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Schwarzwälder

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  1. Danke. Ich habe das so mal an die Frankonia Zentrale geschrieben. Vielleicht kommt man dort zu einer anderen Ansicht...
  2. Den Schuh muss ich mir nicht anziehen. Ich habe die 12 Punkte Aktion über WO anno 2008 gestartet. Da das FWR sich explizit gegen die Aktion stellte, blieb nur WO als Unterstützerforum und 7000-8000 Unterstützerunterschriften kamen so "nur" zusammen. Trotzdem habe ich jedem BT-Abgeordneten die 12-Punkte geschickt, die Petition dem CDU/CSU-Fraktionschef Kauder (inkl. kl. Pressebericht dazu) vorgestellt und beim Chef des Innenausschusses im BT damals als Petition eingereicht. Mehr ging halt nicht, weil nur WO und VISIER die Sache unterstützt haben. Aber das "Tun" habe ich schon - was hast Du so gemacht??
  3. Damals anno 2002-2003 war noch richtig was los bei WO. Zehntausende aktiver User. Da traf man Hinz und Kunz bei WO! Zeitweise waren > 2000 User simultan aktiv! Auch viele Granden antworteten da mal persönlich. Die Top Leute vom FWR äußerten sich in WO Threads selber, ebenso gleich mehrere Chefredakteure großer Waffenzeitschriften oder Leute aus Verbandspräsidien. Damals kam die Basis über WO schnell an ihre Verbandsspitzen ran! Wo hatte m.E. auch maßgeblichen Erfolg daran, den Streitberger vom FWR abzusägen - also das hat damals schon echt was gebracht!
  4. Du kannst die Vorschläge und Reaktionen von damals noch hier bei WO recherchieren. Nach 17 Jahren hat sich aber auch was beim FWR geändert. Streitberger ist weg. Keusgen ist im Ruhestand (wobei ich ja befürchte, dass er weiter noch beratend tätig bleibt) - es gibt also neue Gesichter beim FWR. Vielleicht kann man da umsteuern?
  5. Ja, Oberlandarms hat sich vor langer Zeit mal gemeldet hier bei WO. Die haben oder hatten damals noch eine 6stellige Zahl G3 20-Schuss Mags lagern und waren über das Verbot nicht erbaut. Aber auch die haben ja nur die Möglichkeit, sich durch das FWR vertreten zu lassen. Das Forum Waffenrecht vertritt ja gerade auch die Hersteller. Die haben sich fast ein Vertretungsmonopol aufgebaut, da kommt keiner mehr vorbei.
  6. Ich habe bei WO bereits anno 2002 vorgeschlagen, mit dem FWR auch einen hochprofessionellen Kampf vor Gerichten zu führen. Organisiert+vernetzt mit hochprofessionellen spezialisierten Kanzleien, die mit dem FWR im Boot einzelne LWB gezielt unterstützen und Klagen professionell vorbereiten. Dies als EIN Weg (nicht der einzige!) uns waffenrechtlich in D voranzubringen, denn gerade mit uns LWB treibt man es in der Gesetzgebung besonders doll. Hierfür macht die Basis auch gerne Geld locker, aber das FWR und die Verbände verweigerten sich diesem Weg bis jetzt komplett. Aber noch ist es nicht zu spät und man könnte ja umdenken. die nächste Verschärfungswelle kommt todsicher. Und für ein Gutachten wäre es selbst jetzt noch nicht unbedingt zu spät. da hat man ggf. in wenigen Wochen was auf dem Tisch.
  7. Du möchtest einfach nix kapieren, oder? Nur stänkern. Auch in D kommst du mit Topanwälten weiter als mit wenig fachkundigen und noch weniger motivierten drittklassigen Anwälten einer RSV!
