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Die Königslösung für alle EU-/BVerwG-gefrusteten Sportschützen, Jäger, Sammler
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Na ja, früher war die Rote WBK die Köngslösung, aber jetzt ist schon das bloße Schießen für Sammler oft nicht mehr erlaubt, von bedürfnisfremdem Einsatz zur Jagd oder Sportwettkampf ganz zu schweigen. Als Händler hingegen sollte ein begrenzter Einsatz hierfür zu Promotion Zwecken aber doch gestattet sein, incl. Werbebildchen der führigen Büchse mit Jagdtrophäe dazu oder Pokal, wenn man mit dem Produkt den Titel Deutscher Meister erreicht haben sollte, alles Promo! Und was das Tunen anbelangt: Mit waffenrechtlichen nicht relevanten Teilen sollte das doch auch für Händler gehen, z.B. besserer Abzug einbauen etc. Ansonsten eben Kooperationen suchen! Zum Thema Ladengeschäft: Jeder fängt mal klein an. Etwas Platz und sichere Verwahrung ist klar, aber die Forderung nach eigenem Ladengeschäft mit xy qm Fläche gibt das WAFFG dann doch nicht her. -
Wen Ärger über die drohenden EU-Gesetze und die neue gesetzliche Regelung des BVerwG zu Jagd-Halbautomaten umtreibt, wer Sorge um seinen waffenrechtlichen Besitzstand hat, sollte sich mal Gedanken um eine WaffenFACHkundeprüfung und Erwerb einer Waffenhandelslizenz machen. In letzter Zeit greifen da immer mehr LWB zu, man wundert sich, wer einen alles auf Wettkämpfen schon sein Visitenkärtchen zusteckt. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für eine Waffenhandelslizenz ist deutlich geringer als für den Jagdschein oder Sammler-WBK mit Gutachten. 4-Tages-Kurs mehrmals im Jahr für 600,- zzgl. MWSt. und 255,- EUR Prüfgebühr. http://deutsches-sachkunde-zentrum.de/waffen-sachkunde-center/waffenhandel.html Danach tun sich anscheinend riesige Freiheiten auf: Billiger Online-Einkauf auch nach den EU-Gesetzen: Händler werden dies auch weiter tun dürfen (lt. aktuellen Gesetzesvorlagen) Keine teuren WBK-Einträge/Bedürfniskram mehr; alles auf Waffenhandelsbuch Neue Freiheiten beim Schiessen/Ware testen (ohne Sportordnungszwang oder DJV-Vorschriften) Anscheinswaffen, Schalldämpfer etc.: kein Problem mehr! Die Lizenz kann ab 18 erworben werden, ohne teuren Psychotest! Die Lizenz kann kurzfristig erworben werden, kein Jahr Wartezeit (wie als Sportschütze). Händlerpreise, Importmöglichkeiten ... nach oben offen: war mal in nem kleinen Familienbetrieb, da waren mehrere Großschränke mit BKA-Waffen und weitere Schränke mit Kriegswaffen voll. Selbst lafettierte, funktionsfähige MGs standen da rum. Die Waffenhandelslizenz ist quasi die Eintrittskarte beim BMWI, so schien mir das. Eigentlich sollten DSB und Co. statt Waffensachkundelehrgänge gleich Waffenfachkundelehrgänge anbieten. Werden die Halbautomaten für Sportschützen+Jäger verboten, bestünde so immer noch die Möglichkeit, "Händlerschiessen" nach alter SpO damit durchzuführen. Diejenigen, die die Fachkundeprüfung nicht packen, könnten für diese Wettkämpfe als Kurzzeitbeschäftigte (bis 50 Tage/Jahr sozialversicherungsfrei möglich) Waffentester eingestellt werden und dann auch mitschiessen - so würden wir der EU eine lange Nase machen! Auch "Händler-IPSC" wäre so in Zukunft noch möglich (spezieller Belastungstest für eigene Produkte). Achtung: Prüfung nicht vor der örtlichen IHK machen, sondern möglichst weiter weg (die alten ortsansässigen Händler wollen keine Konkurrenz, so habe ich gesteckt bekommen). o.g. stellt mein erster Eindruck nach initialer Beschäftigung mit dem Thema dar, bin gerne gespannt auf Eure Erfahrungen damit! Scheint mir tatsächlich ein Goldweg zu sein, als Nebenerwerb jedenfalls.