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Webster

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  1. Das ist ja genau das was ich mit Ahnungslosigkeit meine. Vor allem frage ich mich wie das in der Praxis geprüft werden soll.
  2. Das BMF hat nunmehr reagiert. Ich könnte Kotzen bei soviel Ahnungslosigkeit. https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/a34e4de2-ba6e-4554-9b69-b27ded887772
  3. Danke nochmal @TwoSix 55gr. Geschosse auf Lager und bestellt. Kein Mindermengenzuschlag beim austesten der Geschosse. Da kauf ich dann auch wenn es in die Serie geht. Thread kann zu.
  4. Vielen Dank. Ich werde da mal anfragen. Falls das nix wird komme ich gerne auf Dein Angebot zurück.
  5. Hallo miteinander, ich bin auf der Suche nach jeweils bis zu 100 Geschossen von Hornady in .224 FMJ-BT jeweils 55 grain und 62grain um die Geschosse mal zu testen. Leider finde ich die 55gr im Moment nirgends ausser bei Alzey und da kosten mich Mindermengenzuschlag und Porto mehr als die Geschosse. Wäre super wenn sich jemand finden würde. Vielen Dank.
  6. Webster

    Schießbuch-Vorlage

    Der Fortbestand des Bedürfnisses wird durch den Verband bescheinigt. Diese Bescheinigung wird der Behörde vorgelegt. Kein Schießbuch. Es gibt ja nicht mal ne Pflicht ein persönliches Schießbuch zu führen.
  7. Meines Erachtens totaler Blödsinn. Mit der Begründung müssten Sie Dir ja auch die Gelbe WBK wegnehmen. Entweder warten und hinnehmen oder beantragen und negativen Bescheid anfordern. Danach zum Anwalt.
  8. Ich glaube eher das dann Du ein massives Problem haben wirst wenn Du ihm zu sehr auf den Sack gehst.
  9. Hallo miteinander, ich schreibe hier für einen Schützenkollegen der ein Problem bei der Erstbeantragung seiner WBK hat. Die Behörde möchte die Bedürfnisbescheinigung des BDS über eine "Pistole 9mm Para" nicht anerkennen da seit der Einführung des NWR die Waffenarten klar definiert seien und "Pistole" nur ein Überbegriff sei. Auf der Bescheinigung hätte Selbstladepistole stehen müssen. Das ist mir persönlich absolut neu und wollte mal Fragen ob ich etwas verpasst habe. BDS hat erst am Donnerstag wieder Bürozeit, so dass ich hier mal in die Runde Frage. Ich bin gerade unterwegs und kann nicht wie ich möchte in den entsprechenden Texten nachschauen. Wäre nett wenn Ihr mir helfen könntet. Vielen Dank.
  10. Der Umzug ist bereits ein Anlass für die erneute Überprüfung des Bedürfnisses. Insofern ist die Behörde da im Recht. Die angeforderten Nachweise übersteigen aber bei weitem das was die Verwaltungsvorschrift, die die Behörde bindet, fordert. Insofern die Bescheinigung des Vereins einreichen in dem Bestätigt wird das Du weiterhin in einem anerkannten Verband gemeldet bist und dem Schießsport nachgehst. Ansonsten auf die Verwaltungsvorschrift verweisen. Wenn Sie sich immer noch nicht an ihre Vorschriften halten dann das ganze dem Rechtsanwalt übergeben und fertig.
  11. Da würde ich den lieben Mann mal auf die Waffenverwaltungsvorschrift, insbesondere Punkt 14.2.1, hinweisen.
  12. Von welcher dre Ich kenne keine dreijährige Regelüberprüfung. Ich kenne nur die Überprüfung die die Behörde drei Jahre nach Ersterteilung der WBK muss. Alle weiteren erfolgen aus besonderen Anlässen heraus z.B. Austritt aus Verein, Umzug etc.. Das ist zumindest mein Kenntnisstand.
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