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Neuseeland hat letzte Woche sein neues Waffengesetz bekommen. http://legislation.govt.nz/bill/government/2019/0125/latest/096be8ed8185abad.pdf In Kürze: Alle halbautomatischen Langwaffen sind künftig verboten außer KK bis 10 Schuss und SL-Flinten bis 5 Schuss. Zusätzlich sind noch alle Vorderschaftrepetierflinten mit abnehmbaren Magazin und alle mit Röhrenmag > 5 Schuss verboten. Die Waffen müssen bis 30.09.2019 abgegeben werden. Weitere Verbote werden derzeit erwogen. Einzig positive Sache: Die neuseeländische Regierung lässt sich nicht lumpen, wenn es um Erstattungen geht: bis zu 1 Milliarde Dollar sind da im Gespräch: https://www.newshub.co.nz/home/politics/2019/04/government-s-firearm-buyback-scheme-gets-bigger-more-expensive-as-new-details-revealed.html was für die 250.000 registrierten LWB (wovon nur 9000 registrierte MSSA = military stylesemi-automatics haben), schon ne Wucht ist. Da wird jede Waffe zum jetzigen (3-4 stelligen) Wert zurückgekauft, auch Teile und Munition. Allerdings hat das superschnelle Verbot schon ein Gschmäckle: "JETZT ist die richtige Zeit für ein Waffenverbot" sagte die neuseeländische Ministerpräsidentin und schon lag ein enormes Änderungsgesetz auf dem Tisch. Als ob es lange davor in ner Schublade lag... Statt Ursachenforschung zu betreiben (Wie konnte der Täter ungestört vorbereiten? etc.) wird einfach alles für alle verboten. Ein wichtiger Grund ist m.E., dass in Neuseeland ein äußerst schlecht entwickeltes Recht aus Selbstverteidigung existiert. Vor Jahrzehnten hat die Polizei mal öffentlich festgestellt, dass Schusswaffen zuhause ein ungeeignetes Mittel zum Selbstschutz wären. Überhaupt: Selbstschutz muss immer mit proportionalen Mitteln erfolgen. Wird man mit einem Messer oder Baseball-Schläger angegriffen, darf man nicht ohne weiteres zur Schusswaffe greifen. Vollautomaten bekam man bisher leichter als Pfefferspray - letzteres nämlich gar nicht. Schusswaffen in Neuseeland sind ein reines Freizeittool: Freizeitschütze, Hobbyjagd, Privatsammler... dementsprechend schnell sind die Waffen weg, wenn man angeblich (!) damit viele Amok-/Terrortaten verhindern kann. Eine Diskussion mit besorgten Bürgern, die sich nur in den eigenen 4 Wänden vor Einbrüchen und Überfällen schützen wollen, braucht man gar nicht erst zu führen - weil so ein Recht dazu gibt es seit Jahrzehnten nicht. Das deutsche Notwehrrecht ist weit besser entwickelt, nur nutzt das unsere Lobby nicht aus. Wenn man nur auf Freizeit und Hobby setzt, hat man aber schlechte Karten - leider. Das Beispiel Neuseeland sollte eine Warnung sein. Gestern noch neue Vollautomaten erlaubt - und morgen schon viele KK-Halbautomaten verboten.
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Klasse, jetzt kann ich alle Stellungnahmen in voller Länge lesen! Nix ist mehr geheim. Transparenz wie sie sein sollte, dem BMI sei Dank!
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@EzLord: Ja, das stimmt natürlich auch irgendwo. Und bei Pelzig kann man auch mal Wahres sagen... Andererseits hat Seehofer in 2015 schon mächtig gekämpft - ob noch mehr gegangen wäre, kann ich nicht beurteilen. Er hat nach allen Seiten ausgeteilt und versucht, die Flüchtlingskrise einzudämmen. Das ging ihm offensichtlich an die Substanz: Im Sommer 2015 hatte er den ersten Herzanfall, dann Anfang Januar 2016 einen weiteren Schwächeanfall bei der CSU Klausurtagung. Letztlich musste er halt mitziehen, das stimmt schon.
