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chris1605

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  1. Kann PetMan nur zustimmen. War auch vorher in einem Verein, der nur einen kurzwaffenstand hat. Bekam aber ohne Probleme ein Bedürfnis für eine Selbstladebüchse. Schieße mit der in einem anderen Verein als gastschutze. Von daher kein Problem, auch nicht seitens der Behörde.
  2. Wenn du vor 6 Wochen die WBK beantragt hast, wirst du ja demnächst erfahren ob du eine bekommst oder nicht. wir hier können da nur raten. EDIT: Paragraph 5 und 6 WaffG könnten weiterhelfen
  3. Deine Ausdrucksweise erinnert mich an mein Informatikstudium :-D
  4. Ja, bei den unterpuntken von nr. 2, das ergibt auch sind. Aber nur weil bei a,b,c,d ein oder steht, gilt das doch auch nicht für die Nummern? Vgl. Paragraph 5 WaffG
  5. Ich bin zwar kein Anwalt, hatte zwar recht an der Uni und war nicht mein bestes Fach, ABER wo steht hier ein ODER? Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn 1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt, 2. geschossen wird a) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung, b) im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22), c) zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder d) in der jagdlichen Ausbildung, oder 3. es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt. In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe c und Nr. 3 gilt § 7 Abs. 1 und 3 entsprechend; beim Schießen nach Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bleibt § 7 Edit: ich möchte ja nicht deine fachliche Kompetenz anzweifeln, die Frage ist nur. Wird dieser argumentation ein Richter im Fall der Fälle folgen?! Gesetzestexte lassen ja Oftmals interpretationsspielraum
  6. Also ich bin auch der Meinung, dass ich als sportschütze nicht nicht sportlich schiessen kann. Auf meinem Bedürfnis der DSU bei meinem SLB war extra ein Stempel: 6 AWaff ist zu beachten. sonst könnte ich ja rein theoretisch mir jede x-beliebige Waffe kaufen und dann einfach behaupten, dass ich nicht sportlich schieße. Glaube nicht, dass ich da bei irgendeinem Richter recht bekommen würde.
  7. Hab ich noch nicht probiert, muss mal auf dem Schießstand nachfragen
  8. Hallo, kann ein Lauf wirklich Schaden nehmen, sollte sich beim Schuss Öl (zuviel), Fett, Verharzung etc. im Lauf befinden? Oder ist das ein "Mythos"? Vorstellen kann ich mir das durchaus, die Rückstände werden ja durch das Geschoss verdrängt...
  9. Ist doch ganz einfach. Licht aus der Hand -> Gutes Licht Licht an der Waffe -> Bößes Licht Liesst du nicht die Nachrichten, wie viele Menschen durch falsches Licht in Gefahr schweben?!?!?! Ich empfehle ARD, ZDF und SPIEGEL online...
  10. Ja, wie schon in dem anderen Thread, danke für die ausführliche Erklärung
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