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chris1605

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Alle Inhalte von chris1605

  1. Reicht ja wenn du hier den harten markierst ;-)
  2. Genau, sollte dieses Gesetz tatsächlich so kommen, gehe ich mit meinem 30er Magazin zu meiner zuständigen Behörde und die sollen mir bescheinigen, dass ich das abgegeben hab. Hab keinen Bock wegen so einem "gefährlichen" Magazin all meine Waffen abgeben zu müssen.
  3. Dann verbieten wir die LKWs am besten.
  4. Klar, man kann nicht alles nachvollziehen, dummerweise steht bei mir das Magazin direkt unter der Waffe...den MAG-Begrenzer hab ich mir natürlich selbst gebaut... Mit so eine M*st muss ich mich als gesetzestreuer Bürger befassen....UNGLAUBLICH
  5. Kommt auf die Quote an...No risk no fun!
  6. Wäre mir auch neu, dass jemand der Bereit ist Menschen zu töten, vorher überprüft ob er das Magazin verwenden darf... Aber naja, manche (nicht alle) Politker denken auch nur von 12 bis Mittag...
  7. Klar, es ist eine schnellere Schussfolge möglich, allerdings sind vollautomatische Waffen auch ungenauer, ich bezweifele mal, das ich auf 25 Meter im Dauerfeuer alle 30 Patronen auf die Scheibe bekomme.
  8. Ich persönlich finde halbautomaten nicht gefährlicher als Einzellader. Das repetieren bzw. nachladen dauert auch keine Ewigkeit. Und der Vergleich autom. Waffen und Vorderlader hinkt etwas oder?
  9. Man sollte nicht aus den Augen verlieren, dass Menschen Menschen töten und nicht Waffen. Waffen sind nur ein "Werkzeug". Klar, Sie machen es einfacher als mit einer Axt etc. aber wird die Welt sicherer, wenn wir Jägern und Sportschützen bestimmte Waffen verbieten? Wird die Welt sicherer wenn die Magazine begrenzt sind? Derjenige, der Bereit ist Menschen zu töten, hält sich bestimmt auch nicht an eine Magazinbegrenzung! Und mal angenommen er würde es tun oder es gibt nur noch 10er Magazine, dann nimmt er eben 10 Magazine mit, ein Magazinwechsel dauert jetzt auch nicht wirklich ewig... Ich verstehe nicht, was unsere Politiker damit bezwecken wollen. Die sollten sich eher um die ILLEGALEN Waffen und das sog. DARKNET beschäftigen...
  10. Welcher Partei steck ich wohl am besten meine zündende Idee? Achja, und Autos, die wie Sportwagen aussehen, verbieten wir am besten auch, die Fahrer könnten sich wie Rennfahrer fühlen....
  11. Am besten beschränken wir Autos auf 50 PS, dann wird die Straße sicherer...
  12. Wenn dies so kommt, muss ich also mein 30er Magazin, das ich mit dem Kauf meiner AR 15 erworben habe vernichten lassen? Dazu hab ich noch das "Problem", das auf der Rechnung über das AR 15, das Magazin aufgeführt ist?... Ob die Welt dadruch jetzt sicherer wird...
  13. Reichweite, Kaliber und Magazinkapazität. Mir muss mal einer erklären warum eine AR 15 gefährlicher ist, als andere halbautomatische Gewehre?!....Wissen die überhaupt von was die da reden? Ich habe noch nie verstanden, wieso eine Waffe - auch wenn sie optisch wie eine Kriegswaffe aussieht - dadurch gefährlicher sein soll, als eine andere Waffe...
  14. Haben wir auch gelernt, aber im Gesetz steht ja nur: "Wer eine Waffe führt, muss 1. seinen Personalausweis oder Pass und..." Also steht im Gesetz strenggenommen nichts von gültigen Papieren.
  15. Ich gebe dir ja da grundsätzlich recht, dass in DE nix ohne Papierkram geht, ABER im Gegensatz zu abgelaufenen Erlaubnisscheinen bin ich ja auch mit abgelaufenem PA noch die selbe Person (hoff ich doch zumindest).
  16. Hallo, wenn ich zum Schießstand fahre muss ich mich gem. §38 WaffG jederzeit ausweisen können, sprich WBK und Personalausweis. Drohen rechtliche Konsequenzen wenn der BPA abgelaufen ist? Er ist zwar abgelaufen, aber ausweisen kann ich mich ja grundsätzlich immer noch?! Ich bin ja immer noch ich. Ich habe schon an verschiedenen Stellen gesucht, aber nichts gefunden, auch nicht hier im Forum. Hat da jemand Erfahrungen, oder kennt sich jemand rechtlich aus? P.s.: Vorsorglich hab ich mir aufem Amt einen vorläufigen PA ausstellen lassen, geht hier nur im meinen Wissenshunger...
