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Schwarzwälder

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  1. Meine Frau und ich besitzen eine Reihe WBKs gemeinsam. Vorne passt natürlich immer nur ein Name drauf, aber hinten auf den WBKs steht dann in unterschiedlichen Variationen folgendes: Fall 1 (mehrere grüne+gelbe WBKs): Gemeinsame Waffenbesitzkarte mit ... Fall 2 (einige WBKs): Mitbenutzung durch ... Fall 3 Mitnutzererlaubnis für ... Fall 4 Nutzungsberechtigung durch ... ...jeweils gefolgt von vollständigem Namen, Geburtsdatum, meist noch Geburtsort und Wohnanschrift, sowie Datum, Behördenstempel+Unterschrift Mit einer Ausnahme bezieht sich der Vordruck immer auf die gesamte WBK, nicht auf einzelne Waffen. Bei Neuerwerb muss daher immer auch ein Bedürfnis von beiden Personen vorgelegt werden, bevor die Waffe eingetragen wird. Nun hatte ich letztes Jahr bei Frankonia eine Waffe bestellt, die auf eine gelbe WBK soll, wo vorne der Name meiner Frau steht. Die Rechnung soll aber auf mich gehen, weil ich noch Bonusguthaben einlösen möchte und die 3% Kundenkarte habe. Frankonia weigert sich nun und schreibt: Gelbe WBKs gelten doch für "Erwerb und Besitz", m.E. ist ein Mitberechtigter dann auch für beides (Erwerb und Besitz) berechtigt. Oder sehe ich das falsch?
  2. Das ist so - zumal Du im EU-Ausland dann gar nicht den passenden Eintrag im EU - Feuerwaffenpass hast (Kat. A) und man mit den Behörden dort vor Ort Ärger kriegen kann. Aber auch diejenigen, die dann nur noch im benachbarten EU Ausland mit ihren blockierten Mags schiessen könnten dann in D Ärger bekommen, wenn es irgendwie rauskommt. Im EU-Ausland passiert nichts, weil dort gilt: Wenn das Mag nur 10 Schuss fasst, ist es ok, egal wie lang/blockiert. Bei uns wird die Waffe aber schon zur Kat A Waffe, wenn der Magazinkörper nur ein bisschen zu lang ist. DAS ist der Wahnsinn, den viele (noch ) nicht kapieren wollen!
  3. Der DSB hat eine Anhörung gefordert - womöglich soll die in 3 Wochen stattfinden? Ansonsten ist das MagazinKÖRPERverbot eine Riesenkatastrophe. Es verletzt m.E. auch bestimmte Rechtsgrundsätze (Bestimmtheitsgrundsatz etc.) und geht weit über das EU-Verbot hinaus. Ohne Rechtsgutachten ist das BMI wohl auch nicht zu beeindrucken. Das FWR hat in all den Jahren Millionen an Beiträge eingesammelt, aber schafft es nicht EIN EINZIGES Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Das Fatale für die auf Altbesitz Hoffenden: Ja, man darf die Mags mit langem Magazinkörper womöglich behalten - aber auch wenn sie blockiert sind, darf man sie nicht mehr nutzen! Und als Sammler etc, auch faktisch nicht mehr verkaufen. die Altbesitzregelung ist also nur Augenwischerei. Wir LWB sind noch nie so übern Tisch gezogen wie diesmal - und die Verbände schweigen weitgehend! Da wird höchstens noch mit der Vorfall in Neuseeland Angst gemacht und die Masse ruhig gehalten...
