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Rennleitung

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  1. Better jugded by 12 than carried by 6.........
  2. Dies ist eine Verwaltungsvorschrift. Eine (auch positive) Bindungswirkung für den Bürger entfaltet sie nicht. Er kann sich also nicht darauf berufen. Und so eine Verwaltungsvorschrift ist schneller geändert als du deine Klopapierrolle wechselst....... Grutz Rennleitung
  3. Lass dir vom Hersteller ein Retourenettiket zusenden. Dann ist er (Iirc) der Versender. Hab ich schon zweimal so gemacht. Kosten stellt er dir natürlich in Rechnung. Grutz Rennleitung
  4. Für die Interessierten mit viel Hintergrund die #52 und #53. https://forum.wildundhund.de/threads/ue50-thema-eure-erfahrungen-mit-nachlassender-sehkraft.141264/page-4 Hat mir sehr bei der Entscheidungsindung geholfen. Meine Wahl war nicht die des Opperateurs. Der hatte mir zum Luxusmodell geraten. Gruß Rennleitung
  5. Moin, in Frankreich gibt es keine allgemeine Meldepflicht für Privatpersonen. Aber das würde ich beim Antrag nicht explizit erwähnen. Ist dann dann der Auftrag der Behörde zu recherchieren. Grutz Rennleitung
  6. Du hast natürlich Recht. Ich hab nur ins Regal gesehen....Als ich mich 2016 intensiv mit der Thematik beschäftigt habe, war noch die erste Auflage aktuell. Mann wie die Zeit vergeht. Danke für den Hinweis. Grutz Rennleitung Edith sagt ich bekomme die neue Ausgabe zum Purzeltag.
  7. Gade/Stoppa....soviel Genauigkeit sollte man den Beiden zukommen lassen. Grutz Rennleitung
  8. Da gehts richtig hin: https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Durchfuhr-durch-Deutschland/Einschraenkungen/Waffen-und-explosionsgefaehrliche-Stoffe/Waffen-Munition/waffen-munition_node.html Sogar Inetraktiv: https://tina-zoll.bundesbots.de/ Grutz Rennleitung
  9. Den Heckmeck würde ich mir nicht geben. Andere Versicherung suchen und fristgerecht kündigen. Mit denen hast du auch in Zukunft bei anderen Fragen keinen Spaß. Dein "Versicherungsmakler" sollte das hinbekommen. Grutz Rennleitung
  10. Aus der Praxis für die Praxis: Waffe online bestellt. Ewig lange Lieferzeit trotz "Lagerbestand". Vom Kaufvertrag zurückgetreten (Fernabsatzgesetz). Händler verschickt trotzdem und meldet "Erwerb" über das NWR. Bote klingelt und will mir das Paket übergeben. Annahme verweigert. Paket geht zurück und der Kaufpreis wird anstandslos zurück überwiesen. Soweit so gut. Und jezt kommt der spaßige Teil: Aufforderung vom Fräu vom Amt meine WBK zwecks Ein- und Austragung vorzulegen (zweimal Gebühr) ! Nach einigen Telefonaten zum Amt gedackelt, und dann haben wir gemeinsam im WaffG und der Kommentierung gelesen was "Erwerb" bedeutet: Erlangung der tatsächlichen Gewalt. Somit die Kuh vom Eis. Hab ich im Anschluss auch schriftlich bekommen. Im Umkehrschluss für mich in deinem Fall: Erwerb! Egal was der Waffenhöker gemeldet oder nicht gemeldet hat. Jetzt hast du alle Informationen, mach was draus....... Grutz Rennleitung P.S.: Vieleicht hat er sie dir ja auch auf Leihschein zur Ansicht überlassen können...... (Was weiß ich schon...)
  11. .......Charlie Harper: " Es ist einfacher um Entschuldigung zu bitten als um zu Erlaubnis fragen.." Grutz Rennleitung
  12. Konträr Mon Ami.... §98 (2) StPODer Beamte, der einen Gegenstand ohne gerichtliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragen..... (Wird in der Regel auch gemacht). Weiterlesen lohnt aber.... (Hervorhebung durch mich) Grutz Rennleitung ..
  13. Schlimmer geht immer......... Nicht aus Befürchtung, sondern aus Erfahrung. Grutz Rennleitung
  14. Du denkst zu kompliziert... Waagerecht ist für die Entfernungen bis 500. Wenn du weiter schießen willst muss der Anstellwinkel größer werden. Dazu klappst du die Visierung hoch und gehst ab 600 weiter. Ist wie beim M96. Gruß Rennleitung
  15. Rennleitung

    Waffensprengung

    also ICH würde den nicht mit sicherheitsrelevanten Aufgaben an meinen Waffen beauftragen.... Gut dass dir und sonst keinem nix passiert ist. Next time better luck
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