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Schwarzwälder

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  1. Dann erkläre mir das bitte mal. V.a. den Verstoß gegen das StGB. Bin sehr gespannt. Wer A sagt muss auch B sagen...
  2. Schutzanzüge ist sehr relativ. Als ich in den 80ern das Motorradfahren begann, gab es nur ganz wenige echte Schutzkombis mit Wirbelsäulenschutz. Die Fa. Schwabenleder - und die schwedische Firma Halvarsson. Von letzterer habe ich mir damals die Kombi gekauft, die hatte eine gut 2-3 mm dicke und knapp 10 cm breite Kunststoffplatte über der Wirbelsäule, sogar herausnehmbar. Das Ding störte kaum, war praktisch unsichtbar, superleicht und sicher auch supergünstig in der Herstellung. ==> Was man vor 30 Jahren hinbekam, müsste heute noch besser lösbar sein: Unauffällige kleine Einarbeitungen von WS-Schutz und zur Goretex-Membran eben noch eine Aramidfasermembran zum Stichschutz, in normale Funktionsbekleidung eingearbeitet. Sowas in der Massenproduktion dürfte kein großer Preisfaktor mehr sein und manches Menschenleben retten. Warum soll ich das in grün schreiben. Das meine ich so!
  3. Ein Stichschutz-T-Shirt ist beileibe keine Ritterrüstung. Und ein Fußgängerhelm könnte superleicht+luftig konstruiert werden. Wirbelsäulenschutz genau wie Stichschutz könnte sehr unauffällig in Alltagskleidung/Parkas/Mäntel integriert werden. Man muss diese Kleidungsstücke auch nicht immer und überall tragen, habe ich doch nie gesagt. Aber bei Großveranstaltungen oder typischen Fußgängerzonen, Weihnachtsmärkten, Oktoberfesten, Großstadtbesuchen könnte man das überlegen. Wenn man die israelische Studie liest, dann weiß man, welche Bereiche besonders geschützt werden müssten. Keiner redet von Ritterrüstung.
  4. Allein bei dem ISIS-Anschlag in Nizza letzten Sommer kamen 86 Personen um und es gab über 400 Verletzte. In den letzten 2 Jahren dürften deutlich über 500 europäische Bürgerinnen und Bürger bei ISIS-gestützten Terrorattacken ihr Leben gelassen haben - zu Tode gefahren, abgestochen... Die Chance für einen der 500 Mio. Europäer binnen 2 Jahren einem islamistischen Terrorakt zum Opfer zu fallen und dabei zu sterben dürfte etwa 1 zu 1 Million sein, das Verletzungsrisiko ist sogar um fast den Faktor 10 höher. Sich bei diesem beachtlichen Risiko mal Gedanken um den eigenen passiven Schutz zu machen, findest Du also "geisteskrank"?? Komisch nur, so viele spielen Lotto. 6 aus 49, da ist das "Risiko", 6 Richtige zu ziehen gerade mal 1 zu 15,5 Mio. - also über 15mal geringer, als bei einem ISIS-Attentat getötet zu werden. Deiner Definition zufolge, müssten die Lottospieler dann ja noch 15mal geisteskränker sein, oder?
  5. Ich bin über die israelische Studie gestolpert und aus deren Erkenntnis (Verletzungsmuster bei PKW-Terrorakten) kann man schon über Lösungsansätze diskutieren, zumal andere Lösungsansätze bislang ja nicht/kaum greifen. Das Morden durch die ISIS Schergen in Europa geht weiter! Außerdem fände ich eine öffentliche Diskussion über solche Themen schon per se hilfreich - aber das kapiert hier noch keiner...
