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Michael_He

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  1. Ich kenne kein Wettkampfbuch. Habe ich noch nie gesehen auf Wettkämpfen. Hat der BDS von uns bei der Einreichung von VM, oder IPSC Sanktionierung nie verlangt. Und wenn es für die Behörde wichtig wäre, dann würde man ja der Behörde vorlegen müssen, für welche Disziplin die jeweilige Waffe genehmigt wurde. Oder in den Nachweisen müsste Seriennummer vermerkt werden. Wird alles nicht gefordert. Daher verstehe ich nicht, wie die Behörden da durchblicken wollen.
  2. Ich fasse nochmal 2-3 Dinge zusammen. ...... Das Ganze gilt für Waffen, die über das Grund Kontingent beantragt und gekauft wurden. Für diese Waffen und nur für diese Waffen, muß ich min 2 Wettkämpfe innerhalb 2 Jahren nachweisen. Ich kann zwar Wettkämpfe per Urkunde, Ergebnisliste nachweisen, aber ein Nachweis einer bestimmten Waffe ist eigentlich nicht möglich. Für mich im Klartext, habe ich eine 9mm über Kontingent, dann mit ich mit Ergebnislisten, für 9mm Disziplinen, schinmal im grünen Bereich. Sanktionierte IPSC Matches, VM z.B. innerhalb des Vereines wären ausreichend .
  3. Wie ist es denn mit 2 Kalibergleichen Waffen ? Waffe 1 , 9mm im Grundkontingent. Waffe 2. über Grundkontingent, auch 9mm. Wie wird festgestellt, mit welcher ich die Wettkämpfe schieße ??? Die Behörde weiß nicht, welche Disziplin ich die jeweiligen Waffen beantragt habe. Alle wurden bei mir z.B. auf 0815 Disziplinen beantragt, laufen aber inzwischen alle im IPSC...... ausschließlich Und die andere 9mm muß nicht benützt werden ? Was ist mit Pumpflinte in der grünen WBK ? Zählt die als 3. Kontingent Waffe, oder ist die außen vor ?
  4. Brauchen doch gar nicht diskutieren. Verbot von HA heißt, Tod des Schießsports in D. Und man muß den Firmen und Verbänden klar machen, dass dies ihren Tod bedeutet. Zumindest von einigen, vielen.....
  5. Ich suche ein Sig Romeo 1pro, Leopold Delta point, oder das Trijicon RMR sollte auch passen. Also Reddots, welche auf aktuelle Sig P320 (Xcarry) passen. Das Ganze bitte mit 6 MOA Punkt. Wenn jemand was loswerden will....... Oder weiß wo noch sowas rum liegt.......
  6. Da scheinbar abload gerade spinnt, hier noch die Bilder Und ein link zu den Magazinen. https://www.brownells-deutschland.de/1911-Government-Model-Magazine-10-Rd-Steel-Blue-45ACP
  7. Ich habe hier 2x 10 schüssige Magazine von Promag. Diese sind, waren neu. Gingen in meiner Taurus PT1911 so schwer rein, dass ich sie nicht benutzen kann. Auch ein wenig entgraten und Schweißnaht flach schleifen mit dem Dremel hat nicht geholfen. Also für ne Taurus würde ich die nicht holen. Wer also für ne andere 1911er sein Glück versuchen will. Neu kosten die 34€ pro Stück + Porto von Brownells. Ich gebe sie nun für 50€ + Porto ab. Polsterumschlag, wenn Gewicht paßt, oder DHL Paket versichert.
  8. Vorsicht, dünnes Eis. Wenn z.B. neue Gesetze in Kraft treten, werden diese ja im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind ab da gültig. Wie ist das bei Verbänden? Zumal ja die meisten Vereine bereits im Verband waren, bevor diese Regelungen in Kraft treten. Insofern haben die Vereine, Vorstände sich vermutlich nicht verpflichtet........ Dann wäre auch noch zu klären ob es diesbezüglich eine hol- oder eine Bringschuld gibt. Und ich gehe dabei fast von zweitem aus. Zumindest wenn ich die Rechten und Pflichten der Privatwirtschaft zugrunde legen. Und zurück zur Buchführung. 1. Macht es der Verein, wird es nie komplett und korrekt sein. Beispiele was z.B. nicht funktionieren kann, habe ich ja bereits genannt. Weiterhin ist solche Listen führen aber ganz tief in der Datenschutz-Grundverordnung drin. Ich hoffe Vereine die das so haben, haben ein entsprechendes Regelwerk und die Mitglieder haben dem schriftlich zugestimmt. Und dann natürlich auch der Übermittlung der Daten......... Und erst wenn nach 10Jahren Aufbewahrungsfrist das mit Entsorgungsnachweis korrekt vernichtet werden muß...... Wir halten uns an das eigene Schießbuch, aber grübeln noch wie man damit Datentechnisch umgeht.
  9. Und da drehen wir uns im Kreis und kommen in Bereiche die so nicht umsetzbar sind. Ein Schießbuch, kann nur persönlich geführt werden. Das kann imho ein Verein nicht leisten. Was ist mit Disziplinen, welche nicht auf dem eigenen Stand geschossen werden, sondern bei benachbarten Vereinen ? IPSC, Fallscheiben, evtl. Langwaffe ? Wenn das der Fall ist, dann kann es eben der Schütze nur selber. Bei uns zeichnet der Standbetreiber ab, da er immer anwesend ist und sieht wer da war. Da hat z.B. der Verein, oder sagen wir besser Verantwortliche des Vereines keine Möglichkeit dies zu dokumentieren. Zumal dann noch die Frage wäre, darf er das überhaupt nach Datenschutzverordnung. Denn er muß die Daten ja auch speichern. Also bewegen wir uns immer mehr auf eine Option zu, wo der Schütze selber den Nachweis bringen muß und diesen beim Verein erst bei Bedarf vorlegt. Wenn er nun sagt, ich muß doch kein Schießbuch führen, da ist der Verein doch für verantwortlich. gut, dann übersieht er einerseits, das er ja was haben will und andererseits das scheinbar den Vereinen keine Handlungsweise dafür bekannt ist. Ich hatte ja bereits erwähnt.... Mir ist weder ein entsprechendes Verfahren bekannt, noch haben wir uns zu so einem Verpflichtet. Also ist eben die Frage, wie sieht das Verfahren aus und wie sollen wir das handhaben ? Und auch beim Verband würde ich die obigen Sonderfälle dann mal ansprechen, mit der Frage wie ist da zu verfahren ? Letztlich ist die sinnvollste Regelung zur Zeit, sich ein Schießbuch zeigen zu lassen und dann ein entsprechendes Dokument dem Schützen zukommen zu lassen. In 3 Jahren werden wir ja sehen, wie es die Verbände handhaben. Denn dann sind die ja in der Pflicht.
  10. Ich verstehe darunter , dass ich mich an das festgelegte Verfahren halte. Wo finde ich dazu Infos ? Was ist das festgelegte Verfahren ? Sicher nicht, dass der Verein Papierlisten aller Mitglieder und ALLER Termine, auch außerhalb pflegt und diese 10 Jahre aufbewahrt.......
  11. Das wird ab dem Stichtag der Verband ja machen. Indem er sich eben das Schießbuch des jeweiligen Mitgliedes zeigen läßt, bei Beantragung eines Bedürfnisnachweises. Ich glaube kaum, dass eine lückenlose Kontrolle eines jeden Mitgliedes über jeden Termin damit gemeint ist. Noch das sowas möglich wäre. Ich lese da nicht raus, dass ich zu jeder Zeit, als Verein, einen Nachweis über jedes Mitglied führen muß. Auch ohne Anlass, wie die Regelüberprüfung.
  12. Zeig mir mal die Bestimmung ???? Und wie könnte ein Verein feststellen, wenn das Mitglied auf einem anderen Stand (zusätzlich) trainiert ?? Dafür hat doch jeder sein Schießbuch und läßt es von der Aufsicht, oder dem Standbetreiber abstempeln.........
  13. Ja, wir als Verein "bekunden" das ja auch bisher für unsere Mitglieder. Allerding haben wir keine Übersicht wer wann und was schießt. Für die Schießbücher ist jeder selbst verantwortlich. Hat aber im Prinzip die Behörde nichts an zu gehen..... so zumindest mein Kenntnisstand.
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