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Gut, das Gericht mag ja (offenbar) Grundsätze haben, die sehr Legalwaffenbesitzer-unfreundlich sind. Dennoch müssen sich diese Grundsätze an den Gesetzesregelwerken messen lassen. Und da haben wir eben nicht nur die Berner Konvention und das BJagdG (beide gelten für den Sportschützenbereich ohnehin nicht), sondern: A. Das Kriegswaffenkontrollgesetz mit seiner Anlage zu §1 Abs.1 und den "Erläuterungen zur Kriegswaffenliste" Aus diesen Regelwerken kann entnommen werden, dass halbautomatische Gewehre als "Jagd- und Sportwaffen" gelten, wenn sie bestimmte Merkmale aufweisen und andere nicht aufweisen. Wechsel(!!)magazine bis 10 Schuss sind z.B. kein Merkmal, was gegen eine Jagd- oder Sportwaffe spräche. B. Die Waffengesetz-Verordnung, die in § 6 zwar sportliches Schiessen nur für HA-Waffen mit Magazinen bis 10 Schuss definiert (NB: Def. weiter gefasst als die Berner Konvention von wegen Wechselmöglichkeit für Magazine > 2 Schuss) und die in §6 Abs. 4 AWaffV das Recht zur Beurteilung, ob Sportwaffe gem. §6,1 AWaffV oder nicht, eindeutig dem BKA zuspricht. C. Die Feststellbescheide des BKA - deren konkrete Beurteilung im Einzelfall kann zwar von einem Gericht (VG, OVG, BVerwG) überprüft werden, nicht aber generell dergestalt, dass schlechthin ALLE HA verboten würden, weil das Gericht ein eigenes "Prinzip" hochhält. Man bedenke: Hinter den Feststellbescheiden steckt nicht nur das BKA, sondern auch das BMWI, sowie die Länder, die einzeln befragt werden müssen. D. Vom Bundesverwaltungsamt ausdrücklich genehmigte Sportverbände und ausdrücklich genehmigte Sportordnungen Hierin sind zahlreiche schiesssportliche Disziplinen für Halbautomaten "abgesegnet" worden, die u.a. ausdrücklich auch das Laden von bis zu 10 Schuss in HA-Gewehren oder unbegrenzt (in der Praxis > 20 Schuss) für HA-Kurzwaffen zulassen und/oder schnelle MagazinWECHSEL erforderlich machen (dic. IPSC-SpO, Fallscheinbe Büchse BDS, Fertigkeitsschiessen BDS, u.v.a.). Wir wären schon auf dem Weg in den Richterstaat, wenn alle diese Gesetzeswerke und Regelungen und der dahinter klar zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers in die Tonne getreten würden, nur weil ein einziges Bundesgericht ein einziges "Prinzip" (nicht Gesetz!) gerne über die gesetzlichen Regelwerke stellen möchte. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
@MarkF, vielen Dank für deine Ausführungen. In Appendix IV der Berner Konvention sind folgende Waffen für die Jagd auf Säugetiere und Vögel verboten: Die von Dir zitierten Erläuterungen zu Appendix IV, nämlich Satz Nr. 84 dazu, lauten: Abgesehen von semantischen Streitpunkten (auf welchen Begriff/Wort/Teilsatz bezieht sich welche Definition und was genau ist mit "reload" gemeint, dürfte eines klar sein: Die Erläuterung bezieht sich auf den Gesetzestext und darf nicht isoliert betrachtet werden. Im Kontext wird dann klar, dass die Erläuterung nur so gelten kann: Andernfalls würde die Erläuterung weit über den ursprünglichen Gesetztestext hinausgehen und komplett neue Waffengattungen als verboten betreffen, die im Gesetztestext gar nie als verboten benannt wurden, namentlich alle Repetierwaffen und sogar klassische Einzellader-Jagdwaffen wie Vierlinge. Der Sinn der Erläuterung aus den 70erJahren lag wohl darin, dass von dem ">2-Schuss-Magazin-Verbot" für Selbstlader auch damals noch gängigere SL mit Stripper-Clips (M1 Garand, SKS Simonov etc.) und natürlich mit Gurtzuführung von dem Verbot mitumfasst sein sollten. Aus der Erläuterung Nr. 84 also auf Revolververbote oder Repetiererverbote etc. zu schliessen, kann man nur, wenn man böswillig oder restlos unbegabt ist. Damit meine ich natürlich nicht Dich (ich weiß, du spielst hier den advocatus diaboli). Was Du des weiteren in punkto Verwendungsverbot anführst: Das BVerwG referiert da auf sich selbst, hält seinen selbst imaginierten "Grundsatz der Gefahrenvorsorge" hoch. Etwas ist verboten, also muss ich aus dem Verbot schliessen, dass auch automatisch alles das