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Guten Abend, auch wenn einige sicher wegen immer gleicher Themen genervt sind, möchte ich an Sach- und Fachkundige eine mir sehr wichtige Frage stellen: Bekommt man mit meiner "Vergangenheit" eine WBK? Kurz zu mir: Bin 33 jahre alt und hatte im Alter zwischen 18 und 22 Jahren einen schlechten Umgang und wurde so öfter in polizeiliche Ermittlungen "reingezogen". Verurteilt wurde ich mit 18 und 21 Jahren jeweils zu sog. Erziehungsmaßregeln. Desweiteren wurden mehrere Verfahren gegen mich eingestellt. Hier eine Auflistung: (Quelle: Auskunft Polizei Selbstauskunft) Straftat Alter Ausgang Ermittlung/Verfahren Nötigung 18 eingestellt von Polizei Sachbeschädigung an KFZ 18 eingestellt §170abs2 Gefährliche Körperverletzung 18 eingestellt von Polizei Gefährliche Körperverletzung 18 Arbeitsstunden §051 Waffengesetz Abs.1 21 Arbeitsstunden Betrug 22 eingestellt von Polizei Räuberische Erpressung 22 eingestellt §170abs2 Gefährliche Körperverletzung 23 eingestellt (Notwehr) Ich weiß nicht ob es relevant ist, aber ich hab mein Abi gemacht, studiert und nun Frau, Kinder und einen guten Job. Meine Freunde sind fast alle im Schützenverein und jagen. Ich durfte mal mit auf den Schießstand und es hat mir sehr viel Spass gemacht! weitere Fragen: - haben eingestellte Verfahren auch eine Auswirkung auf die Zuverlässigkeit? - werden so alte Verfahren zur Prüfung der Zuverlässigkeit rangezogen? - Sieht der Sachbearbeiter überhaupt diese gesamte Liste? - Macht es Sinn mit einem Sachbearbeiter mal offen über diese Liste zu sprechen? - Was passiert wenn die Polizei eine negative Stellungnahme an den Sachbearbeiter sendet? Nur zur weiteren Info: Der Auszug aus dem zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensregister ist ohne Eintragung. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich im voraus. MfG Jannes
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Hallo, ich habe folgende Frage: 1995 wurde ich zu 1 Jahr Haft auf Bewährung verurteilt wegen Nötigung, Beleidigung. Jetzt bin 41 und mehr oder weniger zufällig zum Schießen gekommen und würde gerne eine WBK beantragen. Ich habe einen Anwalt mit der Prüfung meiner Daten beauftragt. Das kam zu folgendem Ergebnis: a) kein Eintrag im Bundeszentralregister B) kein Eintrag in den Computern der Polizei Auch die gesetzlichen Fristen zur Erlangung einer WBK mit gestrichener Vorstrafe sind deutlich verstrichen. Frage: wird die WBk in so einem Fall erteilt (die gesetzlichen Vorraussetzungen sind klar erfüllt) Hat jemand Praxiserfahrung mit solchen Fällen? Eventuell aus eigenem Erleben? Ich frage, da die Behörden laut Postings in Waffenforen teilweise recht eigenwillig handeln. Grüße
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