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Schwarzwälder

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  1. Ich weiß, dass bei dem, was Sie in früheren Jahren gemacht haben, nix Gutes für uns rauskam. Keusgen hat 1,5 Jahre lang vor dem unsäglichen EU-Entwurf engste Kontakte in Brüssel gepflegt. Angeblich. Laut eigenen Presseerklärungen. Und dann kam wie ein Blitz aus heiterem Himmel dieser unsägliche EU-Waffen-RL-Entwurf raus. Da muss man doch sagen: Der hat versagt! Vollkommen. Was nun Fritz Gepperth betrifft, den schätze ich als weitaus fitter zur Interessenvertretung ein. Allerdings ist er just dadurch beschränkt, dass er BDS-Präsident ist und m.E. auch überall erstmal als BDS-Präsi und nicht als FWR-Mann wahrgenommen wird. Was wiederum bedingt, dass er halt die Interessen seines Verbandes pushen kann und darf, aber nichts mit Selbstschutz, Deko, Salut und auch bei den Magazinkörpern > 10 Schuss steht er argumentativ als "Sportschützenpräsident" wackliger da, als Keusgen es vertreten könnte. Da kommen doch sofort Nachfragen, was denn "seine" Sportschützen mit SV, bedürfnislosem Erwerb Kat D (als früheres Beispiel), Deko, Salut und langen Mags so anfangen wollen...
  2. "stehen in engem Kontakt" oder "enger Austausch" stand schon in mancher früheren Selbstlob-Presseerklärung des FWR. Man brauche "Ruhe für die Verhandlungen" ist ein berühmter Ausspruch von HH Keusgen. Wurde schon vor vielen Jahren hier bei WO oft genug zitiert. Deswegen lehnte man ab, bestimmte Rechte vor Gericht zu erkämpfen. Aber auch manche Aktionen der Basis versuchte man wegen dieser Strategie zu unterbinden. Genau deswegen kann man jetzt auch nicht (wie Du "Waffen Tony") die Schuld bei einer angeblich phlegmatischen Basis suchen. Das FWR bindet alle Ressourcen an sich! Wenn die Basis (ich z.B. was mit den 12 Punkte-Aktion) machen will, dann sind manche Verbandsfürsten durchaus freundlich gesinnt, warten aber auf das OK des FWR. Wenn dort (aus Angst, hier erwachse einem neue Lobby-Konkurrenz) Signale kommen "nicht unterstützen!", dann bist Du mit Deiner Aktion ziemlich allein. Das FWR hat das Lobby-Monopol. Wer so viel Lobby-Macht hat, muss sich auch besonders rechtfertigen. Das fordere ich hier ein! Du nimmst das FWR beständig in Schutz, warum, wenn Du nicht mit denen in Verbindung stehst?!?
  3. Das ist eine nicht sehr professionelle Ansicht zu Lobbyarbeit. Lobbyarbeit greift WÄHREND des Entstehens des Entwurfes. Nicht danach! Dann ist das Kind schon großteils in Brunnen gefallen. Genau deshalb schreiben die großen Lobbyorganisationen die Gesetze inzwischen selber oder stellen Topjuristen als kostenlose Mitarbeiter in die Ministerien ab, die diese schreiben. SO läuft Lobbyarbeit big style!! Wenigstens das (dass man VOR und WÄHREND dem Entstehen/Schreiben der Entwürfe eng verhandelt und die Entstehung der Entwürfe wenigstens eng begleitet) hat auch Herr Keusgen begriffen. Drum will er ja Ruhe für seine Verhandlungen. Die liefen bisher angeblich immer VOR dem Fertigstellen des Entwurfes,man war stets "in ständigem Kontakt" deswegen. Schon 1,5 Jahre vor dem EU-Entwurf(!) war er "in ständigem Kontakt" mit den Mitarbeitern der Ministerien und pflegte einen regen Austausch. Warum macht der HH Keusgen das Deiner Meinung nach, wenn man erst NACH dem Fertigstellen des Entwurfes verhandeln soll?? Komm schon, ein bisschen weniger Sarkasmus und ein bisschen weniger Verdummungsversuche der Mitleser hier von Deiner Seite und ich hätte die Hoffnung, dass noch was Gutes passiert. Aber so? Mit Deinen Reaktionen? No chance! Wenn die eigene Lobbyorganisation, die man durchaus gut bezahlt, wegen eines kleinen Referentenentwurfes die Waffen streckt und sagt: Leute, zieht die Gelbwesten an, wir können nichts mehr für Euch machen, dann ist das ein Armutszeugnis.
