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Tja, wo ist der Unterschied, ausser dass ich mich etwas kürzer gefasst habe? Die weiteren Terminabläufe sind natürlich immer etwas spekulativ, klar.
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Aktuell aus der BDS Info-Mail an die Mitglieder : Seehofer hat den Entwurf gestoppt! Man rechnet mit einem neuen Entwurf und Verabschiedung erst im Herbst 2019. Bis dahin kann ja dann der Magazinschlamassel komplett korrigiert werden. Auch die Entscheidungen in der Schweiz und Tschechien liegen dann ggf. auf dem Tisch.
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@karlyman: Du hast Recht: Auf Antrag (wobei Weber/CSU von einer einfachen Meldung spricht) und wohl auch nur begrenzt auf Magazine, die vor dem besagten Stichtag 2017 erworben wurden. ABER: Bisher sind wir alle davon ausgegangen, dass diese Magazone dann nur behalten werden dürfen, aber eben nicht genutzt werden dürfen. Wenn Weber nun ausdrücklich von "Weiternutzen" spricht (auch wenn gem. Sportordnung bei LW dann nur im blockierten Zustand möglich, klar), ist das schon mal ein klarer Fortschritt. Und so detailliert, wie die CSU sich in dem Schreiben äußert, die ja zugleich das BMI innehat, kann ich nicht an eine faustdicke Lüge oder dumpfe Ahnungslosigkeit glauben. Beides wäre äußerst schwach. @steven: Wer sind denn die "bestimmenden Beamten"? Die Referendare des BMI? Dann wäre ja Aufklärung und knallharte Lobbyarbeit sehr erfolgversprechend, wenn dieser Verschärfungsdrang nicht von der Politik selbst, sondern "nur" von einigen Referendaren her käme... Warum bindet man seitens unserer Lobby die Basis denn nicht ein, wenn es so schlimm steht? Wenn massenhaft Druck von der Basis käme, sind Verbotsgelüste einzelner Referendare doch schnell weggewischt?!?
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Der Brief von Weber sieht mir nach einem Standardbrief aus. Indiz: das handschriftlich eingetragene Datum. Außerdem liest sich der Brief nicht wie der eines Unkundigen. Dazu geht er auf zu viele neuralgische Details zu genau ein! Der Verfasser weiß genau, um was es geht! Solche "Musterantworten"/Serienantworten" sind im allgemeinen aber doch in der Fraktion, wenn nicht sogar mit den Behörden abgestimmt und besser recherchiert. Also, wenn darin zu lesen ist, sinngemäß: ihr dürft die großen Magazine nicht nur weiter besitzen, sondern ausdrücklich(!) auch weiter sportlich und jagdlich benutzen, dann wir es auch so sein. Ansonsten würde man uns ja massiv belügen. Das glaube ich jetzt irgendwie nicht.
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Also wenn bisher Kurzwaffenmagazine > 20 Schuss sportlich zulässig sind (z.B. IPSC Open und blockierte Langwaffenmagazine auch - und jagdlich sowieso); und die Sportordnungen, die vom BVA genehmigt sind, dies auch erlauben, wieso soll das dann plötzlich nicht mehr gehen? Wenn die CSU eine 1:1 Umsetzung mit eben diesen umfangreichen Altbesitzerregelungen verspricht, wäre es doch gut! @ValdezFür die Erben ist es trotzdem blöd, klar. Aber: Bis dahin bleibt ja noch Zeit, die Verbotsfuhre zu drehen. Man muss als Lobby kapieren, dass erst durch Selbstschutzargumente (wenigstens in den eigenen 4 Wänden), der Verbotszug geändert werden kann, dann klappt es auch plötzlich wieder mit Lockerungen, siehe USA, Brasilien, Russland, wo jeweils unter (v.a.) dem Selbstschutzaspekt gelockert wurde...
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@Mats: Vielen Dank für die Einstellung der Antwort. So total negativ finde ich sie nun doch nicht. Ich darf einen Passus aus dem Brief des Abgeordneten Weber mal zitieren: Das wäre ja nun super! Das heißt, ich kann weiter mit > 20 Schuss fassenden Kurzwaffenmagazinen sportlich schießen und Langwaffenmagazine > 10 Schuss jagdlich nutzen (gefüllt mit max 3 Schuss, klar) und v.a. alte 20er / 30er Mags auf 10 Schuss blockieren, um auch diese sportlich nutzen zu können! Bekommen wir für die HA dann alle eine Kat. A-Zulassung?
