Minuten, in denen über das Schicksal ganzer Familien gerichtet wird. Für uns LWB wird es dann künftig (!) nochmals 2 Sekunden dauern, bis aus der Hausdurchsuchung ein SEK-Einsatz wird. Diese gut 2 Minuten sind also eine SEHR dünne Grundlage für solche Einsätze. Und "Beschuldigte" sind ja nicht vollständig entrechtete Bürger, es gilt die Unschuldsvermutung und "Sippenhaft" (für vom SEK-Einsatz mitbetroffene Familienangehörige) darf es auch nicht geben. 5. Je mehr man sich mit dem Thema Hausdurchsuchung beschäftigt, desto mehr stehen einem die Haare zu Berge: Da wird bei einem Anwalt durchsucht, weil er sich der Bezahlung zweier Parkknöllchen a 20 EUR durch "Schutzbehauptungen" entzogen habe. Das wurde natürlich vom BVerfG gekippt. Ein ander Mal wird bei einem Handwerker durchsucht, weil die Innung den Verdacht hatte, er würde Dachdeckerarbeiten ohne Meisterbrief ausführen. Es ging um einen Kostenvoranschlag für die Reparatur eines Gartenhausdaches... dem Mann werden bei der Hausdurchsuchung erstmal alle Akten, Telefon etc. für 1 Jahr beschlagnahmt. Danach war seine kleine Firma pleite, weil ohne den ganzen Briefverkehr, Rechnungen, Kundenkontakte, Steuernachweise etc. die effiziente Führung des Betriebs nicht mehr möglich waren. 6. Der Clou: Selbst wenn eine HD oder SEK.Einsatz unrechtmäßig waren, guckt man in die Röhre. Schadenersatz gibt es nur für rechtmäßige Hausdurchsuchungen bei einem erwiesenermaßen Unschuldigen. Ist man (selbst nur minimal) schuldig oder ist man unschuldig, die HD aber unrechtmäßig, gibt es zunächst mal keinen Schadenersatz!! Wer sich also gerichtlich gegen D wehrt, sollte sich das gut überlegen. Das BVerfG scheint zwar gerne einem recht zugeben, weil es in seinen Entscheidungen wohl öfter auf "nicht erforderlich" (mildere Mittel wären der Behörde möglich gewesen) oder "unverhältnismäßig" plädiert, aber dann guckt man bei der Behörde wegen Schadenerstz eben in die Röhre. 7. Abschliessend: 30.000-50.000 Hausdurchsuchungen werden jährlich in D durchgeführt. Im statistischen Schnitt hat man also eine 5-10%ige Chance, in seinem Leben selbst von einer solchen betroffen zu sein. Und als Legalwaffenbesitzer soll es dann künftig automatisch ein SEK-Einsatz werden. Genau dagegen müssen wir uns wehren: Es darf nicht sein, dass 2,5 Mio. Legalwaffenbesitzer - mit ihren Familienangehörigen wohl etwa 7 Millionen Bundesbürger - einem 5-10%igen Risiko eines schwer traumatisierenden SEK-Einsatzes ausgesetzt werden, bei dem inzwischen (nur als Beispiel) offenbar regelhaft (Standardprozedur) die Haustiere erschossen, Wohnungstür zerstört, oft Mobiliar zerschlagen, und Erwachsene wie Kinder einem hohen Risiko, erschossen (wenn das Kind im taktisch unglücklichen Moment im Halbdunkel um die Ecke krabbelt) zu werden, zumindest aber beim blitzschnellen zu Boden werfen auch sehr ernsthaft körperlich verletzt werden, ausgesetzt sind. Eine "Eigensicherungsmaximierung" darf nicht ohne demokratische Kontrolle exzessiv betrieben werden. Die Anwendung tödlicher (Schusswaffen)Gewalt gegen Polizeibeamte ist etwas, was höchstens Schwerstkriminelle "auszeichnet". Dabei sterben jährlich in D 0-1 Polizeibeamte (im Schnitt der letzten Jahre). Bei Legalwaffenbesitzern ist so etwas extrem unwahrscheinlich. Und man kann nicht nur weil man auch das minimalste Restrisiko im Beruf ausschalten will, gleich Millionen von Bürgern ihre Grundrechte ausschalten. Jeder hat Risiken in seinem Beruf: Als Arzt kann ich auch nicht einem HIV-Infizierten oder Hepatitis C-Kranken etc. Diagnostik oder Therapie verweigern, nur weil ich das Restrisiko, mich dabei anzustecken und im schlimmsten Fall zu sterben ausschalten möchte. Ein Feuerwehrmann kann auch nicht ein Wohnhaus und seine Bewohner "kontrolliert abbrennen" lassen, nur weil er für sich ein Restrisiko bei anderweitigem Vorgehen fürchtet. Davon abgesehen: Ein Rambo-Vorgehen schadet auch dem Ansehen der Polizei, was langfristig Ermittlungsarbeiten/Kooperationen in der Bevölkerung eher verhindert. Ich hoffe, unser Staat kippt den Trend und gelangt wieder zu maßvolleren Einsätzen. Hier noch der Link zur NDR-Fernsehsendung (7 min Dauer): Das Erste: Grüße Schwarzwälder -
