Zum Inhalt springen

chris1605

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    232
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von chris1605

  1. Ja, auf ebay ;-)
  2. Hallo, bin kurz davor mir eine Bockdoppelflinte Kal. 12/70 zu holen (auf gelbe WBK). Nun muss ich ja trotzdem Belegen können, dass ich die Waffe für eine sportliche Disziplin brauche. Bei der DSU kein Problem. Im Sporthandbuch (http://www.d-s-u.de/fileadmin/Downloads/Allgemeines/DSU_Sporthandbuch_2011.pdf) auf Seite 120 gibt es die Disziplin LKFT. In der Sportordnung ist bei Munition die Rede von Kal. 12 24g mit runden Kugeln aus Blei oder Bleilegierung. Darf ich mir dann auch nur solche Munition kaufen, oder kann ich mir auch Flintenlaufgeschosse zulegen? Habe die NEUE gelbe WBK.
  3. Klär mich auf :-)
  4. AK??? Die fällt doch wegen der Hülsenlänge schon raus?! Frage ist halt, in wiefern dieser Anscheins-§, der ja weggefallen ist, hier noch Beachtung findet...
  5. Hallo Gemeinde, Gem. §6 AWaff sind Waffen mit einem Magazin von mehr als 10 Schuss vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. Wenn ich nun ein 30er Magazin begrenze (Holzstück, Metallstück bzw. Begrenzer vom Hersteller), darf ich dann damit sportlich schießen oder ist es immer noch verboten. Habe schon mehrfach gegoogelt, aber so wirklich eine Antwort habe ich nicht gefunden.
  6. Hab schon mit denen telefoniert. Soll einen Zettel drauf machen "verfallen" und einfach nochmal neu beantragen, hab das Orginal wieder von der Behörde erhalten
  7. Der Meinung bin ich auch. Ich hätte jetzt mal ein Jahr als noch "normal" betrachtet. Das Bedürfnis wird ja auch für die letzten 12 Monate ausgestellt. Lege ich das Bedürfnis, nach längerer zeit vor, kann sich die Behörde ja mein Schießbuch anschauen, und sieht da, dass ich noch regelmäßig schieße. Aber wie schon gesagt, es ist nunmal so wie es ist, und ich will jetzt auch nicht unnötig bei der Behörde rummeckern, ich lass mir von der DSU ein neues Bedürfnis ausstellen, und bringe das dann direkt aufs Amt. Für mich ist es nur ein unnötiger Bürokratieaufwand bzw. der erneute Beweis, es denn Sportschützen so schwer wie möglich zu machen. Man könnte grad meinen, die hätten Angst, dass ich die Flinte jetzt schnell für einen Banküberfall brauch...wobei ja schon zwei Waffen vorhanden sind und damit ja offensichtlich ist, dass ich die Zuverlässigkeit und Eignung habe, wieso dann bei einer erneuten Waffe so ein Aufriss gemacht wird kann ich nicht nachvollziehen. Bei einem Erstantrag würde ich es ja noch verstehen.
  8. Die könnten Auch nach drei Wochen eingetreten sein, die Gründe müsste das Amt ja erstmal finden, und könnte dann immer noch ablehnen. Wäre ich jetzt in der Zeit nichtmetrisch schießen gegangen, würde ich es ja noch verstehen.
  9. Mir gehts ja nicht um die Zeit, sondern ums Prinzip, man hört immer wir leben in einem rechtsstaat, und da wüsste ich halt mal gerne wo das steht, dass das Bedürfnis abläuft bzw. Das ich es innerhalb einer gewissen Frist beim Amt abgeben muss. Warum es 6,5 Monate im Schrank lag (Bedürfnis von dsu 29.10.16) ausgestellt ist m. E. Meine Entscheidung und ich muss niemandem erklären ob es berufliche, familiäre, gesundheitliche o.ä. Gründe sind. Klar könnte ich in der Zeit, in der das Bedürfnis im Schrank liegt andere Waffen beantragen oder auch auf die gelbe WBK Waffen kaufen, dass könnte ich aber immer (rein theoretisch). Die Konsequenzen muss ich dann ja auch tragen. Bzw. Spätestens das Amt wird mir dann schon erzählen wie es läuft, aber das hab ich ja nicht, der letzte Waffenkauf war im august 2016.