  8. Man muss natürlich auch mal sehen, wie manche Urteile zustande gekommen sind. Wenn mächtige Verbände mit Topjuristen in einen Fall reingehen, kommt was anderes heraus, als wenn regelmäßig nur einsame LWB mit ihrer Rechtsschutzversicherung und drittklassigen Anwälten in Gerichtsverhandlungen stolpern - und scheitern. In den USA werden inzwischen viele beeindruckende Siege vor Gericht errungen, weil sich die NRA ECHT KÜMMERT! Da werden Waffenbesitzer nicht völlig allein gelassen, sondern max. unterstützt! Bei uns war das nie Konzept des FWR. Unterstützungs- oder gar Vertretungswünsche werden abgeblockt: man brauche "Ruhe für die Verhandlungen" und will sich trotz Juristenausbildung regelmäßig NICHT um die klagenden LWB kümmern. Weil also der Kampf vor Gerichten von unseren Interessenvertretungen nie unterstützt wird, ja nicht einmal Teil eines waffenrechtlichen Gesamtkonzeptes ist, bekommen wir auch immer wieder vor Gericht was eingeschenkt. Garbage in - garbage out - dieses Prinzip kann man auch als jemand, der andere als grenzdebil bezeichnet, locker verstehen, oder?
  9. Mit Vertreter meinte ich jetzt nicht unsere Abgeordneten/Politiker, sondern unsere "Verbandsfürsten". Der neue Entwurf fängt an, den Halbautomatensport zu zerstören, aber so richtig. Denn wenn der erstmal umgesetzt wird, hagelt es Entziehungen waffenrechtlicher Erlaubnisse und Beschneidungen, die Angst und max. Rechtsunsicherheit geht dann um. Das treibt die Leute weg von den Halbautomaten. Ohne Halbautomaten wird es dann aber für BDS, BDMP, DSU eng. Und dagegen "nichts gemacht" zu haben, wird dann zum ernsten Vorwurf. Nur weil die Basis jetzt ruhig und unaufgeklärt ist, heißt das ja nicht, dass sie das so bleibt, wenn die Exekutive anfängt, zuzuschlagen. Und in D sucht man immer Sündenböcke. Für alles und jeden! Das hat eine irre Tradition hier. ICH könnte daher jetzt nicht mehr gut schlafen, wäre ich Präsi und bliebe weitgehend untätig.
  10. Tja, dazu muss eben erstmal ein Gutachten auf den Tisch. Ggf. kann man das auch im Vorgespräch klären. Der endgültige Ausgang eines Gutachtens ist natürlich immer irgendwie ergebnisoffen klar. Aber wenn man in die Richtung gar nichts unternimmt, handelt man gegen die Interessen derer, die man vertreten will, sprich gegen > 1 Mio. Legalwaffenbesitzer. Ich hoffe, unsere Vertreter können gut schlafen dabei!
  11. Hallo alzi, danke, der Unterschied kaufen und erwerben ist natürlich auch nochmals wichtig und hilft mir weiter. Von seiten der Gelben WBK: Wir haben eine "alte" (vor 2003) gelbe WBK, das steht "gemeinsame" WBK. Hier handelt es sich um einen KK-Repetierer, d.h. hier muss sie auf die 2. gelbe WBK und da steht "nur" "Mitbenutzung durch... (mich)" M.E. kann ich auch die neue gelbe WBK zu Erwerb, Besitz oder Munitionserwerb "benutzen" und müsste als "Mitnutzer" dann auch die Waffe erwerben können, oder siehst du das in dem Fall anders?
  12. Wenn z.B. der Bestimmtheitsgrundsatz verletzt würde, müssten die Referenten nachsitzen. Wenn sehr deutlich (Gutachten angesehene Institution/namhafte Rechtsprofessoren) im Raume steht, dass eine Gesetzesvorlage verfassungswidrig etc. wäre, dann werden Politiker nervös. Das wird normalerweise dann schon ernst genommen. Selbst wenn die Referenten selber "uneinsichtig" sein sollten, sind sie weisungsgebunden.
  13. Ja. Als ich dann eine weitere Waffe in der Filiale kaufen wollte, haben sie mir die zurückgeschickt, damit ich brav in der Filiale einkaufen konnte. Die Filiale hat übrigens die Rechnung auf mich ausgestellt und die Waffe auf der WBK eingetragen, auf der ich nur als Mitberechtigter drinstehe - also die hat das gemacht, nur die Frankonia Zentrale nicht. Meine Frau war als Mitabholerin dabei und wäre das jetzt auch wieder.