  4. Und mit solchen Links willst Du das Versagen der Lobbyarbeit (FWR und Co.) entschuldigen? Die Würfel sind bei der EU gefallen. Die EU-Richtlinie verabschiedet. Beim Referentenentwurf geht es um die handwerkliche Arbeit des Teams eines (angeblich uns LWB sogar einigermaßen wohlgesinnten) Ministers. Da kann man Einfluss nehmen, OHNE zig hundert Abgeordnete davon überzeugen zu müssen, ihren Fraktionszwang aufzugeben. Und genau da (beim Schreiben des Referentenentwurfs) setzt auch erfolgreiche Lobbyarbeit in D an! Geht der Entwurf erstmal in den BT ist es zu spät, in aller Regel...
  5. Das Magazinkörperverbot wäre übrigens leicht zu umgehen: Statt den ohnehin schon marktüblichen "+2 Magazinböden" könnte es künftig auch "+10 Magazinböden" geben. Magazinböden, Federn und Follower sind ja nicht vom Verbot erfasst, sodass modulare 10er Gehäuse sogar für 10 +10 +10 +10 Magazine =40 Schuss konzipiert werden können und jeweils mit passenden Federlängen und Followern feilgeboten werden könnten. Solange jeder einzelne Magazinkörper nicht mehr als 10 Schuss fasst, können also kistenweise nebeneinander jederzeit einfach zusammensteckbare Magazinkörpermodule eingelagert werden, (fast) fertig für den ach so sehr befürchteten nächsten Volkssturm! Und nachgedruckt werden kann so ein Vierkantrohr auch...
  6. Ja, nur: Die ganze offenbar gewünschte Verbotswirkung hängt an dem "lange Magazinkörper Verbot". Das genau ist der Hebel im Referentenentwurf, mit dem nicht nur die EU-Regelungen umgesetzt, sondern noch viel weitergehende Verbotswirkungen im LWB-Bereich erreicht werden. Diesen Hebel geben die realistischerweise nicht mehr aus der Hand. Nicht jetzt, wo der Entwurf FERTIG gestellt ist. Wer als Lobby-Organisation den Entwurf jetzt 1,5 Jahre lang eng begleitet ("in ständigem Austausch") hat, hat 1,5 Jahre Zeit gehabt, genau diesen Ansatz/Mist den Referenten wieder auszureden, bevor er in die finale Form kommt. Notfalls hätte beim "Ausreden" der Einbezug von anderen Politikern, von einem knackigen Rechtsgutachten eines namhaften Juristen oder eben auch die frühe Basis-Aktivierung genügt. Und genau hier hat einmal mehr die Geheimdiplomatie und das Konzept "Ruhe für die Verhandlungen" voll versagt! Rausgekommen ist "Ruhe für den größtmöglichen Magazinkrampf", ewige Rechtsunsicherheit und Kriminalisierung von > 1 Million Legalwaffenbesitzern.
