Hallo zusammen,
kurz zur Vorgeschichte: Bin nach Essen gezogen, wurde daher aufgefordert, Bilder der Tresore und WBKs einzureichen sowie Nachweise über das Fortbestehen des Bedürfnisses. Habe die Bilder eingereicht, und gleichzeitig gefragt, was denn für Anhaltspunkte bei der Behörde vorliegen, dass das Bedürfnis weggefallen wäre. Die Antwort war dann:
"Wir als Waffenbehörde sind verpflichtet und somit auch berechtigt jederzeit das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen (siehe beigefügtes Schreiben)"
Dies sei mal dahingestellt, was ich jedoch bezweifle ist der unterstrichende Satz im Schreiben (siehe Anhang), nämlich dass in der Vereinsbestätigung aufgeführt sein muss, wie oft ich mit welcher Waffe schieße (Ich führe derzeit kein Schießbuch, was ja auch nicht erforderlich ist, da ich derzeit keine Neuanschaffung plane).
Dies ist meiner Meinung nach nicht zulässig, da es nicht um den Erwerb einer Waffe geht, ich das Regelkontingent nicht überschreite (habe 2 KWs und eine BDF) und es nicht die Erstkontrolle nach drei Jahren ist (habe die WBKs seit 2004).
Ich reiche gerne eine Vereinsbestätigung ein, dass ich noch aktiv am Schießen teilnehme (was ich ja auch tue), aber alles darüber hinaus nicht. Oder wie seht ihr das? Vielen Dank für euer Feedback!