  14. Das BMI ist laut Waffen Tony im persönlichen Gespräch völlig uneinsichtig. Die Fakten liegen aber auf dem Tisch. M.E. wäre es viel besser, bestimmte Beamte durch ein Rechtsgutachten einer angesehenen Persönlichkeit/Institution vom fehlerhaften Tun zu überzeugen. Jetzt. Wenn das Kind erstmal in Brunnen gefallen ist (= Entwurf in der Legislative durchgekommen), wird es ungleich schwerer, das Gesetz wieder zu kassieren. Die vielen Einzelprozesse sind teuer und für die darin betroffenen Personen meist risikoreich (es droht denen ja dann immer der Entzug aller waffenrechtl. Erlaubnisse oder Übleres), wohingegen ein Gutachten ohne Risiko ist. Tschechien nützt uns nur dann evtl. was, wenn unser Gesetz NACH der Entscheidung über Tschechien kommt. Dann brechen womöglich einige Argumente weg. Aber wenn wir unsere Verschärfung haben, die sowieso weit über EU-Vorgaben hinaus geht, wird da auch nix mehr zurückgenommen, selbst wenn Tschechien (teilweise) Recht bekommen sollte.
  15. @ Schmitz75: Die Begründung ist doch eine wunderbare Steilvorlage GEGEN das Magazinkörperverbot: Also: Es geht keine Gefahr für die öSuO von langen Magazinen aus die EU fordert kein Verbot langer Magazinkörper ==> Wieso dann das Willkürverbot für Sportschützen, Jäger und Sammler??? Leben wir nicht in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung die solche Willkürverbote aus Lust und Laune ohne Begründung dem Gesetzgeber untersagt???
  16. Meine Frau und ich besitzen eine Reihe WBKs gemeinsam. Vorne passt natürlich immer nur ein Name drauf, aber hinten auf den WBKs steht dann in unterschiedlichen Variationen folgendes: Fall 1 (mehrere grüne+gelbe WBKs): Gemeinsame Waffenbesitzkarte mit ... Fall 2 (einige WBKs): Mitbenutzung durch ... Fall 3 Mitnutzererlaubnis für ... Fall 4 Nutzungsberechtigung durch ... ...jeweils gefolgt von vollständigem Namen, Geburtsdatum, meist noch Geburtsort und Wohnanschrift, sowie Datum, Behördenstempel+Unterschrift Mit einer Ausnahme bezieht sich der Vordruck immer auf die gesamte WBK, nicht auf einzelne Waffen. Bei Neuerwerb muss daher immer auch ein Bedürfnis von beiden Personen vorgelegt werden, bevor die Waffe eingetragen wird. Nun hatte ich letztes Jahr bei Frankonia eine Waffe bestellt, die auf eine gelbe WBK soll, wo vorne der Name meiner Frau steht. Die Rechnung soll aber auf mich gehen, weil ich noch Bonusguthaben einlösen möchte und die 3% Kundenkarte habe. Frankonia weigert sich nun und schreibt: Gelbe WBKs gelten doch für "Erwerb und Besitz", m.E. ist ein Mitberechtigter dann auch für beides (Erwerb und Besitz) berechtigt. Oder sehe ich das falsch?
  17. Das ist so - zumal Du im EU-Ausland dann gar nicht den passenden Eintrag im EU - Feuerwaffenpass hast (Kat. A) und man mit den Behörden dort vor Ort Ärger kriegen kann. Aber auch diejenigen, die dann nur noch im benachbarten EU Ausland mit ihren blockierten Mags schiessen könnten dann in D Ärger bekommen, wenn es irgendwie rauskommt. Im EU-Ausland passiert nichts, weil dort gilt: Wenn das Mag nur 10 Schuss fasst, ist es ok, egal wie lang/blockiert. Bei uns wird die Waffe aber schon zur Kat A Waffe, wenn der Magazinkörper nur ein bisschen zu lang ist. DAS ist der Wahnsinn, den viele (noch ) nicht kapieren wollen!
