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  1. Sie wenden rechtsfehlerhaft an. Man müsste sich schon ERHEBLICH mehr Mühe bei den Definitionen machen, um das Bestimmheitsgebot nicht zu verletzen. Was ist durch einen Magazinkörper erfasst? Follower, Feder, Magazinboden bestimmen die Kapazität doch mit! Wird definitorisch völlig außer Acht gelassen! Mal angenommen, jemand importiert einen Haufen Magazinkörper. Zusammengebaut können die 10 Schuss fassen oder auch 12, je nach verwendeten weiterhin freien Zutaten. Wie ist der Magazinkörper nun definiert? Hier entstehen masssive Rechtsunsicherheiten und Unklarheiten. So einfach kann man es sich nicht machen. Wenn das BMI glaubt, über die EU-Vorgaben hinaus an einem zusätzlichen Magazinkörperverbot arbeiten zu müssen, muss der Referentenentwurf aber noch weitaus dicker werden... Ein knackiges Rechtsgutachten wäre sicher sehr hilfreich, da die Vorlage im Punkt Magazinkörper (nur als ein Beispiel) derzeit doch recht stümperhaft wirkt. Aber klar, wenn für eine kleine Schar international tätiger IPSC-Schützen mit Langwaffen eine Kat.-A-Genehmigung im Raume stehen sollte, dann darf die riesengroße Basis sich nur still beugen. Ein paar Dutzend IPSCler versus mehrere 100.000 HA-Besitzer sollen hier gegeneinander ausgespielt werden? Ernsthaft??
  2. Kommt drauf , was die verbliebene Ursache ist. Wurde vor Jahren z.B. "überkorrigiert" und eine in jungen Jahren eine wenig störende leichte Weitsichtigkeit erzeugt, so müsste relativ viel Hornhautdicke für eine Korrektur geopfert werden. Gilt aber auch für den, der sich ggf. gleich mit 18 hat seine Kurzsichtigkeit lasern lassen und dann ist der Augapfel weiter gewachsen (und wieder eine Kurzsichtigkeit entstanden)... Zweimal lasern heißt, das zweimal die Hornhautdicke reduziert wird - das kann man leider nicht immer machen, weil die verbliebene Hornhautdicke dann zu gering werden könnte.
  3. Ein falsches Statement. Man braucht keine Magazinkörperverbote, um eine EU-Regelung zur Magazinkapazitätsbegrenzung umzusetzen. Das brauchen die anderen 26 EUR-Staaten und die EWR-Staaten auch nicht. Ich kann natürlich analog zum Auto, wenn z.B. CO2 auf 95 g/km als künftige Grenze käme, auch gleich alle Autos mit Verbrennungsmotor verbieten. Dann ist die CO2-Regelung auch eingehalten. Wäre dann auch ein klares Statement.
  4. Wieso "neue Obrigkeitsstaat"? Die Staatsform hat sich seit Gründung nicht geändert und falls jemand diese Staatsform ändern/beseitigen sollte, dann gibt es ja zum Glück Art 20,4 GG. Dieses Recht kann unser keiner nehmen, hat ja Ewigkeitsgarantie. Man könnte den Bürgern aber die Mittel nehmen wollen... das war beim größten Schlag gegen den Legalwaffenbesitz Anfang der 70er Jahre jedenfalls Motivation. Man wollte wortwörtlich "den Bürgern verwehren, sich zu bewehren". Ob diese Motivation noch heute treibende Kraft bei Verschärfungen ist? Eine der derzeit ältesten Demokratien dieser Welt hat über 300 Millionen scharfe Schusswaffen in Bürgerhand, diese "fünfte Gewalt" ist an sich nix Schlechtes.
  5. Soweit der Innenminister Bayerns. Ein weiteres Mal frage ich nach: - Wo steht im EU-RECHT, dass wir ein Magazinkörperverbot umsetzen MÜSSEN??? - Wo steht im EU-Recht, dass wir keinerlei Ausnahmegen. Kat. A an Sportschützen gewähren dürfen? - Wo steht im EU-Recht, dass wir eine ständige Regelüberprüfung brauchen? - Wo steht im EU-Recht, dass wir Legalwaffenbesitzer ganz besonders drangsalieren und kriminalisieren müssen - und warum tun das die anderen EU-Länder mit ihrer Umsetzung großteils nicht?? usw. Eine genau 1:1 "entsprechende" Umsetzung der EU-Regelungen wäre ja noch eher zu schlucken gewesen, aber warum muss man die EU-Regelungen deutlich über das gebotene Mindestmaß hinaus weiter verschärfen?