  4. Was ja nicht stimmt - siehe div. Bundesländer. Auf die kommende EU-Wahl bezogen sieht es für die Regierungsparteien ziemlich ungemütlich aus: https://www.wahlrecht.de/umfragen/europawahl.htm INSA (BILD) weist noch 29% für CDU/CSU und 16% für die SPD aus = 45%. Dabei überschätzt die INSA systematisch die Union bei den Umfragen, also da ist noch Luft nach unten! Bei der letzten EU-Wahl hatte die CDU /CSU noch 35,3% und die SPD 27,3%, also 62,6%. Wenn die Regierungsparteien am End um 20% abstürzen und plötzlich 20 Abgeordnete weniger haben, wird es schon ungemütlich. Zumal die Grünen und die Linken jetzt nicht wesentliche Nutznießer sein werden. Also der Wähler wird schon kritischer! Dabei geht es bei Aussagen zum Waffenrecht nicht nur um die Sache, sondern ganz allgemein um Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Politik - hier z.B. des CSU-Innenministers. 180 Grad-Wendungen kommen nie gut, schon gar nicht bei konservativen Wählergruppen. Letztlich kann politischer Druck nur effektiv von den Verbänden organisiert werden. Die schweigen, scheuen sich sogar teilweise, ihre Statements im vollen Wortlaut zu veröffentlichen. Die sachlichen Probleme im Entwurf werden längst nicht alle angesprochen. Weder wird ein Rechtsgutachten beauftragt, noch die Basis mobilisiert. Der Politik muss klar vor Augen gehalten werden, dass mit dem Entwurf weit über die EU-Vorgaben hinaus verschärft wird - und das nach einer Verschärfungswelle nach der anderen seit dem WaffG 2002: AWaffV 2003, WaffG 2008, WaffG 2009 , dann div. Verschärfungen durch das NRW, durch das Sprengstoffgesetz etc. , dann WaffG 2017 (nur noch 0/I Schrank) jetzt aktuell den rechtstreuen Bürgern nicht zu vermitteln ist, warum erneut, und auch noch über EU-Vorgaben hinaus verschärft werden muss.
  5. Eben. Genauso ist niemand gezwungen, sich eine Hausflinte anzuschaffen, wenn diese zur Selbstverteidigung in den eigenen vier Wänden erlaubt würde. Aber auch diejenigen, die weiter sagen würden: "Igitt, mir kommen keine Waffen ins Haus ", wären durch ihre waffenaffinere Nachbarschaft mitgeschützt, weil die Einbrecherbanden das Risiko dann insgesamt scheuen würden und zumindest auf heiße Einbrüche bei Anwesenheit der Bewohner eher verzichten würden. Win Win für alle und deshalb auch politisch umsetzbar, wenn man denn wollte... Und wir hätten auf einen Schwung eine womöglich zweistellige Millionenzahl neuer LWB und ein anderes Klima in der Presse...
  6. Der Artikel ist nicht LWB-freundlich geschrieben, klar. Was erwartest Du von der Tagesschau? Auch sind wieder mal sachliche Fehler drin, z.B. bei der arg verkürzten Wiedergabe des deutschen SV-Rechts. Qualitätssjournalismus war gestern. Auftragsjournalismus ist heute. Das ital. WaffG ist auch nicht toll, ebenfalls klar. Umso erstaunlicher ist es, dass hier das Rad ein wenig zurückgedreht wird. Nicht wegen irgendwelcher toller Sportordnungen, sondern wegen einem Basisrecht auf Selbstverteidigung in den ureigenen 4 Wänden. Und die Liberalisierung ist eben auch trotz der EU möglich! Vieles ist möglich, man muss es nicht immer auf die EU schieben!
  7. https://www.tagesschau.de/ausland/italien-selbstverteidigung-101.html Da sieht man, dass plötzlich große Teile der Bevölkerung hinter privatem Waffenbesitz stehen, wenn das Thema "Selbstverteidigung zu Hause", in den eigenen 4 Wänden, politisch angesprochen wird. Man braucht also gar nicht über den großen Waffenschein oder CCW reden, nur die Verteidigung im eigenen Rückzugsbereich mit Waffen würde genügen, den legalen Waffenbesitz scharfer Schusswaffen VIEL besser abzusichern als jede Sportordnung und jeder Jagdverband es jemals könnten. Warum verschließt sich unsere Lobby weitgehend diesem Argument?
