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dr.ing84

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  1. Danke für deine Offenheit. Wie lange musstest du damals auf die WBK warten?? deutsches Recht ist schon merkwürdig...
  2. Leider schon. Die Stellungnahme der örtlichen Polizei bzw. die noch gespeicherten Daten bei der Polizei.
  3. Ich danke auch dir für deine Mühe Frosch... Das mit dem kleinen Waffenschein werde ich auch lassen! Ich habe nochmal eine Auskunft bei den zwei Polizeibehörden (verschiedene Bundesländer) angefragt und gleichzeitig um Löschung der gespeicherten Daten gebeten. Ich warte was passiert und poste die Ergebnisse hier. Wenn der Löschung der Daten widersprochen wird und die Dauer der Speicherung noch lange anhält, werde ich definitiv einen spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen. wichtige Frage: In einer der Selbstauskünfte der örtlichen Polizeibehörden die mir Vorliegt (leider nur von einem der beiden Bundesländer) ist vermerkt, dass die meisten Vorfälle schon anonymisiert sind, aber erst 2021/2022 gelöscht werden. Kann mir jemand sagen ob die Polizei anonymisierte Daten für Ihre Bewertung benutzen darf? Bekommt ein Sachbearbeiter auch die anonymisierten Daten zu meiner Person zum prüfen? Habe auch die uneingeschränkte Auskunft aus dem BZR beim Bundesjustizamt beantragt. Zusätzlich Auskunft vom BKA bezüglich POLAS und INPOL bzw. weiterer Daten. Die Auskunft aus dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister ist wie gesagt ohne Eintragung.
  4. nicht böse gemeint Alfred aber trollst du hier immer nur rum? Sind all deine ca.10000 Beiträge nur so ein Zeugs? Ich erkenne durchaus deinen Humor, aber naja... für mich wäre es ja Zeitverschwendung lieber Alfred. Falls es dir Spass macht, dann mach ruhig weiter :-) offensichtlich ist die Polizei ja gemäß Polizeigesetz nur zum prüfen und nicht zum löschen nach bestimmten Fristen verpflichtet. "Lebenslang" war von mir natürlich überspitzt (deswegen der Smiley) aber auch ohne weitere Verfahren offensichtlich nicht ausgeschlossen...
  5. ok... Also kann die Polizei im worst case lebenslang speichern :-) Schade... ich werd die Löschung trotzdem mal versuchen. kann ja nicht Schaden!
  6. ich möchte mich schonmal für die vielen guten Tips hier im Forum und per PN bedanken! Viele von euch haben mir wirklich sehr geholfen. Ich werde die besten Vorschläge wie folgt umsetzen: 1. versuchen die Daten bei der Polizei löschen zu lassen 2. eine uneingeschränkte Einsicht ins Bundeszentralregister beantragen 3. falls alle Daten gelöscht werden direkt auf die WBK hinarbeiten. Frage: Aus diversen Einträgen bei Google habe ich widersprüchliche Angaben erhalten. Teilweise werden maximale Löschfristen bei der Polizei von 10 Jahren + max. 2 Jahren wenn ein Restverdacht besteht. Andere Autoren gehen davon aus, dass die Polizei bei Restverdacht und zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung praktisch selber entscheiden kann wann gelöscht wird. Kann mir da jemand Licht ins Dunkel bringen? Muss die Polizei nach gewissen Fristen löschen? Wenn ja, wann? Annahme: es besteht noch ein realer oder konstruierter Restverdacht seitens der Polizei. P.S. Darf man hier fremde Links posten?
  7. Das ist ja der Auszug aus der Selbstauskunft bei der Polizei. Und die haben deswegen gegen mich ermittelt. Es hat sich ja aber später geklärt. Warum es da noch so drin steht weiß ich nicht.
  8. Wegen dem Waffenverstoss: hatte bei einer Haushaltsauflösung meines Großvaters eine alte Pistole samt Munition gefunden und eingesteckt. Hab es nem Freund erzählt. Seine Schwester hat mich dann bei der Polizei angezeigt und der Polizei erzählt das es ne alte Kriegswaffe ist. Bei der Hausdurchsuchung haben die Beamten dann die Waffe sichergestellt. Die Waffe war nicht funktionstüchtig und es war eine normale Pistole, keine Kriegswaffe.