  10. Naja, immerhin bennenen wir jetzt Kasernen um, dann ist die Bundeswehr auch endlich entnazifiziert. Deutschland hat halt ein Problem mit rechts....wird Zeit das mal gegen Großfamilie Müller, Schmidt und Schulz hart durchgegriffen wird.
  11. Ja, man lernt jeden Tag dazu...Wobei die Behörde selbst glaub gemerkt hat, dass sie bzgl. der Aussage heute morgen am Telefon im Unrecht war und sich dann irgendwie versucht hat rauszuretten. Da ich ja aber wie gesagt kein Stress haben will (immerhin brauch ich die mehr, als die mich) hol ich mir jetzt halt ein aktuelle Bedürfnis.
  12. Habe ja das Schießbuch heute Mittag vorgelegt, aus dem ersichtlich ist, dass ich noch regelmäßig schiesse, die wollten dann aber dass ich in dem Kaliber schieße welches ich beantrage. Auf meine Gegenfrage wie soll ich mit etwas schießen, dass ich nicht Besitze (weil ich es noch nicht darf) wurde nicht eingegangen...
  13. Da hast du recht, aber für was soll ich bestraft werden? Außerdem gibt es m. W. Keinen Gesetzestext in dem steht, wie lange ein Bedürfnis gültig ist? Lasse mich aber gerne korrigieren.
  14. Ich kann die Behörde ja verstehen, trotzdem ist es in meinen Augen reine Schikane, jetz geh ich wieder ein neues Bedürfnis beantragen - kein Problem, habe ja auch Zeit. Aber wird die Welt dadurch jetzt besser/sicherer? Mir erschließt sich eben nicht der Sinn, unnötig Bürokratie und Aufwand bei der zum guten Schluss nix bei rumkommt. als gesetzestreuer Bürger wird dir das Leben schwer gemacht. Und wenn Ali mal wieder ne Frau die Treppe runtertrugt, dann ist er ein schwer traumatisierter Flüchtling.
  15. Also war gerade auf der Behörde: Endlose Diskussion, dann haben sie aber selbst gemerkt dass sie falsch sind, hab Ihnen Paragraph 14 erklärt danach waren sie erst mal ruhig. Sie meinten sie wollen mich nur vor unnötigen Ausgaben schützen, konnte ja sein das Ich mir ein Kaliber hole was mir nicht gefällt. sie haben mich jetz aber gebeten ein aktuelles Bedürfnis einzuholen, dann wird das auch kein Problem.Da ich keine Lust auf weitere Diskussionen und rechtstreitigkeiten hab mach ich das jetzt. auch wenn ich der Meinung bin, dass die Behörde falsch liegt.
  16. Den wollte ich ja jetzt machen lassen, Bedürfnis ist 6 Monate alt.
  17. Hallo Gemeinde, folgender Sachverhalt: Ich bin seit fast 3 Jahren in einem Schützenverein der eine 25m Bahn hat (Verband DSU). Geschossen werden können dort alle Kurzwaffen bis Kaliber .45 ACP. Von dem Verein wurde mir erst ein Bedürfnis für eine halbautom. Pistole 9mm ausgestellt. Diese habe ich vor ca. 1,5 Jahren erworben. Dann habe ich mir vom Verein ein Bedürfnis für halbautom. Büchse .223 Rem. ausstellen lassen. Waffe habe ich beantrag und vor ca. einem Jahr gekauft. Letztes Jahr im September habe ich dann ein Bedürfnis für eine halbautom. Flinte Kal. 12/76 beantragt. Bedürfnis wurde mir von der DSU auch ausgestellt. Nun war ich gestern auf der Waffenbehörde und dort wurde erstmal gefragt warum ich jetzt erst komme, daraufhin habe ich geantwortet, dass ich mich erst jetzt für eine Flinte entschiedenen habe (noch nicht gekauft bzw. vorbestellt). Daraufhin meinte die Behörde, es könnte sein, dass ich eine neues, aktuelles Bedürfnis brauch, sie würden mich aber heute anrufen. Heute hat die Behörde dann auch angerufen und gesagt, wenn ich mein Schießbuch vorlege, woraus hervorgeht, dass ich die letzten 12 Monate 18 mal in diesem Kaliber geschossen habe, könnten Sie das Bedürfnis doch anerkennen. Daraufhin habe ich erläutert, dass ich in diesem Kaliber mit dieser Waffe noch nicht geschossen habe, da der Stand meines Heimatvereins diese