  7. Hallo Gruger: Wir sind uns also schon mal einig, dass alte blockierte Magazin gem. Referentenentwurf in Zukunft nicht mehr nutzbar sein werden. D.h. der Nutzwert dieser bislang problemlos sportlich henutzten Mags geht gegen 0. Danke dass Du die Rechtsnorm nochmals zitiert hast. Bisher war es so: Wenn Waffen/verbotene Gegenstände verboten wurden, dann wurde die Umbaumöglichkeit, wenn sie denn der Gesetzgeber explizit einräumen wollte, auch explizit im Gesetz genannt. Bei den Magazinen hat er diese Umbaumöglichkeit nicht genannt, insbesondere auch nicht für die ab 13.06.2017 noch rechtmäßig erworbenen. Die muss ich Berechtigten überlassen oder unbrauchbar machen lassen oder einfach entschädigungslos abgeben. Wenn ich ei Altmagazin auseinanderbaue und dann den Magazinkörper anfange abzufeilen - habe ich die Eigenschaft verändert und damit greift doch während des Umbauvorgangs irgendwann meine Besitzstandswahrung nicht mehr, wenn ich von 20 auf 15 Schuss runtergefeilt haben. Das während der Umbauarbeiten so veränderte Magazin ist dann bereits verboten, noch bevor ich es in einen hypothetisch wieder erlaubten Zustand bringen kann. Das Endprodukt ist ein anderes Magazin mit anderer Magazinfeder, wahrscheinlich auch anderem Follower etc., dafür greift Besitzstandswahrung nicht. Und sobald halbfertige Magazinkörper im Bearbeitungsprozess entstehen, habe ich einen verbotenen Gegenstand in der Hand. Diese Magazinkörperregelung ist brandgefährlich und ultrafies! Die MUSS weg!!!
  8. Tja und diese "erforderlichen Vorkehrungen" werden dann in künftigen Verwaltungsvorschriften dann so präzisiert werden, dass eben doch ein Waffenschrank für Altdekos angeschafft werden muss. Mit Glück gibt man sich mit einer Norm geringer als "0/1" zufrieden... Blockierte Magazine bleiben immer verboten, auch Altblockaden. Weil eben die Magazinkörperrestriktion greift. Das führt in der Logik des Referentenentwurfes dazu, dass auch das Benutzen blockierter Magazine die Waffe zur verbotenen Waffe macht. Hierfür wird es aber keine Besitzstandswahrung geben! Die gibt es nur für Halbautomaten mit zu großem fest eingebauten Magazin. Also ist die Besitzstanfswahrung dahin. Ich finde auch keine Regelung des erlaubten Umbaus verbotener Waffenteile, d.h. selber kürzen ist nicht. Dafür braucht es dann eine Spezialumbaugenehmigung vom BKA, die nur wenige Büchsenmacher bekommen werden. Wobei die Frage ist, ob durch Kürzen die Verbotseigenschaft verloren geht. Sicherheitshalber wird man zumindest auf 8 bis 9 Schuss einkürzen müssen. Extrem perfide das Ganze!!
  9. Moment mal, die Magazinkörpergeschichte muss aber VOLLSTÄNDIG aus dem Referentenentwurf wieder raus. Wenn das das FWR nicht hinbekommt, hat es versagt. Da geht es nicht nur um ein Komma. Das Magazinkörpergedöns ist nicht nur technisch, sondern auch juristisch ein Unsinn. Verletzt das Bestimmtheitsgebot bei der Gesetzgebung etc. Es ist auch gar nicht definierbar genug. Da müsst ihr (Wenn ich Dich mal stellvertretend für das ganze FWR ansprechen darf) dringend ein Rechtsgutachten eines namhaften Juristen in Auftrag geben. Es ist völlig falsch, dass die Politiker NICHT juckt, ob ihre Gesetzesvorschläge juristisch Bestand haben. Mein Vater sass jahrelang im Bundesvorstand eines Verbandes. Da wurde oft gegenüber der Politik mit Recht und Verfassungsmäßigkeit argumentiert. Interessiert hat es die sehr wohl. Und genutzt hat es am Ende auch. Mein kleiner Berufsverband mit dreistelliger Mitgliederzahl hat sich vor 3 Jahren auch ein 50.000,00 Euro teures Rechtsgutachten gegönnt. Gelohnt hat sich das sehr wohl. Also lassen wir uns von Waffen Tony und dem FWR nicht sagen, sowas lohne sich nicht. Ich will Action vom FWR, als erstes mal ein knackiges Rechtsgutachten, das den Magazinkörperwahnsinn auseinander nimmt!
