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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
@Ripper, die waffenrechtliche Realität, die wir hier in Deutschland haben, ist auch das Ergebnis der fast 20 Jahre Lobbyarbeit des FWR. Das FWR hat den Vertretungsanspruch von Millionen LWBs und aller großen Verbände und Produzenten. Da kommt keiner dran vorbei. Wem Viel gegeben ist, von dem erwartet man auch viel. Genau da kam aber viel zu wenig. Sich 20 Jahre in Geheimdiplomatie zu üben, den Legalwaffenbesitz dabei Stück für Stück zu verscherbeln und hoffen, es reicht noch bis zur Rente, ist kein Konzept für das es Beifall gibt. Dass und wie es anders ginge, dafür gibt es hier bei WO von vielen User seit mindestens 13 Jahren eine Fülle von Vorschlägen. Das solltest gerade Du, der Du ja auch schon sehr lange hier unterwegs bist, eigentlich bestens wissen. Nur ist das FWR für diese Vorschläge nicht offen. Ruhe für die Verhandlungen - oder noch besser: Ruhe, mehr will man von der Basis nicht. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Der IM hat jetzt den §6 AWaffV. Den behält er auch, egal was die EU sagt/beschliesst. Denn: strenger geht immer. Allerdings will das FWR ja generell alle HA im Kaliber 7,62x39 etc. verbieten. Das ist schon ne andere Nummer. Und der Einstieg in ein Kaliberverbot 2003 hat uns beschert: 2008 Kaliberverbot < 6,3mm für KW 2014 Kaliberverbot .338 und .50 BMG für alle HA (auch die suuuperjagdlichen) Also mit "Kaliberverboten" öffnet man natürlich ein neues Verbotstool. Jetzt auch auf EU-Ebene. Dafür gibt es kaum Anlass, denn auf EU-Ebene sind eh seit langem nur noch Weichkerngeschosse erlaubt. Und die gemütliche Mittelpatrone 7,62x39 als Weichkern ist von der Penetrationsgefahr zu den allermeisten anderen LW-Kalibern günstiger/"ungefährlicher", sprich, just dieses Verbot ist für zukünftige Verbote dann brandgefährlich... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nö, die Realität ist die, dass es den §6 AWaffV sonst nirgendwo in der EU gibt. Ein Hülsenlängenverbot ist sonstwo in der EU ein Novum. Das quasi unreflektiert sofort nach dem völlig überraschenden Gesetzesentwurf auszupacken, ist sehr erstaunlich. Man wird damit viele EU-Schützenkollegen, die und deren Gesetzesvertreter jetzt noch SEHR (CZ, PL, FIN) engagiert für die Sache kämpfen, vor den Kopf stoßen. Die legen sich dann in der nächsten Verbotsrunde, wenn es um "unsere" AR15 etc. geht bestimmt nicht nochmal so ins Zeug. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Jetzt wirfst Du ein paar Dinge durcheinander. 1. Am 19.11. wird der neue Entwurf der EU-Kommission vorgestellt. 2. Das FWR ist zunächst völlig überrascht, weil dieser Entwurf "ganz erheblich" von den diskutierten Vorschlägen der letzten 2 Jahre abweicht. 3. Schon eine Woche später verkündet das FWR die Lösung: Man verbiete Halbautomaten mit Hülsenlänge < 40mm (begrenzt auf Zentralfeuerbüchsenpatronen). Also die ganzen zivilen "Kaschis" müssen weg. Gerne entschädigungslos eingezogen. Dieser Lösungsvorschlag kam also ganz kurzfristig, bevor man die Reaktionen aus den anderen EU-Ländern und Verbänden überhaupt erst richtig einschätzen konnte - und er kam fast 2 Wochen BEVOR die erste Anhörung im EU-Ausschuss dazu überhaupt stattfand. ==> Das legt natürlich den Verdacht nahe, dass dieser Verbotsvorschlag des FWR schon lange irgendwo in der Schublade lag und