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Chapmen hat die Begriffe "BMI" und "blöd" auf den letzten 4 Seiten wiederholt in engen textlichen Zusammenhang gesetzt - ich nicht. ? Ich würde die Referenten auch nie als HIWIs bezeichnen. Das sind kluge Leute, die aber von der praktischen Seite nicht immer so viel Ahnung haben, was kaum wundert, wenn man nicht viele Jahre mit der Materie befasst ist. Deine allgemeinen politischen Analysen in Ehren (toll formuliert und vielem kann ich sehr gut folgen), aber Dein Text legt nahe, dass die politische Führung den Referenten direkt diktiert, sie sollen da was zusammenschreiben, was uns maximal schadet, aber *noch* nicht das Totalverbot, das kommen soll, erkennen lässt. Irgendwie - kann ich das bei Seehofer kaum glauben. Der war früher schon der christlichen Soziallehre verpflichtet, und soll jetzt vornerum Jubelarien auf den deutschen Schützensport und die Jagd singen und hintenrum seine Referenten scharf machen? So viel Lug und Trug traue ich ihm nicht zu. Was wäre, wenn einzelne Referenten einfach etwas übermotiviert sind und ihre eigene Agenda hätten? So wie das Dr. Schiller immer dem MR Brenneke angekreidet hat?
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Die Magazinkörperrestriktionen sind keine ganz kleinen Details, sondern haben es in sich - in ihren Auswirkungen auf lange Sicht. Es bringt allerdings nichts, sich über vieles andere aufzuregen, was die EU demokratisch beschlossen hat. Da kommt man nicht mehr dran vorbei und ich darf daran erinnern, dass unsere eigene Lobby im Vorfeld der EU Waffenrechtsdiskussionen auch noch Halbautomaten im Kaschikaliber opfern wollte - das haben wir anderen EULändern zu verdanken, dass sich unsere Lobby da nicht durchgesetzt hat. Was die EU aber nicht demokratisch beschlossen hat, sind z. B. Die Magazinkörperrestriktionen. Das ist eine Idee von klugen, aber womöglich übermotivierten Beamten, die praxisfern und rechtlich mindestens problematisch ist und in der Form von der EU nicht beschlossen wurden. Hier sollten wir wie einige Verbände hilfreich mit geeigneten Verbotsformulierungen beispringen, die uns nicht so schaden. Hat unsere Lobby 2003 ja auch so gemacht bei Brenneke.
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@chapmen Für ein bisschen Defätismus hab ich ja Verständnis. Aber man muss nicht mit aller Gewalt das Werk von 2-3 Bürokraten verteidigen. Hat Dr. Schiller bei seinen Auseinandersetzungen mit dem MR Brenneke auch nicht gemacht. Der Magazinkörperkrampf fällt uns sonst allen noch furchtbar auf die Füße!
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Tja, auf den letzten Seiten dieses Threads findest Du Kommentare, in denen ein Hoch auf die BMI-Rechtsreferendare gesungen wird und deren ultraharte Verbotsschiene (Magazinkörperverbote) auch noch als absolut "notwendig" und "einwandfrei" beklatscht wird.
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Andere Lösung vorschlagen: Die EU will keine Langwaffenmagazine > 10 Schuss. Genau das schreibt man in den Gesetzestext: Mehr als 10 Schuss dürfen in ein Langwaffenmagazin nicht reingehen. Dann kann jeder zuhause sofort seinen Bestand an 10er Magazinen durchtesten und hat sofort Rechtssicherheit. Da wo 11 oder mehr ohne Gewalt reingehen: Ab zum Büma. Kommt die Behörde und will kontrollieren: Wieder einfach 10 Schuss reinfüllen, geht nicht mehr, sind alle happy. Startest Du im Wettkampf und die Aufsicht hat Bedenken: Wieder 10 Schuss befüllen, geht nicht mehr, sind wieder alle happy, für alle klare Sache. Vor Gericht braucht es keine dollen Gutachten, denn das Befüllen kann man dem Richter problemlos im Termin demonstrieren. Geht der 11. Schuss nur mit reinhämmern rein, wird sich kaum ein Richter zu einer Verurteilung hinreißen lassen. Einfache Gesetzesdefinition. Erfüllt die EU-Vorgaben exakt wie in den anderen 29 Ländern auch. Einfach + schnell überprüfbar. Rechtssicherheit für alle. Was will man mehr?
