-
Gesamte Inhalte
8.506 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von Schwarzwälder
-
Jeder Entwurfstext muss auch auf seine konkreten Auswirkungen hin abgeklopft werden. Damit nachher keiner sagen kann: "wenn wir das gewusst hätten..." Unnütz ist das mal gar nicht. Und wenn es dazu dient, einige wachzurütteln, dann schon gar nicht. Außerdem kann man ja anhand er 12-Punte Aktion sehen, was man erreichen kann - und was nicht. Mir kann keiner vorwerfen, ich hätte es nicht versucht.
-
Ja. Für feste Magazine (z.B. Röhrenmagazin in Halbautoflinten ) gilt aber folgendes: "kleinstes" bestimmungsgemäß verwendbares Kaliber in einer Kaliber 12 Flinte sind derzeit die 12/45 er Patronensorten. Danach bemisst sich dann die Magazinkapazität. Und damit hast Du mit einer Röhrenmagazinflinte mit 7-8 Schuss Kapazität in 12/70 od. 12/76 schon mal eine verbotene Waffe Kat.A. Vom BVA genehmigte Disziplinen wie BDMP SF1+SF3 oder BDS IPSC SL-Flinte Standard werden damit schon mal massiv eingeschränkt. Bezüglich Besitzstandswahrung greift künftig Folgendes lt. Referentenentwurf, §58 Altbesitz: Jetzt gibt es 3 Schützenkreise, die unterschiedlich betroffen sind: 1. Altbesitzer vor dem 13.06.2017 Die dürfen die Flinte behalten. Die Waffe wird aber zur verbotenen Waffe und der Umgang nur noch "höchstpersönlich" erlaubt. Das bringt etliche Nachteile mit sich: ein Büma, der keine besondere Genehmigung zum Umgang mit verbotenen Waffen hat, darf die Flinte nicht einfach an sich nehmen und reparieren. Verleihen an "normale" Sportschützen oder Jäger ist nicht mehr. Verkaufen an "normale" LWB ebenfalls nicht mehr usw. Inwiefern das Mitmachen/sportliche Schiessen noch erlaubt sein wird, ist zweifelhaft, denn die Waffe gilt gem. neuer Definition ja als Schusswaffe > 10 Schuss und damit per se von sportlicher Verwendung ausgeschlossen. Was wiederum Fragen nach fortbestehendem Bedürfnis aufwerfen dürfte... 2. Altbesitzer nach dem 13.06.2017 Die dürfen die Flinte an Berechtigte veräußern (kaum möglich) oder eben kostenfrei abgeben. Eine BKA-Ausnahmegenehmigung vornehmlich für Export oder für Sammler gem. §40,4 ist möglich, dann darf auch eine Beseitigung von Verbotsmerkmalen gefordert werden. Bisher waren Verbotsmerkmale bei ehem. VA ja derart dauerhaft zu entfernen, dass ein Rückbau mit allgem. gebräuchlichem Werkzeug nicht möglich war. Also den (leicht rausnehmbaren) Blockierstopfen reinsetzen wird kaum genügen. Wird was reingeschweißt, bleibt die Frage nach Reinigung/Austausch (das BKA könnte ja dann argumentieren, ein neues fest einbaubares Magazinrohr lang ist frei verfügbar und somit die Waffe zu leicht rückbaubar) und inwiefern erlaubnisrechtlich künftige Hemmnisse bestehen bleiben (bleibt die Flinte nach Umbau formal erlaubnisrechtlich "verbotene" Waffe). 3. Neubesitzer/Markt Für Neuinteressenten, die z.B. in IPSC oder SF1 SF3 etc. einsteigen wollen, wird es im Gegensatz zu EU-RL, die ausnahmen vorsehen, in D keine solchen geben. D.h. zahlreiche Flintenmodelle werden vom deutschen Markt völlig verschwinden. Ein Ausweichen auf Kastenmag-Flinten ist laut Sportordnung in Sf1+SF3 und IPSC standard SL-Flinte nicht vorgesehen/erlaubt. Lösungen: Die Definition "kleinstes bestimmungsgemäß verwendbares Kaliber" muss raus aus dem Entwurf. Das Nominalkaliber (eingetragenes Kaliber) muss entscheidend sein. Wenn eine Flinte Kaliber 12/89 eingetragen ist, dann ist entscheidend, wieviele 12/89er Patronen reingehen, nicht 12/45 etc. Die tatsächliche Magazinkapazität ist bestimmend. Für praktische Prüfzwecke: im herausgenommenen Magazin dürfen 11 Schuss ohne Gewalt/Hilfsmittel reingehen (1 "grace round" aus Toleranzgründen, weil man die Schützen nicht unnötig kriminalisieren darf). Jedwede Magazinkörperverbote gehören aus dem Entwurf raus. Fordert die EU nirgends. Für Reinigungszwecke herausnehmbare Blockierungen müssen ausdrücklich erlaubt bleiben. Echter Altbesitz: alte Wechselmagazine und Waffen mit gr. Wechselmagazin müssen eine viel umfangreichere Besitzstandswahrung erfahren: nutzbar und transferierbar bleiben. Nur Neuware mit Verbotsmerkmalen darf eben nicht mehr auf den Markt. Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen in internat. Disziplinen etc.: Hier sieht die EU-RL ausdrücklich Ausnahmen vor, wieso werden die zgunsten der Schützen nicht im Referentenentwurf eingearbeitet? Wozu die Rechtbeschneidung auch an dieser Stelle? IPSC (Kurzwaffen > 20 Schuss), Langwaffensport international - das muss alles geregelt und erlaubt bleiben, die EU-RL macht es ja möglich!
-
@Kanne81 Ganz klar: in Nationen wir USA, Russland oder Brasilien konnten die Waffenrechte in den letzten Jahren verbessert werden - jeweils ganz wesentlich durch das Argument "Sicherheit"/Selbstschutz. Diesem Argument kann, will und möglicherweise darf sich die Verbandsspitze eines Sportschützenverbandes leider nicht stellen. Beim FWR wäre das prinzipiell möglich. Aber da geht bei Herrn Keusgen auch auf *EU-EBENE* oder bei den UN GAR nichts. Diesem Argument verschließt man sich auch bei den UN-getragenen Kleinwaffenregulierungen völlig.
-
Hier wird über eine Unterschriftsaktion nachgedacht. "Selber machen" wird von Waffen Tony und Co. gefordert. Hatten wir schon mal. Anno 2008 wurde hier bei WO eine "12-Punkteliste" erstellt, bzw. in regem Forenaustausch Feintuning an den Punkten betrieben. Die können alle noch hier sehen: http://kuhn24.net/Waffenrecht/12Punkte_endversion.pdf Ich habe dann alle gr. Verbände (Jagd+Sport) kontaktiert. Die Reaktionen waren freundlich-zurückhaltend, man wartete auf das FWR. Dort fiel der Hammer GEGEN die Aktion. Und damit waren wir auf uns gestellt. Lediglich VISIER hatte uns mit einem Artikel unterstützt. Immerhin kamen so 7400 Unterschriften zusammen. Die wurden zunächst von meinem Vater, einem guten Parteifreund von Volker Kauder (damals CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender im Bundestag) in dessen Wahlkreisbüro vorgestellt. Dazu gab es auch einen Pressebericht, der es in die Lokal-/Regionalpresse geschafft hat (der Journalist war ein alter Freund von mir, hatte aber zunächst Schwierigkeiten mit dem Einordnen der Aktion: "Du bist also der, der will, dass sich all die Leute ihre Bazookas in Garten stellen können..."). Dann haben wir die ganzen Ordner persönlich nach Berlin gebracht und dem damaligen Vorsitzenden des Innenausschusses im Bundestag , Herrn Sebastian Edathy (SPD, aber unseren Positionen durchaus offen), zur Petition übergeben. Außerdem hat JEDER Bundestagsabgeordnete damals die 12 Punkte ausgedruckt mit Anschreiben/Verweis auf die Unterschriften in sein Postfach bekommen. Die Petition wurde dann auch verarbeitet, die Antworten eingearbeitet in ein Papier des Ausschusses, das irgendwo bei WO mal veröffentlicht wurde. ==>Umsonst war die Aktion nicht, aber deutlich zu klein. Mit professioneller Hilfe über DJV, DSB und koordinierend v.a. FWR wäre WEITAUS mehr drin gewesen. Das mediale Interesse und damit der Druck an die Politik wäre sprunghaft angestiegen, wenn nur 100.000 Unterschriften zusammengekommen wären. Da oft ganze