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Friedrich Gepperth

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  1. Hülsen - SAFFO Bei uns kosten fabrikneue 40er Hülsen 12 cent das Stück! Wir haben fast 3 Millionen verkauft. Ohne jede Reklamation. Es sind Hülsen von Geco. Entweder Geco gestempelt oder Liberty. Sie haben sie früher in die USA an die Firma Liberty verkauft. Das lief schon vor einigen Jahren aus, weil das Angebot der 1x abgeschossenen Hülsen von der Polizei so groß war, dass sich neue Hülsen einfach nicht verkaufen ließen. Deshalb kam ich an einige Millionen ran, von denen inzwischen der größte Teil weg ist. Die Standard Division ist immer noch gut vertreten. An den Regeln wird sich da in den nächsten Jahren vermutlich nicht ändern. Friedrich Gepperth
  2. Bei den Polizisten geht es immer um die Trainer und Ausbilder, die ständig im Schießbetrieb arbeiten. Im übrigen verwendet die Polizei sogar bleifreie Geschosse (Green Range, Action usw.) Die Zündhütchen sind Blei-, Barium- und Antimonfrei. Friedrich Gepperth
  3. Im Prinzip gibt es bei der Munition zwei Ursachen für eine Bleiexposition. Vollmantelgeschosse mit einem offenen Boden und wie Tatonka richtig gepostet hat das Bleiazid und Bleistyphat aus den Zündhütchen. Vorausgesetzt man verwendet keine Munition aus Warschauer Pakt Zeiten die in der Regel sogar mit Zündhütchen, die Quecksilberfulminat enthielten geladen waren. In den Kalibern 7,62 x 39 und 7,62x 54R der Firma STV sind die immer noch am Markt. CIP geprüft und funktionieren einwandfrei wobei die Waffen in diesen Kalibern in der Regel zum sportlichen Präzisionsschießen nicht geeignet sind. Nach meinen Informationen von den Waffenherstellern halten sich die Schadstoffanteile vom exponierten Geschossboden und den Zündhütchen in etwa die Waage. Verifizieren kann ich das nicht und muss mich auf Auskünfte verlassen. Wiederlader sollten deshalb ausschließlich voll ummantelte Geschosse verwenden, die in reichlicher Zahl gibt. Natürlich sind auch Geschosse wie HAP oder das Hexagon von Geco am Boden geschlossen daher natürlich viel besser als am Boden offene Vollmantel Geschosse. Nach Anfangsinvestitionen in den Umstellungsprozeß könnten die Hersteller Teilmantelgeschosse anstelle von Vollmantelgeschossen zu den gleichen Preisen produzieren. Solche Geschosse gab es einmal in den USA von der Firma CP. Ich habe noch irgendwo eine Schachtel davon rumliegen, finde sie aber im Moment nicht. Ich habe mit diversen Herstellern gesprochen, aber es macht keiner den Anfang. Alle denken, solange die Munition so geht wie sie ist, stellen wir nichts um. Vollmantel-Geschosse, die am Boden eine Abdeckung haben wie zum Beispiel die Geco SX werden in einem zweistufigen Produktionsprozess hergestellt und sind daher teurer. Bleifreie Zündhütchen gibt es, werden aber grundsätzlich nur zu erheblichen Aufpreisen gehandelt. Die Mehrkosten in der Produktion sind derart gering, dass sie zu wesentlich günstigeren Preisen angeboten werden könnten. Vielleicht 10% teurer als normale. Leider ist aber die gegenwärtige Situation am Zündhütchen-Markt derart desolat, dass an solch eine Operation überhaupt nicht zu denken ist. Das Tragen einer FFP 3 Maske ist in jedem Fall, für jeden der Groß- und Kleinkaliber mit schadstoffhaltiger Munition schießt sehr, zu empfehlen. Natürlich vor allem in Raumschießanlagen. Beim IPSC Wettkämpfen sind die