  10. Ja, der FDP-Antrag ist schon mal ein guter Start, obwohl auch dort das Datum 13.06.2017 fixiert wird. WIE die EU-RL umgesetzt wird und ob überhaupt (angesichts m.W. Klagen dagegen), kann der brave Bürger am 13.06.2017 ja noch nicht gewusst haben. Warum also das rückwirkende Verbot? Am ehesten wäre noch akzeptabel, hier zu vereinbaren, dass "lange" Magazine ab diesem Datum erworben blockiert werden MÜSSEN. Derzeit müssen Mags ab 13.06.2017 komplett vernichtet oder veräußert (an wen?) werden... Zum FWR und @Waffen-Tony: Das Forum hier ist seit 2002 voll mit guten Ratschlägen an die FWR-Spitze, was man konkret am der Strategie des FWR ändern könnte, um eine bessere Wirkung zu erreichen. Keusgen war und ist nicht bereit, über den engen Tellerrand des deutschen Bedürfnisrahmens (Sportschütze, Jagd, Sammler) hinaus zu argumentieren. Auch seine neueren Reden vor internationaler Kulisse belegen das. Mit der Argumentation Schießsport allein kriegt man aber kein liberales Waffenrecht durch, nicht mal in den USA. Überall da, wo in letzter Zeit in großen Demokratien etwas beim Waffenrecht verbessert/liberalisiert wurde (USA, Brasilien, Russland...), geschah dies v.a. mit dem Argument Selbstschutz. Dieses Thema will er und das FWR aber einfach nicht anfassen! Auch Erben, bedürfnisloser Erwerb von Kat. D Waffen o.dgl. waren nie ein großes Thema beim FWR. Ansonsten zurück zu den Auswirkungen des Referentenentwurfes: Die Besitzstandswahrungen sind nett. Auf den ersten Blick. ABER: Was nutzt es mir, wenn ich blockierte längere Magazine behalten darf, aber nicht mehr nutzen kann/darf, weil die Waffe wegen des langen eingesetzten Magazinkörpers dann zur Kat. A-Waffe würde? Für VIELE Waffen gab und gibt es nur längere Magazine mit Blockierungen. Wer einen G3-Klon hat, muss also erst ein paar der raren 10-Schuss Kurzmagazine finden, bevor er mit dem Gewehr wieder schiessen gehen darf! Ebenso betrifft das viele andere Gewehre, für die es ggf. erstmal gar keine Lösungen gibt und die Waffe lange eingemottet werden muss. Hinzu kommt, dass der Referentenentwurf von den Interessenvereinigungen nicht nur bequatscht,sondern juristisch auseinander genommen gehört. Gerade das FWR hat schon immer hochbezahlte Juristen (teils 120.000 EUR + Spesen p.a.) angestellt, von da muss auch mal was kommen: Dieses Magazinkörperverbot - ist das nicht zu unbestimmt, um Gesetz werden zu dürfen? Was ist mit Teilen von Magazinkörpern? Zählt der Magazinboden oder der Schachtaufnahme-Adapter zwingend dazu oder wird im Endeffekt quasi jedes längere Vierkantrohr aus Metall oder Kunststoff als Magazinkörper imaginiert und verboten? Was ist mit Magazinbodenerweiterungen (+2) - inwiefern sind die erfasst? Wie steht es mit mehrteiligen Magazinkörpern? Wie sind Länge/Fassungskapazität der Magazinkörper überhaupt definiert? Mein Franchi SPAS15 Magazin ist aus zwei 6er Magazinen zusammengeschweisst, fasst aber nur 10 Schuss - trotzdem verboten, weil 6+6=12? Hier wird im Entwurf NICHTS definiert, NICHTS abgegrenzt, NICHTS erklärt. Handwerklich extrem schlecht gemacht und von vorneherein ein Fall für viele Gerichte !!