verboten ist, was geeignet wäre das Verbot zu brechen. Mal auf was allgemein verständliches bezogen: Angenommen rotgrün führte ein Tempolimit von 120 km/h auf den Autobahnen ein. Derselbe "Grundsatz der Gefahrenvorsorge" geböte es dann, allen autos einen Tempobegrenzer einzubauen, der bei 120 km/h zuschlägt. Oder noch besser: Alle Autos mit Motorstärken, die das Übertreten der Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zuliessen, wären entschädigungslos einzuziehen, also alles so jenseits von 34 PS... Eigentlich schon hirnrissig, mit was für "Grundsätzen" und "Prinzipien" der Gesetzesauslegung wir Legalwaffenbesitzer uns da überziehen lassen. Sowas kann man nur mit LWBs machen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Also die heutige Stellungnahme des FWR ist da. Erfreulich ist, dass das FWR nun auch etwas streitlustiger auftritt und Gerichtsprozesse androht. Eine gesetzliche Änderung sei allerdings frühestens Ende 2016 zu erwarten. Naja der DJV gab ja schon den Tipp mit der Auslandsjagd. Ggf.muss halt jeder für sich eine Zwischenlösung finden, falls die Behörde nicht solange stillhält oder die BJagdG Änderungen doch nicht so kommen wie erwünscht und dir Sache gerichtlich geklärt werden muss. Norwegen hatte ich ja schon erwähnt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Du kannst grundsätzlich davon ausgehen, dass ich auch einen JJS besitze, beruhigt dich das ein wenig? Ansonsten muss man den Urteilsspruch schon arg verbiegen, um ihn auf Halbautomatische Pistolen anwenden zu können. Revolver geht gar nicht und wer ihn auf Sportschützen anwenden will, driftet allmählich in Paranoide -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Diesen "Blödsinn" machen jedes Jahr eine sechsstellige Zahl Norweger mit. Wenn Du allerdings partout keinen Schiesstest ablegen willst: Du kannst Deine Jagd auch auf Niederwild begrenzen, bzw. exkl. Elch, Rentier, Hirschwild. Dann brauchst Du in Norwegen keinen Schiesstest und der norweg. JJS kostet Dich dann auch nur 330 NOK. Allerdings könnte dann die Behörde sagen, dass Du statt Deiner SR1 oder was auch immer, halt nen Repetierer nehmen sollst, denn da ist auf dem norweg. JJS dann keine Waffe eingetragen, mithin (fast) beliebige Auswahl. Und nochwas: Für Spitzbergen zum Eisbärenschutz braucht man auch keinen Schiesstest (nur wenn man dort jagen wollte). Für JEDERMANN ist dort nur eine Schusswaffe vorgeschrieben. Leihen geht u.U. auch, aber gerade im Sommer sind Leihwaffen oft ausgebucht, daher kann einen da die Behörde schlecht drauf verweisen. Gesetzliche Grundlage (aktuelle Richtlinien vom 12.10.2015) für Spitzbergen hatte ich im Thread schonmal gepostet. http://www.sysselmannen.no/Documents/Sysselmannen_dok/Våpen og skremmemidler/Retningslinjer for våpen og beskyttelses- og skremmemidler mot isbjørn.pdf -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
@Carcano: Der Schiesstest ist auch für Auslænder vorgeschrieben. Es sind 30 Trainingsschuss zu machen. Danach für jede Büchse ein Schiesstest. Man hat die Wahl 5 Schuss auf 100m auf eine Rentierscheibe. Stehend, Kniend, liegend, sitzend nach freier Wahl (aber ohne Zweibein). Alle 5 Schuss müssen in einem Kreis von 30 cm Durchmesser auf dem Rentier landen. Wer nicht mehr ohne Auflage schiessen kann, braucht ein ärztliches Attest, dann soll auch das gehen. Wen das präzisionstechnisch überfordert, der hat alternativ die Möglichkeit, auf eine lebensgroße Bärenfigur zu schiessen. Da muss er dann u.a. 2 Schuss innerhalb 4 Sekunden in der Herz-Lungengegend des Bären versenken, allerdings nur auf 20m Abstand. Dritte Möglichkeit ist ein Schiesstest auf den laufenden Elch. Man muss nur 1 der 3 vorgenannten Tests ablegen, allerdings für jede Waffen/Muni-Kombi jeweils ein Test. Test kann sooft wiederholt werden wie man will. Mal ehrlich: DAS sollte niemand überfordern, oder? Für norweg.