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Slasher

WO Silber
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  1. Danke für die Zahlreichen Antworten. Ich werde persönlich dort vorbeigehen und nur die Vereinsbestätitung einreichen (obwohl man mir keinen Grund für den Anlass nennen kann, und die Aussage der Behörde, dass sie jederzeit und ohne Anlass kontrollieren dürfen, falsch ist). Ich denke, ich werde einen Ausdruck der Verordnung mit beilegen, aus der sich ergibt, dass nicht belegt werden muss, wann ich wie oft mit welcher Waffe geschossen habe.
  2. Hallo zusammen, kurz zur Vorgeschichte: Bin nach Essen gezogen, wurde daher aufgefordert, Bilder der Tresore und WBKs einzureichen sowie Nachweise über das Fortbestehen des Bedürfnisses. Habe die Bilder eingereicht, und gleichzeitig gefragt, was denn für Anhaltspunkte bei der Behörde vorliegen, dass das Bedürfnis weggefallen wäre. Die Antwort war dann: "Wir als Waffenbehörde sind verpflichtet und somit auch berechtigt jederzeit das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen (siehe beigefügtes Schreiben)" Dies sei mal dahingestellt, was ich jedoch bezweifle ist der unterstrichende Satz im Schreiben (siehe Anhang), nämlich dass in der Vereinsbestätigung aufgeführt sein muss, wie oft ich mit welcher Waffe schieße (Ich führe derzeit kein Schießbuch, was ja auch nicht erforderlich ist, da ich derzeit keine Neuanschaffung plane). Dies ist meiner Meinung nach nicht zulässig, da es nicht um den Erwerb einer Waffe geht, ich das Regelkontingent nicht überschreite (habe 2 KWs und eine BDF) und es nicht die Erstkontrolle nach drei Jahren ist (habe die WBKs seit 2004). Ich reiche gerne eine Vereinsbestätigung ein, dass ich noch aktiv am Schießen teilnehme (was ich ja auch tue), aber alles darüber hinaus nicht. Oder wie seht ihr das? Vielen Dank für euer Feedback!
  3. 1 Jahr Mitgliedschaft im Schützenverein reicht nicht, du mußt schon 1 Jahr lang regelmäßig trainieren (d.h. min. alle 14 Tage). Und nen Waffenschein bekommst du dann auch nicht, sondern ne Waffenbesitzkarte (WBK), siehe weiter oben. Gruß
  4. Sorry, aber das hört sich für mich so an wie "Ey, wie bekomme ich schnellstmöglich eine Kanone", wo es dann nicht um Sport- oder Jagdausübung geht...
  5. Ein Vereinskollege von mir benutzt eine Pufferpatrone in .45, allerdings ohne Fähnchen dran, und auch nur, weil er befürchtet, daß an seiner Waffe etwas kaputt geht, wenn er trocken abschlägt. Eine Patrone kostet da mindestens 20 Euro. Gruß
  6. Interessanter Beitrag, aber was ist das In Antwort auf: FFF-Syndrom ? Gruß
  7. Slasher

    Ist das normal??!

    In Antwort auf: Oder wir machen es wie die Oesterreicher, da gibt es Selbstschutz als Beduerfnisgrund und gut istst. Gibt's doch in D auch (Waffenschein) - wird halt nur für den Otto-Normal-Menschen nicht anerkannt!
  8. Mouche hat es auf den Punkt gebracht - es gibt die Verhältnismäßigkeit der Mittel sehr wohl, da irrst du dich, Dirk. In Antwort auf: Falsch. Natürlich darf ich das. Wenn ich zuhause bin, kann ich mir nackig mein Holster umschnallen, die STI ins CW5 stecken, damit scheixen gehen, Blumen gießen, pennen, vögeln, kochen - was mir halt so einfällt! Wer will es mir verbieten? Auf welcher gesetzlichen Basis? # Das Gesetz verbietet es dir beim Schlafen! Denn zu Hause darfst du nur führen, weil du die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübst - wenn du schläfst, ist das nicht mehr gegeben, und Unberechtigte Personen können sich der Waffe bemächtigen. Und wann ist deiner Meinung nach die Verhältnismäßigkeit der Mittel gegeben - bei einem Ei nicht, bei einer Stereoanlage schon? Wo fängt es an? Bei dem Radio, beim Schmuck, beim Fernseher? Gruß
  9. Hmm, wenn du schläfst, könnte sich zB deine Ehefrau der Waffe bemächtigen... das will das Gesetz ja verhindern (daß nicht berechtige Personen an Waffen kommen), von daher glaube ich nicht, daß das erlaubt ist. Gruß
  10. In Antwort auf: Wenn Du zuhause bist, bewahrst Du nicht auf. Dann kannst Du die Waffe sogar geladen im Holster rumtragen. Ja, allerdings nicht, wenn du schläfst und dann nachts vom Einbrecher überrascht wirst! Aber auch tagsüber... wie sieht das denn aus beim Familienessen, wenn da jemand mit 'nem geholsterten Colt sitzt...
  11. Das Magazin ist Teil der Waffe, ja, gehört allerdings nicht zur Waffe selbst - man kann ja Magazine auch frei erwerben. @Dirk: Du darfst deswegen nicht hinterherschießen, weil die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr gegeben ist (und der Angriff auch nicht mehr andauert). Du dürftest ihm vielleicht eins mit der Keule überziehen, allerdings keine Schußwaffe benutzen, da eine Schußwaffe immer als die äußerste und letzte Maßnahme angesehen wird. Und welcher normale Gelegenheits-Sportschütze, der über SV nicht nachdenkt und die Dinger wirklich nur zum Hobby benutzt, hat Frangible Munition??? Und bist du dann auch noch 2 verschiedene Munitionssorten geladen hast... (es sei denn, man füllt vorher natürlich ein "Notfall-Magazin") Gruß
  12. Einen Warnschuß abgeben? In der Wohnunh? WOHIN??? In die Decke, um vom Querschläger in den Kopf getroffen zu werden? Wohl kaum... Außerdem kann ich ja geladene Magazine bei meiner Munition aufbewahren, sodaß das 3. (Aufmunitionieren) schonmal wegfällt. Wenn einer mit deiner Stereoanlage türmen will, DARFST du auch überhaupt nicht schießen, das ist in keinster Weise von Notwehr gedeckt.
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