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Schwarzwälder

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  1. Eine Rundmail vom Verband würde schon helfen, sowas lesen dann doch viele. Warum die nicht kommt, weiß ich nicht. Vielleicht arrangiert man sich doch ganz gern mit der neuen Machtfülle für Verbände und den Goodies für die Jäger. Das ist schade und zu kurz gedacht. Auch kann ich ASE nicht verstehen, dass er den WO-Forenbetreibern vorwirft, sie hätten den Beschluss des VGH Hessen nicht veröffentlichen dürfen bzw. den Thread sperren sollen. Dass der Kläger ein Riesendepp sein soll - gut, weiß man nicht. Warum haben die Verbände ihn denn nicht anwaltlich beraten/unterstützt? Aber jetzt steht als "Leitsatz"!! immerhin folgendes für alle in den Rechtsdatenbanken drin: Dieser Leitsatz ist für alle wichtig, den sollte man nicht geheimhalten wollen. Warum??
  2. Ja, Armatix hat mit so "Schusszählern" schon 2008 geworben. Und der Mauch entwickelt weiter, trotz massivem Gegenwind von der NRA: https://www.zeit.de/2015/12/ernst-mauch-schiesssport-unfaelle-sichere-waffen/seite-2 Eine weitere Masche von denen scheint die Scheibenaktivierung zu sein: Das Biathlongewehr schießt nur noch, wenn es in Richtung Scheibe/Ziel gehalten wird.
  3. Natürlich. Genau deshalb akzeptiert man das auch einfach. Allerdings denkt man dabei zu kurz: Letztlich ändert sich an den Bedingungen für die Sportschützen und Neueinsteiger nichts, wenn der Verband statt dem Verein bescheinigt oder die Behörde selber prüft: 12/18 muss erbracht werden, so oder so! Neu Interessierte werden abgeschreckt und bereits Aktive können sich den Zirkus irgendwann nicht mehr leisten und müssen aussteigen. Weniger Mitglieder = weniger Macht - und wenn die kritische Masse unterschritten ist, kommt das Totalverbot und es gibt gar keine Macht mehr. Natürlich gab es auch durch vorangegangene Gesetzesänderungen satte Preissteigerungen für unser Hobby. 1. Beispiel Aufbewahrungskosten: Bis 2002: Genügten teils verschlossene Schränke - dann wurden A/B-Schränke Pflicht und jetzt 0/I. Nicht nur Preis, sondern auch Gewicht und Möglichkeiten des Transports und Aufstellens wurden für manche zum gr. Problem. 2. Beispiel Aufwand Trainingskosten vor Erlangung der WBK Bis 2002: 6 Monate, dann 12 Monate, dann strenge 12/18... 3. Beispiel Aufwand Bedürfniserhalt Bis 2002: bloße Mitgliedschaft genügt - dann erste 3 Jahre regelmäßiges Training - jetzt erste 10 Jahre regelmäßiges Training und womöglich 12/18 mit JEDER(!!) Waffe. Zudem kann phasenweise (knapp bei Kasse) nicht mehr mit dem vereinseigenen 16J LG billigst das Bedürfnis gesichert werden, sondern es muss immer mit dem eigenen z.B. .357 Revolver runtergeschossen werden. 4. Beispiel Bürokratiekosten Bis 2002: WBK/Voreintrag/MEB/Sachkunde dann: Kosten für Regelüberprüfung nach 3 Jahren, Kosten für ggf. Hausbesuche jetzt: Kosten für Regelüberprüfungen bis 10 Jahre, ferner indirekte Kosten durch exzessive Markierungsvorschriften von allen möglichen Waffenteilen und Bürokratiekosten bis 30 EUR für jeden Waffenbesitzwechsel (z.B. Reparatur beim Büma) zusätzlich wg. NWR ferner: künftig zusätzliche Kosten für umfangreiche Verbandsbescheinigungen (v.a. für Kontingentüberschreiter) usw. zudem: teure Magazinverbote/Beschränkungen (kostet mich > 1000 EUR) Das Hobby wird immer teurer und nicht zuletzt deswegen verlieren wir auch immer mehr Schützenkameraden. Wäre es nichts vornehmste Pflicht der eigenen Lobby, hier für Entlastung zu sorgen?
