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Daran, dass wir es noch nicht sehen, sind gewisse Leute schuld, die uns das Gesetzeswerk bis heute vorhalten. Sehen duerfen wir es wohl erst, wenn es im Parlament beschlossen wurde. Irgendwann muss man halt mal seine Geheimdiplomatie aufgeben und Naegel mit Koepfen machen! Gruesse, Schwarzwaelder
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Wie konnte das passieren, dass man so ausgebootet wird? Vorsitz hat doch das BMI? Eigentlich ist §10 WaffG ja sehr klar abgefasst. Allerdings - was nuetzt dann noch Geheimdiplomatie? Zur Softair-Problematik halte ich makalus Vorschlag einer Info-Kampagne fuer am besten geeignet. Wann duerfen wir von den Aenderungsvorschlaegen erfahren (ich nehme an, wenn's zu spaet ist). Gruesse, Schwarzwaelder
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Wirklich schade, dass die Jagdverbände selber ihre Mitglieder auch dummhalten. Natuerlich bedeutet ein Verbot des Führens für Jäger dann auch ein Erwerbsverbot (mangels Bedürfnis). Das wird dann aber heftig ausfallen, da ja der Anschein diesmal weitgefasst ist und wenn es nur um den Anschein geht, wohl auch entsprechend ausschauende Repetierer, Flinten und Kurzwaffen damit erfasst werden. Weil es sich dann künftig als schwierig herausstellen dürfte, was nun Anscheinswaffe ist und damit dem Erwerbsverbot für Jäger unterliegt, und was nicht, könnten die Ämter einen Voreintrag auch für Langwaffenerwerb durch Jäger zur Pflicht machen. Ich halte daher das schnelle Einverständnis des DJV(?) via Geheimdiplomatie für sehr kurzsichtig. Sehr schade!!! Schöne Grüße Schwarzwälder
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Eben darum schrieb ich's ja in Anfuehrungszeichen - oder hast du die übersehen?? Das wäre dann "peinlich". Jedenfalls scheinst du außerstande, mir auf meine Frage eine vernünftige Antwort zu geben - dann lass es doch einfach. Ansonsten hatte ich schon mal beschrieben wie es in den Staaten läuft: Wenn in den USA irgendein den Waffenbesitz (egal ob auf federal, state oder kommunaler Ebene)einschränkendes Gesetzesvorhaben bekannt wird, wird sofort die Legalwaffenbesitzerschaft darüber in den Foren informiert nebst Veröffentlichung der Email, Tel., Fax, Anschrift der betreffenden Senatoren und Abgeordneten und los geht´s. Bei uns hingegen wird ein Informationsverbot selbst dann noch hochgehalten, wenn schon die untersten Beamten und Gewerkschaftler ihren "Senf" zu weiteren Verschärfungen beitragen durften. Grüße, Schwarzwälder @Mannanan mac Lir: Wenn du zu dem erlauchten Kreise gehörst, der das neue Gesetzesvorhaben schon kennt, was tust du dann dagegen, außer dich in kindischer Manier:"ich weiß etwas, was du nicht weißt" hier zu outen? Sorry - aber das zeigt mir: Jeder bekommt das Waffengesetz, das er verdient. Die Amis das ihre und wir eines, das unserem hier so überdeutlich zu Tage tretenden "Kult der Unmündigkeit" wunderbar entspricht.
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Auch von mir vielen Dank. Halten wir also fest: Es geht nicht nur um Softair-Verbote. Z.B. Jäger sind auch betroffen (also doch ein §37-Revival, trotz Beteuerung der GdP, das nicht zu wollen?). Der Entwurf wird breit diskutiert - der Jägerverband äusserte sich schon, die Gewerkschaft GdP hat ihn und Statements dazu abgegeben, aber das dumme WO-Volk darf nach wie vor nichts davon wissen (von wenigen Ausnahmen mal abgesehen). Kann mir jetzt noch EINER sagen, warum alle (GdP, Jägerverband, Bundesländer, Behörden) sich zum Entwurf äussern dürfen, die betroffenen Schützen ihn aber nicht mal lesen dürfen?? Peinlich, wie man in ganz "liberaler" Tradition hier andere bevormunden will. Grüsse, Schwarzwälder
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Also wenn die neuen BMI-Entwuerfe jetzt auch schon Gewerkschaften vorliegen und froehlich diskutiert werden, warum nicht endlich auch hier in WO? Hat einer die Guete und stellt die neuen Entwuerfe mal komplett (was bezueglich Software passiert, duerfte eher wenige hier interessieren) ein? Vielen Dank schon mal, Schwarzwaelder
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Antrag für Wechselsystem 9 Para zu Basiswaffe.223?