Teilnehmer so gut wie überhaupt nicht betroffen, weil sie ja nur extrem kurze Zeit Laufparcours absolvieren und nur da in die Bleistaub Wolke hinein laufen. Ganz anders sieht das natürlich für die ROs aus und denen würde ich dringend das Tragen einer Maske empfehlen. Beim statischen Schießen eicht eine gute Lüftung (RLT-Anlage) vollkommen aus. Bei den offenen Anlagen ist die Belastung insgesamt wesentlich geringer. Ich nehme inzwischen seit 43 Jahren am sportlichen Schießen teil. Kenne eine Vielzahl von Schützen, die mit Sicherheit einer viel zu hohen Blei-Exposition ausgesetzt waren. Darunter sind viele Fälle nach Jahrzehnten immer noch putzmunter und schießen teilweise sogar vorne npch mit, obwohl sie nach den Behauptungen der Mediziner eigentlich schon Fälle für schwerste Gesundheitsschäden sein müssten. Das wundert mich immer noch. Dennoch rate ich dringend dazu, wenigstens wiederzuladen und dabei voll von Kupfer oder Kunststoff ummantelte Geschosse zu verladen. Das nimmt in jedem Fall mindestens die Hälfte der Bleibelastung raus. Wer sich im Raumschiessanlagen Stahlziele nähert, um die händisch aufzurichten, sollte dringend eine Maske tragen. Als interessanten Aspekt am Rande habe ich auf der IWA mit Saul Kirsch gesprochen, der ja dieser automatischen Reset für Popper angeboten hatte und von denen nicht 25 gekauft habe und im Moment noch einige vermisse. Diese Teile sind wirklich toll auch wenn sie zirka 500€ gekostet haben. Er teilte mir mit, dass dies finanziell überhaupt kein Geschäft war und nur weil ihm die Russen vor 2017 zum Rifle-World-Shoot 100 Stück abgekauft haben, die Operation für ihn kein finanzielles Fiasko wurde. Verdient hat er damit aber überhaupt nichts. Er hat nun unwiderruflich Produktion eingestellt. Das war's dann. Wenn ich sehe, wie die Leute Tausende von Euro für irgendwelche Kanonen ausgeben und für Schießstand Equipment kein Geld da ist, frage ich mich wirklich, ob man nicht den falschen Sport ist. Friedrich Gepperth
  4. Bedürfnis Selbstschutz in der eigenen Wohnung gilt für 2 Kategorie B Waffen. Für jeden/jede. Das ist richtig. Wenn ein grober Überblick da ist, dann immer zu. Wir sind bei den Jägern. Bitte beachten. Friedrich Gepperth
  5. Das ist leider völlig falsch. Siehe meinen vorherigen Post. Neben Tschechien und Österreich kenne ich kein Land wo ohne Bedürfnis Jagd oder Sport etwas geht. Vielleicht liege ich bei einem oder zwei Ländern daneben, aber bewusst ist mir keines. Die übergroße Mehrheit der Legalwaffenbesitzer sind Jäger. Über die Details der Erwerbsmöglichkeiten in den einzelnen Ländern schreibe ich ganz bestimmt nichts in einem öffentlichen Forum. Friedrich Gepperth
  6. Der letzte und einzige Versuch war von Otto Schily 2001. Da war die übergroße Mehrheit der Bundesländer vehement dagegen. Die übergroße Mehrheit der EU Staaten hat eine Kontingentierung der Kategorie B-Waffen. Bei Tschechien weiß ich es nicht. Die Schweiz (Nicht-EU) hat wohl keine feste Kontingentierung. Ansonsten halte ich es nicht für ratsam die Details hierzu in diesem Forum zu erörtern. Vermutlich werden die meisten vom Glauben abfallen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse (nicht irgendwelche Fantastereien) ans Tageslicht kommen. Durch meinen Einsatz bei der IPSC habe ich einen sehr genauen Einblick. Besser man belastet sich damit nicht. Österreich hat Selbstschutz als Bedürfnis für 2 Kategorie B Waffen