  4. Du unterscheidest zwischen "Haben Woller" und echten Sportschützen. Die ersten dürfen Deiner Meinung bei der Gesetzeverschärfung ruhig hopps gehen? Nur damit es keine Missverständnisse gibt: Ich werde dieses Jahr voraussichtlich um 40 DM-Qualifikationen beim BDS auf der Deutschen Meisterschasft haben, meine Familie zusammen fast 200. Dazu schießen wir jedes Jahr auf einigen BDMP Landesmeisterschaftsen mit, machen bei DSB Meisterschaften mit, div. Pokal- und Vereinsschiessen usw. kurzum: viel mehr Sportschütze geht nicht. Trotzdem freue ich mich auch über (fast) jeden "Haben Woller". Auch die zahlen ihre Mitgliedsbeiträge (und wer keine Vereinsstunden leistet zahlt eben höhere Beiträge - so ist das bei uns). Auch die zahlen Standgebühren und vor allem: auch die zählen bei der Statistik im NWR, bei der Politik etc. mit. Wir brauchen auch diese "Haben Woller". Sie bilden die Basis, damit auch die Superaktiven vom Staat in Ruhe gelassen werden. Sind wir Sportschützen mal auf < 100.000 dezimiert, wird man uns ganz schnell den endgültigen Garaus machen. "Hobby" schützt nicht, auch wenn es noch so aktiv betrieben wird. In Schweden schützte auch der extrem hohe Aktivitätsgrad die einige tausend "k pist" Sportschützen (Spezialdisziplin mit vollautomat. /m45) nicht: "Die müssen sich halt ein anderes Hobby suchen" meinte die zuständige Ministerin lapidar. So wird es auch uns gehen, wenn wir nicht weiter 1 Mio. Legalwaffenbesitzer bleiben und der Nachwuchs sowie Neuschützen ausbleiben. Und dass die "Haben Woller" für eine neue 9mm Pistole vielleicht nur 500 EUR zahlen müssen, aber dann binnen 10 +1 Jahren womöglich 10.000 EUR für das Hobby hinlegen müssen, das bedaure ich sehr. Denn das kostet uns auch Verhandlungsmacht in der Politik. Ja, wir brauchen auch die "Haben Woller"!
  5. Du hast recht und ich finde, Ihr habt da auch eine gute Behörde. Aber eben - jede Behörde kann das Ganze "ohne Normierung" anders handhaben. Blöd wird es halt, wenn Gerichte dann Normen schaffen. Der VGH Hessen (4 A 2355/17.Z vom 21.03.2019) hat u.a. bemängelt, dass aus den Nachweisen der 11 Trainingseinheiten nicht die "Intensität" derselben hervorgehe: und er hat klargestellt, dass es nicht nur auf Training mit EWB-pflichtigen Waffen, sondern auf konkret das Trainig mit der eigenen Waffe ankommt, nur das zählt: Somit fordert der VGH schon mal, dass a) die Intensität/Dauer des jeweiligen Trainings und b) die Waffe mit der trainiert wurde, festgehalten wird. Der nächste VGH fordert dann darauf aufbauend die Schusszahlen und die Disziplinangabe usw. Irgendwann haben wir eine irrsinnige Liste von VG-Vorgaben - wäre es da nicht einfacher, mit Seehofers Team jetzt eine maßvolle Normierung durchzusetzen?
  6. Der BDS rät das, das stimmt. Was aber, wenn man keinen Ärger mit der Behörde will? Meine Frau hat jedenfalls alles vorgelegt. Ich nicht (bin zudem Jäger, mich haben sie nie gefragt). So ziemlich jeder Verband hat eigene Schießbücher herausgegeben und empfiehlt seinen Mitgliedern auch deren Benutzung. Der Verband hat zwar das Recht zur Bescheinigung, damit aber auch die Pflicht zur Überwachung. Ist doch wie mit den Waffensachkundekursen: Ein Verband oder Verein kann+darf die ggf. abhalten, aber das nimmt ihn auch in die Pflicht, nicht einfach was wild zu bescheinigen... Wir wissen ja, wie es sonst Vereinsoberen vor Gericht gehen kann... Zur gesetzlichen Grundlage bezügl. Satndbüchern: Es gibt einfach Standauflagen an den Schiessstandbetreiber. So sind z.B. die Schusszahlen der Schützen aufzunotieren, weil daran der Wechsel der Schussfänge festgemacht wird. Da unterschiedliche Kaliber unterschiedlich stark zählen, ist eben nicht nur die Schusszahl, sondern auch das jeweilige genaue Kaliber dazu aufzunotieren. Mit der Unterschrift bestätigt der Schütze die Richtigkeit auch. Und schwupp hat man eine große Menge Daten, auf die die Behörden jederzeit Zugriff haben.
