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Eine Tommygun mit Stummelmagazin ist auch noch so ein Problem. Der Magazinkörper (!) darf ja nicht mehr als 10 Schuss fassen, also einfach blockieren ist nicht. Trommelmagazine sind mit der Magazinkörperdefinition praktisch gar nicht zu blockieren; die sind künftig immer verboten. @Shelby "Bestimmungsgemäß" bezieht sich auf die Munitionsart in einer Feuerwaffe. sonst käme noch einer und würde KK-Patrönchen in Dein MR308 Magazin leeren und behaupten, da gehen aber 25 Schuss rein. Nur funktionieren die dann eben nicht im MR308... "Bestimmungsgemäß" macht aber sehr wohl Probleme. Eben z.B. bei den halbautomatischen Flinten. Da gibt es mehrere Hersteller 8 (mind. 3) von kurzen Schrot-/kurzen Buckshotpatronen/kurzen Slugs in 12/45. Die sind bestimmungsgemäß auch in Kaliber 12 Flinten verwendbar. Zünden auch. Fliegen auch. Verwendbar sind sie jedenfalls (ob immer so störungsfrei, habe ich meine Zweifel, aber zumindest ist die prinzipielle Verwendbarkeit gegeben). Rein rechnerisch reicht ein Röhrenmagazin für 8 Schuss 12/70 oder 7 Schuss 12/76 aus, um 11 kurzen Patronen (Minishell, Minibuck etc) Platz zu bieten. Damit mutieren diese weithin üblichen SL-Flinten ALLE zu Kat.A-Waffen, selbst (!) wenn das Röhrenmagazin einfach blockiert wurde.
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Definitiv: die .215 (5.45x39) werden in ARs oft in stinknormale Ar15 .223 mags eingefüllt. Das ist so bestimmungsgmäß bei den ARs im Russsenkaliber... und funktioniert anscheinend auch.
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Es geht ja bei der Magazinkörper Begrenzung nicht um die Verwendung in einem bestimmten AR. Wenn das Magazin mehr als10 Schuß fasst und damit in bestimmten ARs oder anderen Langwaffen verwendet werden kann, ist es eben ein verbotenes Teil.
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Mit Deinen echten 10er Wettkampf Magazinen bist Du aber künftig auch nicht aus dem Schneider. Es kann sein, die Aufsicht misst die Magazinkörper Länge und befindet sie 5mm zu lang. Dann wird Test halber ein anderer Follower und eine andere Feder reingesteckt und es gehen plötzlich 11 Schuss rein, ergo Magazinkörper zu lang, verbotene Kat. A Waffe, alle Waffen weg. Es ist so krass, daß will keiner glauben bis der Entwurf durch ist und viele alles abgeben dürfen.
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Die ARs in 5.45*39 gibt es auch in D. Die verwenden teils originale. 223 Magazine. Kann natürlich sein, dass von den etwas kleineren Russenpatronen in jedes 10 AR Magazin dann 11 reinpassen. Dann sind halt alle 10er Standard AR Magazine verboten.
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Wissen ist Macht! Das wird fast nirgendwo so deutlich wie bei unserer Lobby. Wer brav ist, bekommt etwas mehr Wissen angereicht, mit der Drohung, ja stillzuhalten, weil es sonst keine privilegierte Info mehr gibt. Das funktioniert so von ganz oben bis ganz runter. Ich wünschte mir viel mehr Transparenz. Das wäre ein Anfang. Dann hören div. Spielchen auf und man kann zu anderen Lösungen kommen als nur wieder "Schlimmeres zu verhüten ".
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Also Waffen Tony, einerseits gibst Du Dich als einer der ganz alten, verkündest in diesem Thread, was für Folterinstrumente der Schily anno 2002 unsrer Lobby gezeigt hat, als sie mal zu aufmüpfig wurde etc. Dann wieder scheint Dir alles unbekannt, was in den letzten 17 Jahren hier bei WO zum FWR diskutiert und kritisiert wurde. Es gab zuhauf Verbesserungsvorschläge. Umgesetzt wurde wenig bis gar nichts. Und wegen der Fragen nach Belegen. CATRIDGEMASTER ist für mich eine vernünftige Quelle. Er ist seit Anfang bei WO dabei, viele kennen seinen Klarnamen und wissen, welche Position er innehatte. Ihm kann man glauben.