AUch wenn man vor Gericht verliert, zeigt es, dass wir prinzipiell wehrhaft sind. Das Ganze hat durchaus einen disziplinierenden Effekt auf den Gesetzgeber, wenn er damit rechnen muss, seine neuen drangsalierenden Gesetze kommen vor den Prüfstand in Karlsruhe und Straßburg. Der Kampf vor den Gerichten darf niemals alleinige Strategie sein, aber als begleitende Maßnahme halte ich ihn sehr wohl für angebracht und notwendig. Das Forum Waffenrecht hat uns diesen Kampf in früheren Jahren eher auszureden versucht (man brauche "Ruhe für die Verhandlungen"), aber die NRA betreibt bekanntlich überaus erfolgreiche Lobbyarbeit in den USA, die bekanntlich immer auch von großen Prozessen bis vor dem Supreme Court begleitet ist. Es ist ein Riesenverdienst des FvLW, dass wir uns diesem Kampf vor den Gerichten nun auch stellen, gerade da, wo alle anderen den Kopf in den Sand stecken. Davon abgesehen: Auch wenn man eine Niederlage erleidet, können manchmal in Begründungstexten doch "Vorgaben" stehen, die den GG für die Zukunft binden. Grüße Schwarzwälder
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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Also das SEK selber zieht ja zunächst keine Schlüsse. Die haben ihre Einsatzrichtlinien und "präventiv-polizeirechtlichen " Regelungen. Die kreiert ein SEK ja jeweils nicht für sich, sondern werden von oben verordnet - und genau da muss der Ansetzpunkt sein. Der BGH zweifelt ja schon die Rechtmäßigkeit geltender Regelungen an, dann kann eine rechtsstaatliche Schlussfolgerung doch nur sein, künftig solche Einsätze als Durchsuchungsmittel weniger/deutlich zurückhaltender anzuwenden. Allerdings gebe ich Dir Recht,die Äußerungen aus den Innenministerien und Polizeipräsiedien deuten in eine ganz andere Richtung, da gibt es nur Richterschelte zu hören, Fehlurteil etc. Einsicht 0. Eine Vereinsleitung" verstieg sich sogar in Zeitungskommentaren zum Begriff: "Diktatur der Jurisprudenz" gegen die man sich auflehnen müsse. @Heletz: Ich hoffe sehr, dass es da in Straßburg weitergeht. Wenn nicht, werden die unangekündigten und anlasslosen Kontrollen bei Legalwaffenbesitzern zunehmend verschärft (auch zur Unzeit, kein Recht auf Ablehnung usw.) und zunehmend (spätestens dann, wenn ein LWB dabei ungeschickt droht) im SEK-Stil durchgeführt - spätestens dann kriegt man die Sportschützen alle klein! Grüße Schwarzwälder -
Sorry, aber das sind ein paar voreilige Schlüsse. Das EU-Waffenregister könnte gem. EU durchaus etwas "dezentraler" gestaltet sein. Es sind eher übereifrige deutsche Politiker, die aus den EU-Vorgaben eine "Maximallösung" machen. Das gilt auch für viele andere WaffG-Bereiche. Das EU-Waffengesetz ließe z.B. Waffenscheine für unbescholtene Bürger (zum Waffentragen) durchaus zu. Bis vor kurzem wäre auch der völlig unregistrierte Flintenerwerb (BDF) und der Erwerb vieler Langwaffen ohne vorherige Genehmigung (nur Registrierung) möglich gewesen. D hat schon immer weit über die EU-Vorgaben hinaus reglementiert! Zur EU und dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Dieses Grundrecht ist keine deutsche Eigenart, die 1848 in der Paulskirchenverfassung erstmals für Deutsche festgeschrieben wurde, sondern dieses Grundrecht gibt es in anderen EU-Ländern (z.B. Belgien) schon deutlich länger. Bekanntlich haben wir ja nun einen EU-Vertrag. Darin bekennt sich die EU in Art. 6 ausdrücklich zur europ. Charta der Menschenrechte und zur Europäischen Menschenrechtskonvention: Beide Vertrags-/Gesetzeswerke kennen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ebenfalls als Grundrecht an. In beiden Vertragswerken darf dieses Recht NUR durch gesetzliche Maßnahmen und NUR wenn diese entweder "erforderlich" und "verhältnismäßig" (Charta Art. 7 i.V.m. Art. 52) oder "notwendig" (EMRK Art. 8) für die öffentliche Sicherheit etc. sind, eingeschränkt werden. Also: Wenn die anlasslosen und unangekündigten Hauskontrollbesuche nach EU-Recht verhältnismäßig, erforderlich und notwendig (alles weit höhere Hürden als nur "geeignet") sein müssen, dann würde ich diese WaffG-Passage und dieses BVerfG-Entscheidung dazu sehr wohl in Straßburg prüfen lassen! Ich wäre hierzu gerne bereit vorneweg 100 EUR und bei Bedarf auch mehr zu spenden. Wenn die Antragsteller und das. FvLW dazu offenbar bereit sind, würde mich das riesig freuen. Uns bleiben 6 Monate nach dem BVerfG-Urteil Zeit, Klage in Straßburg einzureichen. Grüße Schwarzwälder
