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  1. Magazinkörperkrampf - Auswirkungen - Praktisches Beispiel 2: Für meine Franchi SPAS 12 habe ich - wie viele - 10-Schuss-Magazine für IPSC. Die sind nicht blockiert, sondern fassen so wie sie sind 10 Schuss. allerdings sind sie 2 Magazinkörpern zusammengeschweißt, die je "max 6 Schuss" aufgedruckt haben. aus 6+6=12 ergibt sich, dass der neue Magazinkörper dann 12 Schuss haben muss, soweit wird jeder Richter rechnen können. In der EU wäre das Magazin perfekt erlaubt, aber mit dem Magazinkörperkrampf im Referentenentwurf damit halt verboten. Kostenpunkt: 179-199 EUR, bei ner IPSC Ausstattung von 4 Mags ein herber Verlust! Das trifft aber auch viele Saiga/Molot User, deren 10 er Magazine tatsächlich oft leicht blockiert wurden. Magazinkörperkrampf - Auswirkungen - Praktisches Beispiel 3: Für meine Flinte Winchester Super X2 Practical habe ich ein langes Röhrenmagazin für 8 Schuss 12/70. Da passen dann 11 Schuss 12/45 (von mind. 3 Herstellern angebotene Mini-Shells, Mini-Bucks, Shorties) rein, also die "kleinste bestimmungsgemäß verwendbare" Patrone laut Referentenentwurf. Ich habe sogar einen Magazinbegrenzer drehen lassen auf 1 Schuss. Damit wurde die Waffe in Norwegen zugelassen und auf jedem DSB Stand. Nutzt mir aber nix, denn dank Referentenentwurf wird die gesamte Flinte zur verbotenen Waffe, wie sehr viele SL-Flinten in Zukunft. Blockieren geht nicht, denn dadurch wird der Magazinkörper ja nicht kleiner. Und Umbau ist nicht mehr erlaubt als Ausweg im Referentenentwurf. Blickt kaum einer, aber egal. Unwissenheit schützt am Ende vor Strafe nicht!
  2. Magazinkörperkrampf - Auswirkungen - Praktisches Beispiel 1: Meine 9mm Schmeisser lief mit den Magazinen nicht rund. ab Werk wurden ja blockierte 20er mitgegeben. Nach zweimal Einsenden an die Fa. Schmeisser, die alle 3 Magazine sorgfältig top umgearbeitet haben, flutschen die 3 Magazine im 20er Magazinkörper jetzt so richtig und es konnten Titel und Medaillen bei der letzten DM des BDS reingeholt werden. Die ganze, damit schiessende family ist nun happy mit Gewehr und Magazinen. ==> Jetzt kommt der Referentenentwurf und die 3 Mags sind künftig weg in ner Schachtel mit BKA Genehmigung. Der Witz: hätte ich damals mit JJS eine mir angebotene "Puzie" gekauft, also eine legale halbautomat. 9mm Uzi-Pistole, dürfte ich dieselben 3 Mags weiternutzen, und zwar sogar unblockiert!! Aber für meine nicht deliktrelevante und sogar anscheinsfreie Langwaffe darf ich dieselben Magazine GAR nicht benutzen, nicht mal blockiert! Ein Wahnsinn, der zeigt, dass es hier nicht um öffentliche Sicherheit, sondern nur um maximale Gängelung und Kriminalisierung der Sportschützen geht. Ich zahle jetzt 150 EUR für 3 neue Magazine wahrscheinlich 150 EUR an die Fa. Schmeisser fürs spitzenmäßige Anpassen, 50 EUR Versandaufwand hin+zurück und viel Zeitaufwand = 350 EUR nur für die eine Waffe. Wegen dem Magazinkörperkrampf.
  3. WO ist immer gut für den Austausch, weil man Einblicke in ingenieurwissenschaftliche-technische Sachverhalte, fachjuristische Beurteilungen und verwaltungspraktische Ansichten/Handeln bekommt. Wenn dann am Ende klar ist, was genau wie am Entwurf schlecht ist und geändert werden müsste, kann man auch die Politiker gezielter anschreiben. Genau deshalb finde ich diesen Thread im Gegensatz zu Waffen Tony so wichtig. Und es geht bei weitem nicht "um ein paar Kommas", die allein beim Magazinproblem im Argen liegen! Die massiv schädlichen Auswirkungen müssen jetzt ans Licht der Öffentlichkeit, sonst jammern nachher alle rum "Ja, wenn wir das gewußt hätten!"