  6. Stellt Euch vor: Ein ISIS Terrorakt in Europa findet statt - und keiner stirbt! Und nein, für dieses Szenario braucht es kein unbezahlbares Riesenheer an Polizeikräften und auch keine erdrückende Präsenz von Überwachungskameras, die jeden Quadratzentimeter Deutschlands ausleuchten. Es bräuchte dafür nur einen ausreichenden passiven Schutz der Bevölkerung, ggf. abgerundet mit leichten Anpassungen des Waffengesetzes! 1. Autoattacken wie in Barcelona, Nizza oder Berlin fast wirkungslos machen - eine israelische Studie: Wenn man Verletzungsmuster bei Autoattacken mit herkömmlichen Verkehrsunfällen Auto gg. Fußgänger vergleicht, dann kommt eine israelische Studie, wo solche islamistischen Attacken schon seit Jahren gegen die jüdische Bevölkerung laufen, zu folgenden Ergebnissen: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5192584/ (Man sehe sich insbesondere die Tabelle 2 an!) Bei Fahrzeugterrorattacken entstehen weit häufiger Kopfverletzungen (58%), Gesichtsverletzungen (54%) und auch Wirbelsäulenverletzungen (27%) als bei normalen Verkehrsunfällen gegen Fußgänger (35%/28%/11% respektive). Sämtliche in der israelischen Studie verstorbenen PKW-Terroropfer sind an ihren Kopfverletzungen verstorben! Wobei natürlich auch Wirbelsäulenverletzungen fatal (z.B. lebenslang Rollstuhl) sein können. Die Unterschiede erklären sich teils daraus, dass der Terrorist unmittelbar vor dem Zusammenstoß noch beschleunigt und voll draufhält, während der normale PKW-Fahrer vor einer Fußgängerkollision idR noch abbremsen und wenigstens partiell ausweichen kann. Auch sehen die Terroropfer das Unheil oft noch kommen und versuchen kopflos in Panik und sich gegenseitig stoßend wegzurennen, statt der Gefahr ins Auge blickend gezielt auszuweichen oder Schutzreflexe zu ermöglichen... Lösung m.E.: Fußgängerhelme entwickeln und deren Gebrauch propagieren, ggf. steuerlich fördern. Ähnlich wie es zunehmend normal geworden ist, Fahrradhelme zu tragen, sollten auch Fußgängerhelme in Gebrauch kommen. Diese könnten sehr leicht sein, beispielsweise mit fingerdicken Belüftungslöchern, aber ggf. ergänzt um ein unzerbrechliches Gesichtsvisier zum Vollgesichtsschutz (ggf. eingearbeitete phototrope Tönung). Mit letzterem würden nicht nur entstellenden Gesichtsverletzungen bei PKW-Terrorattacken vorgebeugt, sondern auch das Anspritzen mit Säurepistolen von Frauen, die entgegen der Scharia allein (ohne männlichen Verwandten als Begleiter) in der Öffentlichkeit unterwegs sind, oder von jungen Frauen, die einen Heiratsantrag eines islamischen Freiers abgelehnt haben, bliebe im Gesicht folgenlos. Was den Wirbelsäulenschutz anbelangt, so gibt es schon lange als Nierengurt anzulegende Wirbelsäulenprotektoren für Motorradfahrer, relativ bequem unter der Jacke zu tragen. Als Mindestschutz wären zumindest flexible Kunststoffstreifen über der Wirbelsäule mit einem dünnen schockabsorbierenden Bezug zu fordern. Man könnte solche Kleidungsstücken mit vorschriftsmäßig eingebautem "Amokschutz" ebenfalls steuerlich fördern bzw. EU-weit normieren , ggf. vorschreiben. Das - eigentlich irrsinnige - aber mitunter empfohlene passive Einnehmen einer "Embryonenhaltung" würde mit Helm+Schutzvisier+Rückenpanzer erstmals u.U. auch noch einen gewissen Sinn machen (Prinzip Schildkröte). 2. Vernünftiger Schutz gegen Messerattacken wie in London oder auch in Bayern (auch in Zügen) oder dieses Wochenende in Turku: Stichschutzwesten sind heutzutage relativ leicht und bequem und recht unauffällig als Unterziehwesten zu tragen. Auch hier könnte man ggf. unter Kosten/Nutzenrelationen einfache Kevlar-/Aramid-Gewebe in Alltagskleidung einarbeiten unter steuerlicher Förderung. Belgische Unternehmen haben auf die neue Marktsituation schon reagiert und verkaufen auch leichte Stichschutz-T-Shirts und andere Komfortkleidung, teils in Kombination mit Coolmax-Klimaregulation als "neueste Entwicklung, die auf die typische europäischen Situation ausgerichtet ist" (gemeint sind wohl die nun gängigen islamistisch motivierten Abstechereien in Fußgängerzonen und Zügen): http://www.vbr-tactical.com/t-shirts - de.htm Stichschutzhandschuhe sind ebenfalls kostengünstig