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chris1605

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Alle Inhalte von chris1605

  1. Kann PetMan nur zustimmen. War auch vorher in einem Verein, der nur einen kurzwaffenstand hat. Bekam aber ohne Probleme ein Bedürfnis für eine Selbstladebüchse. Schieße mit der in einem anderen Verein als gastschutze. Von daher kein Problem, auch nicht seitens der Behörde.
  2. Wenn du vor 6 Wochen die WBK beantragt hast, wirst du ja demnächst erfahren ob du eine bekommst oder nicht. wir hier können da nur raten. EDIT: Paragraph 5 und 6 WaffG könnten weiterhelfen
  3. Deine Ausdrucksweise erinnert mich an mein Informatikstudium :-D
  4. Ja, bei den unterpuntken von nr. 2, das ergibt auch sind. Aber nur weil bei a,b,c,d ein oder steht, gilt das doch auch nicht für die Nummern? Vgl. Paragraph 5 WaffG
  5. Ich bin zwar kein Anwalt, hatte zwar recht an der Uni und war nicht mein bestes Fach, ABER wo steht hier ein ODER? Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn 1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt, 2. geschossen wird a) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung, b) im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22), c) zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder d) in der jagdlichen Ausbildung, oder 3. es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt. In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe c und Nr. 3 gilt § 7 Abs. 1 und 3 entsprechend; beim Schießen nach Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bleibt § 7 Edit: ich möchte ja nicht deine fachliche Kompetenz anzweifeln, die Frage ist nur. Wird dieser argumentation ein Richter im Fall der Fälle folgen?! Gesetzestexte lassen ja Oftmals interpretationsspielraum
  6. Also ich bin auch der Meinung, dass ich als sportschütze nicht nicht sportlich schiessen kann. Auf meinem Bedürfnis der DSU bei meinem SLB war extra ein Stempel: 6 AWaff ist zu beachten. sonst könnte ich ja rein theoretisch mir jede x-beliebige Waffe kaufen und dann einfach behaupten, dass ich nicht sportlich schieße. Glaube nicht, dass ich da bei irgendeinem Richter recht bekommen würde.
  7. Hab ich noch nicht probiert, muss mal auf dem Schießstand nachfragen
  8. Hallo, kann ein Lauf wirklich Schaden nehmen, sollte sich beim Schuss Öl (zuviel), Fett, Verharzung etc. im Lauf befinden? Oder ist das ein "Mythos"? Vorstellen kann ich mir das durchaus, die Rückstände werden ja durch das Geschoss verdrängt...
  9. Ist doch ganz einfach. Licht aus der Hand -> Gutes Licht Licht an der Waffe -> Bößes Licht Liesst du nicht die Nachrichten, wie viele Menschen durch falsches Licht in Gefahr schweben?!?!?! Ich empfehle ARD, ZDF und SPIEGEL online...
  10. Ja, wie schon in dem anderen Thread, danke für die ausführliche Erklärung
  11. Ja, es gibt wohl echt noch ein paar Lücken. Aber danke für deine auführliche Erklärung.
  12. Würde ich nicht machen, reine Theorie. Man soll ja keine schlafenden Hund wecken. Beides nein. Das ist auch meine Auffasung nach WaffG und AWaffV. Aber gibt halt auch immer wieder "Stimmen" die behaupten bzw. sich auf den alten §37 beziehen...
  13. Ja habe mich mit dem WaffG und der AWaffV vertraut gemacht, und soweit auch mal verstanden...als nicht Jurist, ABER an der ein oder anderen Stelle ist halt auch zu lesen, dass anscheinend teilweise auch der weggefallene §37 herangezogen wird, für mich unverständlich. Deshalb meine Bemerkung oben. Möchte ja nur verstehen, wieso der eine Vorderschaft "gut" und der andere "böse" ist. Als würde das an den Geschossen die da rauskommen etwas ändern...
  14. Wie wo war ich?! Hier in D und hab die Staatsdiener bezahlt
  15. Danke für den Tipp, wenn ich jetzt meine AR 15 mit A Kornträger und Zweibein montiert auf nachträglich montierter Picatinny-Rail prüfen lassen würde, und das BKA kommt zu dem Entschluss, dass die Waffe in der vorliegenden Konfiguration nicht zugelassen ist, was dann? Werde ich dann bestraft und verliere meine Waffen oder gibts nur ne Info oder einen auf die Finger?!
  16. Mich würde halt mal interessieren, ob die Quadrail nur für diese Waffe vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist, oder eben alle? Der Anscheinsparagraph 37 wurde doch abgeschafft? Oder wird hier mal wieder, wie üblich in D mit zweierlei Maß gemessen?
  17. Hallo, kann mir mal jemand erklären warum folgende Waffe lt. BKA festellungssbescheid (s. Link) je nach Vorderschaft vom sportlichen schießen gem. 6 AWaffV ausgeschlossen ist? wieso ist eine quadrail nicht erlaubt? Wegen dem Bösen Zubehör das man dran machen könnte? Dann wäre es ja auch verboten an den Standardvorderschaft eine picatinny rail dranzumachen Bzw. Nachzurüsten? https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/140206FbZ299SANSIG553Sport.pdf?__blob=publicationFile&v=1
  18. Na dann ist die Welt jetzt ja ein gutes Stück sicherer...
  19. Danke für die Antwort, dacht ich mir auch, war mir aber nicht mehr sicher.
  20. Man kann ja auch einfach kurz eine Antwort geben, sorry das man nicht alles weiß!
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