  18. Der DSB hat eine Anhörung gefordert - womöglich soll die in 3 Wochen stattfinden? Ansonsten ist das MagazinKÖRPERverbot eine Riesenkatastrophe. Es verletzt m.E. auch bestimmte Rechtsgrundsätze (Bestimmtheitsgrundsatz etc.) und geht weit über das EU-Verbot hinaus. Ohne Rechtsgutachten ist das BMI wohl auch nicht zu beeindrucken. Das FWR hat in all den Jahren Millionen an Beiträge eingesammelt, aber schafft es nicht EIN EINZIGES Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Das Fatale für die auf Altbesitz Hoffenden: Ja, man darf die Mags mit langem Magazinkörper womöglich behalten - aber auch wenn sie blockiert sind, darf man sie nicht mehr nutzen! Und als Sammler etc, auch faktisch nicht mehr verkaufen. die Altbesitzregelung ist also nur Augenwischerei. Wir LWB sind noch nie so übern Tisch gezogen wie diesmal - und die Verbände schweigen weitgehend! Da wird höchstens noch mit der Vorfall in Neuseeland Angst gemacht und die Masse ruhig gehalten...
  19. Was ja nicht stimmt - siehe div. Bundesländer. Auf die kommende EU-Wahl bezogen sieht es für die Regierungsparteien ziemlich ungemütlich aus: https://www.wahlrecht.de/umfragen/europawahl.htm INSA (BILD) weist noch 29% für CDU/CSU und 16% für die SPD aus = 45%. Dabei überschätzt die INSA systematisch die Union bei den Umfragen, also da ist noch Luft nach unten! Bei der letzten EU-Wahl hatte die CDU /CSU noch 35,3% und die SPD 27,3%, also 62,6%. Wenn die Regierungsparteien am End um 20% abstürzen und plötzlich 20 Abgeordnete weniger haben, wird es schon ungemütlich. Zumal die Grünen und die Linken jetzt nicht wesentliche Nutznießer sein werden. Also der Wähler wird schon kritischer! Dabei geht es bei Aussagen zum Waffenrecht nicht nur um die Sache, sondern ganz allgemein um Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Politik - hier z.B. des CSU-Innenministers. 180 Grad-Wendungen kommen nie gut, schon gar nicht bei konservativen Wählergruppen. Letztlich kann politischer Druck nur effektiv von den Verbänden organisiert werden. Die schweigen, scheuen sich sogar teilweise, ihre Statements im vollen Wortlaut zu veröffentlichen. Die sachlichen Probleme im Entwurf werden längst nicht alle angesprochen. Weder wird ein Rechtsgutachten beauftragt, noch die Basis mobilisiert. Der Politik muss klar vor Augen gehalten werden, dass mit dem Entwurf weit über die EU-Vorgaben hinaus verschärft wird - und das nach einer Verschärfungswelle nach der anderen seit dem WaffG 2002: AWaffV 2003, WaffG 2008, WaffG 2009 , dann div. Verschärfungen durch das NRW, durch das Sprengstoffgesetz etc. , dann WaffG 2017 (nur noch 0/I Schrank) jetzt aktuell den rechtstreuen Bürgern nicht zu vermitteln ist, warum erneut, und auch noch über EU-Vorgaben hinaus verschärft werden muss.
  20. Eben. Genauso ist niemand gezwungen, sich eine Hausflinte anzuschaffen, wenn diese zur Selbstverteidigung in den eigenen vier Wänden erlaubt würde. Aber auch diejenigen, die weiter sagen würden: "Igitt, mir kommen keine Waffen ins Haus ", wären durch ihre waffenaffinere Nachbarschaft mitgeschützt, weil die Einbrecherbanden das Risiko dann insgesamt scheuen würden und zumindest auf heiße Einbrüche bei Anwesenheit der Bewohner eher verzichten würden. Win Win für alle und deshalb auch politisch umsetzbar, wenn man denn wollte... Und wir hätten auf einen Schwung eine womöglich zweistellige Millionenzahl neuer LWB und ein anderes Klima in der Presse...
  21. Der Artikel ist nicht LWB-freundlich geschrieben, klar. Was erwartest Du von der Tagesschau? Auch sind wieder mal sachliche Fehler drin, z.B. bei der arg verkürzten Wiedergabe des deutschen SV-Rechts. Qualitätssjournalismus war gestern. Auftragsjournalismus ist heute. Das ital. WaffG ist auch nicht toll, ebenfalls klar. Umso erstaunlicher ist es, dass hier das Rad ein wenig zurückgedreht wird. Nicht wegen irgendwelcher toller Sportordnungen, sondern wegen einem Basisrecht auf Selbstverteidigung in den ureigenen 4 Wänden. Und die Liberalisierung ist eben auch trotz der EU möglich! Vieles ist möglich, man muss es nicht immer auf die EU schieben!