Familien unterzeichnet haben, halte ich auch 1 Mio. Unterschriften bei massivem Engagement der Verbände für machbar. DANN wird es aber interessant! Immerhin gibt es ja noch dtl. über 1 Mio. Legalwaffenbesitzer scharfer Waffen in D und alle anderen (Deko, freie Waffen, Messer, Armbrust) sind ja irgendwo auch betroffen. ==> Diese ganze Logistik ist aber von einer Person oder 1 Ehepaar nicht mehr zu wuppen. Da braucht es ein professionell full-time besetztes Büro, mehrere Vollzeitmitarbeiter, Logistik, Bürogroßgeräte, und all die Connections in Presse/Funk/Fernsehen, die solche Organisationen eben haben. ==> Genau deshalb mache ich hier auch ein bisschen Wind. Wenn wir das alleine versuchen, endet es wieder wie oben. Nicht umsonst, aber doch nur begrenzter Effekt. Wir müssen unsere Verbände dazu bringen, hier auf den Plan zu treten. Da herrschen aber Ängste vor, sich es mit irgendwem irgendwo in der Politik zu verscherzen. Desweiteren herrschen Ängste vor, dass einzelne sich über so eine Aktion den Vertretungsanspruch an sich reissen wollten. Ich für mich kann sagen: sowas steht mir fern. Ich habe einen vernünftigen Beruf und brauche keinen Job als Waffenlobbyist. Den darf Keusgen und Co. behalten. Aber dafür müssen die auch liefern! Und genau das müssen wir hier klarmachen. Die Verbände müssen mitmachen, und solange die nicht mitmachen, müssen wir Krach schlagen.
-
Eine Tommygun mit Stummelmagazin ist auch noch so ein Problem. Der Magazinkörper (!) darf ja nicht mehr als 10 Schuss fassen, also einfach blockieren ist nicht. Trommelmagazine sind mit der Magazinkörperdefinition praktisch gar nicht zu blockieren; die sind künftig immer verboten. @Shelby "Bestimmungsgemäß" bezieht sich auf die Munitionsart in einer Feuerwaffe. sonst käme noch einer und würde KK-Patrönchen in Dein MR308 Magazin leeren und behaupten, da gehen aber 25 Schuss rein. Nur funktionieren die dann eben nicht im MR308... "Bestimmungsgemäß" macht aber sehr wohl Probleme. Eben z.B. bei den halbautomatischen Flinten. Da gibt es mehrere Hersteller 8 (mind. 3) von kurzen Schrot-/kurzen Buckshotpatronen/kurzen Slugs in 12/45. Die sind bestimmungsgemäß auch in Kaliber 12 Flinten verwendbar. Zünden auch. Fliegen auch. Verwendbar sind sie jedenfalls (ob immer so störungsfrei, habe ich meine Zweifel, aber zumindest ist die prinzipielle Verwendbarkeit gegeben). Rein rechnerisch reicht ein Röhrenmagazin für 8 Schuss 12/70 oder 7 Schuss 12/76 aus, um 11 kurzen Patronen (Minishell, Minibuck etc) Platz zu bieten. Damit mutieren diese weithin üblichen SL-Flinten ALLE zu Kat.A-Waffen, selbst (!) wenn das Röhrenmagazin einfach blockiert wurde.
-
Definitiv: die .215 (5.45x39) werden in ARs oft in stinknormale Ar15 .223 mags eingefüllt. Das ist so bestimmungsgmäß bei den ARs im Russsenkaliber... und funktioniert anscheinend auch.
-
Es geht ja bei der Magazinkörper Begrenzung nicht um die Verwendung in einem bestimmten AR. Wenn das Magazin mehr als10 Schuß fasst und damit in bestimmten ARs oder anderen Langwaffen verwendet werden kann, ist es eben ein verbotenes Teil.
-
Mit Deinen echten 10er Wettkampf Magazinen bist Du aber künftig auch nicht aus dem Schneider. Es kann sein, die Aufsicht misst die Magazinkörper Länge und befindet sie 5mm zu lang. Dann wird Test halber ein anderer Follower und eine andere Feder reingesteckt und es gehen plötzlich 11 Schuss rein, ergo Magazinkörper zu lang, verbotene Kat. A Waffe, alle Waffen weg. Es ist so krass, daß will keiner glauben bis der Entwurf durch ist und viele alles abgeben dürfen.