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Trump hält Rede vor der NRA! Legalwaffenbesitzer begeistert!
Schwarzwälder antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
...und das Ganze ist keine One-Man-Show in der US-Regierung. Auch der Vizepräsident Mike Pence hat sich bei der NRA mächtig ins Zeug gelegt: https://www.nratv.com/videos/mike-pence-2019-nra-ila-leadership-forum 4:30-5.30 Min zitiert er Charlton Heston "From my cold, dead hands...", macht klar, dass Schusswaffen in gesetzestreuen Familien die Familien und Gemeinden sicherer machen und nicht unsicherer (wie man uns erzählt) und verdeutlicht, dass "unter diesem Präsidenten und diesem Vizepräsidenten KEINER euch die Waffen wegnehmen wird". -
Trump hält Rede vor der NRA! Legalwaffenbesitzer begeistert!
Schwarzwälder antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ein Veto des Präsidenten kann nur mit 2/3 Mehrheit in BEIDEN Kammern getrennt überstimmt werden. Eine 2/3 Mehrheit GEGEN den republikanischen Präsidenten im Senat ist ziemlich utopisch. Wie überhaupt es dem US Kongress in < 10% der Fälle jemals gelang ein Präsidenten Veto zu überstimmen. Das Versprechen ist also KEINE Luftnummer und auch ernst gemeint, so fair sollte man Trump gegenüber sein, auch wenn man von den deutschen Medien ständiges brainwashing gegen Trump abbekommt. -
Trump hält Rede vor der NRA! Legalwaffenbesitzer begeistert!
Schwarzwälder antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Man muss sich Trumps Aussagen mal im Original aus US-Quelle, die nicht als Fake-News Lieferant bekannt ist, anschauen: https://www.foxnews.com/politics/trump-announces-us-withdrawal-from-un-arms-trade-treaty Klare Ansage, dass ausländische Bürokraten sich aus dem landeseigenen Waffenrecht rauszuhalten haben. Wäre ne super Leitlinie auch im Umgang mit EU-Bürokraten!!! Trump schmeißt das UN Abkommen einfach in den Müll - manchmal können Dinge so einfach sein! ? Wieder ein Vorbild für den Umgang mit der EU. Die EU-Gesetzgebungsprozesse sind in der Praxis nicht demokratisch genug (Manipulationen durch nicht demokratisch legitimierte EU-Kommissare z.B., die allmächtig in Gesetzgebungsprozesse eingreifen), als dass wir uns gefallen lassen sollten, freiheitseinschränkende Gesetzesmassnahmen durch selbige vornehmen zu lassen. Trump komprimiert das recht genial: Unsere Freiheit ist uns heilig, wir lassen nicht zu, dass diese durch ausländische Regelungen ausgehebelt werden. Es ist für Trump "eine Ehre, Seite an Seite" mit den Waffenrechtsaktivisten der NRA zu kämpfen! Ich glaube, der Trump meint das wirklich echt, er kommt da sehr authentisch rüber. Ein Glücksfall für die NRA ist er auf jeden Fall und es zeigt, was LWB eigentlich erreichen könnten. Die NRA hat Trump im Wahlkampf unterstützt und erntet jetzt big time. Eigentlich ein einfaches Prinzip, dass zunächst mal gar nichts mit dem 2nd Amendment zu tun hat, sondern mit punktgenauer Lobbyarbeit. -
Ich denke, sie hat vollkommen recht: Die Vorteile für die übrige EU/Schengen-Staaten sind so groß, die Schweiz würde niemals rausgeschmissen werden, nur weil sie ein paar Magazin-Verbote/Waffenrechtsänderungen nicht durchsetzen möchte. Damit den Schweizern Angst zu machen, ist eigentlich völlig lächerlich...