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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Schwarzwälder erstellte Thema in Allgemein
Seit geraumer Zeit gehen wir Legalwaffenbesitzer ja u.a. mit dem FvLW hier vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kontrollbesuche wegen §13GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) vor. Vielen scheint aber nicht klar, das legalen, gesetzestreuen Waffenbesitzern neben der Unverletzlichkeit der Wohnung noch eine ganze Reihe weiterer Grundrechte genommen werden könnten – immer dann nämlich, wenn eine Hausdurchsuchung (und sei sie aus nichtigem Anlass oder wegen purer Denunziation) angeordnet wird. Während früher SEK-Einsätze bei Hausdurchsuchungen wohl eine ziemliche Ausnahme waren: hieß es noch auf über 10 Jahre alten Internet-Einträgen , so erklären Polizeisprecher heute zur Frage SEK-Einsatz ganz lapidar: Link Mithin muss man als registrierter Legalwaffenbesitzer also damit rechnen, dass schon bei kleinen Anlässen wie z.B. irgendwelchen Downloads des Sohnemanns, Steuerunregelmäßigkeiten oder eben auch Nachbardenunziation oder Glock-Schalterchen etc. statt 2 freundlichen Polizeibeamten zu normaler Zeit ein ganzer vermummter Sturmtrupp mit Kriegswaffen tief nachts die Wohnung stürmt, Haustüre und Mobiliar zerschmettert, ggf. Haustiere erschiesst, Kinder und Ehefrau womöglich lebenslang traumatisiert und den Hausherrn ggf. auch nackt und blitzschnell mit hoher Gewalt auf den Boden klatscht. Das alles NUR weil man als „Legalwaffenbesitzer“ registriert ist. Meist gehen die Diskussionen ja dann auch bei WO in Richtung Unprofessionalität oder es wird direkt den beteiligten SEK-Beamten Vorwürfe gemacht. Aber die müssen (nicht immer, aber oft) durchaus aus Selbstschutz so vorgehen. M.E. liegt das Problem woanders, nämlich in den Innenministerien selber und dem inflationären Gebrauch von SEK-Einsätzen bei Hausdurchsuchungen. Das BGH-Urteil vom November 2011 hat diesbezüglich ausgeführt: Link BGH-Urteil vom 02.November 2011M.E. folgt aus dieser Meinung des BGH, dass ein SEK-Einsatz bei Hausdurchsuchungen von Legalwaffenbesitzern höchstens dann zulässig ist, wenn der LWB mit seiner Waffe rumfuchtelt und die Durchsuchung nicht dulden will oder konkret damit droht, die Durchsuchung mit Schusswaffengebrauch stören zu wollen. „Präventiv-polizeirechtliche Regeln“ allein können jedenfalls nicht unsere (und unserer Familien!) Grundrechte auf Würde des Menschen, körperliche Unversehrtheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf Eigentum ausser Kraft setzen. Mal davon abgesehen, dass beim „Stand der Wissenschaft“ zur Prävention nicht einfach Daten aus den USA auf D übertragen werden können. In D lag die Zahl erschossener Polizeibeamten im Dienst zwischen 0-1 pro Jahr Link Prof. SDr. C. Lorei, in den USA liegt sie bei jährlich 100-200. Dies rechtfertigt den inflationären SEK-Einsatz jedenfalls nicht – und auch den Schusswaffengebrauch generell durch Polizei (von 1996: 2500 auf 2006: >6000) eher nicht. In einer befriedeten Demokratie sollten "Rollkommandos" nicht zur Alltäglichkeit werden. Lösungsvorschläge: A) Wir Schützen sollten nicht gegen Polizeigewalt etc. wettern, das trifft die Falschen – und wir haben ja viele nette Schützenkameraden aus der Polizei unter uns. Wir sollten aber überlegen, ob wir als FvLW auch in Bezug auf obigen BGH-Urteilstext nicht bei Innenministerien anfragen, ob entsprechende Einsatzleitlinien überarbeitet würden im Sinne von uns LWB und nochmals klarstellen, dass von uns keine Gefahr ausgeht. B ) Ferner wäre es sicher hilfreich, bei bekannten Landtagsabgeordneten (sinnvollerweise eher aus der jeweiligen Opposition, je nach Bundesland FDP, SPD, Grüne, Piraten) anzuregen, entsprechende parlamentarische Anfragen an die Innenministerien richten zu lassen: Wieviel % der Hausdurchsuchungen werden mit SEK Einsatz gestaltet? Welche Entwicklung zeigt sich dabei in den letzten 20 Jahren? Gibt es (im jeweiligen Bundesland) grundsätzliche Anordnungen/Einsatzrichtlinien, bei Legalwaffenbesitz für Hausdurchsuchungen stets das SEK hinzuzuziehen? Werden sonstige Abwägungen zur Verhältnismäßigkeit der Mittel bei LWB (im Hinblick auf Schutz der Familienmitglieder/Kinder des LWB) vorgenommen, wie etwa Hausdurchsuchungen in Abwesenheit des LWB und seiner Familie? Gibt es Untersuchungsdaten oder wurden solche veranlasst oder unterstützt über die Opfer von SEK-Einsätzen (Traumatisierungen auch von Partner/Kindern, psychiatrische und medizinische Behandlungen, ggf. dauerhafte Behinderungen oder Todesfolgen)? Welche materielle Schäden entstehen jährlich an Gebäude, Mobiliar, Haustieren und in welcher Höhe musste der Steuerzahler hierfür jährlich Entschädigungen leisten? Welche zusätzliche Kosten (Personal- und Sachkosten) verursacht ein SEK-Einsatz im Schnitt im Vergleich zu einer normalen Hausdurchsuchung durch 2-3 normal bewaffnete Streifenbeamte? Gibt es Statistiken zu Verletzungen/Tod von Polizeibeamten während einer Hausdurchsuchung ohne und mit SEK-Einsatz? Ohne/mit Schusswaffen? Gibt es dokumentierte Fälle, in denen Legalwaffenbesitzer während einer Hausdurchsuchung zu ihren Waffen gegriffen haben? Sorry für die Länge, aber das Thema kann für uns alle sehr wichtig werden, jeder kann Opfer eines SEK-Einsatzes/Hausdurchsuchung werden. Die traurigen Fälle in Wedemark Link oder auch der Rechtsanwalt mit seinem Glock-Hebelchen in Bayern (siehe VISIER) belegen das. Wir Legalwaffenbesitzer sollten aber wenigstens dafür sorgen, dass wir hierbei nicht schlechter behandelt werden als andere (Nicht-LWB) Bürger auch. Grüße Schwarzwälder -
Dänemark ist jetzt waffenrechtlich nicht unbedingt das liberalste skandinavische Land. Am übelsten ist zweifellos Island, aber dann kommt DK (die haben selbst auf Grönland das Waffenrecht verschärft), dann Schweden, dann Norwegen und am lockersten dürfte (immer noch) Finnland sein (wobei die Färöer auch sehr locker sein sollen). Kurzwaffen in Dänemark müssen z.B. eine Mindestlauflänge haben, eine normale Glock 17 ist zu kurz. Was die im Thread erwähnte "Positivliste" bei HA in Norwegen anbelangt: Die gibt es schon sehr lange - nicht erst seit dem Attentat auf Utøya. Eine Liste mit Halbautomaten, die für die Jagd erworben werden (dazu zählt auch das Ruger Mini 14, welches unter dem Bedürfnis Jagd 2010 vom Attentäter erworben wurde) und eine weitere Liste für Sportschützen (u.a. OA15 etc.). Man kann aber - ähnlich wie in D - dort bei der Kripos Oslo jederzeit die Anerkennung weiterer HA beantragen, nach neuem WaffG kann auch eine Anerkennung anderer EU/EWR-Behörden als nicht leicht umbaubarer HA u.U. jetzt akzeptiert werden - muss man halt vorher fragen. Grüße Schwarzwälder
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Tresor mit Fingerprint für 1KW + Munition gesucht
Schwarzwälder antwortete auf sas26's Thema in Allgemein
Da wäre ich vorsichtig: Bei einer unangemeldeten Kontrolle und gemeinsamem Schreiten zum Tresor werden die Behördenmitarbeiter sicher genau darauf achten, ob der Tresor richtig verschlossen war und wie(!) genau er geöffnet wurde. Wenn da ein Zahlenkombinationsfeld angebracht ist, welches zum Öffnen unbedient bleibt, wird selbst der argloseste Mitarbeiter mißtrauisch werden und genau nachhaken. Wenn dann rauskommt, dass die "0er"Zertifizierung etc. NUR mit Zahlenschlosskombi gilt, dann ist man sogar mit Sicherheit der Dumme! Grüße Schwarzwälder -
Tresor mit Fingerprint für 1KW + Munition gesucht
Schwarzwälder antwortete auf sas26's Thema in Allgemein
