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schmitz75

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  1. Die unterliegen der Zulassungspflicht nach §7 BeschG. Ob die überhaupt zugelassen werden können ist fraglich, weil Patronenmunition geladen werden kann.
  2. https://www.fwr.de/fileadmin/Dokumente/erl_kwl_feb_2015.pdf Außerdem hast du das ganze vor 2 Jahren schonmal gefragt:
  3. schmitz75

    Krisenvorsorge

    Dieses Forum finde ich ganz gut, da gibt es nicht irgendwelche Endzeitspinner: https://forum.urban-prepping.de/
  4. Verbotene Magazine nach Nr. 1.2.4.4 Anlage 2 müssen in 1er Schränken aufbewahrt werden. https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
  5. Da bin ich mir nicht so sicher, der BR Ausschuss will die Prüfung beim Jagdschein auf die Waffenbehörde verlagern, steht ganz am Ende: Man sollte auch nicht vergessen, dass die EU Kommission die Befristung waffenrechtlicher Erlaubnisse gefordert hat. Der Europäische Feuerwaffenpass ist es schon.
  6. Die MPU wird für alle Erlaubnis gefordert, nur für den Waffenschein wiederholt sie sich alle 3 Jahre. Über den Umweg ganz am Ende der Empfehlung gilt sie dann auch für Jagdschein Verlängerungen. Hab ich schon vor ein paar Tagen gepostet, hat keinen interessiert, war wichtiger über den Einmarsch der BW in Deutschland zu diskutieren. Hier eine konsolidierte Fassung des §6, mit allen Forderungen des BR Ausschusses:
  7. Wenn du das nicht verstehst empfehle ich dir den Wikipediaartikel zu Gesinnungsstrafrecht zu lesen. Das Problem ist unter anderem, dass man die Gesinnung einer Person die sich nicht in Taten manifestiert nicht erfassen kann. https://de.wikipedia.org/wiki/Gesinnungsstrafrecht Verstößt auch klar gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Rechtsstaat wird z.B. durch Bundestagsmitglieder repräsentiert, wenn du jetzt die AFD BT Mitglieder ablehnst, dann bist du nach der Definition rechtsextrem. Diese rechtsextreme Gesinnung macht dich unzuverlässig.
  8. Das "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" soll doch ersetzt werden durch "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen", wenn es nach dem BR Auschuss geht. wohlgemerkt muss man nicht selber diese Voraussetzungen haben, es reicht wenn man sich im Umfeld von solchen Leuten betätig.
  9. Der zuständige Ausschuss vom BR fordert noch einige Änderungen, manche haben es in sich. https://www.bundesrat.de/drs.html?id=303-1-21 MPU bei Erstantrag und Verlängerung einer Erlaubnis bei der Verfassungsfeindlichkeit soll es reichen das : "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass sie [...] Ansichten innegehabt haben" und statt der Mitgliedschaft in verbotenen Vereinen, reicht es sich im Umfeld dieser zu bewegen. Und das persönliche Erscheinen soll angeordnet werden können, damit "die Waffenbehörden evidente Mängel der Zuverlässigkeit, wie etwa aggressives Auftreten, extremistisches, demokratie- und fremdenfeindliches Verhalten, und der persönlichen Eignung, wie merkliche Probleme der Motorik, schwere geistige Mängel, psychische Auffälligkeiten oder bestehende Alkoholprobleme, feststellen können." wird am 28.5. drüber abgestimmt
  10. In den Anweisungen für XWaffe für die Verwaltungsbehörden steht: https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/6/61/XWaffeLeichtGemacht.pdf
  11. Das ist völlig egal, dann wären sie halt gleichgestellt nach 1.2.2 und nicht nach 1.2.1.
  12. Die EOD disruptoren sind normal den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände, weil sie Kartuschenmunition benutzen. Wenn man einen baut der keine Munition benutzt, könnte es den Bereich des WaffG verlassen. Da die Dinger aber eh nur von Polizei und Militär benutzt werden, dürfte es keinen Markt dafür geben. Ist das selbe Prinzip wie beim JPX, der JPX4 war verboten weil er eben Kartuschenmunition benutzt, der JPX und JPX6 nicht, weil keine Kartuschenmunition: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/150126FbZ328_JPX4.pdf?__blob=publicationFile&v=2 https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SonstigeWaffe/180509FbZ428JetProtector.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Die GSG9 hat so ein Teil auch in Groß um Türen zu öffnen, zeigen die in irgendeiner Reportage.
  13. Steht in der §13 der AWaffV, dass Schalldämpfer nicht bei den Mengen zählen: Die Fälle wo man die Langwaffe mit Schalldämpfer nicht in einem A Schrank aufbewahren darf sind verbotene Langwaffen oder nicht dauernd bewohnte Gebäude.
  14. Chrome warnt mich das www.gruene-bundestag.de eine Fälschung von bundestag.de sein könnte.
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