Schwarzwälder antwortete auf tigerstripe's Thema in Waffenrecht
Die Diskussion gab es früher schon mal, 9mm WS auf .223 Rem geht nicht, da Durchmesser Feld/Zug größer. Das Umgekehrte wollte OA damals aber auch nicht machen (Verkauf eines WS .223 für ein OA9 etc.). Ein Problem ist evtl. auch der Anscheinsparagraph, da das WS ja eine Waffe mit kurzer Hülse ergibt. Rein für Trainingszwecke würde ich mir dann halt ein KK-Wechselsystem holen. Grüße, Schwarzwälder -
Erstmal vielen Dank, gibt es irgendwo eine offizielle Zubehörliste für die Glocks? Bei den Visierungen war Meprolight mal einer der Lieferanten, jetzt aber nicht mehr? Nochmals Danke und ja, einen vergrößerten Schlittenfanghebel brauche ich auch nicht unbedingt... Grüße, Schwarzwälder
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Hallo, auch nach dem Lesen der Regeländerungen auf www.ipsc.org ist mir noch teilweise unklar geblieben, was in der Production Klasse erlaubt ist und was nicht mehr: 1. Verstellbare Meprolight Kimme/Korn? Glock selber bietet ja verstellbare Kimmen und Meprolight Fixkimmen an, aber bei der Kombination verstellbar+Tritium bin ich mir nicht sicher. 2. Was darf an Innereien genau getauscht werden (Schlabofeder etc.)? 3. Äußeres (vergrößerter Schlittenfanghebel etc.) eher nicht, aber was ist mit den Decal grips von Glockmeister hier ? Sind ja keine ganzen grip sleeves, sondern nur vorgeschnittene/vorgeformte Tapes, oder? Vielen Dank schon mal! Schwarzwälder
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Wenn man einigermassen weiss, wie die Testfragen ausgewertet werden und was von einem "guten" Waffenbesitzer erwartet wird, dann wird man trotz Stellen von Fragen in versch. Variationen bei hinreichender Intelligenz auch eine enorme Gewaltbereitschaft vertuschen können. Eine teilweise Lösung könnte Zeitdruck bei der Beantwortung der Fragen sein - bei Zusendung via email kann man aber in aller Ruhe analysieren/Fragen vergleichen etc. Würden Prüfungen im Rahmen von Rollenspielen oder noch besser virtual reality Spiele mit Reizüberflutung ggf. Aggressivitätspotenziale nicht noch besser aufdecken können? Wobei das Interessanteste m.E. für uns Waffenbesitzer ist: Wer definiert, wie ein Waffenbesitzer/Kandidat denken+fühlen darf, um noch als zuverlässig zu gelten? Wer setzt die Normen? Da wird´s doch interessant. Grüße, Schwarzwälder
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Tja, leider steht da aber: Das haut dann bei den mir bekannten .50 BMG-Repetierern nimmer hin... Grüße, Schwarzwälder
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Nun ja, eine Repetierbüchse in .50 BMG zum Beispiel. Als EL auf WBK gelb(alt) ja möglich ohne weiteren Bedürfnisnachweis. Aber als Repetierer auf grün für die meisten Sportschützen kaum möglich, da eine entsprechende Sportordnung und in der Praxis auch ein geeigneter Schiessplatz in Wohnortnähe vorliegen müsste. Grüße, Schwarzwälder
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Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Nein, nein, auf die bin ich bloss gekommen, als ich im Internet den Willen des Gesetzgebers herausfinden wollte. Schöne Grüße, Schwarzwälder -
Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Arrangieren darf dann aber nicht auf einseitige Preisgabe von Rechten hinauslaufen. klare Gesetzliche Regelungen sind mir jedenfalls lieber als irgendwelche Arrangements. Ansonsten sind wir uns einig: Eine Waffe offen auf der Rückbank ablegen, das kann nicht erlaubt sein. @all - die Deutsche Botschaft in Brüssel sagt zum Transport unter dem neuen WaffG Folgendes: Quelle Merkblatt der Deutschen Botschaft Ein "besonders verschlossenes" Behältnis heisst aber nicht ABgeschlossen, oder? Grüße, Schwarzwälder -
Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
In der Tat wird es schwierig, wenn der Gesetzgeber alle möglichen Fahrzeug- und Beförderungsvarianten in seinem Verordnungstext abbilden wollte. Daher mein einfacher Vorschlag: 1. Waffen sind in einem geschlossenen Behältnis (Futteral, Koffer o.ä. ohne Schloß) so zu transportieren, dass sie außerhalb der Reichweite des Fahrers oder seiner Mitfahrer liegen, sodass das Behältnis nicht erreicht werden kann, ohne den Sitzplatz zu verlassen. 2. Ist eine solche Unterbrigung der Waffenbehältnisse bauartbedingt nicht möglich, so muss das Waffenbehältnis entweder mit einem handelsüblichen Schloß abgeschlossen sein oder aber einen solchen Verschlussmechanismus ohne Schloß aufweisen, dass die Waffe nicht mit wenigen Handgriffen - i.d.R. weniger als 5 Handgriffe - in Anschlag gebracht werden kann. Dies gilt auch für den Transport auf Zweirädern, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß. So ist mit 3 Sätzen weitgehendst Klarheit geschaffen und der öffentlichen Sicherheit wie auch dem Waffenbesitzer gedient. Schöne Grüße, Schwarzwälder -
Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Erstmal Danke @ Doc Schiller für das warnende Beispiel. Allerdings genau besehen sind da schon Unterschiede: 1. Im Fußraum der Hinterbank heisst für mich i.d.R. in (Arm-)Reichweite vom Fahrersitz aus - ich muss also nicht erst über 1-2 Sitzbänke rüberklettern, gff. noch Rollo oder Gepäcknetz aushaken, bis ich an den Kombikofferraum komme! 2. "unverschlossene Tasche" (heisst das einfach reingreifen, um der Waffe habhaft zu werden, oder muss da vielleicht an höchstem 1 Reissverschluss kurz gezippt werden?) vs. Gewehrkoffer, dessen 4 Riegel ich erstmal betätigen muss 3. Ob obendrauf noch Stühle etc. lagen ist natürlich irrelevant, wenn man von unten/von der Seite ein bisschen "gruschtelt" und schon den Revolver rausfischen kann. 4. Also wenn weitere Straftatsbestände - hier Fahren mit Alkohol - dazukommen, wird´s immer brenzlig, das ist klar. Was nun zum Entzug der WBK geführt hat - die Revolver in der Tasche hinterm Fahrersitz oder der Alkohol oder beides zusammen, ist unklar. Die "5-Griff-Regel" steht natürlich nirgends im WaffG, wurde mir aber so zu Zeiten des alten WaffG, als ich mit dem Schiesssport begann, so eingetrichtert; es muss wohl ein entsprechendes Urteil dazu gegeben haben. Doch, doch! Ich scher mich sehr drum! Aber noch lieber wäre es, wenn das Forum Waffenrecht und unsere Verbandsvertreter VOR der endgültigen AWaffV klare Stellung beziehen würden. Wie gesagt, ich sehe keine Gefahr für die Öffentl. Sicherheit, aber viel weiteres Ungemach (Frage nach Schlösserstandards, Frage, ab wann der Kofferraum als "abgetrennt" vom passagierraum gilt, Stichwort Skisack usw.). Grüße, Schwarzwälder -
Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Visier ging auch auf Abzugsschlösser, ausgebauter Verschluss usw. ein. Fazit: Nützt nix!!! Die Drohwirkung einer Langwaffe bleibt auch bei ausgebautem Verschluss oder Abzugsschloss weitestgehend bestehen. Es geht auch primär nicht darum, die Waffe besonders diebstahlsicher zu transportieren. Wer sein Auto auch nur zum Pinkeln kurz verlässt und dann Waffen oder Waffenteile geklaut sind, der hat lt. bundesgericht schon verloren. Das Kofferschloss wird den Dieb zuhause wohl kaum vor ernsthafte Probleme stellen... Es geht nur darum, dass die Waffe nicht so zugriffsbereit transportiert wird, dass sie binnen Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Mehr nicht. Und da sollten wir drauf achten, dass es bei der AWaffV auch so bleibt. Ich habe schon soviel Schlüssel (2 Waffenschränke, 1 Muni-Schrank, 1 -KW-Kofferschloss etc. am Bein, dass ich mich nicht aus Krampf heraus mit weiteren Schlössern und Schlüsseln gängeln lassen will. Grüße, Schwarzwälder -
Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Diskussionen sind immer dann sinnvoll, wenn Meinungen auch durch Gesetzes-/Verodnungstexte oder(!!) Gerichtsurteile belegt sind. In dem Fall geht es aber im Vorfeld der neu zu erlassenden WaffV darum, impraktikablen Murks, der weiteren Murks nach sich zieht, aus der AWaffV rauszuhalten. Was ich gegen Schlösser habe: Ganz einfach: Die Schlösser sollen den Inhalt ja nicht vor Dieben schützen. Ein Bundesgericht hat 2000 nochmals klargestellt, dass ein noch so kurzes Zurücklassen der Waffen im unbeaufsichtigten PKW nicht statthaft ist. Die Schlösser am Waffenkoffer sollen die Waffen vor uns selber schützen, damit wir etwas länger an unseren eigenen Waffenköffern herumnesteln müssen und -vielleicht nicht so schnell zu einem drive-by shooting verlockt werden Wenn man nun aber die Verordnung akzeptiert, dass die Waffenköffer künftig immer mit einem Schloss abgeschlossen sein müssen, dann könnt ihr schon auf die nächste Verordnung warten, wo dann genau drin steht, welcher Norm dieses Schloss entsprechen muss. Irgendwann folg dann die Forderungen, dass die Koffer auch mit dem Fahrzeug fest verriegelt (siehe Visier-Beispiel: alle Koffer mit Stahlseilen an der PKW-Verzurröse angekettet) sein muss usw. Deshalb jetzt nicht denken, dass diese Kofferschlösser nur ein Problem der Kombi/Kleinbus/Van/Cabrio-Fahrer sind, denn via Skisack-Öffnung haben die meisten PKWs vom Innenraum Zugriff auf den Kofferraum und ihr könnt wetten, dass die meisten eurer Schlösser dann nicht der neuen Norm für Waffenkofferschloß entsprechen werden... Dass bei Kontrollen sowenig auffällt liegt daran, dass normale Verkehrskontrollen i.d.R. nicht in einer Fahrzeugdurchsuchung ausarten und man von sich aus auh nicht gezwungen ist, auf den Transsport der Püster hinzuweisen. Trotzdem will man´s ja korrekt machen und es kann auch mal sein, dass die Kontrollpraxis diesbezüglich geändert wird. Jedenfalls hoffe ich, dass unsere Vertreter schon jetzt aktiv dagegen angehen, damit der Quark in der AWaffV gestoppt wird. Grüße, Schwarzwälder -
Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Leider habe ich 3 Waffenkoffer für Langwaffen, von denen nur 1 mit Schloss ist - just dessen Schloss ist aber kaputt. Alle haben aber 4 Schieber/Klappen. Wollte ich die Koffer abschliessen, bliebe nur 1 Kette rund um den Koffer, da der Mittelgriff in einem Stück ist. Mein Kurzwaffenkoffer ist immer mit Vorhängeschloss abgeschlossen, weil der nur 2 Schieber hat. Aber warum die Langwaffenkoffer?? Warum gilt die alte "5-Handgriffe-Regel" nicht mehr? Natürlich kann man im vorauseilenden Gehorsam alles 120% befolgen. Die Visier schreibt auch in dem Artikel 10/2005, S. 122/123: Was machst du, wenn das zur Pflicht wird, weil Übereifrige schon vorher zuhauf solche Schränke im PKW einbauen liessen? Die Visier zeigt zudem Bilder, wie ein Schütze vorbildhaft seine sämtlichen Gewehrkoffer mit Drahtseilen zusammengekettet und dann noch im Zafira am Bodenscharnier mit der Karosserie fest verkettet hat. Ich hatte früher selber einen Zafira, aber das wäre mir nie eingefallen. Soll man das jetzt auch vorbeugend machen? Beim Cabrio ist sowas eh Pflicht laut Visier (wenn man mit offenem Verdeck zum Schiessstand fährt). Unklar bleibt auch, was die AWaffV in ihrem derzeitigen Entwurf unter vom Kofferraum "abgetrennter