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kulli

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  1. Bis 1.1.73 war bekannt, aber wie lief das dann in den folgendem Jahren bis Ende 1975?
  2. Bin seit fünf Jahren auch nicht mehr Öffis gefahren.
  3. Das wäre eine Rechtsauffassung. Ich würde eher tendieren Gesamtfahrdauer und/oder Strecke der Linie.
  4. Xxxxxx
  5. Du Schlingel!!
  6. Hatte ich vom ersten Gefühl auch gedacht ICE/IC vs. RB/RE aber weit gefehlt der Fernverkehr beginnt bei 50 KM oder 1 Std Fahrzeit. D.h. auch bei RB und RE bist du schnell im Fernverkehr
  7. Für Badenser und Würtenberger sicherlich die Schweiz.
  8. Na die Grenze ist bei euch doch recht nah. Ich versteh nicht das da nicht alle rübermachen!
  9. Ich schließe mal hier eine Frage an ohne einen eigene Thread zu eröffnen. Kann man das Quartalsschießen jeweils Kurz- und Langwaffe auch mit Waffen von der Gelben WBK erbringen für die Grundausstattung Grün (2+3)? Spricht doch eigentlich nichts gegen oder habe ich da einen Denkfehler?
  10. Ich kan mir diese geringe Anzahl an Jägern gar nicht vorstellen. Gerade als Pächter und/oder ambitioniertem Jäger mit DJV-Schießen. Noch mehr verblüfft mich in dem Artikel, dass es nur 62 Jäger!!! mit drei Kurzwaffen (im jagdlichen Bedürfnis) in BW geben soll? Also kaum DJV-Schützen, kaum Fallenjagdkurzwaffen (gerade die war doch nach dem alten Landesjagdgesetz bis 2008/2011? Formsache) und was ist mit den Jägern die nach der Einführung der 200 Joule Grenze in den 80er und 90 er Jahren eine zusätzliche Kurzwaffe etwa in 9mm Luger erwerben durften.
  11. Na ja grundsätzlich ist es ja kein Problem auch Bußgelder von mittellosen Personen einzutreiben. Da gibt es dann für 10.000 Euro eine Ersatzfreiheitsstrafe. Problem ist ja auch( was nicht direkt mit Bußgeldern zu tun hat) dass die Strafprozeßordnung vor Jahren geändert wurde. Somit werden Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten faktisch nie abgesessen.
  12. Ich wäre da vorsichtig beim Überlassen des Wechsellaufes. Lese ich aus dem Waffg nicht das da ein Überlassen möglich ist. Erst nach Eintragung der Grundwaffe
  13. Da würde ich gene mal die Rechtsgrundlage bzw. gerne ein Aktenzeichen wissen?
  14. Möchte mal meine Erlebnisse vom 31.10.24 mit euch teilen. In der Fußgängerzonen einer mittelgroßen deutschen Stadt befand sich ein kleiner Wochenmarkt, der besteht exakt aus fünf Verkaufswägen. Hier auch die interessante frage wie weit muss ich beim passieren der Wagen, als Messerträger, Abstand halten? anschließend war ich auf einer öffentlichen Veranstaltung mit exakt 25 Personen. Der externe Tontechniker hatte einen Leatherman am Gürtel. Ob für ihn als Beauftragter für diese Veranstaltung eine Ausnahme gegolten hätte. Dies hätte man sicher polizeilich feststellen lassen können, wollte aber zeitig nach Hause und das lange Wochenende genießen. Die nächste Frage wäre in diesem Kontext gewesen, wo beginnt dann die öffentliche Veranstaltung. Im Gebäude der öffentlichen Veranstaltung, betrifft dann also auch Büromieter des Gebäudes, die gar nicht zu der Veranstaltung wollen, oder wirklich erst nach dem Check-In zu der Veranstaltung. Auf dem Nachhauseweg passierte ich in der Nachbarschaft eine Halloween-Präsentation. Die veranstaltende Familie hatte per Lokalpresse zu einer öffentlichen Veranstaltung geladen. Nur wo beginnt diese? Auf der Straße vor dem Haus der Familie, auf dem Gehweg vor dem Haus der Familie (auf beiden gab es kleine Menschenansammlungen) oder erst auf dem Gründstück der Familie. Erst wird richtig toll komplex!
  15. Wieso, ist doch alles in der Verwaltubgsvorschrift niedergeschrieben.
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