jetzt mal schnell rausgeholt wurde. Ein weiteres Indiz: Vor einigen Monaten wurde DIE Paradedisziplin für Molot Veprs, WUM, Rashid und Co., die Disziplin 3309 beim BDS abgeschafft. Ohne Not. Meine Meinung: Dieses Opfer war geplant. Schon lange. Eine Molot Vepr Standard ist zu billig. Die Optik mit Montage auch. Und die Muni erst recht. Also wird das geopfert, genauso wie anno 2003 (der §6 AWaffV wurde ja nicht vom BMI geschrieben, sondern von unserer Lobby selber). Fertig. Ich würde nur zu gerne wissen, was sonst noch in den FWR-Schubladen so rumliegt, welches nächste Opfer geplant ist. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Dementsprechend liefen schon im Vorfeld Gespräche zwischen Keusgen und dem BMI. SL mit Hülsenlängen <40mm als Bauernopfer, mal sehen, was noch so "geopfert" wird am Ende. Das Opfer ist - gerade im Hinblick auf die Pariser Kaschis - so unnötig wie ein Kropf. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wenn man den englischen Kommissionsentwurf genau liest, dann muss man schon jetzt zum Ergebnis kommen, dass künftig auch alle freien Luftdruckwaffen < 7,5 Joule zumindest WBK-pflichtig, teilweise auch komplett verboten würden. Man nehme z.B. mal ein supersportlich aussehendes Walther LG 400 mit <7,5J. ==> Dieses sieht zweifellos einer Feuerwaffe, z.B. dem Walther KK 300 ähnlich. Die äußerliche Erscheinung "appearance" stellt nämlich nicht auf Kriegswaffen/Militärwaffen oder alte Ordonnanzwaffen ab, sondern auf jedwede "firearm", also auch suuupersportlich daherkommende KK-Pistolen und KK-EL-Gewehre. Damit wird die erste Bedingung für "replica" gem EU-RL erfüllt. ==> Dieses Luftgewehr wird natürlich nicht so hergestellt, dass es leicht in ein KK-Gewehr umgebaut werden kann, dass es "combustible popellant", also brennbare Treibgase verwendet. Damit ist die zweite Bedingung für "replica" gem. EU-RL erfüllt. Kurzum: Die extrem weit gefasste "Replica"-Definition der EU-RL würde dafür sorgen, dass auch praktisch alle freien Luftdruckwaffen im DSB unter diese Definition fallen, mit der Konsequenz: Damit gilt die WBK-Pflicht für ALLE freien Luftdruckwaffen! Damit gilt auch die Begrenzung der WBK auf 5 Jahre. Damit gilt auch die ärztliche Untersuchungspflicht alle 5 Jahre. Damit gilt in D auch die strenge Aufbewahrungspflicht incl. Nachschau unter Aushebelung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Damit gilt in D auch die volle Bedürfnispflicht (incl. 2/6-Regelungen, incl. 18 Trainings/Jahr, faktisch Schiessbuchpflicht usw.) Damit wird z.B. der Erwerb von Luftdruckpistolen nur noch auf WBK grün mit Voreintrag entsprechend sehr teuer. usw. Und so ganz nebenbei dürften einige freie halbautomatische Waffen auch gleich ganz verboten werden, weil sie ja nun "Waffen" sind, aber ggf. hohe Magazinkapazitäten haben oder div. Anscheinskriterien erfüllen (ich denke an zahlreiche Softair Waffen, aber auch sportlichere wie die 7,5 J Variante von Umarex Beretta CX4 Storm XT, die (wie der 9mm HA) halbautomatisch schiessen, aber eben (dummerweise) der Beretta MX4 Storm (fullauto-Variante) SEHR ähnlich sehen und damit in Kat.A rutschen würden. Eigentlich auch logisch, denn wenn man schon gar nicht schiessende Replikas verbieten od. stark einschränken will, dann muss man natürlich erst recht "Replikas" verbieten , die immerhin Diabolos abfeuern können. Rutscht die Richtlinie so durch, können sie den DSB gleich mitverbieten... außer Lichtgewehren und Pfeil und Bogen gibt es dann nichts mehr zu schiessen... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Du kannst davon ausgehen, dass am Ende die restriktivst mögliche Interpretation angewandt werden wird. Ich würde "resemble" wahlweise auf den äußeren oder inneren Inhalt bezogen verstehen. Darauf zu hoffen, dass die spätere Auslegung zu unseren Gunsten ausfallen wird, wäre naiv. Insbesondere das künftig mögliche Glock-Verbot oder Ruger-Mini-Verbot oder .30 M1-Verbot allein wegen diesem Wörtchen "resemble" sollte massiv publik gemacht werden. Vielleicht wachen dann noch einige auf. Grüße schwarzwälder -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nein. Und er trieb seltene Blüten. Teils waren dann auch "Anscheinsrepetierer" verboten. Allerdings war die Magazinkapazität damals nicht an sich limitiert. Wenn man das Magazin gut "verstecken" konnte, waren z.B. die 10 Schuss des grauen SL8 gar kein Problem, auch > 10 Schuss in KK-SL nicht. Das Problem mit dem EU-Vorschlag ist noch nicht im Ansatz ausgeleuchtet: Diese 3 Kategorien werden neu verboten sein. 1. Das Wörtchen "resemble" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Ähneln tut ein Ruger Mini seinem (voll)automatischen Pendant Ruger AC556 sehr wohl. Also verboten. 2. Waffen mit "automatic mechanisms" wären auch die Glock 18, nicht nur Kriegswaffen, wie viele hier denken. Also sind auch alle normalen halbautomatischen Glocks verboten - denn ähneln tun sie der Glock 18 irgendwie schon, oder? Gleiches gilt für C96 Ordonnanzpistolen etc. 3. Waffen mit "automatic mechanisms" ist nicht vom Baujahr her eingeschränkt - d.h. es betrifft auch alle bei uns längst aus der Kriegswaffenliste verschwundenen automatischen Waffen des 1. und 2. WK, wie zum Beispiel .30 M1 Carbine (wegen dem .30 M2). 4. Umbauten in Repetierer gehen auch nicht mehr, da sorgt Punkt 8 indirekt dafür (eine Teildeaktivierung durch Umbau einer Semi-Auto AR15 in einen Repetierer wird wohl das Ergebnis in Kategorie A.8 und damit gleichfalls verboten umschieben). Das alles scheint vielen noch gar nicht aufgegangen zu sein... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das Programm im NWR unterscheidet aber schon (2.5 etc.). Also gehe ich davon aus, dass der im NWR gespeicherte Datensatz unvollständig ausgedruckt wurde. ich würde da beim NWR selber anfragen und um einen vollständigen Auszug bitten. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
@joker_ch, herzlichen Dank. Das meiste konnte ich mit meinem Schulfranzösisch noch verstehen. 7-8 Nummern der Pariser Kaschis "M70" sind also zurückverfolgbar auf Kriegswaffenproduktionen in Serbien 1987-88 (Zastava), die damals an Militärdepots in Bosnien, Mazedonien und Slowenien ausgeliefert worden waren. Also hat das Ganze 0,0 mit Sportwaffen zu tun, die an Legalwaffenbesitzer in Europa ausgeliefert wurden und von diesen irgendwie manipuliert worden sind und dann an Terroristen verkauft worden sind... War ja eigentlich völlig klar, aber allerspätestens jetzt müsste FWR und Co. das knallhart und deutlich der Politik kommunizieren und nicht weiter eine Opferhaltung pflegen, wonach wir Sportschützen auf zivile Molots etc. verzichten. Damit verschleiert unsere Lobby doch nur das eigentliche Problem und stempelt uns zu kollektiv Schuldigen, obwohl Sportschützenwaffen mit den Pariser Attentaten gar nichts