  7. Und das ist jetzt wessen Problem genau? Die Legalwaffenbesitzer/Sportschützen müssen glaubhaft machen! Natürlich kann man das auch mit Zeugenaussagen tun etc.... Daneben stimmt es einfach nicht: Es gibt Standbücher, die müssen geführt werden und werden von unserer Behörde immer wieder eingesehen und abgeglichen. Da ist vermerkt: Name, Vorname des Schützen, Vereinszugehörigkeit, Datum+Uhrzeit/genaue Dauer des Trainings, ggf. Langwaffen-/Kurzwaffenstand, Kaliber und bei uns sogar die Schußzahl. Und natürlich die Höhe der entrichteten Standgebühr und ggf. Scheibengeld. Hinzu kommt, dass sich die Behörden eben doch öfter die Schießbücher vorlegen lassen, Kopien davon ziehen und zählen. Bei meiner Frau haben sie das Zählen irgendwann aufgehört, weil es eh weit mehr als 12/18 war... Wer wollte den Sachbearbeitern das Schießbuch verweigern, wenn sie fragen? Man will ja keinen Ärger! Geheimhalten lässt sich das Training und sein Umfang jedenfalls nicht. Und die Angaben können behördlich somit genauestens überprüft werden!
  8. Tja, dann kommen die Vorgaben halt über Gerichte. Ohne unsere Mitsprache. Ob sie uns dann besser gefallen werden? Das glaube ich kaum.
  9. Du hast das sehr schön dargestellt. In der Praxis braucht aber auch der Verein eine Prüfungsgrundlage. Er kann ja nicht blind was bescheinigen. D.h. der Schütze muss am Ende doch sein Schießbuch vorlegen. So ist es auch bei mir/meinem Verein/meinem Verband. Im Endeffekt ist es für den Schützen egal, ob er sein Schießbuch dem Verein oder dem Verband oder direkt der Behörde vorlegen muss. Er muss eben 12/18 dokumentieren können - zumindest für die ersten 10 Jahre - und ggf. als Kontingentüberschreiter Wettkampfnachweise vorhalten. Bei Zweifeln (und die werden bei 12/18 pro einzelner Waffe bei größeren Waffenbeständen dann automatisch aufkommen!) kann die Behörde immer weitere Nachweise zur Glaubhaftmachung fordern, ein Gericht sowieso. Das Dumme ist nur: Stimmt irgendwas nicht, hängt dann nicht nur der Schütze, sondern ggf. auch der Verein, evtl. die Schießstandaufsichten und der bescheinigende Verband mit drin. Wieso ein großes Theater gemacht wird, dass der Verband bescheinigen darf und die Behörde das Schießbuch nicht einsehen darf (??), verstehe ich nicht. Das Ganze ist mehr eine Bürde denn ein Vorteil. Und schon deshalb wären klare und maßvolle Vorgaben zur "Regelmäßigkeit" des Trainings (wie oft, wie lang, mit was) und ggf. der Wettkampfteilnahmen (wie oft, mit welchen/wieviel Waffen, auf welcher Ebene) etc. wünschenswert.
  10. Das ist der Punkt: Schröder/Schily haben damals LWB-freundlichere Politik betrieben als Merkel/Seehofer/Nahles. Aber das sind eben nicht die Alternativen. Die Alternativen jetzt sind Grün-rot-rot oder evtl. Grün-Schwarz bzw. Schwarz-Grün. Und die werden noch einiges härter für uns als Seehofer, der mir noch einigermaßen sympathisch ist! Deshalb: JETZT ist die günstige Zeit, den Bedürfniskrampf klären zu lassen (wenigstens halbwegs in unserem Sinne). @Cartridgemaster: ich gebe Dir absolut Recht, aber im Vergleich zwischen Referentenentwurf und Kabinettsentwurf hat sich bei dem Magazinkörperverbot GAR nichts getan. Das heißt hier hat die Lobby mit bewährter Geheimdiplomatie in den letzten 4 Monaten NIX erreicht. Nun ginge es mir wenigstens um etwas Rechtssicherheit beim Neukauf von 10er Magazinen und darum, die alten (!) blockierten wenigstens noch weiternutzen zu können. Sonst habe ich schnell um 1000 EUR allein dafür an der Backe. Beim Bedürfnis hat unsere Lobby immerhin erreicht, dass da ein Passus reingekommen ist, der bedeuten könnte, dass der Bedürfniswahnsinn für manche hochverdiente alte Sportschützen nach 10 Jahren endet. Also ein Achtungserfolg.