-Kundige hier der volle gesetzliche Vorschrift dazu: http://www.skytterlag2.no/filestore/Skytterlag/kvinnherad-filarkiv/Jegerutvalet/Instruksomskyteprveforstorviltjegere.pdf Der bedürfnistechnische Vorteil des Schiesstests ist halt, dass die Waffen-/Munitionskombination, mit der man den Schiesstest bestanden hat, dann auch so im norweg. JJS eingetragen und abgestempelt wird und NUR mit dieser Kombination dann auch gejagt werden darf. Die deutsche Behörde kann einen dann nicht auf eine andere Langwaffe (z.B. einen Repetierer) verweisen, wenn z.B. da eine Merkel SR1 eingetragen ist! Damit ist das Bedürfnis eigentlich sehr gut abgesichert! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Eine schnelle Lösung ist also nicht in Sicht. Vielmehr droht die rasche Rücknahme der Waffenbesitzerlaubnis für halbautomatische, auf JJS erworbene Waffen. Ich empfehle daher folgende Lösung: 1. Registrierung als Jäger im Brønnøysundregister (norweg. Jägerregister). Bin dort auch registriert; m.W. sollte der deutsche JJS/deutsche Jägerprüfung ausreichend sein. 2. Danach erwerbe man eine jegeravgiftskort (norweg. Gegenpart zum dt. JJS), kostet für Großwild (inkl Elch) 400 NOK, also nichtmal 50 EUR/Jahr. 3. Sodann buche man einen Flug nach Spitzbergen. Hin- und Rückflug kann sehr günstig online über Norwegian.no ab Berlin-Oslo-Longyearbyen für um die 250 EUR (komplett hin+zurück) gebucht werden. Auch München uva Städte sind möglich. 4. Auf ggf. Antrag hin können auf dem EFWP dorthin halbautomatische Flinten mit > 4 Schuss Magazin, GK-Revolver/Pistolen in Bärentaugl. Kaliber und SL-Büchsen mitgenommen werden. Grund: Eisbärschutz bei Touren außerhalb Longyearbyen. Solche Waffen sind VORSCHRIFT, d.h. es ist gesetzlich geregelt, dass die Halbauto-Flinte mind. 4 Schuss fassen können muss. 5. Dort oben angekommen, kann man eine storvilt skytteprøve ablegen. D.h. wer dort auf Rentiere, Hirschwild oder Elch jagen will, muss einen (einfachen) Schiesstest bestehen. Das Bestehen wird per Datum/Stempel/Unterschrift auf dem norweg. Jagdschein vermerkt. D.h. für den Rest der Gültigkeit des norweg. JJS hat man damit ein Bedürfnis für genau die (ggf. Halbautomat.) Langwaffe+Munition, d.h. man darf keine andere Langwaffe oder Muni dann nutzen! 6. Wenn die deutschen Behörden dann nach einem Bedürfnis fragen, seid ihr doppelt abgesichert: a) Ihr braucht als Eisbärschutz eine SL-Flinte mit gr. Magazin (2schüssige BDF sind von Gesetz wegen abgeraten!) und/oder als Backup z.B. eure Desert Eagle (ab Kal. .44 lt. gesetz zugelassen, KK-Kurzwaffen oder 9mm allerdings nicht). b) Ihr habt durch die abgelegte Schiessprüfung für die im norweg. JJS eingetragene halbautomat. Büchse gleichzeitig ein Bedürfnis, da das Amt euch nicht auf andere Langwaffen verweisen kann (die sind da nicht eingetragen und dürfen somit nicht benutzt werden). 7. In der Zwischenzeit könnte es ggf. eine gesetzl. Regelung oder eine Lösung durch die Exekutive oder via LJV-Ausnahmen geben, oder ihr nutzt das Jahr zu Sportschützenbedürfniserlangung oder Rote-WBK-Erlangung oder Erwerb eine Waffenhandelslizenz. Auf jeden Fall gewinnt ihr durch die "Norwegen-Lösung ordentlich Zeit, und vielleicht gefällt es dem einen oder anderen sogar da oben mal ein paar Tage! Ein paar Wermutstropfen gibt es allerdings: 1. Wenn die HA-Flinte sich nicht aufmachen lässt (also mind. 4 Schuss), dann ist sie zum Eisbärenschutz gesetzl. schlicht verboten, also dann kein Bedürfnisgrund. 