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Die Verbände wollen oft gar nicht, dass die Basis aktiv wird. Beim FWR fürchtete man früher um sein Vertretungsmonopol und ein anderer Präsi hatte selbst hier bei WO die Leute derbe zurückgepfiffen. Um gezielt von der Basis her aktiv werden zu können, müsste die Basis regelmäßig informiert und eingebunden werden. Nicht erst nach dem die Würfel gefallen sind und man nur noch einen Schulterklopfer will, dafür, daß man "Schlimmeres verhütet" habe, sondern VIEL früher. Im Moment wissen wir nur von der früheren BDMP Spitze was, nämlich dass der Referentenentwurf schon 2017 vorlag und von unserer Bundesregierung über die EU Schiene direkt umgesetzt werden sollte und weil die EU leider nicht in allem mitzog, wir das jetzt eben im Nachgang national reingedrückt bekommen. Alle anderen Akteure schweigen.
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Bei der Diskussion über den Referentenentwurf tut sich Unmengen von Klärungsbedarf auf. Nun kann man achselzuckend sagen "Naja, ist halt handwerklich schlecht gemacht," aber ist das nicht DEREN Problem? Es gibt auch den Bestimmtheitsgrundsatz als Rechtsstaatsprinzip Den haben die Referenten auch zu beachten. Und da die Gesetzgebung eben KEINE 1:1 Umsetzung der EU RICHTLINIE mehr ist, sondern WEIT über diese hinausgeht, müsste auch die gesetzliche Bürokratiebremse hier greifen, d.h. die one-in-one-out Regelung etc. https://de.m.wikipedia.org/wiki/One-in-one-out-Regel Schließlich werden ja auch Handel und Wirtschaft durch den Magazinkörper wahn etc sehr beschwert.
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Gut, den Teileschlammassel haben wir aber nun wirklich der EU zu verdanken. Großteils. Da kann man nur auf kostenfreie Umsetzung achten bzw. drängen. Keine Eintragungsgebühren, keine Antragsgebühren, keine Bedürfnisbescheinigungen.
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Für große Magazinkörper, kommen diese wirklich auf die grüne WBK? JEDES einzelne Magazin mit separatem Eintrag und dann noch eine BKA Ausnahmegenehmigung dazu? WAS kostet letztere denn?
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Die neue Waffenrechtsverschärfung scheint mir allmählich die härteste Verschärfung überhaupt, zumindest seit 2003. Und das, obwohl ja fast im Jahrestakt verschärft wurde seither und selbst Regierungsparteien wie die CSU ein Ende der Verschärfungswellen ausgerufen haben. Wann bekommen wir denn mal Ruhe?
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Wie würde das dann mit den Kosten laufen? Gibt es die Bedürfnisbescheinigungen und Anträge bzw. WBKs für bisherige eingetragene Wechselsysteme und neu zu registrierende Teile umsonst? Ansonsten rollt da eine enorme Kostenlawine auf uns zu!
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Der Erwerb von Kaliber gleichen oder kleineren Wechselsystemen könnte doch von LWBs weiter so erfolgen wie bisher - oder hat die EU Richtlinie hier den Referenten andere Formulierungen aufgezwungen?
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Sehr wichtiger weiterer Punkt! Wirkt sich das nur auf den Neuerwerb aus oder auch auf bereits eingetragene Wechselsystem?