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Neuseeland hat letzte Woche sein neues Waffengesetz bekommen. http://legislation.govt.nz/bill/government/2019/0125/latest/096be8ed8185abad.pdf In Kürze: Alle halbautomatischen Langwaffen sind künftig verboten außer KK bis 10 Schuss und SL-Flinten bis 5 Schuss. Zusätzlich sind noch alle Vorderschaftrepetierflinten mit abnehmbaren Magazin und alle mit Röhrenmag > 5 Schuss verboten. Die Waffen müssen bis 30.09.2019 abgegeben werden. Weitere Verbote werden derzeit erwogen. Einzig positive Sache: Die neuseeländische Regierung lässt sich nicht lumpen, wenn es um Erstattungen geht: bis zu 1 Milliarde Dollar sind da im Gespräch: https://www.newshub.co.nz/home/politics/2019/04/government-s-firearm-buyback-scheme-gets-bigger-more-expensive-as-new-details-revealed.html was für die 250.000 registrierten LWB (wovon nur 9000 registrierte MSSA = military stylesemi-automatics haben), schon ne Wucht ist. Da wird jede Waffe zum jetzigen (3-4 stelligen) Wert zurückgekauft, auch Teile und Munition. Allerdings hat das superschnelle Verbot schon ein Gschmäckle: "JETZT ist die richtige Zeit für ein Waffenverbot" sagte die neuseeländische Ministerpräsidentin und schon lag ein enormes Änderungsgesetz auf dem Tisch. Als ob es lange davor in ner Schublade lag... Statt Ursachenforschung zu betreiben (Wie konnte der Täter ungestört vorbereiten? etc.) wird einfach alles für alle verboten. Ein wichtiger Grund ist m.E., dass in Neuseeland ein äußerst schlecht entwickeltes Recht aus Selbstverteidigung existiert. Vor Jahrzehnten hat die Polizei mal öffentlich festgestellt, dass Schusswaffen zuhause ein ungeeignetes Mittel zum Selbstschutz wären. Überhaupt: Selbstschutz muss immer mit proportionalen Mitteln erfolgen. Wird man mit einem Messer oder Baseball-Schläger angegriffen, darf man nicht ohne weiteres zur Schusswaffe greifen. Vollautomaten bekam man bisher leichter als Pfefferspray - letzteres nämlich gar nicht. Schusswaffen in Neuseeland sind ein reines Freizeittool: Freizeitschütze, Hobbyjagd, Privatsammler... dementsprechend schnell sind die Waffen weg, wenn man angeblich (!) damit viele Amok-/Terrortaten verhindern kann. Eine Diskussion mit besorgten Bürgern, die sich nur in den eigenen 4 Wänden vor Einbrüchen und Überfällen schützen wollen, braucht man gar nicht erst zu führen - weil so ein Recht dazu gibt es seit Jahrzehnten nicht. Das deutsche Notwehrrecht ist weit besser entwickelt, nur nutzt das unsere Lobby nicht aus. Wenn man nur auf Freizeit und Hobby setzt, hat man aber schlechte Karten - leider. Das Beispiel Neuseeland sollte eine Warnung sein. Gestern noch neue Vollautomaten erlaubt - und morgen schon viele KK-Halbautomaten verboten.
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Klasse, jetzt kann ich alle Stellungnahmen in voller Länge lesen! Nix ist mehr geheim. Transparenz wie sie sein sollte, dem BMI sei Dank!
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@EzLord: Ja, das stimmt natürlich auch irgendwo. Und bei Pelzig kann man auch mal Wahres sagen... Andererseits hat Seehofer in 2015 schon mächtig gekämpft - ob noch mehr gegangen wäre, kann ich nicht beurteilen. Er hat nach allen Seiten ausgeteilt und versucht, die Flüchtlingskrise einzudämmen. Das ging ihm offensichtlich an die Substanz: Im Sommer 2015 hatte er den ersten Herzanfall, dann Anfang Januar 2016 einen weiteren Schwächeanfall bei der CSU Klausurtagung. Letztlich musste er halt mitziehen, das stimmt schon.