-
Die ARs in 5.45*39 gibt es auch in D. Die verwenden teils originale. 223 Magazine. Kann natürlich sein, dass von den etwas kleineren Russenpatronen in jedes 10 AR Magazin dann 11 reinpassen. Dann sind halt alle 10er Standard AR Magazine verboten.
-
Wissen ist Macht! Das wird fast nirgendwo so deutlich wie bei unserer Lobby. Wer brav ist, bekommt etwas mehr Wissen angereicht, mit der Drohung, ja stillzuhalten, weil es sonst keine privilegierte Info mehr gibt. Das funktioniert so von ganz oben bis ganz runter. Ich wünschte mir viel mehr Transparenz. Das wäre ein Anfang. Dann hören div. Spielchen auf und man kann zu anderen Lösungen kommen als nur wieder "Schlimmeres zu verhüten ".
-
Also Waffen Tony, einerseits gibst Du Dich als einer der ganz alten, verkündest in diesem Thread, was für Folterinstrumente der Schily anno 2002 unsrer Lobby gezeigt hat, als sie mal zu aufmüpfig wurde etc. Dann wieder scheint Dir alles unbekannt, was in den letzten 17 Jahren hier bei WO zum FWR diskutiert und kritisiert wurde. Es gab zuhauf Verbesserungsvorschläge. Umgesetzt wurde wenig bis gar nichts. Und wegen der Fragen nach Belegen. CATRIDGEMASTER ist für mich eine vernünftige Quelle. Er ist seit Anfang bei WO dabei, viele kennen seinen Klarnamen und wissen, welche Position er innehatte. Ihm kann man glauben.
-
Die Verbände wollen oft gar nicht, dass die Basis aktiv wird. Beim FWR fürchtete man früher um sein Vertretungsmonopol und ein anderer Präsi hatte selbst hier bei WO die Leute derbe zurückgepfiffen. Um gezielt von der Basis her aktiv werden zu können, müsste die Basis regelmäßig informiert und eingebunden werden. Nicht erst nach dem die Würfel gefallen sind und man nur noch einen Schulterklopfer will, dafür, daß man "Schlimmeres verhütet" habe, sondern VIEL früher. Im Moment wissen wir nur von der früheren BDMP Spitze was, nämlich dass der Referentenentwurf schon 2017 vorlag und von unserer Bundesregierung über die EU Schiene direkt umgesetzt werden sollte und weil die EU leider nicht in allem mitzog, wir das jetzt eben im Nachgang national reingedrückt bekommen. Alle anderen Akteure schweigen.
-
Bei der Diskussion über den Referentenentwurf tut sich Unmengen von Klärungsbedarf auf. Nun kann man achselzuckend sagen "Naja, ist halt handwerklich schlecht gemacht," aber ist das nicht DEREN Problem? Es gibt auch den Bestimmtheitsgrundsatz als Rechtsstaatsprinzip Den haben die Referenten auch zu beachten. Und da die Gesetzgebung eben KEINE 1:1 Umsetzung der EU RICHTLINIE mehr ist, sondern WEIT über diese hinausgeht, müsste auch die gesetzliche Bürokratiebremse hier greifen, d.h. die one-in-one-out Regelung etc. https://de.m.wikipedia.org/wiki/One-in-one-out-Regel Schließlich werden ja auch Handel und Wirtschaft durch den Magazinkörper wahn etc sehr beschwert.
-
Gut, den Teileschlammassel haben wir aber nun wirklich der EU zu verdanken. Großteils. Da kann man nur auf kostenfreie Umsetzung achten bzw. drängen. Keine Eintragungsgebühren, keine Antragsgebühren, keine Bedürfnisbescheinigungen.
-
Für große Magazinkörper, kommen diese wirklich auf die grüne WBK? JEDES einzelne Magazin mit separatem Eintrag und dann noch eine BKA Ausnahmegenehmigung dazu? WAS kostet letztere denn?
-
Die neue Waffenrechtsverschärfung scheint mir allmählich die härteste Verschärfung überhaupt, zumindest seit 2003. Und das, obwohl ja fast im Jahrestakt verschärft wurde seither und selbst Regierungsparteien wie die CSU ein Ende der Verschärfungswellen ausgerufen haben. Wann bekommen wir denn mal Ruhe?