Innenraum" versteht. Reicht beim Kombi ein Hundenetz? Oder ein Rollo? Oder beim Bus/Van eine 3-sitzige Fahrersitzbank ohne einfachen Durchstieg nach hinten? @Steven: ich teile deine Ansicht vollkommen, Diskussionen hatten wir schon oft - aber wie wäre es, wenn das Forum Waffenrecht oder kompetente Leute mal eine Urteilsdatenbank aufstellen, was von den Gerichten akzeptiert wurde und was nicht? @Jennerwein: Ja, Panikmache hat die Visier da erreicht. Aber warum? Profitieren tun da höchstens Hersteller von Ketten, Schlössern, Stahlblechschränken für PKW und Drahtseilen... Grüße, Schwarzwälder -
Nachdem die Visier wieder einen großen Artikel zum Waffentransport aufgelegt hat, ist für mich als VW Bus Fahrer wieder einiges unklarer geworden. Früher galt doch die einfache Regel, dass es auf die Anzahl benötigter Handgriffe ankam, bis eine Waffe in Anschlag gebracht werden könnte. Ab so 5 Handgriffen oder verchlossener Aufbewahrung war man auf der sicheren Seite. In der Praxis, z.B.: ungeladene Pistole im verschlossenen Handschuhfach = ok, im unverschlossenen = verboten. Gewehr lose auf dem Rücksitz=verboten, aber im unverschlossenen Futteral im Kofferraum oder verschlossen auf dem Rücksitz=ok. Jetzt aber werden neue Regeln diskutiert und zumindest Fahrer von Autos, die einen von innen (Fahrerraum) zugänglichen Kofferraum haben, müssen wohl immer verschlossene Koffer vorweisen. Das verstehe ich nicht. In der Praxis werde ich mich kaum über die 30 cm Zwischenraum zwischen Beifahrerdoppelsitzbank und Decke nach hinten in den Passagierraum zwängeln und dann nochmal dasselbe über die 2. 3er Sitzbank, um dann an meinen Koffer zu gelangen. dessen (4!!) Schieber öffnen, damit ich die Langwaffe herausnehmen kann und in Anschlag bringen kann. Meine Fragen: 1. Die meisten Langwaffenkoffer haben doch 4 Schieber oder Klappen die erst betätigt werden müssen(=4 Handgriffe), bevor der Koffer aufgeklappt (=5. Handgriff) und die Waffe herausgenommen und in Anschlag gebracht werden kann. Reichen solche Koffer nicht als Schlossersatz aus? 2. Wenn ein Kofferraum vom Passagierraum nicht ohne erhebliche Verrenkungen erreichbar ist, kann man ihn dann waffenrechtlich nicht mit einem Kofferraum bei Stufenhecklimousinen gleichsetzen? Zumindest wenn niemand sonst auf der Rückbank mitfährt? Ich sehe hinter diesen Beförderungsschikanen nicht den geringsten Vorteil für die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, aber eine maximale Gängelung des Waffenbesitzers, womöglich mit dem Ziel, selbigen Fallen zur Zuverlässigkeit zu stellen. Grüße, Schwarzwälder
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Ich denke, Knackpunkte könnten sein: 1. Die gerichtliche Abwägung Gefährdung der Allgemeinheit durch Waffentragen vs. Eigengefährdung - hier gehen die Gerichte unbewiesen von einer offenbar extrem hohen Gefährdung der Allgemeinheit durch Waffentragen widerspruchslos aus. FWR oder andere müßten einmal Statistiken erheben, wieviele Legalwaffenscheinträger in D tatsächlich einen Mißbrauch begangen oder in irgendeiner Weise die Öffentlichkeit gefährdet haben. Weitere Statistiken durch andere WS-Besitzer im Ausland (z.B. USA) müßten auch herangezogen werden um zu zeigen, dass die Gefährdung bei überprüften zuverlässigen Bürgern extrem gering ist, sodass eine Abwägung eher zugunsten Waffenschein laufen könnte. 2. Die Geeignetheit: hier liefert das Gericht selbst Anhaltspunkte: Auch wenn´s blöd klingt, das Gericht ist offenbar der Meinung, eine Schusswaffe ist immer dann ungeeignet, wenn einem andere auflauern können und "zuerst ziehen" - evtl. nutzt das Argument schusswaffensichere Weste was? 3. Die Erforderlichkeit: Hier kontert das Gericht ständig mit anderen Lösungen "denkbar"... Ich meine: Entscheidend ist, was für den Antragssteller "machbar" ist, und zwar finanziell oder ablauftechnisch. Mit Extremaufwand findet man immer andere Lösungen, aber das kann nicht rechtlich entscheidend sein. Grüße, Schwarzwälder