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Chapmen hat die Begriffe "BMI" und "blöd" auf den letzten 4 Seiten wiederholt in engen textlichen Zusammenhang gesetzt - ich nicht. ? Ich würde die Referenten auch nie als HIWIs bezeichnen. Das sind kluge Leute, die aber von der praktischen Seite nicht immer so viel Ahnung haben, was kaum wundert, wenn man nicht viele Jahre mit der Materie befasst ist. Deine allgemeinen politischen Analysen in Ehren (toll formuliert und vielem kann ich sehr gut folgen), aber Dein Text legt nahe, dass die politische Führung den Referenten direkt diktiert, sie sollen da was zusammenschreiben, was uns maximal schadet, aber *noch* nicht das Totalverbot, das kommen soll, erkennen lässt. Irgendwie - kann ich das bei Seehofer kaum glauben. Der war früher schon der christlichen Soziallehre verpflichtet, und soll jetzt vornerum Jubelarien auf den deutschen Schützensport und die Jagd singen und hintenrum seine Referenten scharf machen? So viel Lug und Trug traue ich ihm nicht zu. Was wäre, wenn einzelne Referenten einfach etwas übermotiviert sind und ihre eigene Agenda hätten? So wie das Dr. Schiller immer dem MR Brenneke angekreidet hat?
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Die Magazinkörperrestriktionen sind keine ganz kleinen Details, sondern haben es in sich - in ihren Auswirkungen auf lange Sicht. Es bringt allerdings nichts, sich über vieles andere aufzuregen, was die EU demokratisch beschlossen hat. Da kommt man nicht mehr dran vorbei und ich darf daran erinnern, dass unsere eigene Lobby im Vorfeld der EU Waffenrechtsdiskussionen auch noch Halbautomaten im Kaschikaliber opfern wollte - das haben wir anderen EULändern zu verdanken, dass sich unsere Lobby da nicht durchgesetzt hat. Was die EU aber nicht demokratisch beschlossen hat, sind z. B. Die Magazinkörperrestriktionen. Das ist eine Idee von klugen, aber womöglich übermotivierten Beamten, die praxisfern und rechtlich mindestens problematisch ist und in der Form von der EU nicht beschlossen wurden. Hier sollten wir wie einige Verbände hilfreich mit geeigneten Verbotsformulierungen beispringen, die uns nicht so schaden. Hat unsere Lobby 2003 ja auch so gemacht bei Brenneke.
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@chapmen Für ein bisschen Defätismus hab ich ja Verständnis. Aber man muss nicht mit aller Gewalt das Werk von 2-3 Bürokraten verteidigen. Hat Dr. Schiller bei seinen Auseinandersetzungen mit dem MR Brenneke auch nicht gemacht. Der Magazinkörperkrampf fällt uns sonst allen noch furchtbar auf die Füße!
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Tja, auf den letzten Seiten dieses Threads findest Du Kommentare, in denen ein Hoch auf die BMI-Rechtsreferendare gesungen wird und deren ultraharte Verbotsschiene (Magazinkörperverbote) auch noch als absolut "notwendig" und "einwandfrei" beklatscht wird.
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Andere Lösung vorschlagen: Die EU will keine Langwaffenmagazine > 10 Schuss. Genau das schreibt man in den Gesetzestext: Mehr als 10 Schuss dürfen in ein Langwaffenmagazin nicht reingehen. Dann kann jeder zuhause sofort seinen Bestand an 10er Magazinen durchtesten und hat sofort Rechtssicherheit. Da wo 11 oder mehr ohne Gewalt reingehen: Ab zum Büma. Kommt die Behörde und will kontrollieren: Wieder einfach 10 Schuss reinfüllen, geht nicht mehr, sind alle happy. Startest Du im Wettkampf und die Aufsicht hat Bedenken: Wieder 10 Schuss befüllen, geht nicht mehr, sind wieder alle happy, für alle klare Sache. Vor Gericht braucht es keine dollen Gutachten, denn das Befüllen kann man dem Richter problemlos im Termin demonstrieren. Geht der 11. Schuss nur mit reinhämmern rein, wird sich kaum ein Richter zu einer Verurteilung hinreißen lassen. Einfache Gesetzesdefinition. Erfüllt die EU-Vorgaben exakt wie in den anderen 29 Ländern auch. Einfach + schnell überprüfbar. Rechtssicherheit für alle. Was will man mehr?