zu tun hatten. Und selbst wenn in Einzelfällen mal doch eine Sportschützenwaffe irgendwie in die Attentate reingerutscht sein sollte: angesichts hunderttausender vagabundierender Kriegswaffen aus den 90ern (Balkankriege), weiterer enormer Mengen aus dem Zerfall des Ostblocks, akttuell auch wieder aus Ukraine und natürlich beständig aus den Kriegsherden in Nahost, sind all diese "Quellen" für Terrortatwaffen so immens, dass selbst ein Totalverbot an Sport- und Jagdwaffen nichts und gar nichts an der terroristishen Bedrohungslage ändern würde. Grüße Schwarzwälder -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Super, joker_ch, gute Info. Hast Du nen Link dazu? Ansonsten fällt mir noch dazu ein: http://www.nairaland.com/530679/kosovo-gunrunners-paradise Und da die Balkanrouten ja phasenweise unkontrolliert genutzt wurden und auch jetzt noch Griechenland als wirtschaftsschwacher Staat absehbar kaum je in der Lage sein wird, seine Grenzen vernünftig zu sichern, wird auch der Zustrom illegaler Kriegswaffen aus den Krisenherden nicht abebben. Aber diesbezüglich hält sich die EU ja eher bedeckt - sich an Legalwaffenbesitzern zu vergreifen scheint billiger als eine effektive Kontrolle der EU-Außengrenzen umzusetzen... Grüße Schwarzwälder -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Es soll MIT den beiden o.g. Kriterien erreicht werden, dass Waffen militärischen Ursprungs ausgeschlossen würden. M.E. ist das Kriterium "militärischer Ursprung" kein Kriterium, sondern Ergebnis der anderen Kriterien. So verstehe ich jedenfalls den FWR-Text (auch im Sinne der EU-Kommission). -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
@Dante1, mir hat das FWR folgenden Text gemailt: Mit anderen Worten, das FWR will nur noch Halbautomaten erlauben, die: 1. eine Hülsenlänge von > 40mm haben (es sei denn es werden Kurzwaffenpatronen oder KK-Patronen verwendet); und 2. deren Lauflänge mind 16 Zoll beträgt. Alle anderen HA wären verboten, entschädigungslos einzuziehen, auch für Jäger UND Sammler (!!) Hal -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
@Dante1: Stimmt. Das FWR schreibt "Zentralfeuerbüchsenmunition". Wobei diese Feindifferenzierung dann wahrscheinlich nicht Eingang in den Gesetzestext finden würde, denn wenn schon zivile AK-Klone ein Problem darstellen (sollen), dann natürlich auch zivile MP5-Klone etc., da kannst Du drauf wetten!" -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Lieber Manfred, jetzt muss ich eher über dich den Kopf schütteln. Das FWR unterstützt bzw. schlägt ein TOTALVERBOT ALLER GK-HALBAUTOMATEN mit einer Hülsenlänge < 40mm oder einer Lauflänge < 16 Zoll vor. Da ist derzeit die Situation im sportlichen Bereich noch deutlich anders, im jagdlichen sowieso. Im BdMP gibt es zahlreiche Sportdisziplinen für die .30 M1 Carbines - in Zukunft auf Wunsch des FWR alles verboten. Im BDS etc. gibt es zahlreiche Disziplinen für LW mit KW-Patronen (anscheinsfreie Schmeisser/Sabre Def. 9mm, aber auch Tommygun-Klone etc.) - in Zukunft auf Wunsch des FWR alles verboten. Auch gibt es in div. Verbänden erlaubtes Schiessen anscheinsfreier HA in 7,62x39 (Molot Vepr etc.)- auch das laut FWR in Zukunft alles verboten. Ernsthaft: Sind solches Verbotsofferten des FWR im Sinne der Sportschützen, Jäger und Sammler??? Und: Verboten heißt in dem Fall: Kein Umbau, nur Vernichtung, entschädigungslos!! Grüße Schwarzwälder -