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Das Problem ist, wenn ich für jeden Einzelfall eines Magazinkörpers erst ein Gutachten benötige - dann haben die Gesetzeschreiber keinen guten Job gemacht. Das Problem ist ferner, dass Du gerade im AR15 Bereich eine hohe Kompatibilität/Austauschbarkeit div. Teile hast. Die Magazine müssen letztlich alle in dieselben Schächte passen. Wenn Du zur Magazinkörperkapazitätsfeststellung nur einfach "fehlende Teile" am Magazinkörper vom selben Hersteller ergänzen willst, hast Du das Problem, dass sehr bald Leute mit dem Gespür eines P. Beitler auf den Plan kommen. Die stellen dann wunderschön lange tacticool 10er Magazinkörper her, die natürlich nur "bestimmt" sind, mit irgendwelchen klobigen Followern zusammen benutzt zu werden, damit die max. 10-Kapazität stimmt. Aber in der Szene wird sich schnell rumsprechen, dass Standardfollower aus dem 10er dann doch ein 15er Magazin machen. Am Ende wird diese Deine Definition/Sicht nicht lange halten und die BKA Leute werden mit "allgemein gebräuchlichen Mitteln", freien Followern und Federn und Böden solange am Magazinkörper rumtauschen, bis fast jeder zu groß ist. Diese Entwicklung ist absehbar. Fragt sich nur, ob am Ende für den Verkauf jedes 10er Mags erst eine BKA Freigabe benötigt wird oder ein BKA Bescheid... und ob man dort solche wilden Testtauschereien haben will und die Manpower dafür hat. Im Prinzip kann man gleich seine 10 Schuss Magazine mit anmelden (zur Besitzstandswahrung/Altbesitzerregelung), weil man eh damit rechnen muss, dass viele der jetzigen 10er Mags am Ende doch als 11er oder 12er getestet werden - jedenfalls mit besitimmten freien Magazinteilen kombiniert. Es gibt noch zig andere Probleme damit. Z.B. die KK-Mags, die aus GK Mags gebaut wurden und in GK-Magazinkörpern stecken. Ich habe ein Uhl WS KK mit 15 Schuss Magazin, ist aus ner Glock umgebaut. Wenn ich mir jetzt ein Halbautomat kaufemit Glock Lower, darf ich das nicht, weil ich ein GK-Magazinkörper > 10 Schuss besitze, auch wenn darin nur KK eingebaut ist? Ähnlich die 223er Magazine mit eingebautem KK-Einsatz... oder lange KK Mags, deren Magazinkörper aber auch für GK geeignet wären (GSG MP40?) usw. ==> Das Verbot über die Magazinkörper durchzusetzen ist: nicht praktikabel, rechtlich fragwürdig, von der EU nicht gefordert die Legalwaffenbesitzer gängelnd (Drangsalierung ohne Sinn) und kriminalisierend bzw. nicht rechtssicher genug (wenn ich immer erst ein Gutachten bräuchte)
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Ich hätte ein paar simple Fragen, die Du mir wohl nicht beantworten kannst. Z. B. : Woraus ergibt sich die EXAKTE Kapazität eines bloßen Magazinkörpers ohne Follower, Federn, Boden. Wenn Du auf diese simple Frage keine klare Antwort hast, wie kann man dann ein Verbotsmerkmal daran definieren wollen?
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Die Bestimmung wird aber nicht durch einen bloßen Kaliber Aufdruck gesichert. Jedenfalls sieht man das im BMI nicht so. Das kleinste passend ladbare Kaliber zählt, egal was auf dem Magazin oder Rohr steht. Ansonsten wird halt spannend, was mit Vierkantrohr stűcken, die irgendwie passend sein könnten und in räumlicher Nähe zu Magazinen aufgefunden werden, da gibt es dann sicher Grenzfälle, die für die Betroffenen weniger lächerlich sind als für einige Mitdiskutierend. Last not least frage ich mich, für welche Follower, Federn und Böden so ein Magazinkörper jeweils bestimmt sein soll, denn daraus ergibt sich dann erst die Kapazität. Aber das kann uns Chapman sicher genau erklären, oder sein "Richtiger" vom BMI.