  11. Ja klar. Weil das FWR schon im Vorfeld dafür sorgt, dass möglicher Gegenwind im Keim erstickt wird. Man begründet das dann damit, man brauche "Ruhe für die Verhandlungen". Als wir anno 2008 die "12-Punkte"-Aktion gestartet haben, war es zuallererst das FWR, das mich von dieser Aktion abbringen wollte. Die wollen keine Aktionen von der Basis. Nicht mal Unterschriftsaktionen. Möglich, dass mit F. Gepperth einiges besser werden könnte - sofern nicht Herr K. das ganze FWR weiter dominiert... Das FWR mit seinen beiden früheren Frontfiguren war und ist aus meiner Sicht KEIN Glücksfall für den deutschen Legalwaffenbesitz. Sondern eher ein Unglücksfall.
  12. Ich verstehe jetzt nicht, wie man sich "in den letzten Monaten in ständigem Kontakt und Austausch mit den verantwortlichen Mitarbeitern des BMI" befunden hat und dann sowas raus kommt. Genau dasselbe war zu lesen, als es um die neue EU-Waffengesetzgebung ging - dort befand sich das FWR auch "in ständigem Kontakt" und wurde dann von einem neuen Gesetzgebungsvorschlag völlig aus dem Nichts überrollt. Warum geht man nicht her, und schreibt den Referentenentwurf selber? Machen große industrielle Lobby-Organisationen schon lange. Deren Spitzenpersonal schreibt den Gesetzestext, ja verleiht ihre Topjuristen teilweise als kostenlose Mitarbeiter an die Ministerien! Einfach einen Entwurf erstellen, der knapp die EU-Vorgaben erfüllt und kein Quentchen mehr und diesen dann in den Schützenkreisen streuen und für Druck an die Politik sorgen: So wollen wir das umgesetzt haben und nicht anders. Immer nur Abwarten, die Basis ruhig halten (statt sie sehr früh Druck machen zu lassen) und "ständigen Kontakt" suchen führt ganz offenbar dazu, dass man immer nur verarxxxt wird. Ein ums andere Mal. Wie oft noch?? Ist man nicht lernfähig?!? Warum arbeitet das FWR seit den 90er Jahren nach dem selben Schema und holt sich bei jeder Gesetzesnovelle eine weitere blutige Nase?
  13. Das ist so nicht richtig. Umgesetzt wird jetzt alles viel schärfer. Und die im EU-Gesetz möglichen Ausnahmeregelungen werden *nicht* genutzt. Wo steht was im EU-Gesetz von "Magazinkörpern"? Laut EU dürften wir alle irgendwie blockierten Magazine einfach weiternutzen, erwerben, verkaufen usw. Stattdessen kommt eine maximale Verschärfung. Selbst SL-Flinten mit Röhrenmagazin, das 7 Schuss 12/76 fasst, werden in Zukunft Kategorie A laut Referentenentwurf. Das ist nur den meisten noch nicht so klar. Und warum gibt es für die IPSC Racegun mit 23-Schuss-Magazin keine Ausnahmegenehmigung? War bisher in D problemlos sportlich nutzbar!
  14. Hm, bei dem Triarii System wird die ganze Waffe vom System aufgenommen und der direkte Kontakt zum Lauf ist über den Durchladehebel der Triarii gegeben mit dem der Verschluss betätigt und die Waffe scharf gemacht werden kann. Also Triarii gleich waffenrechtlich relevantes Teil? Fällt das dann unter weitere EU Verbotsfefinitionen Dank Klappschaft und damit von über 60 cm auf unter 60 cm. Würde die Triarii mit Festschaft einer Langwaffe gleichgestellt? D a tun sich echte Verbotsorgien auf!!!