1000 Meter Long Range in Deutschland.Was ist wenn.
Schwarzwälder antwortete auf pumba's Thema in Allgemein
Also ganz früher gab es angeblich auch zeitweise die Möglichkeit, bei HK auf dem Werksgelände bis 1000 zu schießen. Geht da inzwischen gar nichts mehr? -
Hallo Heletz, das Bedürfnisprinzip an sich mag es schon früher im Ansatz gegeben haben, gibt es ja auch in anderen Ländern. Aber 1928 ging es noch um Waffenschein (also das ständige Tragen), nicht um den Besitz an sich. Und selbst das wurde damals sehr locker gehandhabt; wie mehrfach im Thread dargestellt, musste man nur ein Automobil besitzen, schon gab es den Waffenschein (fast)immer adzu. Hitlers Intention mit dem Bedürfnis war aber klar: Parteigenossen wurden freigestellt vom Bedürfnisprinzip, bei allen anderen wollte man mittels Bedürfnisprüfung "NEIN" sagen können. Und nur auf Hitlers Reichswaffengesetz bezog sich die Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts von 1965, denn "so wenig Faustfeuerwaffen wie möglich im Volk": diese Einschränkung (FAUISTfeuerwaffen) findet sich im 1928er Gesetz nirgends. Ergo haben sich der Partei vormals sehr nahestehende Richter anno 1965 in einem zweifellos Grundsatzurteil einer Begründungsformulierung für ein Bedürfnixprinzip eines nationalsozialistischen Gesetzgebers bedient, die dieser zu rassistischen und diktatorischen Zwecken heranzog. Und das ist und bleibt falsch. Der Satz "so wenig Waffen wie möglich im Volk" muss entlarvt werden/klargestellt werden, aus welcher Ecke er kommt und dann ein für alle mal aus den Gesetzesbegründungen und Urteilsbegründungen von Legislative und Judikative rausfliegen, darum geht es. Wenn wir das geschafft haben, können wir viel entspannter über "Bedürfnisse" reden. Selbst die strengsten Waffengesetze dieser Welt in Großbrittanien erlauben z.B. bei der Flinten-WBK (shotgun certificate)unbegrenzten Einkauf: Grüße Schwarzwälder
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Lies §36,6 WaffG. Ich wiederhole mich gern: Die Bedürfnisgrundlagen für WBK grün sind ja in §14 WaffG unstrittig genannt. Da §14 aber für die Bedürfnisprüfung nichts (Deiner Meinung nach ausreichendes) hierzu aussagt, müsse für WBK gelb-Bedürfnisprüfungen auf §8 WaffG zurückgegriffen werden. Zur Bedürfnisprüfung - genauer: dem Teil Erforderlichkeitsprüfung - finden sich aber strengere Massstäbe, z.B. will die Verwaltungsvorschirft auch prüfen, ob nicht Vereinswaffen vorhanden sind, bevor sich eine Waffenanschaffung mit Bedürfnisregelung nach §8 WaffG findet. Damit ist die Erforderlichkeitsprüfung nach §8 WaffG eine schärfere als nach §14 WaffG. Deine Vermutung war, dass dann auch diese schärferen Massstäbe des BMI auf Waffenanschaffungen auf WBK grün nach §14 WaffG anzuwenden wären - ich meine: Nein, da geht dann absolut eindeutig die lex specialis Regelung §14 WaffG vor. Du verlierst allmählich die Übersicht in den Diskussionsfäden. Ich hatte auf Deine (sinngemäße) Behaptung, das Bedürfnisprinzip schaffe Sicherheit, man stelle sich vor "jeder" könne ohne Bedürfnis Waffen kaufen entgegnet, dass das Bedürfnis eben genau dies in seiner exzessiven Anwendung nicht zu leisten vermag, da durch das Bedürfnisprinzip vermehrt diejenigen gegängelt werden, die schon lange überprüft und rec htstreu sind, während Newcomer "relativ" easy ihr Grundkontingent zuerkannt bekommen, ohne Wettkampfzwang etc. Wir streiten hier vornehmlich um die Auslegung des Bedürfnisses, noch nicht mal um das Bedürfnis an sich. Aber ich kann Dich beruhigen: "Schrankwaffen" habe ich keine. Bei mir wird JEDE Waffe jedes Jahr im Wettkampf bis hin zur DM eingesetzt, meist sogar x-mal und noch viel öfter damit trainiert. Dt.+ausl. Jagdschein, Bedürfnisse meiner Frau und erwachsenen Tochter, also mehr Bedürfnis geht fast nicht für die Waffen, die ich (gemeinsam) besitze. Dennoch leben wir in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ich darf (hoffentlich) noch äußern, dass ich Deine (aus meiner Sicht extrem enge) Auslegung des Bedürfnisprinzips so nicht teile. Grüße Schwarzwälder
