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chris1605

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Alle Inhalte von chris1605

  1. Genau, sollte dieses Gesetz tatsächlich so kommen, gehe ich mit meinem 30er Magazin zu meiner zuständigen Behörde und die sollen mir bescheinigen, dass ich das abgegeben hab. Hab keinen Bock wegen so einem "gefährlichen" Magazin all meine Waffen abgeben zu müssen.
  2. Klar, man kann nicht alles nachvollziehen, dummerweise steht bei mir das Magazin direkt unter der Waffe...den MAG-Begrenzer hab ich mir natürlich selbst gebaut... Mit so eine M*st muss ich mich als gesetzestreuer Bürger befassen....UNGLAUBLICH
  3. Wäre mir auch neu, dass jemand der Bereit ist Menschen zu töten, vorher überprüft ob er das Magazin verwenden darf... Aber naja, manche (nicht alle) Politker denken auch nur von 12 bis Mittag...
  4. Klar, es ist eine schnellere Schussfolge möglich, allerdings sind vollautomatische Waffen auch ungenauer, ich bezweifele mal, das ich auf 25 Meter im Dauerfeuer alle 30 Patronen auf die Scheibe bekomme.
  5. Ich persönlich finde halbautomaten nicht gefährlicher als Einzellader. Das repetieren bzw. nachladen dauert auch keine Ewigkeit. Und der Vergleich autom. Waffen und Vorderlader hinkt etwas oder?
  6. Man sollte nicht aus den Augen verlieren, dass Menschen Menschen töten und nicht Waffen. Waffen sind nur ein "Werkzeug". Klar, Sie machen es einfacher als mit einer Axt etc. aber wird die Welt sicherer, wenn wir Jägern und Sportschützen bestimmte Waffen verbieten? Wird die Welt sicherer wenn die Magazine begrenzt sind? Derjenige, der Bereit ist Menschen zu töten, hält sich bestimmt auch nicht an eine Magazinbegrenzung! Und mal angenommen er würde es tun oder es gibt nur noch 10er Magazine, dann nimmt er eben 10 Magazine mit, ein Magazinwechsel dauert jetzt auch nicht wirklich ewig... Ich verstehe nicht, was unsere Politiker damit bezwecken wollen. Die sollten sich eher um die ILLEGALEN Waffen und das sog. DARKNET beschäftigen...
  7. Welcher Partei steck ich wohl am besten meine zündende Idee? Achja, und Autos, die wie Sportwagen aussehen, verbieten wir am besten auch, die Fahrer könnten sich wie Rennfahrer fühlen....
  8. Am besten beschränken wir Autos auf 50 PS, dann wird die Straße sicherer...
  9. Wenn dies so kommt, muss ich also mein 30er Magazin, das ich mit dem Kauf meiner AR 15 erworben habe vernichten lassen? Dazu hab ich noch das "Problem", das auf der Rechnung über das AR 15, das Magazin aufgeführt ist?... Ob die Welt dadruch jetzt sicherer wird...
  10. Reichweite, Kaliber und Magazinkapazität. Mir muss mal einer erklären warum eine AR 15 gefährlicher ist, als andere halbautomatische Gewehre?!....Wissen die überhaupt von was die da reden? Ich habe noch nie verstanden, wieso eine Waffe - auch wenn sie optisch wie eine Kriegswaffe aussieht - dadurch gefährlicher sein soll, als eine andere Waffe...
  11. Haben wir auch gelernt, aber im Gesetz steht ja nur: "Wer eine Waffe führt, muss 1. seinen Personalausweis oder Pass und..." Also steht im Gesetz strenggenommen nichts von gültigen Papieren.
  12. Ich gebe dir ja da grundsätzlich recht, dass in DE nix ohne Papierkram geht, ABER im Gegensatz zu abgelaufenen Erlaubnisscheinen bin ich ja auch mit abgelaufenem PA noch die selbe Person (hoff ich doch zumindest).
  13. Hallo, wenn ich zum Schießstand fahre muss ich mich gem. §38 WaffG jederzeit ausweisen können, sprich WBK und Personalausweis. Drohen rechtliche Konsequenzen wenn der BPA abgelaufen ist? Er ist zwar abgelaufen, aber ausweisen kann ich mich ja grundsätzlich immer noch?! Ich bin ja immer noch ich. Ich habe schon an verschiedenen Stellen gesucht, aber nichts gefunden, auch nicht hier im Forum. Hat da jemand Erfahrungen, oder kennt sich jemand rechtlich aus? P.s.: Vorsorglich hab ich mir aufem Amt einen vorläufigen PA ausstellen lassen, geht hier nur im meinen Wissenshunger...
  14. Okay, wusste gar nicht, dass es da Unterschiede gibt.
  15. Also ich bin ja ungern der Klugscheißer hier im Forum, aber es ist doch eigentlich ganz einfach. Annahme: am 17.08.2016 will ich mir eine Waffe kaufen, also schau ich in meine WBKs wieviele Waffen ich seit dem 17.02.2016 gekauft habe, zähle ich mehr als eine Waffe muss ich abwarten bis zu dem Tag, an dem ich in den letzten 6 Monaten nur eine neue Waffe in meinen WBKs stehen hab. Beispiel: 16.03.2016: Kauf Waffe 1 16.06.2016: Kauf Waffe 2 Frühstmöglicher Kauf Waffe 3: 17.09.2016.(Da in den letzten 6 Monaten nur eine Waffe neu).
  16. Genau den... Eigentlich müsste sich der "Waffenbesitzer" ja dann Ex-Waffenbesitzer betiteln...oder ist das einer von der Sorte: Wasser predigen und Wein saufen?! Aber ich vergaß, Regeln gelten ja eh immer nur für andere...
  17. Ganz sympathisch bedeutet, dass diese Herren teilweise Eine politische Einstellung haben mit der ich leben kann. Es bedeutet nicht das ich alles gute finde was die Herren machen.
  18. Sagen wir so, es gibt schon noch einige z. B. Bosbach von der CDU oder Jens Spahn (CDU), hatte gestern einen Auftritt bei "hart aber fair" im ARD, da machte er eigentlich ne ganz gute Figur und einige von der CSU - Seehofer und Hermann sind mir auch ganz sympathisch... Okay, beschränken wir das einige vlt. auf VIER....mehr fällt mir im Moment leider nicht ein.
  19. Wie sieht es denn mit einer gemeinsamen WBK aus, auf der der Munitionserwerb eingetragen ist? In meiner WBK zumindest gibt es ein Feld "Berechtigt zum Erwerb und Besitz von Munition".
  20. Ich hatte auch eine kleine Diskussion bei meinem Verein, als ich das Bedürfnis für meine dritte Waffe beantragt habe (ja, ich rede vom Bedürfnis, da spielt m. E. das Erwerbsdatum überhaupt keine Rolle). Ich habe am 4.2.16 meine erste Waffe erworben, meine zweit am 7.8.16 und hab jetzt am 10.8.16 das BEDÜRFNIS für meine dritte Waffe beantragt. Warum es da überhaupt zu einer Diskussion kam ist mir vollkommen unerklärlich. Selbst wenn der 10.8.16 ein Erwerbsdatum wäre, hätte ich in den letzten 6 Monaten (bis 10.2.16) nur eine Waffe erworben.
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