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Es liegt keinerlei nachvollziehbarer Grund dafür vor! Alleine die Tatsache, das der Fall über 11 Monate bei der Staatsanwaltschaft liegt, zeigt, das es sich um eine Lappalie handelt, andernfalls hätte man schon längst mein Haus gestürmt!
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Wo ist da die Logik? Ich kann weiter Munition kaufen und die ist sogar stärker geladen, der Sinn vom Wiederladen ist ja, mit geringerer Ladung, die beste Präzision zu bekommen, die ausreicht die Pappe zu durchlöchern und keinen Elefanten ab zu schießen! Also starke Ladung erlaubt, schwache Ladung verboten!
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Ja, es geht um die Erlaubnis nach § 27 SprengG. Die ist nicht mehr gültig, da sie am 21.02.2026 abgelaufen ist. Die Behörde hat sich geäußert, ich darf keinerlei Pulver mehr besitzen, oder damit umgehen. Was mich so ärgert ist, das die Staatsanwaltschaft Hamburg nicht reagiert.
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Hallo zusammen, Hätte gerne eure Meinung dazu, was natürlich keine Rechtsberatung sein soll. Ich habe im Januar die Verlängerung meiner Wiederladebescheinigung beantragt und lange Zeit nichts gehört. Bei einem Anruf bei der Behörde, teilte man mir mit, das 2 Strafanzeigen gegen mich vorliegen und man erst Akteneinsicht bekommen muss. Eine Anzeige wurde eingestellt wegen Meinungsfreiheit, Die zweite Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Hamburg liegt, gibt auf 2 Anfragen der Behörde keine Antwort. Habe selber die Staatsanwaltschaft angeschrieben, ebenfalls keine Reaktion. Der Fall liegt jetzt 11 Monate zurück. Es handelt sich hierbei um Diskussionen bei Facebook, wo wohl jemand die passende Antwort auf seine Beleidigungen nicht gepasst hat. Meine Frage, gilt hier nicht die Unschuld Vermutung? Ich darf weiterhin meine Waffen besitzen,, Munition kaufen, aber eben nicht mehr wieder laden. Auf Anfrage, das man mir die Bescheinigung doch ausstellen kann und wenn ich dann wirklich so hochkriminell bin, wird ja sowieso alles entzogen, kam nur die Antwort, das dies dann eben nicht so einfach wäre. Habt ihr da einen Tipp für mich? Viele Grüße Wolfgang
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So ein Unsinn! Habe schon tausende Euro da umgesetzt, bloß weil ich mal einen Monat wenig hatte, soll ich gesperrt werden? Kann es sein, dass es dir etwas an Verstand fehlt?
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Nein, keinerlei Info
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Es geht doch gar nicht darum, die 92 Cent nicht bezahlen zu wollen, ist längst passiert, es geht darum, wie Kundenfeindlich E-Gum agiert! Und eine Info für euch, das euch nicht das gleiche passiert!
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Also, ich brauche mir wohl kaum alles von denen durch zu lesen, oder muss ich auch noch zu denen um zu schauen, was da alles so auf den Klowänden steht? Die AGB´s sind für mich verbindlich und da steht was ganz anderes drin! Sollte Ihr Account gesperrt sein, haben Sie trotzdem die Möglichkeit sich mit Benutzername und Passwort einzuloggen um Ihren Rechnungsstatus zu prüfen. Und auch das ist falsch! ich kann was mein Konto betrifft nichts öffnen! Rechnungsbeträge kleiner/gleich 1,- Euro werden nicht abgebucht. (Wenn man das dann mal gefunden hat) Und was genau heißt das, das die Gebühren wegen Geringfügigkeit nicht berechnet werden, oder mit der nächsten Rechnung erstellt werden? Das man das überweisen muss, ist nicht angegeben
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Und wo? Die Bezahlung innerhalb Deutschlands erfolgt per Rechnungsstellung oder Bankeinzug. Gebühren Das Anmelden, das Abgeben von Geboten und das Ersteigern von Artikeln ist kostenlos. Für das Anbieten von Artikeln erhebt eGun eine Gebühr. Diese Gebühr erhöht sich durch zusätzliche Leistungen, wie z.B. das Hervorheben von Angeboten. Kommt es durch die Nutzung des eGun-Marktplatzes zum Vertragsabschluss mit einem anderen Nutzer, so ist eine Provision fällig, die vom Anbieter zu begleichen ist. Die Höhe der Gebühren und der Provision richtet sich nach der Gebührenliste. Gebühren sowie die Provision sind sofort zur Zahlung fällig. Die Bezahlung innerhalb Deutschlands erfolgt per Rechnungsstellung oder Bankeinzug. Schlägt eine Einzugsforderung fehl, so hat der Nutzer eGun die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten. Nutzer aus dem Ausland zahlen per Rechnung und Überweisung.
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Hallo zusammen, mal eine kleine Info über die Praktiken bei E-Gun! Vorab, bin seit über 15 Jahren bei E-Gun und die haben durch Verkäufe und Käufe schon mehrere tausend Euro durch mich eingenommen, diese Provisionen wurden immer abgebucht. Jetzt wurde ohne Ankündigung mein Konto gesperrt, weil wohl eine Rechnung von 92 Cent nicht bezahlt wurde! (Nie eine Info, Mahnung oder Rechnung bekommen) Nach Anfrage wurde mir mitgeteilt, das Beträge unter einem Euro nicht abgebucht werden und überwiesen werden müssen, jetzt mit Mahngebühren 3,60€ über eine nie gestellte Rechnung! Geht man so mit seinen Kunden um? Ich fühle mich gewaltig verarscht von E-Gun! Gruß Wolfgang
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Ich muss mich verbessern, ist schon ein paar Jahre her, wo ich die geladen habe, habe gerade 2 Patronen delaboriert und alles in eine Hülse geschüttet, die Patrone ist fast randvoll und mit meiner alten 4x4 RCBS konnte ich mich noch soweit erinnern, das beim weiterdrehen, was immer etwas ruckelig war, das Pulver herausrieselte, wen dann mal zu viel drinn war. Also 20 gn. gehen randvoll in die Patrone
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Doppelladung rieselt Pulver raus, da überfüllt, also wenn ich das nicht bemerke, dann lass ich das Wiederladen sofort!
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Danke, habe gerade eine Mail geschickt, werde euch auf dem Laufenden halten.
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Erst mal Danke, nein es ist zum Glück überhaupt nichts, was Verletzung angeht passiert. An den Bruchstellen sieht man, das ein kleiner Teil glatt und der Rest grob ausgerissen ist. Das hat sich ein Büchsenmacher aus dem Verein angeschaut.
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Hallo, habe gestern meinen 44 Mag. Revolver von Ruger gesprengt. An der Trommel kann man eindeutig sehen, das ein Haarriss in der Trommel war. Eine Überladung kann ich ausschließen, da mit 10Grain N340 geladen wurde und bei einer doppelte Ladung die Hülse randvoll wäre. Geladen wurde mit einer alten 4x4 RCBS Presse, wo jeder Schritt von Hand ausgeführt werden muss, auch das Geschoss setzen. Ich würde gerne Ruger kontaktieren, kann aber keine Ansprechadresse finden. Könnt ihr mir da weiter helfen?
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