Das Problem ist m.W., dass es zwar solche Fingerprint-Schlösser in D gibt, aber diese keine Zulassung für den von Dir benötigten "0er"-Schrank haben. Es gibt natürlich auch in der Biometrie Weiterentwicklungen, Stichwort "Lebenderkennung", mit der sich "gefälschte Finger" leicht erkennen ließen (Kälte/Wärme-Gradienten an den Fingerrillen): Link Im Prinzip hätte ich daher nichts gegen eine Option bei den Schlössern (moderne Biometrie, Zahlenkombi oder Schlüssel) - Zwang zur Biometrie oder gar Armatix-Stöpsel (Biometrie an jeder einzelnen Waffe) oder gar die bei Armatix perspektivisch entwickelte Fernkontrolle lehne ich aber ab. Grüße Schwarzwälder -
Ich hatte mich mal vor längerer Zeit gründlich mit dem neuseeländischen Waffengesetz auseinandergesetzt. Es ist sehr streng bedürfnisorientiert und es werden exzessive Checks (Arbeitgeber, Nachbarn etc.) gemacht, bevor man bestimmte Waffenlizenzen bekommt. Makalu hat zwar recht: Es geht irgendwie (fast) alles, auch Vollauto, wenn man gewillt ist, entsprechende Kopfstände zu machen, aber die liberalen Zeiten sind dort definitiv auch vorbei und concealed carry / überhaupt Selbstverteidigung mit Schusswaffen sollte man dort gänzlich vergessen. Für Importe gelten auch nochmal andere Regeln (auch bei Umzug, es gibt da lange Listen, was erstmal relativ problemlos geht und was eher nicht, Magazinbeschränkungen etc.) - online gibt es dazu massenhaft Infos. Grüße Schwarzwälder
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Nein, das BKA hat schon anno 2008 mit dem Argument "Maschnenpistole" gegen "dickere" Kurzwaffen generell argumentiert. Die 2 PSM haben sie User Benzin gelassen, aber bei der SAR hieß es: Grüße Schwarzwälder
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Hm, eine Kriegswaffe geht nur auf Kriegswaffen-WBK, dachte ich. Solche Kriegswaffen-WBKs sind ja anno 1972 für Altbesitzer reichlich ausgestellt worden. Wobei Deine Ausführungen natürlich erklären, weshalb ein WO-User vom BKA mitgeteilt bekam, seine SAR-M1P sei eine "Maschinenpistole". Diese halbautomatische Kurzwaffen-Kaschi hat ja auch einen Klappschaft. Dann sollte man also bei Kurzwaffen also ganz generell extrem vorsichtig sein, was man da ranschraubt... Zumindest für den Kurzwaffenbereich haben wir jetzt also wieder den vollen alten §37 am Laufen, ganz ohne Gesetz, nur durch Uminterpretierung des KWKG (was die kleine Unannehmlichkeit von Haftstrafen statt wie früher bloßen Verstössen gegen das WaffG mit sich bringt). Dient diese krampfhafte Verhinderung irgendwelcher klobiger, halbautomatischer 9x19mm Kurzwaffen jetzt wirklich der öSuO? Grüße Schwarzwälder
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Also was macht jetzt eine Maschinenpistole aus: Pistole + Vordergriff (+evtl. Klapp-/Schubschaft) = Maschinenpistole = Kriegswaffe? dann wäre natürlich auch eine Glock, sobald man nen Vorderschaftgriff und/oder ein Anschlagschaft anbringt, eine Kriegswaffe. Wohingegen ein Glock-Umbau zur Vollautomatik "nur" eine Reihenfeuerpistole und damit KEINE Kriegswaffe ergäbe. Mit anderen Worten: Wer ein Vordergriff an seine Glock 17 macht, wandert in den Knast, nie mehr Waffen. Wer seine Glock zur Vollauto umbaut, der sieht hingegen "nur" den erhobenen Zeigefinger (Geld- oder Bewährungsstrafe). Ist das jetzt wirklich die neue Logik? Grüße Schwarzwälder
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Also der Begriff "Maschinenwaffe" impliziert eigentlich immer eine vollautomatische Waffe. Insofern bleibt m.E. auch eine zivile MKE T94k trotz Klappschaft eine zivile Kurzwaffe und mutiert nicht zur Kriegswaffe. Gestern wurde ja ein BKA-Gutachten zur Steyr T2A veröffentlicht. Da hat ein Anwalt für Oberlandarms durchgesetzt, dass auch die Version mit Klappschaft an der Kurzwaffe sportlich einsetzbar ist. Deiner Logik zu Folge müsste diese Version nicht nur sportlich verboten sein, sondern auch für JägerSammler, weil gem KWKG entspräche sie dann einer MP9. Für Jäger gibt es einen Bescheid, da darf selbige "Maschinenpistole" sogar mit Vordergriff UND KLappschaft genutzt werden . Auch für die OA-15 Pistolen in 9x19mm gibt es Schubschäfte - sind das jetzt wegen dem serienmäßigen Schubschaft gleich MPs? Wenn die Auslegung stimmte, gäbe es für nicht wenige LWB ja richtig bösen Ärger! Grüße Schwarzwälder