  4. @Speedmark und @keks Ihr befasst Euch damit, wann wieviel Schuss tatsächlich in ein Magazin gehen. Das ist aber nur noch teilweise relevant. In Zukunft, dank Referentenentwurf, geht es um Magazinkörper. Beispiel: Bei meiner 30.06 habe ich zwei recht unterschiedlich lange 10 Schuss-Magazine. Beide fassen GENAU 10 Schuss, sind originäre 10er Mags, nix blockiert, für dieselbe Waffe. und funktionieren auch noch (einigermaßen). Es sind nur eben unterschiedliche Magazinhersteller. Bestimmt gibt es bei den AR15 Magazingehäusen auch recht unterschiedliche Längen für ein und dieselbe Magazingröße! Das Problem ist dann: Was, wenn ich in einen (geringfügig) längeren Magazinkörper freie Teile wie Follower und Federn und ggf. Magazinböden an-/einbringe und plötzlich gehen da doch 11,12 Schuss rein? Dann habe ich demonstriert, dass der Magazinkörper ein verbotener Gegenstand ist und die damit benutzte Waffe Kat. A!! Rechtssicher wäre dann, die Magazinkörper so einzukürzen, dass sie auch unter ungünstigen Bedingungen nicht mehr als 10 Schuss fassen (selbst wenn sie oft dann nur noch 8-9 Schuss haben), der Entwurf enthält ja keine "Prüftoleranz" (pragmatisch: in entnommenem Zustand dürfen 11 Schuss ohne Gewalt/Hilfsmittel reingehen, das sei dann einer Einstufung als 10-Schuss-Magazin unschädlich) wie ich Sie im Forum u.a. F. Gepperth vorgeschlagen habe. Bisher war es einfach, auch bei der DM: Es wurde halt geprüft, ob 10 Schuss reingehen. Gehen mehr rein: Magazin weglegen, aber kein verbotenes Teil. In Zukunft wird es lange Diskussionen geben: "Das Magazin fasst doch nur 10 Schuss" - "Ja, aber der Magazinkörper ist ein bisschen länger, da könnten mit anderer Feder/anderem Follower auch 11 Schuss reingehen!!" Ergebnis: verboten (und diesmal dann Straftat, d.h. explizit auf Wunsch der EU alle Waffen weg!!!).
  5. Cartridgemaster hat was unheimlich Wichtiges gesagt, das wird aber nicht nur er gewusst haben, sondern auch die aktuellen Verbandsspitzen und natürlich das FWR. WAS genau wurde denn da dann reaktiv unternommen? Wieso kein knackige Rechtsgutachten bestellt? Das Magazinkörperverbot ist derart schräg, da MUSS man die Urheber doch bloßstellen, ja blamieren können. Nur ein Beispiel Glock Lower sind für 9 mm Halbautomaten schwer in Mode gekommen, auch mit BKA Bescheid für Sportschützen wie z. B. den SPC. Wer zudem eine stinknormale Glock 17 besitzt, kann die künftig überhaupt nicht mehr nutzen. In die Langwaffe dürfen nur Stummelmagazine rein, die wiederum zu kurz für die Glock 17 sind. Blockierte 17er Magazine in der Langwaffe machen aus derselben aber eine Kat A Waffe. Echt perfide! Und nur eine von vielen üblen Auswirkungen.