  11. Hallo Sindbad, Du hast jetzt den §14 nur auszugsweise zitiert und die Erläuterungen des Gesetzgebers dazu gar nicht. So einfach ist die Sache nicht: Was ist "regelmäßig" - darum geht es doch. Und da hat der VGH Hessen in 2. Instanz entschieden: Training mit JEDER Waffe 12/18. Was ist "erforderlich"? - hier sind die Gerichte der Meinung, erforderlich ist zuallererst mal das Dogma "so wenig Waffen wie möglich im Volk" Sodann kann der Verband ja einiges bescheinigen. Das verbietet den Behörden aber nicht, dass sie selber Nachforschungen anstellen, Plausibilitätsprüfungen durchführen mithilfe des NWR als mächtigen Tool, dem Abgleich von Schießbüchern mit Standbüchern usw. den Legalwaffenbesitzern den Garaus machen. Das geschieht ja jetzt schon. Und die Behörde sitzt IMMER am längeren Hebel. Den derzeitigen Absatz 4 (künftig Absatz 6) mit der "regelmäßigen" Wettkampfteilnahme hast Du auch weggelassen - auch da besteht viel Interpretationsspielraum zu unseren Ungunsten. Und dann ist da noch der ominöse Bezug mit bestimmten Artikel im Singular auf Seite 84 Wollte man das allgemein verstehen, so wie einige Beschwichtiger vom Dienst hier meinen, dann hätte der Satz gelautet: "In den ersten 10 Jahren nach Waffenerwerb ist das Fortbestehen des Bedürfnisses durch regelmäßiges Schießtraining nachzuweisen." Wenn aber konkret von "der Waffe" die Rede ist und im selben Satz festgelegt wird, dass mit eben der Waffe das Bedürfnis durch regelm. Schießtraining nachzuweisen ist, dann ist für mich der Fall klar. Für den VGH Hessen war der Fall übrigens schon vorher klar. Die jüngsten Gerichtsentscheidungen (VG Darmstadt und VGH Hessen) zeigen doch: überall wo Interpretationsspielraum gelassen wird, sind wir am Ende die Dummen. Deshalb verstehe ich nicht, warum man sich seitens unserer Lobby nicht wenigstens um Klarstellungen/Definitionen bemüht. Die CSU wäre bei den Definitionen jetzt noch schützenfreundlicher, als wenn das dann mal ein grüner oder dunkelroter Minister klären lässt.
  12. ... und Du nimmst Dir regelmäßig das Recht heraus, zu entscheiden, wer sich was aus den Fingern saugt und wer nicht - ist das besser?
  13. Ja, das ist schön, aber nicht ausreichend. Die Petition von Frau Triebel wird auch in diesen Bereich an Unterstützern kommen - aber das interessiert noch nicht wirklich. In England haben sie auch in schöner Regelmäßigkeit verschärft. Am Ende waren es noch 42000 Kurzwaffenbesitzer, über die man dann das Totalverbot verhängt hat, egal ob olympische Sportwaffe in .22 oder Magnum Revolver im .50er Kaliber. Diese Zahl war einfach keine Größe mehr, die die Politik sonderlich gejuckt hätte... Und so schnell, wie manche Verbände mit GK (wegen 2015 und dem einsetzenden Gefühl der Unsicherheit?) gewachsen sind, so schnell werden sie wieder fallen, wenn dieser Bedürfniswahnsinn nicht ein bisschen eingedämmt wird. Wobei: Auch für Schiessleiter ergeben sich da viele neue Fallstricke und eine immense Bürokratie: Man muss ggf. die genaue Waffe, mit der jeweils trainiert wurde, aufnotieren (Leihwaffe gilt ja gem. VGH Hessen für den Bedürfniserhalt nicht), womöglich auch die Schusszahl + Schiesszeit usw. Da alles über das NWR läuft, können schlampige Abstempeleien schnell zum Verhängnis werden (z.B. wenn das Training mit einer Waffe bescheinigt wurde, die zu diesem Zeitpunkt aber laut NWR beim Büma zur Reparatur war) usw.