-
Wie würde das dann mit den Kosten laufen? Gibt es die Bedürfnisbescheinigungen und Anträge bzw. WBKs für bisherige eingetragene Wechselsysteme und neu zu registrierende Teile umsonst? Ansonsten rollt da eine enorme Kostenlawine auf uns zu!
-
Der Erwerb von Kaliber gleichen oder kleineren Wechselsystemen könnte doch von LWBs weiter so erfolgen wie bisher - oder hat die EU Richtlinie hier den Referenten andere Formulierungen aufgezwungen?
-
Sehr wichtiger weiterer Punkt! Wirkt sich das nur auf den Neuerwerb aus oder auch auf bereits eingetragene Wechselsystem?
-
Magazinkörperkrampf - Auswirkungen - Praktisches Beispiel 2: Für meine Franchi SPAS 12 habe ich - wie viele - 10-Schuss-Magazine für IPSC. Die sind nicht blockiert, sondern fassen so wie sie sind 10 Schuss. allerdings sind sie 2 Magazinkörpern zusammengeschweißt, die je "max 6 Schuss" aufgedruckt haben. aus 6+6=12 ergibt sich, dass der neue Magazinkörper dann 12 Schuss haben muss, soweit wird jeder Richter rechnen können. In der EU wäre das Magazin perfekt erlaubt, aber mit dem Magazinkörperkrampf im Referentenentwurf damit halt verboten. Kostenpunkt: 179-199 EUR, bei ner IPSC Ausstattung von 4 Mags ein herber Verlust! Das trifft aber auch viele Saiga/Molot User, deren 10 er Magazine tatsächlich oft leicht blockiert wurden. Magazinkörperkrampf - Auswirkungen - Praktisches Beispiel 3: Für meine Flinte Winchester Super X2 Practical habe ich ein langes Röhrenmagazin für 8 Schuss 12/70. Da passen dann 11 Schuss 12/45 (von mind. 3 Herstellern angebotene Mini-Shells, Mini-Bucks, Shorties) rein, also die "kleinste bestimmungsgemäß verwendbare" Patrone laut Referentenentwurf. Ich habe sogar einen Magazinbegrenzer drehen lassen auf 1 Schuss. Damit wurde die Waffe in Norwegen zugelassen und auf jedem DSB Stand. Nutzt mir aber nix, denn dank Referentenentwurf wird die gesamte Flinte zur verbotenen Waffe, wie sehr viele SL-Flinten in Zukunft. Blockieren geht nicht, denn dadurch wird der Magazinkörper ja nicht kleiner. Und Umbau ist nicht mehr erlaubt als Ausweg im Referentenentwurf. Blickt kaum einer, aber egal. Unwissenheit schützt am Ende vor Strafe nicht!
-
Magazinkörperkrampf - Auswirkungen - Praktisches Beispiel 1: Meine 9mm Schmeisser lief mit den Magazinen nicht rund. ab Werk wurden ja blockierte 20er mitgegeben. Nach zweimal Einsenden an die Fa. Schmeisser, die alle 3 Magazine sorgfältig top umgearbeitet haben, flutschen die 3 Magazine im 20er Magazinkörper jetzt so richtig und es konnten Titel und Medaillen bei der letzten DM des BDS reingeholt werden. Die ganze, damit schiessende family ist nun happy mit Gewehr und Magazinen. ==> Jetzt kommt der Referentenentwurf und die 3 Mags sind künftig weg in ner Schachtel mit BKA Genehmigung. Der Witz: hätte ich damals mit JJS eine mir angebotene "Puzie" gekauft, also eine legale halbautomat. 9mm Uzi-Pistole, dürfte ich dieselben 3 Mags weiternutzen, und zwar sogar unblockiert!! Aber für meine nicht deliktrelevante und sogar anscheinsfreie Langwaffe darf ich dieselben Magazine GAR nicht benutzen, nicht mal blockiert! Ein Wahnsinn, der zeigt, dass es hier nicht um öffentliche Sicherheit, sondern nur um maximale Gängelung und Kriminalisierung der Sportschützen geht. Ich zahle jetzt 150 EUR für 3 neue Magazine wahrscheinlich 150 EUR an die Fa. Schmeisser fürs spitzenmäßige Anpassen, 50 EUR Versandaufwand hin+zurück und viel Zeitaufwand = 350 EUR nur für die eine Waffe. Wegen dem Magazinkörperkrampf.