  22. https://www.tagesschau.de/ausland/italien-selbstverteidigung-101.html Da sieht man, dass plötzlich große Teile der Bevölkerung hinter privatem Waffenbesitz stehen, wenn das Thema "Selbstverteidigung zu Hause", in den eigenen 4 Wänden, politisch angesprochen wird. Man braucht also gar nicht über den großen Waffenschein oder CCW reden, nur die Verteidigung im eigenen Rückzugsbereich mit Waffen würde genügen, den legalen Waffenbesitz scharfer Schusswaffen VIEL besser abzusichern als jede Sportordnung und jeder Jagdverband es jemals könnten. Warum verschließt sich unsere Lobby weitgehend diesem Argument?
  23. Wir brauchen mehr LWB und auch mehr am Schiessen Interessierte, die wir mal mitnehmen. Da kann jeder Schütze dazu beitragen. Daneben brauchen wir eine beinharte Lobby, denn was Du als Dystopie für D beschreibst ist eine zunehmende Realität in vielen Ländern. Elitäre Kreise wissen, dass Machtansprüche sich durch Volksentwaffnung besser realisieren lassen. International ist unsere Lobby auch nicht super aufgestellt, da werden schon mal freiwillig Kaschikaliber als Opfergabe angeboten...
  24. Ich sag es mal so: Wenn beim EU-Waffenrecht der EU-Kommissar als "Schuldiger" von allen LWB-freundlichen Abgeordneten ausgemacht worden wäre und auf ihm rumgekloppt worden wäre, bis er abtreten muss, dann wäre uns LWBs sehr gedient gewesen. Wenn sich das Spielchen dann beim nächsten EU-Kommissar, der das EU-Waffenrecht anfasst, wiederholt hätte, dann wären die vorsichtig geworden, egal wieviel Druck sie von "Hintermännern" bekommen.
  25. Das FWR IST ein Überverband. Genauso versteht sich das FWR und genauso sehen es auch die anderen Verbandsfürsten. Genauso habe ich es auch bei der 12 Punkte Aktion erlebt. Hinzu kommt, das FWR ist nicht nur Überverband, sondern es ist oder wäre dadurch auch nicht auf die Partikularinteressen von bestimmten Sportschützen- oder Jagdverbänden, Sammlerverbänden oder Herstellerfirmen begrenzt, nein, es könnte sich zum Sprachrohr für einen wesentlich weiter gefassten Waffenbesitz machen, sich auch darüberhinaus auch zum Sprachrohr für alle nicht in Verbänden organisierten Schreckschusswaffenbesitzern, Dekowaffenbesitzern, oder eben auch für bedürfnislosen Erwerb bis hin zu besorgten Bürgern, die sich bessere Selbstschutzmöglichkeiten wünschen, machen. Das will das FWR aber nicht - beansprucht aber dennoch viele/alle Ressourcen und pflegt einen Alleinvertretungsanspruch - so habe ich das zumindest 2008 unter Keusgen erlebt. Das Unglück ist nicht, dass wir keine "NRA" haben, nein, wir haben eine, die aber in Teilen gegen den LWB agiert! Die Stellungnahme wurde nur in Teilen veröffentlicht, was - je länger ich darüber nachdenke - keine vertrauensbildende Maßnahme ist. In 2015 wollte das FWR in einer Stellungnahme zum EU-Waffenrecht die Russenkaliber "opfern", die brauche man als Sportschütze selbstverständlich nicht. Ich bin sehr gespannt, ob und was diesmal geopfert werden sollte. Was nun den Vorwurf von Waffen Tony an "die eigenen Verbände" also BDS, DSB, BDMP und Co anbelangt: Die können und dürfen satzungsgemäß doch nur die Interessen Ihrer Mitglieder = Sportschützen vertreten. Dafür sind sie "e.V." mit allen ggf. auch steuerlichen Vorteilen. Allgemeine politische Ziele oder auch nur sportfremde Ziele zu propagieren, ist da zumindest problematisch, deswegen verweisen die doch auf das FWR!!
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