  14. Naja, wer nur eine einzige Waffe hat, aber die in .50 BMG als Fortmeier Einzellader oder so, darf dann künftig im Rahmen des Zwangstrainings 18 x 40 Schuss = 8640 EUR jährlich verballern. 10er Pack für 120 EUR Bei > 10 Waffen in der Kaliberpreisklasse kratzen wir dann irgendwann an 100.000 EUR Munikosten/Jahr. Da wird es dann selbst für Gutbetuchte ungemütlich... Da braucht der Staat dann unliebsame Kaliber oder größere "Waffenansammlungen" gar nicht mehr verbieten - die werden von selber abgegeben.
  15. Du saugst Dir da einiges aus den Fingern, scheint mir. Wo steht, er habe nur "11 mal im Jahr 10 Schuss gemacht"? Was da steht, ist dass das Bedürfnis vom Umfang her (also gemeinhin 12/18) für JEDE Waffe einzeln zu erbringen ist. Da nützen so ein paar Vereinsmeisterschaften nichts. Diese 12/18 werden künftig 10 volle Jahre überprüft. Da werden ganz viele Federn lassen müssen!!
  16. Als 1972 das Bedürfnisprinzip in D eingeführt wurde, haben natürlich DJV und DSB "dafür" gekämpft! 1970 (also noch ohne Bedürfnisprinzip) hatte der DSB nur 723.000 Mitglieder. 2000 (auch dank Bedürfnisprinzip) waren es dann 1.581.000 Mitglieder. 2016 waren es noch 1.350.000 Mitglieder. Die Viertelmillion weniger dürften zum großen Teil auf den zunehmend verschärften Bedürfniskrampf seit 2002 gehen. Wenn das Bedürfnisprinzip aber laufend verschärft wird und der Einstieg und die Aufrechterhaltung des Sportschützenhobbys immer mehr Geld verschlingt, dann wird durch das Bedürfnisprinzip nicht mehr mehr Verbandsmacht erzeugt - sondern viele Schützen hören auf oder steigen gar nicht erst ein. Dann sinkt die Verbandsmacht wieder und der Gesetzgeber besorgt den Rest. Also: "Ein bisschen" Bedürfnisprinzip ist gut für den Verband/die Lobby und daher will man das. ABER: So wie das Bedürfnisprinzip JETZT zu kommen droht, kostet es sie gewaltig Macht! Mit 12/18 für JEDE Waffe mind. 10 Jahre lang wird es eine Lawine an Hobbyaufgaben geben. Kann das die Lobby wollen?
  17. Ja ok, vielleicht meldet sich ja Herr Gepperth hier mal und teilt uns seine Einschätzung mit, ob nur noch Klarstellungen oder ob doch noch substantielle Veränderungen am jetzt auf den Weg gebrachten Gesetzesentwurf möglich sind. Er wollte sich ja ohnehin melden, sobald der neue Gesetzesentwurf der Regierung "offiziell" geworden ist - so hat er sich jedenfalls hier bei WO zuletzt geäußert.