  17. Hat der Richter dann noch eine "leicht" negative Einstellung in Sachen Waffen, hat man eigentlich verloren... Man kann sich ein neues Hobby suchen, tausende Euro lösen sich in Luft auf bzw. werden beschlagnahmt.... Da geh ich lieber kein Risiko ein und sollte ich doch zuhause mal trocken Übungen machen, dann mach ich dich Jalousien zu bzw. übe dort, wo mich keiner sieht.
  18. Der Meinung bin ich auch, und ich persönlich habe keine Lust die Grenzen auszureizen bzw. zu testen wie weit ich gehen kann, da die möglichen Folgen mir das nicht Wert sind. Ich würde auch keinem meiner Schützenkollegen, Freunden, Bekannten und den Damen und Herren hier im Forum dazu raten, es sei denn, die Person hängt nicht mehr so an dem Hobby.
  19. Also gehen wir auf Nummer sicher un laufen auch zu Hause nur mit nicht geladener Waffe rum. Ich denke es ist ähnlich wie bei Alkohol am Steuer, habe ich 0,2 Promille und werde angehalten, darf ich weiterfahren. Baue ich mit 0,2 Promille einen Unfall könnte ich Probleme bekommen, nicht nur mit der Versicherung.
  20. Den muss ich mir merken. Ansonsten bin ich voll und ganz deiner Meinung.
  21. Ich glaube was Schiiter hier meint ist folgendes: Wenn ich zuhause mit der Waffe rumlaufe ist das grundsätzlich kein Problem, auch wenn ich sie geladen hab. Stelle ich mich aber mit der Waffe (egal ob geladen oder nicht) an das Fenster und hantiere damit rum, dürfte ich meine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung schnell verlieren. In einem anderen Forum - bitte nagelt mich jetzt nicht fest wo und welches - hat ein Schütze zuhause mit seiner geladenen Waffe rumhantiert und sich dabei versehentlich ins Bein geschossen. Seine persönliche Eignung und Zuverlässigkeit wurde ihm aberkannt und so war er seine waffenrechtliche Erlaubnisse los.
  22. § 12 WaffG (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; 2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt; Also meinem Rechtsverständnis nach: 1. Wenn du in deinen eigenen Geschäftsräumen die Waffe geladen rumtragst, is dies per Gesetz nicht verboten - Das Thema mit Zuverlässigkeit und Eignung hatten wir ja weiter oben schon. 2. In fremden Geschäftsräumen - wie du ja oben auch gefragt hast - ist es IMMER ein Führen, bei der du grundsätzlich keine Erlaubnis (Waffenschein) brauchst, jedoch die Zustimmung des Hausherren UND den Bedürfnis umfassten Zweck. Ergo, da wir vermutlich alle ein Bedürfnis zum Sportschießen bzw. zur Jagd haben, ist dies nicht möglich. Da du in einem Mc Donalds oder Puff nicht deinem Bedürfnis nachkommst. P.s.: Auf der Jagd nach der heißesten Prostituierten sollte man AUFJEDENFALL den Begriff "Jagd" nicht zu genau nehmen. ;-)
  23. Die Facebook-Seite der GRA hat gerade folgenden Link gepostet: https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2016/08/14/protest-gegen-eu-gunban-2-1/ In der zweiten grauen Box steht folgendes: A.7 jede der folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen:a) Kurz-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird, undb) Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird;A.8 halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopgriffs oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Griffs auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können; Bedeutet m. E., dass wenn ich in meine AR 15 ein 30 Schuss Magazin einführe, sie zu einer Kat. A7 Waffe wird. Benutze ich jedoch ein 10-Schuss Magazin ist es weiterhin eine Kat. B Waffe? Also ändert sich doch für uns in Deutschland bezüglich dieser Regelung nicht viel - wohlgemerkt auf halbautom. Langwaffen bezogen. Da in §6 AWaffV diese Regelung bzgl. Magazinkapazität drinsteht. Es ist schon spät und ich klammere mich an die Hoffnung hier mit einem blauen Auge davonzukommen, da ich mir erst vor zwei Wochen eine AR 15 gekauft hab...
  24. So hab ich es auch mal in der Sachkunde gelernt, die Frage ist ja nur, sieht dein Nachbar dich mit der Waffe rumlaufen und ruft vor lauter schreck die Polizei, könnte es doch sein, dass deine Zuverlässigkeit bzw. persönliche Eignung in Frage gestellt wird, oder? Mal angenommen ich laufe mit meiner Waffe (geladen) auf meinem Balkon rum. Jetzt ruft der Nachbar die Polizei und die kommen vorbei, ich glaube die würden mich - unabhängig davon ob ich darf oder nicht - mal fragen, ob ich noch alle Latten am Zaun hätte... Wenn jemand andere Erfahrungen gemacht hat, lasse ich mich gern eines besseren belehren.
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