  6. Formal hast Du recht, real genügen "irgendwelche" Zweifel und schon wird überprüft. Man ist also auch nach den ersten 3 Jahren nicht vor Bedürfnisüberprüfungen geschützt. Das Damoklesschwert hängt jetzt schon immer über einem. Für Kontingentüberschreiter erst recht, siehe WaffVwV:
  7. Die US Massenware hat es auch mit 16,75 Zoll zu Preisen < 1000 EUR auf den deutschen Markt geschafft. Aber mal sehen, wie weit die Preise da noch rutschen. Selbst wenn ich irgendwann für 50 EUR günstiger fahre, weil ich mir vielleicht noch einmal im Leben ein AR15 mit 16 Zoll statt 16,75 made in USA kaufen kann, ersetzt dies nicht die >>1000 EUR, die ich an Magazinwert künftig ungenutzt vergammeln lassen muss. Schlecht gerechnet, Waffen Tony! Und wenn Du für verbotene Magazine keine Erlaubnis mehr hast, ist "ne andere Kiste" keine gute Idee, aber das weißt Du schon selber... Die fortgesetzte Bedürfnisprüfung ist heute schon möglich. Aber klar, hier kann man auch nachbessern! Sagt ja keiner! Amüsant ist in der Tat, wie Du hier die LWB-Basis beschimpfst, plumpen Sarkasmus a la "Gelbwesten" an den Tag legst und notorisch durchblicken lässt, dass die Leute vom FWR schon immer alles richtig gemacht haben, selbst Keusgen in Brüssel war ja dann deiner Meinung nach der Topmann am richtigen Ort, kein Fünkchen Kritik!
  8. Das Magazinthema im Referentenentwurf ist für mich das dramatischste, weil man uns da uuuuuunheimlich viel Stricke draus drehen kann. Wenn man nur ein klein bisschen abtaucht in die Folgen der Magazinkörperregelungen (die die EU ja nie verlangt hat!), wird einem Angst und bange! Da werden bei WO jahrelange Threads geschrieben zu diesem Murks. Das brauchen wir LWB nicht. Darum muss das weg. Andere Dinge sind leider auf EU-Ebene verbockt worden - da kann man im Referentenentwurf auch nix mehr geraderichten. Allerdings könnte man natürlich analog zum Jäger-Bonbon (Schalldämpfererleichterung) auch ein Goodie für die Sportschützen fordern. Z.B. die Randfeuerpatronen aus dem Anscheinskram §6AWaffV rausnehmen. Diese 40 cm statt 42 cm Lauflänge sind jetzt für Sportschützen nicht sooo der Bringer. Die deutschen Ar#s haben ohnehin die 16,75 mindestens und als (hauptsächlich) Sportschütze setze ich eh mehr auf 18 Zoll aufwärts. Dass man einen Entwurf 1,5 Jahre in der Schublade schlummern lässt und dann - simsalabim! - urplötzlich rauszieht, zeigt nur, wie viel Wertschätzung Herr Keusgen als Lobbyist in Brüssel genossen hat, oder? Dann muss man seine Strategie überdenken, und was tun, dass man künftig ernster genommen wird (oder andere ranlassen, die ernster genommer werden) da bleibe ich dabei. Und der Referentenentwurf ist auch nicht an einem Tag entstanden, sowas glaubt vielleicht der Tony - ich nicht. Da ist über ein jahr dran gefeilt worden. Und wenn man mit den Feilern 1 Jahr "in engem Austausch" steht, dann darf so ein Magazinkörpermist einfach nicht bei rauskommen. Meine Meinung.
  9. Man könnte den unten auszugiessenden Anteil ja abklippbar machen. Oder man verwendet gleich die bei IPSC üblichen Magazinabzieher/Schlaufen/Griffhilfen. Selbst solidere Teile wie Magpuls MagPOD oder floorplate extensions zum besseren Greifen sind ja auf dem Markt verfügbar und viele führen zu keiner Magazinkapazitätserweiterung und bleiben dann auch erlaubt. Und die sind alle zum Reinigen abbaubar ? Das Argument taugt - wenn man ehrlich ist - nur sehr eingeschränkt, leider.
  10. Das wären genau besehen keine so guten Antworten. Denn als "Greifhilfe" und für die "Optik" bleiben lange Magazine auch nach dem Referentenentwurf erlaubt. Verboten sind "Gehäuse", also Hohlkörper, in die > 10 Schuss reinpassen. Wenn Du Dein "Magazin" innen am unteren Ende nicht hohl konfigurierst, sondern solide, also z.B. mit Kunststoff ausgiesst, hast Du Deine auch weiterhin erlaubte Griffhilfe und von weitem eine "lange Magazin-Optik" (die aber natürlich ggf. auch künftig von §6 AWaffV -Waffen bedroht ist, das BKA will ja die Korpuslänge auf Griffstücklänge begrenzt sehen) hast Du damit für z.B. .223 oder .308 SL auch.