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Das Problem ist, wenn ich für jeden Einzelfall eines Magazinkörpers erst ein Gutachten benötige - dann haben die Gesetzeschreiber keinen guten Job gemacht. Das Problem ist ferner, dass Du gerade im AR15 Bereich eine hohe Kompatibilität/Austauschbarkeit div. Teile hast. Die Magazine müssen letztlich alle in dieselben Schächte passen. Wenn Du zur Magazinkörperkapazitätsfeststellung nur einfach "fehlende Teile" am Magazinkörper vom selben Hersteller ergänzen willst, hast Du das Problem, dass sehr bald Leute mit dem Gespür eines P. Beitler auf den Plan kommen. Die stellen dann wunderschön lange tacticool 10er Magazinkörper her, die natürlich nur "bestimmt" sind, mit irgendwelchen klobigen Followern zusammen benutzt zu werden, damit die max. 10-Kapazität stimmt. Aber in der Szene wird sich schnell rumsprechen, dass Standardfollower aus dem 10er dann doch ein 15er Magazin machen. Am Ende wird diese Deine Definition/Sicht nicht lange halten und die BKA Leute werden mit "allgemein gebräuchlichen Mitteln", freien Followern und Federn und Böden solange am Magazinkörper rumtauschen, bis fast jeder zu groß ist. Diese Entwicklung ist absehbar. Fragt sich nur, ob am Ende für den Verkauf jedes 10er Mags erst eine BKA Freigabe benötigt wird oder ein BKA Bescheid... und ob man dort solche wilden Testtauschereien haben will und die Manpower dafür hat. Im Prinzip kann man gleich seine 10 Schuss Magazine mit anmelden (zur Besitzstandswahrung/Altbesitzerregelung), weil man eh damit rechnen muss, dass viele der jetzigen 10er Mags am Ende doch als 11er oder 12er getestet werden - jedenfalls mit besitimmten freien Magazinteilen kombiniert. Es gibt noch zig andere Probleme damit. Z.B. die KK-Mags, die aus GK Mags gebaut wurden und in GK-Magazinkörpern stecken. Ich habe ein Uhl WS KK mit 15 Schuss Magazin, ist aus ner Glock umgebaut. Wenn ich mir jetzt ein Halbautomat kaufemit Glock Lower, darf ich das nicht, weil ich ein GK-Magazinkörper > 10 Schuss besitze, auch wenn darin nur KK eingebaut ist? Ähnlich die 223er Magazine mit eingebautem KK-Einsatz... oder lange KK Mags, deren Magazinkörper aber auch für GK geeignet wären (GSG MP40?) usw. ==> Das Verbot über die Magazinkörper durchzusetzen ist: nicht praktikabel, rechtlich fragwürdig, von der EU nicht gefordert die Legalwaffenbesitzer gängelnd (Drangsalierung ohne Sinn) und kriminalisierend bzw. nicht rechtssicher genug (wenn ich immer erst ein Gutachten bräuchte)
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Ich hätte ein paar simple Fragen, die Du mir wohl nicht beantworten kannst. Z. B. : Woraus ergibt sich die EXAKTE Kapazität eines bloßen Magazinkörpers ohne Follower, Federn, Boden. Wenn Du auf diese simple Frage keine klare Antwort hast, wie kann man dann ein Verbotsmerkmal daran definieren wollen?
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Die Bestimmung wird aber nicht durch einen bloßen Kaliber Aufdruck gesichert. Jedenfalls sieht man das im BMI nicht so. Das kleinste passend ladbare Kaliber zählt, egal was auf dem Magazin oder Rohr steht. Ansonsten wird halt spannend, was mit Vierkantrohr stűcken, die irgendwie passend sein könnten und in räumlicher Nähe zu Magazinen aufgefunden werden, da gibt es dann sicher Grenzfälle, die für die Betroffenen weniger lächerlich sind als für einige Mitdiskutierend. Last not least frage ich mich, für welche Follower, Federn und Böden so ein Magazinkörper jeweils bestimmt sein soll, denn daraus ergibt sich dann erst die Kapazität. Aber das kann uns Chapman sicher genau erklären, oder sein "Richtiger" vom BMI.