  8. Wir brauchen mehr LWB und auch mehr am Schiessen Interessierte, die wir mal mitnehmen. Da kann jeder Schütze dazu beitragen. Daneben brauchen wir eine beinharte Lobby, denn was Du als Dystopie für D beschreibst ist eine zunehmende Realität in vielen Ländern. Elitäre Kreise wissen, dass Machtansprüche sich durch Volksentwaffnung besser realisieren lassen. International ist unsere Lobby auch nicht super aufgestellt, da werden schon mal freiwillig Kaschikaliber als Opfergabe angeboten...
  9. Ich sag es mal so: Wenn beim EU-Waffenrecht der EU-Kommissar als "Schuldiger" von allen LWB-freundlichen Abgeordneten ausgemacht worden wäre und auf ihm rumgekloppt worden wäre, bis er abtreten muss, dann wäre uns LWBs sehr gedient gewesen. Wenn sich das Spielchen dann beim nächsten EU-Kommissar, der das EU-Waffenrecht anfasst, wiederholt hätte, dann wären die vorsichtig geworden, egal wieviel Druck sie von "Hintermännern" bekommen.
  10. Das FWR IST ein Überverband. Genauso versteht sich das FWR und genauso sehen es auch die anderen Verbandsfürsten. Genauso habe ich es auch bei der 12 Punkte Aktion erlebt. Hinzu kommt, das FWR ist nicht nur Überverband, sondern es ist oder wäre dadurch auch nicht auf die Partikularinteressen von bestimmten Sportschützen- oder Jagdverbänden, Sammlerverbänden oder Herstellerfirmen begrenzt, nein, es könnte sich zum Sprachrohr für einen wesentlich weiter gefassten Waffenbesitz machen, sich auch darüberhinaus auch zum Sprachrohr für alle nicht in Verbänden organisierten Schreckschusswaffenbesitzern, Dekowaffenbesitzern, oder eben auch für bedürfnislosen Erwerb bis hin zu besorgten Bürgern, die sich bessere Selbstschutzmöglichkeiten wünschen, machen. Das will das FWR aber nicht - beansprucht aber dennoch viele/alle Ressourcen und pflegt einen Alleinvertretungsanspruch - so habe ich das zumindest 2008 unter Keusgen erlebt. Das Unglück ist nicht, dass wir keine "NRA" haben, nein, wir haben eine, die aber in Teilen gegen den LWB agiert! Die Stellungnahme wurde nur in Teilen veröffentlicht, was - je länger ich darüber nachdenke - keine vertrauensbildende Maßnahme ist. In 2015 wollte das FWR in einer Stellungnahme zum EU-Waffenrecht die Russenkaliber "opfern", die brauche man als Sportschütze selbstverständlich nicht. Ich bin sehr gespannt, ob und was diesmal geopfert werden sollte. Was nun den Vorwurf von Waffen Tony an "die eigenen Verbände" also BDS, DSB, BDMP und Co anbelangt: Die können und dürfen satzungsgemäß doch nur die Interessen Ihrer Mitglieder = Sportschützen vertreten. Dafür sind sie "e.V." mit allen ggf. auch steuerlichen Vorteilen. Allgemeine politische Ziele oder auch nur sportfremde Ziele zu propagieren, ist da zumindest problematisch, deswegen verweisen die doch auf das FWR!!
  11. Das wäre aber gaaaaaanz schlecht!
  12. Die Idee hatte ich in einem Post weiter oben auch schon und da werde ich auch anfragen. Danke für Deine Bestätigung. Sowas müsste aber auch dem RA Goller bekannt sein, also wozu die Geheimhaltung.