nach Psychotest. Das ist wirklich ein High-Light. C-Waffen frei nach Psychotest. Bis 20 Waffen insgesamt, dann wird es erheblich schwerer. Sportschützen haben es bei Kategorie B Waffen soweit ich weiß, nicht leichter als bei uns. Vorderschaftsrepetierer sind verboten. Tschechien ist im europäischen Vergleich das beste Land. Deutlich über 80% der Legalwaffenbesitzer haben auch einen Waffenschein. Die letzten Zahlen waren es wohl um die 270.000 legale Waffenbesitzer. Finnland ist noch sehr gut für Jäger und Sportschützen. Soweit ich das auf die schnelle zusammenkriege war es dann das. In Frankreich kriegt man Waffen (auch C) nur über Jagdschein oder Mitgliedschaft in der FFTir (nationaler Sportschützenverband, 277.000 Mitglieder, lustigerweise haben alle Mitglieder bei halbautomatischen Büchsen eine Genehmigung zum Erwerb und Besitz von Magazinen bis 30 Patronen, IPSC Schützen keinerlei Magazinbegrenzung.). Jäger kriegen grundsätzlich nur Kategorie C-Waffen. Vorderschaftsrepetierer sind Kategorie B. Die Gesamtmengenbegrenzung für Sportschützen liefere ich nach. Mein letzter Stand war 15 über alle Kategorien hinweg. Ein Kuriosum noch nebenbei. in Frankreich darf man für keine Waffe mehr als 200 Patronen besitzen. Über die restlichen Länder lohnt es sich nicht die Sache weiter zu erörtern udn über viele deckt man lieber den Mantel des Schweigens. Ist nicht sehr erfreulich. Wobei Spanien mit der Beschränkung des Erwerbs auf 100 Zündhütchen pro Tag (ja wirklich und keine .223 HA) schon wirklich sehr extrem ist. Friedrich Gepperth
  7. Ich glaube, es sollten hier nicht so große Töne gespuckt werden, dass man das hätte alles schon sehen und wissen müssen. Zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und dem Urteil der Herren Richter in Stuttgart lagen einige Monate. Bis zu diesem Urteil gingen sämtliche Behörden in Deutschland davon aus, dass ist keine Unterscheidung zwischen Kontingents und über Kontingents Waffen gibt. Und soweit ich weiß, wird in 13 von 16 Bundesländern immer noch keine Unterscheidung zwischen Kontingent und über Kontingentwaffen bei der Prüfung des Bedürfnisse zum weiteren Besitz gemacht. Ich bin gerade dabei eine lange Liste des totalen Versagens des FWR aufzuschreiben . Dazu gehört ja auch dass wir wohl als einzige (vor allem der BDS) die absolute Brisanz der §§ 4 und 14 des ersten Entwurfs zur Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie erkannt haben und dagegen anschrieben. Das war lange Zeit ziemlich sinnlos und soweit ich weiß, hat erst mal mein Schreiben vom 23. Oktober 2019 einiges bewirkt, weil es den tatsächlichen Sachverhalt ungeschminkt dargestellt hat. Man kann das glaube ich irgendwo in WO auch finden. Das Urteil des VGH Stuttgart Ist schon sehr sonderbar vor allem die Anmaßung, dass man sich in dem Prozess zu einem Gesetz äußert, das gar nicht Gegenstand des Verfahrens war. Der Prozess wurde nach der alten Gesetzeslage geführt. Da gab es verschiedene Urteile insbesondere vom VGH Hessen, mit jeder Waffe 18/12 mal. Also auch ziemlich **********. Da meine Tastatur hin ist und ich nur mit der Diktierfunktion von Word schreiben kann, belasse ich es dabei, werde aber über die ganze Sache des Paragraphen 14 und des Paragraphen 4 in dem Entwurf von Anfang 2019 nochmals zurückkommen. Und übrigens stellt sich kein Parlamentarier hin und behauptet irgendwas. Im Moment interessiert der ganze Mist der in Baden-Württemberg mit dem Paragraphen 14 passiert niemanden im Bundestag. Zumindest nicht dass ich davon wüsste. Friedrich Gepperth