2. Für die Jagd in Norwegen mit Büchsen braucht es bestimmte Mindestkaliber. Auch Norwegen ist Berner Konventions-Staat, hat daher Begrenzungen der max. Anzahl geladener Patronen. Für Elch gilt 3+1, für z.B. Rehwild 2+1. Allerdings wird das üblicherweise so gesehen, dass man auch z.B. ein 5-Schuss-Magazin nutzen darf, nur guckt die Jagdaufsicht ggf., dass auch wirklich nicht mehr als 2+1 oder 3+1 Schuss geladen sind. 3. Last not least gilt auch in Norwegen ein Anscheinswaffenparagraph (aber nur für die Jagd). D.h. entweder ggf. Umschäften für den Schiesstest oder dort oben einen IPSC-Rifle-Kurs machen/buchen und Mitglied werden (ist meist recht billig und mit der medlemskort hätte man ein weiteres, drittes Bedürfnis als ausländ. Sportschütze). IPSC da oben ist genial! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Also die "Übertragung" des obiter dictums auf Sportschützen ist jetzt aber schon extremst weit hergeholt. Bei Sportschützen greift das Berner Konventions Gedöns doch gar nicht. Außerdem hat das Bundesverwaltungsamt explizit Sportordnungen genehmigt, bei denen Magazinwechsel verlangt sind. Und es hat SpO genehmigt, wonach z.B. auf 20 Schuss blockierte 10er Mags zugelassen sind. Auf eine Möglichkeit für Magazine > 10 Schuss hat man keinen Einfluss. Magazine sind frei, jeder kann sich ein langes Mag. mit dem 3D Drucker drucken. Wer hier "regulieren" will, will ein Totalverbot. Ein Totalverbot aufgrund eines obiter dictums eines BVerwG in GANZ anderer Sache - wozu brauchen wir dann noch die Legislative?? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wenn Geheimdiplomatie da schon gefruchtet hätte, dann hätten wir nach dem 28.04. wenigstens etwas aufatmen können. Man kann sich über den beschränkten Wert der Verfassungsbeschwerden lustig machen. Über den beschränkten Nutzen der Geheimdiplomatie darf man dann aber seit dem 28.04. auch ein bisschen lächeln. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nein. Formaljuristisch betrachtet vielleicht schon. Aber: Auch wenn das BVerwG jetzt rechtskräftig ist ohne wenn und aber: Solange etwas noch vor dem BVerfG "anhängig" ist, wird das die Behörden doch ein kleines bisschen eher zur Vorsicht bringen; es nimmt etwas den momentanen Druck von uns, jetzt schon extrem rigoros gegen uns das BVerwG Urteil umzusetzen. Dann ist da die Signalwirkung - man scheut geeint als LWB auch den Großkampf vor den Gerichten nicht (mehr). Dieser Prozess kann ein Anfang sein, ein Signal, dass wir uns nicht alles gefallen lassen und (auch für die Gegenseite aufwändige und teure, mühsame) Gerichtswege nicht mehr scheuen. Irgendwer wies zurecht darauf hin, dass die NRA am Anfang auch keine Erfolgsstory vor Gericht hatte, sondern viele Anfangsschlappen einstecken musste. Heute ist das dort ganz anders. Letztlich muss an bei 2-3% Erfolgsrate auch mal sehen:Irgendwann sind wir dann auch statistisch dran. Und wenn ein Gericht sich zum 10ten, 20ten, 30ten Mal mit einer Materie befassen muss, schaut man ggf. schon mal genauer hin. Ging ja anderen "Grundrechtsaktivisten" ähnlich. Steter Tropfen höhlt den Stein. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hallo djjue1, ich verteidige das Umweltplakettensystem nicht. Meine Info war allerdings korrekt. Hatte selber einen nichtmal 5 Jahre alten VW mit nicht umrüstbarem SDI-Motor - die Ausnahmegenehmigungen gab es einige Jahre lang. Problemlos. Wenn dem heute nicht mehr so sein sollte: ok. Schade. Allerdings musst du auch sehen, dass ein Auto ein Gebrauchsgut ist. Es hat eine viel kürzere Lebensdauer als eine Waffe, die gut gepflegt Generationen halten kann. Insofern kann man dann verstehen, dass es auch Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone nicht Jahrzehnte gibt (bzw., wenn Dein Auto dann irgendwann mal derart alt ist, dass es Oldtimerstatus hat, darfst du ohnehin wieder fahren). Allerdings wurde damals mit den Rechten von Altautobesitzern weit vorsichtiger umgegangen als mit den Rechten von LWB!!! Das ist der Punkt, denn du bei allem verständlichen Ärger über Umweltzonen mal wirklich zur Kenntnis nehmen solltest! Angenommen, ein Bundesgericht würde in einem Urteilstext beiläufig feststellen, dass