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Hallo Charly, 1. das letzte Mal, dass einer unserer Verbände was vor dem BVerfG gegen das WaffG unternommen hat, war anno 2002 die DSU - und das war sehr "eigennützig"(es ging um die Zulassung der DSU als Schiessverband). Für die Rechte der Legalwaffenbesitzer an sich ist meines Wissens noch gar keiner unserer Verbände seit Gründung der Bundesrepublik vors BVerfG gezogen. Insofern ist das ein Riesenschritt und jeden Jubel wert hier! 2. Bekanntlich handelt es sich um eine sehr namhafte Kanzlei, die u.a. auf Verfassungsrecht spezialisiert ist. Wenn diese ein Gutachten erstellen lässt/einholt, das für uns positiv ausfällt, dann ist schon allein das ein weiterer Grund zum Jubel. 3. Die Mandatserteilung macht nun den Sack zu, jetzt hat die FvLW Nägel mit Köpfen gemacht. Dass damit noch nicht der Prozess gewonnen ist, ist uns allen klar. Aber ab jetzt setzen wir LWB ein sehr deutliches Zeichen, dass man nicht einfach alles mit uns machen kann. Wir wehren uns auf höchster Ebene und das wird (auch in den Medien) seine Beachtung finden. Wir lassen uns nicht wie die Engländer "zur Schlachtbank" führen, sondern kämpfen - wie die Amis mit der NRA - sogar vor dem höchsten Gericht. Schon allein diese Tatsache ist nochmals Jubel wert. Grüße Schwarzwälder
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@Reiner und alle vom FvLW: Einfach nur klasse!!!! Ich freue mich riesig und danke euch für das was ihr hier macht. Grüße Schwarzwälder
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Also es wird ja immer wieder über eine künftige tolle Zusammenarbeit von FWR, FvLW und PL phantasiert. Was das FWR anbelangt, ist eine solche Zusammenarbeit m.E. undenkbar. Das FWR begreift andere zunächst mal als Konkurrenz - es geht um Geld, Macht und Geschäfte, die man sich nicht nehmen lassen möchte. Bei PL mag es etwas anders aussehen, aber die Entstehungsgründe, die Leute, die dort im Hintergrund bereits agieren und jetzt diese Veröffentlichung auf dem PL-freundlichen Forum stimmt mich skeptisch. Es dürfte für die FvLW allemal besser sein, ihre eigenen Wege zu gehen und die LWB-Gemeinde durch Leistung zu überzeugen - und da ist die FvLW gerade auf dem besten Weg dazu und wenn es so weitergeht, hat sich PL dann auch irgendwann erledigt. Das wird für manche einen schmerzlichen Kontrollverlust bedeuten, aber dem Waffenrecht in D täte es allemal gut! Grüße Schwarzwälder
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Das ist der erste Denkfehler. Versuche mal z.B. einem grünen Politiker sowas zu "verkaufen". Der/die lächelt spöttisch und fordert gleich danach weiter die völlige ABschaffung des privaten Waffenbesitzes. Die Statistiken sind schon lange auf unserer Seite. Auch trotz den vielfach nicht so gut verwahrten Erbwaffen gibt es diesbezüglich seltenst Probleme. Als Austauschschüler in den USA hatte meine Gastfamilie ihre Gewehre einfach hinter der Flurtüte stehen. Auch mein Großvater - früher engagierter Sportschütze und Schützenkönig - hatte seine Langwaffen einfach im Schlafzimmer in der Ecke stehen. Uns Enkelkindern wurde damals in den 70ern gesagt, dass man da nicht rangeht - und dann hat das auch keiner gemacht. Heute wird auch bei mir alles weggeschlossen, man hält sich ja an die Vorschriften, aber nicht, weil die Waffen gefährlicher geworden wären, sondern unsere Gesellschaft kränker geworden ist. "Selbstkontrollen" mit Blockwartmentalität halte ich für abstossend. Ich finde, dass wir allenfalls informieren sollten. Also: Öfter mal ein freundlicher Artikel oder auch in Zusammenarbeit mit der Waffenbehörde Anschreiben der Erbwaffenbesitzer - und Aufklärung sowie Einladung zum Sportschiessen - vielleicht findet der eine oder andere Altbesitzer Gefallen am Schützensport, dann ist es umso besser für uns. @Lusumi: Freut mich, dass wir uns da einig sind. Das Einzige, was das FWR