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@Proud NRA Member Beim "Anschein" kam schon eine Defintion mit und v.a. eine klar benannte Behörde, die ausschließlich solche Beurteilungen machen soll - Du kannst also jede fragliche Waffe vorher dort bescheiden lassen (für 50 EUR). Deren Entscheidungen unterliegen wiederum der gerichtlichen Prüfung, sodass das für das BKA zuständige Gericht in 2. Instanz klare Prüfkriterien aufgestellt hat. Damit sind wir eine ganze Ecke weiter als beim Magazinkörper. Ein Magazinkörper kann im Prinzip fast jeder Hohlkörper in entsprechender Größe sein, ein Vierkantrohr etc. Da ist nichts definiert, schon gar nicht muss "eine Kaliberangabe" draufstehen. Wenn für jedes Kaliber eine exakte Maximallänge des Magazinkörpers gesetzlich vorgegeben wäre, dann wäre schon mehr erreicht. Diese Mühe macht sich das BMI in einem Anhang natürlich nicht. Es bleibt bewußt diffus, weil man später möglichst viele drankriegen will... @Waffen TonyDavon ab: WENN man schon SO DERART FELSENFEST davon überzeugt ist, dass einzig mit einem Magazinkörperverbot die EU-Regelungen richtig umgesetzt werden, warum verklagt Deutschland dann nicht konsequenterweise alle 26 anderen EU-Staaten plus die EWR-Staaten, weil sie unzureichend - ohne Magazinkörperverbot - umgesetzt haben? Wäre mal spannend, was dazu der EuGH sagen würde!
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Wie willst du als Händler sicherstellen, dass einzelne Magazinersatzteile, die Du am selben Regal hängen hast, nicht in Kombination zu einem Magazinkörper > 10 Schuss führen? Oder dass der Kunde eine Magazinersatzfeder bei Dir kauft und schwupp - zuhause plötzlich 11 Schuss statt 10 Schuss reingehen? Oder dass Fertigmagazine mit anderen bei Dir erworbenen Followern etc. > 10 Schuss ergeben? Jedes Fertigmagazin beinhaltet zugleich auch einen Magazinkörper und ist insofern zweimal von Verbotsmerkmalen betroffen. Das Magazinkörperverbot schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit, es kriminalisiert und drangsaliert. Kunden, aber am Ende doch auch Händler. Deine Einschätzung, dass das alles rechtlich einwandfrei ist, beruht auf der Meinung eines BMI-Mitarbeiters - aus "deren Sicht" - natürlich! - verständlich. Unverständlich bleibt, wie Du das einfach "schluckst" - Dir müssten die künftigen praktischen Probleme damit weit besser vor Augen sein, als sie es dem BMI-Mitarbeiter zu sein scheinen, mit dem Du Dich angeblich unterhalten hast. Da hättest Du ihm als Praktiker doch mal ein paar Probleme näherbringen können...
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"Die wollen" - schön und gut. Das Wollen muss gleichwohl rechtskonform sein. Dazu muss man sich dann ggf. zumindest ein bisschen mehr Mühe bei den Definitionen machen wollen. Ansonsten ist es dir natürlich unbenommen, dieses Magazinkörperverbot für rechtlich einwandfrei zu befinden. Ich hoffe, du findest das dann immer noch einwandfrei, wenn Du als Händler oder einer Deiner Kunden Ärger wegen Verkaufs von Magazinersatzteilen und resultierenden angeblich zu großen Magazinkörpern bekommen sollte... Und nein, ich werde nicht klagen. Ich habe das FWR mit inzwischen fast 500 EUR (seit 2002, derzeit fast 20 EUR x 2 jedes Jahr) abgefüllt, jetzt können die auch mal was für uns tun. Billiger wäre es, den Rechtskrampf mit den Magazinen vorab per Gutachten als nichts rechtskonform zu überführen. Aber wenn das FWR kein Gutachten machen lassen will, dann doch sicher ein teures Rechtsverfahren im Nachhinein. Wenigstens das muss von unserem vielen Geld doch drin sein...
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Schon die Definition eines Magazinkörpers fehlt. Ich hatte es früher schon gesagt:http://www.jura-schemata.de/bestimmtheitsgebot.htm Wenn ich ein 10-Schussmagazin kaufe, komplett, kann ich nicht wissen, ob dieses Magazin einen Magazinkörper aufweist, der mit anderen freien Teilen (Follower, Feder, Boden) imstande ist, mehr als 10 Schuss zu fassen. Es entsteht Rechtsunsicherheit pur. Bei jedem Magazinerwerb. Deshalb kann eine Magazinkapazitätsdefinition nur am Fertigmagazin festgemacht werden. Nur das Endprodukt kann die Kapazität definieren. Einzelteile können es nicht! Der Referentenentwurf verletzt mit dem diffusen Magazinkörperverbot das Bestimmtheitsgebot!
