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Wolfgang Seel

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Über Wolfgang Seel

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  1. Ja, ich bin es. Es ist in 52 Jahr meine 41. Veröffentlichung zur Waffengeschichte - vorzugsweise zur Mauser-Geschicte.
  2. Ach Gott, lies einfach mein Buch, Dein Generalverdacht ist bekannt.
  3. Die Veröffentlichungen von Baudino/Van Vlimmeren und Jon Speed zur Mauser-Geschichte müssen nicht die letzte Erkenntnis sein. Meine sorgfältige, über Jahrzehnte gehende Forschungen zum Thema habe ich nun veröffentlicht: Seel, Wolfgang: Paul Mausers Memoiren – Ein Gewehrkönig erinnert sich. Eltville am Rhein: RWM-Verlag 2026, 216 Seiten, 167 Bilder, 286 Fußnoten, ISBN 3-944988-17-5. Neue Informationen zu den Stichworten: Paul Mausers Memoiren Interview mit Conrad Matschoß Serbien – der erste Großkunde Fabrique Nationale kontra Mauser Steiner und Kaulla – Männer mit Geldverstand C 96 – die Feederle-Legende Privat-Archiv Walter Schmid Bergmann-Pistole versus C 96-Pistole Paul Mauser – ein empfindlicher Patriarch Paul von Mauser spricht 1914 vor dem Reichstag Die Kölner Waffenfabrik von Alfons Mauser Mauser-Waffen aus Köln Das Maschinengewehr von Mathias Knötgen Mauser-Waffen aus Köln für den Stellungskrieg „Ossendorf“ versus „Oberndorf“ Der Waffeningenieur Egon Neumnn
  4. Bei Ebay werden die Reste seiner unverkauften Waffenbroschüren angeboten. Sie haben zweifelhaften historischen Wert, seine Modellbenennung "Streifenlader" hatte sich nicht eingeführt. Mehr dazu könnt ihr noch in diesem Jahr in meinem neuen Buch nachlesen: "Ein Gewehrkönig erinnert sich - Paul Mausers Memoiren". RWM-Kopemdium Nr. 17, ISBN 978-3-944988-17-7. Erscheint noch in 2026.
  5. Ja, aber das habe ich nicht "verbrochen".
  6. Das DENIX-Programm wurde damals von Göde in Deutschland angeboten. Ich habe damals für Göde die Werbetexte formuliert. Ein Reichsrevolver-Nachbau war nicht dabei
  7. Das sind die Ertfahrungen, die man selbst macht. Als ich Überlegungen angestellt hatte, meine Manuskript bei BoD zu veröffentlichen, hatte ich Vergleichspublikationen, die mich dann zur Abkehr von BoD bewogen haben.
  8. Zum Punkt "fachliche Qualität" will ich nichts sagen. Eine mögliche geringe Qualität der Fotos mag von der Qualiät herrühren, die der Autor an BoD liefert. Was mich eher etwas stört, ist das wenig einfallsreiche Layout, mit dem Bücher bei BoD zusammengekloppt werden. Ein Verleger sollte auch mit dem Herzen dabei sein.
  9. Es ist ja nicht nur der Druck des Buches. Im Vorfeld muss ein Lektor das Manuskript "fremdlesen" und ein erfahrener Herausgeber/Verleger für ein pfiffiges Layout sorgen. Das hatte man mal (vor dreißig und mehr Jahren) beim DWJ-Verlag. Nachdem man mir dort die kalte Schulter gezeigt hatte, ist Dr. Heinz vom RWM-Verlag die beste Entscheidung für waffengeschichtliche Publikationen.
  10. Da ich als Zuschauer an allen acht Verhandlungstagen teilgenommen habe, weiß ich genaueres. So z.B., dass ein Psycharter dem Verurteilten Wahnvorstellungen bescheinigt hat. Ich frage mich, ob das Geschäftsziel eines Händler der Handel ist und nicht das Aufhäufen von Waffen, um diese im Rentenalter zur Daseinssicherung zu verkaufen? Es gibt ja im Waffenrecht den Begriff "Bedürfnis" - zum Beispiel Sammelbedürfnis. Ja ich weiß, ein Händler kann einen großen Lagerbestand anlegen. Angesichts des Wertverfalls von Sammler-Waffen ist es betriebswirtschaftlich gesehen Unsinn.
  11. Die mehrere Millionen Euro waren die Wertschätzung des Verurteilten.
  12. https://www.volksfreund.de/region/trier-trierer-land/ex-waffenhaendler-aus-der-vg-trier-land-verurteit_aid-134346087 Das Urteil wurde am 5. September 2025 gesprochen.
  13. Mag alles richtig sein. Die Darstellungen in der Vergangenheit von Dr. Karl Maier (der die theoretischen Grundlagen für den Rollenverschluß geschaffen hat, zumindest nach seiner Ansicht) haben nach dem Urteil von Kennern zu kontroversen Diskussionen geführt. Mit Dr. Maier und Walter Schmid habe ich in den frühen 90er Jahren stundenlange Gespräche Gespräche zum Thema geführt, die als Tonbandkassetten vorliegen.
  14. Dem habe ich das Gutachten zum Rollenverschluß geschrieben. Vorausgegangen war ein wenig brauchbares Gutachten eines Verbandssachverständigen.
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