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Also hier mal ein relativ aktuelles! Urteil zum Waffenschein - es zeigt die faktische Unmöglichkeit, diesen als Privatmann zu erlangen: Quelle: www.jurisweb VG Darmstadt 5. Kammer , Urteil vom 12. März 2003 , Az: 5 E 1420/00 (auszugsweise zitiert) Grüße, Schwarzwälder
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Nochmal zurück zum Thema: Fairerweise muss ich sagen, dass mir ein Grund für die Warnstufe inzwischen genannt worden ist. Derzeit werde wieder auf hoher Ebene über Verschärfungen u.a. zum Thema Lauflänge diskutiert, daher waren meine diesbezüglichen Beiträge zu Lauflänge/§6VO verwarnt worden. Allerdings: Woher soll man wissen, über was wer in Berlin gerade wieder diskutiert? Noch nachdenklicher stimmen mich Sätze wie: Hermes schrieb: SC schrieb: Redaktion schrieb: Sharps schrieb: Ich nehme das zur Kenntnis. Akzeptieren kann ich solche „Regeln" aber nicht. Deshalb ziehe ich die Konsequenzen und steige aus. Habe schon in verschiedensten Foren auch im Ausland (amerikanische, schweizerische und norwegische Waffenforen) aktiv mitdiskutiert - eine andere Moderation ist möglich, ohne dass Anarchie und Chaos ausbricht, glaubt mir. Aber: vielleicht sieht man ja den einen oder anderen mal auf dem Schiessstand wieder, persönlich habe ich gegen niemanden etwas - und ich behalte auch weiter Respekt vor der Leistung Tom Marzis und seiner Moderatoren beim Forenaufbau. Schöne Grüsse wie immer, euer Schwarzwälder
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Hm, und das ist jetzt nicht Willkür, nein? Lasst uns eure Forumsregeln einfach vorab (an der Pinwand) wissen, warum ist das so schwer? Stell dir mal vor, unser Waffengesetz wäre wie die Forumsregeln mancher Mods: Je nach Tageslaune wir ne Waffe verboten, dann wieder nicht, hat man sie getreu den geltenden Boardregel ähh Gesetzen erworben, bekommt man Wochen später Board-ähh Waffenentzug, weil man nicht ahnen konnte, dass die Diskussion ähh Waffe oder die Schiessübung dem Herrn Minister gerade "heute" nicht genehm war... Man kann User beliebig auf den Arm nehmen, besonders Deutsche, aber darf sich dann nicht wundern, wen irgendwann die Leute weglaufen - und das wäre schade für wo! Verwunderte Grüsse, Schwarzwälder
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@Redaktion, sorry, habe soeben versucht, meinen Post zu editieren und das Wörtchen zu löschen - der gerügte Ausdruck stammt aber nicht von mir (er wurde diesen Monat von HangMan69 eingeführt, der gelöschte Thread ist noch leicht im Google-Cache lesbar), der Mod hat ihn auch schon auf sich selbst bezogen verwendet (er versteht also Spass )war auch nicht so gemeint (vgl. "Killerinstinkt" etc.), sondern sollte nur andeuten, dass da einer gerne "aufräumt". Werde das Wört nicht mehr verwenden - sorry. Allerdings bin ich verwundert, dass andere Begriffe die User dem betreffenden Mod zugedacht haben (z.B. in dem Thread ) zu keiner Intervention geführt haben. Habe ich gemacht per PN, bin gespannt auf Antwort. Allerdings betrifft es ja nicht nur mich, zu wissen, welche Fragen/Diskussionen in welchen Foren zu Verwarnung/Löschung führen, weil sie dem Mod nicht genehm sind. Man muss einfach vorher wissen, was verboten ist. Welcher Argumentation? Schöne Grüsse, Schwarzwälder Schwarzwälder