  6. Nur nochmal: Die Ausführungen der Rektorin einer schwedischen Polizeihochschule betreffen "helautomatiska vapen", also vollautomatische Waffen. Diese werden oder wurden anno 2013, als die Aussage getroffen wurde, in der Disziplin "K-pistskytte" https://idrottonline.se/YstadsSG-Sportskytte/K-pist/InofrmationomK-pistskytte eingesetzt von landesweit etwa 1300 Sportschützen. Die sollten - so wurde damals gesagt - innerhalb von 5 Jahren gefälligst andere "Freizeitinteressen" finden, weil eben vollautomatische (9mm) Waffen so besonders gefährlich seien. Ich habe über 3 Jahre in Norwegen gearbeitet und kann das sehr ähnliche Schwedisch zumindest so gut lesen, um richtig zu verstehen, dass es hier nicht um halbautomatische Waffen ging. Trotzdem ist das natürlich absehbare Masche der Politiker: Wir werden abgestempelt als: Hobbyjäger Freizeitschützen Privatsammler ... und uns gehe es doch nur um "Freizeitinteressen". Die kann man ja in Relation zur öffentlichen Sicherheit nur sehr weit hintanstellen! Würden wir hingegen auch Sicherheitsinteressen für uns reklamieren können, wäre es was ganz anderes. Den Weg wollen unsere Interessenverbände aber leider nicht gehen. Insofern geht es uns allen am Ende so wie den 1300 "k-pistskytter" in Schweden!
  7. Tja, der German ist gesteuert. Fragt sich nur, von wem genau...
  8. Die Bundesregierung verspricht darin, die EU-Richtlinie nur "soweit" wie es diese erforderlich macht umzusetzen. Also keine darüber hinaus erschwerenden Verbote wie ein Magazinkörper Verbot oder ewig laufende Überprüfungen einzuführen. Das hat die Regierung dem Parlament bzw. der AFD also im Dezember 2018 versprochen! Also muss unsere Lobby jetzt nur dafür sorgen, daß solche schriftlichen Zusagen auch im Entwurf eingelöst werden!!
  9. Ups, @Ezlord und PetMan: Sorry! Ihr habt recht!! Klar, an einem Verbot von HA mitzuwirken, wäre Wahnsinn gewesen. Dann hätte man aber auch mal früh sagen müssen, dass das die Regierung will, am besten welche Partei, welcher Minister etc. und die Basis mobilisieren sollen. Andererseits ist letztes Jahr dann eben schon der Zeitpunkt dagewesen, konstruktive Vorschläge zu machen, wie man das EU-Verbot so LWB-schonend wie möglich anfassen könnte. "Kat. A für alle" ist kein realer Ansatz. Meine Meinung. Aber das Magazinkörperverbot MUSS weg!!
  10. Gut, mal angenommen, das ist eine zuverlässige Quelle: Zur Steigerung des Sicherheitsgefühls meint man, das die Bevölkerung will, dass man die Legalwaffen verbietet. Was wäre gewesen, wenn das FWR eine Kampagne gestartet hätte, dass die Bevölkerung meint, sich zuhause eine scharfe Waffe bereitzuhalten, um sich in den eigenen 4 Wänden beschützt zu wissen, so wie in Österreich und der Schweiz möglich? Tatsächlich meint das "die Bevölkerung" in den Alpenländern immer öfter - entsprechende Waffenbewilligungen steigen explosiv. Und bei uns meint das auch ein stetig größer Anteil der Bevölkerung, weil die Zahlen des Kleinen Waffenscheines explodiert sind und auch die Eintritte in Sportschützenvereine förmlich explodiert sind - just nach den Terroranschlägen und massiven Einwanderungswellen ab 2015. Den Entscheidern können solche Trends nicht verborgen geblieben sein. Man will diese Trends und damit den wahren Bevölkerungswillen aber nicht bedienen. So einfach! Insofern komme ich bei Deiner "Quelle" gerade ein wenig ins Grübeln Die Verbände machen keine Lösungsvorschläge und Du findest das gut. Ich finde das schlecht. Man wusste seit langem, was die EU-Vorgaben sind. Diese hätte man so minimalistisch und schützenfreundlich wie möglich umsetzen können. Natürlich hätte man den Gesetzestext vorformulieren können. So schützenfreundlich wie es geht! Die Blockade eines Magazines wird man nicht gestatten. Warum auch? Die Vorschläge der Verbände gehen in Richtung "für Sportschützen Kat. A Waffen freigeben" (m.E. völlig utopischer Weg) statt das Magazinkörperverbot zu kippen. Letzteres wäre ja gleich bedeutend mit "Blockieren zulassen". Solange lange Magazinkörper = Kat. A gilt, gibt es faktisch keine Blockiermöglichkeit.
  11. Danke. Ich habe das so mal an die Frankonia Zentrale geschrieben. Vielleicht kommt man dort zu einer anderen Ansicht...