  15. Danke für die Info. Bisher ist ja auch alles im grünen Bereich. Selbst wenn sich jemand an den 11 Schuss 12/70 gestört hätte, wäre die Flinte ja keine verbotene Waffe gewesen. Mit der neuen Definition der Magazinkapazität aber geht es dann vielen SL-Flinten mit langem Röhrenmagazin an die Gurgel. Die werden dann alle "verbotene Waffen" der Kategorie A! Quasi unverkäuflich und mit allen Problemen der Kat. A Waffen beschwert (Transport ins EU-Ausland, Lagerung zuhause etc.) Sowas darf nicht durchgehen! Ich habe noch nie von Terrorakten gehört, die mit Schrotflinten mit fest eingebautem Röhrenmagazin begangen worden sind. Nur solche Terrorakte will das neue EU-Gesetz doch verhindern. Ansonsten hat u.a. die CSU doch versprochen, kein Verschärfungen einzuführen. Dann kann man ja den CSU-Granden mal ein Bildchen von der Raniero Testa schicken und fragen, warum sie diese Flinte jetzt verbieten wollen. Was für ein besonderes Terrorproblem es damit gäbe! Wäre doch ein Ansatz! Sowas kapiert dann auch ein Politiker und frägt bei den Referenten nach!
  16. Die Winchester Raniero Testa SX3 hat tatsächlich ein 11-Schuss Röhrenmagazin. Die wäre dann verboten. Das Problem ist aber, dass die Magazinkapazität künftig auf die kleinste bestimmungsgemäß verwendbare Patrone berechnet/definiert wird. Man nehme eine typ. SL-Flinte im Kaliber 12. Die fasst so 8-9 Schuss 12/76, damit IPSC und BDMP optimal möglich sind. Die kleinste bestimmungsgemäß verwendbare Patrone im Kal. 12 dürfte aber die 12/45 sein. Da gibt es am Markt die Aguila "Minishell" (seit vielen Jahren), Nobel Sport "Mini Buck" oder auch div. Ladungen von "Exotic Shorty". https://www.cheaperthandirt.com/category/ammunition/shotgun/12-gauge/mini-and-short-shells.do Wenn 8-9 Schuss 12/76 (oder gar 12/89) im Röhrenmagazin Platz haben, dann haben mit Sicherheit >10 Schuss 12/45 darin Platz. Damit sind diese Flinten dann verboten.
  17. Hm, trotzdem gilt natürlich die 10-Schuss-Begrenzung für sportliches Schießen in D mit SL. D.h., wenn die die Magazinkapazität derart umdefinieren, gilt diese "Umdefinition" doch auch für eine z.B. SL-Flinte mit Röhrenmagazin.
  18. Tja, der Referentenentwurf ist ein Schocker. Aber am Ende wird das FWR wieder Schlimmeres verhütet haben. PS: Wo ist die Ausnahme für internationale IPSC Schützen und Kategorie A Waffen?
  19. Inzwischen habe ich die gelbe WBK zurück. Werde gerne berichten wie es weiter geht. Vielleicht lernt Frankonia ja auch mal was aus den Fehlern. Klar kann man Frankonia auch boykottieren. Dann muss man aber auch konsequent sein und deren Importlinien komplett meiden, denn es hilft ja nicht, bei einem Händler zu kaufen, der selber von Frankonia bezieht. Und so weit, dass ich auf S&B Munition, CZ Kurzwaffen usw. ganz verzichte, bin ich noch nicht.
  20. Der Knaller: Statt meiner gelben WBK zurück habe ich nun ein Schreiben bekommen, dass ich die WBK im Original einsenden soll. Irgendwie haben die einfach einen neuen Auftrag mit neuer Auftragsnummer angelegt. Der alte Auftrag verbleibt natürlich im System wie ich gerade festgestellt habe. Also kurz: Ich will meine WBK zurück. Machen die nicht. Stattdessen legt Frankonia einen 2. Auftrag an und will eine weitere WBK von mir. Wahnsinnige Reaktion. Auf die Masche muss man erstmal kommen.