alle Diesel-PKW ohnehin eigentlich keine Zulassung hätten, weil die Prüfkriterien zu lasch waren. (Pendant zu "unserem" BVerwG-Urteil) Die Zulassungsbehörden würden SOFORT ohne weitere Gesetzesgrundlage (nur aufgrund des "obiter dictum") jedwede Neuzulassung oder auch Ummeldung von Diesel-PKW stoppen. Der ADAC (Pendant zu DJV/FWR) würde dann allen Dieselfahrern raten, nur aufgrund des "obiter dictum" mal schön den Diesel zuhause in der Garage eingeschlossen zu halten, auf keinen Fall mehr damit fahren etc.). Die betroffenen Autofahrer sitzen jetzt zähneklappernd zuhause, monatelang, und bangen um die Zulassung ihres PKW. Wird sie entzogen? Einzelne Politiker reden schon von der entschädigungslosen Enteignung, denn die Zulassung zu entziehen, genüge nicht, die Autobesitzer könnten ja sonst zuhause in ihrem Garten noch ab und an den Motor start und die Allgemeinheit schwer gefährdende Abgase in die Luft pusten. Bei alledem rät der ADAC den Autofahrern ja nicht zu klagen, denn der Gerichtsweg sei chancenlos. DAS - d.h. diese völlig unvorstellbare Situation - wäre aufs Auto/Autofahrer übertragen die Situation, die wir als Jäger/HA-Besitzer faktisch haben. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die Zeit spielt natürlich gegen uns! 1. Jäger dürfen keine HA mehr erwerben. Mitunter werden sogar halbautomatische Pistolen verweigert. 2. Jäger dürfen mit ihren besessenen HA nicht mehr jagen oder sie sonstwie "führen", d.h. vielerorts auch nicht mehr zum Schiesstand transportieren. Wenn diese "Regeln" jetzt erstmal ein halbes Jahr oder auch ein Jahr so laufen, dann wird man sagen: Na seht ihr - ihr habt die Dinger jetzt 1 Jahr nicht gebraucht, also geht es offenbar auch ganz gut ohne die... Wenn sich das Verbot erstmal eingeschliffen hat, bekommt man es nicht mehr weg! Und der Vergleich mit den Umweltzonen hinkt, aber sowas von! a) Keinem Autofahrer wurde sein umweltschädliches Auto weggenommen - dem Jäger droht hingegen die Enteignung! b) Kein Auto wurde stillgelegt (die Zulassung entzogen), auch das umweltschädlichste Auto durfte weitergenutzt werden - nur halt nicht überall. Dem Jäger hat man jetzt schon ein Nutzungsverbot auferlegt (selbst auf dem Schiessstand!). c) Autos, die nicht umgerüstet werden KONNTEN, durften idR mit TÜV-Bescheinigung weiterfahren (TÜV/DEKRA stellten eine Bescheinigung aus, die besagte, dass momentan nicht umgerüstet werden kann, musste alle 2 Jahre erneuert werden). Solche Großzügigkeit ist bei den Jägern kaum zu erwarten (d.h. wer seinen HA dann nicht in fixes 2-Sch.-Magazin umrüsten kann (so fix, dass nicht rückbaubar), der darf abgeben. Garantiert. -
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Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Das interessiert mich jetzt auch enorm! -
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Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wobei man auch die option sehen sollte, wenn es in Umfragen ein wachsendes Protestwählerpotential geben sollte, dass dann auch andere Mechanismen in Bewegung kommen könnten, z.B. dass Seehofer die CSU bundesweit antreten lassen wird. Nichtwähler werden ihn sicher nicht dazu bringen, die "sieht" nämlich nachher keiner im Parlament. Aber zurück zum Thema: Wo bleibt die neue Stellungnahme des DJV. Es ist 12 Uhr durch! -
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Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Mir ging es jetzt erstmal um den 28.04. Wie ich schrieb, gehört zu einem Erfolg dann auch im weiteren eine klare gesetzliche Regelung/Präzisierung, die das BVerwG-Urteil quasi aufhebt. Aber bis zu dieser gesetzlichen Regelung (die nicht in den nächsten tagen da sein wird), muss man eben auch "überleben" können. Und da bin ich schon gespannt, wie der "Vollzug" in den nächsten Monaten aussehen wird. -