  18. Klar, billiger wäre dieser Weg im Moment. Allerdings würde das den Sportverbänden die Mitglieder weiter entziehen und die Sportverbände und damit unsere Lobby schwächen. Die Lobby hat derzeit noch immer die Möglichkeit, zumindest einige Klarstellungen zu erreichen, z.B.: dass die neu eingeführte 10jährige scharfe Bedürfnisüberwachungsfrist nur einmal mit Ausstellung der 1. WBK anläuft; dass nur maßvolle Auflagen beim Trainingszwang (z.B. die von Gruger vorgeschlagenen 12 Trainings/Jahr a 20-30 Schuss) gemacht werden; dass diese Trainingsfrequenz nicht mit jeder einzelnen Waffe, sondern allgemein, mit WBK-pflichtigen Waffen erbracht werden darf; dass Wettkampfzwang nur maßvoll und nur für Kontingentüberschreiter und genau spezifiziert auferlegt werden darf; dass Ausnahmen davon bei Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Auslandstätigkeit, beruflich oder persönlich (z.B. Hausbau) schwierigen Phasen großzügig (und entgegen des VGH auch wiederholt) gewährt werden können; ferner dass der Magazinaltbesitz im bisher erlaubten Umfang auch weiter genutzt werden darf (blockierte Magazine od. Kurzwaffenmagazine > 20 Schuss oder Langwaffenmagazine für Auslandswettkämpfe/IPSC) dass ein Magazinkörperverbot nur für solche Magazinkörper greift, die vom Hersteller mit > 10 Schuss Kapazität konzipiert wurden. Ggf. kann man - wenn o.g. schützenfreundliche Klarstellungen nicht durchgesetzt werden können, sondern das BMI etc. auf exzessiven Trainingsvorgaben von 12/18 pro Waffe etc. beharrt (wie div. Gerichte, zuletzt in 2. Instanz der VGH Hessen) - auch mal auf die Autonomie des Sports verweisen, die verfassungsrechtlich geboten ist und vor einigen Jahren selbst von der UN Vollversammlung beschlossen wurde ("Autonomie und Unabhängigkeit des Sports"). Es kann eigentlich nicht sein, dass der Staat vorschreiben will, wie oft und in welcher Intensität und mit welcher Disziplin man trainieren muss, wie oft man wo/wie an Wettkämpfen teilnimmt usw. Daher: Präzisierung einfordern - fallen die Vorgaben zu scharf aus: rasch vor das BVerfG.
  19. @German: Die Fahrtkosten entstehen durch staatliche Vorschriften, 18 mal hinfahren... Man sollte auch mal bedenken, dass Sportschützen auch Familie und Arbeitgeber haben. Ein guter Freund von mir, Feinmechaniker und ehem BW-Soldat, liebte seinen G3-Klon und die Glock. Aber er hatte wie so oft in D eben eine dominante Frau. Die ließ ihn nicht ganz so regelmäßig zum Training - Ende, Waffen weg. Viele deutsche Frauen haben "die Hosen an". Ich würde mich wundern, wenn das in manchen "Gesetzgebungsstuben" nicht genüßlich einkalkuliert würde... Und die 12/18 für jede Waffe, da werden Gebrauchtwaffen bald ziemlich billig werden! 1000 Schuss 9x19 mm inkl. Versand (dank neuer Regulierungen ja auch sehr teuer geworden) = 200 EUR, in 10 Jahren eben 2000 EUR. Wobei das ja auch mal ein BILD-Aufreisser wäre: "Minister will, das Schützen jährlich 1000 Schuss pro Waffe abgeben!" Da kriegen die BILD-Leser dann ganz große Augen - und fragen sich, in was für einem Land wir denn leben...
  20. Ich finde es von PetMan und German nett, dass sie auch mal neu Interessierte mit ihren Waffen schießen lassen und auch nicht jeden Schuss Munition berechnen. Das ändert aber nichts daran, dass die Einstiegskosten für den Legalwaffenbesitz enorm teuer geworden sind. Und das liegt keineswegs an den Kosten der Waffen, sondern eben dem exzessiven Bedürfnisgerödel drumherum. Was hilft's, wenn im ersten Jahr durch ein paar nette Schützenkollegen ein paar Euro Leihwaffenkosten und Munikosten gespart werden? Am Ende muss für den Einstieg (die erste und vielleicht einzige Waffe) ein Wahnsinnsbetrag invesitiert werden, damit man diese kaufen und die ersten 10 Jahre behalten darf. Und es mag ja bei sehr wohlhabenden Bürgern so sein, dass alles was "Hobby" ist, eben achselzuckend bezahlt wird. Die Masse der Leute muss aber auf die Ausgaben achten und WIRD nachrechnen und darauf kommen, dass die 10.000 EUR für 10 Jahre 9mm Pistole recht nah an der Realität sind. Ob 12/18 für JEDE Waffe gilt, ist dem Einsteiger egal. Er wird nach dem neuen WaffG eben 10 Jahre knallhart 18 mal pro Jahr mit gerichtlich geforderter "Intensität und Dauer" trainieren gehen müssen - auch wenn er nur eine Waffe hat. Bei welchem Hobby sonst wird einem eine solche Trainingsfrequenz staatlich vorgeschrieben? Die ganze Privilegierung über Bedürfnisse, die (auch) zu mehr Verbandsmacht führen sollte, hat selbst für den DSB das Gegenteil bewirkt: im Jahre 2000 waren es noch 1,58 Mio. Mitglieder, Ende 2016 noch 1,35 Mio, Tendenz fallend. Mit der jetzt anrollenden Megabürokratie, Magazingängelei und neuen "12/18 für JEDE Waffe"-Bedürfnisschikanen wird es auch bei BDS, BDMP und DSU wieder bergab gehen.