  12. Den Schuh muss ich mir nicht anziehen. Ich habe die 12 Punkte Aktion über WO anno 2008 gestartet. Da das FWR sich explizit gegen die Aktion stellte, blieb nur WO als Unterstützerforum und 7000-8000 Unterstützerunterschriften kamen so "nur" zusammen. Trotzdem habe ich jedem BT-Abgeordneten die 12-Punkte geschickt, die Petition dem CDU/CSU-Fraktionschef Kauder (inkl. kl. Pressebericht dazu) vorgestellt und beim Chef des Innenausschusses im BT damals als Petition eingereicht. Mehr ging halt nicht, weil nur WO und VISIER die Sache unterstützt haben. Aber das "Tun" habe ich schon - was hast Du so gemacht??
  13. Damals anno 2002-2003 war noch richtig was los bei WO. Zehntausende aktiver User. Da traf man Hinz und Kunz bei WO! Zeitweise waren > 2000 User simultan aktiv! Auch viele Granden antworteten da mal persönlich. Die Top Leute vom FWR äußerten sich in WO Threads selber, ebenso gleich mehrere Chefredakteure großer Waffenzeitschriften oder Leute aus Verbandspräsidien. Damals kam die Basis über WO schnell an ihre Verbandsspitzen ran! Wo hatte m.E. auch maßgeblichen Erfolg daran, den Streitberger vom FWR abzusägen - also das hat damals schon echt was gebracht!
  14. Du kannst die Vorschläge und Reaktionen von damals noch hier bei WO recherchieren. Nach 17 Jahren hat sich aber auch was beim FWR geändert. Streitberger ist weg. Keusgen ist im Ruhestand (wobei ich ja befürchte, dass er weiter noch beratend tätig bleibt) - es gibt also neue Gesichter beim FWR. Vielleicht kann man da umsteuern?
  15. Ja, Oberlandarms hat sich vor langer Zeit mal gemeldet hier bei WO. Die haben oder hatten damals noch eine 6stellige Zahl G3 20-Schuss Mags lagern und waren über das Verbot nicht erbaut. Aber auch die haben ja nur die Möglichkeit, sich durch das FWR vertreten zu lassen. Das Forum Waffenrecht vertritt ja gerade auch die Hersteller. Die haben sich fast ein Vertretungsmonopol aufgebaut, da kommt keiner mehr vorbei.
  16. Ich habe bei WO bereits anno 2002 vorgeschlagen, mit dem FWR auch einen hochprofessionellen Kampf vor Gerichten zu führen. Organisiert+vernetzt mit hochprofessionellen spezialisierten Kanzleien, die mit dem FWR im Boot einzelne LWB gezielt unterstützen und Klagen professionell vorbereiten. Dies als EIN Weg (nicht der einzige!) uns waffenrechtlich in D voranzubringen, denn gerade mit uns LWB treibt man es in der Gesetzgebung besonders doll. Hierfür macht die Basis auch gerne Geld locker, aber das FWR und die Verbände verweigerten sich diesem Weg bis jetzt komplett. Aber noch ist es nicht zu spät und man könnte ja umdenken. die nächste Verschärfungswelle kommt todsicher. Und für ein Gutachten wäre es selbst jetzt noch nicht unbedingt zu spät. da hat man ggf. in wenigen Wochen was auf dem Tisch.
  17. Du möchtest einfach nix kapieren, oder? Nur stänkern. Auch in D kommst du mit Topanwälten weiter als mit wenig fachkundigen und noch weniger motivierten drittklassigen Anwälten einer RSV!
  18. Man muss natürlich auch mal sehen, wie manche Urteile zustande gekommen sind. Wenn mächtige Verbände mit Topjuristen in einen Fall reingehen, kommt was anderes heraus, als wenn regelmäßig nur einsame LWB mit ihrer Rechtsschutzversicherung und drittklassigen Anwälten in Gerichtsverhandlungen stolpern - und scheitern. In den USA werden inzwischen viele beeindruckende Siege vor Gericht errungen, weil sich die NRA ECHT KÜMMERT! Da werden Waffenbesitzer nicht völlig allein gelassen, sondern max. unterstützt! Bei uns war das nie Konzept des FWR. Unterstützungs- oder gar Vertretungswünsche werden abgeblockt: man brauche "Ruhe für die Verhandlungen" und will sich trotz Juristenausbildung regelmäßig NICHT um die klagenden LWB kümmern. Weil also der Kampf vor Gerichten von unseren Interessenvertretungen nie unterstützt wird, ja nicht einmal Teil eines waffenrechtlichen Gesamtkonzeptes ist, bekommen wir auch immer wieder vor Gericht was eingeschenkt. Garbage in - garbage out - dieses Prinzip kann man auch als jemand, der andere als grenzdebil bezeichnet, locker verstehen, oder?