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@Proud NRA Member Beim "Anschein" kam schon eine Defintion mit und v.a. eine klar benannte Behörde, die ausschließlich solche Beurteilungen machen soll - Du kannst also jede fragliche Waffe vorher dort bescheiden lassen (für 50 EUR). Deren Entscheidungen unterliegen wiederum der gerichtlichen Prüfung, sodass das für das BKA zuständige Gericht in 2. Instanz klare Prüfkriterien aufgestellt hat. Damit sind wir eine ganze Ecke weiter als beim Magazinkörper. Ein Magazinkörper kann im Prinzip fast jeder Hohlkörper in entsprechender Größe sein, ein Vierkantrohr etc. Da ist nichts definiert, schon gar nicht muss "eine Kaliberangabe" draufstehen. Wenn für jedes Kaliber eine exakte Maximallänge des Magazinkörpers gesetzlich vorgegeben wäre, dann wäre schon mehr erreicht. Diese Mühe macht sich das BMI in einem Anhang natürlich nicht. Es bleibt bewußt diffus, weil man später möglichst viele drankriegen will... @Waffen TonyDavon ab: WENN man schon SO DERART FELSENFEST davon überzeugt ist, dass einzig mit einem Magazinkörperverbot die EU-Regelungen richtig umgesetzt werden, warum verklagt Deutschland dann nicht konsequenterweise alle 26 anderen EU-Staaten plus die EWR-Staaten, weil sie unzureichend - ohne Magazinkörperverbot - umgesetzt haben? Wäre mal spannend, was dazu der EuGH sagen würde!
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Wie willst du als Händler sicherstellen, dass einzelne Magazinersatzteile, die Du am selben Regal hängen hast, nicht in Kombination zu einem Magazinkörper > 10 Schuss führen? Oder dass der Kunde eine Magazinersatzfeder bei Dir kauft und schwupp - zuhause plötzlich 11 Schuss statt 10 Schuss reingehen? Oder dass Fertigmagazine mit anderen bei Dir erworbenen Followern etc. > 10 Schuss ergeben? Jedes Fertigmagazin beinhaltet zugleich auch einen Magazinkörper und ist insofern zweimal von Verbotsmerkmalen betroffen. Das Magazinkörperverbot schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit, es kriminalisiert und drangsaliert. Kunden, aber am Ende doch auch Händler. Deine Einschätzung, dass das alles rechtlich einwandfrei ist, beruht auf der Meinung eines BMI-Mitarbeiters - aus "deren Sicht" - natürlich! - verständlich. Unverständlich bleibt, wie Du das einfach "schluckst" - Dir müssten die künftigen praktischen Probleme damit weit besser vor Augen sein, als sie es dem BMI-Mitarbeiter zu sein scheinen, mit dem Du Dich angeblich unterhalten hast. Da hättest Du ihm als Praktiker doch mal ein paar Probleme näherbringen können...
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"Die wollen" - schön und gut. Das Wollen muss gleichwohl rechtskonform sein. Dazu muss man sich dann ggf. zumindest ein bisschen mehr Mühe bei den Definitionen machen wollen. Ansonsten ist es dir natürlich unbenommen, dieses Magazinkörperverbot für rechtlich einwandfrei zu befinden. Ich hoffe, du findest das dann immer noch einwandfrei, wenn Du als Händler oder einer Deiner Kunden Ärger wegen Verkaufs von Magazinersatzteilen und resultierenden angeblich zu großen Magazinkörpern bekommen sollte... Und nein, ich werde nicht klagen. Ich habe das FWR mit inzwischen fast 500 EUR (seit 2002, derzeit fast 20 EUR x 2 jedes Jahr) abgefüllt, jetzt können die auch mal was für uns tun. Billiger wäre es, den Rechtskrampf mit den Magazinen vorab per Gutachten als nichts rechtskonform zu überführen. Aber wenn das FWR kein Gutachten machen lassen will, dann doch sicher ein teures Rechtsverfahren im Nachhinein. Wenigstens das muss von unserem vielen Geld doch drin sein...
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Schon die Definition eines Magazinkörpers fehlt. Ich hatte es früher schon gesagt:http://www.jura-schemata.de/bestimmtheitsgebot.htm Wenn ich ein 10-Schussmagazin kaufe, komplett, kann ich nicht wissen, ob dieses Magazin einen Magazinkörper aufweist, der mit anderen freien Teilen (Follower, Feder, Boden) imstande ist, mehr als 10 Schuss zu fassen. Es entsteht Rechtsunsicherheit pur. Bei jedem Magazinerwerb. Deshalb kann eine Magazinkapazitätsdefinition nur am Fertigmagazin festgemacht werden. Nur das Endprodukt kann die Kapazität definieren. Einzelteile können es nicht! Der Referentenentwurf verletzt mit dem diffusen Magazinkörperverbot das Bestimmtheitsgebot!