und bieten neben einem Wärmeschutz in der Stichschutzklasse 5 sehr hohen Schnittschutz. ob man damit immer voll in die Klinge greifen und das Terrorinstrument der ISIS-Leute neutralisieren kann, weiß ich zwar nicht, aber besser als "mit bloßen Händen" dazustehen, dürfte es ganz sicher sein. Beispiel: https://www.cop-shop.de/de/product/einsatzhandschuh-cop-ppg-ts-2382#tabs-5 Wichtig wäre m.E. auch noch ein Schutz der Femoralarterien (Leiste/Oberschenkel), weil man da ebenfalls sehr schnell ausbluten kann. Auch Halskragen (Aramid-Rolli) und ggf. Gesicht sind als Schutz zu beachten. Die ISIS-Leute instruieren Ihre Terrorbanden bei Messerangriffen rasch blutende Gesichtsverletzungen herbeizuführen, weil dann der eigene psychische Widerstand/Wille zur Gegenwehr am schnellsten erlischt, insofern käme hier wieder das o.g. Visier ins Spiel. Was bliebe zu tun: - Verankerung eines Rechts auf passive Schutzkleidung (quasi ein 2nd amendment für passiven Schutz): Derzeit ist es in D oft so, dass Schutzausrüstung zwar dem Bürger nicht verboten, aber von vielen Shops trotzdem nur an Polizei und evtl. noch berufsmäßiges Wachpersonal verkauft wird. Auch wird dem Zivilisten als Kunden extremst davon abgeraten, die Schutzausrüstung irgendwie sichtbar zu tragen, da sonst sofort Polizeiaktionen denkbar seien. - Aufhebung unsinniger Beschränkungen auf öffentlichen Versammlungen, Demos etc. Warum sollte man dort das Tragen von z.B. Stichschutzhemden verbieten? Die Polizei sticht mit Sicherheit keine Demonstranten ab, habe das noch nie erlebt. Also können Stichhemdenträger dort kein Problem für die Polizei darstellen. - Änderung des WaffG hinsichtlich einer Inklusion der Scharia-Pistolen (Wasserpistolen mit Säure gefüllt zur Bestrafung von jungen Frauen). Fazit: Mit o.g. Vorschlägen hätten die meisten, die allermeisten Terroropfer der letzten 2 Jahre in Europa gerettet werden können! Die Lösungen sind durchaus bezahlbar und nur eine Frage der Gewohnheit!
  7. Das ist so pauschal nicht richtig. Wie Du aus meiner oben zitierten WaffVwV entnehmen kannst, wird bei Kontingentüberschreitern auch danach, auch nach > 3 Jahren und wenn sie keine Waffen mehr neu beantragen wollen, sehr wohl erwartet, dass Du weiter ein Aktivitätsniveau wie bei Neuantrag aufrecht erhältst. In §14 Abs. 3 WaffG wird auf §14, Abs. 2 referenziert - und die darin geforderte "Regelmäßigkeit" wird bekanntlich mit der 12/18 Regel in der Praxis auch angewandt. Nun sind Verwaltungsvorschriften natürlich kein Gesetz. Aber willst du ernsthaft einem Sportschützen raten, dauerhaft weit drunter zu bleiben oder gar die Illusion wecken, lediglich die Mitgliedschaft ohne Aktivität aufrechtzuerhalten, sei für den Bedürfniserhalt ok? Was den SLG-Leiter anbelangt, der ist oder war auch hier bei WO aktiv. Er hat mir - wenn ich mich recht erinnere sogar hier per PN - mitgeteilt, dass er eben kaum noch zu den SLG Trainings erschienen wäre (mein Freund sprach von 3-4mal im letzten Jahr vor dem Rausschmiss) und er ihm den Rausschmiß dann zunächst angedroht - und als er wieder nicht zum Training kam, dann eben vollzogen hatte. Er hätte das dann der Behörde melden müssen - und die meldete sich umgehend bei meinem Freund. Tja und dann fing das Sabbern bei den SLG-Exkameraden an. Natürlich hätte er nicht an sie verkaufen müssen. Aber man hat dann Druck von der Behörde, die Kameraden machen auch Druck - und so gab es halt ein paar "Schnäppchen", v.a. die Muni war dann für lau weil "Du darfst die ja jetzt nicht mehr haben"... Ich fand das wahnsinnig schade und mein Freund hat mich unlängst auch mal wieder angemailt und würde gerne mal wieder schiessen gehen, sein Haus ist gebaut, die Kinder älter und zeitlich sicher wieder mehr möglich. Aber in den Verein zurück, das wird wohl nichts mehr ... Ich finde das Beispiel auch immer noch bedrückend, so wie es nämlich nicht laufen soll. Und ich bin der letzte, der jemand aus dem Verein drängen würde, nur weil es vorübergehend mit dem Training nicht so klappt. Aber dauerhaft - und darum geht es in diesem Thread ja - nur noch 3 Monate/Jahr schiessen und dann auch in diesen 3 Monaten nur ganz wenig, ist kein so gutes Konzept.
