Möchte mal meine Erlebnisse vom 31.10.24 mit euch teilen.
In der Fußgängerzonen einer mittelgroßen deutschen Stadt befand sich ein kleiner Wochenmarkt, der besteht exakt aus fünf Verkaufswägen. Hier auch die interessante frage wie weit muss ich beim passieren der Wagen, als Messerträger, Abstand halten?
anschließend war ich auf einer öffentlichen Veranstaltung mit exakt 25 Personen. Der externe Tontechniker hatte einen Leatherman am Gürtel. Ob für ihn als Beauftragter für diese Veranstaltung eine Ausnahme gegolten hätte. Dies hätte man sicher polizeilich feststellen lassen können, wollte aber zeitig nach Hause und das lange Wochenende genießen.
Die nächste Frage wäre in diesem Kontext gewesen, wo beginnt dann die öffentliche Veranstaltung. Im Gebäude der öffentlichen Veranstaltung, betrifft dann also auch Büromieter des Gebäudes, die gar nicht zu der Veranstaltung wollen, oder wirklich erst nach dem Check-In zu der Veranstaltung.
Auf dem Nachhauseweg passierte ich in der Nachbarschaft eine Halloween-Präsentation. Die veranstaltende Familie hatte per Lokalpresse zu einer öffentlichen Veranstaltung geladen. Nur wo beginnt diese? Auf der Straße vor dem Haus der Familie, auf dem Gehweg vor dem Haus der Familie (auf beiden gab es kleine Menschenansammlungen) oder erst auf dem Gründstück der Familie.
Erst wird richtig toll komplex!