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Sie wenden rechtsfehlerhaft an. Man müsste sich schon ERHEBLICH mehr Mühe bei den Definitionen machen, um das Bestimmheitsgebot nicht zu verletzen. Was ist durch einen Magazinkörper erfasst? Follower, Feder, Magazinboden bestimmen die Kapazität doch mit! Wird definitorisch völlig außer Acht gelassen! Mal angenommen, jemand importiert einen Haufen Magazinkörper. Zusammengebaut können die 10 Schuss fassen oder auch 12, je nach verwendeten weiterhin freien Zutaten. Wie ist der Magazinkörper nun definiert? Hier entstehen masssive Rechtsunsicherheiten und Unklarheiten. So einfach kann man es sich nicht machen. Wenn das BMI glaubt, über die EU-Vorgaben hinaus an einem zusätzlichen Magazinkörperverbot arbeiten zu müssen, muss der Referentenentwurf aber noch weitaus dicker werden... Ein knackiges Rechtsgutachten wäre sicher sehr hilfreich, da die Vorlage im Punkt Magazinkörper (nur als ein Beispiel) derzeit doch recht stümperhaft wirkt. Aber klar, wenn für eine kleine Schar international tätiger IPSC-Schützen mit Langwaffen eine Kat.-A-Genehmigung im Raume stehen sollte, dann darf die riesengroße Basis sich nur still beugen. Ein paar Dutzend IPSCler versus mehrere 100.000 HA-Besitzer sollen hier gegeneinander ausgespielt werden? Ernsthaft??
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Kommt drauf , was die verbliebene Ursache ist. Wurde vor Jahren z.B. "überkorrigiert" und eine in jungen Jahren eine wenig störende leichte Weitsichtigkeit erzeugt, so müsste relativ viel Hornhautdicke für eine Korrektur geopfert werden. Gilt aber auch für den, der sich ggf. gleich mit 18 hat seine Kurzsichtigkeit lasern lassen und dann ist der Augapfel weiter gewachsen (und wieder eine Kurzsichtigkeit entstanden)... Zweimal lasern heißt, das zweimal die Hornhautdicke reduziert wird - das kann man leider nicht immer machen, weil die verbliebene Hornhautdicke dann zu gering werden könnte.
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Ein falsches Statement. Man braucht keine Magazinkörperverbote, um eine EU-Regelung zur Magazinkapazitätsbegrenzung umzusetzen. Das brauchen die anderen 26 EUR-Staaten und die EWR-Staaten auch nicht. Ich kann natürlich analog zum Auto, wenn z.B. CO2 auf 95 g/km als künftige Grenze käme, auch gleich alle Autos mit Verbrennungsmotor verbieten. Dann ist die CO2-Regelung auch eingehalten. Wäre dann auch ein klares Statement.
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Wieso "neue Obrigkeitsstaat"? Die Staatsform hat sich seit Gründung nicht geändert und falls jemand diese Staatsform ändern/beseitigen sollte, dann gibt es ja zum Glück Art 20,4 GG. Dieses Recht kann unser keiner nehmen, hat ja Ewigkeitsgarantie. Man könnte den Bürgern aber die Mittel nehmen wollen... das war beim größten Schlag gegen den Legalwaffenbesitz Anfang der 70er Jahre jedenfalls Motivation. Man wollte wortwörtlich "den Bürgern verwehren, sich zu bewehren". Ob diese Motivation noch heute treibende Kraft bei Verschärfungen ist? Eine der derzeit ältesten Demokratien dieser Welt hat über 300 Millionen scharfe Schusswaffen in Bürgerhand, diese "fünfte Gewalt" ist an sich nix Schlechtes.
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Soweit der Innenminister Bayerns. Ein weiteres Mal frage ich nach: - Wo steht im EU-RECHT, dass wir ein Magazinkörperverbot umsetzen MÜSSEN??? - Wo steht im EU-Recht, dass wir keinerlei Ausnahmegen. Kat. A an Sportschützen gewähren dürfen? - Wo steht im EU-Recht, dass wir eine ständige Regelüberprüfung brauchen? - Wo steht im EU-Recht, dass wir Legalwaffenbesitzer ganz besonders drangsalieren und kriminalisieren müssen - und warum tun das die anderen EU-Länder mit ihrer Umsetzung großteils nicht?? usw. Eine genau 1:1 "entsprechende" Umsetzung der EU-Regelungen wäre ja noch eher zu schlucken gewesen, aber warum muss man die EU-Regelungen deutlich über das gebotene Mindestmaß hinaus weiter verschärfen?