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Ja, das suggeriert MarkF. Er gibt vor, für Kampfschiessen und vollautomatische M16 als Bürgerrecht wegen Art 20,4 GG aufgeschlossen zu sein; reagiert aber fast panisch, wenn man ein übersteigertes Bedürfnisprinzip bei WBK gelb in Frage stellt. Eine KK-Einzellader-Langwaffe zuviel in den Händen x-fach überprüfter Sportschützen und unsere FDGO kommt ins wanken - aber mal so 40-50 Mio. M16 "unters Volk" nebst Kampfschiesstraining ist dann wieder gut... Und dann stößt mir noch so mancher Generalverdacht von MarkF auf, unter den er uns Legalwaffenbesitzer stellt: Mit anderen Worten: Illegale Waffen finden sich nur bei Sportschützen und Jägern, da diese "Verbindungen" (gemeint sind wohl Waffenschieberkanäle) in die organisierte Kriminalität haben. Wer hingegen keine registrierten Schusswaffen besitzt, der hat auch mit nur "sehr, sehr, sehr geringer" Wahrscheinlichkeit illegale. Wir Legalwaffenbesitzer sind einfach ein Riesen Verbrecherpack, viel krimineller als der brave Durchschnittsbürger. Garniert wird das Ganze dann noch mit unterschwelligen Vorwürfen, nur weil man argumentativ am Bedürfnisprinzip oder dessen exzessiver Auslegung kratzt, nehme man es selber nicht so genau mit dem Gesetz etc. Das alles passt - nicht. Grüße Schwarzwälder
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Dieser Paragraph enthält nirgendwo den Satz "so wenig (Faustfeuer)waffen wie möglich." §23 des Waffengesetzes von 1928 verlangt für den privaten Besitz von über 5 Schusswaffen bzw. von über 10 Jagdwaffen eine besondere Genehmigung, sofern es sich nicht um gewerbliche Waffenlager handelt. Für die Genehmigung ist als explizite Voraussetzung benannt, dass keine Bedenken bzgl. Zuverlässigkeit bestehen, das war's. Der ganze von Dir verwiesene Paragraph 23 ist meilenweit von dem heutigen ganzen Bedürfnisgedöns und der immer exzessiver ausgelebten Maxime "so wenig Waffen wie möglich im Volk" entfernt. http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1928&size=29&page=198 Grüße Schwarzwälder
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Also rechnen wir mal mit 2 der gängigsten Patronen für Langwaffen durch: .308 Win wiegt je Stück etwa 25 Gramm. Eine Schrotpatrone 12/70 wiegt etwa 40 Gramm. 3000 typische Langwaffenpatronen wiegen somit 100 kg. Wenn einer nun 10 Langwaffen unterschiedlichen Kalibers hat und wie von Dir zugestanden je 3000 Schuss dafür verwahrt, sind wir schon bei 1 Tonne Munitionsgewicht. Warum das nun so schlimm "wie 500 Waffen auf die Gelbe" sein soll, erschliesst sich mir nicht. Der Öffentlichkeit hingegen schon, da wird über "Munitionslager" bei Sportschützen in höchster Panik ("Katastrophe", "dann hätte es geknallt", "entsetzte Nachbarn", und bei der Munitionsbergung wird gleich "stundenlang die Straße gesperrt") berichtet: http://www.tagesspiegel.de/politik/munitionslager-in-wohnung-berliner-feuerwehr-verhindert-katastrophe-mann-toetet-sich/400932.html ... und dabei ging es in dem Bericht nur um eine halbe Tonne Munition. Eben deswegen bin ich gegen ausufernde Erforderlichkeitskriterien, denn Verständnis hat man in der Öffentlichkeit mangels Sachverstand kaum. Und selbst die Feuerwehr sollte sich vielleicht mal dieses Filmchen der SAAMI anschauen: http://www.youtube.com/watch?v=3SlOXowwC4c Grüße Schwarzwälder