  19. Mit Vertreter meinte ich jetzt nicht unsere Abgeordneten/Politiker, sondern unsere "Verbandsfürsten". Der neue Entwurf fängt an, den Halbautomatensport zu zerstören, aber so richtig. Denn wenn der erstmal umgesetzt wird, hagelt es Entziehungen waffenrechtlicher Erlaubnisse und Beschneidungen, die Angst und max. Rechtsunsicherheit geht dann um. Das treibt die Leute weg von den Halbautomaten. Ohne Halbautomaten wird es dann aber für BDS, BDMP, DSU eng. Und dagegen "nichts gemacht" zu haben, wird dann zum ernsten Vorwurf. Nur weil die Basis jetzt ruhig und unaufgeklärt ist, heißt das ja nicht, dass sie das so bleibt, wenn die Exekutive anfängt, zuzuschlagen. Und in D sucht man immer Sündenböcke. Für alles und jeden! Das hat eine irre Tradition hier. ICH könnte daher jetzt nicht mehr gut schlafen, wäre ich Präsi und bliebe weitgehend untätig.
  20. Tja, dazu muss eben erstmal ein Gutachten auf den Tisch. Ggf. kann man das auch im Vorgespräch klären. Der endgültige Ausgang eines Gutachtens ist natürlich immer irgendwie ergebnisoffen klar. Aber wenn man in die Richtung gar nichts unternimmt, handelt man gegen die Interessen derer, die man vertreten will, sprich gegen > 1 Mio. Legalwaffenbesitzer. Ich hoffe, unsere Vertreter können gut schlafen dabei!
  21. Hallo alzi, danke, der Unterschied kaufen und erwerben ist natürlich auch nochmals wichtig und hilft mir weiter. Von seiten der Gelben WBK: Wir haben eine "alte" (vor 2003) gelbe WBK, das steht "gemeinsame" WBK. Hier handelt es sich um einen KK-Repetierer, d.h. hier muss sie auf die 2. gelbe WBK und da steht "nur" "Mitbenutzung durch... (mich)" M.E. kann ich auch die neue gelbe WBK zu Erwerb, Besitz oder Munitionserwerb "benutzen" und müsste als "Mitnutzer" dann auch die Waffe erwerben können, oder siehst du das in dem Fall anders?
  22. Wenn z.B. der Bestimmtheitsgrundsatz verletzt würde, müssten die Referenten nachsitzen. Wenn sehr deutlich (Gutachten angesehene Institution/namhafte Rechtsprofessoren) im Raume steht, dass eine Gesetzesvorlage verfassungswidrig etc. wäre, dann werden Politiker nervös. Das wird normalerweise dann schon ernst genommen. Selbst wenn die Referenten selber "uneinsichtig" sein sollten, sind sie weisungsgebunden.
  23. Ja. Als ich dann eine weitere Waffe in der Filiale kaufen wollte, haben sie mir die zurückgeschickt, damit ich brav in der Filiale einkaufen konnte. Die Filiale hat übrigens die Rechnung auf mich ausgestellt und die Waffe auf der WBK eingetragen, auf der ich nur als Mitberechtigter drinstehe - also die hat das gemacht, nur die Frankonia Zentrale nicht. Meine Frau war als Mitabholerin dabei und wäre das jetzt auch wieder.
  24. Das BMI ist laut Waffen Tony im persönlichen Gespräch völlig uneinsichtig. Die Fakten liegen aber auf dem Tisch. M.E. wäre es viel besser, bestimmte Beamte durch ein Rechtsgutachten einer angesehenen Persönlichkeit/Institution vom fehlerhaften Tun zu überzeugen. Jetzt. Wenn das Kind erstmal in Brunnen gefallen ist (= Entwurf in der Legislative durchgekommen), wird es ungleich schwerer, das Gesetz wieder zu kassieren. Die vielen Einzelprozesse sind teuer und für die darin betroffenen Personen meist risikoreich (es droht denen ja dann immer der Entzug aller waffenrechtl. Erlaubnisse oder Übleres), wohingegen ein Gutachten ohne Risiko ist. Tschechien nützt uns nur dann evtl. was, wenn unser Gesetz NACH der Entscheidung über Tschechien kommt. Dann brechen womöglich einige Argumente weg. Aber wenn wir unsere Verschärfung haben, die sowieso weit über EU-Vorgaben hinaus geht, wird da auch nix mehr zurückgenommen, selbst wenn Tschechien (teilweise) Recht bekommen sollte.
  25. @ Schmitz75: Die Begründung ist doch eine wunderbare Steilvorlage GEGEN das Magazinkörperverbot: Also: Es geht keine Gefahr für die öSuO von langen Magazinen aus die EU fordert kein Verbot langer Magazinkörper ==> Wieso dann das Willkürverbot für Sportschützen, Jäger und Sammler??? Leben wir nicht in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung die solche Willkürverbote aus Lust und Laune ohne Begründung dem Gesetzgeber untersagt???
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