  13. Die Stellungnahme des FWR ist in den veröffentlichten/mir zugänglichen Passagen wirklich ok. Wobei selbst Seitennummerierungen und Briefköpfe fehlen, also davon auszugehen ist, dass ggf. mehrere Seiten der Öffentlichkeit und den Fördermitgliedern vorenthalten werden. Manchmal werden die Änderungswünsche sehr vorsichtig formuliert ("man könnte..."), auch fehlen konkrete Formulierungsvorschläge für den Gesetzesentwurf wie z.T. von anderen Verbänden vorgelegt, aber es werden auch Punkte herausgegriffen, die andere Verbände noch nicht genannt haben. Dabei sollte man auch z.B. bedenken, dass neue überbordende Markierungspflichten nicht nur eine Kostenbelastung für Hersteller und Handel sind, sondern diese Kosten natürlich auf den Endkunden überwälzt werden und Waffen wie Ersatzteile künftig deutlich teurer machen werden und den Import auch aus anderen EU-Ländern wie Italien, die die EU-Richtlinie bezüglich Markierungsvorschriften sehr locker umgesetzt haben, erschweren werden. Was mir bei allen Stellungnahmen auffällt: Wenn es um "große Magazine/Magazinkörper" geht, so wird meist gefordert, dass - wie in den EU-Gesetzestexten ermöglicht - die Sportschützen und Sammler hier ganz allgemein Ausnahmegenehmigungen für Kat. A Waffen bekommen sollen. Die Forderung denkt aber niemand zu Ende: 1. Die Jäger bleiben dann außen vor. 2. Die AWaffV gilt weiter, d.h. mit mehr als 10 Schuss (d.h. blockierten) Magazinen darf ohnehin nicht sportlich (in Langwaffen) geschossen werden. 3. Kat. A bedeutet riesen Probleme bei Auslandsevents. 4. Kat. A kann jährliche Aufbewahrungskontrollen durch das BKA nach sich ziehen. 5. Kat A erfordert wohl immer Waffenschränke 0/I, alte B-Schränke oder gar A-Schränke werden dafür nicht reichen. 6. Wenn es blöd kommt, gibt es weitere Einschränkungen hinsichtlich Transport, Schiessen auf bestimmten Schiessstätten etc. 7. Solche Ausnahmegenehmigungen sind oft nur persönlich bezogen, d.h. Verkauf der Verleih dieser Waffen ist kaum mehr möglich, selbst einfache Büma-Reparaturen werden zum Problem (Büma braucht gesonderte Erlaubnis). Der eindeutig bessere Weg ist: Rausstreichen des "Magazinkörperverbots" Einfache Anwendung der EU-Vorschrift, d.h. wenn das Magazin durch (egal welche) Blockiermaßnahmen nicht mehr als 10 Schuss fassen kann, bleibt es erlaubt und kann in B-Waffen benutzt werden. Altbesitz kann durch jederzeitiges Blockieren nicht nur behalten, sondern auch weiter benutzt werden, d.h. echte Besitzstandswahrung und nicht nur eine Beruhigungspille! Entscheidend für die Beurteilung der Magazinkapazität ist das Nennkaliber der Waffe (z.B. Kal. 12/89 und nicht kleinstmöglich 12/45) Abschließend sollte man auch bedenken, wie wahrscheinlich eine großzügige Ausnahmeregelung von "verbotenen Waffen" für alle Sportschützen des BDS, BDMP, DSU, div. LV des DSB etc. sein wird. Da wird jeder Politiker von RRG seine Klauen ausfahren und noch schlimmer. Viel einfacher sind doch verhandlungstaktisch kleine effektive Änderungen an technischen Definitionen (wie z.B. "Magazinkörper")! Ich verstehe nicht, warum die verhandlungstaktisch extrem erfahrenen FWR-Leute, hier Herr Göpper, nicht diesen viel einfacheren Weg gehen wollen.
  14. Die Stellungnahme des FWR ist online, jedenfalls in Auszügen. Schön! https://www.fwr.de/news/newsdetails/news/stellungnahme-forum-waffenrecht-e-v-zum-3-waffgaendg/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=318dccd74368112d310cb85058e705b8
  15. Eine Stellungnahme kann bei Veröffentlichung ja auch viel Beifall von der Basis bekommen. Wenn dieser Beifall dann dem BMI dargestellt wird, steigt der Druck! Dann ist die Stellungnahme kein einsamer Akt irgendeines Schreibtischtäters beim FWR, sondern ein durch die Basis mit viel Wucht legitimiertes Statement! Wenn das FWR gute Arbeit geleistet hat, stelle ich mich voll dahinter! Und jeder kann die FWR Statements dann in eigenen Schreiben pushen.