  8. Ich schrieb davon, dass er mit 18 Schießterminen pro Jahr "im grünen Bereich" sei. Das ist völlig korrekt. Unter 18 Terminen für alte Sportschützen (> 3 Jahre Waffenbesitz) ist man nicht automatisch im roten Bereich, das wolltest du wahrscheinlich sagen und ist ebenfalls korrekt. Aber: < 18 Terminen fangen die Diskussionen an! Gelber Bereich auch für Altschützen > 3 Jahre WBK-Besitz. Wer z.B. Kontingentüberschreiter ist, also > 3 Halbautomaten oder > 2 Kurzwaffen besitzt, der sollte auch weiterhin 18 mal im Jahr (oder 1mal pro Monat) trainieren gehen, zumindest will die WaffVwV 4.4 das so: Natürlich gilt das auch, wer ab und zu mal ne neue Waffe kaufen können möchte. Und last not least gibt es einige übereifrige Verbände, die das sowieso von ihren Mitgliedern fordern. Manche DSB-Vereine sind dafür berüchtigt, aber auch in einer SLG des BDMP kann einem sowas passieren. Ein Freund von mir hatte seine WBK schon >> 3 Jahre, kam aber wegen Hausbau in einem Jahr nur 3-4mal zu den Schießterminen. Er wurde aus der SLG geworfen und sofort der Behörde gemeldet. Simultan kamen dann die "Angebote" der SLG-"Kameraden", ihm die Waffen und Muni, die er jetzt "ja sowieso nicht mehr besitzen" dürfe, billigst abzunehmen. Seinen Vorderschaftrepetierer hatte er für 150 EUR hergeben müssen, natürlich mit Muni, die allein weit mehr als 150 EUR wert war, aber ihm gleich kostenlos mit abgenommen wurde. Ähnlich lief es mit seiner Glock+Muni. Nur für den G3-Klon bekam er noch anständig Geld (von mir), was die SLG-Brüder unsäglich ärgerte... Daher immer im grünen Bereich bleiben!
  9. Als Rentner hat er doch jede Menge Zeit, d.h. er kann in den 3-6 Monaten/Jahr sicher auch 18 Schießtermine unterbringen, dann ist das schon mal im grünen Bereich. Zur Lagerung hilft evtl. §13,4 AWaffV weiter: Abschließend gibt es über die BAFA auch die Möglichkeit, Waffen 2 Jahre lang regelmäßig ein- und auszuführen, also mit der Ausfuhrerlaubnis in ein außereurop. Land kann die regelmäßige Wiedereinfuhr gleich mitbeantragt werden, sofern das gewünscht und im Zielland möglich ist.
  10. Das ergibt sich aus der WaffVwV Nr. 36.2.4, darin heißt es auszugsweise: Man kann also nicht generell sagen, dass ein Klaase I Schrank immer ausreichend für die Lagerung auch von mehr als 30 Kurzwaffen ist. Solche Mengen betreffen aber ohnehin fast immer nur Sammler - und da wird ja sowieso ein Konzept zur Lagerung vorzulegen sein, was oft mit weiteren Maßnahmen (Alarmanlage+Aufschaltung zu einem Wachdienst etc.) verbunden ist.