gut hinbekommen hat, war die Mitgliederbindung durch Kopplung einer günstigen Rechtschutzversicherung an die FWR-Mitgliedschaft. Genau deswegen sind im FWR auch noch soviele Mitglieder drin. Hier sollte die FvLW unbedingt auch anfangen, in Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen zu treten. Macht die NRA übrigens auch! @Reiner Assmann: Ich finde es hervorragend, dass ihr auch eine Klägergruppe ins Spiel bringen wollt. Das ist vielleicht etwas teurer, aber sicherlich umso effektiver. Bitte denkt auch an diejenigen, die dabei ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit auch beruflich brauchen und bei Wahrnehmung der Grundrechte ihre berufliche Existenz verlieren würden. So jemand muss unbedingt mit rein: Berufsjäger, Wachdienstler, Büma etc. Ebenso jemand, der NUR 4mm M20-Pistölchen hat und wegen den 5 Joule Mündungsenergie seine Grundrechte pfern muss. Dazu aufrufen, kann nicht schaden, denn wir klagen ja nicht gegen das AB Winnenden, insofern können die auch trotz Kenntnis unserer Pläne erstmal nix machen. Und die Bundesregierung wird ohnehin nach Klageerinreichung beim BVerfG von selbigem aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. So gesehen brauchen wir prozesstaktisch also nicht allzu viel Geheimniskrämerei treiben, denn damit schließen wir nur Input und gute Ideen auf unserer Seite aus. Grüße Schwarzwälder
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@Lonestar und INJASPO: Ihr habt sicher recht und es ist besser, man verzichtet auf den einen oder anderen Taler, auf das eine oder andere Mitglied und auch auf die Unterstützung/Kooperation der einen oder anderen Verinigung, wenn damit eine Aufweichung unserer Interessen mit verbunden wäre. Ich sage es mal ganz hart: Leute, die x-mal überprüften Legalwaffenbesitzern die Aufbewahrung ihrer Waffen generell nicht zutrauen, die brauchen wir auch nicht in unseren Reihen! Was - um beim Thema Verfassungsklage zu bleiben - m.E. aber auch für den FWR gilt. Lest das Statement von Herrn Streitberger mal durch: Link WO-Thread: Bei VISIER werden ähnliche Äußerungen von Streitberger angepriesen als "ideal für die Vereins-Pinnwand " : VISIER-Meldung 05.03.2010 Mein Fazit aus o.g. Ausführungen Streitbergers: Einer Verfassungsklage, die die Hauskontrollen grundsätzlich angreift, steht er wohl nicht sehr offen gegenüber. Das ist altbekannt, denn eine solche Klage auf oberster Ebene könnte die Verhandlungen mit der Politik stören, so denkt offenbar Streitberger laut Erfahung eines Kunden von Lutz Möller: LinkStattdessen empfiehlt Streitberger aber ein Vorgehen gegen die eigene Behörde (dann auf unterster gerichtlicher Ebene, versteht sich), wenn sie etwas Gebühren verlangt oder versehentlich die Waffen im Schrank zählt. Damit hat er "Ruhe" bei Verhandlungen mit der Politik und gleichzeitig klingelt die Anwaltskasse, weil man auf unterster, nicht die Politik störende Gerichtsebene, sich kleinlich um Kontrollldetails streiten kann! Nein, solche Leute brauchen wir nicht in unseren Reihen. Bitte, FvLW, buhlt nicht um sie! Grüße Schwarzwälder
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Also zunächst mal finde ich es schön, dass Du die Verfassungsklage d. FvLW unterstützt. Legalwaffenbesitzer dürfen auch hinsichtlich der Grundrechte nicht Bürger 2. Klasse werden. Offenbar magst Du aber den "Druck", den Vorortkontrollen bewirken und möchtest daher Kontrollen - nur irgendwie anders. Jetzt bin ich natürlich neugierig: Wie genau stellst Du Dir das vor? Wie soll vor Ort künftig kontrolliert werden und dabei auch richtig Druck ausgeübt werden? Letzte Frage: Wieso findest Du die zentrale Lagerung von Waffenteilen "prinzipiell" gut? Findest Du, Legalwaffenbesitzer sind im Allgemeinen eher nicht vertrauenswürdig genug, um Waffen und Munition zuhause aufbewahren zu dürfen? Muss man uns also vor uns selbst schützen? Fragende Grüße Schwarzwälder