Waffe nicht zulässt. Die erste Frage der Behörde war dann, wie der Verein bzw. DSU auf die idee kommt, mir dann für diese Waffe ein Bedürfnis auszustellen. Ich habe dann der SB erklärt, dass ich ja auch mit dem halbautom. Büchse bei Gastvereinen schieße und dort auch immer alles ins Schießbuch eintragen lassen. Sie meinte das würde nicht ausreichen. Jetzt soll ich heut Mittag vorbeikommen und habe jetzt erstmal die größeren Bedenken, dass die auf die Idee kommen, mir die halbautom. Büchse "abzuholen", da ja der Verein in dem ich bin gar nicht die Möglichkeit bietet, den dort zu schießen. Jetzt meine Fragen: 1.) Durfte mein Verein mir gar nicht die Bedürfnisse ausstellen? Wenn nein, wird jetzt meine Waffe "einkassiert"? 2.) Meines Wissens steht nirgends geschrieben, dass ich erst eine Waffe mit dem Kaliber 12 Monate schießen muss um sie zu beantragen?! (Bei einem Verein ohne Leihwaffen, käme ja ein Schütze nie zu einer Waffe?) 3.) Muss ich immer 18 mal in den letzten 12 Monaten in dem jeweiligen Kaliber geschossen haben? (Einige müssten da ja im Jahr zig Mal trainieren?!) M. E. handelt es sich hier um reine Schikane der Waffenbehörde. Sie brauchte auch das Argument, dass ein Waffenkauf ja auch mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden wäre und man das Geld ja auch ander ausgeben kann(WILL ICH ABER NICHT!))) Deutsche Bürokratie....zum k*****....
  18. Dann lag ich wohl falsch....hoffen wir mal, dass bei uns keiner auf die Idee kommt.
  19. Ich glaub ja, dass die ganzen salatfister gar nicht so clever sind - zum Glück. Sieht man man ja daran, dass noch keiner auf die Idee gekommen ist, einen Tanklastzug zu kapern.
  20. Ich denke eine Flinte im Kaliber 12, dürfte überzeugend sein. Niemand schaut gern in eine 2 cm große lauföffnung an deren Ende das begrüßungsgeschenk wartet. man könnte aber auch mal bei den grünen nachfragen...was die wohl so empfehlen?! Teddybären...
  21. Ich kann jetzt nur für mich sprechen, aber ich persönlich hätte noch nie schlechte Erfahrung mit der Polizei, egal ob unfreiwillig bei einer Verkehrskontrolle oder wenn ich sie mal gebraucht habe. Es kommt vlt. Auch drauf an, wie man bei seinem gegenüber (in dem Fall die Polizei) auftritt. Ich kann jemandem Respekt zollen - ja, Polizei ist für mich eine Respektsperson - oder ich kann mich aufführen wie ein Möchtegern-Gangster. gleichwohl gibt es sicherlich bei der Polizei auch das ein oder andere "schwarze" Schaf. Aber ich behaupte, dass das eher die Ausnahme ist.
  22. Bin ich jetzt einfach mal von ausgegangen, kann ja auch nurnfür das deutsche Recht sprechen. mit deinem Einwand bei Jäger hast du natürlich recht.
  23. Wenn ihr mich fragt, denke ich, dass die Mehrheit unserer Polizisten auf unserer Seite sind. Die meisten werden sich aber wohl öffentlich bzw. Nach Außenhin, nicht oder nur vorsichtig äußern, da sonst unsere Grünen und linken wie Wölfe über Sie herfallen. gehört zwar nicht zum Thema aber eins möchte ich dennoch loswerden, ich finde es schade, dass anscheinend ein Großteil der Bevölkerung NICHT hinter dem handeln derer steht, die tagtäglich für einen Hungerlohn ihr Leben für unsere Sicherheit riskieren.
  24. Stimmt, die gibts beim Dealer deines Vertrauens, oder bei Rauschgift24.de
  25. Zu1: Nein, weder vor dem neuen Gesetz noch danach. zu2: wenn du nicht in einem Schützenverein bist hast Du als sportschütze auch kein Bedürfnis. Als Jäger nur bis zu 3 Schuss. Zu3: siehe Paragraph 6Awaffv zu4: bist du Mitglied in einem Schützenverein? Waffen gibts in Deutschland nicht einfach so zu kaufen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.