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Also ich sehe da schon eine Option für die Behörde bei sehr hohen Waffenbeständen. Ich zitiere §36,6 WaffG: Das heisst für mich: bei 142 Waffen wäre eine Alarmanlage drin - ist ja auch bei waffensammlern oft üblich. Falls in einem Waffenraum mit Türe entsprechend "B" aufbewahrt wird, könnte die Behörde auch durchaus "0" oder "I" verlangen. Das abgestufte Bedürfnisprinzip, so wie Du es auch angewandt wissen willst, erschwert ja in erster Linie den Waffenerwerb bei Legalwaffenbesitzern, die schon einiges im Schrank haben, während es durch Grundkontingente (2 KW für Schützen und Jäger) für Einsteiger noch relativ großzügig ist (kein Wettkampfteilnahmezwang zum Bedürfnisnachweis etc.). Ebenfalls bei der gelben WBK: Mit der von Dir geforderten Erforderlichkeitsprüfung (die mit jeder weiteren Waffe strenger würde), werden langjährige, zuverlässige Sportschützen ausgebremst, nicht aber relativ neue, die noch keine oder nur ganz wenige Waffen auf WBK gelb haben. Ein wesentlicher Sicherheitsaspekt ist darin nicht mehr zu erkennen. Bei keinem mir bekannten Amoklauf ist ein Sportschütze, Jäger oder Sammler mit einem Lastwagen voll von Waffen zur Amoktat gefahren, sondern in aller Regel mit 1 oder 2 Waffen. Ebenso habe ich nie von ausgeraubten Waffensammlern etc. gelesen, denen auf einen Satz 100 oder mehr Waffen gestohlen worden wären - und wenn doch, dann hat m.E. mit großer Wahrscheinlichkeit die Behörde ihre Möglichkeiten nach §36 Abs. 6 WaffG wie oben dargestellt nicht ausreichend genutzt. Grüße Schwarzwälder
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Es gibt eine Reihe Werke, die das (Reichs-)Waffengesetz einschl. amtlicher Begründungen dazu und weiterer Verordnungen, Begleitgesetze usw. beinhalten. Diese sind über Fernleihe beziehbar, dann hast Du alles kompakt zwischen 2 Buchdeckeln. Vorab kann man aber schon die Richtung aus §18+19 RWaffG (1938) entnehmen: http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19380004&seite=00000265&zoom=2 (Reichsgesetzblatt 1938 S. 265ff) ==> Die Vielzahl der "Parteitruppen" (bis in untere Reihen), die Waffenerwerbsschein-frei und damit bedürfnisfrei Waffen kaufen konnten, zeigt den wahren Zweck des Bedürfnisses: Fernhalten missliebiger Rassen/Andersdenkender etc. vom (Faustfeuer-)Waffenerwerb. Nur als Hinweis: Langwaffen waren zwar bedürfnisfrei, aber nur solche, die nicht als "Kriegsgerät" galten. Schon manche 5schüssigen Reptierer galten seinerzeit als Kriegsgerät und durften wiederum nur von der Parteitruppe erworben werden. Der Freispruch basiert aber auf dem Gutachten, wonach ein langjährig als Kriegswaffe gelistetes Gewehr eben nach Ansicht des Gerichts (eine kleine Sensation) keine Kriegswaffe sei. Näheres müsstest Du bei carcano selbst erfragen. Grüße Schwarzwälder