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Ich verstehe schon, dass die FvLW-Klage den Herrn Streitberger jetzt nicht gerade entzückt - das macht die künftigen Geheimgespräche mit der Politik für ihn natürlich nicht kuschliger. Dennoch sollte ein Herr Streitberger auch wissen, dass die von ihm so verständnisvoll mitgetragene Kontrolle zuhause eben NICHT Winnenden und Co. verhindert hätte. Tim's Vater hatte ja unbestritten die benötigten Behältnisse in der Wohnung stehen und mehr (auch ein Abgleich der Waffen mit der WBK) darf ja lt. Hr. Streitberger gar nicht kontrolliert werden. Also Grundrechtsopferung für 0 (NULL) Sicherheitsgewinn. Die von Herrn Streitberger so angeprangerten Altbesitzer, die doch tatsächlich seit vielen Jahren ihre Waffen ohne Waffenschrank gelagert haben - nun, die hätte man schon nach altem Gesetz durch Einforderung von Waffenschrankrechnung, Fotos und Belegen rausfischen können. Auf wessen Seite Herr Streitberger wirklich steht, wird mir nach Durchlesen dieser Zeilen einmal mehr klar. Grüße Schwarzwälder
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In der Tat will die Politik bei den Kontrollen "nachbessern" - so ist z.B. aus BW (so weit ich mich entsinne) schon der offizielle Vorschlag gekommen, das Grundrecht weiter einzuschränken, in dem eine "Einlasspflicht" für die Kontrolleure gesetzlich verankert werden soll, d.h. ein vorübergehendes Abwimmeln der Kontrolleuere a la "oh, das passt mir jetzt gerade nicht" soll es dann nicht mehr geben. Mit der bloßen Klageerhebung durch die FvLW jetzt sind aber solchen progressiven "Grundrechteschändern" erstmal die Hände gebunden. Dass Du den Kontrolldruck als Mittel gegen "schwarze Schafe" für geeignet hältst - "schwarze Schafe" gibt es in prozentual bestimmt ähnlichen Anteilen auch unter der "Nicht-LWB-Bevölkerung", warum forderst Du dann nicht auch für diese Bevölkerungsteile Hauskontrollen? Nein: Rechnungsbelege und Fotos der Waffenschränke einzufordern bringt die allermeisten Schwarzen Schafe ans Licht, Grundrechteeinschränkung braucht es dazu nicht. Zu Deiner Empfehlung, lieber gegen die Art der Kontrolldurchführung Klagen anzustrengen: solche Klagen sind nicht direkt vor dem BVerfG möglich: hier muss der lange, teure Instanzenweg eingehalten werden diese persönlichen Klagen gegen den eigenen Sachbearbeiter sind taktisch unklug; man sollte ein gutes Verhältnis zum SB wahren, soweit eben möglich: ihm / ihr vor Gericht "rumschnüffeln" und "bedrohen" vorzuwerfen, halte ich für keinen guten Einstieg dafür interessieren sich die Medien und die übrige Bevölkerung NICHT, wenn es aber um Grundrechtebeschneidung geht, ist ein öffentliches Interesse dagegen sehr wohl vorhanden: könnte ja sein, nach den LWB verlieren als nächstes andere Bevölkerungsteile ihr Grundrecht auch Unverletzlichkeit der Wohnung etc. Zweifler wird es immer geben, aber seit mind. 8 Jahren wird hier bei WO gefordert, dass unsere Verbände endlich mal für unsere Rechte auch vor Gericht einstehen sollen. Nun ist es soweit, die noch junge FvLW hat sich bereit erklärt, diesen juristischen Kampf aufzunehmen, sogar vor dem höchsten Gericht Deutschlands! Dafür gebührt Ihnen alle Unterstützung, ich freue mich so darüber, auch über die sehr klaren und verlässlichen Aussagen der FvLW-Vorstandschaft hier im Thread dazu. Schöne Grüße Schwarzwälder
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Hallo jaegermeister17, eine Klage gegen Gebühren im Zusammenhang mit verdachtsunabhängigen Kontrollen zuhause ist eine andere Baustelle. Hier ist m.W. keine Rechtssatzverfassungsbeschwerde direkt vor dem BVerfG möglich, zumal diese Gebühren ja nicht im WaffG festgeschrieben wurden. Hier müsste erstmal der lange und teure Weg durch die Instanzen beschritten werden... Daher ist eine Klage direkt vor Bundesverfassungsgericht gegen die Hauskontrollen an sich aktuell dringender geboten. Ist die Klage des FvLW erfolgreich, sind weitere Klageschritte gegen Gebührenfestsetzungen entbehrlich, denn gibt es keine verdachtsunabhängigen Kontrolle mehr, kann auch keine Gebühr mehr dafür anfallen... Ist die FvLW-Klage hingegen nicht erfolgreich, kann man immer noch gegen die Gebühren klagen. Grüße Schwarzwälder