  11. Ich weiß, dass bei dem, was Sie in früheren Jahren gemacht haben, nix Gutes für uns rauskam. Keusgen hat 1,5 Jahre lang vor dem unsäglichen EU-Entwurf engste Kontakte in Brüssel gepflegt. Angeblich. Laut eigenen Presseerklärungen. Und dann kam wie ein Blitz aus heiterem Himmel dieser unsägliche EU-Waffen-RL-Entwurf raus. Da muss man doch sagen: Der hat versagt! Vollkommen. Was nun Fritz Gepperth betrifft, den schätze ich als weitaus fitter zur Interessenvertretung ein. Allerdings ist er just dadurch beschränkt, dass er BDS-Präsident ist und m.E. auch überall erstmal als BDS-Präsi und nicht als FWR-Mann wahrgenommen wird. Was wiederum bedingt, dass er halt die Interessen seines Verbandes pushen kann und darf, aber nichts mit Selbstschutz, Deko, Salut und auch bei den Magazinkörpern > 10 Schuss steht er argumentativ als "Sportschützenpräsident" wackliger da, als Keusgen es vertreten könnte. Da kommen doch sofort Nachfragen, was denn "seine" Sportschützen mit SV, bedürfnislosem Erwerb Kat D (als früheres Beispiel), Deko, Salut und langen Mags so anfangen wollen...
  12. "stehen in engem Kontakt" oder "enger Austausch" stand schon in mancher früheren Selbstlob-Presseerklärung des FWR. Man brauche "Ruhe für die Verhandlungen" ist ein berühmter Ausspruch von HH Keusgen. Wurde schon vor vielen Jahren hier bei WO oft genug zitiert. Deswegen lehnte man ab, bestimmte Rechte vor Gericht zu erkämpfen. Aber auch manche Aktionen der Basis versuchte man wegen dieser Strategie zu unterbinden. Genau deswegen kann man jetzt auch nicht (wie Du "Waffen Tony") die Schuld bei einer angeblich phlegmatischen Basis suchen. Das FWR bindet alle Ressourcen an sich! Wenn die Basis (ich z.B. was mit den 12 Punkte-Aktion) machen will, dann sind manche Verbandsfürsten durchaus freundlich gesinnt, warten aber auf das OK des FWR. Wenn dort (aus Angst, hier erwachse einem neue Lobby-Konkurrenz) Signale kommen "nicht unterstützen!", dann bist Du mit Deiner Aktion ziemlich allein. Das FWR hat das Lobby-Monopol. Wer so viel Lobby-Macht hat, muss sich auch besonders rechtfertigen. Das fordere ich hier ein! Du nimmst das FWR beständig in Schutz, warum, wenn Du nicht mit denen in Verbindung stehst?!?
  13. Das ist eine nicht sehr professionelle Ansicht zu Lobbyarbeit. Lobbyarbeit greift WÄHREND des Entstehens des Entwurfes. Nicht danach! Dann ist das Kind schon großteils in Brunnen gefallen. Genau deshalb schreiben die großen Lobbyorganisationen die Gesetze inzwischen selber oder stellen Topjuristen als kostenlose Mitarbeiter in die Ministerien ab, die diese schreiben. SO läuft Lobbyarbeit big style!! Wenigstens das (dass man VOR und WÄHREND dem Entstehen/Schreiben der Entwürfe eng verhandelt und die Entstehung der Entwürfe wenigstens eng begleitet) hat auch Herr Keusgen begriffen. Drum will er ja Ruhe für seine Verhandlungen. Die liefen bisher angeblich immer VOR dem Fertigstellen des Entwurfes,man war stets "in ständigem Kontakt" deswegen. Schon 1,5 Jahre vor dem EU-Entwurf(!) war er "in ständigem Kontakt" mit den Mitarbeitern der Ministerien und pflegte einen regen Austausch. Warum macht der HH Keusgen das Deiner Meinung nach, wenn man erst NACH dem Fertigstellen des Entwurfes verhandeln soll?? Komm schon, ein bisschen weniger Sarkasmus und ein bisschen weniger Verdummungsversuche der Mitleser hier von Deiner Seite und ich hätte die Hoffnung, dass noch was Gutes passiert. Aber so? Mit Deinen Reaktionen? No chance! Wenn die eigene Lobbyorganisation, die man durchaus gut bezahlt, wegen eines kleinen Referentenentwurfes die Waffen streckt und sagt: Leute, zieht die Gelbwesten an, wir können nichts mehr für Euch machen, dann ist das ein Armutszeugnis.