  9. vorab schonmal vielen Dank für die vielen guten Ratschläge und Hinweise! ich denke es erklärt sich von selber warum ich sowas nicht mit meinen Freunden bespreche. das finde ich auch! Ich habe diese Straftat auch nicht begangen. Das hat die Staatsanwaltschaft auch so gesehen und das Verfahren gemäß §170 eingestellt. Vielleicht sollte ich noch dazu sagen das ich wirklich nicht für jede dieser Taten verantwortlich bin! Ich habe mich damals ein paar Mal geprügelt und einen Autoreifen zerstochen. Es wurde aber definitiv in Sachen gegen mich ermittelt wo ich zu 100% sagen kann das ich da nichts für kann! ich kann dir nur sagen: wenn ich damals einen anderen Freundeskreis gewählt hätte, wäre da sicher keine Liste bei der Polizei. Aber ich bin an gewissen Sachen sicher nicht unschuldig! Ich kann mir heute nicht mal mehr erklären wie man so doof sein kann! Deswegen kann ich auch jeden von euch verstehen der das verachtet, aber ich kann da heute nichts mehr dran ändern. das kann ich verneinen. Ich habe bislang meine Familie nicht schützen müssen und denke da ändert sich nichts dran. Unsere Kleinstadt ist sehr sicher und ich würde zur Selbstverteidigung sicher keine Waffe einsetzen. Aus euren Kommentaren kann ich ablesen (und ich habe es mir natürlich auch schon gedacht) das es sicher schwer bis unmöglich wird eine WBK zu erlangen. Aber gilt so eine "Sperre" wirklich lebenslang wenn man als heranwachsender Mist gemacht hat?
  10. Vielen Dank für deine schnelle Antwort! Das werde ich auch machen. Mich würde es nur sehr interessieren ob hier Mitglieder mit ähnlichem Lebenslauf eine WBK bekommen haben. Noch schöner wäre wenn hier evtl. ein Anwalt oder Sachbearbeiter ist der mit mir seine Erfahrungen teilen würde...
  11. Guten Abend, auch wenn einige sicher wegen immer gleicher Themen genervt sind, möchte ich an Sach- und Fachkundige eine mir sehr wichtige Frage stellen: Bekommt man mit meiner "Vergangenheit" eine WBK? Kurz zu mir: Bin 33 jahre alt und hatte im Alter zwischen 18 und 22 Jahren einen schlechten Umgang und wurde so öfter in polizeiliche Ermittlungen "reingezogen". Verurteilt wurde ich mit 18 und 21 Jahren jeweils zu sog. Erziehungsmaßregeln. Desweiteren wurden mehrere Verfahren gegen mich eingestellt. Hier eine Auflistung: (Quelle: Auskunft Polizei Selbstauskunft) Straftat Alter Ausgang Ermittlung/Verfahren Nötigung 18 eingestellt von Polizei Sachbeschädigung an KFZ 18 eingestellt §170abs2 Gefährliche Körperverletzung 18 eingestellt von Polizei Gefährliche Körperverletzung 18 Arbeitsstunden §051 Waffengesetz Abs.1 21 Arbeitsstunden Betrug 22 eingestellt von Polizei Räuberische Erpressung 22 eingestellt §170abs2 Gefährliche Körperverletzung 23 eingestellt (Notwehr) Ich weiß nicht ob es relevant ist, aber ich hab mein Abi gemacht, studiert und nun Frau, Kinder und einen guten Job. Meine Freunde sind fast alle im Schützenverein und jagen. Ich durfte mal mit auf den Schießstand und es hat mir sehr viel Spass gemacht! weitere Fragen: - haben eingestellte Verfahren auch eine Auswirkung auf die Zuverlässigkeit? - werden so alte Verfahren zur Prüfung der Zuverlässigkeit rangezogen? - Sieht der Sachbearbeiter überhaupt diese gesamte Liste? - Macht es Sinn mit einem Sachbearbeiter mal offen über diese Liste zu sprechen? - Was passiert wenn die Polizei eine negative Stellungnahme an den Sachbearbeiter sendet? Nur zur weiteren Info: Der Auszug aus dem zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensregister ist ohne Eintragung. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich im voraus. MfG Jannes
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