  21. Wikipedia Klar, ein leicht satirischer Einschlag ist da. Aber die Szene mit den zivilen G3-Klonen auf Gartenzwerge kommt schon gut rüber. Auf so was muss man erstmal kommen und einem absoluten Waffengegner wäre das nicht eingefallen...
  22. Eine neue deutsche Fernsehserie "Labaule und Erben" ist am 10. Januar im Fernsehen durchgestartet. Alle Folgen sind vorab schon in der ARD-Mediathek anzuschauen. Es geht im wesentlichen um eine sehr reiche Verlegerfamilie "Labaule" aus Freiburg, die dargestellt wird. Der Legalwaffenbesitz schimmert in nahezu jeder Folge durch, teils recht positiv (zumal reiche Familien ja eh "Vorbildfunktion" haben), auch Halbautomaten wie G3-Klone sind dabei! Hier kann man die Serie runterladen: https://www.ardmediathek.de/ard/shows/Y3JpZDovL3N3ci5kZS8yMjk3NjA5OA/labaule-und-erben?documentId=58794620 Kurz zusammengefasst: Folge 1: Die Labaules packen "nebenbei" eine zugestellte Langwaffe aus. Waffenbesitz = was ganz Normales: Folge 2: Eine der Hauptpersonen, Frau Labaule selber liegt mit dem Nachbar auf einer Wiese, beide jeweils hinter einem G3-Klon mit klassischer Montage und klassischem Zielfernrohr. Mit ihren zivilen G3s ballern die beiden sichtlich vergnügt auf Gartenzwerge (wird legalerweise wohl im nahegelegenen Jagdrevier sein, also "Einschiessen") und kommen sich dabei näher = Schiessen mit Halbautomaten kann Spaß machen! Folge 3: Drückjagd mit dem Ministerpräsident, viel Waffen! Folge 5: Eine schöne Waffe wird dem Geschäftspartner geschenkt (ich nehme an Jäger, weil sonst schwierig). Folge 6: Man sieht eine imposante Waffenwand mit (echten) Jagdgewehren, aber auch MP40 etc., also nicht nur braven Jagdbüchsen im Besitz der Familie Labaule. Wer sich nur die beiden G3s mit Frau Labaule, dem Nachbar und den Gartenzwergen anschauen will: https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEwODEzNDU/wandertag-2-6?documentId=58794620 Folge 2 ("Wandertag"), ab etwa 24 min 27 Sek.
  23. Zwischenbericht: Der am Samstag versprochene Rückruf kam erstmal nicht. Auf die Emails und Fax wurde weiter nicht reagiert. Daher heute unser erneuter Anruf bei Frankonia. Ergebnis: 1. Die Waffe ist erst "ca. Mitte/Ende März" lieferbar. Also nicht "vorrätig" wie online aktuell und bei Bestellung im November ausgewiesen. 2. Wenn wir die WBK nicht solange bei Ihnen lassen, würden wir in der Warteschlange wieder nach hinten rücken, d.h. wenn wir jetzt die WBK zurückwollen, wird die Lieferzeit sich für uns auf Ende April verlängern. Da helfe es auch nichts, wenn wir die WBK sofort wieder zurückschicken (weil wir nur eine andere, in einer Frankonia Filiale gekaufte Waffe eintragen lassen wollen). 3. Wir haben trotzdem auf Rücksendung der WBK bestanden, weil wir die WBK auch wegen der anderen eingetragenen Waffen benötigen und sie nicht 4-5 Monate bei Frankonia liegen lassen können, nur um in der Warteschlange auf Auslieferung vorn zu bleiben. Nebenbei kam raus, dass die Frankonia-Hotline nur von einer Fremdfirma betrieben wird, von daher kann man da auch keine große Lösungskompetenz erwarten. Die obige Aussage stammt daher von der Frankonia Zentrale selbst, einer Frau "von W.". Es ist schon ziemlich unglaublich, wie man - selbst als langjähriger, guter Kunde hier verarxxxt wird und ich hoffe, Frankonia nimmt als Werbebannerkunde hier im Forum mal Stellung. Ich kann nicht ziemlich häufig (!) Artikel im System als "vorrätig" listen, die dann in Wahrheit über Monate nicht lieferbar sind. Das ist schlicht unlauterer Wettbewerb. Ebenso kann ich nicht fast permanent auf Email-Anfragen, Fax-Anfragen etc. nicht reagieren und mich vor Kundenreklamationen durch eine Hotline, die durch eine inkompetente Fremdfirma betrieben wird, schützen. Ich kann kein Bonus-System installieren, dass noch viele Jahre nach Einführung völlig intransparent bleibt und nachweislich in vielen meiner Fälle Boni "vergessen" hat. Last not least kann ich nicht ernsthaft erwarten, dass Kunden bei Bestellung ihre originale WBK hinterlegen/zusenden und diese dann monatelang Frankonia überlassen, bis die Ware geliefert werden kann - und die Kunden, die die WBK vorher zurückwollen, "bestrafen" in dem ich sie dann an das Ende der Warteschlange setze. Das ist absurd.