  14. Und mit solchen Links willst Du das Versagen der Lobbyarbeit (FWR und Co.) entschuldigen? Die Würfel sind bei der EU gefallen. Die EU-Richtlinie verabschiedet. Beim Referentenentwurf geht es um die handwerkliche Arbeit des Teams eines (angeblich uns LWB sogar einigermaßen wohlgesinnten) Ministers. Da kann man Einfluss nehmen, OHNE zig hundert Abgeordnete davon überzeugen zu müssen, ihren Fraktionszwang aufzugeben. Und genau da (beim Schreiben des Referentenentwurfs) setzt auch erfolgreiche Lobbyarbeit in D an! Geht der Entwurf erstmal in den BT ist es zu spät, in aller Regel...
  15. Das Magazinkörperverbot wäre übrigens leicht zu umgehen: Statt den ohnehin schon marktüblichen "+2 Magazinböden" könnte es künftig auch "+10 Magazinböden" geben. Magazinböden, Federn und Follower sind ja nicht vom Verbot erfasst, sodass modulare 10er Gehäuse sogar für 10 +10 +10 +10 Magazine =40 Schuss konzipiert werden können und jeweils mit passenden Federlängen und Followern feilgeboten werden könnten. Solange jeder einzelne Magazinkörper nicht mehr als 10 Schuss fasst, können also kistenweise nebeneinander jederzeit einfach zusammensteckbare Magazinkörpermodule eingelagert werden, (fast) fertig für den ach so sehr befürchteten nächsten Volkssturm! Und nachgedruckt werden kann so ein Vierkantrohr auch...
  16. Ja, nur: Die ganze offenbar gewünschte Verbotswirkung hängt an dem "lange Magazinkörper Verbot". Das genau ist der Hebel im Referentenentwurf, mit dem nicht nur die EU-Regelungen umgesetzt, sondern noch viel weitergehende Verbotswirkungen im LWB-Bereich erreicht werden. Diesen Hebel geben die realistischerweise nicht mehr aus der Hand. Nicht jetzt, wo der Entwurf FERTIG gestellt ist. Wer als Lobby-Organisation den Entwurf jetzt 1,5 Jahre lang eng begleitet ("in ständigem Austausch") hat, hat 1,5 Jahre Zeit gehabt, genau diesen Ansatz/Mist den Referenten wieder auszureden, bevor er in die finale Form kommt. Notfalls hätte beim "Ausreden" der Einbezug von anderen Politikern, von einem knackigen Rechtsgutachten eines namhaften Juristen oder eben auch die frühe Basis-Aktivierung genügt. Und genau hier hat einmal mehr die Geheimdiplomatie und das Konzept "Ruhe für die Verhandlungen" voll versagt! Rausgekommen ist "Ruhe für den größtmöglichen Magazinkrampf", ewige Rechtsunsicherheit und Kriminalisierung von > 1 Million Legalwaffenbesitzern.