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Magazinkörperkrampf - Auswirkungen - Praktisches Beispiel 2: Für meine Franchi SPAS 12 habe ich - wie viele - 10-Schuss-Magazine für IPSC. Die sind nicht blockiert, sondern fassen so wie sie sind 10 Schuss. allerdings sind sie 2 Magazinkörpern zusammengeschweißt, die je "max 6 Schuss" aufgedruckt haben. aus 6+6=12 ergibt sich, dass der neue Magazinkörper dann 12 Schuss haben muss, soweit wird jeder Richter rechnen können. In der EU wäre das Magazin perfekt erlaubt, aber mit dem Magazinkörperkrampf im Referentenentwurf damit halt verboten. Kostenpunkt: 179-199 EUR, bei ner IPSC Ausstattung von 4 Mags ein herber Verlust! Das trifft aber auch viele Saiga/Molot User, deren 10 er Magazine tatsächlich oft leicht blockiert wurden. Magazinkörperkrampf - Auswirkungen - Praktisches Beispiel 3: Für meine Flinte Winchester Super X2 Practical habe ich ein langes Röhrenmagazin für 8 Schuss 12/70. Da passen dann 11 Schuss 12/45 (von mind. 3 Herstellern angebotene Mini-Shells, Mini-Bucks, Shorties) rein, also die "kleinste bestimmungsgemäß verwendbare" Patrone laut Referentenentwurf. Ich habe sogar einen Magazinbegrenzer drehen lassen auf 1 Schuss. Damit wurde die Waffe in Norwegen zugelassen und auf jedem DSB Stand. Nutzt mir aber nix, denn dank Referentenentwurf wird die gesamte Flinte zur verbotenen Waffe, wie sehr viele SL-Flinten in Zukunft. Blockieren geht nicht, denn dadurch wird der Magazinkörper ja nicht kleiner. Und Umbau ist nicht mehr erlaubt als Ausweg im Referentenentwurf. Blickt kaum einer, aber egal. Unwissenheit schützt am Ende vor Strafe nicht!
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Magazinkörperkrampf - Auswirkungen - Praktisches Beispiel 1: Meine 9mm Schmeisser lief mit den Magazinen nicht rund. ab Werk wurden ja blockierte 20er mitgegeben. Nach zweimal Einsenden an die Fa. Schmeisser, die alle 3 Magazine sorgfältig top umgearbeitet haben, flutschen die 3 Magazine im 20er Magazinkörper jetzt so richtig und es konnten Titel und Medaillen bei der letzten DM des BDS reingeholt werden. Die ganze, damit schiessende family ist nun happy mit Gewehr und Magazinen. ==> Jetzt kommt der Referentenentwurf und die 3 Mags sind künftig weg in ner Schachtel mit BKA Genehmigung. Der Witz: hätte ich damals mit JJS eine mir angebotene "Puzie" gekauft, also eine legale halbautomat. 9mm Uzi-Pistole, dürfte ich dieselben 3 Mags weiternutzen, und zwar sogar unblockiert!! Aber für meine nicht deliktrelevante und sogar anscheinsfreie Langwaffe darf ich dieselben Magazine GAR nicht benutzen, nicht mal blockiert! Ein Wahnsinn, der zeigt, dass es hier nicht um öffentliche Sicherheit, sondern nur um maximale Gängelung und Kriminalisierung der Sportschützen geht. Ich zahle jetzt 150 EUR für 3 neue Magazine wahrscheinlich 150 EUR an die Fa. Schmeisser fürs spitzenmäßige Anpassen, 50 EUR Versandaufwand hin+zurück und viel Zeitaufwand = 350 EUR nur für die eine Waffe. Wegen dem Magazinkörperkrampf.
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WO ist immer gut für den Austausch, weil man Einblicke in ingenieurwissenschaftliche-technische Sachverhalte, fachjuristische Beurteilungen und verwaltungspraktische Ansichten/Handeln bekommt. Wenn dann am Ende klar ist, was genau wie am Entwurf schlecht ist und geändert werden müsste, kann man auch die Politiker gezielter anschreiben. Genau deshalb finde ich diesen Thread im Gegensatz zu Waffen Tony so wichtig. Und es geht bei weitem nicht "um ein paar Kommas", die allein beim Magazinproblem im Argen liegen! Die massiv schädlichen Auswirkungen müssen jetzt ans Licht der Öffentlichkeit, sonst jammern nachher alle rum "Ja, wenn wir das gewußt hätten!"
