Zum Inhalt springen

Sigges

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    2.046
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Kontakt Methoden

  • Website URL
    http://www.sigges-bajonette.de
  • ICQ
    0

Letzte Besucher des Profils

3.256 Profilaufrufe

Leistungen von Sigges

Mitglied +2000

Mitglied +2000 (8/12)

1,1Tsd

Reputation in der Community

  1. Seit wann muss bitteschön die gemeinschaftliche Aufbewahrung genehmigt werden? Und doch, meine Frau darf Vollzugriff auf alle meine Waffen haben. Wir sind beide Sportschützen, haben beide Lang- und Kurzwaffen. Sie darf sie natürlich nicht ohne Leihe an sich nehmen, meinst du das evtl mit Vollzugriff? Zugang aber hat sie erstmal uneingeschränkt, denn wir bewahren in den selben Schränken auf.
  2. Tja, meine Behörde hat mir auf Anfrage per E-Mail bestätigt daß meine Altbesitzmagazine (gemeldet, vor 2017 gekauft, genauer gesagt in den 90ern) gar nicht speziell aufbewahrt werden müssen. Hab sie in einem Karton im Waffenraum.
  3. Für der damaligen Erwerber doch wohl JA. Oder ist dir bekannt daß ein Altbesitzer von vor 72 bzw 76 irgendeinen Bedürfnisnachweis erbringen muss?
  4. Ja. So wie es vor der Erweiterung der Gelben auf Mehrlader etc. war. Wenn man vor 2003 ein unblockiertes Ordonnanzgewehr o.ä. wollte (also als Mehrlader) lief es auch so ab. Habe aus der Zeit noch einige Ordonnanzgewehre und Unterhebelrepetierer auf Grün. Ebenso meinen ersten Perkussionsrevolver. Alles mit Einzelantrag, Bedürfnisnachweis und Voreintrag. So läufts heute wieder, wenn 10 Einträge auf Gelb voll sind.
  5. Ähm .... das ist jetzt echt nicht wahr, oder? Eine REPETIERFlinte ist nunmal KEIN Halbautomat. Und auf die Gelbe gehtsie auch nicht, nur Büchsen. Die muss auf die Grüne. WARUM??? sollte eine Repetierflinte in irgendein Kontingent gezählt werden??
  6. Äh.... nein das ist Quatsch. Rep.flinten sind in keinem Kontingent.
  7. Schön daß sie dir das geglaubt haben. Aber geführt hast du eigentlich auch. Allerdings erlaubnisfrei in dem Fall.
  8. Tja ... nun sind weder ein Gerichtsurteil (auch nicht vom OVG) noch ein Fragenkatalog des BVA eine gesetzliche Grundlage ... Ich teile tatsächlich auch die Ansicht, das ein Rausch und Waffen nicht zusammenpassen. Aber 0 Promille sind doch was anderes als kein Rausch. Und das nun auch noch auf den reinen Transport (auch wenn das natürlich Führen ist) auszudehnen sehe ich als SEHR problematisch.
  9. Stimmt. Beides hat nix miteinander zu tun. Ich wüsste trotzdem gerne eine gesetzliche Grundlage (das Gerichtsurteil beim Jäger ist bekannt) für die 0 Promille-Grenze beim Umgang. Und dann auch nocn beim reinen Transport.
  10. Ich denke daß das TTG bewusst ist, und er implizit die passende Ausrede genannt hat, wenn bei sportlichen Wettbewerben jagdlich erworbene Waffen verwendet werden. Mir ist das eh schleierhaft wieso das nicht möglich sein sollte, aber es gibt nunmal Zeitgenossen die das ganz anders sehen.
  11. Aber sobald du einen Wettkampf schießen willt geht der Krampf von vorne los.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.