  17. Hallo Gruger: Wir sind uns also schon mal einig, dass alte blockierte Magazin gem. Referentenentwurf in Zukunft nicht mehr nutzbar sein werden. D.h. der Nutzwert dieser bislang problemlos sportlich henutzten Mags geht gegen 0. Danke dass Du die Rechtsnorm nochmals zitiert hast. Bisher war es so: Wenn Waffen/verbotene Gegenstände verboten wurden, dann wurde die Umbaumöglichkeit, wenn sie denn der Gesetzgeber explizit einräumen wollte, auch explizit im Gesetz genannt. Bei den Magazinen hat er diese Umbaumöglichkeit nicht genannt, insbesondere auch nicht für die ab 13.06.2017 noch rechtmäßig erworbenen. Die muss ich Berechtigten überlassen oder unbrauchbar machen lassen oder einfach entschädigungslos abgeben. Wenn ich ei Altmagazin auseinanderbaue und dann den Magazinkörper anfange abzufeilen - habe ich die Eigenschaft verändert und damit greift doch während des Umbauvorgangs irgendwann meine Besitzstandswahrung nicht mehr, wenn ich von 20 auf 15 Schuss runtergefeilt haben. Das während der Umbauarbeiten so veränderte Magazin ist dann bereits verboten, noch bevor ich es in einen hypothetisch wieder erlaubten Zustand bringen kann. Das Endprodukt ist ein anderes Magazin mit anderer Magazinfeder, wahrscheinlich auch anderem Follower etc., dafür greift Besitzstandswahrung nicht. Und sobald halbfertige Magazinkörper im Bearbeitungsprozess entstehen, habe ich einen verbotenen Gegenstand in der Hand. Diese Magazinkörperregelung ist brandgefährlich und ultrafies! Die MUSS weg!!!
  18. Tja und diese "erforderlichen Vorkehrungen" werden dann in künftigen Verwaltungsvorschriften dann so präzisiert werden, dass eben doch ein Waffenschrank für Altdekos angeschafft werden muss. Mit Glück gibt man sich mit einer Norm geringer als "0/1" zufrieden... Blockierte Magazine bleiben immer verboten, auch Altblockaden. Weil eben die Magazinkörperrestriktion greift. Das führt in der Logik des Referentenentwurfes dazu, dass auch das Benutzen blockierter Magazine die Waffe zur verbotenen Waffe macht. Hierfür wird es aber keine Besitzstandswahrung geben! Die gibt es nur für Halbautomaten mit zu großem fest eingebauten Magazin. Also ist die Besitzstanfswahrung dahin. Ich finde auch keine Regelung des erlaubten Umbaus verbotener Waffenteile, d.h. selber kürzen ist nicht. Dafür braucht es dann eine Spezialumbaugenehmigung vom BKA, die nur wenige Büchsenmacher bekommen werden. Wobei die Frage ist, ob durch Kürzen die Verbotseigenschaft verloren geht. Sicherheitshalber wird man zumindest auf 8 bis 9 Schuss einkürzen müssen. Extrem perfide das Ganze!!
  19. Moment mal, die Magazinkörpergeschichte muss aber VOLLSTÄNDIG aus dem Referentenentwurf wieder raus. Wenn das das FWR nicht hinbekommt, hat es versagt. Da geht es nicht nur um ein Komma. Das Magazinkörpergedöns ist nicht nur technisch, sondern auch juristisch ein Unsinn. Verletzt das Bestimmtheitsgebot bei der Gesetzgebung etc. Es ist auch gar nicht definierbar genug. Da müsst ihr (Wenn ich Dich mal stellvertretend für das ganze FWR ansprechen darf) dringend ein Rechtsgutachten eines namhaften Juristen in Auftrag geben. Es ist völlig falsch, dass die Politiker NICHT juckt, ob ihre Gesetzesvorschläge juristisch Bestand haben. Mein Vater sass jahrelang im Bundesvorstand eines Verbandes. Da wurde oft gegenüber der Politik mit Recht und Verfassungsmäßigkeit argumentiert. Interessiert hat es die sehr wohl. Und genutzt hat es am Ende auch. Mein kleiner Berufsverband mit dreistelliger Mitgliederzahl hat sich vor 3 Jahren auch ein 50.000,00 Euro teures Rechtsgutachten gegönnt. Gelohnt hat sich das sehr wohl. Also lassen wir uns von Waffen Tony und dem FWR nicht sagen, sowas lohne sich nicht. Ich will Action vom FWR, als erstes mal ein knackiges Rechtsgutachten, das den Magazinkörperwahnsinn auseinander nimmt!