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@Speedmark und @keks Ihr befasst Euch damit, wann wieviel Schuss tatsächlich in ein Magazin gehen. Das ist aber nur noch teilweise relevant. In Zukunft, dank Referentenentwurf, geht es um Magazinkörper. Beispiel: Bei meiner 30.06 habe ich zwei recht unterschiedlich lange 10 Schuss-Magazine. Beide fassen GENAU 10 Schuss, sind originäre 10er Mags, nix blockiert, für dieselbe Waffe. und funktionieren auch noch (einigermaßen). Es sind nur eben unterschiedliche Magazinhersteller. Bestimmt gibt es bei den AR15 Magazingehäusen auch recht unterschiedliche Längen für ein und dieselbe Magazingröße! Das Problem ist dann: Was, wenn ich in einen (geringfügig) längeren Magazinkörper freie Teile wie Follower und Federn und ggf. Magazinböden an-/einbringe und plötzlich gehen da doch 11,12 Schuss rein? Dann habe ich demonstriert, dass der Magazinkörper ein verbotener Gegenstand ist und die damit benutzte Waffe Kat. A!! Rechtssicher wäre dann, die Magazinkörper so einzukürzen, dass sie auch unter ungünstigen Bedingungen nicht mehr als 10 Schuss fassen (selbst wenn sie oft dann nur noch 8-9 Schuss haben), der Entwurf enthält ja keine "Prüftoleranz" (pragmatisch: in entnommenem Zustand dürfen 11 Schuss ohne Gewalt/Hilfsmittel reingehen, das sei dann einer Einstufung als 10-Schuss-Magazin unschädlich) wie ich Sie im Forum u.a. F. Gepperth vorgeschlagen habe. Bisher war es einfach, auch bei der DM: Es wurde halt geprüft, ob 10 Schuss reingehen. Gehen mehr rein: Magazin weglegen, aber kein verbotenes Teil. In Zukunft wird es lange Diskussionen geben: "Das Magazin fasst doch nur 10 Schuss" - "Ja, aber der Magazinkörper ist ein bisschen länger, da könnten mit anderer Feder/anderem Follower auch 11 Schuss reingehen!!" Ergebnis: verboten (und diesmal dann Straftat, d.h. explizit auf Wunsch der EU alle Waffen weg!!!).
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Cartridgemaster hat was unheimlich Wichtiges gesagt, das wird aber nicht nur er gewusst haben, sondern auch die aktuellen Verbandsspitzen und natürlich das FWR. WAS genau wurde denn da dann reaktiv unternommen? Wieso kein knackige Rechtsgutachten bestellt? Das Magazinkörperverbot ist derart schräg, da MUSS man die Urheber doch bloßstellen, ja blamieren können. Nur ein Beispiel Glock Lower sind für 9 mm Halbautomaten schwer in Mode gekommen, auch mit BKA Bescheid für Sportschützen wie z. B. den SPC. Wer zudem eine stinknormale Glock 17 besitzt, kann die künftig überhaupt nicht mehr nutzen. In die Langwaffe dürfen nur Stummelmagazine rein, die wiederum zu kurz für die Glock 17 sind. Blockierte 17er Magazine in der Langwaffe machen aus derselben aber eine Kat A Waffe. Echt perfide! Und nur eine von vielen üblen Auswirkungen.
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Formal hast Du recht, real genügen "irgendwelche" Zweifel und schon wird überprüft. Man ist also auch nach den ersten 3 Jahren nicht vor Bedürfnisüberprüfungen geschützt. Das Damoklesschwert hängt jetzt schon immer über einem. Für Kontingentüberschreiter erst recht, siehe WaffVwV:
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Die US Massenware hat es auch mit 16,75 Zoll zu Preisen < 1000 EUR auf den deutschen Markt geschafft. Aber mal sehen, wie weit die Preise da noch rutschen. Selbst wenn ich irgendwann für 50 EUR günstiger fahre, weil ich mir vielleicht noch einmal im Leben ein AR15 mit 16 Zoll statt 16,75 made in USA kaufen kann, ersetzt dies nicht die >>1000 EUR, die ich an Magazinwert künftig ungenutzt vergammeln lassen muss. Schlecht gerechnet, Waffen Tony! Und wenn Du für verbotene Magazine keine Erlaubnis mehr hast, ist "ne andere Kiste" keine gute Idee, aber das weißt Du schon selber... Die fortgesetzte Bedürfnisprüfung ist heute schon möglich. Aber klar, hier kann man auch nachbessern! Sagt ja keiner! Amüsant ist in der Tat, wie Du hier die LWB-Basis beschimpfst, plumpen Sarkasmus a la "Gelbwesten" an den Tag legst und notorisch durchblicken lässt, dass die Leute vom FWR schon immer alles richtig gemacht haben, selbst Keusgen in Brüssel war ja dann deiner Meinung nach der Topmann am richtigen Ort, kein Fünkchen Kritik!