  8. Der kann sich gerne darüber amüsieren. Dann amüsieren wir uns halt darüber, welche schöne Halbautomten wir in D bekommen von denen die Dänen nur träumen können. Nix AR oder so. Ih höre jetzt lieber auf zu schreiben, was es außerhalb D (natürlich auch außerhalb A und CZ) in Europa so gibt. Nach dem Motto Feind liest mit Eines muss ich aber noch loswerden, in Spanien darf man pro Tag immerhin 100 Zündhütchen kaufen. Ist doch auch was oder? Friedrich Gepperth
  9. BDS_Stellungnahme_Evaluierung.pdfBDS_Stellungnahme_Evaluierung.pdf
  10. Ein Plastik AR kann kaum jemand von einer scharfen Waffen unterscheiden. Eine Armbrust ist eine Armbrust. Es wäre interessant, ob in den letzten 200 Jahren jemals ein Raubüberfall mit einer Armbrust verübt wurde. Von Amokläufe mit Armbrüsten habe ich auch noch nichts gehört. Eine deaktivierte AK unterliegt sehr wohl dem Führverbot, solange wie wie eine AK aussieht. Friedrich Gepperth
  11. Zunächst hat mich dieses Zitat von Wauwi fasziniert. Er könnte sich ja bei mir mit einer privaten Message Meldung damit ich wirklich glauben kann, dass er von Anfang an dabei war. Denn eigentlich bin ich mir völlig sicher, dass ich nahezu alle kenne, die an dieser Sache des Paragraphen 6 beteiligt waren. Und das waren in der Tat nicht viele. Wenn hier behauptet wird, irgendwelche Leute wollten ganz spezielle Waffen aus dem Verkehr ziehen, so kann ich mit absoluter Sicherheit sagen, das auf die Idee diese AKs, BulPups und MP5 und UZI Klone dem sportlichen Schießen zu entziehen, kein Bürokrat gekommen ist. Denn die Ministerialbürokratie wollte schlichtweg alles unter den Anscheinsvorbehalt stellen und hat aus den Erfahrungen von vor 2003 gedacht, damit wird es nur noch solche komischen mit Holzkästen verunstalteten Gegenstände geben, die niemand erschrecken können. So war auch der Entwurf aus dem BMI. Für Sportschützen alles unter Anschein! Von dieser Seite wurde der Vorschlag zum Paragraph 6 insgesamt zunächst als schlichtweg irrsinnig angesehen. Er ging auch nur durch, weil das BMI, wie auch immer dies zustande kam, dann hinter diesem Vorschlag stand und entsprechend am Ende des Tages der Bundesrat zustimmte, weil die politischen Entscheider dort, nach dem Muster verfuhren, wir sind nicht verantwortlich, das kommt von der Regierung und mit dem Zeug wollen wir sowieso nichts zu tun haben. Also nehmen wir das halt so hin. Schließlich hat das BM I hochkarätige Experten eingesetzt, die den Vorschlag des §6 dem totalen Anscheinsvorbehalt vorzogen. Alle anderen Behauptungen sind schlichtweg ergreifend Blödsinn. Ich habe auch genügend schriftliche Unterlagen um das beweisen zu können. Von dem Rest der Geschichte ist leider viel zu viel in die Öffentlichkeit getragen worden, auch durch mich, weil ich Dösbaddel mich von einem Herrn Kräußlich vom DWJ provozieren habe lassen und unbedingt meinte, ich müsste auf die unflätigen Angriffe von allen möglichen Seiten öffentlich reagieren. Das Ende vom Lied war, dass unmittelbar nach dem Mordanschlag von Winnenden den BMI Vertretern, die zum damaligen Zeitpunkt uns sehr gewogen waren, bei der Bund Länder Sitzung erklärt wurde, die Waffenlobby könnte ja ihre Gesetze selbst schreiben und meine Veröffentlichungen zur Entstehung des Paragrafen 6 auf dem Tisch