  20. Ja, der FDP-Antrag ist schon mal ein guter Start, obwohl auch dort das Datum 13.06.2017 fixiert wird. WIE die EU-RL umgesetzt wird und ob überhaupt (angesichts m.W. Klagen dagegen), kann der brave Bürger am 13.06.2017 ja noch nicht gewusst haben. Warum also das rückwirkende Verbot? Am ehesten wäre noch akzeptabel, hier zu vereinbaren, dass "lange" Magazine ab diesem Datum erworben blockiert werden MÜSSEN. Derzeit müssen Mags ab 13.06.2017 komplett vernichtet oder veräußert (an wen?) werden... Zum FWR und @Waffen-Tony: Das Forum hier ist seit 2002 voll mit guten Ratschlägen an die FWR-Spitze, was man konkret am der Strategie des FWR ändern könnte, um eine bessere Wirkung zu erreichen. Keusgen war und ist nicht bereit, über den engen Tellerrand des deutschen Bedürfnisrahmens (Sportschütze, Jagd, Sammler) hinaus zu argumentieren. Auch seine neueren Reden vor internationaler Kulisse belegen das. Mit der Argumentation Schießsport allein kriegt man aber kein liberales Waffenrecht durch, nicht mal in den USA. Überall da, wo in letzter Zeit in großen Demokratien etwas beim Waffenrecht verbessert/liberalisiert wurde (USA, Brasilien, Russland...), geschah dies v.a. mit dem Argument Selbstschutz. Dieses Thema will er und das FWR aber einfach nicht anfassen! Auch Erben, bedürfnisloser Erwerb von Kat. D Waffen o.dgl. waren nie ein großes Thema beim FWR. Ansonsten zurück zu den Auswirkungen des Referentenentwurfes: Die Besitzstandswahrungen sind nett. Auf den ersten Blick. ABER: Was nutzt es mir, wenn ich blockierte längere Magazine behalten darf, aber nicht mehr nutzen kann/darf, weil die Waffe wegen des langen eingesetzten Magazinkörpers dann zur Kat. A-Waffe würde? Für VIELE Waffen gab und gibt es nur längere Magazine mit Blockierungen. Wer einen G3-Klon hat, muss also erst ein paar der raren 10-Schuss Kurzmagazine finden, bevor er mit dem Gewehr wieder schiessen gehen darf! Ebenso betrifft das viele andere Gewehre, für die es ggf. erstmal gar keine Lösungen gibt und die Waffe lange eingemottet werden muss. Hinzu kommt, dass der Referentenentwurf von den Interessenvereinigungen nicht nur bequatscht,sondern juristisch auseinander genommen gehört. Gerade das FWR hat schon immer hochbezahlte Juristen (teils 120.000 EUR + Spesen p.a.) angestellt, von da muss auch mal was kommen: Dieses Magazinkörperverbot - ist das nicht zu unbestimmt, um Gesetz werden zu dürfen? Was ist mit Teilen von Magazinkörpern? Zählt der Magazinboden oder der Schachtaufnahme-Adapter zwingend dazu oder wird im Endeffekt quasi jedes längere Vierkantrohr aus Metall oder Kunststoff als Magazinkörper imaginiert und verboten? Was ist mit Magazinbodenerweiterungen (+2) - inwiefern sind die erfasst? Wie steht es mit mehrteiligen Magazinkörpern? Wie sind Länge/Fassungskapazität der Magazinkörper überhaupt definiert? Mein Franchi SPAS15 Magazin ist aus zwei 6er Magazinen zusammengeschweisst, fasst aber nur 10 Schuss - trotzdem verboten, weil 6+6=12? Hier wird im Entwurf NICHTS definiert, NICHTS abgegrenzt, NICHTS erklärt. Handwerklich extrem schlecht gemacht und von vorneherein ein Fall für viele Gerichte !!
  21. Ja klar. Weil das FWR schon im Vorfeld dafür sorgt, dass möglicher Gegenwind im Keim erstickt wird. Man begründet das dann damit, man brauche "Ruhe für die Verhandlungen". Als wir anno 2008 die "12-Punkte"-Aktion gestartet haben, war es zuallererst das FWR, das mich von dieser Aktion abbringen wollte. Die wollen keine Aktionen von der Basis. Nicht mal Unterschriftsaktionen. Möglich, dass mit F. Gepperth einiges besser werden könnte - sofern nicht Herr K. das ganze FWR weiter dominiert... Das FWR mit seinen beiden früheren Frontfiguren war und ist aus meiner Sicht KEIN Glücksfall für den deutschen Legalwaffenbesitz. Sondern eher ein Unglücksfall.