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Das Magazinthema im Referentenentwurf ist für mich das dramatischste, weil man uns da uuuuuunheimlich viel Stricke draus drehen kann. Wenn man nur ein klein bisschen abtaucht in die Folgen der Magazinkörperregelungen (die die EU ja nie verlangt hat!), wird einem Angst und bange! Da werden bei WO jahrelange Threads geschrieben zu diesem Murks. Das brauchen wir LWB nicht. Darum muss das weg. Andere Dinge sind leider auf EU-Ebene verbockt worden - da kann man im Referentenentwurf auch nix mehr geraderichten. Allerdings könnte man natürlich analog zum Jäger-Bonbon (Schalldämpfererleichterung) auch ein Goodie für die Sportschützen fordern. Z.B. die Randfeuerpatronen aus dem Anscheinskram §6AWaffV rausnehmen. Diese 40 cm statt 42 cm Lauflänge sind jetzt für Sportschützen nicht sooo der Bringer. Die deutschen Ar#s haben ohnehin die 16,75 mindestens und als (hauptsächlich) Sportschütze setze ich eh mehr auf 18 Zoll aufwärts. Dass man einen Entwurf 1,5 Jahre in der Schublade schlummern lässt und dann - simsalabim! - urplötzlich rauszieht, zeigt nur, wie viel Wertschätzung Herr Keusgen als Lobbyist in Brüssel genossen hat, oder? Dann muss man seine Strategie überdenken, und was tun, dass man künftig ernster genommen wird (oder andere ranlassen, die ernster genommer werden) da bleibe ich dabei. Und der Referentenentwurf ist auch nicht an einem Tag entstanden, sowas glaubt vielleicht der Tony - ich nicht. Da ist über ein jahr dran gefeilt worden. Und wenn man mit den Feilern 1 Jahr "in engem Austausch" steht, dann darf so ein Magazinkörpermist einfach nicht bei rauskommen. Meine Meinung.
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Man könnte den unten auszugiessenden Anteil ja abklippbar machen. Oder man verwendet gleich die bei IPSC üblichen Magazinabzieher/Schlaufen/Griffhilfen. Selbst solidere Teile wie Magpuls MagPOD oder floorplate extensions zum besseren Greifen sind ja auf dem Markt verfügbar und viele führen zu keiner Magazinkapazitätserweiterung und bleiben dann auch erlaubt. Und die sind alle zum Reinigen abbaubar ? Das Argument taugt - wenn man ehrlich ist - nur sehr eingeschränkt, leider.
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Das wären genau besehen keine so guten Antworten. Denn als "Greifhilfe" und für die "Optik" bleiben lange Magazine auch nach dem Referentenentwurf erlaubt. Verboten sind "Gehäuse", also Hohlkörper, in die > 10 Schuss reinpassen. Wenn Du Dein "Magazin" innen am unteren Ende nicht hohl konfigurierst, sondern solide, also z.B. mit Kunststoff ausgiesst, hast Du Deine auch weiterhin erlaubte Griffhilfe und von weitem eine "lange Magazin-Optik" (die aber natürlich ggf. auch künftig von §6 AWaffV -Waffen bedroht ist, das BKA will ja die Korpuslänge auf Griffstücklänge begrenzt sehen) hast Du damit für z.B. .223 oder .308 SL auch.