lagen. Bis heute hat das unangenehme Nachwirkungen. Besser ist, dass man halt als Sportschützenfunktionär, der aus Idealismus und mit einem Haufen eigenem Geld sowie einem wesentlichen Teil seiner Schaffenskraft dem Schießsport und dem legalen Waffenbesitz (einschließlich für die Jäger) widmet, akzeptiert, dass von allen möglichen Hetzern, die nicht in geringsten von einer Ahnung getrübt sind, unflätig angegriffen wird, zumeist anonym - man muss ja nur die WO Beiträge lesen oder am besten Influencer Videos schauen-. Im Zweifelsfall hält man wie oben beschrieben am besten die Klappe und nimmt das hin, weil man die Gegenseite ja auch nicht unbedingt aufklären muss. Tatsache ist aber, lassen wir die MP 5 Nachbauten außer Acht, weil es damals noch kaum vernünftige Disziplinen dafür gab, abgesehen vom langweiligem 50m Präzisionsschießen, dass die sonst vom sportlichen Schießen ausgeschlossenen Waffen auch in den Ländern, wo es diese Einschränkung nicht gibt, bei sportlichen Wettkämpfen praktisch nicht auftauchen. Warum, weil sie einfach zum sportlichen Schießen nix taugen. Entweder ist wie bei Bulpub Waffen in der Regel der Abzug viel zu schwer und Freischwinger sind es auch nicht oder es sind halt Waffen des AK Systems, das unbestreitbar das zuverlässigste System im Schlammgräben und Sandstürmen ist. Die AKs haben leider den Nachteil, dass sie nach einer gewissen Schusszahl -so etwa ab 20 schnell hintereinander abgegebenen Schüssen- praktisch zwangsläufig die Treffpunktlage verändern und damit zum Präzisionsschießen nicht geeignet sind. Ich habe einige IPSC Büchsen Meisterschaften mitgeschossen und noch nie jemand mit einer AK Derivat – selbst im zugelassen Kaliber 223 unter den auch nur halbwegs platzierten Schützen getroffen. Es gibt Leute, die damit Just for Fun kommen und ordentlich Krach machen. Mit Treffen ist da nicht so weit her. Es ist ja hier und da mal erwähnt worden, dass ich die Journaille gewarnt hatte, übrigens nachdem wir das ursprüngliche Gesetz auf dem Weg hatten und das ja auch durch den Bundestag ging, sie sollten einfach mal die Füße still halten. 2- 3 Monate keine Anzeigen schalten, bis die ganze Schoße durch den Bundesrat ist. Ein Herr Steinhäuser hat uns dann aber so kräftig die Tour versaut und dann wollte man halt wieder alles einpacken. Ohne Erfurt wäre gar kein Anscheins Vorschlag gekommen, weil es schlicht und ergreifend keine Ermächtigungsgrundlage im Waffengesetz für solche Einschränkungen gab. Das zu den Theorien es wäre ja sowieso im Rahmen der Verordnung zu Einschränkungen gekommen. Sie wären gar nicht möglich gewesen. Die angesprochene Waffenbörse in Stuttgart, konnte ihre negative Wirkung nur durch Erfurt erzielen. Da wurde es großes Thema. Allerdings kann ich eines mit Sicherheit sagen. Ein Groß- und Einzelhändler mit dem ich bis heute befreundet bin, hat mir ganz euphorisch mitgeteilt welche tollen Umsätze er demnächst mit halbautomatischen AK 47 machen wird, er könnte riesige Mengen so günstig haben, dass er sie wohl unter 600€ Endverbraucherpreis auf den Markt bringen könnte. Ich bin mir vollkommen sicher, dass es insbesondere in den neuen Bundesländern zu einer gewaltigen Verkaufsoffensive gekommen wäre und das wäre nicht ohne Folgen geblieben. Übrigens die 42 cm Lauflänge waren für die deutschen Hersteller ein enormer Vorteil und ein absoluter Graus für die Importeure von US Ware und haben es tatsächlich möglich gemacht, dass man sich die billige amerikanische Konkurrenz durch die Verwendung von 42 cm Läufen vom Halse halten konnte und somit ordentliche Absatzzahlen und damit einen Return On Investment was für die auch für die auf für den Aufbau der Produktion erzielen konnte. Die zum sportlichen Schießen geeigneten Geräte konnten durch berechtigte Sportschützen ohne Einschränkungen erworben werden und haben damit zu einer erheblichen Verbreitung dieser in meinen Augen doch schönen und präzisen Waffen geführt und auch entsprechend die Medien die Bürokraten und alle andere Außenstehende daran gewöhnt. So kommen solche furchtbaren Maschinengewehre (die meisten Journalisten bezeichnen das sie ja so) in die Händen von Legal -Waffenbesitzer, ohne dass die Republik untergeht. Durch die inzwischen erfolgte Genehmigungspraxis des BKAs sind so viele Schussgeräte genehmigt worden, dass im Bereich der Zentralfeuerwaffen eigentlich fast nichts mehr fehlt. Und mit einem geschlossenen Vorderschaft bei den AR Abkömmlingen kann ich recht gut leben. Und in .22 gibt es die Tippmann. Was will man mehr. Was wirklich unangenehm ist sind die Magazin Beschränkungen bei den KK Waffen und bei allen anderen Waffen für die IPSC Wettkampfschützen. Hier muss man abwarten, ob noch was geht. Aber wohl kaum bei der aktuellen Besetzung der BMI Spitze. Selbstverständlich bin ich für die Streichung des §6 der VO. Aber dazu brauchen wir einen uns wirklich gewogenen und mutigen Innenminister(in). Ob ich en noch erlebe, da habe ich doch große Zweifel. Friedrich Gepperth
  12. Schwarzwälder gibt den zentralen Satzungszweck des FWR verkürzt wieder. Der lautet: Zweck des Vereins ist die Interessenvertretung des gesamten legalen Waffenbesitzes, also der legalen Waffen- und Munitionsbesitzer und der Hersteller und Händler der zivilen Waffenbranche Die ersten 20 Jahre des FFWRs hatte es einen Vorsitzenden der weder Sportschütze noch Jäger war sondern zunächst viele Jahre Präsident des Herstellerverbandes und Geschäftsführer des größten deutschen Handelsunternehmens im Bereich der Jagd- Sport- und SRS-Waffen. Insofern ist es völlig unsinnig zu behaupten, das FWR würde den Handel nicht vertreten. Oder wäre auf Jagd und Sportwaffen beschränkt. Auch einer der beiden jetzigen Vorsitzenden ist als Geschäftsführer des Herstellerverbandes immer sehr daran interessiert, dass sich das FWR für die Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS) einsetzt. Das ist übrigens für die Mitglieder des VDBs eines der wichtigsten Schlachtfelder, weil nach meinem Informationen ein ganz erheblicher Teil der Händler vom Geschäft mit den SRS Waffen abhängig ist. Im übrigen einige wichtige deutsche Hersteller. Bereits bei den Verhandlungen zum Waffengesetz 2001 war ein kritischer Punkt der weiterhin freie Verkauf der SRS Waffen. Nach meiner Erinnerung kam der Vorschlag mit dem Kleinen Waffenschein von den FWR Vertretern und hat damit den massiven Länderwiderstand gegen den weiteren freien Verkauf unterlaufen, weil der Innenminister ja von der Idee der Trennung von Erwerb und Führen sehr angetan war. Das FWR tritt nach wie vor vorbehaltlos für die derzeitige Gesetzeslage im Bereich der SRS Waffen ein und hält diese für völlig ausreichend. Wegen irgendwelchen Silvesterkrawallen eine derartige irrsinnige Regelung für die SRS Geräre wie im Gesetzentwurf der Innenministerin zu verabschieden wäre vollkommen daneben. Friedrich Gepperth
  13. Raumschießanlagen sind von der ECHA von jeglichen Beschränkungen für Bleimunition ausgenommen. Also da geht bleihaltige Munition ausdrücklich. Zur Erweiterung meines Horizonts bin ich sehr an den Resultaten des Beschießen von Stahlzielen mit Stahlschrot sehr interessiert. Ich rate aber in jedem Fall allen, die es versuchen, einen wirklich guten Augenschutz zu tragen. Außerdem sollte man wissen, wo das nächste Krankenhaus liegt und wie man am schnellsten hinkommt. Bei Weicheisenschrot auf Hardox 500 bin ich mir nicht ganz so sicher, was da passiert. Sind die Stahlziele aus weicherem Material, verlasse ich sicherheitshalber vor dem Schießen den Stand. Da sollten andere tapfer sein. Friedrich Gepperth
  14. Eine Geschossfangfüllung aus Sand ist sicherlich keine schlechte Lösung. Gruger hat dazu schon sehr genau Stellung genommen. Alles, was er geschrieben hat, ist richtig. Allerdings darf man nicht übersehen das bei intensiver Nutzung durch Büchsenmunition der Sand sehr fein wird und irgendwann verbraucht ist. Das ist natürlich in erster Linie davon abhängig wie viele Schüsse abgegeben werden und falls es sich um einen konventionellen Präzisionsstand handelt natürlich immer auf den gleichen Punkt. Hier ist es sehr zu empfehlen den Sand zu vermischen, dass es nicht so zu einer Pulverisierung im Zentrum kommt. Wir haben noch keine Erfahrung, inwieweit beim Beschuss von Sandgeschossfängen und der Verwendung bleifreier Büchsengeschosse Probleme durch mangelhaftes Aussieben und der entsprechend hohen Konzentration der Geschosse an bestimmten zentralen Punkten entstehen können. Dies ist der wichtigste Punkt für die Schießstandsachverständigen der Polizei und der Bundeswehr. Sie prüfen bei Sandgeschossfängen immer wie stark die Geschosskonzentration im Geschossfang ist und entsprechend die Notwendigkeit des Aussiebens der Geschosse besteht. Dies gilt natürlich primär für Geschossfänge in Kurzwaffenständen.Bei den Langwaffenständen hat sich ein Großteil der Geschosse zerlegt. Die Verwendung von Stahl bei Büchsengeschossfängen zum Beispiel bei 100m setzt eine entsprechende Konstruktion voraus. Lamellengeschossfänger aus Stahl sind für Büchsengeschossfänge meiner Meinung nach vollkommener Murks. Einmal wegen den Kantentreffern, die auch bei Hardox 500 die Kanten zerfressen und zum anderen weil der Anstellwinkel der Lamellen niemals entsprechend gering sein kann um auf Dauer dem Beschuss durch starke Büchsen Patronen standzuhalten. Anders sieht das aus wenn man nur einen Halbtrichter (schräg nach hinten und unten verlaufendes Stahlblech) verwendet und zwar mit einem sehr geringen Anstellwinkel von weniger als 20 Grad. Man nennt das Gleitflächen, die wenn man entsprechend starke Bleche verwendet (10 bis 12 Millimeter) eine extreme Lebensdauer aufweisen. Man muss trotzdem wissen, dass sich auch bei diesem flachen Anstellwinkel die Geschosse vollständig zerlegen und als hochenergetische feine Splitter weiterfliegen. Hier gibt es unterschiedliche Konzepte zum Auffangen. Ohne dies jetzt in aller Breite zu erörtern kann ich auf meinen 100 Meter Geschossfang auf dem Stand 17 in Philippsburg verweisen. Dort habe ich den ursprünglichen Geschossfang bei 100 Meter komplett abgerissen und bis auf die Bodenplatte neu aufgebaut. Die Konstruktion ist schon recht gut, lässt sich aber hinsichtlich des Auffangens der Geschossfragmente nochmal deutlich verbessern. Das Problem besteht darin das praktisch keine Mittel vorhanden sind, um bei der Geschossfangentwicklung entsprechend Modelle auf ihre Tauglichkeit zu testen. Dasselbe gilt für den Bau von statischen 100 Meter, 300 Meter und 1000 Meter Ständen. Ich bin überzeugt das Lösungen möglich sind, die alle überraschen würden. Aber warten wir's mal ab, sind die unkonventionellen Standentwürfe erstmal in der Welt, werden sie vielleicht doch noch gebaut. Friedrich Gepperth
  15. Zunächst zu den Verschwörungstheorien bezüglich den Schließen von Schießständen im Gefolge des Verbots bleihaltiger Munition. Die Probleme bezüglich bleifreier Munition bestehen im Wesentlichen allein darin, dass es bei den nach deutschen Richtlinien gebauten Schießständen mit Hochblenden beziehungsweise anderen Sicherheitsbauten zu Zurückpraller kommen kann. Dazu muss noch geklärt werden, inwieweit Vollgeschosse aus Messing oder Kupfer eine höhere Durchschlagsleistung als bleifreie Munition haben. Diese Probleme in Deutschland treten im Ausland praktisch nicht auf, weil man dort fast nirgendwo entsprechende Sicherheitsbauten wie in Deutschland hat. Die Masse der außerdeutsche Schießstände kommt ohne Hochblenden aus. Das soll hier jetzt nicht thematisiert werden. Insofern gibt es natürlich auch keinen Zusammenhang mit den Intentionen der EU Kommission beziehungsweise der ECHA zwischen dem Verbot bleihaltiger Munition und dem Schließen von Schießständen. Anders sieht die Sache aus, wenn man diesen Vorfall, der im Text hier schon deutlich beschrieben wurde, genauer analysiert. Die Theorie eines informierten Fachmannes geht dahin, dass trotz Rückpallschutz aus Holz der Rückpraller nur deshalb aufgetreten ist, weil hinter der Holzabdeckung Stahl verwendet wurde, der nicht hochzugfest ist. Ein Stahl wie Hardox 500, der in einem Winkel von 90 Grad beschossen wird, führt fast unweigerlich zu einem Zerplatzen auch von Vollgeschossen aus Kupfer oder Messing. Dies setzt eine Mindeststärke des Stahlblechs von 10 deutlich besser 12 Millimeter voraus. Auch auh eine Kraterbildung ist bei Haddocks 500 ausgeschlossen. Die mir gegenüber dargestellte Theorie besagt, dass das verwendete bleifreie Geschoss in dem Stahl eine Kuhle gebildet hat, aus der es dann zurück kam. Wäre der Stahl penetriert worden, ist ein Rückpraller auf völlig ausgeschlossen. Aus meiner Sicht ist im Schießstanbbau aus Kostengründen teilweise vorhandener Stahl mit doch erheblicher Dicke von bis zu 20 Millimeter verwendet worden, einfach weil er vorhanden war und nichts kostete oder sehr wenig. Dabei wurden dann Stähle in der Güte zwischen S 235 (ST 37) und s 355 (Sst 52) verwendet. Hochzugfeste Stähle praktisch nie Hinsichtlich meines Standes in Phillipsburg habe ich schon vor Jahren auf dem 300 beziehungsweise 100m Stand alle Hochblenden im Beschussbereich mit Hardox 500 Platten in einer Stärke von 12 Millimeter verkleidet, um den dahinter liegenden Beton zu schützen. Gerade auf dem 300 m Stand mit der geringen Durchschußhöhe, die sich aus der doppelstöckigen Bauweise des Schützenstandes ergibt, kommt es zwangsläufig zu Blendentreffern im unteren Bereich. Mit der Installation der 12 Millimeter Hardox 500 Platten hat sich das Problem erledigt. Insgesamt besteht der eine relativ hohe Unsicherheit über das weitere Vorgehen. Freidrich Gepperth
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