  11. und dann noch zur Sachkundeprüfung: Die Behörde hat hier im Vorfeld maximale Kontrolle im Rahmen der Genehmigung der jeweiligen Sachkundekurse und Prüfung, einschließlich detaillierte Kontrolle auch der Prüfungsfragen. Sie entscheidet über Lehrkräfte, Lehrplan, Lehrmittel, Ort der Schulung, Schießstand usw. Die behördliche Genehmigung muss auch auf der Sachkundebescheinigung exakt aufgeführt sein und wird damit Teil des Sachkundezeugnisses. Ich zitiere mal aus der WaffVwV 7.5.2 nur zu den Prüfungsfragen, sodass klar wird, in welcher Tiefe die Behörde die Durchführung der Kurse regeln darf+muss: Selbst wenn die Kurse nach §3,5 AWaffV von der formalen staatl. Anerkennung befreit gewesen sein sollten, finden die Vorgaben dennoch "entsprechende" Anwendung + zusätzlich kommt dann die Verbandskontrolle hinzu. Mit Kontrollen/Anwesenheit durch Behördenpersonen ist stets zu rechnen, war damals beim BDMP auch der Fall. Fehlt es an der Anerkennung des Sachkundekurses oder hat die Behörde Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung des Kurses, kann sie sich Prüfungsunterlagen etc. vorlegen lassen. Insofern verstehe ich RN22 in dieser Absolutheit nicht.
  12. @VP70Z: Es gibt eine Vielzahl von Gründen, Schießstandbücher zu führen. Diese können steuerrechtlicher Art (Einnahmen), versicherungsrechtlicher Art (nur wer drinsteht mit eigener Unterschrift, der ist versichert), ggf. auch zur Schießstandkontrolle (Lärmbelastung , wieviele Schützen wann wie lange) oder zur Geschossfangerneuerung (zur Festlegung der Intervalle) uvm. dienen. Ein städtischer(!) Schießhallenbetreiber bei dem ich auch öfter bin, muss seine Bücher eben auch regelmäßig der Waffenbehörde vorlegen - zum Abgleich. Letztlich, und das ist m.E. das Entscheidende, dienen die Schießbucheinträge und Bescheinigungen des Vereins, regelmäßig zu trainieren, ja nur zur "Glaubhaftmachung" (§14,2 WaffG) des Bedürfnisses. Wenn ich etwas glaubhaft machen möchte, hat die Behörde aber immer noch die Entscheidungshoheit, ob sie meine Nachweise für ausreichend erachtet. Beispiele: Ich mache dem Finanzamt eine bestimmte Ausgabe als Werbungskosten nur durch einen Kontoauszug "glaubhaft" ==> das FA hat den Ermessensspielraum, da anzuerkennen oder nicht. Oder ich mache etwas vor Gericht "glaubhaft" ==> Der Richter entscheidet. Oder beim Rentenversicherungsträger mache ich Beschäftigungszeiten ohne Nachweis glaubhaft ==> letztlich entscheidet auch da die Behörde. Und so muss es m.E. auch mit den Bescheinigungen des Präsidenten des Schießsportvereins sein: Die dienen zur Glaubhaftmachung, aber die letzte Entscheidungsgewalt, ob das Bedürfnis damit anzuerkennen ist, hat eben die Behörde. Wenn ihr etwas "spanisch" vorkommt (z.B. 12 Monate von "Enzo" bescheinigt, aber erst vor 3 Monaten zugezogen) , kann sie dem nachgehen. Sie kann z.B. wie meine Behörde Standbücher einsehen. Oder weitere Nachweise fordern (Standmieten des Vereins usw.). Solche "Bescheinigungen" sind m.E. keine öffentlichen Urkunden und keine unumstößlichen Beweise, sondern dienen nur der "Glaubhaftmachung". Die Entscheidungsgewalt bleibt bei der Behörde. Ist in dem Zusammenhang eine "Schießkladde" wirklich eine Urkunde und ein Gefälligkeitsstempel eines Schießleiters dann auch eine handfeste "Urkundenfälschung"?