-
WO ist immer gut für den Austausch, weil man Einblicke in ingenieurwissenschaftliche-technische Sachverhalte, fachjuristische Beurteilungen und verwaltungspraktische Ansichten/Handeln bekommt. Wenn dann am Ende klar ist, was genau wie am Entwurf schlecht ist und geändert werden müsste, kann man auch die Politiker gezielter anschreiben. Genau deshalb finde ich diesen Thread im Gegensatz zu Waffen Tony so wichtig. Und es geht bei weitem nicht "um ein paar Kommas", die allein beim Magazinproblem im Argen liegen! Die massiv schädlichen Auswirkungen müssen jetzt ans Licht der Öffentlichkeit, sonst jammern nachher alle rum "Ja, wenn wir das gewußt hätten!"
-
@Speedmark und @keks Ihr befasst Euch damit, wann wieviel Schuss tatsächlich in ein Magazin gehen. Das ist aber nur noch teilweise relevant. In Zukunft, dank Referentenentwurf, geht es um Magazinkörper. Beispiel: Bei meiner 30.06 habe ich zwei recht unterschiedlich lange 10 Schuss-Magazine. Beide fassen GENAU 10 Schuss, sind originäre 10er Mags, nix blockiert, für dieselbe Waffe. und funktionieren auch noch (einigermaßen). Es sind nur eben unterschiedliche Magazinhersteller. Bestimmt gibt es bei den AR15 Magazingehäusen auch recht unterschiedliche Längen für ein und dieselbe Magazingröße! Das Problem ist dann: Was, wenn ich in einen (geringfügig) längeren Magazinkörper freie Teile wie Follower und Federn und ggf. Magazinböden an-/einbringe und plötzlich gehen da doch 11,12 Schuss rein? Dann habe ich demonstriert, dass der Magazinkörper ein verbotener Gegenstand ist und die damit benutzte Waffe Kat. A!! Rechtssicher wäre dann, die Magazinkörper so einzukürzen, dass sie auch unter ungünstigen Bedingungen nicht mehr als 10 Schuss fassen (selbst wenn sie oft dann nur noch 8-9 Schuss haben), der Entwurf enthält ja keine "Prüftoleranz" (pragmatisch: in entnommenem Zustand dürfen 11 Schuss ohne Gewalt/Hilfsmittel reingehen, das sei dann einer Einstufung als 10-Schuss-Magazin unschädlich) wie ich Sie im Forum u.a. F. Gepperth vorgeschlagen habe. Bisher war es einfach, auch bei der DM: Es wurde halt geprüft, ob 10 Schuss reingehen. Gehen mehr rein: Magazin weglegen, aber kein verbotenes Teil. In Zukunft wird es lange Diskussionen geben: "Das Magazin fasst doch nur 10 Schuss" - "Ja, aber der Magazinkörper ist ein bisschen länger, da könnten mit anderer Feder/anderem Follower auch 11 Schuss reingehen!!" Ergebnis: verboten (und diesmal dann Straftat, d.h. explizit auf Wunsch der EU alle Waffen weg!!!).
-
Cartridgemaster hat was unheimlich Wichtiges gesagt, das wird aber nicht nur er gewusst haben, sondern auch die aktuellen Verbandsspitzen und natürlich das FWR. WAS genau wurde denn da dann reaktiv unternommen? Wieso kein knackige Rechtsgutachten bestellt? Das Magazinkörperverbot ist derart schräg, da MUSS man die Urheber doch bloßstellen, ja blamieren können. Nur ein Beispiel Glock Lower sind für 9 mm Halbautomaten schwer in Mode gekommen, auch mit BKA Bescheid für Sportschützen wie z. B. den SPC. Wer zudem eine stinknormale Glock 17 besitzt, kann die künftig überhaupt nicht mehr nutzen. In die Langwaffe dürfen nur Stummelmagazine rein, die wiederum zu kurz für die Glock 17 sind. Blockierte 17er Magazine in der Langwaffe machen aus derselben aber eine Kat A Waffe. Echt perfide! Und nur eine von vielen üblen Auswirkungen.
-
Formal hast Du recht, real genügen "irgendwelche" Zweifel und schon wird überprüft. Man ist also auch nach den ersten 3 Jahren nicht vor Bedürfnisüberprüfungen geschützt. Das Damoklesschwert hängt jetzt schon immer über einem. Für Kontingentüberschreiter erst recht, siehe WaffVwV: