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Tremendous

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  1. Also ich muss sagen dass ich es echt nicht nachvollziehen kann dass eine Stempel in einer weiteren Reihe noch entlohnt werden kann. Laut Gebührenordnung habe ich das doch bereits bezahlt und da steht nichts davon dass dieser Stempel nur für die eingetragene erstwaffe gilt. Auf der WBK sieht dies natürlich so aus.
  2. Und klar benennen, daran hapert es leider zu oft
  3. Doof wenn man ein Wechselsystem eintragen lassen möchte
  4. Belastend wird es erst wenn die WBK über Monate wegen einer Eintragung/Austragung auf dem Amt liegt.
  5. Habe zum Glück einen Koffer für die Pistole. muss dieser nochmal extra gesichert sein?
  6. Danke für die Hinweise!
  7. Ich möchte gerne zum ersten Mal eine EWB pflichtige Waffe auf einem Online Portal verkaufen. Kann mir jemand sagen wie ich den Versand rechtlich korrekt bewerkstellige wenn eine persönliche Übergabe nicht möglich ist? Welche versanddienstleister kommen dafür innerhalb Deutschlands überhaupt in Frage? Internationalen Versand schließe ich aus.
  8. Da finde ich die eigens ausgedachte Sperre problematischer als die vier zugelassenen Erwerbe.
  9. Gleicher Haushalt, gleiche Behörde. Niedersachsen jeweils WBK gelb und grün beantragt. Wartezeit Person A seit über 7 Wochen, keine WBK erhalten bis jetzt. Wartezeit Person B: Nach 11 Tagen beide WBKs im Briefkasten gehabt.
  10. Stimmt genau.
  11. Was ein Quatsch. zwei Voreinträge besorgen, nach Kauf alle drei Sachen eintragen lassen, fertig.
  12. Niedersachsen, warte seit 6 Wochen. WB ist telefonisch seit Wochen nicht erreichbar da alle Telefone ausgeschaltet sind. Ein Traum, nicht.
  13. Denk nochmal drüber nach, vllt hilft es ja
  14. Es gibt immer noch die Unverletzlichkeit der Wohnung und der Kofferraum gehört ebenfalls dazu. Gib einfach alle Grundrechte ab. Super Idee!
  15. Nur bei Gefahr in verzug oder Rasterfahndung. Nicht weil die mal Bock hätten. Da darf es nur der Zoll. Die Polizei geht es auch nix an wo du hin willst, den Zoll aber sehr wohl.
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