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Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
In CZM52 Beitrag vom 18. April um 9.14 Uhr wurde zitiert, was der Sinn dieses Meetings sein soll: Es geht also um einen einheitlichen VOLLZUG des Urteils. Mal sehen, wie gut die Geheimdiplomatie diesbezüglich gewirkt hat. Ein echter Erfolg der Geheimdiplomatie wäre, wenn man sich am 28.04.2016 auf einen Nichtanwendungserlaß einigte. Ein halber Erfolg wäre, wenn man klarstellte, dass: 1. eine Lösung auf dem Gesetzes- oder Verordnungswege mit Ziel: Erhalt der 40 Jahre lang bewährten Praxis beschlösse 2. Bis dahin Jäger ihre HA behalten dürfen (aber keine neuen bewilligt werden) 3. Klarstellung, dass jedwede Kurzwaffen NICHT betroffen sind 4. Klarstellung, dass landesrechtliche Spezialregelungen (z.B. für Nachsucheführer in BW) weitergelten bzw. ggf. auch auf dLänderebene erlassen werden können (sodass Jäger ihre HA unter diesen Umständen auch ggf. weiter nutzen und nicht nur besitzen dürfen). 5. Klarstellung, dass de BKA-Bescheide prinzipiell weitergelten (sollen). Ein üblicher "schlimmeres verhütet" "Erfolg" der Geheimdiplomatie wäre: 1. Kurzwaffen sind nicht betroffen (Schlimmeres verhütet, weil man hätte ja auch Revolver etc. kassieren können) 2. "Großzügige" 1 Jahr Zeit für Umrüstung der HA. 3. Ggf. noch ein gewisses Entgegenkommen bei den Umrüstungsbestimmungen. Bin mal gespannt, wie es hinkommt. Sehr optimistisch bin ich diesbezüglich eher nicht... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Das hatte man schon früher im FWR. Wenn man tief genug gräbt hier bei WO und Co., dann entdeckt man schon, dass gewissen Anwälten des FWR sehr ansehliche Jahresgehälter bezahlt wurden, sechsstellige, wenn ich mich recht entsinne. Das hat aber nicht davon abgehalten, sich teilweise mit für uns kontraproduktivem Engagement wie Armatix etc. zu beschäftigen. Das viele Geld hat nicht im selben Maße Loyalität für uns erkauft. -
Und ewig lockt der Bonus. Deutsche Halbautomaten zum Irrsinnspreis!
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Wenn Du ein bisschen Preisrecherche betreiben würdest, dann wüsstest Du, dass Rabatte in der Größenordnung (25% für eine nagelneue Bestellwaffe) für Schmeisser eine absolute Seltenheit sind.Auch de 50% für eine Jubiläums CZ 75 sind ein Ausnahmeknaller. Darauf wollte ich die WO Gemeinde nur mal aufmerksam machen. Dass bei Frankonia aber manches auch im Argen liegt, dass kann und muss man auch sagen dürfen. Hat nichts mit Schizophrenie zu tun, sondern mit Fairness und Ehrlichkeit. -
Und ewig lockt der Bonus. Deutsche Halbautomaten zum Irrsinnspreis!
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Nur zur Erinnerung: Der Bock geht auf. Und es gibt ihn wieder: den Bockjagdbonus von 15% !! Noch bis zum Wochenende. Nur ein paar Beispiele: für Ordonnanzfreunde (naja, eher Sportgewehr, SpO beachten): Schwedische M63 statt 499,- EUR nur 199,95 EUR minus 15% Bockjagdbonus (effektiv 13,1% Preisnachlass) = 169,95 EUR für Jäger (BVerwG-Urteil beachten!) Merkel SLB SR1 "Jagd" statt 3952,95 EUR nur 2499,- minus 15% Bockjagdbonus = (effektiv 13,1% Preisnachlass) = 2124,15 EUR für Sportschützen CZ 455 Evolution (KK-Rep. auf WBK gelb) statt für 639,- nur 495,- minus 15% Drückjagdbonus = 420,75 EUR für Halbautomatenfreunde Schmeisser AR15 M5 (mit 16,75 Zoll-Lauf, Schubschaft, Traggriffvisierung, MFD, Quadrail etc.) statt für 1989,00 EUR nur 1789,00 EUR minus Bockjagdbonus = 1520,65 EUR für Flintenfreunde Gladius BDF "Jagd" mit Ejektor statt für 1069,- nur 799,- minus Bockjagdbonus = 679,15 EUR dto. ohne Ejektor statt für 799,- nur 599,- minus Bockjagdbonus = 509,15 EUR für Kurzwaffenfreunde CZ 75 B Anniversary (Jubiläumsmodell in 9x19) statt für 1199,- EUR nur 719,95 EUR minus Bockjagdbonus = 611,96 EUR, d.h. tolle Ganzsstahlpistole zum halben Preis! Ja, ich weiß, der Bockjagdbonus ist kein Direktrabatt, sondern wird nur beim nächsten Einkauf abgezogen, daher effektiv 13,1% Preisnachlass. Aber: 1-3% auf die Frankoniacard müsste es ggf. zusätzlich geben, evtl. auch noch die eine oder andere Zusatzleistung/Service des freundlichen Frankonia-Händlers vor Ort, also der Einfachheit halber bleiben wir bei den 15%. Reduzierte Ware war bei mir noch nie vom Bonus ausgeschlossen (nur u.U. Kombinationsangebote "Waffe m. Optik / Montage", diesbezüglich besser vorher fragen ). Bockjagdbonus-2016a.pdf -