  21. Also mein alter Westverein verlangte vor 17 Jahren 250 EUR Aufnahmegebühr. Ein Ostverein hat vor Jahren schon 500 EUR Aufnahmegebühr verlangt. Mitgliedsgebühren für 11 Jahre (1 Jahr vor Waffenerwerb und 10 Jahre danach) mit 1000-2000 EUR anzusetzen ist höchst realistisch, eigentlich vielfach zu wenig. Wenn Du 10 EUR für 50 Schuss .45 ACP oder .357 Mag verlangst, verschenkst Du Deine Muni. Das ist nicht annähernd kostendeckend und das weißt Du. Standkosten für 1h Training - da ist von 3 EUR bis fast 20 EUR alles drin. Ich habe jetzt in obiger Kalkulation mal 1000 EUR für 180 Stunden angesetzt, das sind gut 5 EUR. Das Training soll und muss ausreichend "intensiv" und "von gewisser Dauer" sein, also mal eben 5 min und 2-3 Schuss geht nicht. Es wird auf die Disziplin, für die Du das Bedürfnis beantragt hast, abgestellt werden. Je nach Verband bist Du mit Probe bei 30-50 Schuss/Sitzung. Macht bei 18x/Jahr eben 600-1000 Schuss. Zzgl. Versandkosten zahlst du für 9mm 10000 Schuss selbst im billigsten Fall fast 200 EUR und mit dem Preis habe ich kalkuliert. Nein, die Kosten oben sind nicht absichtlich weit überhöht, sondern eher im unteren Bereich und vorsichtig angesetzt. Und Kosten "die man sowieso hat" gibt es eigentlich nicht. Es ging mir darum, mal aufzulisten, welche Kosten/Folgekosten in Deutschland entstehen, wenn jemand eine 9mm Pistole legal zum Schutz in den eigenen 4 Wänden erwerben will - so wie es in unseren Nachbarländern Österreich, Schweiz, Tschechien etc. möglich ist. Da entstehen nicht "sowieso" Verbandskosten, Aufnahmegebühren etc. und eben auch keine Zwangstrainings. Die Folgekosten in D sind wohl weltweit einmalig. Dass es soweit kommen konnte, ist *auch* Zeichen einer völlig fehlgerichteten Lobbyarbeit.
  22. Na eben, da hast Du den Hauptgrund! Für ne scharfe Waffe braucht es in den ersten 10 Jahren: einen Waffenschrank 0/I um 500-1000 EUR Eintrittsgebühr Schützenverein + 11 mal Jahresmitgliedschaft: um 1000-2000 EUR 18mal Training mit Leihwaffe und teurer Standmuni im 1. Jahr: um 500 EUR Sachkundekurs um 150 EUR Behördenkosten (WBK, Voreintrag, Abstempeln, Munitionserwerb, alle 3 Jahre Zuverlässigkeitsüberprüfung, ggf. Kosten der Hausbesuche usw.) um 300-500 EUR 180 mal Training mit Munitionskosten+Standgebühr in den ersten 10 Jahren: um 3000-5000 EUR Kosten Büma+Ersatzteile+Pflegemittel aufgrund hohem Verschleiß wegen staatlich angeordneten Zwangstrainings von 18 x 50 Schuss/Jahr: um 500 EUR Fahrtkosten zum Schiessstand: 180x Training+18 mal Training Leihwaffe+1xSachkunde+Behördenfahrten, also 200 Fahrten a 30 km (15 km hin+15 zurück) x 0,30 EUR = 1800 EUR Jeder Bürger kann sich nach dem neuen WaffG also ausrechnen, was ihn die nagelneue 9mm CZ Pistole von Frankonia in Wahrheit kostet: Nicht 499 EUR (aktuelles Angebot), sondern weit über 10.000 EUR!! Eine 9mm Platz + KWS kostet hingegen nur 150 + 50 + ein paar Euronen Nebenkosten (alle 3 Jahre Regelüberprüfung). Dem Staat ist es also gelungen, den Waffenbesitz in D irrsinnig zu verteuern - und die Lobby läßt dies einfach geschehen.