  13. @Heletz: Der "Enzo" kann aber nichts dafür, wenn Sportschützen ihre Legalwaffen dann Dritten überlassen, oder? Das wird ihm - sorry, wenn ich die Sachverhalte jetzt nicht so präsent haben sollte - m.W. auch nicht zur Last gelegt. Ansonsten ist es so, dass der Verband oder Verein zwar irgendwas bescheinigt, aber die Behörde erst dann eine Erlaubnis zum Waffenerwerb herausrückt, wenn eben alle umfangreichen, von der Behörde zu tätigenden Anfragen bis hin zum Verfassungsschutz unauffällig sind, also nur rechtstreue, zuverlässige, unbescholtene Bürger an Waffen rankommen. Außerdem ist die Behörde nicht gezwungen, allein den Bescheinigungen der Vereinsfürsten zu vertrauen. Sie kann und darf selbstverständlich eigene Nachforschungen anstellen, v.a. bei Verdachtsmomenten, Unstimmigkeiten etc. Meine Behörde lässt sich z.B. die Standbetreiber-Bücher vorlegen (wer wann wie lange trainiert hat etc.). Ebenso müssen bei WBK Einträgen die Schiessbücher nochmals selber vorgelegt werden. Auch kommen Behörden mitunter zu den Sachkundekursen oder sind bei der Prüfung anwesend, alles schon erlebt. Mitunter wird man auf dem Amt auch in Gespräche verwickelt, um sich von der "Sachkunde" zu überzeugen, auch das können und dürfen die Behörden. Wenn die Behörden also von ihren umfangreichen Kontrollmöglichkeiten Gebrauch machen würden, wäre der "Enzo" nicht weit gekommen. Und ich bleibe dabei: Der Vereinspräsi hatte keine Waffen "beschafft", weder illegale noch legale. Warum er also 10 Jahre Knast kriegen soll, während ein echter illegaler Waffendealer max. 5 Jahre bekommen kann, erschließt sich mir "im Ergebnis" nach wie vor nicht. Sein Tun finde ich nicht gut, aber eine fitte Behörde hätte das im Keim erstickt...
  14. Bei dem Urteilstext fallen mir 2 Dinge auf: RN15: Also man kann Schiessleitern hiermit nur noch raten, bei Bestätigungen im Schießbuch KEINE Termine abzustempeln, die nicht ordnungsgemäß absolviert wurden, kein blindes "Nachstempeln" von Terminen u.dgl., da man als SL ja auch der Behörde gegenüber gemeldet und in Weiterentwicklung des Urteilstextes dann als öffentliche Aufgaben wahrnehmende Person haftbar wie Amtspersonen gemacht würde. Dass Schiessbucheinträge mit Schiessstandbüchern abgeglichen werden, wusste ich schon. Aber dass der Staat auch verdeckte Ermittler damit beauftragt, Bescheinigungen über Schießtrainings zu überprüfen, hätte ich nicht gedacht. RN31: Also wenn das Gericht "ergebnisorientiert" urteilt, dann muss man das vorliegende Ergebnis, dass nämlich unbescholtenen Bürgern unter vollständiger amtlicher Kontrolle der Erwerb legaler und komplett registrierter Schusswaffen etwas vereinfacht wurde mal mit Fällen nach §51 WaffG (illegaler Waffenhandel) vergleichen. Dort drohen lediglich 1-5 Jahre Haft, in minderschweren Fällen ist auch eine Geldstrafe möglich. NUR das "Endergebnis" des Tatunrechts in Fällen §51 WaffG ist eben, dass ggf. völlig unzuverlässige Personen, gar Terroristen wie ISIS-Anhängern, völlig unregistrierte, ggf. verbotene und jeglicher staatlicher Kontrolle entzogene Schusswaffen erwerben. Für ein solches schweres Tatunrecht gibt es also höchstens die halbe Strafe im Vergleich zu dem DSU Vereinspräsi, der - ich will sein Handeln nicht entschuldigen - im Vergleich dazu ein weit weniger die Allgemeinheit gefährdendes Tatunrecht begangen hat. ==> Die Schlussfolgerung: Der Staat fürchtet sich mehr vor Waffen in gesetztestreuer Bürgerhand als vor illegalen Waffen in Verbrecherhand???
  15. @P22: Manche Vereine/Verbände fordern aber die Vorlage eine polizeilichen Führungszeugnisses vor Mitgliedschaft. Ansonsten wird hier immer empfohlen, den KWS als "Test" zu beantragen. Wenn der "durchgeht", dann bekäme man auch die WBK. Dem möchte ich entgegenhalten, dass es in mir wiederholt bekannten Fällen um Monate(!) länger ging, die beantragte Sportschützen-WBK zu bekommen als den (teils zeitgleich) beantragten KWS. In einem Fall ist der KWS schon seit Wochen da, die WBK aber seit Monaten noch immer nicht. Also scheinen da noch andere "Prüfroutinen" abzulaufen bei der WBK und es ist eben KEINE Garantie, dass - wenn man den KWS bekommt - man "automatisch" auch die WBK bekommt. Last not least erklären hier einige ganz schön, wie sehr es doch vom persönlichen Eindruck des Sachbearbeiters abhängt, ob man eine waffenrechtliche Erlaubnis erhält oder nicht. Beim persönlichen "Eindruck" des SB dürfte dann auch die Art der waffenrechtlichen Erlaubnis eine Rolle spielen. Unsere SBine äußert offen wenig Verständnis für den KWS. Den genehmigt sie zwar, sofern die Voraussetzungen vorliegen, aber den mag sie nicht und sagt das auch so. Ebenso mag sie keine Anscheinswaffen, aber bei typischen Sportwaffen ist sie sehr zuvorkommend. Sollte man in solch schwierig gelagerten Fällen daher auch mal überlegen. Statt einen KWS und damit assoziiert "wehrhaft"/Rowdy oder gleich einen brutal aussehenden Anscheinshalbautomaten auf WBK grün zu beantragen, wäre es ggf. ratsamer, sich erst mal mit einer Sportschützen-WBK gelb und einer braven Einzellader-KK-Spopi o.ä. "einzuschmeicheln"...