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Ich behaupte das nicht. Das steht nur - wie von mir zitiert - in den Verwaltungsvorschriften zu §8 WaffG. Bei Sportschützenbedürfnissen nach §8 umfasst die Erforderlichkeitsprüfung auch die Prüfung, ob die Waffe bei vorhandenen Vereinswaffen überhaupt erforderlich ist... Zum Bedürfnis gehören (siehe Definition §8 WaffG): a) eine gegebene persönliche Interessenlage (z.B. Sportschützeneigenschaft) b) Geeignetheit der Waffe c) Erforderlichkeit Verzichtet man auf Merkmal c) weil bei Merkmal a) ganz besondere Voraussetzungen erfüllt sind, so kann man insgesamt doch nicht von einem bedürfnisfreien Erwerb und Besitz sprechen. Und selbst wenn man - wie Du es willst - unterstellt, ein Grad von Erforderlichkeit müsse immer gegeben sein, so ist dieser aber bislang schon unterschiedlich bemessen. Beispiel: Als nicht-organisierter Sportschütze ist eine (1) Waffe bereits dann nicht mehr erforderlich, wenn eine ähnliche Vereinswaffe genutzt werden kann: harte Erforderlichkeitsprüfung. Als organisierter Schütze, der deliktrelevante Waffen besitzen möchte, ist für die 2. identische Waffe (Ersatzwaffe) idR. eine hohe Wettkampfaktivität/Deutsche Meisterschaft u.dgl. gefordert. Auf WBK gelb hingegen ist eine identische Ersatzwaffe auch für "Otto Normalschütze" relativ unproblematisch, auch eine dritte, vierte wären Deiner Meinung noch drin. Wo ist die Grenze? Ich würde sagen: Bei Erreichen eines offensichtlichen Mißbrauchs. Wenn z.B. die neu angeschaffte Waffe gleich in die Vitrine wandert, nie sportlich eingesetzt wird und womöglich auch nie Munition dafür beschafft wird, also der Schütze sie ganz offensichtlich nicht zum Schiesssport benötigt. Ein anderer Missbrauch wäre ein schwunghafter An- und Verkauf von Waffen auf WBK gelb, womöglich mit Gewinnerzielungsabsicht. Dann kann die Behörde selbstverständlich die Erlaubnisse einziehen (§45,2 WaffG). NUR: Mit der 3. Waffe auf WBK gelb neu und ohne behördlichen Nachweis eines vorgenannten Missbrauchs sehe ich weiterhin keinen hinreichenden Grund, den Eintrag zu verweigern. Und wenn immer wieder die Gefahren für die öSuO ins Spiel kommen: §36,6 WaffG eröffnet jeder Behörde die Möglichkeit, gesonderte/gesteigerte Anforderungen (Alarmanlage, Aufschaltung zur Polizei, stärke Schutzklassen der Waffenbehältnisse od. Türen, bauliche Verbesserungen etc.) einzufordern. Das wäre sachgerechter und rechtlich viel unstrittiger als die rechtlich m.E. wacklige Verweigerung eines Eintrags. Wir haben beide § 45,3 übersehen und die Verwaötungsvorschriften hierzu. Da heißt es eindeutig: Also das gibt bei einer sehr langen Sportschützenkarriere eben doch mal her, dass der alte Karabiner, mit der man den ersten Meistertitel errungen hat, auch behalten werden darf - ohne ihn mittels DEKO-Umbau zerstören zu müssen. Ansonsten noch zu Deinem Einwand (sinngemäß) , eine Bedürfnisprüfung wäre doch ok, man stelle sich vor jeder hätte Waffen: Haupsächlich die Verschärfung des Bedürfnisprinzips hat in den letzten Jahren einen deutlichen Rückgang von Legalwaffen bewirkt. Statt 7-10 Mio Legalwaffen haben wir jetzt weniger als 5,5 Mio. Da diese aber auch ohne Bedürfnisprüfung in sachkundigen, zuverlässigen, persönlich geeigneten Händen befinden würden, dürften es da m.E. durchaus einiges mehr sein. Mein subjektives Sicherheitsgefühl würde darunter nicht leiden, im Gegenteil. An den weiterhin 20 Mio. illegalen Waffen ändert die stetig verschärfte Bedürfnisprüfung aber gar nichts. Die positive Wirkung des Bedürfnisprinzips auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird auch von den Gerichten völlig überschätzt; bei den um sich greifenden Auswüchsen mit immer stärkerem Trainingszwang, Wettkampfzwang, Nachweispflichten und Kosten wird aber irgendwann auch die Würde eines Legalwaffenbesitzers angegriffen - und das darf niemals Ziel des Gesetzgebers werden. Grüße Schwarzwälder