  23. Das hilft nicht weiter. 1945 bzw. in den ersten Jahren nach dem Krieg hatten die Alliierten drakonische Verbote. Da wurden Deutsche wegen Besitz von wenigen Patronen gehenkt! Erst Ende der 50er Jahre lockerte sich das und die paar Millionen Waffen von Neckermann und Co wurden in den 60er und Anfang der 70er Jahre verkauft. Was damals eher prägend war, dürften so Serien wie von Eduard Zimmermann ab 1967 gewesen sein: "Aktenzeichen xy...ungelöst" - da wurden oft reale Fälle gezeigt, wie Einbrecher Leute zuhause töteten - und man wünschte sich nach dem Betrachten der Serie einfach einen gewissen Schutz. Aus der damaligen Zeit gab es auch ein BGH-Urteil, das ich mal verlinkt hatte. Da kam immer ein Spanner rein (als Einbrecher). Die Polizei(!) riet zur Anschaffung eines Revolvers. Beim nächsten Mal schoss der Hausherr dem Spanner bei dessen Flucht in den Rücken - und wurde freigesprochen. Damals hatten Exekutive und Judikative offenbar zum Selbstschutz der Bürger noch ein anderes Verhältnis...
  24. Auf Holzvögel mit KK wird bei uns noch jedes Jahr geballert, hab ich auch kein Problem mit. Deine Behauptung bezügl. "nicht vorhandenen selbstschutzwilligen Bürger" in D ist aber frei aus der Luft gegriffen. Wie erklärst Du Dir denn die millionenfachen Umsätze mit scharfen Waffen in Westdeutschland bis 1972 - einige Millionen Waffen wurden damals über den Versandhandel wie Neckermann abgesetzt. Also Interesse war schon da. Und im Gespräch kann man auch eruieren, dass Selbstschutz noch heute unterschwellig ein Thema/Motiv ist, das viele in die Schützenhäuser treibt. Das Dilemma ist: Niemand hat sich damals 1972 um diese Fraktion gekümmert und ihr eine Stimme gegeben. Den Verbandsfürsten und Jagdverbänden ging es nur um eigene Privilegien. Diesen Fehler macht unsere Lobby auch heute - selbst nicht explizit dem Sport oder der Jagd verschriebene Organisationen wie das FWR juckt es nicht, wie der Staat "Normalsterbliche" Nichtjäger/Nichtsammler/Nichtsportschützen vom Legalwaffenbesitz fast über die Grenzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinaus ausgrenzt. Die NRA hingegen hat dies begriffen und der Legalwaffenbesitz floriert dort.
  25. Lies doch mal die aktuelle bundesweite Meinungsumfrage von Forsa: Grünrotrot liegt 3% vor Schwarzgelbblau - nix fantasieren, lesen. Grün ist immer vorn und dort bestimmt immerhin die Basis den Koalitionspartner. Wenn die grüne Basis befragt wird, ob sie lieber mit der CSU oder mit SPD/Linke ins Koalitionsbett steigen sollen... brauche ich auch nicht viel Fantasuie. Als Druckmittel wäre die jetzige Situation für uns schon interessant. Die Union kann sich den Verlust von weiteren konservativen Wählerschichten nicht mehr erlauben, denn dann reicht es gerade für Grün-schwarz auch nicht mehr und die AFD übernimmt als 2. Kraft. Und selbst wenn nur eine klare Minderheit von 300.000 der 1 Mio. Legalwaffenbesitzer der Union nächstes Mal wegen dem WaffG die Stimme verweigert - sind das 1% Stimmenverlust. Soooo furchtbar wichtig werden der Union dann die Magazin- und Bedürfnisdetails im WaffG doch wieder nicht sein, um das zu riskieren. Man muss aber die Basis jetzt flott machen, Druck aufbauen. Massiv!! Die Beschwichtigungen und Schönredereien müssen aufhören!
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