  24. Ich hatte eine Glock 17L in 9mm und habe mir ein WS in 9mm (Glock 17) gekauft. Bei IPSC wurde ich damit aus der Production Klasse geworfen: mit WS eine Glock 17 nachbilden geht nicht. Ebenso hätte es wohl Probleme beim BdMP mit Dienstpistole gegeben, da auch dort die originale Waffe in 9mm und nicht eine mit WS gefordert ist. Also ein WS ist nicht immer die Lösung...
  25. Also vielen Dank für die Tipps und Erfahrungen. Zwischenstand: Ich habe weiterhin weder Waffe , noch WBK erhalten. Natürlich habe ich die originale (!) WBK im November mit ausführlichem Begleitschreiben (inkl. Kundennr, Auftragsnummer, genaue Artikelnummer der Waffe) per Übergabeeinschreiben hingeschickt. Begleitend habe ich auch einen Geschenkgutschein aus einem Preisschiessen und eine Bonusguthabenkarte mitgeschickt. Bonus und Gutschein wurden mir auch bestätigt, somit ist klar, dass der Einschreibebrief angekommen sein muss. Zugegeben: Der Bonus war fett, obendrein war die Waffe 10% rabattiert, sodass mit Frankonia Gutschein insgesamt der Waffenpreis um die Hälfte reduziert war und der Auftrag für Frankonia zugegeben nicht so lukrativ... Bezahle tue ich seit langem per Rechnung (die wurde aber noch nicht erstellt). Die WBK ist nicht jungfräulich, insofern würde ich sie schon gerne *bald* wieder zurückhaben. Nun habe ich nach den ganzen Emails, Fax und Brief heute bei Frankonia angerufen. Man muss am Anfang angeben, ob man eine Neubestellung machen will (dann wird man meiner Erfahrung nach immer fix durchgestellt) oder ob man wegen einem bestehenden Auftrag anruft. Da dauert das natürlich, heute über 20 min Wartezeit, hat mich ein kleines Vermögen gekostet, so mit Handy aus dem Nicht-EU-Ausland. Ergebnis: Man konnte mir nix Genaues sagen und wird das den zuständigen Kollegen weiterleiten, die melden sich dann per Email... Nur die Waffe ist - entgegen den Angaben im System, wonach sie sofort lieferbar sein soll - erst am 18.03.2019 lieferbar (unverbindlich, natürlich). Auf die Aussage "sofort lieferbar" o.ä. darf man sich bei Frankonia nicht verlassen. Nie. Wobei meine Waffe ja schon als "im Versand" in meinem Kundenkonto gelistet war. Nichtmal das stimmte offenbar. Bin insgesamt sehr enttäuscht, zumal dies nicht das erste Mal der Fall ist, dass man eine lagernde Waffe bestellt und dann nie bekommt... Komischerweise passiert das meistens, wenn man rabattierte Waffen bestellt und/oder Bonus, Gutschein etc. geltend machen will. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
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