  16. @chapmen Wenn Du "mal angerufen" hast und ggf. die FWR Stellungnahme kennst, wäre es natürlich nett, die hier einzustellen. Gilt selbstverständlich auch für German und andere, die einfach "mal angerufen" haben und mehr wissen vom FWR. Oder muss man sich die Stellungnahme via Informationsfreiheitsgesetz vom BMI erbitten?
  17. Ich will dort nicht nachfragen müssen. Transparenz sieht anders aus! Warum muss man eine Stellungnahme, die auch im Namen vieler Verbände und damit stellvertretend für über 1 Mio. Menschen in D abgegeben wurde, so geheim halten? Warum darf sie nur der eine oder andere mit besonderen Connections erfahren (oder auch nicht), der dort anruft? Sollen jetzt 1 Mio. Leute dort anrufen??
  18. Ja, dieser neue Entwurf geht richtig ins Geld! Das scheinen die wenigsten glauben zu wollen. Auch Neukäufe werden künftig einiges teurer werden. Ersatz oder Tuning ebenfalls. Wenn bisher verschärft wurde, konnte man manchmal zu einem kleinen Teil noch einen gewissen Sinn für die öSuO entdecken. Diesmal fehlt mir das Verständnis aber völlig. Das ganze Magazinkörpergedöns etc. dient nur zu einem einzigen Zweck: der puren Gängelei und dem Schaffen von Stolperfallen, um LWB ihres Besitzes zu entledigen. Auch einen noch so mikroskopischen Effekt für die öSuO sehe ich darin nicht. Es ist ein von Grund auf boshaftes Gesetz und eine maligne Grundintention des EU-Gesetzgebers. Wobei ich nicht fassen kann, dass der deutsche Gesetzgeber noch weit über die EU-Vorgaben hinausgeht.
  19. Eher Druck machen, dass der Laden besser läuft...
  20. Also halten wir fest: Div. Verbände haben auf eine Stellungnahme des FWR verwiesen. Die Stellungnahme gibt es und sie wurde offenbar pünktlich beim BMI eingereicht. Nach 17 Tagen hat das FWR aber noch immer die Stellungnahme nicht offengelegt. Seit 17 Jahren zahlen meine Frau und ich ein. Jahr für Jahr, aktuell 2x17 EUR. Macht über 500 EUR. Dafür kann man doch erwarten, dass wenn dann alle paar Jahre mal eine Stellungnahme erstellt wird, diese auch den treu zahlenden Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird, oder? Aber nicht nur den direkten FWR Mitgliedern. Denn DSB, BDMP, BDS, DJV und Co.sind ja auch im FWR Mitglied, d.h. mit euren Mitgliedsbeiträgen an den DSB etc. wird auch das FWR unterstützt! Also haben auch die DSB-, BDS- etc. Mitglieder ein Recht auf die Stellungnahme. Wer Geld einsammelt (bei Mitgliedern und anderen Vereinen), muss auch für ein bisschen Transparenz sorgen. Den Luxus, einen auf Geheimdiplomatie gegenüber zahlenden Mitgliedern zu machen... nun, das gibt böses Blut. Will man das? Nach dem Armatix-Skandal dachte ich, man hätte wenigstens ein bisschen was dazu gelernt beim FWR. Mein Misstrauen steigt enorm, wenn jetzt nicht bald die Stellungsnahme vom FWR publik wird.
  21. Also ich bin FWR Mitglied. Bislang habe ich noch nichts per Mail bekommen. Allerdings wurde ja in mehreren der bisherigen Stellungnahmen auf die FWR Stellungnahme referenziert. Ich bin sehr gespannt!!