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Nur nochmal: Die Ausführungen der Rektorin einer schwedischen Polizeihochschule betreffen "helautomatiska vapen", also vollautomatische Waffen. Diese werden oder wurden anno 2013, als die Aussage getroffen wurde, in der Disziplin "K-pistskytte" https://idrottonline.se/YstadsSG-Sportskytte/K-pist/InofrmationomK-pistskytte eingesetzt von landesweit etwa 1300 Sportschützen. Die sollten - so wurde damals gesagt - innerhalb von 5 Jahren gefälligst andere "Freizeitinteressen" finden, weil eben vollautomatische (9mm) Waffen so besonders gefährlich seien. Ich habe über 3 Jahre in Norwegen gearbeitet und kann das sehr ähnliche Schwedisch zumindest so gut lesen, um richtig zu verstehen, dass es hier nicht um halbautomatische Waffen ging. Trotzdem ist das natürlich absehbare Masche der Politiker: Wir werden abgestempelt als: Hobbyjäger Freizeitschützen Privatsammler ... und uns gehe es doch nur um "Freizeitinteressen". Die kann man ja in Relation zur öffentlichen Sicherheit nur sehr weit hintanstellen! Würden wir hingegen auch Sicherheitsinteressen für uns reklamieren können, wäre es was ganz anderes. Den Weg wollen unsere Interessenverbände aber leider nicht gehen. Insofern geht es uns allen am Ende so wie den 1300 "k-pistskytter" in Schweden!
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Tja, der German ist gesteuert. Fragt sich nur, von wem genau...
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Die Bundesregierung verspricht darin, die EU-Richtlinie nur "soweit" wie es diese erforderlich macht umzusetzen. Also keine darüber hinaus erschwerenden Verbote wie ein Magazinkörper Verbot oder ewig laufende Überprüfungen einzuführen. Das hat die Regierung dem Parlament bzw. der AFD also im Dezember 2018 versprochen! Also muss unsere Lobby jetzt nur dafür sorgen, daß solche schriftlichen Zusagen auch im Entwurf eingelöst werden!!
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Ups, @Ezlord und PetMan: Sorry! Ihr habt recht!! Klar, an einem Verbot von HA mitzuwirken, wäre Wahnsinn gewesen. Dann hätte man aber auch mal früh sagen müssen, dass das die Regierung will, am besten welche Partei, welcher Minister etc. und die Basis mobilisieren sollen. Andererseits ist letztes Jahr dann eben schon der Zeitpunkt dagewesen, konstruktive Vorschläge zu machen, wie man das EU-Verbot so LWB-schonend wie möglich anfassen könnte. "Kat. A für alle" ist kein realer Ansatz. Meine Meinung. Aber das Magazinkörperverbot MUSS weg!!
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Gut, mal angenommen, das ist eine zuverlässige Quelle: Zur Steigerung des Sicherheitsgefühls meint man, das die Bevölkerung will, dass man die Legalwaffen verbietet. Was wäre gewesen, wenn das FWR eine Kampagne gestartet hätte, dass die Bevölkerung meint, sich zuhause eine scharfe Waffe bereitzuhalten, um sich in den eigenen 4 Wänden beschützt zu wissen, so wie in Österreich und der Schweiz möglich? Tatsächlich meint das "die Bevölkerung" in den Alpenländern immer öfter - entsprechende Waffenbewilligungen steigen explosiv. Und bei uns meint das auch ein stetig größer Anteil der Bevölkerung, weil die Zahlen des Kleinen Waffenscheines explodiert sind und auch die Eintritte in Sportschützenvereine förmlich explodiert sind - just nach den Terroranschlägen und massiven Einwanderungswellen ab 2015. Den Entscheidern können solche Trends nicht verborgen geblieben sein. Man will diese Trends und damit den wahren Bevölkerungswillen aber nicht bedienen. So einfach! Insofern komme ich bei Deiner "Quelle" gerade ein wenig ins Grübeln Die Verbände machen keine Lösungsvorschläge und Du findest das gut. Ich finde das schlecht. Man wusste seit langem, was die EU-Vorgaben sind. Diese hätte man so minimalistisch und schützenfreundlich wie möglich umsetzen können. Natürlich hätte man den Gesetzestext vorformulieren können. So schützenfreundlich wie es geht! Die Blockade eines Magazines wird man nicht gestatten. Warum auch? Die Vorschläge der Verbände gehen in Richtung "für Sportschützen Kat. A Waffen freigeben" (m.E. völlig utopischer Weg) statt das Magazinkörperverbot zu kippen. Letzteres wäre ja gleich bedeutend mit "Blockieren zulassen". Solange lange Magazinkörper = Kat. A gilt, gibt es faktisch keine Blockiermöglichkeit.