  22. Ich verstehe jetzt nicht, wie man sich "in den letzten Monaten in ständigem Kontakt und Austausch mit den verantwortlichen Mitarbeitern des BMI" befunden hat und dann sowas raus kommt. Genau dasselbe war zu lesen, als es um die neue EU-Waffengesetzgebung ging - dort befand sich das FWR auch "in ständigem Kontakt" und wurde dann von einem neuen Gesetzgebungsvorschlag völlig aus dem Nichts überrollt. Warum geht man nicht her, und schreibt den Referentenentwurf selber? Machen große industrielle Lobby-Organisationen schon lange. Deren Spitzenpersonal schreibt den Gesetzestext, ja verleiht ihre Topjuristen teilweise als kostenlose Mitarbeiter an die Ministerien! Einfach einen Entwurf erstellen, der knapp die EU-Vorgaben erfüllt und kein Quentchen mehr und diesen dann in den Schützenkreisen streuen und für Druck an die Politik sorgen: So wollen wir das umgesetzt haben und nicht anders. Immer nur Abwarten, die Basis ruhig halten (statt sie sehr früh Druck machen zu lassen) und "ständigen Kontakt" suchen führt ganz offenbar dazu, dass man immer nur verarxxxt wird. Ein ums andere Mal. Wie oft noch?? Ist man nicht lernfähig?!? Warum arbeitet das FWR seit den 90er Jahren nach dem selben Schema und holt sich bei jeder Gesetzesnovelle eine weitere blutige Nase?
  23. Das ist so nicht richtig. Umgesetzt wird jetzt alles viel schärfer. Und die im EU-Gesetz möglichen Ausnahmeregelungen werden *nicht* genutzt. Wo steht was im EU-Gesetz von "Magazinkörpern"? Laut EU dürften wir alle irgendwie blockierten Magazine einfach weiternutzen, erwerben, verkaufen usw. Stattdessen kommt eine maximale Verschärfung. Selbst SL-Flinten mit Röhrenmagazin, das 7 Schuss 12/76 fasst, werden in Zukunft Kategorie A laut Referentenentwurf. Das ist nur den meisten noch nicht so klar. Und warum gibt es für die IPSC Racegun mit 23-Schuss-Magazin keine Ausnahmegenehmigung? War bisher in D problemlos sportlich nutzbar!
  24. Hm, bei dem Triarii System wird die ganze Waffe vom System aufgenommen und der direkte Kontakt zum Lauf ist über den Durchladehebel der Triarii gegeben mit dem der Verschluss betätigt und die Waffe scharf gemacht werden kann. Also Triarii gleich waffenrechtlich relevantes Teil? Fällt das dann unter weitere EU Verbotsfefinitionen Dank Klappschaft und damit von über 60 cm auf unter 60 cm. Würde die Triarii mit Festschaft einer Langwaffe gleichgestellt? D a tun sich echte Verbotsorgien auf!!!
  25. Danke für die Info. Bisher ist ja auch alles im grünen Bereich. Selbst wenn sich jemand an den 11 Schuss 12/70 gestört hätte, wäre die Flinte ja keine verbotene Waffe gewesen. Mit der neuen Definition der Magazinkapazität aber geht es dann vielen SL-Flinten mit langem Röhrenmagazin an die Gurgel. Die werden dann alle "verbotene Waffen" der Kategorie A! Quasi unverkäuflich und mit allen Problemen der Kat. A Waffen beschwert (Transport ins EU-Ausland, Lagerung zuhause etc.) Sowas darf nicht durchgehen! Ich habe noch nie von Terrorakten gehört, die mit Schrotflinten mit fest eingebautem Röhrenmagazin begangen worden sind. Nur solche Terrorakte will das neue EU-Gesetz doch verhindern. Ansonsten hat u.a. die CSU doch versprochen, kein Verschärfungen einzuführen. Dann kann man ja den CSU-Granden mal ein Bildchen von der Raniero Testa schicken und fragen, warum sie diese Flinte jetzt verbieten wollen. Was für ein besonderes Terrorproblem es damit gäbe! Wäre doch ein Ansatz! Sowas kapiert dann auch ein Politiker und frägt bei den Referenten nach!
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