  16. Du hast z.T. Recht: Man benötigt KEINE WAFFENRECHTLICHE ERLAUBNIS, siehe auf den Seiten des Zolls: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-in-einen-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waffen-und-Munition/waffen-und-munition_node.html;jsessionid=B7FADCFA4D3CB82041F09F2796BDB1C9.live4652 Der Haken kommt aber weiter unten: Und darüber gibt es dann eben die Verbote! Kann man selber mit div. Zollnummern 93039000 etc. bei http://auskunft.ezt-online.de nachprüfen. Hab ich jetzt nicht gemacht, aber wird wohl so stimmen.
  17. 689,- EUR + 180 EUR für das Solar Basic Elektronikschloss + 65 EUR für den Transport = 934 EUR, also fast 100 EUR teurer und 45 kg schwerer als bei Otto Group. Zugegeben: Hier bei WO sind v.a. die Intensivnutzer mit vielen Waffen unterwegs, die natürlich größere Schränke brauchen. Aber mir ging es bei der Gesetzesnovelle v.a. darum, dass auch Einsteiger weiter zu günstigen und v.a. leichtgewichtigen Schränken Zugriff haben. Als Einsteiger wäre mir ein Schrank für 5 Langwaffen und 2-3 Kurzwaffen groß genug, da er schon mehr als das Grundkontingent nach WaffG abdeckt. Und je billiger und v.a. je leichter, desto besser.
  18. @Sal-Peter Naja, die A/B-Ausverkaufspreise gab es auch nicht immer. Aber sagen wir mal so: für einen vergleichbaren A-Schrank mit B-Innenfach mit Elektronikschloss musstest Du zu normalen (!) Zeiten schon auch 400-500 EUR bezahlen, dazu kam dann allerdings noch ein Muni-Schrank. Die jetzt uns aufgezwungene 0/Ier Lösung kostet also ca. 300 EUR (o.g. 849,-) mehr. Wenn jetzt ein massiver Preiskampf einsetzt und ausländische Billiganbieter in den Markt reindrücken, dann schrumpft der Preissprung auf vielleicht noch 150-.200 EUR. Und das wäre doch erfreulich.
  19. Ja, sorry, 849 EUR kostet er. Klar, der Schrank ist schmal. Aber für die Erstausstattung (5 LW oder meinetwegen 3 superbreite Langwaffen und 2-3 Kurzwaffen und etwas Munition) reicht er eben doch. 125 kg kann auch noch einigermaßen rangiert und relativ bedenkenlos in die meisten Zimmer reingestellt werden. Wenn es auch jetzt schon billiger geht, immer her damit. Die Preise müssen runter. Die Branche hat uns in ihrer Gier die Klasse 0/I aufgedrückt, die Politiker hatten halt keine Ahnung von S1/2. Das war Lobbyarbeit vom feinsten - gegen uns. Diese Gier darf nicht mit Riesenmargen belohnt werden. Darum maximale Markttransparenz. @blackys PS: Ja, den Rundum-Sorglos-Schrank gibt es . Hab ich auch. Klasse 0 statt I. Über 200 sorgenvolle kg schwer. Ist vom Handling (Umzug etc.) ein Riesenunterschied zu 125 kg, da ist dann nix mehr mit sorglos. Und gefüllt ist er nochmals schwerer und in vielen Häusern wird es dann mit der Statik grenzwertig.