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Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Solche Unterstützungsaktionen müssten von den Verbänden initiiert/in die Hände genommen werden, aus mehreren Gründen: a) Es kann eine Filterung unter der Aspekt Tragweitung/Bedeutung für andere LWB vorgenommen werden. b) Es kann durch verbandsjuristen die Aussicht auf Erfolg vorab eingeschätzt werden. c) Es kann dann effektiv Werbung gemacht werden (über den Verband und dessen Mittel) d) Es existiert dann eine für alle transparente Abwicklung und stets suffizienten Informationsfluß. e) Es kann sogar ggf. für die steuerliche Absetzbarkeit der Spenden gesorgt werden. f) Es kann mehr Öffentlichkeit aufgebaut werden. Insofern wäre die Verbände in der Tat aufgerufen, MEHR solcher Unterstützungen von Verfahren zu tätigen. Irgendwie scheit man sich aber, weil man gleichzeitig "lieb Kind" bei der Politik sein will und hier einen unüberbrückbaren Spagat sieht. Warum? Die NRA in den USA fährt auch immer mehrgleisig; der Kampf in der Politik ist immer begleitet mit dem Kampf vor Gerichten. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
"keine Begründung" könnte man ja gesetzlich ändern lassen. Aber am "wenn sie nicht wollen" ließe sich doch via "öffentlichen Druck" arbeiten. Wenn ein großer Verband wie der DJV mit seinen fast 400.000 Jägern auch über die Presse offensiv an die Öffentlichkeit geht, Details am BVerwG-Urteil unentwegt rügt bzw. eine Empörungswelle lostritt, dazu mit großen Rechtsgutachten renommierter Rechtsgelehrter aufwartet, dann kann man irgendwann nicht mehr so einfach und klammheimlich unbegründet einen "Nichtannahmebeschluss" raushauen. Und wenn man meint, das dann doch noch zu können, dann würde in einer funktionierenden Gewaltenteilung die Legislative irgendwann mit einem Gesetz zum Begründungszwang zurückschlagen. Es liegt ja bei entsprechend professionell ausgearbeiteter Eingabe kein "Mißbrauch" vor. Sobald man aber in die Verlegenheit kommt, sich mit den verfassungsrechtlich kritischen Punkten im Urteil des BVerwG auseinandersetzen zu müssen, könnte es günstig für uns laufen. Man bedenke auch: selbst ein negatives Urteil könnte mit ein paar Sätzen in der Begründung (Grenzziehungen) sich dennoch günstig für uns auswirken. -
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Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Gut, dass Du die Erfolgsaussichten ganz generell und leider oft auch zurecht vor dem BVerfG sehr bescheiden ansiehst, ist den WO-Lesern bekannt. Aber die Intention der Klage scheint ja fast, gleich vor den EuGH zu ziehen: Wie sind die Chancen denn vor dem EuGH zu bewerten? -
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Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Zur Spenden-Sache: #gelöscht auf Bitte eines Klägers# Nun aber ein Vorschlag: Spenden an div. Vereine, Verbände, auch ggf. LJV sind teilweise - je nach Verband - steuerlich abzugsfähig. Könnte man da nicht bei einem LJV ein spezielles "Kennwort" einrichten, unter dem man Spenden an den LJV für Franks Prozesskosten überweisen kann und im Gegenzug dann vom LJV eine Spendenbescheinigung erhält? Dann "finanziert" der Staat die Klage zu bis zu 45% mit, was zahlreiche Vorteile mit sich bringt!