  22. Zu große Magazine und "sportlich": Bei Kurzwaffen gab es in D bisher keinerlei Magazinbeschränkung. In vielen, selbst statischen Wettbewerben konnte, wer wollte, auch ein 33er Glock nutzen. Für IPSC open war die Benutzung von Kurzwaffenmagazinen >20 Schuss zum Gewinnen erforderlich und vom BVA auch ausdrücklich genehmigt. Bei Langwaffen gab es in D für Sportschützen zwar Magazinbeschränkungen, die aber problemlos durch einfaches Blockieren zu lösen waren. Blockierte lange Magazine waren sportlich vielfach zugelassen (einzig der BDS hatte mal Magazinkörper über 20 Schuss verboten, aber auch wieder erlaubt). Der Clou: Selbst das BKA hat blockierte Magazine in div. Bescheiden zugelassen, so wurde z.B. der Sabre 9mm AR15 Halbautomat ausdrücklich mit den blockierten 20er Uzi Mags zugelassen; auch viele G3 Klone im 20er Magazinkörper verhinderten die BKA-Zulassung auch für Sportschützen nicht! Auch damit kann man mal argumentieren!
  23. Die Stellungnahme des BDS ist insbesondere in Wechselmagazinsachen mit Abstand die Beste bisher. Also da ziehe ich jetzt doch den Hut vor Fritz Gepperths glasklarer Stellungnahme! Auch finde ich absolut hervorragend, dass mal mit der sportschützenfreundlichen Umsetzung in anderen EU-Ländern vergleichend argumentiert wird. Wenn die CSU immer wieder beteuert, sie wolle nicht weiter verschärfen und den Sportschützen und Jägern nicht weiter Knüppel zwischen die Beine werfen, dann kann ein CSU-geführtes Ministerium sich doch nicht vorwerfen lassen müssen, dass sie eine EU-Richtlinie zum Waffenrecht als EU-weit am schützenfeindlichsten umgesetzt haben! Aus der Aufstellung vom BDS: Bis wann muss die Umsetzung eigentlich erfolgt sein - jetzt wo eine Klage Tschechien gegen die RL läuft, gibt es da Aufschub? Die Klage soll ja im September entschieden werden und dann kann die RL doch erst uneingeschränkt wirksam sein (sofern nicht auch noch wegen dem Referendum in der Schweiz nachverhandelt werden muss). Insofern wäre es schön, wenn jetzt mit noch relativ viel Zeit in Ruhe eine faire Umsetzung heranreifen kann. Der jetzige Referentenentwurf ist eine Katastrophe - da sind sich zum Glück alle bislang ziemlich einig.
  24. Also der DSB hat nun auch seine Stellungnahme veröffentlicht. Im Detail verweist der DSB auf die Stellungnahme der Forum Waffenrecht, die somit auch schon vorliegen muss: https://www.dsb.de/media/AKTUELLES/PDF/2019/19-02-08_Stellungnahme_DSB_2019.pdf Die DSB Stellungnahme fällt vorsichtiger als die des BSSB aus. Bei Magazinregelungen, Armbrüsten und Altbesitz findet man "Ungereimtheiten" bzw. kritisiert "stark". Immerhin. Eine Anhörung will man fordern. auch das ist ja nix Schlechtes.
  25. In der Zeit kurz vor dem WaffG 2002 war mein SLG Leiter im Bundesvorstand und führte damals zeitweise zusammen mit Fritz Gepperth Verhandlungen in der Hauptstadt. Ein bisschen wurde in den Sitzungen auch berichtet und bei mir blieb klar hängen, dass die BDMP Spitze bzw mein SLG Leiter sich mit F. Gepperth damals anscheinend einig war, dass die FWR Performance der beiden damaligen Akteure nicht sehr beeindruckend war. Die nahm man gar nicht so ernst. Eine der größten Tragödien unserer Waffenrechtslobby der letzten Jahrzehnte war es, dass der Keusgen dann den Gepperth auf seine Seite gezogen bekam. Jammerschade. Davor war man offenbar auf einem guten Weg.
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