  20. Gut, das Gesetz ist durch, ab jetzt müssen alle zu 0er oder Ier Waffenschränken greifen. Aber statt >>1000 EUR plus dreistellige Transportkosten und weit über 200 kg Gewicht in Kauf nehmen zu müssen, gibt es aktuell folgendes Angebot: Waffenschrank Osnabrück-Melle Klasse I nach EN 1143-1 für 5 Langwaffen bis 120 cm Länge nur 125 kg Gewicht 1,47 m x 37 cm x 41,5 cm abschließbares Innenfach Putzstockhalter Elektronikschloss Solar Basic inkl. kostenlose Anlieferung frei Bordsteinkante mit Gutschein FRAXDBLU bei Bestellung bis 11.06.2017 Ich will jetzt nicht falsch verstanden werden und Werbung für Frankonia machen. Es geht mir nur darum, dass wir ab sofort MAXIMALE MARKTTRANSPARENZ schaffen. Nur wenn jeder jedes Schnäppchen sofort hier bei WO reinstellt, bekommen wir die Preise runter. Jeder Schnäpper ist ein Argument, bei seinem Waffenschranklieferanten die Preise auch zu drücken. Die Branche ist verantwortlich für das unselige Gesetz, die Tresorhersteller wollten alle den großen Reibach machen. Drücken wir die Preise wo's geht, damit das Gesetz zum Bumerang für die Branche wird!
  21. Interessant wird froggers Frage / Problem halt dann, wenn durch die neue EU-Gesetzgebung dann bald auch im deutschen WaffG plötzlich Waffen oder künftig relevante Teile davon wie zu große Magazine mit ggf. unzureichender Blockierung "verboten" sein werden. Dann wäre es natürlich schön, wenn der Verband durch einige Bescheinigungen Besitz UND Benutzung erhalten könnte.
  22. Hört sich übel an, tut mir leid für dich. Meine Empfehlung: möglichst dicht abschließende Arbeitsschutzbrillen verwenden. Gibt es auch kratzfest und innen ggf. beschlagfrei zu machen, z.B. von UVEX. Damit schieße ich auch oft, denn selbst wenn der Comp Deines Gewehrs dir selber wenig antut - der Comp vom Schiessstandnachbarn aber schon eher...
  23. Ich vermute mal, manche BDS LV sehen den Erwerb einer Vorderschaftrepetierflinte als über das Grundkontingent hinaus gehende Langwaffe an. Tatsächlich gibt es eben 2 KW und 3 halbautomatische LW auf WBK grün als Grundkontingent. Alles was darüber hinausgeht und nicht auf WBK gelb erhältlich ist, wird dann nur unter "Kontingentüberschreitung" bewilligt - die 4. HA-Waffe genauso wie der 1. Vorderschaftrepetierer. Und für Kontingentüberschreitungen sind eben Wettkampfteilnahme als Voraussetzung für die Befürwortung erforderlich. Ich sage jetzt nicht, dass vorgenannte Interpretation richtig ist; das dient nur zum Verständnis, warum manche LVs Wettkampfteilnahmen sehen wollen. Allerdings gibt es einen einfachen Tipp, wie man trotzdem zu seiner Pumpe kommt: Man beantragt eine HA-Flinte innerhalb des Grundkontingents und kauft sich dann ein umschaltbares Modell, wie z.B.: Benelli M3 in zig Versionen Franchi SPAS 15 https://shop.strato.de/epages/15475662.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/15475662/Products/SPAS Saxonia Semi Pump http://www.egun.de/market/item.php?id=6440138 Pallas PA 111 oder PA 145 http://waffen-joray.ch/pump-action/pump-action-umschaltbar-auf-semi-auto-pallas-detail u.v.a. Die "Umschaltbaren" sind besser als ihr Ruf. Mit der Spas15 kann man auch im Repetiermodus bei Fallscheibe (4404) im vorderen Drittel der DM landen - mit minimalem Trainingsaufwand. Grüße Schwarzwälder
  24. Danke für den Hinweis. Hier steht auch der Link zum Urteil: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=141107U6C1.07.0 Wie das BVerwG im Falle der "Alten Gelben" WBK entscheiden würde, wäre u.U. doch spannend.
  25. Ja. Aber WBK gelb alt ermöglicht m.W. auch Waffenerwerb von Einzelladern, die so nicht exakt in einer SpO zugelassen sind. Bei WBK gelb neu geht das nicht, da muss für jeden Waffenerwerb eine konkrete Disziplin eines zugelassenen Verbands benannt werden können.
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